Strafanzeige gegen Anschober, Kurz und Kogler wegen Corona Verordnungen

25. Januar 2021von 6,1 Minuten Lesezeit

Die rechtliche Situation und die Verordnungen der Regierung werden in Österreich langsam zum schlechten Witz. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bisher neun Verordnungen der Bundesregierung über Maßnahmen in der Corona-Krise aufgehoben. Ungeniert erlässt die Bundesregierung immer wieder gleiche oder ähnliche Verordnungen, ohne sich an die Verfassung und die Vorgaben der VfGH zu halten. Deshalb ist 9 RechtsanwältInnen und 2 ÄrztInnen der Kragen geplatzt und sie haben, vertreten durch RA Michael Brunner, eine Strafanzeige wegen Verdachtes des Amtsmissbrauches und Landzwanges gegen Gesundheitsmister Rudolf Anschober, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler erstattet.

Die wiederholten Verfassungsbrüche seien durch die Erkenntnisse des VfGH rechtskräftig festgestellt. Er führte aus, dass sich für die Erlassung der Verordnung in den Akten keine relevanten Erläuterungen oder Unterlagen befinden. Entscheidungsgrundlagen, Unterlagen oder Hinweise, die die Umstände der verordneten Maßnahmen betreffen, fehlen im Verordnungsakt gänzlich. Es ist aus den vorgelegten Verordnungsakten nicht ersichtlich, welche Umstände die Regierung für die verordneten Maßnahmen geleitet haben. Dabei wiege die Tatsache erschwerend, dass die Regelungen intensiv in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen.

Vom Bildungsministerium soll der VfGH trotz entsprechender Aufforderung überhaupt keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung über Klassenteilung und Maskenpflicht erhalten haben.

Keine ordnungsgemäße Verwaltung

Die nachvollziehbare Dokumentation von Entscheidungsgrundlagen, erwartete Folgen und Schäden verlangen jedoch die Regelungen über eine ordnungsgemäße Verwaltung in der Verfassung, insbesondere bei Eingriffen in Grundrechte. Der VfGH hat notwendige Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe definiert: die Prüfung und Dokumentation der Erforderlichkeit von Maßnahmen, der voraussichtlichen Wirksamkeit und die Abschätzung und Gegenüberstellung des für möglich gehaltenen Erfolges der Maßnahmen und der zu erwartenden Kollateralschäden.

Der Beweis dafür, dass hier nicht nur schlichte Fehler oder juristisch vertretbare Rechtsansichten vorliegen, liege in der Vorgehensweise, sowie den Äußerungen der Verdächtigen selbst. Verwiesen wird in der Anzeige insbesondere auf die Äußerung des Bundeskanzlers am 15.04.2020 dahingehend, dass es ihm schlichtweg „egal“ wäre, ob Verordnungen gesetzwidrig oder verfassungswidrig seien. Diese Äußerung tätigte Kurz, als er erstmals öffentlich mit einer Rechtsansicht einiger (Verfassungs-) Juristen konfrontiert wurde, dass die Verordnungen gesetzes- und verfassungswidrig wären.

Resultat dieser gesetz- und verfassungswidrigen Verordnungen wären Geldstrafen gegen die Bevölkerung in Höhe von mehreren Millionen Euro, welche letztendlich ohne Rechtsgrundlage verhängt und Großteils auch eingehoben worden seien.

Insgesamt wird daher festgehalten werden, dass sich die Vorgehensweise der Verdächtigen trotz der eindeutigen Erkenntnisse und daraus resultierenden Folgen (rechtswidrige Strafen, Amtshaftungsansprüche) nicht geändert habe. So würden weiter Betretungsverbote verordnet und immer noch strengere Maßnahmen eingeführt.

Wiederholte Gesetzesverletzungen

Es sei insbesondere auch deshalb die Vorsätzlichkeit der laufenden wiederholten und schweren Gesetzesverletzungen zum Nachteil der Bevölkerung offensichtlich, da Anschober laufend, teilweise im Wochentakt, neue Verordnungen mit gleichem oder noch verschärften Inhalt errlasse, ohne auf die Rechtsprechung des VfGH einzugehen, sodass die Rechtssuchenden jeweils wieder von Neuem bereits als rechtswidrig erkannte Einschränkungen bekämpfen müssten und somit die Urteile des VfGH unterlaufen würden.

