
Teile der Impfpflicht weiterhin in Kraft – Rechtsanwälte für Grundrechte schlagen Alarm
Die Bevölkerung ist bei der angeblichen Aussetzung der Impfpflicht „belogen“ worden. Das diagnostiziert eine Analyse der „Rechtsanwälte für Grundrechte“. Wesentliche Teile der Impfpflicht sind weiterhin in Kraft, etwa die Möglichkeit zur Rasterfahndung. Dass der Vorgang von Gesundheitsminister Rauch, die Impfpflicht per Verordnung auszusetzen, schon grundsätzlich verfassungswidrig ist, wäre dabei noch das geringste Problem.
Am Dienstag haben die „Rechtsanwälte für Grundrechte“ eine Einschätzung zur ausgesetzten Impfpflicht veröffentlicht. Sie ist nun bis Ende Mai auf Eis gelegt, danach hat die Regierung eine weitere „Experteneinschätzung“ angekündigt. Schon diese kurze Aussetzung ist recht wenig, doch nun fliegt auf, dass wesentliche Teile des Gesetzes noch immer in Kraft sind.
Scheinbare Aussetzungsverordnung
Jene, die vermutet haben, „dass diese Maßnahme wieder nur ein Täuschungsmanöver ist, welches wegen des anhaltenden Druckes der Straße und der auch für Hardliner nicht mehr zu leugnenden offenkundigen Verfassungswidrigkeit (weil weder das Gesundheitssystem gefährdet ist, noch die Impfung in irgendeiner Form ansteckungs- oder krankheitsverhindernd wirkt) für die Regierung notwendig wurde“, dürften recht gehabt haben.
„Offenbar“ fühle sich die Regierung aber sehr sicher. Man glaube wohl, „das Trojanische Pferd bereits in die Festung gebracht zu haben“. Das bemerke man bei genauerer Betrachtung der „Aussetzungsverordnung“, mit der Gesundheitsminister Johannes Rauch die Impfpflicht nun bis Ende Mai auf Eis gelegt hat.
Werfen wir noch einmal einen Blick auf die “Aussetzungsverordnung”:
Schon dieser Vorgang selbst, die Aussetzung per Verordnung, sei „bereits verfassungwidrig“, sagen die Rechtsanwälte. Denn ein Gesetz per Verordnung abzuändern, sei nicht zulässig. Warum? Hier greift ein Verwaltungsorgan (der Minister) in die Legislative ein, was eine Kompetenzüberschreitung ist.
Rasterfahnung für Impfpflicht weiter aufrecht
Doch es wird offenbar noch weit schlimmer. Die Bevölkerung werde mit der Aussetzungsverordnung „hinters Licht geführt“. Denn nicht alle Teile des Gesetzes wurden von Johannes Rauch ausgesetzt. Seine Verordnung betrifft lediglich die „Generelle Anordnung der Impfpflicht“ (Paragraph 1), die „Definition des Umfanges der Impfpflicht“ (Paragraph 4), die „Strafbestimmungen” (Paragraph 10) sowie die „Strafverfahren“ (Paragraph 11).
Doch die übrigen Regelungen der Impfpflicht sind weiterhin anwendbar. Das Covid-19-Impfpflichtgesetz hat 20 Paragraphen. Alle anderen Paragraphen sind weiterhin aufrecht: „Damit bleiben zum Beispiel die Bestimmungen über die Ausnahmen (§ 3) oder die Mitwirkung der Exekutive (§ 15) ebenso aufrecht wie alle Paragraphen zur Vorbereitung und Durchführung der Datenverschneidung (Rasterfahndung) zum Zweck der Ermittlung der Impfpflichtigen.“
Die Erfassung der Impfpflichten und jener Menschen, die der Covid-Behandlung bisher nicht nachgekommen sind, darf also weiterhin – im Schatten der Öffentlichkeit– durchgeführt werden. Doch dem nicht genug. Denn „der Gipfel“ sei damit noch gar nicht erreicht.
