
Landesverwaltungsgericht weist Gesundheitsamt in die Schranken
Ein richtungsweisendes Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich. Ein Attest ist auch gültig, wenn gegen Arzt von den Politikern in der Ärztekammer ermittelt wird. Daran ändert auch nichts geographische Entfernung zwischen Arzt und Patient wegen der freien Arztwahl in Österreich. Richter entscheidet binnen 6 Tagen.
Die Willkür und Rechtswidrigkeit von Verordnungen der Regierungen und Bescheiden der Gesundheitsämter sind mittlerweile Legion. Aber erfreulicherweise setzen Gerichte immer mehr die Verfassung und die Gesetze gegenüber der Exekutive durch. In Österreich gibt es wegweisende Urteile des Verfassungsgerichtes, obwohl sich die Exekutive nicht daran hält und neuerlich Verordnungen erlässt, die gegen Verfassung und Gesetze verstoßen.
Die Rechtswidrigkeit der Bescheide von Gesundheitsämtern zeigt nun auch das Urteil des Landessverwaltungsgerichtes (LVWG) Oberösterreich auf. Es wurde ein Attest einer Ärztin zur Maskenbefreiung nicht anerkannt und eine Geldstrafe von 500 Euro rechtswidrig verhängt. Als Begründung dafür wurde angeführt, dass die ausstellende Ärztin ihre Praxis weit weg von Beschuldigten habe und außerdem eine Untersuchung der Ärztekammer gegen die Ärztin laufe.
Das Gericht hob den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck auf, da die Ärztin sowohl zum Zeitpunkt der Ausstellung als auch zum Zeitpunkt der Beanstandung das Recht zum Ausstellen eines derartigen Bescheides hatte. Das Argument der geografischen Entfernung wurde mit dem Hinweis auf die gesetzlich verbriefte freie Arztwahl abgewiesen.
Von Interesse ist auch, dass das LVWG entschied, dass der Beschwerdeführer weder einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens noch zu jenen des Verwaltungsstrafverfahrens zu leisten habe.
Rechtsbeugung durch Behörden und Ärztekammer
In der Ärztekammer geben Parteipolitiker den Ton an. Ärzte, die politisch unerwünschte fachliche Ansichten haben, werden von den Politkern in der Kammer mit Schikanen verfolgt. In einigen Fällen wird auch versucht ihnen mit fadenscheinigen Vorwänden die Berufsberechtigung zu entziehen.
Dieses System der politischen Kontrolle durch die Kammern – nicht nur im Fall der Ärzte – öffnet politischer Willkür Tür und Tor. Die Kammern sind in der Hand von Parteipolitkern, wie dem derzeitigen Gesundheitsminister. Diese längst nicht mehr einem modernen Rechtsverständnis entsprechende politische Einflussnahme auf ganze Berufszweige sollte umgehend abgeschafft werden.
Im Urteil des LVWG kommt auch klar zum Ausdruck, dass von den Behörden Rechtsbeugung betrieben wird. Dass in Österreich freie Arztwahl besteht, kann selbst den Beamten in einer Bezirkshauptmannschaft nicht entgangen sein, noch dazu, wenn sie als Behörde für die Gesundheit zuständig sind. Wenn Bürger einen angeblichen Verstoß gegen Verordnungen machen, sollen sie 500 Euro Strafe zahlen. Wenn Beamte klare Verstöße mit ihren Bescheiden gegen Gesetze verursachen passiert gar nichts.
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2 Kommentare
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Dass den Beamten nichts passiert, dürfte so nicht stimmen. Es bedarf allerdings einer Strafanzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt gemäß § 302 des Strafgesetzbuches gegen diese Beamten, weil die Begründung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck keine vertretbare Rechtsmeinung darstellt. Wäre ich an Stelle des Beschwerdeführers würde ich das tun, da den Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die bis dato von diesen Corona-Maßnahmen keine finanziellen Nachteile erlitten haben, endlich klar gemacht werden muss, dass sie sich an die Gesetze zu halten haben. Von der Bevölkerung muss endlich Druck auf die einzelnen Bediensteten, von denen offensichtlich viele Mitläufer sind, ausgeübt werden, damit sie es zu Recht mit der Angst bekommen, dass sie für ihr rechtswidriges Verhalten straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Ja, es hat bei uns inzwischen System, dass “die Verantwortlichen” von jeder Verantwortung freigestellt werden. Das ist eine Entwicklung, die schon lange vor sich geht, und der eben nicht Einhalt geboten wurde. Wir haben hier in DE einen Minister Scheuer, der trotz Dauer-Totalversagen mit Millionen- ja wahrscheinlich Milliardenschäden für den Steuerzahler immer noch rotzfrech “in Amt und Würden” ist. Wir haben eine von der Leyen, die Millionen für Beraterverträge rausgeschmissen hat und jetzt rotzfrech in Brüssel sitzt. Wir haben einen CumCum-CumEx-Skandal mit Millionenschäden für die Steuerzahler, sich über Jahre hinziehend, bekanntes Problem, aber wahrscheinlich musst man sich erst neue Steuerschlupflöcher ausdenken, bevor man die alten stopfen wollte, ein sich rotzfrech als Vizekanzler Generierender ist an all dem nicht ganz unbeteiligt dem Vernehmen nach, …
All das ist aus einem ganz einfachen Grund möglich: weil es keine unabhängige “Vierte Gewalt” mehr gibt. Kontrollierte Staats-, Parteien- und Großmedien steuern die überaus berechtigte Empörung ins Leere. Staat dessen werden ständig irrationale Ängste getriggert was die Mehrheit kontrollierbar macht.