Die Anzeige hält fest, dass der Anschober gemeinsam mit Kurz wesentliche grundrechtseinschränkende Maßnahmen für die gesamte österreichische Bevölkerung und Unternehmen verordnet habe, ohne dass von ihnen erhoben worden wäre, ob diese überhaupt evidenzbasiert und erforderlich gewesen wären. Es sei also keine Faktenlage erhoben und keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen worden, trotzdem würden Personen unter erheblichen Strafandrohungen zu „normgerechten“ Verhalten und Unterlassungen durch Zwang veranlasst. Erschwerend komme hinzu, dass die Bundesregierung in Pressekonferenzen durchaus zugebe, dass Maßnahmen die Bevölkerung schädigen.

Die Anzeige geht auch auf die „Massentests“ vom Dezember ein, deren Sinnhaftigkeit zum Beispiel von einer Studie der MedUni Graz bestritten wird.

Zum 3. Lockdown und „Testzwang“ hält die Anzeige fest, dass mittlerweile auch die WHO von Massentests bei Symptomlosen abrät, da es viele falsch-positive gibt und die Tests ohne klinische Befundung nicht zum Nachweis einer Infektion ausreichen. Die mittlerweile sehr niedrige Prävalenz der Infektionen von 2,4 Promille oder weniger rechtfertige keine weiteren Maßnahmen.

Direkter oder indirekter Zwang zur Testung und damit Eingriff in körperliche Unversehrtheit

Durch die von Kurz und Kogler angekündigten Testungen als Voraussetzung für die Teilnahme an Beruf, sowie Kultur, Gastronomie und Tourismus müssten sich Betroffene Eingriffen in ihre körperliche Unversehrtheit unterziehen und in ihre Privat- und Familiensphäre dulden müssen, andernfalls sie diskriminiert und durch Quarantänemaßnahmen „eingesperrt“ würden.

Des Weiteren wurde auch am 09.01.2021 verkündet, dass bestimmte Berufsgruppen einmal wöchentlich getestet werden müssen, um ihren Beruf ausüben zu können. Als Beispiele genannt wurden insbesondere Friseure, Lehrer, Masseure usw. In diesem Zusammenhang seien wiederum im Besonderen die Tatbestände der Nötigung und des Landzwanges zu prüfen, wobei zu beachten sei, dass die Testungen beinahe ausschließlich von nicht ärztlichem Personal vorgenommen werden sollen.

Mit der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde unter weiteren massiven Grundrechtseinschränkungen der Lockdown bis Anfang Februar verlängert. Vorgeschrieben wurde weiters eine Tragepflicht von FFP2 Masken, die nicht für einen Laien gedacht sind, keinen nachweislichen Schutz vor Viren bieten, für den Träger gesundheitsgefährlich sein können; ebenso die Testpflicht für bestimmte Personengruppen.

Schon beim ersten Lockdown am 16.3.2020 verhängte die Bundesregierung einen nicht nur verfassungswidrigen Lockdown mit Angstparolen, sondern mit universellen Kollateralschäden, obgleich zu diesem Zeitpunkt der Höhepunkt der Infektionen schon überschritten gewesen sei. Noch nie habe es eine Regierung in der Nachkriegszeit unternommen, die Grundrechte derart einzuschränken und einen sozialen, kulturellen, psychischen und wirtschaftlichen Schaden anzurichten, der in vielen Jahren oder vermutlich Jahrzehnten nicht repariert werden könne.

Die im Covid-19 Maßnahmengesetz geforderte Unerlässlichkeit zur Verhinderung eines drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerter Notsituationen konnte und kann bei evidenzbasierter Beurteilung der Faktenlage bisher zu keinem Zeitpunkt angenommen werden, so die Anzeige.