Paragraph Drei liest sich zunächst erleichternd. Die Impfpflicht ist zumindest bis Ende Mai außer Kraft gesetzt. Doch das kann ein schreckliches Erwachen mit sich bringen. Denn damit sei ab 1.6.2022 das gesamte Impfpflichtgesetz „automatisch wieder im vollen Umfang, inklusive der Strafbarkeit“ gültig. „Ohne dass dazu irgendeine Kommission, der Minister oder das Parlament etwas zu evaluieren oder zu veranlassen hat.“ Wenn der Gesundheitsminister nicht erneut (verfassungswidrig) vor Juni per Verordnung in das Gesetz eingreift, müssten per Gesetz ab Juni Strafen für Ungeimpfte ins Haus flattern.
Das Urteil der Rechtsanwälte ist deutlich:
„Man hat die Menschen diesbezüglich also wieder getäuscht und belogen. Diese Vorgangsweise der Regierung und der Medien zeigt abermals deutlich, dass mit allen Mitteln versucht wird, die schon gekauften, unwirksamen Spritzmittel, die nicht einmal gegen den „Wildtyp“ geholfen haben, trotz der enormen Schäden, welche sie anrichten, zwangsweise zu injizieren.“
Die Aussetzung sei deshalb nur ein „scheinbarer Teilerfolg“. Man müsse deshalb „mit allen zulässigen Mitteln gegen die gesetzlich angeordnete Impfpflicht kämpfen, um sie zur Gänze zu Fall zu bringen“.
Die Rechtsanwälte für Grundrechte, schließen die Stellungnahme mit für Juristen enorm deutlichen Wörtern:
„Es wird der Tag kommen, an dem die Handelnden für die Beseitigung der Grundrechte und die völlig unnötigen und verfehlten Zwangsmaßnahmen rechtlich und gesellschaftlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn eine Regierung unzählige Milliarden für Impfstoffe, Tests, Masken und Hilfen für die vorher ruinierte Wirtschaft auf Kosten des steuerzahlenden Mittelstandes verschleudert und nunmehr ankündigt, in nächster Zeit sogar eine Milliarde in unser Bundesheer investieren zu wollen, aber seit zwei Jahren „Pandemie“ kein Geld für das Gesundheitssystem, die Intensivbetten und das Gesundheitspersonal aufwenden will, so hat das System. Ein solches System wollen wir allerdings nicht, es muss geändert und beseitigt werden.“
Bild wikicommons
Freedom Day abgesagt, Impfpflicht ante portas
Plötzliche Impfpflicht-Kontroverse in Regierung: Plant man gefälschten Freedom Day für Österreich?
Ulrike Guérots Buch „Wer schweigt, stimmt zu“: Aufruf zu einer neuen radikalen Aufklärung
11 Kommentare
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wie will die regierung solche Schäden dann rechtfertigen?
Die herrschaften müssen haften!
https://corona-blog.net/2022/03/15/long-covid-nach-der-corona-impfung-marburger-kardiologen-sprechen-von-20-000-betroffenen/
Glaubt den jemand dass in Deutschland der Amtsschimmel nicht auch wiehert?
https://dejure.org/corona-pandemie?s=e#Aenderungsgesetze
Mit Kanzler Kurzens Spruch über die Spitzfindigkeiten begann der Angriff der Einheitspartei auf das tragende Grundprinzip unserer Verfassung: Das rechtsstaatliche Prinzip, festgelegt in Artikel 18 Absatz 1 B-VG.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet in erster Linie nicht das Funktionieren des Gerichtswesens, sondern die bürgerliche Vorhersehbarkeit der Verwaltung durch Bindung an Gesetze. Genau diese Vorhersehbarkeit wurde mit „Corona“ ad acta (genau genommen in Gesundheitsministers leere Akten) gelegt. Und spätestens mit dem fundamentalen Tabubruch namens Impfpflichtgesetz torpediert. Kurzens Dame für juristische Gröblichkeiten (um nicht zu sagen Grausamkeiten), Karoline Edtstadler, bezeichnet dies als gesetzliche „Flexibilität“.
