Deutsches Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Impfpflicht

11. Februar 2022von 2,5 Minuten Lesezeit

Ein Eilantrag vor dem deutschen Verfassungsgerichtshof gegen die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist gescheitert. Aus rechtlicher Sicht hat diese Impfpflicht damit alle Hürden genommen. Auch für eine allgemeine Impfpflicht ist die Entscheidung ein schlechtes Zeichen. Sie könnte durchgehen. Eine schwere Niederlage für die Demokratie- und Freiheitsbewegung.

Von Waldo Holz*

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften bezüglich der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitskräfte außer Kraft zu setzen. Das wurde am Freitag um 9:30 Uhr mitgeteilt.

Gesetz geht durch

Der deutsche Bundestag hatte Mitte Dezember die Impfpflicht für verschiedene Berufsgruppen verabschiedet. Es folgten 74 Verfassungsbeschwerden von etwa 300 Klägern, ein Großteil davon als Eilanträge. Die deutschen Höchstrichter wählten ein Musterverfahren – und haben nun im ersten Eilverfahren negativ für die Demokratiebewegung entschieden.

Eine Begründung soll unter anderem gewesen sein, dass man mit dem Stich auch Fremdschutz erreichen würde. Denn die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ solle alte und geschwächte Menschen schützen. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseuren.

Wenn das die sachliche Begründung sein sollte, dann ist sie offenkundig völlig falsch. Unglaublich, wenn ein Gericht so offen tatsachenwidrige Entscheidungen trifft. Es wird wie in Österreich das grundlegendste Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen getreten um die Profite der Pharmaindustrie zu sichern.

Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neubeschäftigte werden ohne Zertifikat nicht mehr aufgenommen.

Auch allgemeine Impfpflicht dürfte halten

Zuletzt war Corona-Hardliner Markus Söder von der Bundeslinie abgesprungen und wollte das Gesetz aussetzen. Die deutsche Regierung mahnte Söder ein, das Gesetz umzusetzen. Der gesetzliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei gerechtfertigt.

Eine erste Einschätzung, etwa des Welt-Journalisten Benjamin Stibi lässt dunkle Wolken am Horizont erahnen: „Der heutige Beschluss lässt aus meiner Sicht erahnen, dass Karlsruhe auch eine allgemeine Impfpflicht halten würde, solange der Gesetzgeber keine formellen Fehler anstellt.“ Auch an Omicron würde eine Impfpflicht nicht scheitern, da das „Bundesverfassungsgericht Impfwirkung und Corona-Gefahr nach wie vor für relevant hält“, gab er auf Twitter eine erste Einschätzung.

Das Verfassungsgericht hatte durchaus kritische Fragen an die Pandemieplayer Bundesärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, Deutsche Gesellschaft für lnfektiologie, DIVI, Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle lmpfentscheidungen, RKI und PEI gerichtet. Dass da falsche Antworten gekommen sind, verwundert allerdings wenig.

Quelle: Tim Röhn/Twitter

Hier gehts zur Entscheidung des deutschen Höchstgerichts.

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56 Kommentare

  1. pantau 13. Februar 2022 at 0:47

    Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist leider mit politischen Marionetten besetzt und entscheidet seit geraumer Zeit verfassungswidrig. Der Schein trügt also. Es ist geschichtlich bekannt, dass Gerichte in sämtlichen europäischen faschistischen Perioden weiterhin als Gerichte galten, in denen Rechtsprechung erfolgte. Der Name draußen am Gebäude ist dann mitunter irreführend.

  2. Patax 12. Februar 2022 at 1:23

    “Ja, die Impfung könne „im Einzelfall“ zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen, die „im extremen Ausnahmefall“ auch tödlich sein können. Allerdings zwinge das Gesetz Betroffene nicht, sich impfen zu lassen. Ihnen stehe es frei, ihren Arbeitsplatz zu wechseln und ihren Beruf aufzugeben.”

    https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus236838619/Das-Verfassungsgericht-weigert-sich-die-geaenderte-Gefahrenlage-zu-erkennen.html?icid=search.product.onsitesearch

    Damit umschifft das Gericht ganz perfide seine eigenen ehemaligen Urteile wie z.B. hier:

    “Der Staat dürfe zwar die Mittel auswählen, mit denen er Personen schützen wolle – etwa die Menschen in einem Gebäude, in die Selbstmordattentäter ein Flugzeug steuern wolle. Die Auswahl der Mittel müsse aber auch hier im Rahmen der Verfassung erfolgen – und die erlaube die Tötung Unschuldiger nicht.”

    https://www.tagesschau.de/inland/meldung133132.html

    Klar bleibt dem Pflegepersonal die Möglichkeit, den Job aufzugeben, bei einer allgemeinen Impfpflicht sieht es aber wieder ganz anders aus, denn wo wäre da die Ausweichmöglichkeit für den Betroffenen? Eine gewagte Argumentation, die schon der eigenen Logik nicht standhält.

