
Warum das Land Tirol den Besitzer des Hotels “Das Kronthaler” vernichten will
Die Menschen atmen auf. Sie dürfen wieder maskenfrei atmen und ihr Leben leben. Corona ist in der Bevölkerung kein Thema mehr (Ausnahme: die Corona-Maßnahmen-Hauptstadt Europas, Wien), nur in der Politik gibt’s noch einige Unbelehrbare, die basierend auf nachweislich fehlerhaften „Modellierungen“ des Covid Prognose Konsortiums für den Herbst wieder mit Spritze, Maske und Lockdown drohen. Aber da würde die Bevölkerung wohl nicht mehr mitmachen.
Auch die „Maßnahmen“ sind inzwischen schwer unter Beschuss geraten. In Deutschland wurden Maskenpflicht, Schulschließung, Kontaktverbote und der indirekte Injektionszwang der „G-Regeln“ nach dem desaströsen Evaluationsbericht zur Wirkung der Corona Schutzmaßnahmen von der „Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021“, Christina Berndt, mit den Worten verteidigt „Und wenn es keine Evidenz gibt, heißt das nicht, dass etwas nicht wirkt“. Was bedeuten soll, es liegen keine belastbaren Studien vor, die eine positive Wirksamkeit der „Maßnahmen“ belegen können. Aber es könnte ja doch sein, dass irgendwas irgendwem irgendwie genützt hat, nichts Genaues weiß man nicht.
Frau Berndt unterliegt hier, ob bewusst oder aus an Mangel an Intelligenz, zwei Fehleinschätzungen. Der Mangel an Nachweis einer Wirksamkeit ist durchaus ein Hinweis auf eine nicht vorhandene Wirksamkeit. Ich kann ihnen auch nicht beweisen, dass es keine fliegenden rosa Zwerghamster gibt, aber der fehlende Nachweis von Sichtungen ist ein deutlicher Hinweis auf ihre Nicht-Existenz. Nach der Logik von Frau Berndt hätten wir auch Knoblauch, bewährt gegen Vampire, gegen Corona verteilen können. Nur weil nicht nachgewiesen werden kann, das Knoblauchhalsketten wirken, heißt das nicht, dass sie nicht wirken. Das ist der direkte Weg in Aberglauben und Sektierertum und war eigentlich seit der Aufklärung überwunden geglaubt. Apropos Hamster, die „Wirksamkeit“ der Maskenpflicht sollte durch eine Studie an syrischen Hamstern belegt werden. Sie haben richtig gelesen, ich hab’s nicht erfunden.
Der zweite Fehler von Frau Berndt, neben dem Abgleiten in Aberglauben, besteht im fundamental falschen Verständnis der Rechenschaftspflicht des Staates. Nicht der Bürger, dem seine Grundrechte genommen werden, muss dem Staat die Unwirksamkeit staatlicher Zwangsmaßnahmen nachweisen. Vielmehr muss die Regierung, die Grundrechte entzieht, einen hieb- und stichfesten Nachweis für die Notwendigkeit und Wirksamkeit ihrer Verordnungen liefern. Das ist das kleine Einmaleins der Demokratie. Nordkorea und China sehen das natürlich anders, aber bei uns war das bis Corona noch Standard.
Ersparen wir uns den Hinweis, dass Länder mit hoher Injektionsrate auch hohe Corona „Zahlen“ aufweisen, Lockdown und Maskenpflicht gesundheitlich schädlich waren und die „Corona Schutzimpfung“ das verheerendste Sicherheitsprofil aller medizinischen Behandlungen aufweist. Dazu gibt’s belastbare Studien, dafür reicht ein Blick in einfachste Statistiken.
Ersparen wir uns das und fragen die Tiroler Landesregierung, warum sie Günther Hlebaina, den Betreiber des Hotels „Das Kronthaler“ in Achenkirch am Achensee, wider besseren Wissens wirtschaftlich vernichten will. Zur Erinnerung, Hlebaina hatte die Todsünde begangen, auf die Eigenverantwortung seiner Gäste zu setzen und „G-Regeln“, Maskenzwang und andere Unsinnigkeiten nicht exekutiert.
