Illegale Impfwerbung getarnt als Impftermin per Post

22. November 2021von 1,1 Minuten Lesezeit

Es wird immer absurder, was österreichische „Gesundheits-“ und andere Behörden treiben um Menschen zur Nadel zu bringen. Für Hysterie, Angst und Panik besteht kein Grund, denn bekanntlich schützen die zugelassenen Präparate alle nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus. Sie können lediglich zumindest für einige Zeit die geimpfte Personen selbst schützen.

Wie RA Dr. Michael Brunner mitteilt, werden von der Stadt Wien oder anderen Stellen Schreiben versendet, mit denen dem Adressaten avisiert wird, dass für ihn ein bestimmter Covid Impftermin reserviert worden sei. Solche Schreiben sind als unzulässige Arzneimittelwerbung (§ 6 Arzneimittelgesetz) zu qualifizieren.

Sie stellen nicht nur eine „Belästigung“ des Empfängers dar, sondern werden den Absender im Fall eines Impfschadens haftbar machen können.

Selbstverständlich ist eine solche Einladung völlig rechtsunverbindlich und für den Empfänger rechtlich ohne Belang.

Da diesen Schreiben voraussichtlich eine unbefugte Datenweitergabe zugrunde liegt, also ein Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), kann Beschwerde an die Datenschutzbehörde erstattet werden.

Das Schreiben kann auch schlichtweg entsorgt werden. Schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.


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20 Kommentare

  1. I will not comply 23. November 2021 at 20:08

    Wenn der Brief in Haus flattert, dann schlage ich vor: ZURÜCK AN DEN ABSENDER

    • Markus 2. Dezember 2021 at 9:51

      Genau so mache ich es mit dem Hinweis: Genügend Klopapier vorhanden, trotzdem danke 🤩

  2. europablume 22. November 2021 at 23:05

    @Hanna Gibt es solche Vorhaben auch in D oder nur in Österreich? Was sind unsere Politiker eigentlich von Gier zerfressene Menschen. Ich verstehe das nicht. Die müssen doch irgendwo ein Herz besitzen

    • Hanna 22. November 2021 at 23:30

      Meinen Sie mit »… solche Vorhaben …« das Ankündigen durch Angestellte aus Gesundheitsberufen, ihre Tätigkeit bei Umsetzung angedrohter Impfpflicht unverzüglich niederzulegen?

  3. Thomas Holzer 22. November 2021 at 20:35

    Daß diese Frau sich Verfassungsministerin titulieren lässt, nenne ich die Perversion des Verfassungsbegriffes, sei er auch noch so weit gefasst.
    Man möge sich nur vorstellen, ein Kikel hätte nach der Impfpflicht gerufen, die “Republik” wäre mehr als nur kopfgestanden 🙊🙈🙉😷😁☹️🤪🥃🥃🍷🍻

    • Sir Som 23. November 2021 at 21:12

      Ich frage mich auch seit geraumer Zeit, wo sind denn all die Linken, die Antifaschisten, die hinter jeder Ecke einen Nazi vermutet hatten, genau jetzt wo es ernst ist? Ich höre nur dröhnendes Schweigen aus dieser Ecke!

  4. Fritz Madersbacher 22. November 2021 at 20:17

    Wien – Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich am Sonntag überzeugt davon gezeigt, dass die ab Februar geplante Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich ist. In der ORF-“Pressestunde” verwies sie auf entsprechende Experteneinschätzungen, die die Regierung in der Frage eingeholt habe … “Man werde zuerst die Menschen zu einem Impftermin einladen und erst dann, wenn das nicht fruchtet, Geldstrafen aussprechen. Die Höhe der Strafen ließ sie offen, sie kann sich aber eine abgestufte Vorgangsweise vorstellen. Eine Richtschnur könnten die bis zu 3.600 Euro sein, die im einem Entwurf für die geplante Impfpflicht für Gesundheitsberufe schon enthalten sind.” (Standard, 21. November 2021)
    So einfach stellen sich das manche Leute vor. Wir werden ja sehen, ob sie das politisch lange überleben … mir scheint ein eher kurzes Ablaufdatum dieser ‘straightforward’-Karrieristen/-innen gewiss – sie sind mit der Wahrnehmung des Gemeinwohls masslos überfordert und in ihren Ämtern völlig deplaziert …

    • Hanna 22. November 2021 at 21:52

      »Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich am Sonntag überzeugt davon gezeigt, dass die ab Februar geplante Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich ist.«

      Der Frau VERFASSUNGSMINISTERIN scheinen grundlegende Sachkenntnisse betreffend österreichische Verfassungsnormen abhanden gekommen zu sein, um es milde auszudrücken.