  3. Taktgefühl 11. Februar 2022 at 21:35

    Der “Fremdschutz” ist ein hähnebüchenes Stereotyp aus den Grotten der pharmazeutischen Think Tanks.

    Wen soll denn der Geimpfte schützen, den Geimpften? Wenn der Geimpfte sowieso schon geschützt ist, wieso trägt er dann noch zusätzlich eine FFP2-Staubschutzmaske?

    Ich glaube, daß sich die Akademiker so lange dumm gestellt haben, bis sie richtig doof geworden sind. Gelegenheiten waren genug da, und sie wurden reichlich genutzt.

    Das Verfassungsgericht hat beim GEZ-Gesetz ganz ähnlich dümmlich argumentiert.

    “Nach dem Urteil stehe das Grundgesetz der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligten, die von ihr – potentiell – einen Nutzen hätten. Beim Rundfunkbeitrag liege dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.”

    Ein wichtiges Grundsatzurteil des BVerfG lautet, daß Gleiches gleich, aber Ungleiches seiner Art nach verschieden beurteilt werden muß.

    Nach dem Urteil hätte auch jeder Pflastermaler das Recht, Beiträge von allen Staatsbürgern zu verlangen, weil sie sich die Bilder – potentiell – ansehen könnten.

    In dieser wirren Welt ist der akademische Grad gleichbedeutend mit dem Voodo-Zauberer, der aus einem Bottich mit Ziegendärme die Zukunft liest.

    • Mujo 12. Februar 2022 at 1:27

      @Taktgefühl
      11. Februar 2022 um 21:35 Uhr

      Danke, wirklich auf den Punkt gebracht.
      Das Verfassungsgericht ist auf den besten weg sich selbst zu Demontieren. Bald haben nur noch wenige Vertrauen in diesen Amt.

  4. Christian Peter 11. Februar 2022 at 19:38

    Das stimmt so nicht. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt, wie in der Hauptsache entschieden wird, das steht noch in den Sternen.

  5. rudi & Maria fluegl 11. Februar 2022 at 19:19

    No, na net!
    Na nu net!

  6. anamcara 11. Februar 2022 at 19:11

    Hier sind über tausend Studien aufgelistet welche nachweislich die Gefährlichkeit der Covid-19 „Impfungen“ belegen.

    Reicht das nicht zu einem sofortigen Stopp dieser „genoziden genetischen Impfstoffsauerei“ ?

    „Over One Thousand Scientific Studies Prove That the COVID-19 Vaccines Are Dangerous, and All Those Pushing This Agenda Are Committing the Indictable Crime of Gross Misconduct in Public Office“

    https://www.saveusnow.org.uk/covid-vaccine-scientific-proof-lethal/

  7. anamcara 11. Februar 2022 at 18:40

    Empfehlenswert:
    „Allgemeine Impfpflicht ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem“

    Unter diesem Titel ist auf verfassungsblog.de am 21.1. eine Stellungnahme von Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, zu lesen

    https://verfassungsblog.de/allgemeine-impfpflicht-ein-kleiner-piks-ein-groses-verfassungsrechtliches-problem/

  8. jhkua43wt8oklgj 11. Februar 2022 at 15:01

    WENN ICH DEINEN TEXT RICHTIG VERSTEHE,WILLST DU UNS SAGEN. ES IST ZWAR SCHADE DAS SOLCHE ENTSCHEIDUNGEN GETROFFEN WERDEN,ABER DA SIE NOCH NICHT RECHTSGÜLTIG SIND, SOLLTEN WIR ALLE STILLHALTEN,ODER?
    Wenn ich dich mißverstanden habe entschuldige bitte. Aber stillgehalten haben wir schon viel zu lange. Wir dürfen auch nicht warten, bis sie die Gesetze durchpeitschen. Das werden sie nämlich mit Sicherheit versuchen

  9. andi pi 11. Februar 2022 at 14:40

    also ich habe mir diese entscheidung des deutschen bundesverfassungsgerichts vorhin durchgelesen und bin darin auf folgende interessante passage gestoßen:

    “Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.”

    hier aus meiner sicht besonders hervorhebenswert:

    VORÜBERGEHEND(!) mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes

    dieses urteil ist leider für menschen aus betroffenen berufsgruppen vorläufig(!) eine sicher traurige hiobsbotschaft. ich denke jedoch nicht, dass a) dahingehend das letzte wort gesprochen ist (“Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten”) und b) daraus irgendwelche schlüsse für eine entscheidung zu einer allgemeinen impfpflicht gezogen werden können.

  10. auswandern-teneriffa@gmail.com 11. Februar 2022 at 14:18

    glaube ich nicht!

  11. jhkua43wt8oklgj 11. Februar 2022 at 12:42

    Das ist richtig! Steht aber auch im Kommentar.