Ich habe dem amtierenden Landeshauptmann Günther Platter sowie seinem designierten Nachfolger Anton Mattle am 05.07.22 folgende Fragen gesendet:
„Betreffend des Verfahrens zum Entzug der Gewerbeberechtigung des Kronthaler Geschäftsführers Günther Hlebaina steht in der Tiroler Tageszeitung “Im Falle von mehrfachen und wiederholten Verstößen gegen grundlegende Rechtsvorschriften und Schutzinteressen hinsichtlich der Gesundheit von Gästen oder Mitarbeitern” und da die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr vorliege, bliebe der Landesregierung keine andere Wahl, als ein Verfahren zur Aberkennung der Gewerbeberechtigung einzuleiten.
Ich ersuche Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist das Hotel Kronthaler mit Steuern oder Abgaben im Rückstand, laufen arbeitsrechtliche Verfahren oder Verfahren wegen Verstoßes gegen Gesetze exklusive der Covid Verordnungen?
- Wenn ja, sind diese Rückstände und/oder laufenden Verfahren auch bei anderen Betrieben die Grundlage einer Aberkennung der Gewerbeberechtigung? Wenn ja, bei welchen?
- Auf welche “grundlegende Rechtsvorschriften” beruft sich die Landesregierung? Grundlegende Rechtsvorschriften sind u.a. die Verfassungsbestimmungen der Republik Österreich. Meinten Sie die Covid Verordnungen? Stufen Sie diese als grundlegend für die Republik Österreich ein? Wenn ja, warum?
- Wenn das Hotel Kronthaler gegen die Schutzinteressen von Gästen und Mitarbeitern verstoßen haben soll, ersuche ich um Übermittlung der Daten, die eine erhöhte SarsCov2 Krankheitslast unter den Mitarbeitern und Gästen des Hotels Kronthaler belegen.
- Weiters ersuche ich um Übermittlung der Studien, die eine Wirksamkeit der “grundlegenden Rechtsvorschriften” in Bezug auf SarsCov2 belegen. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Eingriffe in die Erwerbsfreiheit einer besonderen und nachweisbaren Begründung erfordern. Ich ersuche daher um die Übermittlung der erhobenen Daten, die eine positive Wirkung von 2G/3G Regel, Maskenpflicht usw. belegen. Die Corona Computersimulationen u.a. von Nikolas Popper zählen NICHT als Nachweis der Wirksamkeit, da sich seine Modelle nicht validieren lassen (seine Prognosen sind nachweislich falsch gewesen).
Ich ersuche um Antwort bis zum 07. Juli und weise darauf hin, dass die Landesregierung als Betreiber des Verfahrens ihre Verantwortung nicht an Bundesbehörden abschieben kann und nach dem Auskunftspflichtgesetz zur Antwort verpflichtet ist.”
Ein Sprecher der Landesregierung, Jakob Kathrein, sendete auf Nachfrage folgende Nicht-Antwort:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es kann bestätigt werden, dass ein entsprechendes Verfahren seitens der zuständigen Behörde eingeleitet wurde. Aufgrund des laufenden Verfahrens, das beim Landesverwaltungsgericht anhängig ist und aufgrund der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können wir dazu keine näheren Detailauskünfte geben.
Wir bitten um Verständnis.”
Aus dem Amtsdeutsch übersetzt heißt das, der Landesregierung sind ihre gesetzlichen Auskunftsverpflichtungen egal. Weiters hat die Landesregierung keinen einzigen Nachweis für die Wirksamkeit ihrer „Corona Maßnahmen“. Oder einen Nachweis, dass deren Nicht-Exekutierung durch Hlebaina irgendeinen negativen Effekt gehabt hat. Nochmal. Die Landesregierung hat keinen (!) einzigen (!) Nachweis, dass die Corona Zwangsmaßnahmen irgendeinen positiven Effekt gehabt haben.
Warum will also die Tiroler Landesregierung den Leitbetrieb des Ortes Achenkirch, den größten Steuerzahlen und Arbeitgeber, vorsätzlich vernichten? Weil Hlebaina öffentlich ungehorsam war. Er hat es gewagt, unsinnigen und verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen die Stirn zu bieten. Er hat es gewagt, auch Ungeimpften Erholung und Bewirtung zu bieten (übrigens auf sehr hohem Niveau). Obwohl doch Ungeimpfte eigentlich zum rechtlosen Freiwild erklärt wurden. Er hat es gewagt, selbst zu denken.