Wie alle Wortwerke lassen Gesetze Interpretations- und politische Handlungsspielräume zu. Sie können die Verwaltung eng an die Leine nehmen oder relativ weite Handlungsspielräume gestatten. Zuletzt wurden der Verwaltung jedoch so weite Spielräume gestattet, dass es Schluss mit Lustig ist. In Notzeiten bedürfe es sehr weiter Handlungsspielräume für die Verwaltung, meinte sinngemäß der VfGH. Wobei es die Richter leider zwei Jahre lang unterließen, die Grundlagen dieser „Not“ zu hinterfragen. Eine Not, die manch Hochkaräter schon im März 2020 nachvollziehbar begründet als unwissenschaftliche Kanonenschüsse auf Spatzen entlarvte.
Wer meint, das sei I-Tüpferl-Reiterei, weil ohnehin jeder weiß, dass sich das Parlament u.a. aus Parteisoldaten zusammensetzt, die bereit sind, alles und das Leben junger, gesunder Bürger ihrem dumpfem Gehorsam, quasireligiösen Mantras und vermeintlichen höheren Interessen zu opfern, dem sei gesagt: Ist das trojanische Pferd einmal in die Institutionen eingeritten, wird es auch für geistesgegenwärtige Volksvertreter schwierig, es wieder hinaus zu bekommen.
Das zweite trojanische Pferd, welches längst eingezogen ist, ist der Missbrauch des Staatsapparates zum Zweck des Nudging. Dieser wird auch kaum verhüllt vorgetragen. Die Juristin Edtstadler, bei der sich nicht nur der Steuerzahler, sondern auch die Universität noch vor Doktorin Zadic fragen sollte, welche Art Absolventen sie künftig auf die Menschheit loslassen will, antwortete ganz offen auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Impfpflichtgesetzes, dass das Gesetz der Erhöhung der Impfquote diene.
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowelt/karoline-edtstadler-impfpflicht-in-oesterreich-100.html
Um schließlich Mitte März das „Aussetzen“ ohne Basis mit fehlender Verhältnismäßigkeit zu begründen. Die Juristin kannte schon im Jänner das „milde“ Omicron und die mögliche Tödlichkeit des verabreichten Stoffes. Man darf demnach durchaus den Eindruck haben, dass allen „Verantwortungsträgern“ von Anfang an klar war, dass die Impfpflicht niemals so in Kraft treten werde, als dass die Verantwortungsträger für diese selbst zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Wer’s glaubt,
wird selig.
Hupft in Gatsch.
Ätschi-Bätschi!
Perfect Nudge.
Bleibt nur zu Hoffen und zu beten, das das derzeit laufende Verfahren vor dem VfGh ausreichend Präzedenz schafft, das danach sehr rasch die “Impfpflichtgesetzgebung” ebenso aufgehoben wird. Wurden da schon entsprechende Individualbeschwerden eingebracht? Ich melde mich gerne für so was…
》 … müsse deshalb „mit allen zulässigen Mitteln gegen die gesetzlich angeordnete Impfpflicht kämpfen, um sie zur Gänze zu Fall zu bringen“. 《
Warum tun sie es dann nicht, die Rechtsanwälte? Wo bleiben die Strafanzeigen, die Verfahren? Liegt es am Geld? Da könnte man sicher sammeln. Liegt es am fehlenden Mut, an der Angst vor Konsequenzen? Will man ewig so weitermachen? Irgendwann MUSS man das Ganze eskalieren, das ist leider nicht zu vermeiden, denn sie machen immer weiter.
– Polen hat gestern Abend gefordert(!), dass eine “Bewaffnete NATO Friedensmission” in der Ukraine eingreifen müsse. Ich denke, uns allen ist klar, dass es dann noch in diesem Jahr, womöglich schon im Sommer, zum Dritten Weltkrieg, zur totalen Vernichtung mindestens Europas kommt. – Was also haben wir noch zu verlieren?