  12. Kurt Käferböck 11. Februar 2022 at 12:40

    Es ging um den Beschluss einer Einstweiligen Verfügung und stellt nicht die Entscheidung dar, ob das Gesetz verfassungswidrig ist, sondern es ging darum, ob es bis zu einem VGH Entscheid ausgesetzt wird. Eine endgültige Entscheidung über die Impfpflicht wurde in diesem Verfahren nicht getroffen.

  13. Martin 11. Februar 2022 at 12:35

    Deutschland hat fertig, das ist nicht mehr meine Heimat. Man erkennt das Land nicht wieder, Unvernunft und Ideologie regieren an den Stellen der Macht, das ist der Weg in Planwirtschaft und Sozialismus, der Weg in den Unrechtsstaat.

    • Max 11. Februar 2022 at 13:25

      @Martin

      Germany ist nie basta.

      Wir können Schafe hüten, wenn wir die in Rubel ausgestellte Energie-Rechnung nicht mehr bezahlen können.

      Wir wissen nur noch nicht, für was wir so richtig kämpfen wollen. Das geistige Chaos bedürfe einer Ordnung, die der Natur genügen möge. Dort Russland mit militärischem Zaun vor Bodenschätzen, hier ganz wenige Bodenschätze.

      Was hilft uns dabei “ICH bin Tschland!”?

      Prognose: WENIGER ALS NICHTS!

      Sprechen Sie fließend Russisch oder Chinesisch? American English war erstmal EINFACHER.

      Der große Zeiger des Kreml zeigt eindeutig auf “Aus dem Bequemen bitte einmal raus.”

  14. jhkua43wt8oklgj 11. Februar 2022 at 12:34

    Hatten wir schon mal eines? ich meine ein politisch unabhängiges? Kann mich nicht entsinnen. Die Posten bei den Verfassungsrichtern und ihren Gehilfen wurden immer parteisch kontrolliert und genau so parteiisch eingesetzt. Strafe mich einer Lügen.

  15. Dr. Kurt Bröckers 11. Februar 2022 at 12:32

    Obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter rechtsstaatlichem Blickwinkel besorgniserregend ist, enthält sie (immerhin) einen richtigen und juristisch sehr wichtigen Aspekt: Das BVerfG erkennt an, daß Impfnebenwirkungen tödlich sein können (Rn. 16). Eine allgemeine Impfpflicht würde also den Tod von Menschen bedeuten und in Kauf nehmen, was nach bisherigen Maßstäben (siehe Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz) verfassungswidrig sein dürfte.

    • Pierre 11. Februar 2022 at 13:17

      Das ist vielleicht der einzige Lichtblick für die übrige Brvölkerung.

  16. Jens Tiefschneider 11. Februar 2022 at 12:27

    Wir haben kein Verfassungsgericht mehr. Stephan Harbarth ist buckeliger Systemling und Merkel-Puppet. Seine Aufgabe wäre es eigentlich, die Rechtschaffenheit der Regierung zu überprüfen. Stattdessen überprüft er nur noch seinen Kontostand. Der dürfte stimmen.

    • Max 11. Februar 2022 at 12:41

      Geschätzter Herr Tiefschneider, verzeihen Sie mir bitte, dass ich Ihnen vehement widersprechen muss. SEIN KONTOSTAND IST GEPRÄGT VON INFLATIONIERTEM EURO.

      Prognose: Er wird wacher und Sie werden wacher …

      Geduld, Geduld damit!

  17. Hollie 11. Februar 2022 at 12:15

    Es sei an dieser Stelle auf das Volksbegehren für Eilanträge vor dem Verfassungsgerichtshof in Österreich hingewiesen:
    https://www.eilverfahren-jetzt.at/volksbegehren

    Natürlich hilft sowas auch nicht bei schlechten Richtern, s.o. (und kann auch bei guten durchaus mal nach hinten losgehen, da ja im Schnellverfahren bei weniger gründlicher Prüfung doch schon eine Art Vorurteil für eine endgültige Entscheidung gesetzt wird)

    @Ulf Martin: danke für Ihren Kommentar

  18. Max 11. Februar 2022 at 12:11

    Auf dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weht die Fahne “Euro-Rettungsschirm”. Schon gesehen?

    Der mRNA-Export gen Osten klappte nicht. Arme Ukraine soll als antisowjetischer Schutzwall halten.

    Also dann Import bis zur Körperzelle, damit wenigstens der Wechselkurs $/€ hält.

    Mich erheitert jegliche Naivität, vorallem die des Westens.

