Importierte Fachärzte in Deutschland

23. Dezember 2024von 6,4 Minuten Lesezeit

Nach dreißig Jahren als Leiter eines medizinischen Notdienstes möchte ich die aktuellen Ereignisse in Magdeburg zugrunde legen um auf eine in Deutschland allgemein praktizierte Haltung des Staates und der Aufsichtsorgane hinzuweisen. Am Ende steht immer die Aussage: “das konnten wir ja nicht wissen, wir waren nicht informiert oder die Informationen wurden nicht weiter gegeben“.

Die vielen Hundert Ärzte, die im laufe der Zeit unter meiner Verantwortung gearbeitet haben mussten alle bestimmte qualitative Voraussetzungen erfüllen. Neben Facharzt Nachweis und langjähriger medizinischer Erfahrung dokumentiert in Zeugnissen, mussten sie alle z. B. auch eine gültige deutsche Approbation vorlegen. Die Approbation ist die Voraussetzung dafür, dass man in Deutschland überhaupt als Arzt tätig werden darf. Das wird auch bei deutschen Ärzten sehr stringent kontrolliert und laufend überprüft, ebenso wie auch die kontinuierliche Weiterbildung.

Das gilt aber offensichtlich nicht für ausländische Fachkräfte aus südosteuropäischen, afrikanischen und muslimischen Ländern. Sie sind eben per Definition schon als Fachkräfte definiert. Man bindet uns den Bären auf, dass nur Fachkräfte nach Deutschland kommen und Deutschland diese Fachkräfte auch unbedingt benötigt. Dabei verlassen jährlich etwa 10.000 Ärzte (Studienabschluss Humanmedizin) die deutschen Hochschulen. Diese sind zum Teil hoch motiviert. Sie werden aber durch überbordende Bürokratie und die sonstigen negativen Umstände wie Arbeitsbedingungen etc. ausgebremst. Eigentlich haben wir keinen Ärztemangel. Das System ist fehlerhaft.

Im November 2019 hat sich in unserem Unternehmen eine Fachkraft/Arzt aus Kamerun beworben und Unterlagen eingereicht. Auf explizite Nachfrage wurde uns dann auch eine Approbationsurkunde vorgelegt. Diese war aber augenscheinlich von einem nicht besonders begabten Fälscher am PC angefertigt worden.

Approbationsurkunde

Die Echtheit dieser Urkunde wollten wir uns nun von der ausstellenden Behörde, in diesem Falle, dem Regierungspräsidium Düsseldorf, mit dem u. a. Text bestätigen lassen.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte höflich, die anhängende Approbationsurkunde auf Echtheit zu prüfen und mich umgehend zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen“

Die Antwort kam überraschend schnell. Sie spiegelt den Irrsinn, der in Deutschland flächendeckend betrieben wird, schonungslos wieder.

„Sehr geehrter Herr Dr. Panzner,

aus datenschutzrechtlichen Gründen darf ich keine Angaben darüber machen, ob wir Approbationen an bestimmte Personen ausgestellt haben.

Bitte reichen Sie mir eine schriftliche Einverständniserklärung der betreffenden Person ein.

Alternativ können Sie sich die Originalurkunde vorlegen lassen.

Mit freundlichen Grüßen“

Ich wollte die Antwort des Regierungspräsidiums, also der ausstellenden Behörde für diese angefragte, offensichtlich gefälschte Approbationsurkunde nicht auf sich beruhen lassen und habe anschließend die zuständige Landesärztekammer kontaktiert.

Die Antwort wird hoffentlich niemanden überraschen.

“Sehr geehrter Herr Dr. Panzner,

nach Rücksprache mit unserer Meldeabteilung, müssen wir Sie leider an die ausstellende Behörde verweisen.

Leider können wir anhand der E-Mail leider nicht die Echtheit der Approbationsurkunde prüfen.

