Senegal, die Straße und BlackRock: Ein viraler Vorwurf für Vetternwirtschaft

17. Juli 2026von 6,7 Minuten Lesezeit

Seit einigen Tagen kursiert eine Erzählung, die auf den ersten Blick alle Zutaten eines handfesten Skandals liefert: Bundeskanzler Merz, sein früherer Arbeitgeber BlackRock, deutsche Entwicklungsgelder und eine westafrikanische Straße, die angeblich direkt zu einer Goldmine führt, deren größter Anteilseigner ausgerechnet der Finanzkonzern ist, den Merz einst leitete. Wir schauen mal was dran ist.

Die Geschichte wird nahezu wortgleich von mehreren Portalen verbreitet – von Tichys Einblick über den Deutschland-Kurier bis zu Pravda Deutschland, dem deutschsprachigen Ableger eines russischen Mediums, das in Deutschland als „Putins Propaganda“ geschmäht wird. Grund genug, die einzelnen Behauptungen sauber zu trennen: Was lässt sich belegen, was ist Interpretation, und was ist schlicht falsch verknüpft?

Was die Meldung behauptet

Die Kernthese: Deutschland zahlt dem Senegal 288 Millionen Euro Entwicklungshilfe, davon 118 Millionen direkt in den Staatshaushalt. Aus diesem Topf finanziere Dakar die 240 Kilometer lange Straße Labé–Fongolembi, die „zufällig„, wie die Unterstützer von Bundeskanzler Merz erklären, exakt zu den Goldminen von Endeavour Mining führe. Der Konzern zahle selbst nichts für den Straßenbau, der senegalesische Staat halte nur zehn Prozent an der Mine, und größter Anteilseigner von Endeavour Mining sei BlackRock – jener Vermögensverwalter, dessen deutsche Sparte Merz von 2016 bis 2020 leitete. Fazit der Autoren: eine getarnte Subvention für den alten Arbeitgeber des Kanzlers.

Geschenk oder Darlehen? Die 118 Millionen im Detail

Die 118 Millionen Euro sind laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Budgethilfe zugesagt: 68 Millionen zur Stärkung der Krisenfestigkeit in den Bereichen öffentliche Finanzen, Wirtschaft und Klimawandel, 50 Millionen für Pharmasektor und Impfstoffproduktion. Entscheidend ist, dass die Auszahlung an nachgewiesene Strukturreformen geknüpft ist – die Mittel fließen also nicht auf einen Schlag und bedingungslos, wie es der Begriff „geschenkt“ nahelegt. Senegal muss die Anforderungen von Kolonialmächten entsprechen, sonst gibt es das Geld nicht.

Gleichzeitig handelt es sich, anders als bei einem klassischen Kredit, nicht um eine Rückzahlungsverpflichtung Senegals gegenüber Deutschland.

Das BMZ definiert Budgethilfe ausdrücklich so, dass die Partnerregierung selbst entscheiden kann, wie sie die Mittel im Rahmen vereinbarter Regeln einsetzt – wie das Ministerium in seinem Lexikon erläutert. Weder „Geschenk“ noch „Darlehen“ trifft es also präzise: Es handelt sich um „reformgebundene, nicht rückzahlbare Budgethilfe“ – ein eigenständiges „entwicklungspolitisches Instrument“ mit eigenen Auflagen. Auflagen, welche erreichen sollen, dass die westliche Kontrollmöglichkeit über die Entwicklung weiter gegeben ist.

Wer baut die Straße wirklich?

Laut übereinstimmenden Mitteilungen der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) wurde das Projekt am 27. November 2024 in Abidjan mit einem Darlehen von 80,93 Millionen US-Dollar aus dem Afrikanischen Entwicklungsfonds beschlossen – 41,47 Millionen für Senegal, 39,46 Millionen für Guinea. Kofinanziert wird das Vorhaben von der Islamischen Entwicklungsbank, der Westafrikanischen Entwicklungsbank (BOAD) sowie den beiden Regierungen selbst. Guinea hat den entsprechenden Kreditvertrag im August 2025 im nationalen Übergangsrat ratifiziert.

