EuGH-Urteil C-769/22: Der stille Staatsstreich –  Brüsseler Diktat statt Demokratie

26. Mai 2026von 4,5 Minuten Lesezeit

Am 21. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-769/22 (Kommission gegen Ungarn) ein Urteil gefällt, das die Souveränität der Mitgliedstaaten massiv beschneidet und der EU-Kommission quasi eine Blankovollmacht erteilt. Der renommierte Ökonom Prof. Richard Werner bringt es auf den Punkt: „Demokratie ist am Ende in der EU.“

In seinem Post auf X/Twitter zitiert Werner einen detaillierten Beitrag und kommentiert nüchtern: Der EuGH habe in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission „fast unbemerkt von der Öffentlichkeit“ die souveränen Rechte der Mitgliedsstaaten beendet. Das Urteil bezieht sich vordergründig auf ein ungarisches Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor bestimmten Inhalten, dient aber als Präzedenz für weit mehr.

Was genau ist passiert?

Der EuGH hat der EU-Kommission erlaubt, die Programmsätze des Artikels 2 des EU-Vertrags (Werte wie „Demokratie“, „Rechtsstaatlichkeit“, „Menschenwürde“ etc.) als direkte Eingriffsgrundlage für Sanktionsverfahren zu nutzen. Beteiligungsrechte des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten wurden ausgehebelt, Einstimmigkeitsquoten ignoriert, und die Verfassungsidentität der Staaten gemäß Artikel 4 EU-Vertrag praktisch mitbegraben. Die unbestimmten Rechtsbegriffe des Art. 2 liegen nun in der Auslegungshoheit des EuGH – eine Einladung zu willkürlicher Anwendung.

Konkret bedeutet das: Die Kommission kann künftig jedes nationale Gesetz, jede Wahl oder jede politische Entscheidung in den Mitgliedstaaten unter Berufung auf diese „Werte“ verbieten oder sanktionieren. Ein Quantensprung in Richtung eines zentralistischen, undemokratischen Superstaats, der von nicht gewählten Bürokraten und Richtern gesteuert wird.

Prof. Werner, bekannt für seine faktenbasierte Analyse des Finanz- und Machtsystems, spricht von „Diktatoren“ in der Kommission. Wer seine Arbeit kennt, weiß, dass er nicht zu Übertreibungen neigt. Hier warnt er vor dem Ende der Demokratie in Europa – ein Warnruf, der in den etablierten Medien weitgehend ignoriert wird.

Hintergrund: Der Fall Ungarn

Das Urteil dreht sich um ein ungarisches Gesetz von 2021, das unter anderem den „Kinderschutz“ vor bestimmten LGBTQ+-Inhalten in Schulen und Medien stärken sollte. Die EU-Kommission klagte, und der EuGH stellte nicht nur Verstöße gegen Grundrechte fest, sondern erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV – die Werte der Union. Experten sehen darin einen Präzedenzfall, der den Weg für breitere Eingriffe ebnet.

In einem früheren Bericht haben wir auf TKP berichtet, wie sich die Scheinheiligkeit dieses undemokratisch besetzten „Gerichts“ selbst entlarvt.  Während Brüssel unter dem Deckmantel des Kinderschutzes Social-Media-Regulierungen vorantreibt, wird genau jene Ideologie, die Kinder früh sexualisiert, per Gerichtsurteil geschützt.

Aber es geht noch weiter. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist zwar legitim, das Urteil dient jedoch als Hebel, um nationale Identitäten, Erziehungsrechte der Eltern und demokratische Mehrheitsentscheidungen zu unterlaufen. Die vagen Formulierungen von „Werten“ erlauben es Brüssel, jede unliebsame Politik als „Werteverstoß“ zu brandmarken – von Migrationspolitik über Familienrecht bis hin zu Wahlen.

Der größere Kontext: Zentralisierung der Macht

Dieses Urteil passt in ein Muster: Seit Jahren wird die EU von einer supranationalen Elite vorangetrieben, die nationale Demokratien als störend empfindet. Artikel 2 wird zur Allzweckwaffe, während echte Probleme wie wirtschaftliche Schieflagen, Energiekrisen oder demografischer Wandel ignoriert oder verschärft werden. Wer kritisiert, gilt schnell als „Populist“ oder „Anti-Europäer“.