Deshalb bitten wir Sie, sich mit Ihrem Anliegen an die Bezirksregierung Düsseldorf zu wenden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen“

Das zeigt, wie außerordentlich beschränkt unser System in Deutschland ist. Das darf nicht verwundern, denn die Deutschen wählen schon seit vielen Jahren eine ausgesprochene Negativauslese aus der Bevölkerung in die Parlamente. Ausnahmen sind natürlich möglich.

Datenschutz steht in Deutschland z. B. für: „nicht arbeitswillig, faul und interessiert mich nicht“. Wehe aber dem medizinischen Leistungserbringer, der einen Befund an den Patienten schickt, ohne dessen Einverständnis vorliegen zu haben. Die Rechnung wird dem Patienten zwar gerne ohne Einverständnis zugeschickt, aber für den Befund muss er eine unterschriebene Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises einschicken. Das ist schon krank.

Auch der Krankenhaus Sekretärin, die einen Arztbrief ohne Einverständnis des Patienten an den behandelnden, einweisenden Arzt weiter leitet, muss mit drakonischen Strafen durch den Datenschutzbeauftragten rechnen. Das alles führt dazu, dass die Wege länger werden, Patienten zermürbt und Ärzte ausgebremst und demotiviert werden.

In den Datenschutzorganisationen fristen ausgemusterte Beamte ihr Dasein, die nach dem Prinzip der Vetternwirtschaft diese Position erhalten haben. Eile und schnelle Arbeitsabläufe sind diesen Herrschaften unbekannt. Das Wohl und Leid der Patienten ist diesen Menschen egal. Es kann sich ja jeder in Deutschland, über den Datenschutzbeauftragten beschweren. Die Beschwerde ist aber ausschließlich an ihn selbst zu richten. Das perfekte System der Selbsterhaltung. Man beschwert sich also über den Datenschutzbeauftragten beim Datenschutzbeauftragten höchstpersönlich. Das Ergebnis dürfte nicht überraschen. Man bekommt in der Regel keine Antwort, oder man ist inzwischen verstorben.

Den Medien ist zu entnehmen, dass der Täter von Magdeburg, Taleb A. bereits im Jahr 2013 eine terroristische Tat angedroht haben soll. Hintergrund war offenbar ein Konflikt mit der Ärztekammer des Landes wegen seiner Facharztausbildung. Dabei ging es offensichtlich um Streitigkeiten zur Anerkennung von Prüfungsleistungen. A. habe daraufhin telefonisch aber auch schriftlich Drohungen ausgesprochen. Ich will nicht diese Drohungen und den nun erfolgen Terrorakt thematisieren. Das wurde bereits zur Genüge getan und ist m. E. zwangsläufig dass Ergebnis der unkontrollierten Einwanderung.

Wichtiger scheint mir der Konflikt mit der Ärztekammer, der offensichtlich zugunsten des Täters ausgegangen sein muss. Denn er konnte ja offensichtlich als Facharzt in Deutschland arbeiten. Das setzt natürlich auch eine Facharztanerkennung voraus. Ob aber ausgerechnet ein Araber in Deutschland als Facharzt für Psychiatrie gebraucht wird, erschließt sich mir nicht. Darüber hinaus muss auch angezweifelt werden, ob er als Arzt nach Deutschland kam oder ob die vorgelegten Unterlagen bereits gefälscht waren. Auch ein Vergleich mit dem Postboten, der als Amtsarzt „Dr. Dr. Bartholdy“ seine Karriere in Flensburg begonnen hatte und als Dr. Postel zum Facharzt und Oberarzt für Psychiatrie wurde, ist durchaus angebracht.

Offensichtlich ist man in Deutschland überzeugt, dass nur ausgesprochene Fachkräfte aus gewissen Ländern zu uns kommen. Da wird nicht so genau gefragt und nachgeschaut. Die Verantwortlichen für dieses “laissez-fair“ müssten endlich persönlich haftbar gemacht werden.

In keinem Land der Welt ist es so einfach, wie in Deutschland, die Behörden mit gefälschten medizinischen Zeugnissen hinter die Fichte zu führen. In England muss man z.B. alle Zeugnisse im Original vorlegen und sie zusätzlich von einem zertifizierten Dolmetscher übersetzen lassen. Zusätzlich braucht man Empfehlungen von zwei unabhängigen Klinik Chefs. Auch eine Sprachprüfung ist abzulegen.

