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Technologie

Nord Stream vor Gericht: Viele offene Fragen

4 Kommentare 15. Oktober 2026 12 Minuten Lesezeit von Jochen Mitschka

Vier Jahre nach den Explosionen in der Ostsee beginnt in Hamburg der Prozess gegen einen mutmaßlichen Organisator des Anschlags. Die Ermittlungen führen in Richtung einer ukrainischen Tätergruppe. Doch wie belastbar ist diese Spur? Was ist von Seymour Hershs Behauptung einer US-amerikanisch-norwegischen Geheimoperation zu halten? Und wie realistisch ist es, dass eine kleine Besatzung mit einer Segelyacht und Tauchern Sprengsätze in 70 bis 80 Metern Tiefe an einer strategisch wichtigen Pipeline anbringen konnte?

Am 14. Oktober 2026 hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Strafprozess gegen den 50-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. begonnen. Vier Jahre nach den Explosionen an den Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 soll erstmals in einem deutschen Strafverfahren geklärt werden, welche Rolle ein mutmaßlicher Beteiligter bei der Zerstörung der Leitungen gespielt hat.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem vor, an der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe beteiligt gewesen zu sein. Hinzu kommt der Vorwurf eines Kriegsverbrechens durch einen Angriff auf zivile Objekte. Nach Auffassung der Ermittler soll K. eine Gruppe angeführt haben, die im September 2022 die Sprengsätze an den Pipelines anbrachte.

Der Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung natürlich als unschuldig. Er hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Seine Verteidigung beantragte am ersten Verhandlungstag, das Verfahren einzustellen, und stellte unter anderem die rechtlichen Grundlagen der Anklage infrage.

Die politische Brisanz ist offensichtlich. Deutschland unterstützt die Ukraine militärisch, finanziell und diplomatisch in ihrem Abwehrkampf gegen einen Krieg, der im Westen „unprovozierter Angriffskrieg“ genannt wird. Sollte sich im Prozess herausstellen, dass ukrainische Staatsangehörige die Zerstörung einer zentralen Energieinfrastruktur organisiert haben, könnte sich die Frage stellen, ob staatliche Stellen in Kiew davon wussten oder die Aktion sogar unterstützten.

Finanzierten deutsche Steuergelder Anschläge gegen die eigenen Gaskosten?

Der Nachweis, dass einzelne Ukrainer an der Sabotage beteiligt waren, ist nicht automatisch der Nachweis, dass die ukrainische Staatsführung den Anschlag angeordnet hat, erklären westliche Experten vorsichtshalber schon vor dem Prozess. Erst recht würde daraus nicht folgen, dass die Ukraine als Staat insgesamt verantwortlich gemacht werden könnte, ohne die konkreten Entscheidungs- und Befehlsketten zu untersuchen. Den Verfahrensstand dokumentiert das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg.

Was die deutschen Ermittler bislang behaupten

Nach der Darstellung der Bundesanwaltschaft soll eine Gruppe von sieben Personen, darunter ein Schiffsführer, ein Sprengstoffexperte und mehrere Taucher, die Operation vorbereitet und durchgeführt haben. Die Gruppe soll mit einer gecharterten Segelyacht namens Andromeda von der Ostsee aus zu den relevanten Seegebieten bei der dänischen Insel Bornholm gefahren sein.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Yacht mithilfe von Vermittlern und teilweise unter Verwendung gefälschter Personalien angemietet wurde. Anschließend sollen die Beteiligten in arbeitsteiliger Weise Sprengsätze an den Pipelines angebracht haben. Die Explosionen am 26. September 2022 beschädigten drei der vier Leitungsstränge von Nord Stream 1 und 2.

Im Mittelpunkt der Anklage stehen die mutmaßliche Identifizierung der Beteiligten, die Vorbereitung der Reise, die Nutzung des Schiffes und weitere Ermittlungsergebnisse, die zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden sollen.

Eine wichtige Quelle für die bislang öffentlich bekannte Verdachtslage ist der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2025. Darin wird der damalige Ermittlungsstand zusammengefasst, einschließlich der mutmaßlichen Reisebewegungen und der angenommenen Arbeitsteilung innerhalb der Gruppe.

Auch die Ermittlungen gegen einen weiteren ukrainischen Staatsangehörigen, der 2026 in Kroatien festgenommen wurde, gehören zu diesem Komplex. Die Bundesanwaltschaft sieht ihn als mutmaßlichen Beteiligten an den Tauchgängen. Polen verweigert die Auslieferung. Das Land sieht die Sprengung sogar als „gute Sache“ an, für die man dankbar sein müsse.