  19. 1150 11. Februar 2022 at 12:01

    frage an die deutschen hier:
    wieso gibt es ein verfassungsgericht in karlsruhe, da ihr doch nur ein grundgesetz habt und keine verfassung?
    die wird euch ja seit 1948 vorenthalten.
    soweit mir bekannt, hatte nur die ehemalige ddr eine verfassung und diese wurde im zuge der kapitulation und okkupation 1989 verworfen

    • jhkua43wt8oklgj 11. Februar 2022 at 14:33

      Deine Frage stellung ist ja an sich nicht schlecht. Doch was wir heute brauchen ist ein Volksentscheid für eine neue Verfassung. Doch die wird es in diesem System nicht geben. Und die Ursache dafür ist bei weitem nicht das Alliiertenrecht oder die USA. Die nutzen nurdie Fehlentwicklungen in Deutschland nur für sich aus und schüren sie fleißig weiter, weil wir stillhalten. Die “Transatlantische Freundschaft” ist dafür nur ein schlagender Beweis.Die Ursache ist bei uns selber und unserem “Demokratie Verständnis und unserer Selbstbewustheit sprich Souveränität zu suchen. Wir müssen das alte Gerüst abreißen um ein neus aufbauen zu können. Können wir das?

  20. wellenreiten 11. Februar 2022 at 11:58

    Beruhigend, dass Sie das annehmen denn bisher lagen Sie mit Ihren Vermutungen falsch.

  21. mytest2020 11. Februar 2022 at 11:54

    Einzige Chance: Alle Aktivitäten auf die nachvollziehbare Dokumentation von Impfschäden fokussieren
    #underreporting

  22. Yossarian 11. Februar 2022 at 11:46

    Es dürfte klar sein, dass wir unter dem Vorsitz von Harbath keine Urteile mehr erhalten, die die Grundrechte schützen. Vielleicht sollte man besser gar nicht mehr klagen und abwarten bis er aus dem Amt ist? Mir scheint es leider so, dass die Entscheide im Moment die Situation eher schlimmer machen.

  23. Germann 11. Februar 2022 at 11:19

    Bestes Beispiel zeigt die erste Medizinerin in Südafrika, die auf die mildere Variante aufmerksam machte sagte: “Mir wurde gesagt, ich solle öffentlich nicht erklären, dass es eine milde Erkrankung sei”, gibt sie preis: “Ich wurde gebeten, von derartigen Äusserungen Abstand zu nehmen und zu sagen, es sei eine ernste Erkrankung. Das habe ich abgelehnt.Ich beteilige mich nicht an politischen Kämpfen.”
    Es sei aber klar, dass einige Wissenschaftler nicht das Gemeinwohl, sondern vor allem sich selbst in den Vordergrund stellten.
    “Man muss sichergehen, dass sämtliche Wissenschaftler erklären, ob sie Verbindungen zu Pharmaunternehmen haben und ob sie finanziell belohnt werden, wenn sie bestimmte Produkte fördern. Man muss wissen, welche Interessen sie verfolgen.” Fügte sie hinzu.
    Der jüngste Geschäftsbericht der Pharmafirma offenbart, dass die Interessen des Konzerns nicht mit denen der öffentlichen Gesundheit übereinstimmen. Sie fürchten das Verschwinden der “Pandemie”. Im Hintergrund gibt es seit zwei Jahren viele Akteure, die gigantische Gewinne einstreichen. Sichtbar an vorderster Front stehen dagegen die Pharmakonzerne.
    In einer weiteren Passage wies Pfizer darauf hin, dass sich “neue Informationen über die Qualität der vorklinischen und klinischen Daten” oder denen zur Sicherheit – auch durch Prüfungen oder Inspektionen – negativ auf zukünftige Gewinne auswirken könnten.

  24. Tatjana 11. Februar 2022 at 11:14

    Handlungsunfähig ist Gesetz bei alle Beteiligten. Es wird viel gestritten. Übrigens deren (Politiker) Markenzeichen. Versagen auf der ganzen Linie. Nicht nur in der Pandemie. Wir haben keine “Notfall”-Lage. Dies, obwohl nachweislich überhaupt kein “Notfall” existiert, der die “Impfungen” rechtfertigt. Im Gegenteil: Es bestünde ein erhebliches Risiko für kurz- und langfristige impfbedingte Schäden.

    Freie Hand für weitere mörderische Handlungen. Wird die Covid-Spritze von Pfizer/BioNTech für Säuglinge (sechs Monate) und Kleinkinder zugelassen? Darüber werden am 15. Februar die Mitglieder des beratenden Ausschusses für Impfstoffe entscheiden.

    Beispiel: Die Bundesregierung ist bis heute kein Fall bekannt, in dem jemand die Staatsbürgerschaft verloren hätte, weil er sich “an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland” beteiligt hat. Versagen bei Identität des Flüchtlings wird immer noch Fehler begangen. Hier Bedarf mehr Fokus und Handlung damit nicht unschuldige Bürger mit ihrem Leben Bezahlen müssen, weil die Regierung nicht ihre Arbeit richtig und angemessen ausführt. Eine wasserdichte Identitätsklärung ist ein Muss! Das kann es nicht sein, dass ein Flüchtling ohne Pass rein ins Land kan aber nicht Ausgewiesen werden kann ohne Pass. Das damit verbundene Sicherheitsrisiko dürfe nicht unterschätzt werden.
    Was wir genügend bereits erlebt haben. Deutschland ist schon immer ein unfähiges Land, dass sich sehr gern mit Fremden Federn scmückt. Nur in der Pandemie wird das Bild klarer.