Eine deutsche Beteiligung an dieser Finanzierung ist in keiner der verfügbaren Projektunterlagen dokumentiert. Die Straße wird also überwiegend über ein afrikanisch-multilaterales Darlehen finanziert, nicht über deutsche Budgethilfe. Die virale Erzählung stellt einen Kausalzusammenhang her – die Straße werde „aus diesem Topf“ finanziert – für den bislang keine der zirkulierenden Quellen einen Beleg liefert, etwa einen Haushaltsposten oder eine Mittelverwendungsübersicht, der die 118 Millionen Euro deutscher Budgethilfe konkret diesem Straßenbauprojekt zuordnet.

BlackRock und Endeavour Mining: Anteilseigner, aber nicht allein

BlackRock hält an Endeavour Mining tatsächlich einen zweistelligen Anteil – laut jüngsten Meldepflicht-Mitteilungen (TR-1) zwischen 12 und 13 Prozent der Stimmrechte, schwankend im Zeitverlauf. Das ist ein typischer Wert für einen der weltgrößten Vermögensverwalter, der über Indexfonds und ETFs an nahezu jedem großen börsennotierten Unternehmen beteiligt ist – nicht nur an Endeavour Mining, sondern praktisch an jedem DAX-Konzern und den meisten großen Minengesellschaften weltweit.

Nach Angaben mehrerer Aktionärsübersichten ist zudem La Mancha Holding mit rund 15 Prozent der größte Einzelaktionär, teils knapp vor, teils gleichauf mit BlackRock.

Die indirekten Verbindungen (Co-Investments)

Die wesentliche Überschneidung beider Firmen liegt in ihren gemeinsamen Portfolio-Unternehmen. Wenn La Mancha als strategischer Großinvestor bei einer Minengesellschaft einsteigt, hält BlackRock dort oft über seine Fonds (z. B. den BlackRock World Mining Trust oder Gold-ETFs) ebenfalls bedeutende Aktienpakete.

BlackRock taucht bei fast allen diesen börsennotierten Unternehmen, in denen La Mancha Holding aktiv ist, als passiver Großaktionär auf, weil diese Unternehmen in den globalen Minen-Indizes gelistet sind, die BlackRock via ETFs physisch nachbilden muss.

D.h. es gibt keine unmittelbaren direkten Beteiligungen, aber sich deutlich überschneidende „Interessen„.

Die Darstellung, BlackRock sei unangefochten „der größte Anteilseigner“, ist damit ungenau. Wichtiger noch: Eine überwiegend passive Indexbeteiligung von rund zwölf Prozent begründet keine unternehmerische Kontrolle und keinen direkten finanziellen Sondervorteil aus einem einzelnen Straßenbauprojekt in Westafrika – sie ist Ausdruck der marktüblichen Struktur globaler Kapitalanlage, nicht Beleg eines gezielten Deals. Aber die vielen Überschneidungen der Kapitalinteressen der Hauptaktionäre schließen ein synchrones Vorgehen nicht aus.

Merz’ Rolle bei BlackRock – real, aber anders als dargestellt

Merz war von 2016 bis 2020 nicht „Außendienstmitarbeiter“, sondern Aufsichtsratsvorsitzender der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Seine Aufgabe bestand nach übereinstimmenden Recherchen vor allem darin, Kontakte zu Regierungsstellen, Regulierungsbehörden und wichtigen Kunden zu pflegen – eine Funktion, die von Kritikern zu Recht als Lobbyarbeit eingeordnet wird und die legitime Fragen zu Interessenkonflikten aufwirft. Das ist ein eigenständiger, belegbarer Kritikpunkt – er benötigt keine zusätzliche, unbelegte Verknüpfung mit einem konkreten Straßenbauprojekt in Senegal, um Gewicht zu haben.

Welche Vorteile hat der senegalesische Staat tatsächlich?