Die auf Pressekonferenzen der Regierung vielfach als Rechtfertigung für den Lockdown – auch für den zweiten und dritten – herangezogene drohende Überlastung des Gesundheitssystems wäre und sei faktisch nicht gegeben und aufgrund der vorliegenden Zahlen ausgeschlossen. Beharrlich ignoriert werde der – bereits allseits bekannte – Umstand, dass Symptomlose im Corona-Infektionsgeschehen keine Rolle spielen. Dies wurde zuletzt in einer Studie mit nahezu 10 Millionen Teilnehmern gezeigt.

Durch wissenschaftliche Studien ist längst belegt, dass Lockdowns keine positiven Auswirkungen auf die epidemologische Situation in den Ländern haben, ganz im Gegenteil, die restriktivsten nicht-pharmazeutischen Interventionen (NPIs) bewirken Kollateralschäden, die in keinem Verhältnis zu den kleinen, nicht auszuschließenden Vorteilen stehen, wie dies zuletzt durch die Studie des Prof. Dr. Ioannidis erneut nachgewiesen worden ist. Die Kenntnis derartiger Studien sei bei den Angezeigten vorauszusetzen, jedenfalls bestehe die Pflicht, sich mit den einschlägigen Fakten und Ergebnissen auseinanderzusetzen.

Wichtig ist, dass zu allfälligen Straftatbeständen keine Feststellungen getroffen werden, sondern eben (nur) eine Verdachtslage besteht.  Und es gilt natürlich  die Unschuldsvermutung.

In dieser Diskussion geht Rechtsanwalt Michael Brunner auch auf das Verhalten der Regierung ein:


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20 Kommentare

  1. Markus 30. Januar 2021 at 9:32

    Völlig unverständlich ist die tatsache dass nach wie vor stur mittels des PCR test nach positiven gesucht wird.
    Keinerlei Abänderung etc. bezüglich der neuen Infos der WHO-was heisst, es interessiert die machthaber absolut null -genauso wie die nahestehenden “Experten”.
    so werden auf falschen tatsachen die leute eingesperrt.

  2. Monika Grossmann 28. Januar 2021 at 11:48

    Bravo! Rechtzeitig vor der immer stärker suggerierter Impfnotwendigkeit die noch mehr Schaden anrichten wird und bevor alle Gesellschaftsschichten gespalten werden.
    Danke.
    Ich hoffe, dass die Klage erfolgreich wird.

  3. Bangerter Wernerr 27. Januar 2021 at 13:24

    Gibt es wirklich nur diese unisono zustimmenden Kommentare? Diese einheitliche Linie (Selektion?) ist eher irritierend!

    • pfm 27. Januar 2021 at 13:51

      Sind wohl eher in der Minderheit.

  4. Tara Ulrike Schertling 26. Januar 2021 at 16:50

    Allerherzlichsten Dank und große Dankbarkeit zu Ihnen Herr Dr. Brunner und allen Mitkämpfern, dass Sie Licht in diese katastrophalen Zustände bringen.

  5. Hanu 26. Januar 2021 at 16:31

    der Ansatz ist gut. Blöderweise wird wohl kein Staatsanwalt hier ein Verfahren eröffnen, da weisungsgebunden oder passend poititsch gebrieft. Ebenso wird keiner der handverlesenen Richter dem System etwas zu Leide tun, denn dann ist seine Karriere weg. Sollte sich wider erwarten doch eine Verurteilung finden, können die Angehörigen der Viererbande sich nur vor Lachen kugeln, denn niemals wird deren Immunität aufgehoben werden, da sie die Mehrheit im Parlament haben. Kurzum: Ein wackerer juristischer Versuch, leider aber angesichts einer gesicherten Parlamentsmehrheit zum Scheitern verurteilt. Auf Verfassungsbruch steht übrigens keine Strafe, das wissen die Repräsentanten der faschokommunistischen Junta ganz genau, deshalb gehen ihnen die Aufhebungen ihrer gesetzlichen machwerke durch den VfGH auch am A… vorbei.