In Deutschland rätselt man nun nicht mehr ob die Andromedabesatzung es war, sondern: Wer gab den Auftrag? Welche staatlichen Stellen waren gegebenenfalls informiert? Wer finanzierte und genehmigte die Operation? Und lässt sich eine Verbindung zu einer politischen oder militärischen Führungsebene zweifelsfrei nachweisen?

Dabei geht man aber an einer wichtigen Tatsache vorbei: Kritiker behaupten, die Andromeda sei nur eine Ablenkung, eine Opferanode sozusagen. Eine Unterstützung der „glaubhaften Abstreitbarkeit“, durch die sich politische Führungen von Kritik freistellen.

Seymour Hersh und der Vorwurf einer US-geführten Geheimoperation

Am 8. Februar 2023 veröffentlichte der US-amerikanische Investigativjournalist Seymour Hersh seinen Bericht „How America Took Out The Nord Stream Pipeline“. Darin behauptete er, die USA hätten die Zerstörung der Pipelines mit norwegischer Unterstützung organisiert und durchgeführt.

Hershs Darstellung zufolge seien US-amerikanische Marinetaucher während der NATO-Übung BALTOPS 22 im Juni 2022 mit dem Anbringen von Sprengsätzen betraut gewesen. Die Sprengladungen seien später durch ein Signal ausgelöst worden. Die Operation soll nach seinem Bericht auf eine Entscheidung der damaligen US-Regierung zurückgegangen sein.

Hersh verwies dabei auf eine anonyme Quelle, die unmittelbare Kenntnis von der operativen Planung gehabt haben soll. Er verknüpfte seine These mit der langjährigen US-amerikanischen Ablehnung von Nord Stream und mit öffentlichen Äußerungen des damaligen Präsidenten Joe Biden. Bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 7. Februar 2022 hatte Biden erklärt, Nord Stream 2 werde im Falle eines russischen Einmarsches in die Ukraine beendet werden können.

Und hier kommt die „glaubhafte Abstreitbarkeit“ zum Zuge, wie man sie z.B. in der Iran-Contra Affaire beobachten konnte, oder in der jahrzehntelangen Leugnung des Staatstreiches von 1953 im Iran.

Das Weiße Haus wies die Darstellung als falsch zurück. Auch Norwegen dementierte selbstverständlich die behauptete Beteiligung. Die Nachrichtenagentur Reuters konnte Hershs Darstellung „nicht unabhängig bestätigen“.

Machen wir es kurz: Es gibt keinen unumstößlichen Beweis für die These von Hersh, nur Indizien und den gesunden Menschenverstand.

Was verfolgen die Behörden offiziell – und was bedeutet das für Hershs These?

Die internationale Untersuchung ist weniger eindeutig, als manche politische Darstellungen vermuten lassen. Es gibt nicht eine einzige gemeinsame Untersuchung mit einem abschließenden, von allen beteiligten Staaten veröffentlichten Ergebnis. Vielmehr haben mehrere Länder eigene Ermittlungen geführt, die teilweise beendet wurden.

  • Schweden: Die schwedische Sicherheitsbehörde Säkerhetspolisen stellte ihre Ermittlungen am 7. Februar 2024 ein. Sie erklärte, dass der Fall nicht in die schwedische Zuständigkeit falle, und übermittelte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit gewonnene Erkenntnisse an die zuständigen Stellen. Das war keine Feststellung, dass keine Sabotage stattgefunden habe.
  • Dänemark: Die dänische Polizei und der Inlandsnachrichtendienst PET beendeten ihre strafrechtlichen Ermittlungen am 26. Februar 2024. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Pipelines absichtlich sabotiert worden waren, sahen aber keine ausreichende Grundlage für ein Strafverfahren in Dänemark.
  • Deutschland: Die Bundesanwaltschaft setzte ihre Ermittlungen fort. Diese führten schließlich zur Anklage gegen Serhii K. und zur Eröffnung des Hamburger Hauptverfahrens. Die Anklage behauptet eine Beteiligung einer ukrainischen Tätergruppe.

Die deutschen Ermittler haben eine konkrete Spur verfolgt, die zu einem Strafprozess führte. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass alle denkbaren alternativen Szenarien bereits abschließend widerlegt wurden.