Wie TKP berichtete sehen auch Verfassungsrechtler ein Alarmzeichen und EU-Vertagsw-widirge Machtergreifungen. Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner sieht darin eine grundlegende Machtverschiebung in der EU. Die EU-Kommission könne künftig in jedem Politikbereich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland oder andere Mitgliedstaaten einleiten, wenn sie einen Verstoß gegen die allgemeinen Werte des Art. 2 EU-Vertrag (EUV) behaupte – Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Richard Werner hat in Interviews und Büchern immer wieder gezeigt, wie Machtstrukturen – auch durch Zentralbanken und supranationale Institutionen – Demokratie aushöhlen. Sein Hinweis auf dieses Urteil verdient breite Aufmerksamkeit. Es geht nicht um einzelne Inhalte, sondern um die Frage: Wer entscheidet künftig über das Leben der Völker Europas – die Bürger selbst oder eine kleine Kaste in Brüssel und Luxemburg?

Werner bezieht sich dabei auf das Posting von Michael Immel, Sprecher und Fraktionsvorsitzender der AfD-Mönchengladbach, der folgendes schreibt und es im Video gut erklärt:

Der EuGH hat in Zusammenwirkung mit der EU-Kommission fast unbemerkt von der Öffentlichkeit mal eben die souveränen Rechte der Mitgliedsstaaten beendet. In einem Urteil (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22)hat der EuGH der EU-Kommission eine Generalermächtigung erteilt, die Programmsätze des Art. 2 EU-Vertrag als Eingriffsgrundlage für Sanktionsverfahren zu nutzen. Die Beteiligungsverpflichtungen des EU-Parlamentes und des Europäischen Staates wurden weggewischt, ebenso wie die Quoten (Einstimmigkeit)Die Verfassungsidentität des Art. 4 wurde mitbeerdig. Die EU-Kommission kann jetzt mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen des Art. 2, deren Auslegung dem EuGH obliegt, jedes Gesetz und jede Wahl in den Mitgliedsstaaten verbieten. Das ist ein Quantensprung in Richtung eines totalitären europäischen Superstaats – ein europäischer Richterstaat, in dem die Demokratie zur Farce wird.

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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11 Kommentare

  1. lotus998dc2ac81f3 27. Mai 2026 um 3:18 Uhr - Antworten

    Das deutsche GG und die meisten Verfassungen der EU Staaten verbieten Souveränitätsübertragung bereits in viel geringeren Ausmaß- die Mitgliedschaft in der EU ist illegal und nichtig.
    Leider stellenndie korrupten Verfassungsgerichte das nicht fest. Vom EUGH, einer per Definition nicht juristischen sondern rein politischen Instanz mit juristischer Fassade gar nicht zu reden. Wer da mitspielt, ist ein Putschist und Hochverräter.

  2. Jurgen 26. Mai 2026 um 18:25 Uhr - Antworten

    Zum Glück bin ich Terraner – und nicht Europäer, der unter EU-Recht fallen würde…

  3. UU89 26. Mai 2026 um 16:11 Uhr - Antworten

    Im tkp-Artikel, aber auch aus dem verlinkten Artikel geht jedoch nicht hervor, warum das EuGH-Urteil es der Kommission als (partei)politisches Gremien der Exekutive ermöglichen würde, ohne ordentliches Gerichtsverfahren Sanktionen zu verhängen.

    Ein Verbot der Darstellung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit in Medien, ist auf jeden Fall eine Verletzung der Pressefreiheit, also auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Setzt sich tkp nun gegen grundlegende Menschenrechte wie die Pressefreiheit ein?

    Bei Schulen ist die Sache etwas differenzierter: Laut EMRK wäre eine Indoktrination menschenrechtswidrig. Wo da genau die Grenzen zu ziehen wären, ist natürlich eine Frage des ideologischen Standpunkts.

    So berechtigt Kritik an dieser Entwicklung an sich ist, sollte diese doch möglichst faktentreu ohne Ausblendung wesentlicher Tatsachen sein, sonst nimmt mensch sich selbst die journalistische Glaubwürdigkeit.

    Einen Punkt des Urteils unterschlägt tkp gar, wo es um Aufweichung des Datenschutzes geht:

    „Fourth, the Court finds that the Hungarian legislation at issue is in breach of the GDPR, as well as the right to the protection of data guaranteed by the Charter, inasmuch as it has amended the Law on the Criminal Records System in order to widen access to information registered in the criminal records system concerning persons who have committed
    offences abusing the sexual freedom or sexual morality of children. Although such access may be lawful in certain circumstances, the Court finds, in essence, that the Hungarian legislation does not provide a sufficiently precise definition either of the persons authorised to access criminal records data or of the substantive conditions for access necessary to
    offer appropriate safeguards for the rights and freedoms of the persons whose data are concerned.“ (Presseaussendung des EuGH)

    tkp ist ja auch sonst gegen allzu freizügigen Umgang mit Daten bei der Polizei bzw. bei der Justiz, vor allem, wenn es noch um bloße Anschuldigungen/Verdächtigungen geht …