Das kann eine autokratische Regierung, die Verfassung und Grundrechte mit Füßen tritt und mittels Notverordnungen herrscht, natürlich nicht akzeptieren. Schon Mao wusste, „bestrafe Einen, erziehe Hundert.“
Die Regierungsverordnungen dürfen nicht hinterfragt werden. Vor allem in Hinblick auf kommende Katastrophen, deren Ursprünge wie bei den Folgen der Corona Maßnahmen in der Regierungspolitik zu suchen sind. Ob Energiekrise, Hyperinflation oder kommende Blackouts und Massenarbeitslosigkeit, nichts davon ist die Folge einer unabwendbaren Laune des Schicksals. Es sind die Folgen bewusst gewählter Politik. Darum darf Widerspruch nicht ungestraft bleiben. Dem Bürger muss klargemacht werden, wer Widerstand leistet, wer es wagt zu denken, der verliert seine wirtschaftliche Existenz. Es ist die blanke Angst vor dem Volk, welche die Regierung in die Verfolgung von Günther Hlebaina zwingt.
Das habe ich dann auch Landeshauptmann Platter sowie Nachfolger Mattle geschrieben, ohne Reaktion, noch ist es ihnen schlicht und ergreifend egal.
„Vielen Dank für Ihre rasche Antwort, in der Sie klarstellen, dass für die Tiroler Landesregierung das Auskunftspflichtgesetz nicht relevant ist und folgende Dinge dem “Datenschutz” unterliegen:
Was die “grundlegenden Rechtsvorschriften” sind, deren Verstoß dem Kronthaler vorgeworfen wird.
Die Erkrankungen, die aufgrund des Verstoßes erfolgt sein sollen.
Belege für die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften.
Sie als Landesregierung sind verpflichtet, Eingriffe in die Freiheit belegbar zu begründen. Es obliegt nicht dem Bürger, die Nichtwirksamkeit der “grundlegenden Rechtsvorschriften” nachzuweisen, vielmehr MUSS die Regierung die Wirksamkeit Ihrer Grundrechtseinschränkungen beweisen.
Mit Ihrer Auskunftsverweigerung, die auch der Abwesenheit nachweisbarer Wirksamkeit der “grundlegenden Rechtsvorschriften” geschuldet sein dürfte, untergraben Sie die Legitimation der Tiroler Landesregierung. Angesichts der kommenden Wahlen eine gewagte Strategie.
Ich werde das in meinem Artikel in aller Deutlichkeit herausarbeiten. Die Willkür der Maßnahmen. Das Verstecken hinter dem Amtsgeheimnis. Das Fehlen jeder Evidenz. Der brutale Machtwille der Regierung, der es darum geht, Maßnahmenkritiker zu brechen.”
Diese Regierung hat sich vom Rechtsstaat verabschiedet, die Arroganz der Macht lässt sie glauben, sie stünde über sämtlichen Gesetzen. Es liegt an uns, an der Bevölkerung, ihnen bei den nächsten Wahlen in Erinnerung zu rufen, wer in einer Demokratie der Souverän ist. Wir, das Volk. Wählen wir die Rückkehr zur Normalität.
Sind wir solidarisch mit denen, die sich nicht den Unrechtsregeln unterworfen haben. Die die Fahne der Freiheit auch in schweren Zeiten hoch gehalten haben. Die auch unerwünschten Menschen eine kurze Auszeit und Erholung ermöglicht und ihre Würde geachtet haben. Sind wir solidarisch mit Günther Hlebaina und dem „Das Kronthaler“.
Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.
Folge uns auf Telegram und GETTR
Der Überfall auf Das Kronthaler zeugt vom Ende des Rechtsstaates
27 Kommentare
Comments are closed.
@Fritz Madersbacher
16. Juli 2022 at 17:46
….heute….Minderheit der Eliten…
Hallo,
man stelle sich vor, ein Staat sei eine Firma, die Bürger die Gesellschafter, die Gesellschafter wählen sich eine Geschäftsführung, ein Gesellschafter stellt der Geschäftsführung eine Frage und die Geschäftsführung antwortet;
“aufgrund der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können wir dazu keine näheren Detailauskünfte geben.”