Man darf man gespannt sein, wenn das Gericht in einem Ortstermin versucht, den Vorgang nachzuvollziehen. Wir erinnern uns daran, dass professionelle deutsche Marinetaucher ohne Tauchgang zurückgekehrt waren, weil sie sagten, dass die passende Spezialausrüstung fehlte.

Wie realistisch ist der Anschlag mit einer kleinen Segelyacht?

Die technische Frage ist besonders wichtig, weil sie häufig in zwei gegensätzlichen Richtungen diskutiert wird: Entweder sei eine solche Operation mit einer kleinen Yacht völlig unmöglich, oder die Verwendung einer Yacht beweise, dass es sich um eine einfache, improvisierte Aktion gehandelt habe.

Die Pipelines verlaufen im betroffenen Gebiet in einer Tiefe von ungefähr 70 bis 80 Metern. Die Sicht beträgt ca. 1-2 Meter. Außerdem herrschen heftige Strömungen in der Ostsee. Das ist für gewöhnliche Sporttaucher ein anspruchsvolles und gefährliches Einsatzgebiet. In solchen Tiefen sind der erhöhte Atemluft- bzw. Gasverbrauch, die begrenzte Grundzeit, die Dekompressionspflicht und das Risiko von Unfällen erhebliche Faktoren.

Die deutsche Ermittlungsdarstellung beschreibt deshalb keine Gruppe beliebiger Urlaubstaucher, sondern eine arbeitsteilig organisierte Besatzung mit mehreren „Tiefsee“tauchern und einem Sprengstoffexperten. Der Bundesgerichtshof hielt die entsprechenden Verdachtsannahmen im Haftprüfungsverfahren für ausreichend, um den dringenden Tatverdacht zu bejahen.

Der Autor ist im Roten Mehr schon ganz kurz auf knapp über 100 Meter mit Sportausrüstung getaucht, aber er weiß auch, wie lange die Dekompressionszeiten sind, und dass ein Tauchbuddy schon mal bei 60 Meter anfing mit den Fischen zu spielen und nicht mehr auftauchen wollte, und man stellt sich die Frage, ob hier wirklich unter den stressigen Bedingungen eines Attentats jemand die Ruhe hat, in der dunkleren, kälteren und gefährlicheren Ostsee stundenlang an der Deko-Leine zu hängen.

Um die Behauptung zu bewerten, dass jemand drei Mal an einem einzigen Tag einen solchen Tauchgang durchgeführt hat (80 Meter Tiefe mit normaler Atemluft und jeweils 5 Minuten Arbeit vor Ort), hilft uns eine rigorose mathematische und logische Plausibilitätsprüfung.

Kurz zusammengefasst: Die Behauptung ist extrem unwahrscheinlich und grenzt an das biologisch und logistisch Unmögliche. Wenn ein Mensch das überlebt hat, dann nur durch ein medizinisches Wunder und das bewusste Ignorieren jeglicher Computerwarnungen. Das Detail sprengt den Rahmen dieses Artikels. Nur das Ergebnis:

  1. Tauchgang: Bei einem dritten Tauchgang kollabiert das Rechenmodell völlig. Der Reststickstoff aus zwei vorherigen 80-Meter-Tauchgängen führt dazu, dass der Computer die flachen Stopps (6m und 3m) endlos verlängert. Die Gesamttauchzeit für den dritten Tauchgang läge realistisch bei 150 bis über 180 Minuten (2,5 bis 3 Stunden).

Selbst, wenn man annimmt, dass es drei Taucher waren, von denen jeder nur einen Tauchgang machte, müssten alle drei eine außergewöhnliche Konstitution haben, denn unter Stress, in der Ostsee, möglicherweise während der Vorbereitung oder Durchführung eines NATO-Manövers solche Operationen durchzuführen, ist mehr als ein James Bond Film.

Die Yacht: klein bedeutet nicht ungeeignet

Die Andromeda war eine hochseetaugliche Segelyacht. Die Bezeichnung „Hobby-Segelboot“ kann deshalb einen falschen Eindruck erzeugen. Ein Schiff dieser Kategorie ist nicht mit einem kleinen Freizeitboot gleichzusetzen, das nur für kurze Ausflüge in Küstennähe ausgelegt ist. Sie hat Navigationsausrüstung und Echolot.

Eine Segelyacht kann grundsätzlich eine kleine Gruppe, Tauchausrüstung und weitere Ausrüstung transportieren. Sie bietet außerdem den Vorteil, dass sie im normalen Schiffsverkehr nicht allein aufgrund ihrer Anwesenheit ungewöhnlich erscheint.