    Da sollte mensch sich wohl durch das ganze Urteil durcharbeiten. Deutsche Übersetzung unter https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2022/C-0769-22-00000000RD-01-P-01/ARRET/319509-DE-1-html

    Im Kern geht es darum, dass Menschen unter 18 Jahren Darstellungen der Homo- und Transseuxualität nicht zugänglich gemacht werden drüfen, was angesichts des Internets sowieso ein illusorisches Unterfangen ist. tkp ist ja übrigens selbst auch gegen derartige Altersgrenzen, mit denen dann Zugangskontrollen nach Alter gerechtfertigt werden. Ist das nicht etwas widersprüchlich?

    • Der Zivilist 27. Mai 2026 um 7:49 Uhr - Antworten

      Die EU immer noch englisch unterwegs. Oder ist das Irisch ?

  4. cwsuisse 26. Mai 2026 um 15:18 Uhr - Antworten

    Brüssel und sein Gerichtshof haben die demokratischen Rechte der Bürger schon lange begraben, aber die meisten haben es noch nicht bemerkt, von was für einer freiheitsfeindlichen Kabale sie terrorisiert werden

    • Jurgen 26. Mai 2026 um 19:30 Uhr - Antworten

      Man sollte halt auch mal die EU-Verfassung für die EU Bürger lesen, bevor man sich handelsrechtlich darauf einläßt…

  5. OMS 26. Mai 2026 um 13:52 Uhr - Antworten

    Um so größter der Haufen, um so mehr stinkt er! Ich war ab dem ersten Tag gegen diese EU, weil mir immer schon bewusst war, dass dieses ein diktatorischer Bürokratenstaat wird. Demokratie funktioniert nur im Kleinen. Für Österreich würden somit 9 Landesregierungen reichen. Bundesgesetze werden dann von den Landesregierungen eingebracht und verabschiedet. Jede Landesregierung stellt auch einen Bundesminister (Expertenregierung) und dieser ist wie ein Beamter auch haftbar ohne Immunität!

  6. Jan 26. Mai 2026 um 11:17 Uhr - Antworten

    „Auch die Tötung im Falle von Aufruhr und Aufstand wird außerhalb des Grundrechtsschutzes gestellt.“ (Schachtschneider, 2008)

    Was sagt die Gemeine Dumpfbacke dazu? „Du Rrächtss!!!“ Dieses geistige Niveau reicht fürs Überleben nicht aus.

    https://t.ly/9TlLa

  7. Patient Null 26. Mai 2026 um 10:27 Uhr - Antworten

    Man hat der EU zuviel Macht gegeben, im guten Glauben die EU könnte damit umgehen. Den Artikel 2 kann man nicht spezifischer fassen, aber die Sanktionsverfahren sind anscheinend undemokratisch in der Entscheidungsfindung. Wobei laut Art 7 :

    Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Der Rat hört, bevor er eine solche Feststellung trifft, den betroffenen Mitgliedstaat und kann Empfehlungen an ihn richten, die er nach demselben Verfahren beschließt.

    Da wundert mich wieso das nicht zur Anwendung kommt. Sowas kann auch der EUGH nicht aushebeln.

    Am Anfang warens nur die krummen Gurken, jetzt wird direkt in die Staaten reinregiert. Auch das mit dem Glauben gutes zu tun. Das ist das eigentliche Problem, sie denken sie tun was gutes.

    Steht aber jedem Staat frei rauszugehen. Noch.? Die EU ist kein Staat, es ist nur ein Vertrag. Anscheinend mit Webfehlern, wie auch Guerot sagt, die damals ja selbst daran mitgestrickt hat. Komischerweise jahrelang gings halbwegs gut, nur seit vdL ? werden die Regeln immer mehr ausgeweitet.

    • peru3232 26. Mai 2026 um 12:17 Uhr - Antworten

      „Steht aber jedem Staat frei rauszugehen“ – soweit richtig, abgesehen von dem Umstand, dann dafür Konsequenzen tragen zu können. Von Sanktionen, bis völliger Blockade und wer weiß was noch…
      Aber noch erheblicher: Die, die so etwas iniziieren könnten(also den „Staat“ vertreten), sind sicherlich die, die am besten gesponsert werden, eben das „Richtige“ zu tun – egal was die Bevölkerung will

    • Jurgen 26. Mai 2026 um 18:27 Uhr - Antworten

      Jou, die EU existiert nur im Handelsrecht…

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