Verfassungsgericht in Österreich: Keine generelle Impfpflicht

22. März 2021von 2,3 Minuten Lesezeit

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich ist gerade dabei die Urteile zu den 350 Einsprüchen gegen die Covid Maßnahmen der Regierung abzuarbeiten. Und dabei sind natürlich wieder jede Menge interessanter Urteile und Feststellungen. Darunter auch eines zur Impfpflicht.

Das Epidemiegesetz 1950 ermächtigt die Bezirksverwaltungsbehörden, unter näher geregelten Voraussetzungen „im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen […] anzuordnen“.

Dagegen richtete sich der Antrag einer Frau, die Impfungen kritisch gegenübersteht. Sie sieht in der angefochtenen Bestimmung einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, so etwa gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und darauf, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden.

In seinem Erkenntnis vom 02.03.2021, G 362/2020, behandelte der VfGH die Frage, ob bzw. inwiefern § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz („im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen“) eine Impfpflicht regle. Dazu stelle der VfGH fest, dass § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz weder zur Anordnung einer Impfpflicht für einen nach allgemeinen Kriterien bestimmten Adressatenkreis durch Verordnung noch zu unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt. Eine Impfpflicht kann daher nur im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen mit einem im Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten bekämpfbaren Bescheid angeordnet werden. .

Es kann also weder ein unbestimmter noch bestimmter Adressatenkreis, weder eine Berufs- noch Bevölkerungsgruppe nach dem Epidemiegesetz durch Verordnung oder Bescheid verpflichtet werden, sich einer Impfung, insbesondere der nur bedingt zugelassenen (und bereits beim Europäischen Gericht angefochtenen) SARS-COV-2 Impfung, zu unterziehen.

In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Michael Brunner auf der Webseite der Rechtsanwälte für Grundrechte auf die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27.01.2021, mit der klar gestellt wird, dass die Impfung nicht verpflichtend sein darf und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil er nicht geimpft ist. Die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union wurden aufgefordert, jegliche Diskriminierung von Ungeimpften zu unterlassen.

Sollte eine SARS-COV-2-Impfpflicht „durch die Hintertür“ eingeführt werden, indem Ungeimpften beispielsweise weniger Freiheiten zugestanden werden als Geimpften, so würde eine solche Regelung schwerwiegend gegen die Grund- und Freiheitsrechte verstoßen und von uns Rechtsanwälten mit allen rechtlichen Mitteln umfassend angefochten werden.

Grund- und Freiheitsrechte sind kein Privileg des Bürgers, sondern unverzichtbare und bedingungslos zu respektierende Menschenrechte, die von unseren Vorfahren teilweise mit Blut und teuer erkämpft worden sind. Wir sind unseren Kindern verpflichtet, ihnen ein solch hohes Gut zu bewahren.


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57 Kommentare

  1. Peter Siegfried Krug 24. November 2021 at 14:50

    Ab Februar ist die Impfpflicht für ALLE in Österreich angedacht!
    Das ist höchst schockierend angesichts der zahllosen Berichte über Impfschäden.
    Kürzlich wurde eine Peer review Studie aus Stockholm veröffentlicht, die besagt, dass die Spikeproteine in den Zellkern eindringen und die Reparaturwerkzeuge der DNA beschädigen können

  2. Mammalina 24. November 2021 at 8:58

    “Sollte eine SARS-COV-2-Impfpflicht „durch die Hintertür“ eingeführt werden, indem Ungeimpften beispielsweise weniger Freiheiten zugestanden werden als Geimpften, so würde eine solche Regelung schwerwiegend gegen die Grund- und Freiheitsrechte verstoßen und von uns Rechtsanwälten mit allen rechtlichen Mitteln umfassend angefochten werden.”
    März 2021

    Ein halbes Jahr später?

    Was sagt das Verfassungsgericht?

    Auch in Deutschland hieß es, eine Impfpflicht werde es nicht geben. Und jetzt arbeitet man genau in diese Richtung, die Impfung verpflichtend tzu machen, obwohl das Grundgesetz in Deutschland dies generell nicht zulässt. Aber dann ändert man eben schnell mal das Grundgesetzt bzw. die Verfassung.

    Da wird gg. China gehetzt, wg. Menschenrechtsverletzung, aber was passiert hier???

  3. Chrissie 22. November 2021 at 21:40

    Unglaublich wertvolle covid-Zusammenfassung der schweizer anti-corona Ärzte-Vereinigung Aletheia, vom 12. Nov., zeigt/beweist den Irrsinn der Lage: https://www.achgut.com/artikel/fundstueck_ein_paar_staubtrockene_informationen_zur_covid_impfung_aus_der_s

  4. Claudia 22. November 2021 at 11:08

    Widerstand muß zur Pflicht werden. Toller vorgelesener Text:
    radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013-04-04-17-32-41/1949-wenn-widerstand-zur-pflicht-wird-ein-essay-von-milosz-matuschek.html

    Und darin der Hinweis auf diese tolle Rede im Europaparlament von dem Rumänen Christian Terhes, die wirklich Mut macht. Wir sind viel viel mehr als wir glauben und v.a. die Länder Rumänien, Kroatien, Bulgarien wissen, was läuft. Diese Rede sollte möglichst oft gepostet werden, v.a. an lokale Politiker :-)))). Die Veränderung muß von uns , vom Volk kommen und auch von den Lokalpolitikern. Widerstand ist Pflicht, Transparente an die Balkone, Kerzen in die Fenster, vielleicht div. Aufkleber, Buttons usw. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt :-))).

