Verwaltungsgericht: keine Maske, kein Test und keine Einschränkungen für Genesene

2. Februar 2022von 3,8 Minuten Lesezeit

Ein Verwaltungsgericht in Wien bestätigt, wer Antikörper hat oder genesen ist, für den ist die Pandemie zu Ende. Hunderte Studien haben gezeigt, dass eine durchgemachte Infektion mit oder ohne Symptome zu einer langfristigen und breiten Immunität führt. Daraus folgt, dass “Genesene” – oder besser Immune nach einer Infektion, es kommt ja meist gar nicht zu einer Erkrankung von der man genesen kann – keinerlei epidemiologische Gefahr darstellen. Damit sind alle Einschränkungen und Maßnahmen ohne jegliche Begründung. Das hat nun auch ein Gericht bestätigt.

Von Gastautor Juergen Lessner, zuerst hier erschienen
mit Ergänzungen von Dr. Peter F. Mayer

Am 31.1.2021 wurde ein Bürger von der Polizei angezeigt, weil er ohne Maske an einer Versammlung teilgenommen hat, obwohl er nachweislich Antikörper gegen C-19 im Blut hatte und somit niemanden anstecken konnte. Dieser Strafbescheid wurde dem Betroffenen zugeschickt:
Weil die Rechtsvorschrift für COVID-19-Maßnahmengesetz folgenden Wortlaut enthält, wurde gegen die Anzeige eine Beschwerde erhoben:

Auszug Covid-19-Maßnahmengesetz

Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
§ 1.
(1) Dieses Bundesgesetz ermächtigt zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln, zur Regelung von Zusammenkünften sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Link zur aktuellen Fassung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011073

Beschwerde gegen die Straferkenntnis

  1. Ich wurde am 21.01.2021 positiv auf Antikörper und am 26.01.2021 positiv auf neutralisierende Antikörper getestet
  2. Das, der 3. Covid-19-NotMV i.d.F. gültig am 31.01.2021, zugrundeliegende Gesetz (COVID-19-Maßnahmengesetz) ermächtigt den BMfGPuK zum Erlass von Verordnungen.
  3. Verordnungen dürfen nur „als gesundheitspolizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19″ (§1 Abs.1 COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen werden.
  4. Da Verordnungen im Stufenbau der Rechtsordnung unterhalb der formellen Gesetze stehen, dürfen sie das Gesetz nur präzisieren, nicht aber verändern.
    „Verstößt eine Norm gegen eine übergeordnete (höherrangige) Vorschrift, so ist sie rechtswidrig“ (Verwaltungsakademie des Bundes)

Nach dieser Beschwerde kam es zu einer ordentlichen Verhandlung im Landesverwaltungsgericht Wien.

Im Rahmen des Beweisverfahrens wurden die in der Beschwerde gestellten Anträge erneuert.

Es erging folgendes Urteil:

Das bedeutet nun, dass Verordnungen, die aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes ergingen, all jene nicht mehr betreffen, die „antikörperpositiv“ oder „genesen“ sind! Der Nachweis obiger Umstände („antikörperpositiv“ oder „genesen“) genügt als Nachweis („Glaubhaftmachung“).

Inhaltlich richtiges Urteil

Sachlich und wissenschaftlich ist das Urteil natürlich völlig richtig. Immunität durch Infektion ist der von den Gentechnik-Spritzen erreichbaren haushoch überlegen, denn sie ist steril, das Immunsystem ist auf das ganze Virus trainiert und nicht nur auf einen winzigen Teil davon – deshalb erkennt es die Viren auch nach Mutationen des Virus. Damit fallen Immune auch als Überträger aus, können andere nicht anstecken und werden selbst nicht krank. Und das ganz im Gegensatz zu Geimpften, egal wie viele Booster-Spritzen diese bekommen haben.

Warum die Immunität nicht anerkannt wird? Weil die Impfgremien (NIG bzw. STIKO), die Politiker und die “Experten” in den Ministerien die eingekauften Impfstoffe los werden möchten und weitere Millionen Dosen einkaufen möchten. Anerkennt man Immunität, dann versiegt der Anteil der impfbaren Personen sehr rasch. Und damit die Profite der Pharma-Firmen. Follow the money.

Damit ist übrigens auch die Impfpflicht völlig obsolet. Das Gesetz ist für Immune die Verpflichtung eine potenzielle Körperverletzung zu akzeptieren.

Wer also einen Nachweis besitzt, dass er Antikörper im Blut hat, oder nachweisen kann, dass er von C-19 genesen ist, kann niemanden anstecken, und somit sollten Verordnungen aus dem Covid-19-Massnahmengesetz für diese Menschen keine Anwendung finden.