    • pfm 26. Januar 2021 at 19:44

      Was die Einschätzung der Staatsanwaltschaft betrifft, stimme ich zu. Aber Regierungsmitglieder haben keine Immunität, das haben nur Abgeordnete

      • Rudi Strele 27. Januar 2021 at 0:15

        Danke Herr Dr. Mayer für die Aufklärung! Das läßt hoffen. Hoffentlich landet diese Klage beim richtigen Richter. Diese hundsgemeine niederträchtige Gemeinheit gehört so schnell wie möglich gestoppt.
        Diese Regierung hat unsere Wirtschaft ruiniert. Damit vielen Menschen die Existenz vernichtet, das Epedemiegesetz ausgehebelt. Viele Menschen einsam sterben lassen etc. etc. etc.

      • Angelika Puschmann 28. Januar 2021 at 9:33

        Laut webseite des VFGH kann gegen Regierungsmitglieder nur seitens des Nationalrats Strafanzeige erstattet werden. Inwieweit hat hab ich das falsch verstanden bzw. hat eine solche KLage Aussicht auf ERfolg oder überhaupt Aufnahme seitens der Staatsanwälte? Gerade die arbeiten doch im Sinne des Staates…. danke für Ihre Antwort.

  6. Ch 26. Januar 2021 at 16:04

    Hrn. Dr. Brunner und seinem Team an Rechtsanwälten und Ärzten kann man nicht genug danken für ihren unermüdlichen Kampf gegen den Corona-Wahnsinn der Regierung! Wir geben die Hoffnung nicht auf!

  7. Andrea 26. Januar 2021 at 11:02

    Ich bin sehr froh über diese Initiative und danke von ganzem Herzen Herrn Dr. Brunner und allen Mitinitiatoren. Da wird großartige Arbeit geleistet. Darüber hinaus muss ich Herrn Albrecht Storz völlig recht geben. Wir benötigen einen völligen Umbau dieses politischen Systems, in dem auch die sogenannte vierte Gewalt ihre Unabhängigkeit bewahren kann. Wir müssen alles daransetzen, dass sich so eine Katastrophe nicht wiederholt.

  8. Albrecht Storz 26. Januar 2021 at 10:10

    Ich wünschte mir, dass es diesen Verbrechern oder zumindest grob fahrlässig handelnden Personen so richtig an den Kragen ginge – und auch hier in DE.

    Was die für Leid und Schaden verursacht haben ist einfach unfassbar.

    Aber am allerwichtigsten fände ich, wenn endlich mal eine Bevölkerungsmehrheit aus all dem lernen würde und Konsequenzen ziehen würde: mindestens ein komplette Auswechslung der etablierten politischen Klasse – aber eigentlich sind prinzipielle Systemänderungen erforderlich, die solche Zustände wie jetzt verunmöglichen sollten.

    Meines Erachtens ist ein dringende Reform dessen erforderlich, was man als 4. Gewalt im Staat bezeichnet – und trotzdem fast völlig dem kapitalistischen Prinzip (und den Partei-Klüngeln) überlässt.

    Das alles wäre ohne das völlige, und nochmal: VÖLLIGE, TOTALE VERSAGEN der Medien und öffentlichrechtlichen Anstalten nicht möglich gewesen.

  9. rudi&maria fluegl 26. Januar 2021 at 8:30

    Etwas entscheidendes haben wir in der Eile, nachts, vergessen zu schreiben!
    Diese FFP2 Maske mit Neopren Dichtrand und 2 breiten, verstellbaren Gummibändern hinter dem Kopf mit verschlossenen Ventil dichtest angepasst, lässt beim ausatmen nur 2- 3mm Wassersäule zu.
    Das heißt der Druck geht an den äußeren Rändern der Maske vorbei!!!
    Beim einatmen schließt der Rand.
    Nach Vorschrift des Gesundheitsministerium, falls man die extra sucht, ansonsten findet man nichts und nimmt die mit den Ventilen genauso unbedacht, wie der Verantwortlichen allgemeiner Denksinn eben beschaffen ist!
    Die ganze Maske wirkt als Ventil und bläst den nächsten, den man sicher wähnt, unkontrollierbar, undefiniert, seitlich an. Beim Ventil vorne kann wenigsten gezielt werden!
    Also, recht viel blöder gehts nicht!!!