    //krisenfrei.com/starke-rede-von-cristian-terhes-abgeordneter-des-europaeischen-parlaments-u-von-der-leyen/

    Wir müssen uns auf das Gute, das Schöne, das Lichtvolle konzentrieren, damit wir das Helle wiederum anziehen. Klingt für manchen von Euch vielleicht esoterisch, ist’s aber nicht. Wer sich mit dem Positiven und Schönen verbindet, zieht das auch an, und wir werden dadurch stärker und stärker und stärker :-))).

    • Hanna 22. November 2021 at 12:27

      Einen Tag vor Faschingsbeginn – das kann ich mir nicht verkneifen – hat das ATLANTIC COUNCIL etliche Granden des Weltversuchtslabor in Sachen experimentelle Gentherapie mit großen Preisen bedacht:

      »Am 10. November 2021 wurden Ursula VON DER LEYEN, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Albert BOURLA, der Vorsitzende und CEO von Pfizer, sowie Professor Uğur ŞAHIN und Dr. Özlem TÜRECI, die Mitbegründer von BioNTech, mit den “Distinguished Leadership Awards”, den Auszeichnungen für herausragende Führungsqualitäten des Atlantic Council in Washington D.C. ausgezeichnet.«

      https://de.rt.com/international/127129-ursula-von-leyen-vom-atlantic/

      Im Beitrag auch ein Seitenblick auf VON DER LEYENs Ehemann:

      »Abgesehen von ihrer Zuneigung zu Pfizer, verfügt die EU-Kommissionspräsidentin außerdem über gewisse familiäre Verbindungen zu weiteren Unternehmen der US-Pharmaindustrie. Zum Beispiel ist ihr Ehemann Heiko von der Leyen seit September 2020 medizinischer Direktor des US-amerikanischen biopharmazeutischen Unternehmens Orgenesis, das seine Zukunft in der personalisierten Zell- und Gentherapie sieht.«

      Nicht nur zur Spitze der BMGS stimmig persönliche Beziehungen der EU-Kommissionärin – »Thank you Melinda & Bill for your leadership and dedication!« -, sondern auch zum Big PFIZER Boss.

      By the way, für den griechischen Veterinär BOURLA sind Impfskeptiker nicht bloß “schlechte Menschen”, sondern vielmehr “Kriminelle”:

      https://de.rt.com/international/126920-pfizer-ceo-bourla-uber-kleinen/

      Frederick KEMPE, CEO des ATLANTIC COUNCILS, ergänzte dieses Interview und »fügte erbittert hinzu, dass die von BOURLA genannten Profis unter den Impfskeptikern auch “wie Kriminelle behandelt” werden sollten.«

      Eben dieses ATLANTIC COUNCIL hat nun auch BOURLA in einem Festakt gewürdigt.

      Und was bleibt für all die “Kriminellen”, weltweit Millionen von Impfskeptikern? Internierung, »die Unwilligen ZWANGSWEISE ISOLIEREN«, wie es zuletzt gewisse österreichische Verfassungsjuristen – s. Post zu https://tkp.at/2021/11/20/es-wird-bald-jeder-einen-kennen/ – für denkbar halten? Für “denkmöglich” in der Juristensprache.

      Die Ankündigung – Pre-teaching? – einer “Allgemeinen Impfpflicht ab 02/2022” zeigt, inzwischen hält man das nicht mehr nur für “denkmöglich”.

    • Taktgefühl 22. November 2021 at 18:20

      Sie sind wohl nicht kleinzukriegen, was? Aber, Sie haben Recht. Ein Problem nicht nur im Internet ist, daß der Mensch sich mehr für den entgleisten Zug interessiert als für das Schöne und Gute.

      Wer kauft denn eine Zeitung, wo nur Gutes drinnen steht?

      In den 70er Jahren kam in den USA die Meldung eines drohenden Benzinmangels (siehe auch Klopapiermangel ;)). Alle stürmten zu den Tankstellen und endlose Warteschlangen entstanden. Die ersten füllten sich Tanks und Reservekanister bis zum Rand voll und die sich selbst erfüllende Prophezeiung war da. Benzinmangel.

      Wir hätten uns mehr mit der Frage beschäftigen sollen, wo wollen WIR hin und nicht schwarzmalerisch darüber nachdenken, wo wollen DIE hin?