Das Urteil ist seit 1.2.2022 rechtskräftig.

Es gilt für diesen einen Fall, ändert aber sonst genau gar nichts. Man müsste wieder einen geneigten Richter/in finden, der eine Strafe für ungültig erklärt.


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58 Kommentare

  1. Rainsilv 3. Februar 2022 at 20:25

    Ich bin auch schon zwei mal genesen von Corona. Ein Bekannter ebenso. Gibt es also wirklich. Wir hatten beide im Dezember 2020 das erste Mal Corona und im Dezember 2021 das zweite mal. Beim zweiten Mal aber sehr wenig Symptome. Ich hatte beim zweiten Mal übrigens die Delta Variante und ich gehe tatsächlich davon aus, dass ich auch noch Omikron bekommen kann. Finde ich aber nicht schlimm. Was ist das Problem, wenn ich wieder nur zwei Tage starken Schnupfen habe.

  2. Sebastian 3. Februar 2022 at 17:25

    Wenn man genau liest, wurde das Verfahren nicht wegen “der Immunität” eingestellt, sondern wegen formaler Fehler. Die Behauptung des Beschwerdeführers, dass er kein Corona verbreiten könne, wurde gerade genau nicht geprüft.

    Erschreckend wie man auf einen solch schlecht recherchierten Artikel, darauf basierende Schlussfolgerungen und Unwahrheiten hereinfallen kann.

    Lest euch die Begründung durch, dann werdet ihr erkennen, dass die Schlussfolgerungen in diesem “Artikel” einfach absurd sind.

  3. Bri 3. Februar 2022 at 0:52

    Das Urteil ist leider kein Grund zur Freude: Wie lange gilt genesen? Wie hoch ist die mindestens geforderte BAU-Zahl der Antikörper? Wie oft müssen Antikörper nachgewiesen werden/ in welchen Zeitabständen? Letztlich geht es um die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen und darum, das Volk jederzeit „im Griff zu haben“ (siehe Stockholm-Syndrom) mit ständig sich ändernden Verordnungen. Grund- und Freiheitsrechte dürfen nicht mit Tests „erkauft“ werden.

    • Reinhard 3. Februar 2022 at 8:33

      Genau – sehe dies auch so.
      Für den Betroffenen ein nettes Urteil für den Rest Österreichs ziemlich belanglos.
      Ein Wiener Richter hat schon vor mehr als einem Jahr ein Urteil abgegeben, wo ich mir erwartete, dass es Auswirkungen haben sollte (nach meiner Erinnerung sagte er, die PCR-Tests sagen nichts aus) – hatte es aber Null. Scherte die Justiz nicht weiter und die Regierung schon gar nicht.
      Die Plandemie zeigt, dass wir in einem kaputten System leben. Es war schon immer kaputt, denn es entbehrt jeder Logik, dass
      1.) Verfassungsbrüche keinen Folgen für die betreffenden Politiker haben.
      2.) Gesetze gelten, bevor Verfassungsrichter ihr OK gegeben haben
      3.) Verfassungsrichter keiner Kontrolle unterliegen. Auch diese hinterfragten zB nie den PCR-Test – die Basis der Plandemie.

  4. Manfrito 3. Februar 2022 at 0:12

    Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Urteil der Game Changer ist.
    GENESEN: Wie lange gilt man als Genesener? So wie es die Regierung beliebig festlegt? 6 Monate oder vielleicht dann später doch nur 3 Monate oder 2 Monate. Ist das Kriterium dann der Antikörperspiegel? Wie hoch muß er sein, daß man als Genesener noch anerkannt wird? Wird der erforderliche Wert von der Politik ohne einer basierenden Begründung einfach beliebig nach unten verändert?
    ANTIKÖRPER: Wenn jemand wegen einem zu geringen Antikörperspiegel den Genesenenstatus verliert, so spielt dieses Urteil der Impfung in die Hände. Denn dann kann die Politik argumentieren, daß nur das Vorhandensein von Antikörper schützt und die Weitergabe des Virus verhindert. Und das andauernde Vorhandensein von Antikörper, sofern keine Genesung vorliegt, kann nur durch die Impfung gewährleistet werden. Und dann sind wir bei der “erforderlichen” Impfpflicht definitiv angelangt.
    Ich glaube, daß Urteil ist nicht so positiv, wie es im ersten Moment aussieht.

  5. Taktgefühl 2. Februar 2022 at 23:47

    Es gab früher mal einen Fernsehfilm, der eigentlich das vorweggenommen hat, was uns gerade droht.