In USA ist zusätzlich das amerikanische Examen abzulegen. Selbst in Chile besteht man auf einer Prüfung und Sprachtest. Nur in Deutschland ist jeder willkommen, da er ja offensichtlich in seinem Heimatland verfolgt wurde. Falls das nicht zutrifft, wird ein Grund konstruiert, damit er als Verfolgter anerkannt wird. Lauterbach wickelt die Reste ab. Dieses Land ist fertig.

Bild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Dipl.Chem. Dr. med Bruno Panzner ist Diplom Chemiker und promovierter Facharzt, hat in Klinik, Wissenschaft und Forschung gearbeitet. Neben Praxistätigkeit hat Panzner 20 Jahre einen der großen Impfstoffhersteller wissenschaftlich (Arzneimittelentwicklung, Herstellung, Zulassung und Arzneimittelsicherheit) beraten.


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10 Kommentare

  1. Andreas I. 29. Dezember 2024 um 6:52 Uhr - Antworten

    Schade.
    Der Artikelautor vermischt berechtigte Kritik an falsch verstandenem Datenschutz usw. mit seiner gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.
    Zumal der Artikelautor auch noch selber den berühmten Fall des Postboten ,,Dr. Dr.“ erwähnt, aber ihm dabei offensichtlich nicht auffällt, dass die versuchte Problematisierung von ausländischen Hochstaplern bestenfalls armselig ist, weil es eben auch deutsche Hochstapler gibt, also ist die geographische Herkunft ja wohl nicht das Problem.

    Im übrigen musste ich vor einiger Zeit eine kleine Operation über mich ergehen lassen, chirurgisch heutzutage eher Routine … aber jedenfalls haben alle Ärzte mit erkennbarem Akzent, mit denen ich zu tun hatte, einwandfrei gearbeitet.
    Die Ärzte ohne Akzent auch, aber wenn ich in den Wartezeiten zwischendurch manche Plauderei der jungen Ärzte (Uniklinik) unter sich mitbekam, nagte das durchaus am Vertrauen in deren intellektuelle Kapazitäten.
    Und das ist kein Wunder, denn Medizin ist ein NC-Fach. Da sind in der Vorselektion schon überproportional viele Auswendiglerner drin. Deswegen ist es bei deutschen Ärzten eher ein Glücksfall, wenn da einer denken kann. Nach Lehrbuch vorgehen, das können die alle super, aber am Anfang steht meistens die Diagnose und die ist eine Schlussfolgerung aus den Symptomen und das ist die Stelle, wo Denken nötig ist. Deshalb beginnt das Problem schon mit dem NC, Auswendiglerner bzw. wenn man es genau nimmt, schon in den Gymnasien …

  2. Der Zivilist 24. Dezember 2024 um 10:17 Uhr - Antworten

    Dazu nur eine Überschrift eines in A verbotenen Mediums, Ihr wißt schon . . .

    CDU-Forderung zu Syrien-Flüchtlingen: Bleiberecht nur für Gutverdiener

    hoho !

  3. Glass Steagall Act 23. Dezember 2024 um 13:31 Uhr - Antworten

    Die Aussagen im Artikel kann ich nachvollziehen. Meine letzte Hausärztin warnte mich schon vor ca. 8 Jahren, in ein bestimmtes örtliches Krankenhaus zu gehen, weil dort Ärzte arbeiten sollen, die aus Indien oder Pakistan oder muslimischen Ländern kommen. Sie warnte mich vor allem deswegen, weil sie an der Echtheit von deren Approbation zweifelte. Mit anderen Worten, diejenigen, die sich als Ärzte verkaufen, sind in Wirklichkeit keine. Weil in vielen Regionen Ärztemangel herrscht, nehmen Krankenhäuser gern Ärzte aus weit entfernten Regionen, bei denen nicht klar ist, ob sie wirklich Ärzte sind!

