
Bürokratie: Ein weiterer Totengräber der Demokratie
Wenn Transparenz zur Bürokratiefalle für Kleinstparteien wird, geht es mit der Demokratie weiter bergab. Die Liste Madeleine Petrovic (LMP) muss eine Geldbuße von 2.000 Euro zahlen, da der jungen Partei ein formaler Fehler bei der Veröffentlichung des Wahlwerbungsberichts zur Wien-Wahl 2025 unterlaufen ist. Und das bei einem Wahlkampfkostengesamtbudget von 2.615,21 Euro.
Die LMP hat gemäß § 2 Abs. 2 Wiener Parteiengesetz, das Parteien schon vor dem Wahltag zu Transparenz verpflichtet, einen gravierenden Fehler gemacht. Eine Woche vor dem Wahltag muss jede kandidierende Partei einen Wahlwerbungsbericht auf der Webseite der Partei veröffentlichen. Die LMP hat dies erst verspätet, nach der Wahl, getan. Was für etablierte Parteien ein normaler administrativer Prozess ist, kann für neue Kleinstparteien einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Immerhin geht der Strafrahmen bis 50.000 Euro.
Für den WUPPS (Wiener Unabhängige Parteienprüfsenat), das Kontroll- und Sanktionsorgan nach dem Wiener Parteiengesetz, ist Transparenz ein hohes Gut. Dem Bescheid des WUPPS kann man entnehmen: „Dieser Transparenzgedanke erfordert es, dass der Wahlwerbungsbericht selbst dann zu veröffentlichen ist, wenn die „zu diesem Zeitpunkt entstandenen Wahlwerbungsaufwendungen“ im Sinne des § 2 Abs. 2 Wiener Parteiengesetz im Ergebnis null Euro betragen.“
Und da die LMP in diesem Sinne intransparent war und ihre horrenden Wahlkampfkosten nicht fristgerecht dokumentiert hat, wurde der diesbezügliche Bescheid jetzt vom Verwaltungsgericht Wien bestätigt.
Ich sprach mit Gabriele Faller, die das Verfahren am 28.5.2026 in Wien beobachtet hat, über die Hintergründe.
Du warst am 28.5. in Wien bei Gericht? Warum?
Ich wollte mich über die Verhandlung zur Beschwerde der LMP gegen die von der WUPPS verhängte Geldbuße informieren. Es ist doch völlig absurd, was hier sanktioniert wird und welche demokratiepolitischen Auswirkungen das hat.
Der Unterschied zwischen „ich gebe nichts an“ und „ich gebe ‚NICHTS‘ an“ besteht in einer Geldbuße von 2.000 Euro . Das ist bitter. Hätten sie deklariert, dass sie nichts zu deklarieren haben, weil sie unter die Bagatellgrenze fallen, wären sie ohne Geldbuße geblieben.
Bei der Verhandlung wurde die LMP durch die aktuelle Parteichefin Priv.-Doz. Dr. med. Kyra Borchhardt vertreten, die ausführlich argumentiert hat, warum man gegen die Strafe und insbesondere die Höhe vorgeht.
Um welche Wahl handelte es sich denn?
Es ging um die Wien-Wahl am 27.4.2025, bei der die LMP erstmals antrat.
Bist Du Mitglied der LMP?
Nein. Ich gehöre keiner Partei an. Aber als ich erfuhr, dass die Verhandlung stattfindet, war es mir ein Anliegen hinzufahren. Ich bin von Beruf selbständige Projektmanagerin, aber privat bin ich politisch interessierte Juristin mit abgeschlossenen Jus-Studium. Und der demokratiepolitische Aspekt dieses Verfahrens ist schon sehr interessant.
Inwiefern?
Das Gesetz kann kleine Parteien benachteiligen.
Wieso? Das Gesetz gilt doch für alle Parteien gleichermaßen?
Das ist richtig, aber die Altparteien verfügen über etablierte Strukturen. Ihnen stehen in Form von Parteienfinanzierung auch Steuergelder zur Verfügung, mit denen sie den organisatorischen Aufwand finanzieren können.
Gerade bei Neugründungen ist es etwa für aus Bürgerinitiativen gewachsene Parteien schwierig, die organisatorische Seite zeitgleich mit der inhaltlich-politischen Seite zu entwickeln. Das Organisatorische wird dann notgedrungen oft vernachlässigt.
Das ist Mitgliedern oder Funktionären größerer Parteien gar nicht bewusst, da der organisatorische Aufwand durch bestehende Strukturen und Prozesse abgefangen wird.
Und dann ist eine Strafe von 2.000 Euro bei einem Gesamtbudget von 2.600 Euro wirklich völlig unverhältnismäßig. Bei größeren Parteien fällt der Betrag den die LMP insgesamt ausgegeben hat, überspitzt gesagt unter „Rundungsfehler“. Auch wird das Ziel der Transparenz mit dieser Regelung nicht wirklich erfüllt.
Warum nicht? Wenn eine Woche vor der Wahl die Informationen zur Verfügung gestellt werden, kann sich ja jeder informieren.
Das deklarierte Ziel der Bestimmung ist, Transparenz für die Wählerinnen und Wähler zu schaffen, damit diese sehen können, wieviel Geld für Werbung ausgegeben wurde. Das klingt gut, aber …
Dr. Borchhardt hat vorgebracht, dass es kaum jemandem aus der wählenden Bevölkerung überhaupt bekannt ist, dass es diese Transparenzregelung überhaupt gibt. Ich kannte sie auch nicht. Der Zweck der Bestimmung geht daher ins Leere.