    • Petra 28. Januar 2021 at 15:33

      Dank für den Hinweis, eigentlich logisch! Wer hat sich denn diesen Blödsinn einfallen lassen?
      FFP2-Masken kommen ja eigentlich aus, dem Arbeitsschutz, nun sollen sie besonderem Fremdschutz dienen? Besuch im Altersheim seit langem nur mit FFP2-Maske erlaubt, wer bei Massentests ein positives Ergebnis hat, darf mit FFP2-Maske wieder mit öffentlichen Verkehrsmitteln heimfahren, wer sich nicht testen lässt, muss FFP2 statt Mund-Nasen-Maske tragen … und nun ist sie Pflicht im Supermarkt und in Öffis!
      Warum werden denn bei Operationen OP-Masken getragen und nicht FFP2?
      Mit dieser Quatsch-Maßnahme will man ein (zum Glück nur in einigen Köpfen existierendes) “Infektionsgeschehen” eindämmen?

  10. Petra 26. Januar 2021 at 7:44

    Endlich eine Initiative in die richtige Richtung. Danke an Herrn Brunner! Hoffentlich gibt es endlcih eine Möglichkeit.dieses fortgesetzte rechtswidrige Verhalten unserer Politiker mit sofortiger Wirkung zu stoppen.

    Sehr oft muss ich in letzter Zeit an das Ibiza-Video denken, und jetzt sehe ich es mit etwas anderen Augen. Zu sehr hat man sich da auf die betroffenen Personen und genannten Unternehmen konzentriert. Strache war nur einer von vielen Politikern, die sich für persönliche Vorteile dafür hergeben, Interessen von Unternehmen durchzusetzen und Medien für Propagandazwecke umzustrukturieren. Er war ein praktische und leichtes “Opfer” der Enhüllungsjournalisten, aber die Namen sind austauschbar.

    So gibt es jetzt neue Protagonisten, damals wurde Amtsmissbrauch angekündigt und auch bereits teilweise ausgeführt. Die handelnden Personen habe sich geändert, die Vorgangsweise ist ähnlich, die Konsequenzen aber viel schlimmer.
    Namen lassen sich austauschen, so kann man in der jetzigen Situation etwa sagen “die Pharmalobby zahlt alle”.
    Anstatt der Kornenzeitung wird nun der ORF zum Propagandamedium umbesetzt, und alle Mainstream-Medien werden gleichgeschaltet …

    Dies zeigt einerseits, wie eiskalt geplant das rechtwidrige Vorgehen von Politikern ist.
    Andererseits zeigt es auch all jenen, die jedes Hinterfragen der Maßnahmen als Verschwörungstheorie interpretieren, wie tatsächlich agiert wird. Hätte nicht Strache selbst von seine damaligen Vorhaben beschrieben, jeder Bericht von jemand anders über derartige Pläne wäre als Verschwörungstheorie gewertet worden.

    Diesem Wahnsinn gehört endlich Einhalt geboten.