    Eine Versuchsgruppe bekam ein Medikament, das unsterblich machen sollte. Die Gruppe wurde beobachtet. Sie zog sich aus Angst, sie könne sich verletzen, krank werden, oder vor ein Auto laufen, immer mehr zurück, um ihre Unsterblichkeit nicht zu gefährden. Bis sie schließlich nur noch lethargisch im abgedunketen Zimmer hockte und Furcht hatte, daß ihr der Himmel auf den Kopf fällt.

    Die wirkliche Pandemie ist die Angstneurose. Wir sind dabei, eine hypochondrische Gesellschaft zu werden. Das läßt sich nicht so leicht kurieren wie eine Grippe.

  6. Reinhard 2. Februar 2022 at 22:06

    Dazu passend:
    Labore in den USA können Covid-19 in keinem von 1.500 positiven Tests finden
    https://telegra.ph/Labore-in-den-USA-k%C3%B6nnen-Covid-19-in-einem-von-1500-positiven-Tests-nicht-finden-02-02
    PLandemie nicht Pandemie!

  7. Immun 2. Februar 2022 at 21:29

    An R.G.

    der Test kostete ca. 135 Euro, eingesandt beim Labor Ganzimmun, Mainz über das Labor Hamwi, Linz

  8. Immun 2. Februar 2022 at 20:27

    Ja, das weiß ich auch alles. Aber wird nun der aussagekräftigere T-Zell Test als Genesenenstatus anerkannt und wie lange? Gibt es schon Gerichtsurteile darüber?

    • Claudia 2. Februar 2022 at 22:56

      Mir ist kein Gerichtsurteil bekannt. T-Zellen und Antikörper sind die zelluläre und humorale Immunität des Menschen. Beides hat uns seit Tausenden von Jahren überleben lassen. Die politischen Anordnungen stellen die Medizin komplett auf den Kopf, und das Schlimme: die Ärzte machen diesen Schwachsinn mit. Man stellt sich da die Frage, wie viele Ärzte ihren Titel gekauft haben und keinen blassen Schimmer vom Immunsystem des Menschen haben. Wenn’s aktuell nicht so bitter wäre, ist’s eigentlich nur hochgradig peinlich.

  9. Heinz 2. Februar 2022 at 20:04

    Ich wurde Anfang September 2020 (per Zwangsgurgeltest) positiv auf SARS Cov II getestet, habe in Folge dann Ende April 2021 einen T-Zellentest machen lassen (MyLabor in Linz, Kosten damals 230.- Euro), die Zellkulturen selbst wurden aber in Deutschland bei einem Labor in Potsdam durchgeführt.

    IMD Institut für Medizinische Diagnostik Berlin-Potsdam GbR

    Der Test nennt sich Lymphozytentransformationstest LTT SARS-CoV-2.

    Ergebnis lt Befund:
    Nach Stimulation der Patientenzellen mit SARS-CoV-2-Peptiden zeigt sich sowohl auf den N-terminalen, als auch auf den C-terminalen Bereich des Spike-Proteins eine T-zelluläre Gedächtniszell-Immunantwort.
    Dieser Befund spricht entweder dafür, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 stattgefunden hat oder im Falle einer zuvor erfolgten Impfung für eine erwünschte Impfreaktion.
    Wir weisen darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durch Langzeitstudien gesichert ist, in wie weit bei nachweisbarer T-Zell-Gedächtnisantwort ein Infektionsschutz besteht.

    Wo kann man den Test machen?

    Labor Mustafa in Wien, vormittag ohne Anmeldung. Kosten: 145,-

    Das ist eine Ansage.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein großer Teil der Bevölkerung bereits immun ist, ist sehr hoch. Bereits im vorvergangenen Jahr (2020) sprach der damalige Leiter der AGES, Prof. Franz Allerberger von einer natürlichen Immunitätsrate von 30%.

    Antikörpertests können den Immunitätsstatus nicht genau definieren, denn sie verschwinden nach einiger Zeit wieder, weil sie nicht benötigt werden. Der T-Zellentest jedoch beweist die dauerhafte Speicherung in den Gedächtniszellen aktiv sind und diese werden dann bei Bedarf (zb einer Kontamination) als Immunreaktion aktiv. Eine Studie von Ioannides haben eine Langzeitimmunität von mehr als 17 Jahren bewiesen. Weitere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

  10. thinkpositv 2. Februar 2022 at 19:55
    • Dubitabam ad opus 2. Februar 2022 at 22:02

      Danke, als neugieriger Mensch habe ich mich auch hier neuewahrheit.at/blackout/ gleich eingelesen und anscheinend wurden und werden bereits alle Weichen für unsere Zukunft justiert …

  11. Uschi_22 2. Februar 2022 at 19:54

    Das Virus gewinnt den Prozess immer, so oder so.