    • Claudia 22. November 2021 at 23:32

      @Taktgefühl: ja, da haben Sie Recht, ich bin nicht kleinzukriegen :-))). Ich weiß und bin mir ganz sicher, daß jetzt diese Geschütze aufgefahren werden, um wieder Angst hochpoppen zu lassen und zwar unter denen, vor denen sie inzwischen Angst haben. Sie wissen, daß wir mit unserem Widerstand mächtig sind, sie wissen, daß die Zeit gegen sie spielt. Die negativen Wirkungen der Impfungen werden immer deutlicher, es gibt immer mehr Studien, auch immer mehr Politiker wachen auf, auch immer mehr Menschen, die geimpft wurden, wachen auf, d.h. wir werden tagtäglich immer mehr. Die Angst schwächt uns, und wir dürfen auch mal Angst haben, aber wir dürfen nicht drin steckenbleiben, wir müssen uns dann wieder aus den schweren Ebenen ins Leichte, Lichte bringen. Wenn wir keine Angst haben, bringen wir andere zum Aufwachen oder sie bekommen einen anderen Blickwinkel, und das ist aktuell superwichtig. Stellen wir uns unseren Ängsten, und wenn wir durch sind, sind wir frei – frei für alles, frei für den friedvollen Widerstand in all seinen Facetten :-)))))

  5. Eva-Maria 22. November 2021 at 8:19

    Sie werden ein neues Gesetz machen.

  6. ben 21. November 2021 at 23:55

    Vaccinated English adults under 60 are dying at twice the rate of unvaccinated people the same age
    And have been for six months. This chart may seem unbelievable or impossible, but it’s correct, based on weekly data from the British government.

    https://alexberenson.substack.com/p/vaccinated-english-adults-under-60

    • Michael R 22. November 2021 at 13:03

      Danke! Es ist ein Wahnsinn, was da global in der westlichen Welt läuft.
      Und unübersehbar ist, wie das Ganze von einer Zentrale gesteuert wird: die gleichen Phrasen überall:

      “The unvaccinated are literally murdering the vaccinated!!!” (UK)

      “Alle Impfverweigerer müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, an der derzeitigen Situation mit schuld zu sein. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät. Wieder Ärzte und Pflegekräfte über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen, wieder Gastronomen und Ladenbesitzer um ihre Existenz bangen.  
      Und sie müssen sich fragen, welche Mitverantwortung sie haben an den wohl tausenden Opfern dieser Corona-Welle.” (Deutschland, MDR, Sarah Frühauf)

  7. Thomas Melzer 21. November 2021 at 20:36

    In diesem Zusammenhang interessant sind die Ausführungen der deutschen Rechtsphilosophin Katrin Gierhake im Rahmen von #allesaufdentisch (auf youtube verfügbar).

  8. Klaus C. 21. November 2021 at 17:33

    Also das ist schon recht merkwürdig. Die Politik scheint sich da recht sicher zu sein, wie man einem heutigen Statement von Frau Edtstadler entnehmen kann. https://www.gmx.at/magazine/news/coronavirus/edtstadler-haelt-impfpflicht-verfassungsrechtlich-moeglich-36364550
    Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

    • Eva-Maria 22. November 2021 at 9:07

      Auf servus TV am Samstag sagte eine Reporterin, in Belgien verimpft man das alte Pfizer Wildvirus Zeug nur den Alten, die normalen Leute warten auf März 22, da kommt das PFIZER UPDATE für die Delta Variante.
      Der österr. “EXPERTE” hat in der selben Sendung ein halbe Stunde vorher ABGESTRITTEN, daß Pfizer an einem Update arbeitet.

      Es ist also klar, daß wir doppelt und dreifach REINGELEGT werden.

      Aber sie machten einen entscheidenden FEHLER:
      Es schadet einer Regierung nicht, wenn sie widerständige, wie zB FP Anhänger erpresst, diese denken sich sowieso ihren Teil.

      ABER es ist ein SCHWERER FEHLER, den GEHORSAMEN mit GELDSTRAFEN zu DROHEN.

    • Eva-Maria 22. November 2021 at 10:49

      Ich habe nun den LINK zu dieser Servus Sondersendung rausgesucht, sorry, sie war am Freitag, nicht am Samstag.
      https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-295qgpn492111/

      Man höre rein
      um 21.30 min
      da sagt der Experte Elling zu Update auf Delta, kein Update des Impfstoffs, man habe eine Videoschaltung der WHO gehabt, technischer Aufwand zu groß… umzustellen ist jetzt noch nicht angesagt..
      und dann höre man:
      um 46.30 min
      da sagt Karin Kraml, Brüssel Reporterin, zum Pfizer Update auf Delta, Belgien boostert nur Alte und besonders Fragile, ALLE ANDEREN SOLLEN noch warten bis März April 2022, Pfizer entwickelt ein Delta UPDATE des Impfstoffes, das Update gibts bereits, es muß nur noch alle Studien durchlaufen…

      Also: wer 2+2 zusammenzählen kann, der sieht.
      Österreichs IMPFPFLICHT ab 1.2.2022 bedeutet. GANZ schnell und mit Gewalt noch den alten Dreck reinjagen.

