Urteil von Gericht in Weimar schützt Kinder vor Kindeswohlgefährdung

11. April 2021von 4,3 Minuten Lesezeit

Langsam aber sicher wachen nun die Gerichte auf und beginnen die gröbsten Rechtsverletzungen abzustellen. Und einer schlimmsten Rechtsbrüche betrifft leider die Kinder, deren Gesundheit durch Masken, Abstandregeln und Dauertests massiv geschädigt wird, obwohl sie weder selbst gefährdet sind noch andere gefährden. Die Triage zu Lasten der Kinder ohne erkennbaren Nutzen für andere, die die Politik hier vornimmt, ist völlig unverhältnismäßig. Und das ist nun gerichtsnotorisch.

Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.

Und damit hat ein  Gericht verfügt, dass die Kindeswohlgefährdung endlich aufzuhören hat. Den Masken schaden gerade Kindern in mehrfacher Hinsicht – gesundheitlich, psychisch und in ihrer Entwicklung. Und wie das Gericht auch zutreffend feststellt ist diese Schädigung unverhältnismäßig. Sie war es schon immer, es wird aber immer ärger angesichts dessen, dass immer mehr Menschen immun durch Infektionen sind und insbesondere die Risikogruppen, die zumindest zu Beginn der Pandemie angeblich geschützt werden hätten sollen, mittlerweile zum Großteil geimpft worden sind.

Und endlich hat auch ein deutsches Gericht Beweise erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Begründung und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes “Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB”, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.

Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:

“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.

Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.

Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”

Abschließend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:

„100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.

Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”

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Und mit einiger Sicherheit werden auch wie nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Wien wieder “Faktenchecker” auftauchen, die mit Unwahrheiten und teils offenen Lügen gegen das Urteil vorgehen werden.

Bild von Edward Lich auf Pixabay

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10 Kommentare

  1. Josef 11. April 2021 at 19:49

    @Weltbürger
    Was sind Sie für ein Mensch, dass es Sie kalt lässt, was mit unseren Kindrrn gerade gemact wird?
    Sie schliessen sich einer anti Corona Solidarbewegung an, die angeblich dafür sorgen soll, dass ältere Menschen nicht verfrüht sterben und das Gesunfheitssystem nich überlastet wird (Sie zahlen Steuern dafür, das ist Aufgabe des Staates!) Und schaffen es nicht, Empathie für Kinder aufzubringen. Wo ist denn ihre Solidarität da bitte???
    Fangen Sie doch einfach mal an, sich wissenschaftlich mit diesen Dingen auseinander zu setzen UND in die, die wirklich unter diesem Wahnsinn leiden statt hier Propagana nachzuquatschen!
    Sie könnten wenigstens in Erwägung ziehen, dass Sie komplett daneben liegen, wenn Sie der Werbetrommel folgen.
    Kennen Sie Brecht?

    Hinter der Trommel her
    Laufen die Kälber
    Das Fell für die Trommel
    Liefern sie selber…

    Viel Wahres darin, oder nicht?
    Nur weil es zu ungeheuerluch ist, was Ihnen ihr Bauchgefühl eigentlich sagt, heißt nicht, dass es falsch ist.

    • dasrosagrautier 11. April 2021 at 21:32

      … oder er / sie gehört zur bezahlten bzw. kontrollierten Opposition. Heise z.B. ist voll davon, auch bei Reitschuster tummeln sich einige …

  2. Josef 11. April 2021 at 19:35

    Mein Dank hier ebenso!

  3. Arturo 11. April 2021 at 15:25

    Erinnert sich noch wer an den ‘Oberbonzen’ in Michael Ende’s Jim Knopf? Der, der verhindern wollte, dass die beiden Freunde den Kaiser von China treffen?

    Erinnert sich noch jemand an Dolores Umbridge und ihre Erlasse, die den Weg in die totale Überwachung bereiten, weil nicht gesagt werden darf was wahr ist?

    Man sollte meinen, dass all diejenigen die sich in ihrer Jugend und auch später mit den HeldInnen gegen das Böse identifiziert haben, jetzt problemlos erkennen könnten, was (fast) weltweit geschieht.