In einer Firma hätte diese Geschäftsführung ab diesem Moment 24 h ihre persönlichen Sachen aus dem Büro mitzunehmen.
Der Unterschied ist:
Gesellschafter einer Firma haben das Bewusstsein, wer das Sagen hat.
So mancher steuerzahlende Unternehmer in einem Staat teilweise auch, wie man an diesem Beispiel sieht.
Aber die Mehrheit der Bürger in einem Staat (zumindest in D bin ich mir sicher) hat das Bewusstsein von Untertanen und lässt alles mit sich machen. Wirbellose. Das haben die Jahre 2020 – 2022 gezeigt.
„Es obliegt nicht dem Bürger, die Nichtwirksamkeit der „grundlegenden Rechtsvorschriften“ nachzuweisen, vielmehr MUSS die Regierung die Wirksamkeit Ihrer Grundrechtseinschränkungen beweisen.“
Das sehen die österreichischen Verfassungsrichter aber anders. Über die Jahre (!) des Corona-Regimes haben sie für die schwersten Grundrechtseinschränkungen der republikanischen Verfassungsgeschichte keine Beweise verlangt. Man dürfe doch nicht so strenge Anforderungen an die Minister stellen! Übrigens an Minister, deren Willkürakte sich anfangs mehrfach auf vollkommen blanke Akten stützten und die den Gerichtshof durch Aktenverweigerung ignorierten (unter Duldung des nun zum Alterstrotz erneut kandidierenden Amtsdarstellers in der Hofburg). Der Höhepunkt war ein „verfassungskonform“ zur Pflicht zu machender Shot, bei dem es sich amtsbekannt um eine laufende Studie mit offenem Ausgang handelt.
sicher und wirksam.
Watch the news!
sicher und wirksam.
Watch the news!
sicher und wirksam.
Watch the news!
Bei so vielen Schüssen ist in der Öffentlichkeit untergegangen, dass nebenbei mit dem Kern des Legalitätsprinzips das zentrale Verfassungsprinzip abgeschossen wurde. Dessen Zweck ist schlicht und einfach die Vorhersehbarkeit des Regierungshandelns durch die Bürger.
Die politjuristischen Damen – und Herrschaften
Dr. Markus ACHATZ,
Dr. Sieglinde GAHLEITNER,
Dr. Andreas HAUER,
Dr. Christoph HERBST,
Dr. Michael HOLOUBEK,
Dr. Helmut HÖRTENHUBER,
Dr. Claudia KAHR,
Dr. Georg LIENBACHER,
DR. MICHAEL RAMI (watch the news!) und
Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ
ziehen es mehrheitlich vor, statt dem vorhersehbaren Rechtsstaat alten Verfassungszuschnitts nun das edtstadlersche „flexible System“ eines neuen normalen Hygienestaats herrschen zu lassen, das durch die Unvorhersehbarkeit selbst definiert ist. Alles steht Kopf nach dem Motto: Nur Bill weiß, was er will?
Zitat, leserlich gekürzt:
„Der Bundesminister ist verpflichtet, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung stets den sich laufend ändernden Bedingungen anzupassen; das Ob, das Wie und das Wann der Impfpflicht sowie wer der Impfpflicht unterliegt, ist durch dieses flexible System zu bestimmen.“
Zitat im Original (G 37/2022-22, V 173/2022-11, 23. Juni 2022, RZ 215)
„Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist – wie bereits beschrieben – damit aber nicht nur ermächtigt, sondern im Lichte der verfassungsrechtlichen Einschränkungen verpflichtet, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung auf Basis dieser gesetzlichen Grundlagen stets den sich laufend ändernden Bedingungen anzupassen; das Ob, das Wie und das Wann der Impfpflicht sowie wer der Impfpflicht letztlich ab einem bestimmten Zeitpunkt unterliegt, ist sohin durch dieses flexible System zu bestimmen (vgl. AB 1312 BlgNR 27. GP).“
Zitat (G 37/2022-22, V 173/2022-11, 23. Juni 2022, RZ 216):
‘Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Blickwinkel des Art. 18 B-VG und des Rechtsstaatsprinzipes im vorliegenden Kontext keine Bedenken gegen diese weitreichenden Verordnungsermächtigungen (vgl. VfSlg. 11.632/1988), weil das Gesetz – mit Blick auf die Materie und den Gesamtzusammenhang – die wesentlichen Determinanten für das Handeln der Vollziehung vorgibt (vgl. etwa VfSlg. 4644/1964, 12.947/1991, 16.911/2003; Ranacher/Sonntag, Art. 18 B-VG, in: Kahl/Khakzadeh/Schmid [Hrsg.], Kommentar Bundesverfassungsrecht, 2021, Rz 26).