    Frage an das internationale Recht: “Gilt österreichisches auch in der ganzen Welt?”

    Morgen ist Weltkrebstag.

    Um Krebs und den kolumbianischen Koka-Strauch geht es nicht bei Menschenrechten?

    Ich weiß nur soviel, man möchte etwas molekularbiologisch korrigieren, die Biochemie war medikamentös oft etwas zu spät an der Reihe …

  12. Martin 2. Februar 2022 at 19:25

    Ein schönes Paper wider dem Zwangs-Irrsinn

    https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4022798

  13. Mammalina 2. Februar 2022 at 19:17

    Wo kann man das vollständige Urteil abrufen? Ich finde es leider nicht im Netz. Das vollständige Aktenzeichen würde helfen – die Urteile sind ja sowieso öffentlich.

    • Mammalina 2. Februar 2022 at 19:26

      Das Urteil existiert tatsächlich nicht beim Verwaltungsgericht in Wien. Weder in 2021 noch in 2022, ich habe alle Urteile durchgeschaut. Was ist da passiert??? Fake? Gelöscht?
      Warum die Unkenntlichmachung der Daten?

    • Heinz 2. Februar 2022 at 19:48

      Das Urteil ist am 1. 2. ergangen, es dauert seine Zeit bis es im RIS eingespeichert wird.

    • US 2. Februar 2022 at 21:09

      Das ist kein Urteil, sondern eine Einstellung des Gerichtsverfahrens.Hat weniger Rechtsfolgen.

  14. Bernhard 2. Februar 2022 at 19:05

    Na, endlich. Ein sehr erfreuliches Urteil. Direkt aus dem Zentrum des Maßnahmenlabors Wien. Das wird das allgemeine Zurückrudern enorm beschleunigen. Jetzt könnte es zum Fasching wirklich lustig werden.

  15. K.H.D. 2. Februar 2022 at 17:55

    Hallo Herr Dr. Mayer,

    in dem Artikel wird darauf hingewiesen,

    “…deshalb erkennt das Immunsystem die Viren auch nach Mutationen des Virus. Damit fallen Immune auch als Überträger aus, können andere nicht anstecken und werden selbst nicht krank.”

    Gibt es dazu wirklich belegte Studien?
    Bin seit Dezember 2021 genesen von der Delta Variante und nun sieht es soaus, dass ich die Omikron Variante erwischt habe – bin bis jetzt auch nicht gegen Covid-19 “geimpft”.
    Die Omikron Variante deswegen, da ich nur sehr schwache Symptome (Halzkratzen, belegte Nase, und gestern 38 Grad Temperatur kurz hatte, die nun auch schon wieder weg ist) hatte.

    Komischerweise schlug der Antigenselbsttest als positiv an und ein gemachter PCR-Test ist negativ?

    @Paul: Ist es nicht so, dass der PCR-Test ganz bestimmte Gensequenzen feststellt, die nur beim Covid-19 Virus auftreten und nicht bei Influenza oder Grippe?

    Beste Grüße, K.H.D.

    • Hans H. 4. Februar 2022 at 7:07

      Das Phänomen, dass derzeit vermehrt Antigentests positiv sind und die PCR-Tests negativ beobachte ich derzeit auch. Kind eines Arbeitskollegen hat 2 positive Tests abgelegt: PCR-Test negativ. Ein Arbeitskollege ebenfalls 2 positive Antigentests vor dem Wochenende, Rotznase und Kratzen im Hals (hat man auch deutlich am Telefon gehört). Am Montag war er arbeiten, weil PCR-Test negativ und die Symptome schnell wieder abgeklungen sind.

  16. Immun 2. Februar 2022 at 17:31

    Ich hab den Test beim Labor Ganzimmun in Mainz gemacht

    • R. G. 2. Februar 2022 at 20:36

      Und wie hoch sind dort die Kosten dafür? Vielen Dank im Voraus!

  17. jo 2. Februar 2022 at 17:08

    Ich habe Zweifel

    • Valentina Zweifel 2. Februar 2022 at 19:01

      Ich habe nicht nur den, sondern mein Name ist mittlerweile Zweifel. Pandemie? Welche? Wer sich testen lässt auf ein Virus oder auf Antikörper hat, wie derjenige, der mit Jogginghosen aus dem Haus geht, die Kontrolle über sein Leben verloren. (in memoriam Karl der Ganzgroße) Wie erfolgt denn der Nachweis, den der Antikörper-Positive vorzuweisen hat? Per QR-Code auf dem Smartphone? Na, da haben sie euch doch gekriegt! By the way: Erst wenn ihr die Energie für euer Leben (Strom, Heizung, Essen) nicht mehr bezahlen könnt, werdet ihr merken, dass Smartphones nicht satt machen. Wo aber auch immer ihr verrecken werdet, man wird eure Leiche orten können. Ist das nicht tröstlich?

