
Kanzleramt muss 300 Beleidigungsverfahren offenlegen
Ein Gericht hat das deutsche Kanzleramt dazu gezwungen, Informationen zu 300 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung des Kanzlers offenzulegen.
Wer den Kanzler beleidigt, dem droht in Deutschland schnell ein Ermittlungsverfahren. Aktuell laufen rund 300 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigungen gegen Friedrich Merz. Details dazu wollte das Kanzleramt jedoch geheim halten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden: Die Behörde muss die zuständigen Staatsanwaltschaften und die Aktenzeichen offenlegen.
Das Urteil folgt einer Klage des „Tagesspiegel“. Hintergrund ist der umstrittene § 188 StGB. Dieser soll Politiker besonders vor Beleidigung schützen. Wer nach diesem Paragrafen belangt wird, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. 2021 wurde das Gesetz erweitert. Schon lange wird es als zu schwammig kritisiert, da es zu stark in die Meinungsfreiheit eingreift.
Laut Berichten erhält das Kanzleramt monatlich 20 bis 30 Hinweise auf mögliche Beleidigungen. Diese werden über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Die Fälle reichen von scharfer Online-Kritik bis hin zu plumpen Beschimpfungen oder satirischen Beleidigungen. Schnell kann die Polizei vor der Tür stehen. Einzelne Fälle sind bekannt – auch gegen Robert Habeck wegen der Bezeichnung „Schwachkopf“.
Bei Merz sorgte der Fall eines Rentners aus Heilbronn für Aufsehen, der Merz auf Facebook als „Pinocchio“ mit langer Nase dargestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren nach § 188 ein, stellte es später jedoch wieder ein. Ein Beispiel dafür, wie dehnbar der Beleidigungsbegriff ausgelegt werden kann.
Doch es geht hier um mehr als nur einzelne Fälle – um ein ganzes „Klima“, das in Deutschland entsteht: NGOs und staatliche Meldeportale ermutigen Bürger, vermeintliche Beleidigungen zu melden – teilweise sogar anonym. Kritiker sprechen von einem „Chilling Effect“: Allein die Möglichkeit einer Anzeige, einer Vorladung oder gar einer Hausdurchsuchung führe zu Selbstzensur in sozialen Medien und bei Demonstrationen. Wie demokratisch ist eine solche Demokratie noch?
Das Gerichtsurteil ändert nichts am Bestand der Verfahren, ermöglicht aber erstmals eine öffentliche Debatte über deren Umfang und Verhältnismäßigkeit. Journalisten und Bürger können nun genauer nachvollziehen, wie das Kanzleramt mit Kritik umgeht. Ob der Beleidigungsparagraf deshalb geändert wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich.
Die Folge ist, dass jeder weiß, wer mit Pinocchio gemeint ist. Soviel zur strategischen Weitsicht der PR-Berater!
Diese Heulsuse…
Dabei sind seine inhaltlichen Positionen durchaus klassisch konservativ: Kritik an der „Wohlstandsillusion“ oder der Ruf nach mehr Leistung und Reformbereitschaft. Mörds (des woa i) benennt Probleme klar, doch es überkommt einen das Gefühl, dass er nicht dazu steht und eigentlich lieber in einer linkeren Partei wäre, schreibt die BZ.
Ja, so sind sie alle, die EUropäischen Konservativen – à la Mörkl oder Gurz, Blender, Lügner. Weswegen ich immer sage, die haben die hirnlosesten Wähler… Sie wissen, was ihre Wähler hören wollen, immerhin, aber nur im Wahlkampf und nach außen hin. Ansonsten sind sie Linke.
Der Marsch durch die Institutionen machte auch vor den rechten Parteien nicht Halt. Mittlerweile ist eben alles unterwandert. Und deswegen gehts auch so zu in der EUdSSR…mit dem ganzen Gaga-Scheiß…
Die schlimmsten Diktatoren sind auch die empfindlichsten Wesen, weil sie die größten Psychopathen sind! Diesen Maßstab kann man auf alle Politiker legen. Wer also ständig Verfahren gegen seine Bürger anstrebt, der kommt einem psychopathischen Diktator immer näher! Und wenn man die Bürger nicht umbringen kann, dann verklagt man sie auf Staatskosten.
Klarnamen sie jetzt schützen sollen
vor Schmähung und harscher Kritik,
glauben, Menschen weniger grollen,
die schweigend ziehen sich zurück.