Der Klarheit halber:
Das OB einer verpflichtenden Teilnahme an einem Menschenversuch konnte bislang IMMER nur NEIN lauten. Dafür brauchte es kein flexibles System. Ja, leider nicht einmal ein flexibles Gehirn. Das haben die Höchstrichter aber. Daraus müssen wieder sprachlich und rechtlich verständliche Schlüsse statt Schüsse gezogen werden. Wie? Das weiß der Psychologe Mattias Desmet.
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_37_2022_vom_23._Juni_2022.pdf
Wählen hilft nichts. Denn dabei wird zu viel gelogen und betrogen. Das wissen die Verantwortlichen ganz genau, sonst würden sie auf hren Chef, nämlich uns, nicht dauernd sch***.
Knoblauch wirkt, auch und gerade gegen Corona! Knoblauch entwickelt beim Zerkleinern den Wirkstoff Allicin, der antibakteriell, antimykotisch und antiviral wirkt. Dazu täglich sechs Zehen frisch zerkleinern und sofort essen. Gelangt bis in die Lungen.
Günther Hlebaina verdient ein Denkmal und Heldenstatus – so wie jeder, der seinen Kopf hinhält, auch für Andere (wie er für seine Gäste).
Aber das wird wohl eher kaum passieren.
Die radikalisierte Minderheit, die das Geschehen bestimmt und psychotisch agiert, wird sich das bis ans Lebensende niemals eingestehen. Sie werden die Ewiggestrigen von morgen sein und alles tun, um jede weitere Aufklärung und Aufarbeitung zu verhindern und unterminieren.
Dann gibt es noch die Mehrheit der Mitläufer, die zwar teils bemerken, dass etwas nicht stimmt, aber zu feige sind sich aus der Deckung zu wagen. Auch ihnen droht ein “Imageverlust” vor dem eigenen Ego, da sie zu lange gegen die Wahrheit agierten. Auch sie werden Aufarbeitung verhindern, um nicht an ihre Feigheit erinnert zu werden oder gar dafür belangt.
Dann bleiben also nur noch jene übrig, die es immer wussten und auch sagten, die handelten wie G.H. Sie werden als “Quelle” des “emotionalen Unwohlseins” der Täter & Mitläufer identifiziert werden und somit gehasst und verachtet werden.
Ich habe einmal als Einziger von 20 eine Fangfrage auf einem WK-Seminar durchschaut – was glauben Sie: wurde ich dafür bewundert – oder doch eher gemieden, weil ich die anderen 19 “bloßgestellt” habe? ;))
Zitat:
Nach der Logik von Frau Berndt hätten wir auch Knoblauch, bewährt gegen Vampire, gegen Corona verteilen können.
Zitiatende.
Knoblauch effektiv gegen Erkältung, aber auch gegen Covid-19 und Coronaviren
Corona-Pandemie: Knoblauch hilft gegen Covid 19, 2 rohe Knoblauchzehen am Tag sollen zudem allgemein gegen Erkältung und Viren (Corona-Viren) helfen.
…..
Knoblauch als vorteilhaftes Lebensmittel in der Corona-Pandemie:
Allium sativum wirkt vorbeugend gegen die Coronavirus SARS-Cov-2-Erkrankungen Covid-19
Quelle:
https:/ /medmix . at/knoblauch-gegen-erkaeltung-einsetzen/?cn-reloaded=1
Und Knoblauch wirkt doch…..… :>)
Ich werde auch einen Beschwerdebrief schreiben.