  18. Isidor 2. Februar 2022 at 16:46

    Endlich folgt man dem Lehrbuch der Virologie und Medizin, was die aufrichtigen Ärzte schon lange versucht haben, dieser Hirnverbrannten Politkaste und Hofnarren klar zu machen. Genesen bedeutet, dass das Immunsystem in der Regel bestens trainiert und somit gut vorbereitet für Covid 19 und andere Covid SAR 19 Mutationen aufgestellt ist. War früher so und und wird auch in Zukunft so sein. Nur geldgesteuerte Parasiten sagen was anderes. Es lebe der Scheiterhaufen!

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist man als Genesener von all dieser politisch konstruierten Scheiße jetzt befreit? Kein Test, keine Maske,…? Impfpflicht?

    LG

  19. Immun 2. Februar 2022 at 16:36

    Ich habe einen T-Zell-Test machen lassen. Ich hatte die Corona-Infektion im März 2020, hab die heftigen Symptome innerhalb weniger Stunden mit naturheilkundlichen Mitteln um ca. 80 % reduzieren können.
    Das Labor schreibt zu dem Test:”Im DuoColor T-Cellspot SARS-CoV-2 ließ sich eine Reaktivierung IL-2-produzierender Gedächtnis-T-Zellen mit Spezifität sowohl für SARS-CoV-2 als auch in geringem Umfang für andere endemische Coronaviren (HCoV-NL63, -229E, -OC43, -HKU1) nachweisen. Es besteht ein Hinweis auf eine zurückliegende Infektion mit SARS-CoV-2. Eine bestehende Immunität gegen eine erneute Infektion mit SARS.CoV-2 ist nach heutigem wissenschaftlichem Wissensstand wahrscheinlich.” Bin ich nun auch eine Genesene aufgrund dieses Tests, der ja die Frage nach einer langanhaltenden natürlichen Immunität beantwortet und m. E. wertvoller ist als ein Antikörpertest?

    • R. G. 2. Februar 2022 at 17:09

      Darf ich fragen wo Sie den Test gemacht haben?

  20. quantumonly 2. Februar 2022 at 16:32

    Das Dokument vgw-031/2021-4 esistiert NICHT beim Gericht! Was ist nun?

    • Renate Frau Edelsbacher 2. Februar 2022 at 17:40

      Wahrscheinlich nicht die vollständige Aktenzahl

    • Mammalina 2. Februar 2022 at 19:18

      Es ist nicht das vollständige Aktenzeichen. Da fehlen viele Ziffern. Ebenso der Tag im Januar (Datum).

    • mytest2020 2. Februar 2022 at 23:56

      Es dauert ein paar Tage bis zur Veröffentlichung vermutlich

  21. H.Mild 2. Februar 2022 at 16:24

    Prima vista ein gutes Urteil. Nur, es greift mM zu kurz, viel zu kurz, denn 1.) ein gesunder Bürger hat nicht die gerinsgte Pflicht sich als gesund ausweisen/testen lassen zu müssen, um am Leben teilnehmen zu können, und 2.) haben die Staatsorgane, insbesondere Kanzler, Minister ua. steuerfinanzierte Strelizen,AmtsGeschäfts-Kirchen, und Hofmedien als Angestellte eben og. Bürgers und Finanziers, eben verdxxxxx noch mal nicht das mindeste Recht sowas einzufordern, Angstpropaganda zu verbreiten, zu schikanieren, und Existenzen zu gefährden, oder zu zerstören.
    Hier hätte ich mir gerne von Justitia einen entsprechende Aufruf an ALLE Gerichte und Strafverfolgungsbehörden gehört, und entsprechende sofortige Rücknahmen aller solcher totalitaristischer “Gesetze” durchzusetzen, und die Verantwortlichen persönlich zur Rechenschaft zu ziehen, sofern sie noch im Lande verweilen, gell Herr Kurz?

  22. Paul 2. Februar 2022 at 16:01

    Dazu zwei Fragen:
    Warum steckt sich ein Teil der Genesenen ein zweites mal an.
    Ich habe im Bekanntenkreis mehrere Ungeimpft die zweimal symtomatisch infiziert waren.
    Sind diese bei der zweiten Erkrankung dann in der Lage das Virus weiterzugenben ?