Hinzu kommt, wie bei jeder Wahl bestand auch bei der Gemeinderatswahl in Wien die Möglichkeit, bereits Anfang April 2025 die Stimme in Form einer Briefwahl oder vorzeitig im Amt abzugeben. Was hilft da ein Wahlwerbungsbericht eine Woche vor dem offiziellen Wahltermin am 27. April? Damit ist die Bestimmung definitiv ungeeignet.
Aber die LMP wurde trotzdem zur Zahlung verurteilt?
Ja. Die Problematik ist, dass das Verwaltungsgericht das demokratiepolitisch zumindest fragwürdige Gesetz korrekt anwenden muss, der Bescheid blieb also bestehen und die LMP muss die 2.000 Euro zahlen.
Jetzt könnte das Gesetz selbst von der LMP bekämpft werden – was aber wiederum am Geld scheitert. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erfordert – neben der Eingabegebühr – auch verpflichtend einen Rechtsanwalt, der für die aufwendige Eingaben an den VfGH wieder tausende Euro verrechnen muss. Kleine Parteien sind damit de facto von der Ausübung dieses theoretischen Rechts abgeschnitten.
Das Schlimmste ist, dass noch eine zweite Geldbuße im Raum steht, die der LMP das Genick brechen könnte. Der WUPPS hat eine 15.000 Euro Geldbuße dafür verhängt, dass die LMP dem Stadtrechnungshof keine Wahlkampfkostenabrechnung binnen Frist abgeliefert hat, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wurde. Dazu muss man wissen, dass Wirtschaftsprüfer mehrere tausend Euro für derartige Prüfungen verrechnen. Und das bei einem unter der Bagatellgrenze liegenden Betrag und einem Bericht mit insgesamt neun Positionen.
Wurde das auch am 28. Mai entschieden?
Nein. Die beiden Geldbußen wurden bzw. werden getrennt verhandelt. Für die 2. Verhandlung gibt es noch keinen Termin.
Du kennst doch die „Anleitung zum Unglücklichsein“ von Paul Watzlawick. Für mich ist es die „Anleitung zur effektiven Unterdrückung von Graswurzelbewegungen und junger Parteien“. Das Ganze ist für kleine Parteien existenzbedrohend und gleichzeitig völlig absurd, was die Kosten angeht.
Warum denn das?
Beim Verwaltungsgericht Wien war ein Senat aus drei Richtern – also drei hochqualifizierte Juristen – sowie eine Schreibkraft aktiv. Rechnet man nur den Aufwand für Vorbereitung, Verhandlung und Nachbearbeitung, so übersteigen die Kosten des Verfahrens vermutlich das Wahlkampfbudget der LMP.
Transparenz ist notwendig und wichtig, aber dieser bürokratische Aufwand ist weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – zu dem ich die zuständigen Stellen in der Bundesregierung auffordere, um dieser überzogenen „Transparenz“ ein Ende zu setzen.
In der aktuellen österreichischen Bundesregierung gibt es mittlerweile mehrere Strukturen, die sich ausdrücklich mit Entbürokratisierung / Deregulierung beschäftigen. Es ist deren Aufgabe, hier für Abhilfe zu sorgen.
Weißt Du, was die LMP weiter vorhat?
Zu den laufenden Verfahren weiß ich nichts Konkretes, aber es gab am 29.5. eine Pressekonferenz mit Madeleine Petrovic und Kyra Borchhardt vor dem Gebäude des Verfassungsgerichtshofs, bei der auch Ideen für die Zukunft diskutiert wurden. Da es alle Kleinparteien und Initiativen schwer haben, soll eine Plattform ins Leben gerufen werden, wo sich diese – jenseits aller inhaltlichen Differenzen – gegenseitig unterstützen können, um gemeinsam der Übermacht der etablierten Strukturen entgegen zu treten.
Ein sehr positiver Ansatz – ich hoffe, es gelingt, möglichst viele Betroffene davon zu begeistern.
Redaktionelle Ergänzung
- Die „Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung“ beschäftigt sich u. a. mit Bürokratieabbau, vereinfachten Verwaltungsabläufen, rechtlichen Analysen zur Entbürokratisierung und einigem mehr.
- Beim „SEDA – Servicestelle für Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen“ können Bürger:innen und Unternehmen konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau einreichen.
- Politisch zuständig ist derzeit vor allem Sepp Schellhorn, der in der Bundesregierung ausdrücklich mit Entbürokratisierung und Deregulierung betraut wurde.
Eine dieser drei Instanzen wird hoffentlich dafür zuständig sein, für eine entsprechende Deregulierung zu sorgen.
Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.
Folge uns auf Telegram und GETTR
Merkel fordert mehr Zensur: Weiter regulieren!
EuGH-Urteil C-769/22: Der stille Staatsstreich – Brüsseler Diktat statt Demokratie
Ein gesetzter rechtlicher Rahmen, nach römischem Vorbild, sowie die dazugehörige Bürokratie waren schon immer ein geeignetes Mittel, um politische Einflussnahme „von oben“ aus der zweiten Reihe heraus zu sabotieren. So stellt man sicher, dass man an den „Ewig Unzufriedenen“ nicht vorbeikommt … Wer das oben nicht beachtet, dem passiert „politische Wende“ a la ’89/’90. Ansonsten ist es halt wirksam ( wie dargestellt), um politischen Einfluss „von unten“ zu vermeiden. Wer sich im bürokratischen Dschungel bewegt, wie der sprichwörtliche „Fisch im Wasser“, der kann effektiv Macht ausüben … In Zeiten von IT, WWW, KI/AI und Gedöns sowie der ganzen künstlich aufgeblasenen „Komplexität“ ( die keinesfalls unzulässig vereinfacht werden darf!) heißt das … Ja, was eigentlich und vielmehr wer?