  9. anamcara 21. November 2021 at 15:32

    Bei Interesse:

    „Rechtmäßigkeit und Semantik der Impfpflicht“

    “Zur aktuellen Diskussion über eine Pflicht zur COVID-19-Impfung”
    Von Stephan Rixen ist Professor für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth. (28.07.2021)

    https://www.printfriendly.com/p/g/Ff9a9S

    Die Kommentare sind teilweise interessant.

  10. RaS 21. November 2021 at 11:54

    Ich habe hier noch einen link-Tip, der die Veraxxxxe auch graphisch gut rüber bringt. Bilder sagen mehr als Worte.;-)

    intensivstationenPUNKTnet

    Lohnt sich auf jeden Fall, das mal anzuschauen.

  11. Klaus C. 21. November 2021 at 10:45

    Also ich hab’s mir noch einmal genau durchgelesen und muss zugeben, dass ich unter diesen Umständen das Verhalten von Schallenberg definitv nicht verstehe. Die Leute wissen doch auch um diese bereits existierenden Urteile und haben Rechtsberater. Wo ist der Sinn? Es gäbe imho nur folgende Möglichkeiten:
    1) Druck machen zu impfen. Wirklich? Wieso sollte sich jemand aus Angst vorm Impfen dann vorher jetzt impfen? Hä? Das gibt keinen Sinn. Wäre fast wie das viel bemühte :”Selbstmord Angst vor dem Tod”.
    2) Herr Schallenberg kennt oder versteht die Urteile des VGH nicht. Naja, nicht wirklich.
    3) Herr Schallenberg und seine Berater suchen eine kreative Verletzung des VGH Urteils, was aber wie ein Workaround aussieht. Wozu? Das Urteil ist ziemlich eindeutig. Es könnte sein, dass sie es dahingehend umgehen, dass sie die Bevölkerung in viele Einzelgruppen unterteilen o.ä. Das wird natürlich auch kassiert werden, da das VGH ja dieses Urteil hier als Grundlage nimmt.Wo ist der Sinn. Eine Sammelklage dagegen, auf die sich bei Erhalt des Impbescheids jeder beruft, und es steht bis zum Urteil, was dann das Verbot wieder bestätigt.

    Weiters stellt sich mir die Frage der Durchsetzbarkeit. Wer wird davon dann eigentlich betroffen sein? Österreicher? Alle in Österreich lebenden? Alle mit Hauptwohnsitz in Österreich? Alle Touristen? Alle mit irgendwie Wohnsitz in Österreich?

    Mir erscheint das alles nicht sehr ausgegoren. Wo ist der Sinn?

    • Yakari 21. November 2021 at 20:54

      @Klaus C:
      Meiner Meinung nach dient diese Ankündigung dazu 1. noch mehr Spaltung zu schaffen, 2. vom Lockdown für alle abzulenken, 3. noch mehr Druck bei den Ungeimpften aufzubauen. Das sind klassische Nebelgranaten, um noch mehr Chaos zu schaffen.

      Nachdem ich mitbekommen habe, wie leicht sich die Menschen vom netten Schreiben des Wiener Bürgermeisters zur Einladung zum persönlichen Impftermin einschüchtern lassen, bin ich mir sicher, dass nach der Impfpflicht-Ankündigung wieder ein paar Leute mehr psychisch umfallen werden. So nach dem Motto: „Wenn ich im Feber sowieso dazu gezwungen werde, gehe ich lieber jetzt gleich impfen, damit ich wenigstens nicht mehr ausgestoßen bin.“ Wozu dann noch drei Monate ein Dasein als Pariah fristen?

      Im Jänner wird‘s dann heißen, super, wir haben jetzt unsere Impfquote erreicht, jetzt brauchen wir eh keine Pflicht mehr. Und dann werden entweder die letzten verbliebenen „echten“ Ungeimpften von den verpopschten Geimpften am Schwiterhaufen verbrannt oder die Regierung wird mit nassen Fetzen aus dem Amt gejagt. Ich hoffe auf Zweiteres, glaube aber eher an Ersteres 🙈😎.

  12. Taktgefühl 21. November 2021 at 9:17

    D.h., auch im Einzellfall muß der “Impfpflichtige” vorher entmündigt werden. Wer soll ihn entmündigen? Dafür muß jemand “ermächtigt” werden. Wer ist ermächtigt, jemanden zu ermächtigen, einen Menschen zu entmündigen?

    Wir kommen damit an den Rand der Freiwilligkeit, denn die Verfassung ist kein Naturrecht, sondern eine Staatsordnung, die nur auf freiwilliger Akzeptanz beruht.