    • Reinhard 2. Februar 2022 at 16:37

      Das Erste wäre, der Corona-Virus, so wie alle anderen Viren, wurden noch nicht nachgewiesen, wenn man dem Robert-Koch-Postulat folgt.
      Das Zweite ist, der Corona-Vrus wurde noch nicht isoliert, wie zB auch die CDC zugibt. Also, es fehlt der Nachweis – und dies in vielerlei Hinsicht. Eine Hinsicht: Gibt es ihn überhaupt?
      “Virus” kommt auch dem Lateinischen und heißt “Gift”.
      Und man frage sich, wie stellte man Milliarden Impfungen innert kürzester Zeit her?
      Woher wusste zB Moderna schon im Jahresbericht 2019 vom Covid-19?
      usw.
      PLandemie und nicht Pandemie.

    • Josef D. 2. Februar 2022 at 16:47

      @Paul
      An was haben sich deine Bekannten ein zweites mal angesteckt?
      Leider noch immer nicht verstanden. Dieser PCR-Test und die Schnelltests können Grippe, Corona, Influenza & Co. nicht unterscheiden. Sie sind fehlerhaft und auch nicht offiziell zugelassen. Also werden sich die Bekannten mit verschiedenen Viren bzw. Bakterien angesteckt haben. Ganz einfach! So etwas hat es schon immer in der Menschheitsgeschichte gegeben!

    • Michael R 2. Februar 2022 at 20:36

      Warum kann man sich nach einer Grippe erneut an einer Grippe anstecken?
      Warum kann ich aus als Grippeschutzgeimpfter dennoch an Grippe erkranken?
      Wann hört das endlich auf, dass das Coronoavirus etwas “völlig neues” wäre, mit gänzlich anderen Eigenschaften?

    • Eva-Maria 2. Februar 2022 at 20:36

      Wird wohl einmal Delta und einmal Omikron sein. Ich denke, daß man beim zweiten Mal auch ansteckend ist, Omikron ist sogar stärker ansteckend, hat aber nur leichte Symptome.
      Thomas Breit siehe neue Normalität, youtube, dokumentierte vor kurzem einen solchen Fall.

    • Lucie Zimmer 2. Februar 2022 at 20:57

      Als erstes, pcr test oder Antigen? PCR ist noch 4 Monate nachweisbar nach test 1, Antigen reagiert auch auf Influenza und andere Coronaviren.
      2. Coronaviren treten in 60 Prozent aller Fälle in Kombination mit anderen Viren auf.selbe Symptome.
      3. Jeder bekommt es immer und immer wieder, wenn er Kontakt hat.
      Nur bekämpft ein Immuner es sofort im Nasen und Rachen Bereich und steckt so auch niemand an.
      4. Mehrere bekannte, aha, das ist ja wohl Fake oder?
      Reinfektionen treten zu 0.3 Prozent auf.
      Und Re Erkrankungen, noch deutlich weniger. Ich weiß nicht wie groß dein Bekanntenkreis ist, aber denk einfach mal drüber nach, wenn mehrere Bekannte angeblich 2 mal infiziert sind oder wären, mit Symptomen…….. Es sollte dir einfach auffallen, daß irgendwo falsche Daten sind.
      Selbst die Krankenhäuser haben keine Genesenen neu registriert.
      5. Ist die Möglichkeit der Ansteckung mit Omikron natürlich wahrscheinlicher, als mit Alpha. Aber auch hier passiert nichts weiter.
      6. Menschen mit fehlgesteuerten Immunsystem können sich mehrfach anstecken. Vieleicht haben all deine Bekannten das.
      7. Oder du übertreibst hier maßlos.

      Auf solche Aussagen verlasse ich mich gar nicht mehr, denn wenn du dann näher nachfragt, löst es sich fast immer in Luft auf mit der symptomatischen Reinfektion.

    • Claudia 2. Februar 2022 at 22:46

      Noch zur Info. Ich hatte auch 2x Corona – einmal Anfang Feb. 2020 als Grippe mit Lungensymptomatik – die dann durch die Antikörper der endemischen Corona-Viren eliminiert wurde. T-Zellen war dann auch da, aber nicht im sogenannten Ref.bereich – ist aber Unsinn – weil mein Körper, der die Krankheit bekämpft hat, leider nicht den Grenzwert kennt :-)). Ganz hohe IgA (Schleimhautantikörper) waren da und wenige IgG (auch nicht im Ref.bereich). Mitte September 2021 wieder Corona – dieses Mal stinknormale Erkältung, die 5 Tage gedauert hat, am Ende also am 5. Tag für 4 Tage Verlust des Geruchssinns. Beim T-Zellen-Test und Antikörper-Blot Ende November 2021 ALLES da, d.h. Antikörper und T-Zellen auf ALLE Corona-Viren inkl. SARS-CoV-2.