    Herr PiPaPo und Rita Skeeter (Rita Kimmkorn) werden jetzt ihr möglichstes tun, um die Wahrheit im Zaum zu halten.

    Es sei denn … (lest nach!) !

    Mein Dank nach Weimar!! Mein Dank an die Unbekannte Mutter!

  4. Weltbürger 11. April 2021 at 12:41

    Da hat mal wieder eine Quermystikerin ein Gutachten verfasst, obwohl sie von PCR keine Ahnung hat und ein kleines Amtsgericht ist darauf reingefallen. Die nächste Instanz wird das aber schnell korrigieren. Nur wer korrigiert die QuermystikerGutachterin?

    • Eni.Gma 11. April 2021 at 18:55

      Wer ist die „Quermystikerin“ und wer bist du, daß du es dir anmaßen kannst, wer von was eine Ahnung hat?
      Kary Mullis ist wohl auch so ein Quermystiker, der keine Ahnung vom PCR hat, oder?
      Sinnloses Geschwurbel hier verbreiten und andere beleidigen, ohne einen einzigen Beleg für seine Hetze zu haben ist unterste Schublade.

    • Claudia 11. April 2021 at 22:09

      Lieber Weltbürger, wenn Sie schon diese Ansicht vertreten dann doch bitte unter Ihrem richtigen Namen. Und nach Weltbürger klingt das leider nicht – von einem Weltbürger ist Toleranz zu erwarten, auch wenn es nicht der Mainstream-Meinung entspricht. Möge Ihre Sicht klar und Ihr Herz weit werden und mögen Sie Ihre Angst annehmen.

  5. Bernhard Brodowicz 11. April 2021 at 12:32

    Der “Faktencheck” des ORF (https://science.orf.at/stories/3205811/) ist eigentlich einfach nur noch peinlich.
    Im Absatz “Schutzwirkung von FFP2-Masken” werden WHO-Empfehlungen, ECDC Technical Report nicht einmal richtig zitiert und man traut sich sogar noch darauf zu verlinken (WHO empfiehlt nur im Gesundheitsbereich bei Aerosol bildenden Tätigkeiten das Tragen von FFP2-Masken, ECDC stellt klar, dass bei FFP2 Masken “die Schwierigkeiten bei der Sicherstellung ihrer angemessenen Anpassung und Verwendung, sowie mögliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der geringeren Atmungsaktivität berücksichtig werden sollen). Und um den Standpunkt der “Faktenchecker” zu untermauern werden dann zwei Studie herausgezogen, welche bereits vor den Empfehlungen der ECDC und WHO publiziert wurden und somit grundsätzlich von diesen bereits berücksichtigt wurden.
    Das mit dem “aus dem Zusammenhang gerissene Teile zu zitieren” haben die “Experten” auch schon vorgemacht, wo dann eine aus der WHO-Guidance “eine unbedingte Verwendung von Gesundheitspersonal wird” (und das trotz 2-fachen Peer-Review – https://futureoperations.at/fileadmin/user_upload/k_future_operations/202010_Expert_Opinion_FOP_AG_Gesundheit_Infektionskurve.pdf).
    Im Absatz “Covid-19-Begriff” wird angeführt, dass schwach-positive Resultate gemäß WHO mit Vorsicht zu interpretieren sind, wenn sie nicht mit dem klinischen Bild übereinstimmen. Wie soll das dann bei den sogenannten “Asymptomatischen” funktionieren, wo zumeist schwach-positive Resultate zu erwarten sind.
    Im Absatz “Ct-Wert” wird angeführt, dass der vom Hersteller empfohlene Ct-Schwellenwert” zu beachten ist. Stellt sich die Frage, ob dieser auch bei In-House Tests (im Labor selbst hergestellte Methoden), welche bevorzugt eingesetzt werden, auch in der Validierung ermittelt wurde. Ich stimme der Aussage der WHO zu “dass ein ORDNUNGSGEMÄSS verwendeter PCR-Test ein hochverlässliches INSTRUMENT zur Diagnose ist. Aber werden die Tests immer ordnungsgemäß als Instrument zur Diagnose und nicht als alleinige Wahrheit verwendet, da es sich ja dabei um den „Goldstandard“ handelt?
    DEN PCR-Test als “Goldstandard” gibt es nicht. Die PCR-TECHNIK kann man als „Goldstandard“ bezeichnen, die vom jeweiligen Labor verwendete PCR-METHODE ist aber nur soviel Wert, wie durch ihre Validierung belegt wurde und in der Verwendung durch Qualitätssicherungsmaßnahmen sichergestellt wird.
    In den USA werden die performance characteristics der Validierung aller in Verwendung befindlicher Tests (auch In-House) in den EUAs veröffentlicht (https://www.fda.gov/medical-devices/coronavirus-disease-2019-covid-19-emergency-use-authorizations-medical-devices/in-vitro-diagnostics-euas-molecular-diagnostic-tests-sars-cov-2).