    Im Naturrecht hat der Verpflichtete das Recht, gegen Zwangsimpfungen mit allen Methoden vorzugehen.
    Das Allerwichtigste einer Verfassung ist der Minderheitenschutz wie im GG Art. 3,3 festgelegt. Wo der niedergerissen wird, z.B. mit der Zwangsgebühr, entsteht Despotie. Wo man nicht austreten kann, ist man Gefangener.

    Von “Pflicht” sollte man eigentlich nur reden, wenn man sich selber in der Pflicht sieht, aber nicht, um andere zu ver-pflichten.

    Wer einen Staat will, muß mit Paradoxien leben. Die Staatsordnung hat immer Grenzen.

    Deshalb heißt es: Das Strafrecht befasst sich mit der Verletzung von Rechtsgütern. Es ist nicht das Ziel Gerechtigkeit in der Gesellschaft herbeizuführen,sondern den Rechtsfrieden zu erhalten.

  13. Gerhard LINDNER 21. November 2021 at 4:13

    Bei Interesse anmelden…

    RA Mag. Florian Höllwarth, MBL
    RA Mag. Alexander Scheer

    http://www.covid-beschwerde.at
    office@covid-beschwerde.at

  14. La. K. 21. November 2021 at 1:12

    Na da bin ich schon gespannt. Die Lustigen sollen richtige Impfungen kaufen, dann lasse ich mich impfen. Aber sicher nicht mit der Plörre von Pfizer.

    Wie geht so eine Pflicht überhaupt, wenn das Ding noch nicht mal ordentlich zugelassen wurde und so betrogen in den bisherigen Studien?

    Und: wohin werdet ihr auswandern?

  15. Hans im Glück 20. November 2021 at 19:26

    Da ich nicht sicher bin, ob ich es schon eingestellt habe, hier nochmal eine Empfehlung zum reinhören:
    YT: “Dunkelziffer der Impfnebenwirkungen – Kerstin Behnke & Dr. Erich Freisleben”

    Da spricht ein Berliner Hausarzt über seine Erfahrungen mit der Impfung.

  16. europablume 20. November 2021 at 19:00

    @Hans im Glück
    wenn das wahr ist….. vielleicht

  17. Hans im Glück 20. November 2021 at 18:11

    @Off Topic, aber interessant:

    “Die Parteien der künftigen «Ampel»-Koalition wollen das Robert-Koch-Institut entmachten. Wie aus dem Abschlusspapier der Arbeitsgruppe «Gesundheit und Pflege» in den Koalitionsverhandlungen hervorgeht, soll ein neu zu schaffendes Bundesgesundheitsinstitut zahlreiche Aufgaben übernehmen, beispielsweise den Dialog mit der Öffentlichkeit und die Zusammenführung von Daten der Gesundheitsämter. Im Gegenzug soll laut den Zeitungen der Funke-Mediengruppe das Bundesgesundheitsministerium seine Weisungsbefugnis für das Robert-Koch-Institut verlieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll ausserdem ganz im neuen Gesundheitsinstitut aufgehen.” (NTV)

    Sollte das passieren, dann besteht die – wenn auch geringe Hoffnung – das aus diesem Institut wieder Beiträge kommen, welche der Wissenschaft verpflichtet sind und nicht den Wünschen der Machthaber.

  18. Thomas Holzer 20. November 2021 at 17:55

    Den österreichischen Politikern ist durchaus zuzutrauen, daß sie das Gesetz zur Impfpflicht in den Verfassungsrang erheben, und dadurch der Anfechtung entziehen; bis das dann vor dem EuGH landet, vergehen Jahre. Abgesehen von der politischen Schlagseite dieses Gerichtes 🙈🙉🙊😎🥃🥃

    • SPQR 20. November 2021 at 20:30

      Diese Gefahr ist zu einem gewissen Grad real, wenn man den Ausführungen des adipösen Risikopatienten Nr. 1 aus Wien bei der Pressekonferenz am Freitag zugehört hat. Demnach biedert sich die SPÖ gerade mächtig bei der Regierung an, vermutlich “stimmt der Kurs” und man möchte noch mehr Wähler verlieren.

  19. Klaus C. 20. November 2021 at 17:23

    Und das bedeutet nun was genau in Bezug auf die angekündigte allgemeine Impfpflicht zum 1.2.2022? Ich blicke langsam ehrlich gesagt nicht mehr durch. Btw: Kennt hier jemand gute Anwaltsadressen, die noch Kapazitäten frei haben, wenn man sich kommendes Jahr rechtlich gegen die vorsätzliche Körperverletzung wehren möchte? Ich plane und organisiere zwar auszuwandern, aber als Plan B wäre das nicht schlecht. Ich hoffe, ich bin rechtzeitig weg. Ich bin schon gespannt, wann das Gejammere der WKO losgeht, wenn sie merken dass ihnen sämtliche hochqualifizierte EU Arbeitskräfte davongelaufen sind.