    • Taktgefühl 2. Februar 2022 at 22:58

      Wie einige Vorredner glaube ich auch nicht, daß sich Covid-19 nachweisen läßt. Ich habe dazu einige formale Angebote auf dieser Website hinterlassen. Je mehr man nach dem Insulat sucht, desto unschärfer wird es, bis es schließlich ganz verschwindet.
      Corona-Viren sind in den 60er Jahren entdeckt worden und waren schon immer da. Die sind fürs Immunsystem ganz allgemein gar kein Problem. Wir laufen allerdings Gefahr, daß wir in der Hysterie jedes Hüsteln für den nahenden Tod interpretieren, daß wir Krankheit als etwas Unnatürliches empfinden.
      Krankheit und Gesundheit sind 2 Seiten einer Medaille. Wir müssen hin- und wieder krank werden, das trainiert das Immunsystem. Nach einer überstandenen Krankheit fühlen sich die meisten dann wie neugeboren.

      Normalerweise steckt sich ein Genesener nicht zweimal mit demselben Grippe-Virus an. Es sei denn, die Krankheit wurde nicht auskuriert. Ein Rückfall beruht meist auf Leichtsinn.

      Die Frage ist sicher zu allgemein. Wir stecken uns fast jedes Jahr mit Rhinoviren an, die lösen Erkältungen aus. Das kommt, weil Rhinoviren eine Menge Subtypen haben.
      Erkältung und Grippe sind etwas völlig Normales.
      Ich bin immer mit milder Grippe zu Arbeit gegangen. Dann war nicht angenehm, aber sie verschwand damit auch schneller.

      Und wer lange nicht krank war, den erwischt ist dann ganz heftig, weil das Immunsystem nicht trainiert worden ist.

      Wer die Pest überlebt hatte, war übrigens ein Leben lang immun gegen den Erreger.

    • Taktgefühl 2. Februar 2022 at 23:04

      Nicht Insulat, Isolat. Sorry ..

    • Marvjn 2. Februar 2022 at 23:16

      Habe heute mit meinem Bruder telefoniert, der regelmäßig den Antikörperspiegel anschaut und der sich ohne sein Wissen auch regelmäßig erhöht. Am besten dürfte immer wieder begrenzte Kontakte sein, die den Körper fordern, aber halt nicht zu sehr. Damit adaptiert der Körper sich an die Gefahr ohne allzuviel Ressourcen zu verschwenden.

      PS: das Urteil hat ihn natürlich sehr gefreut.

      PS1: und unsere Tochter war überhaupt in einem riesigen Cluster im Kindergarten und war überhaupt nie positiv, obwohl sie schon ziemlich verrotzt war. Es war aber schnell vorbei und in der Familie wurde auch niemand angesteckt.

    • Maximilian 3. Februar 2022 at 5:27

      Laut einem Interview mit Dr. Peter McCullough ist das unmöglich, weil die natürliche Immunität (auf Englisch) complete, robust and durable ist. Es wurden viele solcher Fälle mehrfacher Ansteckung untersucht, und Erkenntnis in den meisten Fällen ist: der Test war falsch positiv. Echte Mehrfachinfektionen sind angeblich sehr, sehr selten, so in der Größenordnung unter 5 Menschen insgesamt auf dem ganzen Planeten. Link zum Interview habe ich nicht, kann man aber.. uhm.. also nicht Googeln natürlich, aber die Website The McCullough Report, America Out Loud, wäre ein guter Ausgangspunkt.

    • glennaoconner 3. Februar 2022 at 16:18

      meine erste Erkrankung war Corona Delta, meine zweite war jetzt Omikron. Wenn wir einen Virus als gegeben annehmen ist Omikron so sehr verändert vom Aufbau das es sich ” fast um eine andre Krankheit handelt ” O-Ton mein Arzt. Omikron hab ich in ein paar Tagen abgehandelt gehabt obwohl laut Befund hohe Viruslast vorhanden war. Ich bin im Übrigen Ü 60 und ungepiekt, und das bleibt auch so das ungepiekte

  23. quantumonly 2. Februar 2022 at 16:00

    Wo ist das Original zu finden?

    • Ulli 5. Februar 2022 at 1:50

      oben, im Text ist ein Scan des Urteils abgebildet

  24. Paul 2. Februar 2022 at 15:54

    Reinhard
    2. Februar 2022 um 15:47 Uhr
    Der Test auf Antikörper erfolgt beim Arzt per Blutabnahme. Er wird sie nicht vergiften. Keine Sorge.