    Warum werden in Österreich die Leistungsmerkmale der PCR-Tests (Validierungen) nicht veröffentlicht und besteht auch kein Interesse (auch wenn bisher keine Rechtsgrundlage dafür besteht) daran?

    Warum wird bei den Ringversuchen als „Negativ“-Proben (mit welcher eigentlich die klinische Spezifität überprüft werden sollte) nur 0,9 % NaCl (was im Grunde einer NTC entspricht, welche in jedem PCR-Lauf mitzufahren ist) verwendet und keine negative Swab-Probe (https://quostat.oequasta.at/sites/default/files/2020-12/Kommentar%20der%20VL%20CoV-2%20PCR.pdf)?

    • Markus 11. April 2021 at 20:02

      man stellt vorschriften auf und vergisst dabei jene die diese ganzen Vorschriften einhalten müssen.
      wo ist das arbeitsinspektorat in Krankenhäusern etc. wo das personal masken etc. tragen muss ohne dass die für Masken eigentlich angedachten Ruhezeiten etc. eingehalten werden. jeder Arbeiter auf einer baustelle hat bessere Ruhezeiten beim Maskentragen als jeder Pfleger. Traurig was da abgeht aber man hat diese menschen beklatscht- heute müssen die sie gefrozelt fühlen.

    • Albrecht Storz 12. April 2021 at 13:44

      “Warum wird bei den Ringversuchen als „Negativ“-Proben (mit welcher eigentlich die klinische Spezifität überprüft werden sollte) nur 0,9 % NaCl (was im Grunde einer NTC entspricht, welche in jedem PCR-Lauf mitzufahren ist) verwendet und keine negative Swab-Probe”

      Meinem Verständnis nach wird in einem Ringversuch nur labormäßig getestet. Die getesteten Proben werden also synthetisch hergestellt um hohe Zuverlässigkeit bezüglich den Inhaltsstoffen zu haben.

      Damit ist aber leider Null Übertragbarkeit auf die Qualität bei Tests an Menschen gegeben.

      Es gibt mW keinerlei klinisches Tests zur Überprüfung der Aussagekraft der Tests (es müsste also unter klinischen Bedingungen an Probanden geprüft werden, inwiefern ein positiver PCR-Test eine echte SARSCOV2-Infektion nachweist und ein negativer PCR-Test eine solche ausschließt).

      Wenn von über 90% Trefferquote des PCR-Tests gesprochen wird, wird ja damit immer nur die Trefferquote zum Nachweis des Vorhandensseins eines Genabschnittes des Virus, und zwar AUF Schleimhäuten gemeint (und nicht IM Körper).

      Wenn aber die Fragestellung lautet: hat der Getestete Covid-19, so liegt die Richtig-Trefferquote bei der aktuellen Test-Vorgehensweise bei wahrscheinlich deutlich UNTER 10%! Denn alle Gesunden getesteten sind schon automatisch falsch getestet wenn positiv.

      Ob jemand eine Infektion hat, wird verlässlich nur über Blutwerte oder anhand der Symptome nachgewiesen.

      Der PCR-Test SAGT NICHTS, ÜBERHAUPT GAR NICHTS darüber aus, ob jemand infiziert ist oder nicht.

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