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Politik

FPÖ erhielt Beweismaterial zu Verfahrensfehlern bei WHO-IGV-Änderungen

2 Kommentare 15. Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit von Thomas Oysmüller

Die Organisationen United for Freedom und die deutsche Bürgerinitiative GemeinWohlLobby haben der FPÖ umfangreiches Beweismaterial zu Verfahrensfehlern bei der Änderung der WHO-Vorschriften übergeben. Österreich hat die neuen Gesundheitsvorschriften noch nicht angenommen.

Im Zuge der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO kam es laut unabhängigen Beobachtern zu einer Reihe von Verfahrensfehlern, durch die die Änderungen eigentlich ungültig wären. Nun haben die Organisationen United for Freedom und die deutsche Bürgerinitiative GemeinWohlLobby entsprechendes Beweismaterial an die FPÖ übergeben, die gegen die Änderungen ist.

Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR 2005) wurden am 1. Juni 2024 angenommen. Ziel der Übergabe ist es, zu verhindern, dass Österreich seine vorläufige Ablehnung zurückzieht und die Änderungen ratifiziert.

Denn durchaus überraschend teilte Österreich der WHO einen Einspruch mit. Dieser war aber ausdrücklich vorläufig und soll so lange bestehen, bis der Nationalrat die Änderungen als Staatsvertrag nach Artikel 50 B-VG gebilligt hat. Es braucht also wohl eine Verfassungsänderung. Das Gesundheitsministerium betonte, es handle sich nicht um eine inhaltliche Ablehnung, sondern um die Sicherstellung eines verfassungskonformen Verfahrens. Solange der Einspruch gilt, ist Österreich nicht an die Änderungen gebunden.

Im Parlament ist nur die FPÖ gegen die WHO-Reform. Mit einem Dringlichen Antrag („Nie wieder Coronaregime“) im Nationalrat am 9. Juli 2025 forderte sie ein Veto. Der Antrag wurde von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt. Trotzdem gab es dann den vorläufigen Einspruch wegen formalrechtlicher Probleme. Herbert Kickl wandte sich im August 2025 in einem offenen Brief an Tedros Adhanom Ghebreyesus und warnte vor einer Aushöhlung nationaler Souveränität.

Die zivilgesellschaftlichen Gruppen wollen die FPÖ nun mit der Übergabe der Dokumente in der parlamentarischen Debatte mit rechtlichen Argumenten unterfüttern.

Die Änderungen am 1. Juni 2024 kamen mit einer Menge an Kritik. So wurden sie am späten Abend des letzten Tages der 77. WHA per Konsens (ohne Abstimmung) angenommen. Kritiker, darunter Beiträge in Opinio Juris und in der Zeitschrift Transnational Legal Theory, monierten eine Verletzung von Artikel 55 Absatz 2 der IGV. Dieser verlangt, dass der Generaldirektor den endgültigen Wortlaut von Änderungsvorschlägen mindestens vier Monate vor der Versammlung an alle Vertragsstaaten übermittelt, damit nationale Prüfungen möglich sind. Das sei nicht geschehen. Stattdessen sahen viele Delegationen den finalen Text erst unmittelbar vor der Annahme.WHO und EU-Kommission halten dem entgegen, dass die ursprünglichen Änderungsvorschläge bereits im November 2022 (17 Monate vor der WHA) zirkuliert wurden und der Prozess damit formal erfüllt sei.

Die 2024er-Änderungen sind bekanntlich weitreichend. Sie führen unter anderem eine Definition der „Pandemie-Notlage“ ein, stärken die WHO und sehen nationale IHR-Autoritäten vor. Kritiker befürchten dennoch faktischen Druck, wie er während der Covid-19-Pandemie zu beobachten war, und die Aushöhlung nationaler Souveränität.

In der Pressemitteilung der GemeinWohlLobby heißt es weiter:

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden von den meisten Staaten angenommen. Sie ermöglichen es der WHO, in einem pandemischen Notfall Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszusprechen. Diese Empfehlungen sind formal unverbindlich, wurden in der letzten Pandemie jedoch weitgehend umgesetzt – auch nachdem sich die WHO von einzelnen Maßnahmen distanziert hatte.

2022 setzten mehrere Staaten, darunter Deutschland und Togo, einen Prozess zur Änderung der IGV in Gang. Die Änderungen sollten unter anderem ermöglichen, Pandemien schneller auszurufen und Impfstoffe schneller zu entwickeln und zu verordnen. Die geänderten Vorschriften wurden 2024 angenommen.

Verfahrensfehler bei der Annahme

Der Änderungsprozess verlief schleppend und unter zunehmender Verletzung von Verfahrensregeln. Bei der Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 sind die Regeln der IGV, die Geschäftsordnung der Weltgesundheitsversammlung und völkerrechtliche Vorgaben nicht eingehalten worden. Obwohl nur wenige Staaten dafür gestimmt haben , sind die Änderungen als angenommen erklärt worden.

Mehrere Länder – darunter Italien, die Slowakei, Israel, die USA und Argentinien – lehnten die Änderungen mit der Begründung ab, sie beeinträchtigten ihre Souveränität. Nach dem Wiener Übereinkommen über das Vertragsrecht kann auch die spätere Ratifizierung durch andere Staaten unwirksamen Änderungen keine Gültigkeit verschaffen.
Die Ratifizierungen der Änderungen beruhen daher auf ungültigen Voraussetzungen und sind ebenfalls nichtig.

Deutschland ratifizierte die Änderungen im November 2025. Das entsprechende Zustimmungsgesetz ermöglicht unter anderem Quarantäne, Impfpflicht, Lockdowns, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Überwachung der Kommunikation und Datenaustausch. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die das Grundgesetz verlangt, ist bei der letzten Pandemie nicht beachtet worden.

Finanzierung und Einflussnahme

Die WHO ist für ihren Unterhalt weitgehend auf Spenden angewiesen. Nach der WHO-Verfassung können Spender festlegen, wofür ihre Mittel verwendet werden. Ein erheblicher Teil der Spenden stammt aus dem pharmazeutischen Bereich. Kritiker sehen darin eine strukturelle Abhängigkeit, die die Unabhängigkeit der Organisation beeinträchtigt und Entscheidungen zugunsten von Impfstoffherstellern begünstigt.

Alle Dokumente, die die Ungültigkeit der IGV-Änderungen von 2024 belegen, sind offizielle WHO-Dokumente und liegen in chronologischer Reihenfolge vor. Sie wurden dem FPÖ-Gesundheitssprecher zur Verfügung gestellt.

Bild Foreign, Commonwealth & Development Office, International Development Minister Anneliese Dodds meets WHO Director-General Dr Tedros Adhanom Ghebreyesus on 29 July 2024 London, UK – 2, CC BY 2.0

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2 Kommentare

  1. Jan
    Antworten

    Ich hoffe, Österreich wird diesen Murks nicht auch noch in den Verfassungsrang heben! Soviel Selbstliebe sollten sich die Mandatare bewahrt haben.

  2. Jurgen
    Antworten

    Alle zentralistischen Ideen werden scheitern. Nur Vielfalt kann sich entfalten und überdauern. Das ist genauso wie der Unterschied zwischen Monokultur/Garten und Dschungel.

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