  11. rudi&maria fluegl 26. Januar 2021 at 3:28

    Gleichfalls vielen Dank!!! Wir sind schwer beeindruckt wie viel gute Arbeit gegen diesen Albtraum geleistet wird!!!
    Ich hoffe es greifen nicht die bekannten Prozessverschlepper, Gesetzeslückenfizzler, ein!
    Gut Ding braucht Weile, aber bei dem jetzt schon absehbaren Umfang der Klagen, wird uns schlecht.
    Wir halten sehr viel von der Verfassung und vom Verfassungsgerichtshof und dann gehts steil bergab.
    “Die Würde des Menschen ist unantastbar”, das steht aber nur in der deutschen Verfassung, glauben wir wenigstens?
    Was jedenfalls Herr Adamovich ertragen von Politikern ertragen musste, würde da ohnehin nicht passen!
    Es gibt nicht nur eine Vorverurteilung. Wer es sich leisten kann schafft auch Vor-Freisprüche.
    Oder Straftaten, die noch gar nicht in irgendwelchen Gesetzesbüchern stehen.
    Oder es wird der Glauben gemacht, dass sie das nicht tun.
    Fans von schweren Strafen sind wir nicht. Aber Fans von dem das gewusst wird was geschehen ist.
    Was hinter dem tollen Amtsgeheimnis verborgen ist. Wir wären z.B. für einen Herrn Grasser der “freiwillig” Sozialarbeit leistet. Die größte Unschuld im Lande kann noch etwas fürs Leben lernen.
    Siehe den Fall Tausig-Kinder in Indien. Siehe Herrn Grasser mit Steuersonderrechten dagegen!
    Oben der VFGH,… Judikatur, …Exekutive die Mausefalle,…dann die frühere 4 Gewalt im Staate im Abgrund.
    Ostarrichi wird eben durch die Streif zusammenge”klammert”.
    Der ist aber wenigstens in Ordnung, in der Skifahrernation.
    Heute mussten wir zum ersten mal mit der FFP2 Maske einkaufen gehen.
    Ich musste die des öfteren lüften um nicht allzu extravertiert und aggressiv zu werden.
    Meine Frau verträgt die nicht ganz so schlecht, obwohl sie eigentlich eine Befreiung von der Maske, haben sollte.
    Da hat sie aber zu viel Angst vor den lieben Mitmenschen.
    Da mich meine Empfindlichkeit sehr wundert ( immerhin habe ich heute ohne Vorbereitung im Alter von 65 Jahren 2 Minuten die Luft angehalten. Vor 35 Jahren waren es 5 Minuten unter Wasser, bei einem Trainingsaufwand von 40 km in der Woche. Heuer schafften wir mittels Rad zum 12ten mal auch noch den Glockner) habe ich einen Test gestartet.
    Ich nahm eine FFP” Maske, die sogar Neoprenabdichtung besaß und montierte einen 30cm langen, klaren Schlauch mit 4mm Innendurchmesser am ansonsten zugeklebtem Ventil. Der Schlauch wurde zum U gebogen mit Wasser gefüllt.
    Bei trockener Maske und normalen tiefen Einatmen schaffte ich 11mm Wassersäule. Durch die Nase atmend, wahrscheinlich durch die Turbulenzen bei schärferer Luftströmung, kam ich auf 12mm.
    Nach 20 Minuten war ich bei 18mm und 20mm. Beim sehr kräftigen Einatmen kam ich auf 50mm bei der feuchten Maske. Mit der trockenen Maske wollte ich das nicht probieren, um zu sehen wann die übliche Feuchtigkeit wirkt.
    Also wenn sich mit dieser Testanordnung genügend Leute vor dem Gerichtshof aufstellen, sollte das wohl Beweis genug sein für absichtliche Gesundheitsgefährdung.
    Ich weiß, dass der maximale Einatemwiderstand beim Lungenautomaten (Tauchen) 8mm Wassersäule betragen darf!
    Während der Testerei hörten wir Ö1 und eine Sendung über Robert Koch in Afrika.
    Über Impfversuche, Tests an “Schwarzen “, welche auch von Pharmafirmen auf übelste Art durchgeführt wurden. Zugedeckt von den Nazigreueln damals, und erst jetzt hochkochend!
    Jetzt noch wirkt das kollektive Gedächtnis über diese Untaten, bei der bis 10% Impftote verzeichnet wurden, derart in den Leuten, dass sich auch in den USA nur 30% “Schwarze” impfen ließen.
    Bei Bleichgesichtern sind es 50%!
    Unbedingt nachhören! Montag den 26.1- 18Uhr 25 Im Journal!
    Es muss auch gesagt werden dass die Nachrichtensendungen auf Ö1 nicht viel mit Ö1 zu tun haben.
    Die sind auch in Ö3, Krone Hitradio oder noch tiefer zu finden.
    Auch ist Ö1 gefährdet. Weg vom Radiokulturhaus zu den TV Machern.
    Es fallen uns verschiedene Sachen schon auf.
    Dazu gehört auch die nachfolgende Sendung, die auch gehört werden sollte, um den gesamten Tatbestand zu erfassen. Leider kann man damit vor kein Gericht. Oder doch Herr Brunner?
    Angekündigt als “Potenz der Evidenz!” Montag 19 Uhr Diagonal. Sonst eine tolle Sendung! Wir greifen wenigstens nicht subversiv an!
    Wir wollen nicht bewusste Beeinflussung durch die Sendungsmacher unterstellen! Nicht, dass sie von Konzernen belohnte Influenzer, Lobbyisten seien.
    Es fällt zwar auf, dass sie bei Ihren Diskurs die Wissenschaft, als auf Fakten gestützte Arbeit beschreiben, dass sie Werte der Wissenschaft bemühen, aber über die prekären Zustände, über die monetäre Abhängigkeiten, über verrückte Hirarchien (Ganz speziell in der Ösi Medizin (Freund Werner Vogt lässt grüßen) kein Wort verlieren.
    Sie gehen sogar so weit, dass sie auf erbärmlich Art begründen, dass es kein Fehler sei Fehler ein- zu- gestehen.
    Sie führen dazu Herrn Allaberger an, der gesagt hatte die Masken gehören nicht in die Hände von jedermann und bringen dort nichts. Herr Allaberger kommt aber nicht zu Wort. Auch nicht indirekt. Stattdessen wird ein Herr Fauci
    bemüht, der seine Meinung bezüglich Maske revidiert hätte. Wenn Humpty Dumpty Trump in der Nähe ist sollten wir uns das außerdem ganz genau anschauen! Die Zeit haben wir gerade nicht.
    Wenn wir die haben, werden wir sich das ganz genau nochmals anhören und uns bei Ö1 beschweren, was uns da als Wissenschaftsgrundlagen präsentiert wurde.
    Es erinnert eher an eine Sendung von Lehrlingen der Wissenschaftsethik.
    Die dürfen aber eh zum lernen noch Fehler machen. Bevor sie Ihren Nobelpreis erhalten.
    Wie es im Zusammenhang mit Erwin Chargaff geschah : Seine Lehrlinge hatten das Genom entschlüsselt.
    Seine Meinung über Watson und Crick war: Sie wissen alles von nichts. Und nichts von allem.
    Der östereichische Jude ging leer aus bei der Nobelpreisverleihung.
    Wir stolpern immer wieder darüber was passieren kann, nach dem Wahnsinn der Shoa.
    Betrafen wir uns selber durch zu späte, unzureichende Aufarbeitung der Geschichte?
    Verdienen wir diese Politiker in Wirklichkeit?
    Hoffentlich entscheidet das bald ein Gericht!