  25. anamcara 11. Februar 2022 at 11:08

    Denn die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, solle alte und geschwächte Menschen schützen”

    Viele Studien haben mittlerweile gezeigt, dass es keinen Unterschied gibt zwischen Geimpften und Ungeimpften bezogen auf die Viruslast und die Infektionsdauer bei der Delta-variante.
    Dies trifft sicherlich auch auf die Omikronvariante zu.

    Eine von offizieller Sette von der CDC im Zusammenarbeit mit dem US-Justizministeríum gemachte Studie in einem Gefängnis bestätigt dies.

    Ein großes Team von Forscher*innen des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) sowie dem amerikanischen Justizministerium hat in einer Studie in einem texanischen Gefängnisherausgefunden, dass geimpfte Insassen exakt so lange und so stark infektiös waren wie ungeimpfte Gefängnisinsassen.

    „Transmission potential of vaccinated and unvaccinated persons infected with the SARS-CoV-2 Delta variant in a federal prison, July—August 2021“
    Phillip P. Salvatore, et al

    https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1

    Wie lässt sich eine sektorielle Impfpflicht rechtfertigen aufgrund dieser Erkenntnisse?

  26. Lupo 11. Februar 2022 at 11:03

    Das BVerfG hat gemeint, dass zwar bleibende Impfschäden und gar Tod durch die Impfstoffe irreversibel sind Die Impfpflicht für die betroffenen Berufsgruppen sei aber nicht unausweichlich. So könnten die betroffenen Personen ja den Beruf wechseln. Bei einer allgemeinen Impfpflicht gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Damit spricht das Urteil gegen eine allgemeine Impfpflicht.

    • Argonautiker 11. Februar 2022 at 14:01

      @Lupo
      Sehr schön geschlussfolgert. Eigentlich hätte das Verfassungsgericht sich damit selbst einen Riegel vor eine allgemeine Impfpflicht geschoben. Eigentlich… Im postfaktischen Zeitalter scheinen aber auch die Richter der Logik entwachsen zu sein, und ihre Rechtssprechung aus Wolkenkukuksheimen zu beziehen.

      Ich würde sogar sagen, und das sage ich, obwohl ich im Gesundheitsberreich arbeite und nicht geimpft bin, daß es gegen eine Impfpflicht in der Pflege gar nicht unbedingt etwas einzuwenden gäbe, so es denn eine Impfung im herkömmlichen Sinne wäre, die wirklich eine sterile Immunität erzeugt. Das was da aber als Impfung kursiert ist eben eine Gentherapie und zwar eine, die ähnlich wie Bill Gates “windows” Programm ständig updates braucht, weil sonst die Viren kommen und das Programm zerschießen, weil es wie die Viren selbst, eben recht unfertige Programme sind, die erst beim Anwender zur Reife gelangen sollen. Bei der Herstellung eines herkömmlichen Impfstoffes, wäre zumindest mit einer Immunität gegen das ganze Virus zu rechnen, und nicht nur eine Immunität gegen das Spike Protein, daß, wie man sieht, aufgrund der Unfertigkeit des Impfstoffes vom Virus sehr schnell umgangen werden kann.

      Letztendlich könnte man versuchen als Souverän, seinen Repräsentanten, die Regierung auffordern, mit einer genannten Frist herkömmliche “ganze” Impfstoffe herstellen zu lassen, die gegen das ganze Virus wirksam sind, damit man auch einer Impfpflicht gegen das ganze Virus nachkommen könnte, und anderen Falls der Regierung wegen Arbeitsverweigerung eine Entlassung aus seinen eigenen Diensten in Aussicht zu stellen. Denn die Regierung ist eben Repräsentativ und nicht Eigenermächtig tätig. Auch das BVG spricht im Namen des Volkes, kann also vom Souverän aus seinen Diensten entlassen werden. Als Einzelner kann man das zwar nur für sich selbst und nicht für die ganze BRD tun, aber man ist nicht das Eigentum des Staates und auch nicht der Gerichte.

    • Mujo 12. Februar 2022 at 1:13

      “….Die Impfpflicht für die betroffenen Berufsgruppen sei aber nicht unausweichlich. So könnten die betroffenen Personen ja den Beruf wechseln.”

      Logisch, so einfach ist der BVerfG dann aus den Schneider. Eine Pflegekraft kann natürlich dann sofort in die Politik oder irgend ein gut Bezahlten Aufsichtsrat Posten ergattern. Bei deren Qualifikation ein Kinderspiel.

      Ich bin für die Impflicht von alle Richtern und Verf. Richtern sowie Staatsanwälte und ihren Büro Angestellte. Mindestens 2x mit Boostern und dann alle 4 Monate eine neue. Und wer es nicht möchte kann ja den Beruf wechseln und einen Job als Bahnhofs WC Reiniger übernehmen. Ihre Qualifikation wäre gerade noch ausreichend den in Scheiße rühren verstehen die jede Menge.