      WAS unsere nicht bloß „schöne und elegante Bundesverfassung“ (Zitat BP VAN DER BELLEN, Mai 2019) konkret für das Leben der Staatsbürger bedeutet, was Verfassungsgesetze inhaltlich sind, demonstriert auch folgender OFFENER BRIEF an den österreichischen Gesundheitsminister sowie alle 9 Landeshauptleute + alle 9 Gesundheitslandesräte + Bundeskanzler + Vizekanzler (namentlich) und die Presse:

      »Die öffentlich angekündigte Impfpflicht für Fachkräfte im Gesundheitswesen und für die Allgemeinheit ist aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht in keiner Weise gerechtfertigt und juristisch verfassungswidrig.  […]

      Einer IMPFPFLICHT für die Angehörigen von Gesundheitsberufen (ebenso wie einer seit letztem Freitag verkündeten allgemeinen Impfpflicht) stehen massive verfassungsrechtliche Bedenken und eindeutige Rechtsargumente entgegen: […]

      Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass eine IMPFPFLICHT für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und für die Allgemeinheit AUS VERFASSUNGSRECHTLICHER SICHT SCHLICHTWEG UNZULÄSSIG UND HAFTUNGSBEGRÜNDEND FÜR DIE VERANTWORTLICHEN ist.

      Abschließend weisen wir Sie darauf hin, von zahlreichen Personen aus den Gesundheitsberufen die Mitteilung erhalten zu haben, dass sie im Fall einer Impfpflicht ihre Arbeit mit sofortiger Wirkung niederlegen werden. Das RECHT AUF ARBEITSNIEDERLEGUNG UND STREIK ist VERFASSUNGSGESETZLICH GARANTIERT und GESCHÜTZT (Art. 11 E-MRK; Art. 8 UN-Sozialpakt).«

      https://report24.news/mfg-stellt-in-brief-an-mueckstein-klar-impfpflicht-ist-verfassungswidrig/

      P.S.: Möge auch die Frau Verfassungsministerin in dieses kompakte, evidenzbasierte, erhellende Schreiben fachlichen Gewinn bringende Einsicht nehmen.

  5. europablume 22. November 2021 at 19:34

    @T. Holzer
    Alles schön und gut. Was nutzt es???
    Die Regierungen sind so versessen und schleudern die Impfstoffe raus, wie es noch geht.

    • Gabriele Ammann 22. November 2021 at 19:40

      Vor allem die nun inzwischen Abgelaufenen müssen weg. Denn die Entsorgungskosten würden dem Erfolg des Korruptions-Geschäftes komplett entgegenlaufen. Dann doch lieber zu 100% biologisch u. langsam abbaubar entsorgen.

    • Thomas Holzer 22. November 2021 at 20:30

      Bei den Schweizern bin ich mir nicht so sicher! Wie sagte der Herr Biswanger im “talk im Hangar 7” so korrekt: “Diese Politik ist für Krisen nicht geeignet”

    • HWH 3. Dezember 2021 at 19:49

      @Gabriele Ammann:
      Abbaubar gibt’s da leider nicht mehr, das kriegt keiner mehr raus, weder aus seiner Blutbahn noch die veränderten Gene

  6. Gonenc 22. November 2021 at 18:14

    Lassen wissen daß sie wissen wer nicht geimpft ist.

  7. Braunsteiner Guido 22. November 2021 at 17:48

    Wäre schön wenn man soetwas öffentlich bringen könnte (Servus TV)oder andere Unabhängige Sender.

  8. NK 22. November 2021 at 17:17

    Kann man die Herrschaften in diesem Falle nicht Strafrechtlich belangen?

    • Pirat 22. November 2021 at 19:22

      Anzeigen und Beschwerde wegen DSGVO Verstoß sind die Mittel

    • Christine Zach 23. November 2021 at 7:42

      Steht ev. eine Sammelklage im Raum, welcher man sich anschließen kann?

      • pfm 23. November 2021 at 8:14

        Die gibt es leider bei uns nicht.

    • rosa 25. November 2021 at 17:42

      mir wurde erzählt dass in diesen schreiben in wien bei nichterscheinen eine strafe von 2500 euro oder arrest fällig wird.
      hat von euch schon jemand so ein schreiben erhalten? und stimmt es das mit strafen gedroht wird? steht das da drinnen ?
      es kann auch nur ein gerücht sein. ich versuche gerade so ein schreiben in kopie zu erhalten.

  9. suedtiroler 22. November 2021 at 17:11

    und siehe da, plötzlich spielt Datenschutz keine Rolle mehr, wenn es denn ihren eigenen Zielen dient.

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