Entscheidend ist nicht, ob eine Yacht groß genug ist, um Menschen und Material zu transportieren. Entscheidend ist, ob sich die gesamte Operation unter realen Bedingungen zuverlässig durchführen lässt und ob die Beteiligten anschließend unentdeckt bleiben können.

Die Sprengmittel: keine belastbare Rechnung allein aus der Schadenswirkung

Die Zerstörung mehrerer Pipelines erfordert eine erhebliche technische Leistungsfähigkeit. Die konkrete Wirkung hängt jedoch nicht nur von der Gesamtmasse des verwendeten Sprengstoffs ab, sondern unter anderem von der Art der Ladung, ihrer Position, der Konstruktion der Pipeline und den Bedingungen am Meeresboden.

Seismische Daten (Erdbeben-Messungen)

Direkt nach den Explosionen am 26. September 2022 zeichneten seismologische Messstationen in Schweden, Dänemark und Deutschland die Erschütterungen auf. Das registrierte Wellenmuster entsprach exakt dem einer konventionellen Unterwassersprengung (äquivalent zu einer Sprengkraft von mehreren hundert Kilogramm TNT pro Detonation). Mit anderen Worten, mehrere hundert Kg Sprengstoff in dreifacher Ausführung!

Allerdings relativierte man das später. Angeblich beruhte das auf einer „Fehlinterpretation“ der seismischen Daten. Die Erschütterung (Stärke 2,1 bis 2,3 auf der Richter-Skala) entsprach zwar der Wucht von hunderten Kilogramm TNT – diese Wucht entstand aber nicht allein durch den Sprengstoff, sondern vor allem durch das schlagartige Entweichen des extrem komprimierten Gases aus den Pipelines, die unter Druck standen. Was unglaubwürdig wirkt, weil man andererseits behauptete die seismischen Daten sehr konkret von anderen Ereignissen, wie Nuklearexplosionen oder anderen Ursachen unterscheiden zu können.

Später wurde erklärt, dass militärischer Hochleistungssprengstoff verwendet wurde (Hexogen (RDX) und Oktogen (HMX)), man habe „nur“ 80 bis 100 kg von diesem außergewöhnlichen Spezialsprengstoff transportieren müssen. Reste des tatsächlich genutzten Sprengstoffs wurden in Form von chemischen Mikrospuren direkt an den Trümmern der zerstörten Rohre sowie auf dem Tisch in der Kajüte der Andromeda nachgewiesen. Aber offensichtlich waren sie zu „mikro“, um auf den Ursprung verweisen zu können. Tatsächlich haben alle Spezialsprengstoffe ganz genau definierte Marker, um den Ursprung nachverfolgen zu können. Es gibt sowohl Detektionsmarker als auch Identifikationsmarker, die sogar Explosionen überstehen. Einwand: Angeblich gelte das für militärischen Sprengstoff nicht, weil die Armeen bewusst Zuschreibungen verhindern wollen. Dann eröffnet sich die Frage, wie diese Menge aus militärischen Beständen verschwinden und unentdeckt auf die Andromeda gelangen konnte.

Was passierte mit dem Sprengstoff an der vierten Leitung? Angeblich gab es dort keinen Sprengstoff, ist die offizielle Version.

Die Überwachung: eine wichtige Frage, aber kein Beweis der Unmöglichkeit

Die Ostsee ist ein strategisch wichtiger und intensiv genutzter Meeresraum. Dort befinden sich NATO-Staaten, bedeutende Häfen, militärische Einrichtungen, Schifffahrtsrouten und kritische Energieinfrastruktur. Marineeinheiten, Küstenwachen und andere Stellen überwachen unterschiedliche Teile dieses Raumes. Weiter darauf einzugehen, sprengt den Artikel.

Zusammenfassung: Was wissen wir – und was bleibt offen?

Vier Jahre nach den Explosionen ist die Lage klarer als unmittelbar nach dem Anschlag, aber keineswegs in jeder Hinsicht aufgeklärt.

Gesichert ist, dass Nord Stream 1 und 2 im September 2022 durch vorsätzliche Sabotage schwer beschädigt wurden. Dänemark und Schweden haben ihre Ermittlungen beendet. Deutschland hat einen mutmaßlichen Beteiligten angeklagt und das Verfahren eröffnet.

Die deutsche Anklage behauptet, dass eine ukrainische Gruppe mit der Segelyacht Andromeda und spezialisierten Tauchern die Sprengsätze angebracht habe. Der Hamburger Prozess muss zeigen, welche Teile dieser Darstellung gerichtsfest nachweisbar sind und welche Rolle der Angeklagte tatsächlich spielte.