      Ein bischen Demut würde den Richtern sicher gut tun und ihr Leben berreichern.

  27. audiatur et altera pars 11. Februar 2022 at 10:58

    Reformvorschlag 1

    Bestellung der Verfassungsrichter im Losverfahren. Einmalig für vier Jahre. Aus einem Juristenpool (Sachverständigenliste). Gespeist aus Zivilrichtern, Rechtsanwälten und Notaren.

    Voraussetzung: Keine Parteimitgliedschaften. Auch keine Parteinähe. Interne Offenlegung der Klienten der letzten 10 Jahre ab einer bestimmten Betragsgrenze. Strenge Befangenheitsregeln samt Anfechtungsmöglichkeiten für die Antragsteller.

    Reformvorschlag 2

    Psychologische Eignungstests für das Jurastudium.
    Grundlegendes Sprachverständnis, zB „Wie definieren Sie das Wort E X P E R I M E N T ?“

    • 1150 11. Februar 2022 at 12:11

      ganz dringend notwendig ist auch eine freie, parteifreie und weisungsungebundene staatsanwaltschaft,
      welche bei verdacht von sich aus ermittlungen einleitet mit einer unabhängigen ermittlungsbehörde

    • jhkua43wt8oklgj 11. Februar 2022 at 12:21

      Es ist schön das noch Menschen gibt die Träume haben. Ich habe auch mal vom Kommunismus geträumt. Das hat man mir immer sehr übel genommen, obwohl es den noch niemals gab. Man hat ihn immer mit Sozialismus verwechselt aber der Sozialiismus den sie als Kommunismus gesehen haben das war auch keiner. Aber vielleicht verwirklichen sich eure Träume in diesem System. Viel Glück.

    • Artemisia 11. Februar 2022 at 17:41

      ……und kein Young Global Leader, kein Bilderberger oder sonstigen Beziehungen in Richtung Davos …..deren Einfluss auf Regierungen sollte SOFORT gestoppt werden!

  28. Mammalina 11. Februar 2022 at 10:52

    Das Verfassungsgericht geht hier natürlich den einfacheren und rechtssicheren Weg, der wie immer lautet: Im Zweifel für den Angeklagten. Da wohl immernoch die Beweislast fehlt, dass die Impfungen definitiv extrem viele Nebenwirkungen und schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod haben, wird die Klage abgewiesen. So macht man das immer. Auch potentielle Straftäter haben alle Freizügigkeit, bis zu dem Tag, an dem ihnen ein Mord bewiesen werden kann. Die Opfer sind dann tot, ihnen ist nicht mehr zu helfen.
    Der sog. Rechtsstaat re-agiert, aber er verhindert nichts. Wenn eines Tages die Datenlage so ist, dass es Beweise gibt, viele Beweise, dann kann das Gericht die Impfungen bzw. die Impfpflicht verbieten, aber auch dann ist es für viele zu spät. Wenn die Befürchtungen eintreten, dass, lt. Dr. Wodarg, das Immunsystem jedes Menschen nach der Impfung verändert worden ist, dann könnte es auf lange Sicht zu einem langsamen Massensterben kommen.
    Der juristische Weg verhindert das nicht.

  29. jhkua43wt8oklgj 11. Februar 2022 at 10:52

    Tja wenn das Bundesverfassungsgericht politisch motiviert Recht spricht dann sind wir wieder im Reich des Grauens. Doch solange die Mehrheit dieses Grauen mit trägt hat keine bewegung dagegen eine andere Chance als weiter zu argumentieren und demonstrieren. Die deutsche Gesellschaft beweisst in der politischen Auseinandersetzung wieder einmal ihren reaktionären Charakter. Lenin hätte gefragt, “Was tun!” Die Gegner dieses Corona Planes ich gehöre dazu, mussten damit rechnen das es so kommt. Aber wenn heute der Bundesrat die Impfpflicht durchwinkt, wird sich diese Gesellschaft weiter spalten und radikalisieren. Ein hervorragendes Fundament um auch einen Krieg gegen Russland immer wahrscheinlicher und unumkehrbarer zu machen.

  30. Slobodan Covjek 11. Februar 2022 at 10:41

    Es ist in Deutschland dasselbe wie in Österreich. In der österreichischen Verfassung wurden Institutionen festgelegt, die quasi als Sicherheitsfunktionen dienen. Im technischen Bereich vergleichbar mit Notbremsen. Zum wiederholten Male funktionieren diese Notbremsen, z.B. Verfassungsgerichtshof oder Bundespräsident, in unserem Staat nicht. Daher muss man von einer Fehlkonstruktion der Verfassung ausgehen. Die gesamte Verfassung muss neu konstruiert werden.