    • Gabriele 24. Dezember 2024 um 9:31 Uhr - Antworten

      Ehrlich gesagt können die aber oft mehr – etwa hinsichtlich traditioneller Medizin – als sie hier je können werden. Das ist natürlich hier nicht „approbiert“. Ich hätte da bisweilen sogar mehr Vertrauen darin, dass sie mir nicht schaden, als bei unseren großartigen „Medizinhandwerkern“.
      Oder in Bezug auf Tibetische Mönchsärzte (Amchis) – die erkennen per Pulsdiagnose so gut wie jedes Leiden und heilen es in den meisten Fällen so zuverlässig, dass wir nur dumm schauen können…
      Hat alles zwei Seiten.
      Lassen wir einmal ein Monat Tibetische Ärzte in einer Klinik hier ordinieren und wir kämen aus dem Wundern nicht heraus…

      • Glass Steagall Act 24. Dezember 2024 um 12:24 Uhr

        Es mag sein, dass einige etwas können, aber in meinem Beispiel sagte meine Hausärztin, dass die besagten Ärzte Behandlungsfehler gemacht haben und das ging bis zu Fehlern bei Operationen.

      • Gabriele 25. Dezember 2024 um 8:28 Uhr

        Da haben Sie sicher Recht – die Ärzte, die ich meine, operieren ja nicht.

  4. Jan 23. Dezember 2024 um 11:32 Uhr - Antworten

    Der Behördenleiter hat eine Garantenstellung und muss dem Hinweis eigenständig nachgehen und anzeigen, wenn er eine Fälschung erkennt! Unter Umständen ergibt sich aus der Unterlassung eine Straftat.

  5. R.Fongern 23. Dezember 2024 um 9:38 Uhr - Antworten

    Zu der Thematik“Importierte Fachärzte“ habe ich folgende Erfahrung gemacht;. Vor vielen Jahren, wohlgemerkt lange Zeit vor der Masseninvasion von islamischen Flüchtlingen 2015 nach Deutschland ,hatte ich ein Gespräch mit der zuständigen Stelle des Regierungspräsidiums in Düsseldorf bezüglich der Beschäftigung ausländischer Ärzte ,für die eine Erlaubnis nach Paragraf 10 Bundesärzteordnung beantragt werden musste.Jener Beamte sagte mir,dass z.B.polnische Ärzte in Deutschland ,diese Erlaubnis ebenfalls benötigen und den Nachweis für die Eignung zum Facharzt erst in Deutschland erwerben müssten. Das fachliche Niveau läge z.B. bei polnischen Ärzten auf der Ebene eines Krankenpflegers. Deshalb die strengen Auflagen nach der Bundesärzteordnung. Diese Auflagen scheint Deutschland seit 2015 aufgegeben zu haben,deshalb tummeln sich vermehrt islamische Ärzte,wohlgemetkt keine Fachärzte nach deutschem Recht,in den Praxen ind Krankenhäusern herum. Armes Deutschland!!!

  6. fdik 23. Dezember 2024 um 9:17 Uhr - Antworten

    Ein Datenschutzhindernis bezüglich der Überprüfung auf Echtheit einer Kopie einer Urkunde gibt es nicht. Und entsprechend gibt es auch keinen Datenschutzgrund, weshalb die ausstellende Behörde die Auskunft verweigern darf, ob eine Urkunde bzw. deren Kopie echt ist, die vom Betroffenen überreicht wurde – insbesondere, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass dem nicht so ist.

    Wenn die Behörden nicht wollen, wollen sie nicht. Das ist aber auch schon der einzige Grund, weshalb hier der Datenschutz vorgeschoben wird.

    Der Autor dieser Zeilen ist Datenschutzaktivist mit 30 Jahren Erfahrung.

  7. Nurmalso 23. Dezember 2024 um 9:13 Uhr - Antworten

    Das sagt mir also, dass alle deutschen Ärztekammern politisch durchfilzt sind. Haben wir ja bei Corona auch deutlich gesehen. Patienten Interessen sind irgend wo hinten im letzten Loch.

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