  12. Markus 25. Januar 2021 at 22:57

    es wird Zeit dads diese Herrschaften zur Verantwortung gezogen werden.
    Sie haben vielen Menschen das Leben kaputt gemacht.
    Die Zukunft vieler junger Menschen wurde auf lange Sicht zerstört.
    Menschliche traurige Schicksale ungeheuren Ausmasses sind durch diese unverantwortliche Politik geschehen.
    Das muss gestoppt werden.
    Danke an die Anwälte die für uns kämpfen!

  13. Hubert Trocker 25. Januar 2021 at 21:03

    Endlich tut sich etwas, danke

  14. Paul Sperling 25. Januar 2021 at 20:49

    Yeah. Immer feste druff! Ich drücke die Daumen, dass Herr Brunner und seine Mitstreiter/innen in dieser Sache Erfolg haben. Die Gerichte in Ö haben wiederholt Unabhängigkeit, Gesetzestreue und Ausgewogenheit demonstriert; anders als manchmal in meiner dt. Heimat.
    P.S.

  15. leontinger 25. Januar 2021 at 20:04

    Es wäre zu schön wenn diese Machtgeilheit bestraft würde genauso wie diese Leute uns bestrafen wollen wegen Masken, Aufenthalt in Parks (schon obsolet) und viel Mehr unnützer Quälereien.
    Liebe Grüße vom Leontinger

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