    • OMS 90 20. November 2021 at 17:59

      Wenn sie hier lesen, stolpern sie über Namen von Rechtsanwälten an welche sie sich vertrauensvoll wenden können.

    • Klaus C. 20. November 2021 at 19:07

      @OMS90 Stimmt, hab ich gepennt. Schon gesehen, danke!

    • Marc 21. November 2021 at 14:22

      Auch bei mir wird der Gedanke auszuwandern immer konkreter. Dürfte ich bitte fragen welche Länder Sie in Betracht ziehen?

    • Elisabeth H 21. November 2021 at 16:47

      An Klaus C bitte kannst du mir sagen, wohin man auswandern kann? ELISA

    • Taktgefühl 21. November 2021 at 20:37

      Bulgarien käme n Betracht. Die Bevölkerung ist überaltert und die Corona-Regeln sind lasch.

      Wenn man zivilisierte Menschen um sich haben will, dann ab nach Afrika. Kamerun, da gibt es gar keine Regeln, keine Impfdurchbrüche, weil sich keiner impfen lassen will, und gute Schamanen, die Corona in den Griff bekommen haben. Der Präsident, seine Excellenz Paul Biya, rief sein Volk dazu auf, sich an die traditionelle Medizin zu erinnern. Und es funktioniert.

      Nordkorea kommt in Betracht, da habe ich meinen Asylantrag gestellt. Dazu schaue man sich die Doku “Have Fun in Pjöngjang” an.
      Und Weißrussland kommt in Betracht. Der Präsident, Lukaschenko, hat seine Parlamentarier in einer öffentlichen Ansprache zur Ordnung gerufen, daß sie die Corona-Drangsal sofort zu unterlassen haben.

  20. OMS 90 20. November 2021 at 17:18

    Wird noch interessant werden. Der Kuchen ist juristisch noch nicht gegessen. Durch diese Ankündigungspolitik werden aber viele vor Angst sich in die Spritze treiben lassen.

    • LaSamstroem 20. November 2021 at 18:32

      Logisch finde ich das nicht, es sei denn man hält das für so unausweichlich, dass man sich dann entschließt sich bereits jetzt impfen zu lassen, da der Kampf eh spätestens im Februar verloren ist und man daher keine Energie mehr für den sinnlos empfundenen Widerstand aufbringen möchte. Aber wer bis Februar keine sonderlichen Nachteile zu erwarten hat, kann nur von dem möglichen Umstand profitieren, dass das ganze gerichtlich kassiert wird oder es von Anfang an eine Drohgebärde war.

  21. europablume 20. November 2021 at 16:06

    Sorry die Rechtschreibfehler. Bin am handy

  22. europablume 20. November 2021 at 16:04

    Es ist aber ein hoffnungsschimmer, wenn Gerichte sich Aufbäumen. Warum kommt eigentlich nie ein Statement des europäischen. Gerichtshofes für Menschenrechte. Sind die auch geschmiert. Ist der Präsident auch mit Watscheltante m. Zu Abend

  23. Luis 20. November 2021 at 16:02

    Das Epidemiegesetz 1950? Da sieht man wie Uralt das Gesetzt ist. Was heißt im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen? Wenn diese sowieso sich von Menschenverstand her selbst schützen indem sie nur Dinge erledigt die nötig sind. Das Wort “anzuordnen” löst in mir eine Allergische Reaktion. Die Frau gefällt mir, sie sieht in der angefochtenen Bestimmung einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte. Das Recht auf Achtung des Privatlebens und darauf, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden. So ist es. Und Rechtsanwalt Michael Brunner sagt genau das was uns bewegt. Deshalb bin ich dabei: Diskriminierung von Ungeimpften zu unterlassen und gemeinsam einen Weg gehen und nicht uns noch mehr zu schwächen. Denn das will die Politk erreichen.Und wir sollten respektierende Menschenrechte angemessen würdigen.
    In dem Sinne: Bleibt alle gesund.

    • Hanna 21. November 2021 at 0:30

      Aus dem Interview mit dem österreichischen, hoch renommierten Experten In Sachen MENSCHENRECHTE – Prof. Manfred NOWAK:

      »IMPFPFLICHT SOLLTE PFLICHT SEIN«

      https://unherd.com/2021/11/inside-the-austrian-lockdown/

      Prof. NOWAK ist einer »… der herausragenden Menschenrechtsanwälte Europas, an der Universität für angewandte Kunst in Wien. Er hat sein ganzes Leben der Wahrung der Menschenrechte und der Verteidigung unterdrückter Minderheiten gegen willkürliche Inhaftierungen und Misshandlungen gewidmet. Ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Folter, derzeitiger Generalsekretär des European Campus of Human Rights, Aktivist gegen Guantanamo Bay, unabhängiger UN-Experte für Kinder ohne Freiheitsentzug …«

      Die Freiheit zur persönlichen Entscheidung, seinen eigenen Körper NICHT einem genetischen Humanexperiment unterziehen zu lassen, sieht NOWAK, der “herausragende Menschenrechtsanwalt”, dennoch NICHT.

