
Neue Novelle der österreichischen Corona Verordnung weiterhin fakten-, gesetzes- und verfassungswidrig
Seit gestern Sonntag ist wieder eine Verlängerung der geltenden Maßnahmen in Kraft getreten. Diese Verlängerung ist wiederum lediglich 10 Tage gültig, bis 9.3. – es handelt sich um die 2. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Inhaltlich haben sich mit der 2. Novelle nur kleine Details verändert, hauptsächlich in Richtung Verschärfungen. Im Wesentlichen ist alles bisherige weiterhin gültig.
Auffallend und empörend ist jedoch die oberflächliche Begründung für die Weiterführung der einschneidenden Maßnahmen, aus wissenschaftlicher Sicht ist diese inhaltsleer bzw. nicht ansatzweise den Tatsachen entsprechend:
„Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird um weitere 10 Tage (bis zum 9. März 2020) verlängert. Im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 des COVID-19-Maßnahmengesetzes wird auf die fachliche Begründung zu dieser Verordnung verwiesen.“
Dort heißt es in § 5. (1):
„Sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern.“ Von den Fakten die zeigen, dass dies absolut nicht der Fall ist, kann sich jeder durch einen kurzen Blick auf das AGES-Dashboard überzeugen:
Wir haben derzeit keinen einzigen Parameter des Gesundheitswesens, der auch nur annähernd einen „drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung“ signalisiert – ganz im Gegenteil. Ferner zeigen der sehr geringe Anteil an positiven Testergebnissen, dass es keine nennenswerte Ausbreitung des Corona Virus gibt. Und das obwohl Screeningtests in einem noch nie dagewesenen Ausmaß durchgeführt werden und somit eine allfällige Ausbreitung auffallen würde. De facto entspricht der sehr geringe Anteil positiver Testergebnisse unter weitgehend gesunden Menschen dem zu erwartenden Prozentsatz an falsch positiven Ergebnisse unter Gesunden.
Dazu kommt, dass die Bundesregierung wegen der geringen Positivrate, die seit Anfang des Jahres auf das Niveau vom Sommer 2020 abgesunken ist, diesen Parameter gar nicht mehr zu erfassen und die Berichte per 31.12.2020 abgeschnitten hat, wie das Chart in OurWorldinData zeigt:
Hier liegt ganz klar eine Manipulation durch die Regierung vor. Die Verordnungen sind spätestens seit Anfang Dezember 2020 tatsachen-, gesetz- und verfassungswidrig.
Nebenbei bemerkt, enthält die Formulierung des § 5 des COVID-19-Maßnahmengesetzes einen gravierenden und mehr als peinlichen inhaltlichen Fehler: Es geht nicht um die Ausbreitung von COVID-19, sondern um die Ausbreitung des neuen Corona-VIrus SARS-CoV-2. COVID-19 ist die Erkrankung, welche manchmal durch die Reaktion des Körpers auf den Virus hervorgerufen werden kann, Corona Virus Induced Disease.
Man kann nicht verhindern, dass einige Menschen auf das Virus reagieren, sondern nur, dass weniger Menschen mit dem Virus in Kontakt kommen. Abgesehen davon, dass in der Studie der Uni Innsbruck in Ischgl gezeigt wurde, dass 85% der Infizierten gar nichts davon gemerkt haben und folglich auch nicht erkrankt sind.
Wenn also das Gesundheitsministerium, bzw. die Regierung nicht im Stande ist zwischen einem Erreger und der durch ihn manchmal ausgelösten Erkrankung zu unterscheiden, dann ist das aus wissenschaftlicher, politischer – genau genommen aus jeder Sicht – völlig disqualifizierend. Anschober, Kurz und ihre Beamten wissen offenbar nicht einmal wovon sie reden.
Dazu kommt übrigens noch, dass auch die WHO schon für die sechste Woche einen Rückgang der weltweiten Fallzahlen meldet, auch in den Ländern, wo es die angeblich stärker übertragbaren und gefährlicheren Varianten gibt. Auch diese ständig im Regierungsfunk ORF per „kostenloser“ Werbeschaltung wiederholte Behauptung ist schlicht und einfach unwahr – genau genommen eine Lüge. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass dies den zumindest vereinzelt möglicherweise vorhandenen Fachleuten in den Stäben entgangen ist.
Kritik von Rechtsanwälten
Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hält zur neuen Novelle der Corona Masnahmen-Verordnung fest:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassungen der grundrechtseinschränkenden Verordnung sind nicht gegeben, weil 1. der Verordnungsgeber keine evidenzbasierte Faktenlage als Grundlage für die Verordnungserlassung begründet hat, 2. keine Notstandssituation, insbesondere kein Zusammenbruch des Gesundheitswesens, vorliegt bzw. droht, 3. keine Verhältnismäßigkeit gegeben ist, 4. der Verordnungsgeber somit nicht seiner rechtsstaatlichen Pflicht nachgekommen ist, eine Begründung für grundrechtseinschränkenden Maßnahmen unter Beweis zu stellen.
Es ist daher juristisch davon auszugehen, dass die Verordnung ebenso wie ihre Vorgängerverordnungen, soweit durch den VfGH bereits festgestellt, gesetz- und verfassungswidrig ist.