    • OMS 90 11. Februar 2022 at 11:06

      Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, wenn er mit Füßen getreten wird.
      Immanuel Kant, deutscher Philosoph (1724 – 1804)

      Österreichs Volk wird durch die Medien zu Würmern und Schnecken gemacht und der größte Teil der Bevölkerung spielt aus Bequemlichkeit mit und glaubt auch noch alles, was ihm vorgelogen wird. Und zum Schluss hat wieder niemand von etwas gewusst. Wie unsere Politiker, welche sich nie an etwas erinnern können.

  31. S.BK 11. Februar 2022 at 10:36

    Moment Mal! Das Deutsches Verfassungsgericht ist nicht in der Lage zu Urteilen, denn deren Begründung ist nicht korrekt. Auch Richter sind nur Menschen.

    Die sehen eine Begründung, dass man mit dem Stich auch Fremdschutz erreichen würde. BEWISE hat keiner und Nebenwirkungen sind weiter in Anmarsch.

    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, solle alte und geschwächte Menschen schützen, wird gemeint. Das ist doch ein Witz! “Trotz Geimpfte Pflegerin wurde meine Oma durch sie infiziert und starb”.

    Es gibt zu viele “könnte” aber “keine Beweise”. Es ist einfach nur Unwissenheit über das Virus und nicht jede Personen ist gleich wie gern bei solche Entscheidungen getroffen werden.

    Trotz Impfung infizieren sich die Menschen (ähnlich wie in einer Grippe Herbst/Winter) und von daher ist eine Impfpflicht gerechtfertigt.

    • Mammalina 11. Februar 2022 at 10:55

      @ S. BK

      Natürlich – aber das Gericht macht sich nicht selbst die Mühe, die Beweise zu finden, es möchte sie vorgelegt bekommen, hieb- und stichfest. Keine Vermutungen, keine Verdachtsfälle, sondern eine nachgewiesene Kausalität. Das ist fast nicht möglich und würde voraussetzen, dass jeder vor einer Impfung gründlichst untersucht und durchgecheckt und damit jede Vorerkrankung ausgeschlossen wird.

  32. Markus 11. Februar 2022 at 10:30

    wundert mich überhaupt nicht- sitzt ja einer dort am ruder, den merkel vorsichtshalber dort gut postiert hat.
    jetzt wird es wirklich zeit dass das volk diesem treiben einen Riegel vorschiebt- dass solch ein genexperiment dort durchgeht lässt übles erahnen. Man kann nur hoffen dass sich das österr. VfGH nicht an dieser Truppe anlehnt-

  33. Ulf Martin 11. Februar 2022 at 10:23

    Dazu ein Kommentar von Eckehard Kochte (“60 Jahre Grundgesetz: Gibt es überhaupt etwas zu feiern?”, Telepolis 30.05.2009):

    « Die Grundrechte des Grundgesetzes, die man als zivilisatorischen Fortschritt bejubelt, stecken voller Widersprüche und Halbheiten, und vor allem können sie unter undurchschaubaren Voraussetzungen eingeschränkt oder gar genommen werden. Niemand nimmt gewahr, dass die Grundrechte und sogar die Menschenwürde sehr wohl antastbar sind, wenn es die Staatsräson der Bundesrepublik befiehlt. Der Begriff „Menschenwürde“ ist nur die verbale Verdichtung von Grundrechten, die in den folgenden Artikeln des Grundgesetzes aufgezählt werden.

    » Von der judikativen Staatsgewalt ist das Volk so gut wie ausgeschlossen, wenn man von der symbolischen Beteiligung der Bürger als Schöffen absieht. Über allen Staatsgewalten thront ein heimlicher Diktator auf Anruf, nämlich das Bundesverfassungsgericht, dass de facto nicht nur unangreifbar quasi rechtsetzende Befugnisse hat, sondern die Legislative lähmen oder aushebeln kann. Dabei ist das Verfassungsgericht verfassungswidrig bestellt, d.h. unser schönes Grundgesetz kann nicht einmal seine Hüter in die Schranken weisen (eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Machenschaften würde den Täter als Richter anrufen).»

    Kochtes hellseherische Ausführungen von vor 12 Jahren sind auch sonst lesenswert.

    • Mujo 12. Februar 2022 at 0:50

      @Ulf Martin
      11. Februar 2022 um 10:23 Uhr

      “Niemand nimmt gewahr, dass die Grundrechte und sogar die Menschenwürde sehr wohl antastbar sind, wenn es die Staatsräson der Bundesrepublik befiehlt.”

      Falsche Antwort auf eine Falsch vermutete frage.
      Die Menschenwürde ist unantastbar. Das Problem ist eher das man in Juristischer Sicht kein Mensch ist, sondern immer von Person die rede ist. Darum auch Personalausweis.
      Defakto werden wir nicht als Menschen gesehen. Und solange dies keiner schnallt sind wir dessen willkür ausgesetzt.

  34. Gregor 11. Februar 2022 at 10:20

    Die Rettung der Ertrinkenden ist eine Sache … der Ertrinkenden.

