
EuGH-Urteil C-769/22: Der stille Staatsstreich – Brüsseler Diktat statt Demokratie
Am 21. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-769/22 (Kommission gegen Ungarn) ein Urteil gefällt, das die Souveränität der Mitgliedstaaten massiv beschneidet und der EU-Kommission quasi eine Blankovollmacht erteilt. Der renommierte Ökonom Prof. Richard Werner bringt es auf den Punkt: „Demokratie ist am Ende in der EU.“
In seinem Post auf X/Twitter zitiert Werner einen detaillierten Beitrag und kommentiert nüchtern: Der EuGH habe in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission „fast unbemerkt von der Öffentlichkeit“ die souveränen Rechte der Mitgliedsstaaten beendet. Das Urteil bezieht sich vordergründig auf ein ungarisches Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor bestimmten Inhalten, dient aber als Präzedenz für weit mehr.
Was genau ist passiert?
Der EuGH hat der EU-Kommission erlaubt, die Programmsätze des Artikels 2 des EU-Vertrags (Werte wie „Demokratie“, „Rechtsstaatlichkeit“, „Menschenwürde“ etc.) als direkte Eingriffsgrundlage für Sanktionsverfahren zu nutzen. Beteiligungsrechte des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten wurden ausgehebelt, Einstimmigkeitsquoten ignoriert, und die Verfassungsidentität der Staaten gemäß Artikel 4 EU-Vertrag praktisch mitbegraben. Die unbestimmten Rechtsbegriffe des Art. 2 liegen nun in der Auslegungshoheit des EuGH – eine Einladung zu willkürlicher Anwendung.
Konkret bedeutet das: Die Kommission kann künftig jedes nationale Gesetz, jede Wahl oder jede politische Entscheidung in den Mitgliedstaaten unter Berufung auf diese „Werte“ verbieten oder sanktionieren. Ein Quantensprung in Richtung eines zentralistischen, undemokratischen Superstaats, der von nicht gewählten Bürokraten und Richtern gesteuert wird.
Prof. Werner, bekannt für seine faktenbasierte Analyse des Finanz- und Machtsystems, spricht von „Diktatoren“ in der Kommission. Wer seine Arbeit kennt, weiß, dass er nicht zu Übertreibungen neigt. Hier warnt er vor dem Ende der Demokratie in Europa – ein Warnruf, der in den etablierten Medien weitgehend ignoriert wird.
Hintergrund: Der Fall Ungarn
Das Urteil dreht sich um ein ungarisches Gesetz von 2021, das unter anderem den „Kinderschutz“ vor bestimmten LGBTQ+-Inhalten in Schulen und Medien stärken sollte. Die EU-Kommission klagte, und der EuGH stellte nicht nur Verstöße gegen Grundrechte fest, sondern erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV – die Werte der Union. Experten sehen darin einen Präzedenzfall, der den Weg für breitere Eingriffe ebnet.
In einem früheren Bericht haben wir auf TKP berichtet, wie sich die Scheinheiligkeit dieses undemokratisch besetzten „Gerichts“ selbst entlarvt. Während Brüssel unter dem Deckmantel des Kinderschutzes Social-Media-Regulierungen vorantreibt, wird genau jene Ideologie, die Kinder früh sexualisiert, per Gerichtsurteil geschützt.
Aber es geht noch weiter. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist zwar legitim, das Urteil dient jedoch als Hebel, um nationale Identitäten, Erziehungsrechte der Eltern und demokratische Mehrheitsentscheidungen zu unterlaufen. Die vagen Formulierungen von „Werten“ erlauben es Brüssel, jede unliebsame Politik als „Werteverstoß“ zu brandmarken – von Migrationspolitik über Familienrecht bis hin zu Wahlen.
Der größere Kontext: Zentralisierung der Macht
Dieses Urteil passt in ein Muster: Seit Jahren wird die EU von einer supranationalen Elite vorangetrieben, die nationale Demokratien als störend empfindet. Artikel 2 wird zur Allzweckwaffe, während echte Probleme wie wirtschaftliche Schieflagen, Energiekrisen oder demografischer Wandel ignoriert oder verschärft werden. Wer kritisiert, gilt schnell als „Populist“ oder „Anti-Europäer“.
Wie TKP berichtete sehen auch Verfassungsrechtler ein Alarmzeichen und EU-Vertagsw-widirge Machtergreifungen. Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner sieht darin eine grundlegende Machtverschiebung in der EU. Die EU-Kommission könne künftig in jedem Politikbereich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland oder andere Mitgliedstaaten einleiten, wenn sie einen Verstoß gegen die allgemeinen Werte des Art. 2 EU-Vertrag (EUV) behaupte – Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Richard Werner hat in Interviews und Büchern immer wieder gezeigt, wie Machtstrukturen – auch durch Zentralbanken und supranationale Institutionen – Demokratie aushöhlen. Sein Hinweis auf dieses Urteil verdient breite Aufmerksamkeit. Es geht nicht um einzelne Inhalte, sondern um die Frage: Wer entscheidet künftig über das Leben der Völker Europas – die Bürger selbst oder eine kleine Kaste in Brüssel und Luxemburg?
Werner bezieht sich dabei auf das Posting von Michael Immel, Sprecher und Fraktionsvorsitzender der AfD-Mönchengladbach, der folgendes schreibt und es im Video gut erklärt:
Der EuGH hat in Zusammenwirkung mit der EU-Kommission fast unbemerkt von der Öffentlichkeit mal eben die souveränen Rechte der Mitgliedsstaaten beendet. In einem Urteil (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22)hat der EuGH der EU-Kommission eine Generalermächtigung erteilt, die Programmsätze des Art. 2 EU-Vertrag als Eingriffsgrundlage für Sanktionsverfahren zu nutzen. Die Beteiligungsverpflichtungen des EU-Parlamentes und des Europäischen Staates wurden weggewischt, ebenso wie die Quoten (Einstimmigkeit)Die Verfassungsidentität des Art. 4 wurde mitbeerdig. Die EU-Kommission kann jetzt mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen des Art. 2, deren Auslegung dem EuGH obliegt, jedes Gesetz und jede Wahl in den Mitgliedsstaaten verbieten. Das ist ein Quantensprung in Richtung eines totalitären europäischen Superstaats – ein europäischer Richterstaat, in dem die Demokratie zur Farce wird.
BREAKING: Hidden by the mainstream media, the European Court in late April further empowered the EU Commission by dramatically curtailing the remaining sovereign rights of the member states. It’s official and undeniable that the Commissars of the Commission are dictators.… https://t.co/tZxBXN0AnI
— Richard Werner (@scientificecon) May 25, 2026
Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇
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