Ganz klar… wo ist der handschriftliche Unterschrift unter der Impfpflichtgesetz und unter diese Verordnungen…? Keine Unterschrift mit nasser Tinte = keine Rechtsgrundlage, Rechtsgültigkeit und Rechtsverbindlichkeit! Das Gesundheitsministerium wurde eigentlich 2018 aufgelöst… selbst nach schauen!!! Und schon erkennt, dass Betrüger von “guten Glauben” der Bevölkerung lebt… es ist ein Glaubenssystem…
Mein kleiner Beitrag wird sein, dass ich im Herbst Herrn van der Bellen nicht mehr wählen werde. Ein Bundespräsident, der dem chaotischen, verfassungsrechtswidrigen und skandalösen Treiben der Bundesregierung nur träge oder sogar billigend zusieht, wird meine Stimme nicht mehr erhalten. Für mich ist Herr van der Bellen der schlechteste Bundespräsident in der Geschichte der zweiten Republik.
Ich hatte kurz einen Hoffnungsschimmer, als er bei der Angelobung von Herrn Nehammer sagte, er solle der Bevölkerung “reinen Wein einschenken”. Was er wohl damit gemeint hatte? Und warum machte er es nicht selbst?
Er ist natürlich schwer mit anderen zu vergleichen, die das Glück hatten, nicht in einer angeblichen Pandemie Entscheidungen treffen zu müssen (auch nichts zu tun ist eine Entscheidung), aber wählen werde ich ihn bestimmt auch nicht mehr. Nachher ist man immer klüger .. .. ich hoffe, es wird einen guten Kandidaten geben.
meine Hoffnung im Herbst ist, dass ein Kandidat gewählt wird, der die Regierung absetzen wird und somit Neuwahlen ermöglicht. Und die Bevölkerung dann die “Regierungsarbeit” honoriert und es eine Mehrheit für MFG und FPÖ gibt.
Die Bevölkerung wird schon lange mit vieles “hinters Licht geführt”. Wie soll eine Impfpflicht stattfinden, wenn es sich nicht um eine Impfung handelt? Die Genspritze ist keine Impfung und zudem wirkt sie nicht gegen das Virus “Komplett”, sondern richtet noch Schaden an. Da können sie so viele Strafen, Sanktionen und weiteren Blödsinn ausprechen, sie werden an die Wand gefahren. Man muss nur wissen wie.
Eine Sorge nach der anderen seit der Pandemie.
Große Sorgen machen mir die in Korea und inklusive wo überall Aufrüstungen stattfinden. Nordkorea ist ein erneuter Raketentest misslungen. Gerade solche Fehlgeleitete Raketen können nicht nur Unheil anrichten, sondern Missverständnisse auslösen. Nordkorea hatte in diesem Jahr schon mehrfach Raketen getestet. Skurrile Propaganda hat nichts in einer Regierung zu suchen. Diktator Kim Jong Un und Putin inszenieren sich gern, was für ein gefährliches Ego halte. Es wird immer noch nicht erkannt was dahinter steckt obwohl es offensichtlicher wird.
Und da haben wir auf der anderen Seite der türkische Außenminister der hatte vor einigen Tagen zum Beispiel gesagt, sein Land halte den Luftraum auch für russische Flüge offen, damit Russen aus der EU und anderen Ländern noch reisen könnten. Der EU-Luftraum ist seit dem 27. Februar für russische Flugzeuge gesperrt. Die türkische Regierung lehnt Sanktionen gegen Russland bislang ab. Türkei soll keine Putin-Propaganda übernehmen und nicht noch mehr Schaden anrichten.
Zwei Wochen geht das schon. Ein Ende der Kämpfe in der Ukraine ist weiter nicht in Sicht. Was bedeutet das für das Klimawandel? Die Folgen werden wir bald zu spüren bekommen. Bekanntlich ist, dass Katastrophen aus dem Nichts kommen.
… Die Bevölkerung wird mit vielem hinters Licht geführt …
Ich bin der Meinung, dass Regierungen und Bevölkerung gut zusammengepasst haben die letzten Jahre/Jahrzehnte. Die Bevölkerung hat sich doch viel zu wenig um politische Belange gekümmert, sie hat machen lassen. Was von den Politikern vor der Wahl gesagt wurde, war nach der Wahl ganz rasch vergessen und reklamiert hat das der Bürger aber nicht.
Insgesamt hoffe ich, dass all diese Vorfälle zu einem politischen Erwachen der österreichischen Bevölkerung führen, weil letztlich wird alles ans Licht kommen.