
Größter NRW-Waldbrand und umstrittene Windkraftfläche am selben Ort
Der größte Waldbrand in der Geschichte von NRW. Betroffen war auch eine Fläche auf der seit Jahren eine Windkraftanlage geplant wäre – doch wegen Protesten gescheitert war.
Mitte August 2026 kam es im Hürtgenwald zum größten Waldbrand in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Innerhalb weniger Tage erfassten die Flammen rund 300 bis 400 Hektar Wald zwischen Gey, Großhau und dem Rennweg. Rund 1800 Einwohner des Ortsteils Gey mussten evakuiert werden, zeitweise waren bis zu 1800 Einsatzkräfte im Einsatz – darunter Feuerwehr, THW, Bundeswehr mit Bergepanzern und Hubschraubern sowie Landwirte. Ende August war das Feuer gelöscht. Die genaue Ursache des zweiten Brandherds nahe der B 399 bei Gey ist weiter unklar.
Ein anonymer X-Account recherchierte nun einen brisanten Hintergrund. Er erstellte eine Karte, die die Waldbrandfläche über eine geplante Windenergiefläche am Rennweg legt. Die Grafik zeigt eine räumliche Nähe, die rasch Debatten auslöste – über Planung, Wiederaufforstung und die Frage, was mit abgebranntem Wald geschehen darf.
In den Planunterlagen der Gemeinde Hürtgenwald erscheint die rund 222 Hektar große „Fläche A: Rennweg“ als zusätzliche Fläche für Windenergie. Sie ist Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem die Kommune weitere Standorte bereitstellen will, nachdem der Bund die sogenannte „Energiewende“ vorantreibt. Die Fläche liegt im Waldgebiet zwischen Gey, Großhau, Glockenofen und Rennweg – also dort, wo der Brand wütete.
Hürtgenwald: Waldbrand trifft auf geplante Windkraftfläche
Im August 2026 brannte es im Bereich Gey – Großhau – Rennweg auf rund 300–400 Hektar Wald. Gleichzeitig ist am Rennweg die Ausweisung einer rund 222 Hektar großen Fläche für Windenergie vorgesehen.
Die Karte legt beide… pic.twitter.com/11GdvG44nM
— Klar Name (@NachdenkerOB) August 26, 2026
Die Überlagerungsgrafik schätzt die Schnittmenge auf etwa 170 bis 200 Hektar, also 75 bis 90 Prozent der geplanten Windfläche. Der Autor selbst warnt: Die Darstellung sei nicht katastergenau, sondern eine Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Unterlagen.
Besonders brisant: Das ist kein neuer Konflikt. Schon bei der 9. Änderung des Flächennutzungsplans galt die Fläche am Rennweg als potenzieller Windstandort. 2013 und 2014 formierte sich erheblicher Widerstand aus Gey und Großhau. Am 8. April 2014 beschloss der Gemeinderat, Fläche A „endgültig“ aus der damaligen Planung herauszunehmen. Nun taucht sie in aktuellen Begründungstexten wieder als zusätzliche Windenergiefläche auf.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Planfläche und dem Großbrand ist nicht belegt.
Trotzdem ist die räumliche Deckung politisch brisant, auch wenn Behörden oder Medienberichte bisher keine Vermutungen in diese Richtung angestellt haben. Die Politik könnte Spekulationen und Theorien einfach einen Riegel vorschieben. Viele Nutzer fordern etwa ein gesetzliches Verbot, Brandflächen für Windenergie umzuwidmen, und verpflichten, sie wieder aufzuforsten. Gerade im Sinne des „Klimaschutzes“ wäre das ein sinnvoller Schritt.
Dazu kommt: Wenn abgebrannter Wald leichter als „Kalamitätsfläche“ oder bereits gestörter Bestand gilt, könnte der Druck auf genau diese Standorte steigen. In NRW ist Windkraft im Wald ohnehin vor allem auf geschädigte Nadelholzbestände beschränkt. Ein Großbrand verändert den Ausgangspunkt jeder späteren Abwägung.
Windenergieflächen entstehen natürlich nicht automatisch, weil ein Wald brennt. Es braucht Bauleitplanung, Umwelt- und Artenschutzprüfung, Genehmigung und politische Mehrheiten. Fläche A war schon vor dem Feuer in den Papieren. Der Brand macht die alte Kontroverse nur sichtbarer. Die Karte beweist keine Absicht. Sie zeigt aber eine unangenehme Übereinstimmung: Der größte Waldbrand des Landes und eine seit Jahren umstrittene 222-Hektar-Fläche liegen am selben Ort. Das verdient jedenfalls eine öffentliche Debatte. Entsprechend kommentiert Stefan Homburg die Recherche des Nutzers: „Das ist wirklich der Hammer, was Sie hier recherchiert haben. Das müsste in alle Medien und schreit geradezu nach einem Gesetz, das Windräder nach illegaler Brandrodung verbietet.“
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