      Wie viele Balken im Auge …

  24. europablume 20. November 2021 at 15:59

    Sehr einfach gedacht. Die Realität ist eine andere

  25. Sonja Wieser 22. März 2021 at 20:40

    Ich lass mich nicht Testen und Impfen, bin gesund für was eine Impfung??

    • SPQR 20. November 2021 at 16:06

      So sehr ich diese Meinung teile, so wenig taugt sie als Argument. Die Impfung ist ja genau _nicht_ für Kranke als Therapie gedacht, sondern als Vorbeugung/Schutz für noch nicht Erkrankte und als Schutz vor Weitergabe der Infektion.

      (Dass diese “Impfung” genau das nicht leistet, steht auf einem anderen Blatt und wäre ein Argument.)

  26. andi pi 22. März 2021 at 15:28

    ich fürchte, dass es da eine hintertür gibt, auf welche sich die regierung stützen könnte, nämlich §17 abs. 3 des epidemiegesetzes, der da lautet:
    “Für Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen ist die Beobachtung besonderer Vorsichten anzuordnen. Für solche Personen können Verkehrs- und Berufsbeschränkungen sowie Schutzmaßnahmen, insbesondere Schutzimpfungen, angeordnet werden.”
    die gefahr einer impfpflicht für einzelne berufsgruppen sehe ich also leider nicht völlig gebannt.

    was in diesem vfgh-erkenntnis übrigns noch drinnen steht, ist:
    “Es ist darüber hinaus erforderlich, dass das Gesetz selbst tatsächlich in die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar eingreift. Ein derartiger Eingriff ist nur dann anzunehmen, wenn dieser nach Art und Ausmaß durch das Gesetz selbst eindeutig bestimmt ist, wenn er die (rechtlich geschützten) Interessen des Antragstellers nicht bloß potentiell, sondern aktuell beeinträchtigt”
    auf gut deutsch: eine klage beim vfgh wäre überhaupt erst dann möglich, NACHDEM so eine impfpflicht verordnet wäre. und bis dann der vfgh entscheidet, vergehen monate. bis dahin ist die person, die sich der impfung verweigert, wohl gekündigt (oder hat sich dem impfdruck gebeugt).

    • Chris 22. März 2021 at 15:57

      Ich schreib das schon seit Monaten, uns Krankenpflegern wird die Impfpflicht als erster aufs Aug gedrückt. Nur wird man nicht ohne Übergangsfristen auskommen, also wird man schauen müssen wer schneller ist. Ich bin dann zufällig bei den Impfterminen ein paar mal krank und hoffe das der Vfgh schneller ist….

    • Markus 22. März 2021 at 16:53

      Meine Frau ist Krankenschwester und auch hier versucht man immer wieder einen gewissen Druck aufzubauen-sei es indirekt indem man im Raum von Seiten der Dienstführung gezielt darüber spricht wie sicher doich die Impfung ist und der Pieks ja nicht weh tut und die Nachwirkungen auch in einem Tag vorbei sind.
      meine Frau kommt manchmal völlig fertig nach Hause- auch weil sie mit der Angst lebt jeden Tag könnte man von ihr verlangen sich impfen zu lassen.
      Eine Rechtslage zu beurteilen dauert leider immer viel zu lange und genau das wissen die alle. Da gibts dann nur einen Weg entweder impfen lassen-(im Nachhinein nützt dann ein Einspruch auch nichts weil dann hat man ja schon das Gift im Körper oder es drauf an kommen lassen- aber wer kann sich das heutzutage leisten.
      Und jeder weiß auch ganz genau- bei einem Impfschaden kann man dann jahrzehnte streiten- die Pharma kann sich das leisten- der Kleine auch mit Rechtsschutzversicherung ist da bald am Ende- und das wissen die verantwortlichen ganz genau.

      • Chris 22. März 2021 at 17:20

        Seitens der Arbeitgeber mache ich mir da keine Sorgen, mit der derzeitigen Gesetzeslage wäre jeder Kündigung/Entlassung in diesem Zusammenhang sehr gut anfechtbar bei einem Arbeitsgericht. Die Krux in unserem Beruf ist eben das Gesundheitsberuferegister, es ist auch sicherlich einfach eine Erneuerung alle 5 Jahre an die “Impfung” zu verknüpfen. Was hier aber interessant wäre, was z.B. die Dr. Behrendt und die 2. Anwältin zusammen mit Clemens Arvay besprochen haben auf RTV: das es sich hier medizin- und haftungstechnisch nicht um eine Impfung handelt sondern um eine medikamentöse Gentherapie. Da wäre eine Rechtsmeinung interessant, ob das auch für unseren Beruf, in Vergleich zu einer jetzt verpflichtenden Hepatitis Impfung, verhältnismäßig und vergleichbar ist.

    • Chris Goby 19. November 2021 at 23:37

      Darum muss bewiesen werden, dass es keine Pandemie gibt, was meiner Meinung nach der Fall ist.