Vor kurzem erhielt eine Organstrafverfügung wegen zu schnellen Fahrens auf der Bundesstraße um 3 Uhr nachts.
Das werde ich keinesfalls akzeptieren weil ich ganz alleine unterwegs war und somit niemand gefährden konnte.
Sie wissen doch sicherlich das Gesetzesbruch bestraft wird.
Das gilt für mich, für sie und auch für den Herrn Hlebiana.
Markus setzen Themenverfehlung!
Markus,
sie sind ja ein ganz Lustiger(Troll?)
@Markus
16. Juli 2022 at 18:12
Welches Gesetz hat Herr Hlebaina gebrochen? War es ein Gesetz, das der Politik zu folgen hatte, oder ein Gesetz, dem die Politik zu folgen hatte?
Fritz Madersbacher
16. Juli 2022 at 20:43Antworten
Geh bitte. Ging doch eh durch alle Medien (sogar MSM)
Er gibt es ja auch ganz offen zu dass er sich nicht an die Verordnungen hält.
Kann man ja machen, man muss aber auch bereit sein die Konsequenzen zu tragen.
Außerdem : Wo steht denn geschrieben dass das Hotel nicht weiter betrieben wird.
Der Mann wird wohl kaum in Knast kommen.
@Markus
16. Juli 2022 at 22:03
Sie machen es sich sehr einfach. Herr Hlebaina hat es sich nicht so einfach gemacht und war auch bereit, die Konsequenzen dafür zu tragen. Er wird nicht in den Knast kommen – obwohl er das sicher auch in Kauf genommen hätte – denn seinen Verfolgern ist mittlerweile klar geworden, dass sie sich sehr, sehr vorsichtig verhalten müssen …
Markus@
Sogar in diesem Land der Backenzusammenkneifer vor und jedem Amtskappel, gibt es ein Praezedenzurteil, dass einem Autofahre,r der um Mitternacht eine Kreuzung bei rot überquerte, freisprach.
Begründung-auch bei grün wäre Aufmerksamkeit geboten. Und der Begründung des Fahrers wenn er es nicht schaffen würde eine Kreuzung bei der weit alles sichtbar wa,r sicher ohne Ampelhilfe zu überqueren, sollte er seinen Führerschein zurückgeben, wurde stattgegeben!
Dass das Leute, die Ihre Existenzberechtigung davon ableiten, Funktionsträger vermeintlich wichtigerer zu sein und niemals deren Regeln brechen würden,, ohne krank zu werden, kaum aushalten ist sehr bedauerlich!
Sie haben meine Empathie und ich hoffe diese bildet sich nach!
Rudi Fluegl
leider schreibt hier einer unter dem gleichen namen wie ich -das einzige was nicht übereinstimmt ist das Muster. ich werde daher in Zukunft nicht mehr unter menem namen hier schreiben, bin auch bei weitem nicht der selben meinung
“Das habe ich dann auch Landeshauptmann Platter sowie Nachfolger Mattle geschrieben, ohne Reaktion, noch ist es ihnen schlicht und ergreifend egal”
Das ist ihnen mit Sicherheit nicht egal, der gewaltige Vertrauensverlust ist ihnen nicht entgangen. Aber solange wir daran glauben, “ihnen bei den nächsten Wahlen in Erinnerung zu rufen, wer in einer Demokratie der Souverän ist“, dürfen sie annehmen, dass der Vertrauensverlust noch nicht allzu groß ist, wir auf jeden Fall noch ausreichend konditioniert für die repräsentative Demokratur sind. Diese wird übrigens nicht besser dadurch, dass wir immer wieder – so, wie wir es brav gelernt haben – mit überkommenen Vorurteilen (und gefälschten Zitaten) auf andere Länder, Völker, Personen mit dem Finger zeigen. Vielleicht beschäftigen wir uns doch einmal etwas gründlicher damit, was “Demokratie” heißt, auch damit, was es heißt, der “Souverän” in einer Demokratie zu sein. Das ist nämlich kein Besitztitel, sondern eine Aufgabe, deren Nichterfüllung sehr schnell weg von einer “Demokratie” hin zu einer repräsentativen Demokratur führt.