  35. Alfons Zitterbacke 11. Februar 2022 at 10:15

    Immer, wenn Österreich Deutschland und Italien an einem Strang ziehen, geht’s schlecht aus für die Menschen dieser Welt.

    • Lopadistory 11. Februar 2022 at 12:46

      Wohl wahr!

    • Hans H. 11. Februar 2022 at 12:54

      Die Italiener setzen sich ja schon ab. Da sollte man als Deutscher und Österreicher eigentlich wissen, dass der Krieg verloren ist.
      Es geht auch nur schlecht aus für die einheimische Bevölkerung. Denn der Rest der Welt lacht diesmal nur noch über uns (ausgenommen in den immer weniger werdenden Ländern, wo die Coronazis auch noch das Sagen haben).

    • Fritz Madersbacher 11. Februar 2022 at 18:02

      @Hans H.
      11. Februar 2022 um 12:54 Uhr
      “Die Italiener setzen sich ja schon ab. Da sollte man als Deutscher und Österreicher eigentlich wissen, dass der Krieg verloren ist”
      Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiß das noch nicht:
      “Ein Eilantrag vor dem deutschen Verfassungsgerichtshof gegen die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist gescheitert. Aus rechtlicher Sicht hat diese Impfpflicht damit alle Hürden genommen. Auch für eine allgemeine Impfpflicht ist die Entscheidung ein schlechtes Zeichen. Sie könnte durchgehen. Eine schwere Niederlage für die Demokratie- und Freiheitsbewegung”
      Eine schwere Niederlage? Hat hier jemand gekämpft? Hat sich jemand Illusionen gemacht über einen “Sieg”? Ich sehe hier keine schwere Niederlage. Ich sehe eine Enttäuschung bei jenen, die sich Hoffnungen gemacht haben, eine Desillusionierung, aber Desillusionierungen sind auch wichtig für uns.
      Und wer hat hier einen großen Sieg errungen? “Umschwung in der Impfpflicht-Debatte in Deutschland. Im südlichen Bundeslands Bayern will man die ab Mitte März vorgesehene Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen, berichten deutsche Medien. Er sei dafür, hier “großzügigst” vorzugehen, “was de facto auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft”, wird CSU-Chef Söder zitiert” (“Die Presse”, 07/02/2022)
      “Noch so ein Sieg und wir sind verloren” – dieser “Sieg” der “Impfpflicht”-Tyrannen ist ein weiterer Schritt in die Niederlage …

  36. Sandra 11. Februar 2022 at 10:15

    Alles miteinander Verbrecher!!!

    Ich selbst arbeitend im Ges.wesen sehe die Pat. (Abt. Neurologie) wo fite junge Pat. mit schweren NW eingeliefert werden. Zuletzt 21 Jahre junge Pat. mit schwerer GBS!!
    Und an den Infektionszahlen sieht man ja am deutlichsten das die Geninjektion weder schützt, noch eine sterile Immunität verhindert!
    Ich bin wütend, das man mit Menschen so umgeht!

  37. Reinhard 11. Februar 2022 at 10:15

    1938 führte auch ein gewisses nationalsozialistisches Regime Impfpflicht ein.

    • OMS 90 11. Februar 2022 at 10:25

      Die Justiz hat sich in dieser Zeitepoche auch nicht mit Ruhm bekleckst! Damals mussten sie um ihr Leben fürchten, aber heute? Dass kein Fremdschutz durch die Spikung gegeben ist, sollte sich auch bis zum Verfassungsgericht und deren Richter herumgesprochen haben.

    • Boernie 11. Februar 2022 at 10:40

      Ein Jahr später wurden die Polen überfallen, die überspringen wir aber diesmal einfach.
      Geschichte ist und bleibt ein Kreislauf. Ebenso wie der Wechsel der Verfassungen, bei Platon geht die Demokratie in die Tyrannis über. Bei Aristoteles gab es keine Demokratie, nur die Ochlokratie, die Herrschaft des Pöbels, in der wir uns ja bekannticher Weise im Augenblick befinden.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungskreislauf
      Schau in die Vergangenheit und du weißt, was dich in Zukunft erwartet.
      Der Mensch ist und bleibt ein heruntergekommener Baumbewohner.

      Hoffentlich kommt der Polsprung den Wahnsinnigen zuvor,
      https://www.derstandard.de/story/2000131722747/steht-der-erde-eine-magnetische-umpolung-bevor.

    • Taktgefühl 11. Februar 2022 at 21:43

      Hätten die LeBon zuende gelesen, wüßten sie, daß Völker immer dasselbe wieder aufbauen, was sie in einem revolutionären Akt zerstört haben.

      Selbst Lenin kam am Ende der Gedanke. Und das machte ihn trübsinnig.
      Das Zar-Regime zog seine unterdrückerische Macht aus dem Amtsapparat. Den hat die Revolution zerstören sollen. Nach sieben Jahren Lenin-Herrschaft war er wieder da. Unter Stalin wurde er dann größer unr prachtvoller als zuvor.

      Menschen ändern sich nicht.

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