Die Erzählung suggeriert, der Nutzen für Senegal beschränke sich auf die zehn Prozent Beteiligung an einer der beiden Minen. Diese Zahl ist zutreffend, betrifft aber nur die operative Minengesellschaft, nicht automatisch alle Einnahmequellen des Staates:

Bergbaukonzerne in Senegal unterliegen zusätzlich Förderabgaben, Körperschaftsteuer und Exportzöllen, deren Höhe in den zirkulierenden Artikeln nirgends beziffert wird –

hier bleibt die Faktenlage lückenhaft, und seriöse Berichterstattung sollte das offenlassen, statt es stillschweigend mit „nichts“ gleichzusetzen. Hinzu kommt der allgemeine Infrastrukturnutzen: Eine asphaltierte Fernstraße durch eine bislang abgelegene Region mit landwirtschaftlichem und bergbaulichem Potenzial verbessert laut Projektbeschreibung der AfDB auch den Marktzugang für die lokale Bevölkerung, den Handel zwischen Senegal, Guinea und Mali sowie die Möglichkeit, informellen Kleinbergbau besser zu kontrollieren. Das rechtfertigt nicht automatisch jede Ausgabe, relativiert aber die Zuspitzung, die Straße diene „ausschließlich“ dem Minenkonzern.

Was man stattdessen fragen sollte

  • Statt der unbelegten Verknüpfung „deutsches Geld baut BlackRocks Straße“ wären die eigentlich relevanten Fragen: Erstens, welche Förderabgaben und Steuern Endeavour Mining tatsächlich an den senegalesischen Staat zahlt und wie hoch diese im Verhältnis zu den Baukosten der Straße stehen.
  • Zweitens, ob und in welchem Umfang deutsche Budgethilfe in der Vergangenheit für andere, konkret benennbare Infrastrukturprojekte verwendet wurde, die belegbar mit Rohstoffinteressen westlicher Investoren zusammenfallen – ein Muster, das sich empirisch prüfen ließe, statt es an einem einzelnen, ungeklärten Fall festzumachen.
  • Drittens, wie die deutschen Interessenkonflikt-Regeln für Kabinettsmitglieder mit früheren Aufsichtsratsmandaten in der Finanzbranche aussehen und ob sie ausreichen.
  • Viertens, welche Forderungen, insbesondere an die „Anpassung“ der Wirtschaft an deutsche und EU-Vorgaben mit der Entwicklungshilfe verbunden sind, und ob die vielleicht eher zu Kontrolle der afrikanischen Märkte, als zur Hilfe einer eigenständigen und aus sich selbst heraus entstehenden Entwicklung des Landes dient.

Zusammenfassung

Eine an sich diskutable Kritik an Interessenkonflikten und „Entwicklungshilfe“ wird mit einem nicht belegten Kausalzusammenhang – Straße gleich deutsches Steuergeld für BlackRock – verknüpft. Das spricht eher für eine gezielt zugespitzte, teils falsch verknüpfte Geschichte, die sich für sehr unterschiedliche politische Zwecke gleichermaßen eignet, aber nicht im Interesse des Senegals oder deutscher Steuerzahler ist. Politiker und Medien sollten präziser sein und echte, beweisbare Fehler herausarbeiten, statt ad-hominem zu argumentieren, was keineswegs eine Verteidigung von Bundeskanzler Merz bedeuten soll, sondern eine Verteidigung der präziseren Berichterstattung.

Bild: Screenshot von Nachricht im Deutschlandkurier

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2 Kommentare

  1. Daisy 17. Juli 2026 um 22:05 Uhr - Antworten

    Achtung: Empfehlung:
    Roger Waters bei Tucker Carlson

  2. Jan 17. Juli 2026 um 21:55 Uhr - Antworten

    Die Deutschen zahlen hunderte Milliarden an einen Schneekönig, worauf dieser Pipelines nach Deutschland in erheblichem Ausmaß zerstört. Vielleicht sollte man lieber diese Frage untersuchen?

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