    • Reinhard 2. Februar 2022 at 16:02

      Ich renne auch sicher nicht zum Arzt, zahle für den Test, dass vielleicht was gefunden wird. Kenne persönlich Fälle, die schon Blutabnahmen machen ließen und nichts gefunden. Also, auf gut Glück immer wieder Geld spenden, dass vielleicht, eventuell, möglicherweise was gefunden wird.
      Auch dies: NEIN
      Es ist Schwachsinn.
      Conlusio wäre: Auf alle übertragebaren Krankheiten sich wöchentlich testen lassen, denn sonnst könnte wer vielleicht infiziert werden.

  25. Reinhard 2. Februar 2022 at 15:47

    Na klass – man muss also ein Infektion “nachweisen”, dass man wieder frei ist – sonst für immer und ewig mit Maske herumrennen. Ich lasse mich nicht testen, denn auch die Tests sind Gift – man informiere sich. Abgesehen davon, sie können nicht Grippe von Corona unterscheiden, sie können nicht zw. toten und lebendigen Viren unterscheiden, usw.! Einfach nur Wahn. PCR-Test in den 80ern erfunden, in den 90ern erhielt Erfinder dafür Nobelpreis und was sagte er: Eignet sich nich für medizinische Zwecke. Vor Corona wurde PCR auch nicht dafür angewendet. Ohne PCR-Tests keine Plandemie.

    • Sepp Lienbacher 2. Februar 2022 at 18:14

      Richtig wäre natürlich – wie von der OÖ-Ärztekammer schon im Sommer 2020 vorgeschlagen – nur symptomatische Personen auch mit Hilfe von Tests zu diagnostizieren.
      Alle echten Fachleute unterstützen diese Vorgangsweise.
      Dann könnte man die wirklich Kranken sinnvoller Therapie – davon gäbe es genügend – unterziehen.
      Wir hätten bis jetzt schon viele Todesfälle vermeiden, viel Leid ersparen, viele wirtschaftliche Existenzen retten, viele Mrd. von € sparen, etc. etc. können.
      Die Pandemie, die von Anfang an „nur eine Test-Plandemie war“, wäre längst beendet.

    • Jens TIefschneider 2. Februar 2022 at 20:40

      Wobei du für einen Antikörpernachweis keinen dieser “Tests” brauchst, die ja keine sind, sondern zu 80% Falsch-Positiv-Dreck. Es wird lediglich eine 50ml Ampulle von deinem Blut benötigt. Ab damit ins Labor, fertig.

    • Erwin Vacek 3. Februar 2022 at 5:52

      Stimme voll zu.

  26. A. Parkier 2. Februar 2022 at 15:42

    Auch nach solchen „Zugeständnissen“ bleibt das grundsätzliche Problem bestehen: Grund- und Menschenrechte bleiben an einem wie auch immer definierten Gesundheitszustand gekoppelt. Zwang bis hin zur verordneten Körperverletzung gilt weiterhin als legitimiertes politisches Mittel.

    • Hollie 2. Februar 2022 at 19:44

      Richtig! Das ist der eigentliche Kampf: dass Grund- und Menschenrechte tatsächlich für alle gleich gelten, ohne “beweisen” zu müssen, dass man diese “verdient”.
      (Deswegen ist das sog. “Recht” bzw. die Straffreiheit von Abtreibung, die faktische Grundrechtlosigkeit Ungeborener auch zu bekämpfen. Menschenrechte gelten entweder für alle, ob gesund, krank, geboren, ungeboren -oder alle sind der Willkür der Rechtssetzenden latent ausgeliefert.)

    • Peter1 2. Februar 2022 at 21:56

      Immerhin einmal ein Schritt in die richtige Richtung…
      @ Hollie: Abtreibungsrecht: Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber es ist in zweifacher Hinsicht erwähnenswert. Erstens wegen der Frage nach Selbstbestimmung der Frauen versus der Rechte Ungeborener, und zweitens wegen der doch ziemlich hohen Fallzahlen (einige Zehntausend, je nach Quelle, pro Jahr in Österreich). Hier ist der Schaden am „Humankapital“ ein Mehrfaches der angeblichen Coronatoten, ohne dass es irgendjemanden kümmert… mit anderen Worten: Hier ist der Gesellschaft die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper zehntausende Tote wert, und es betrifft die ganz Jungen, die eine Zukunft hätten und nicht Alte, die schon am Lebensende angekommen sind…

    • Viktor Koschelu 4. Februar 2022 at 12:24

      Alles gut und schön, aber ich möchte gerne das Originalurteil einsehen. Dies ist mir bisher noch nicht gelungen. Bis dahin ist die Sache etwas dubios. Wer könnte mir dieses zusenden?

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