Herr Hlebaina aber wird noch Genugtuung für sein mutiges Handeln ernten, denn für einen immer größeren Anteil der Bevölkerung wird sichtbar, dass er frühzeitig den Pandemie-Schwindel durchschaut und zukunftsweisend gehandelt hat …
“einen immer größeren Anteil der Bevölkerung”…bleibt die Minderheit und kann nicht gegen die Entscheidungen der Politdarsteller vorgehen!
@Charly1
16. Juli 2022 at 15:15
Warum nicht? Beginnen nicht alle zukunftsträchtigen Entwicklungen mit einer Minderheit, die für ihre Ziele kämpft?
Frau Berndt ist uns schon lange ein Begriff, bezüglich notorischer Hypochondrie!
Deren Auszeichnung zur Wissenschaftsjournalistin fordert eine umfassende Durchleuchtung aller dafür verantwortlichen Personen und Institutionen.
Diese “Wirtshaus” ist uns auch schon lange als Vorbild im Gedächtnis und wird von uns aufgesucht werden!
Zur Not — eine Not-Verfassung genötigt durch die, die eigentlich diese zu schützen hätte ist nunmehr notwendig– wird es wohl jemand aus dem Reich der Vernunft geben, der seinen Meisterbrief zur Verfügung stellt?
Immer wieder Dampfplauderei “Demokratie” …ist eine Erfindung die gibt es nicht.
Es gibt kein Land das nicht totalitär regiert wird!
Die Versuche Macht aufzuteilen, zeitlich zu beschränken, “soziale Durchlässigkeit” zu fördern, Existenzmöglichkeiten einfacher zu gestalten, Den Zugang zu Recht zu öffnen, Monopole aufzubrechen,
Informationen zugänglich zu haben, sind vorhanden.
Für die Würde und gleiche Lebensberechtigung wurden auch Verfassungen geschrieben.
Das alles als Spiegel benutzt zeigt aber leider in welche Verwerfungen Spiegel gezwungen werden können und Vexierbilder produzieren.
Auch Dampfplauderei, Totalitarismus sind Spracherfindungen und für die Beschreibung jetziger Zustände wichtig und Erfindungen -zumindest virtuell- die es nicht gibt, gibt es nicht!
Ein Blog ist auch “Trainingsfeld, Reflexionsmöglichkeit und Infoquelle”
Und man sieht was es alles gibt und nicht geben sollte.
Presse……zur Belustigung und Zeitvertreib…
Hallo,
wenn die Deutschen sich wenigstens die Korrekturmöglichkeit erstreiten würden, die sich die Schweizer erstritten haben. Aber die Deutschen frieren ja lieber, das ist halt eine deutsche Tradition.^^
Schon interessant, wer sich heutzutage alles Wissenschafts-Journalist nennen darf. Die Karriere der Frau Berndt erinnert an den Nicht-Wissenschafts-Journalisten und Nicht-Arzt Eckart von Hirschhausen. Sein WissJour.-Studium hat er nie beendet und ein Arzt, der nie in seinem Leben auch nur einen einzigen Patienten behandelt hat, ist kein Arzt, sondern ein medizinischer Theoretiker. Aber in Zeiten, wo sich Gesundheits-Ökonomen Epidemiologen nenne dürfen (Lauterbach), oder führende Politiker sich ihre Doktorarbeiten von Ghost-Writern zusammenkopieren lassen (Von der Leyen, Giffey) ist eben eine Christina Berndt Wissenschafts-Journalistin.
Gibt es für die Bürger keine Schutzmaßnahmen vor PolitikerInnen? Also hier würde ich den Frieden nicht trauen. Die Menschen dürfen wieder maskenfrei atmen und ihr Leben leben? Fragt sich wie lange noch, denn die Infektionen lassen nicht lange auf sich warten. Sie steigen. Nachweise und Beweise müssen erst einige Jahre warten, bis endlich was auf dem Tisch kommt. Falls es zugelassen wird. Also werden wir im Herbst uns wieder mit Lauterbach und Killerviren rumplagen müssen.
Doch. Solche Schutzmechanismen gibt es tatsächlich. Nennt sich in Deutschland ‘Grundgesetz’.
ABER…………
Danke für den Artikel.