Zurzeit sind rund 350 COVID-19 Individualanträge (Beschwerden) beim VfGH anhängig und es folgen ständig neue.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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9 Kommentare
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Dr. Kamran Abbasi, Chefredakteur des British Medical Journal, publizierte am 4.2. den bezeichnenden Artikel »COVID-19: SOCIAL MURDER, THEY WROTE — ELECTED, UNACCOUNTABLE, AND UNREPENTANT« https://www.bmj.com/content/372/bmj.n314
Internationaler Strafgerichtshof, Römisches Statut, Artikel 7, »CRIMES AGAINST HUMANITY«
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/586/de#a7
interessant wäre auch noch die frage, ob eigentl. das virus überhaupt bis heute nachgewiesen wurde.
lt. meinen infos und recherchen ist es das nämlich nicht , und bisher scheint es tatsächlich niemand gemacht zu haben auch nicht Drosten.
es wurden meines Wissens sogar gelder ausgelobt für jenen der das virus wirklich nachweist.
“sondern nur, dass weniger Menschen mit dem Virus in Kontakt kommen.”
Das setzt aber die Annahme der gängigen Infektions-Hypothese voraus – und Sie haben hier schon Hinweise gegeben, dass die mit manchen Befunden nicht zusammen geht. Was ist zB mit dem Ausbruch auf der isolierten Arktis-Station?
Wir können nicht ausschließen, dass Viren sich ganz anders verbreiten als gedacht. Und insofern stellt sich die Frage, ob das mit dem Virus nicht in Kontakt kommen nicht mit der völligen Aufgabe von Leben zusammenfallen würde.
Was aber ganz sicher ist: wir können etwas dafür tun, dass wir ganz generell weniger anfällig sind und weniger krank werden: indem wir unser Immunsystem stärken. Das ist mE das einzige was wir zuverlässig wissen, was sicher etwas gegen die Plage (alljährliche “Grippe”-Wellen) hilft.
Ich hoffe sehr, dass der juristische und auch demokratische Druck endlich bei den Verantwortlichen Wirkung zeigt.
Bundeskanzler Sebastian Kurz wird heute mit folgender Aussage zitiert:
„Es kann auf Dauer nicht sein, dass in anderen Länder schneller Impfstoff genehmigt wird als durch die EMA.“
https://orf.at/stories/3203444/
D.h., die EMA soll de facto ihre eigenen Standards ignorieren und sich im Wettlauf um die rascheste Zulassung von Impfstoffen an die weltweite Spitze setzen. Allein wegen dieser Aussage ist dieser Bundeskanzler m.E. nicht tragbar.
Die Frage wäre aber auch: Ist das strafrechtlich relevant, eine derartige Aufforderung an eine Behörde zu richten?
Diesen Herrschaften geht es nicht um die Sicherheit des Impfstoffes sondern wieder nur um ihr eigenes Ego.
Es ist ja jetzt schon sehr fraglich ob die EMA die bisherigen Impfstoffe wirklich überprüft hat oder ob auch hier ein Druck der Politik dahinter war. Sonst hätte die ital. Anwältin nicht Klage erhoben wegen des Impfstoffes.
Es geht darum, dass viele Politiker korrupt sind. Sarkozy hat gerade 3 Jahre wegen Bestechung ausgefasst! Wieviele korrupte Politiker in Zusammenhang mit dieser PLANDEMIE hinter Gitter landen, wird sehr, sehr spannend.
Die Maßnahmen werden deshalb nicht gelockert, da diese Herrschaften nicht den Hals voll bekommen.
Die ganze Sache mit dem verfassungswidrig macht schon ärger zumal es einfach viel zu lange dauert bis das Volk die offizielle info bekommt ob etwas verfassungswidrig ist und aufgehoben wird.
Für jeden normalen Bürger ist das schon eine Farce weil man sich ja inzwischen an diese verordnungen halten muss. Es nützt keinem etwas wenn man dann im Nachhinein erfährt dass die verordnung verfassungswidrig war.
Ausserdem hat das dann ja auch nicht mal konsequenzen für die verantwortlichen.
Da gfehört endlich etwas geändert damit man da schnell dazwischenfahren kann- der Schaden wird ja inzwischen auch gemacht.
@Markus
Man kann durchaus “schnell dazwischenfahren”. Dieses Privileg obliegt allerdings der Justiz, die auf voller Linie (vorsätzlich?) versagt. Lesen Sie einmal § 242 StGB (Hochverrat), unsere einzige Barrikade gegen Despotie. Es wird seit einem Jahr gegen das rechtsstaatliche und das liberale Prinzip grob verstoßen. Der VfGH wird schmerzlichst verhöhnt (oder lässt sich verhöhnen?). Alle Voraussetzungen sind erfüllt, damit irgendein Staatsanwalt öffenlich bekanntgibt, Vorermittlungen zu führen. Das wäre eine kräftige Rute im Fenster des Regimes.
Außerdem verstößt diese rechtsbrechende Bande mutmaßlich massenweise gegen andere Paragraphen des StGB, nämlich in Verbindung mit § 2 StGB (Begehung durch Unterlassung). Die Begründungslosigkeit der Verordnungen, das Fehlen von Rechtsgüter-Abwägungen und das kritikresistente Führergehabe muss unter Vorsätzlichkeit subsummiert werden. Daher haften diese sauberen Herrschaften für alle Folgen ihres Tuns persönlich, weil sie sich in Garantenstellung setzen. Soetwas nennt man Unechte Unterlassungsdelikte. Diese Situation bietet die einmalige Gelegenheit, das Recht an die Mächtigen anzulegen, um endlich klarzustellen, dass demokratisch verliehene Macht nicht grenzenlos ist und in speziellen Fällen auch strafbar sein kann.