Es fehlt ein unabhängig bestätigter Nachweis, dass die USA oder Norwegen die Explosionen im Rahmen der von Seymour Hersh beschriebenen Geheimoperation durchführten, so wahrscheinlich und plausibel das auch erscheinen mag.

Technisch erscheint eine Operation mit einer hochseetauglichen Segelyacht und spezialisierten Tauchern grundsätzlich möglich, aber unwahrscheinlich und anspruchsvoll. Die Tiefe von 70 bis 80 Metern, die erforderliche Ausrüstung, die Sprengtechnik und die Bedingungen eines überwachten Meeresraums schließen sie jedoch auch nicht von vornherein aus.

Bild: Screenshot aus Video zu dem Prozessbeginn

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4 Kommentare

  1. Jan
    Antworten

    In dubio pro reo ist ein vernünftiges Prinzip der Rechtsprechung. Aber das bedeutet nicht, dass man bei hinreichendem Tatverdacht dem Verantwortlichen hunderte Milliarden schenken muss. Es gibt ein Vorsorgeprinzip, das bereits vor einer endgültigen Verurteilung Maßnahmen vorsieht, um Risiken zu minimieren. Die Bundesregierung als Hauptfinanzier des Selensky-Regimes scheint dies vergessen zu haben! Sie hätte auf Wahlen in der Ukraine dringen müssen, um sich nicht dem Risiko eines Ansehensverlustes auszusetzen. Mittlerweile ist dieser Verlust zu Recht geschehen.

    Dem Pipelinesprenger, der für den Rückgang der deutschen Industrieproduktion um bis zu 25% verantwortlich ist, ohne rechtliche Grundlage hunderte Milliarden zu schenken, ist der politische Supergau, für den die deutsche EU-Führung steht. Er gehört beendet! Wenn die CDU- und SPD-Führung keine anderen Wege sehen, Putin einzudämmen, sind sie unfähig!

  2. Daisy
    Antworten

    Ich vermute, dass die dt. Regierung, damals Scholz, die Sprengung selbst bestellt bzw. freigegeben hat. Die Sprengsätze waren längst angebracht und wurden aus der Ferne ausgelöst.

    Damals gab es Demonstrationen und Diskussionen in Schland, Nord Stream II zu aktivieren, denn sie wurden durch die Sanktionen nicht eingeschaltet. Um das ein für allemal zu unterbinden, hat man die Pipelines sprengen wollen. Ein Strang blieb jedoch intakt und Putin bot immer wieder an, darüber Gas liefern zu können, was die Funs:innen in Schland empört abgelehnt haben.

    Damals sagten sie auch noch, Putin wars. Was für ein Blödsinn! Diese Nulleinheiten gehörten allesamt wenn nicht in den Knast so zumind. in die Klapsmühle.

    Es waren mMn die USA mit Startbefehl aus Schland, und Selenskistein ist Mitwisser.

    Es ist Hochverrat am dt. Volk. Das Volk hat ein Recht auf Schadensersatz. Schuldig sind die Amis und alle Mittäter und Mitwisser. Schuldig sind auch die Lügenmedien usw. Da für diese Bagage nicht ausreichend Knastplätze existieren, schlage ich vor, sie nach Sibirien zu schicken. Ihr Vermögen ist natürlich zu konfiszieren und an die Bürger auszuzahlen.

  3. Jochen Mitschka
    Antworten

    Ich bin in dunklen, kalten und mit starken Strömungen getaucht, aber nicht in der Kombination mit dieser Tiefe. Nicht einmal ein Geständnis könnte mich überzeugen. Denn das und eine Verurteilung würde den Angeklagten zum Nationalhelden machen, der nach Verbüßung vermutlich der Hälfte der Straße ausgesorgt hätte. Nur eine vor Ort Rekonstruktion des Vorgangs (gerne mit Deko-Kabine in der Nähe), in Verbindung mit einem Geständnis, würde mich überzeugen. Rekonstruktion müsste zur gleichen Jahreszeit und unter gleichen Wetterbedingungen erfolgen. Bis dahin bin ich der Meinung, dass das nur Marinetaucher mit besonderer Ausbildung machen konnten und mit Spezialausrüstung, oder Taucher, die Erfahrung mit Tauchen an Bohrinseln unter großer Tiefe haben.

    1. Daisy
      Antworten

      MMn waren es U-Boote…und zwar schon lange vor der Explosion.

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