Die EU-Behörde will, dass die digitale ID zum Standardverfahren wird, mit dem sich Menschen gegenüber der Bank ausweisen. Die Nutzung von Bankdiensten wird ohne digitale ID schon bald schwierig werden.
Die EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möchte, dass elektronische Identitätsnachweise – einschließlich der European Digital Identity (EUDI) Wallet der Union – zum Standardverfahren werden, mit dem Menschen ihre Identität gegenüber Banken nachweisen.
Die digitale ID der EU soll zum Standard werden, auch beim Identitätsnachweis gegenüber Banken. Online-Banking wird langfristig die digitale ID benötigen, auch wenn bisher alles von „Freiwilligkeit“ spricht. Zugleich ist man aber sehr deutlich, wohin die Reise geht.
Die EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) hat der Europäischen Kommission ihren endgültigen Entwurf von Standards für die Kundenprüfung vorgelegt. Die AMLA drängt darauf, dass die EUDI Wallet hier zur bevorzugten Option wird, und erklärt, elektronische Identifizierungsmittel einschließlich der Wallet „sollten möglichst überall verwendet werden“.
Zunächst geht es dabei rein um Identifizierungsmittel, zugleich hält man fest, dass Video- oder Selfie-Checks auch erlaubt bleiben sollen. Sie sollen aber nur als Ausnahme gelten, die die Bank gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde rechtfertigen muss. Es geht also um Kontoeröffnungen bei neuen Kunden.
Doch auch der Weg für laufendes Online-Banking ist bereits freigelegt. Und zwar besonders perfide: Banken müssen die EUDI Wallet ab ca. Ende 2027 als eine Option für die starke Kundenauthentifizierung (SCA) akzeptieren – also für Login und für die Freigabe von Überweisungen/Zahlungen – wenn man das freiwillig möchte.
Andere Methoden (Banking-App, TAN-App, Push-TAN etc.) bleiben weiterhin erlaubt. Die Nutzung der Wallet ist für Bürger freiwillig. Aber wann wird die „besonders starke“ E-ID zur Pflicht werden? Natürlich nie, sagt die Politik.
Reclaim the Net weiß noch mehr zum aktuellen Entwurf:
Der Entwurf behandelt die Kundenprüfung, darunter „die Informationen, die Unternehmen und Freiberufler erheben und prüfen müssen“, sowie „die nicht-persönliche Verifizierung, elektronische Identifizierung und die Prüfung politisch exponierter Personen“.
Kann ein Kunde weder persönlich ein Ausweisdokument vorlegen noch ein elektronisches ID-Mittel nutzen, dürfen Banken die Fernverifizierung per Video oder Selfie erlauben – dies gilt jedoch als Ausnahme, die die Bank ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber begründen muss.
Das steht in Artikel 7 des Entwurfs: Firmen, die diese alternativen Mittel zur Kundenverifizierung einsetzen, „müssen begründen können, warum der Kunde nicht“ mit den Standardmethoden „verifiziert werden konnte, und ihrer Aufsichtsbehörde nachweisen, dass die verwendeten Alternativen den Anforderungen dieses Artikels entsprechen“.
Der Entwurf verlangt zudem, dass diese Alternativen Aufzeichnungen – darunter „Bilder, Videos, Ton und Daten“ – aufbewahren, die für „nachträgliche Prüfungen“ genutzt werden können.
All das dürfte dazu führen, dass Banken ihre Kunden in Richtung EUDI Wallet lenken, weil Alternativen mehr Aufwand und mögliche Haftung bedeuten.
Ein weiterer Punkt: Nutzt ein Kunde die EUDI Wallet, „müssen keine zusätzlichen Datenpunkte erhoben und durch weitere Informationen verifiziert werden, da die durch die in dem genannten Artikel genannten Mittel gebotene Sicherheit als ausreichend gilt“.
Der Vorschlag der AMLA stieß in der Konsultationsphase auf Kritik; einige befürchteten, er könnte so gelesen werden, als würden eIDAS und die EUDI Wallet zur Standardoption.
Die Antwort der AMLA war, dies ausdrücklich zu machen. Die überarbeitete Formulierung mache klar, so der Bericht, „dass die Maßnahmen in Artikel 22 Absatz 6 AMLR weiterhin die Standardoption bleiben und alternative Verifizierungsmethoden nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn keines der beiden von der AMLR vorgeschriebenen Mittel genutzt werden kann“.
Die AMLA hielt außerdem fest, dass Firmen „bestehende Fern-Onboarding-Tools, die diese Anforderungen erfüllen, weiterhin nutzen dürfen“. Das bedeutet, dass ein auf X kursierender Beitrag, wonach „Video, Selfie + Ausweisdokument oder private Alternativen nicht mehr akzeptiert“ würden, nicht ganz stimmt. Sie werden weiterhin akzeptiert – aber als Ausnahmen.
Die Standards sind noch kein Gesetz, und die Verordnung, zu der sie gehören, tritt erst am 10. Juli 2027 in Kraft.Der Schritt der AMLA ist ein weiteres Beispiel dafür, wie der digitale Identitätsrahmen der EU Stück für Stück ausgeweitet und umfassender gemacht wird. Im April bestritt die Europäische Kommission, dass die Digital-ID-Wallet verpflichtend sei – gleichzeitig schlug die deutsche SPD vor, sie für alle über 16-Jährigen zur Pflicht zu machen, um soziale Medien zu nutzen
.Im Juli führte Irland seine Digital-Wallet ein, aufbauend auf dem landeseigenen MyGovID – weil die eIDAS-2-Verordnung die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2026 mindestens eine EU-Digital-Identity-Wallet bereitzustellen.
Das EU-Gesetz zur digitalen Identität, Verordnung 2024/1183, sagt: „Die Nutzung europäischer Digital Identity Wallets ist freiwillig.“ Es legt zudem fest, dass der Zugang zu Diensten „in keiner Weise eingeschränkt oder für natürliche oder juristische Personen, die keine European Digital Identity Wallets nutzen, nachteilig gestaltet werden darf“. Und: „Der Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten mit anderen bestehenden Identifizierungs- und Authentifizierungsmitteln bleibt möglich.“
Da ein Bankkonto jedoch notwendig ist und die EUDI Wallet im Finanzsektor als bevorzugte Identifizierungsmethode vorangetrieben wird, werden Bürger in der Praxis kaum eine echte Wahl haben. Die Wallet ist freiwillig. In der Praxis wird sie zunehmend verpflichtend.
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