  27. Paul Sperling 22. März 2021 at 15:23

    Mit vielen anderen Bestimmungen wird es genauso passieren: sie werden von den Höchstgerichten kassiert. Ich bin sehr dankbar, dass in Österreich einst ein Herr Kelsen segensreich wirkte – mit dessen Person und Werken eine Beschäftigung immer lohnt – und hier noch eine Rechtstradition lebendig ist. In D ist es leider äußerst selten, dass Höchstgerichte sich gegen Regierungshandeln stellen.

  28. Sabrina 22. März 2021 at 11:18

    Dann ist diese Testzwang an Kindern auch Rechtswidrig?
    Mein Sohn darf die Schule nicht besuchen weil wir keine testung machen!
    Wo ist hier das Recht für Gleichheit?

  29. Josef 22. März 2021 at 10:40

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hier bereits entschieden:
    https://pace.coe.int/en/files/29004

    Auszug aus dem Dokument oben:
    7.3.With respect to ensuring high vaccine uptake:
    7.3.1.ensure that citizens are informed that the vaccination is NOT mandatory and that no one is politically, socially, or otherwise pressured to get themselves vaccinated, if they do not wish to do so themselves;
    7.3.2.ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;
    7.3.3.take early effective measures to counter misinformation, disinformation and hesitancy regarding Covid-19 vaccines;
    7.3.4.distribute transparent information on the safety and possible side effects of vaccines, working with and regulating social media platforms to prevent the spread of misinformation;
    7.3.5.communicate transparently the contents of contracts with vaccine producers and make them publicly available for parliamentary and public scrutiny;
    7.3.6.collaborate with non-governmental organisations and/or other local efforts to reach out to marginalised groups;
    7.3.7.engage with local communities in developing and implementing tailored strategies to support vaccine uptake

    Dokument:
    https://pace.coe.int/pdf/a050c17bac08a7b989c9ca12ffce4976a750bcbd6f67828560d7a01c858a742b1b5d30490/doc. 15212%3A collection of written amendments (final version).pdf

    • pfm 22. März 2021 at 10:53

      Das ist nicht das Gericht, sondern die Parlamentarische Versammlung des Eueoprates wie im Artikel erwähnt.

    • anamcara 20. November 2021 at 18:15

      Mit Bezug auf die Resolution 2361 gibt es drei Entscheidungen die festhalten dass sowohl eine Impfpflicht wie auch die Diskriminierung von Ungeimpften auszuschliessen seien.
      Die Fragestellungen in den Anträgen sind teilweise sehr interessant.

      (1) Antrag im Bundestag (Drucksache 19/27851 vom 24/03/2021

      https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

      (2) Eine schriftliche Anfrage im bayerischen Landestag (Drucksache 18/14908 vom 23/04/2021)

      http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0014908.pdf

      (3) Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (fraktionslos) im Landtag Niiedersachen

      https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09001-09500/18-09266.pdf

      Auch wenn die Resolutiion nicht verpflichtend ist so könnte man diese Entscheidungen evt als „Präzendenzfälle“ anführen.

      Ausserdem stellt ein Gutachten die politische Bedeutung der Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung fest.

      In diesem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (WD 2-3000-087/16) heißt es zur „Bedeutung von Entschließungen der ParlamentarischenVersammlung des Europarats und Konventionen des Europaratsfür die Gesetzgebung in Deutschland„:

      „Politisch kommt den Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung aber durchaus eine gewisse Bedeutung zu, da die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung letztlich in den Mitgliedsstaaten eine politische Kontrollfunktion über ihre jeweilige Regierung haben und die vom Ministerkomitee ausgehandelten Konventionen ratifizieren müssen“

      https://gesetze-ganz-einfach.de/europarat-lehnt-covid-19-impfpflicht-ab/

    • Hanna 20. November 2021 at 23:55

      Die RESOLUTION 2361/2021 der Parlamentarischen Versammlung ist zwar eine starke Willenskundgebung, aufgrund ihres Rechtscharakter für die Mitgliedstaaten aber unverbindlich:

      »Entschließungen der Europarats-PV beinhalten Meinungsäußerungen der Versammlung mit empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter. Den Mitgliedstaaten des Europarats steht es demnach frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht.«

      https://www.bundestag.de/resource/blob/551644/6e1d81b9f7975c11c2719e00eda7104f/WD-2-027-18-pdf-data.pdf

  30. Markus 22. März 2021 at 10:08

    Die grosse Frage ist nun was sind nun die “nur im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen”?

    Leider wird so mancher dann diesen dehnbaren Begriff mißbrauchen in der Hoffnung- dass bis zu einem eingeklagten Urteiil , der Betroffene längst geimpft ist weil er sonst vermutl. einen Job etc. riskiert hätte. Da muss es wesentlich schnellerer Möglichkeiten geben sich zu wehren-es dauert viel zu lange.

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