EuGH-Generalanwalt: Rüge für Kommission bei Corona-Impfstoffverträgen

12. Juni 2026von 2,9 Minuten Lesezeit

Im Urteil des EU-Gerichtshofes gegen die EU-Kommission rund um die Corona-Impfstoffverträge hat die Kommission vor etwa zwei Jahren Berufung eingelegt. Der Generalanwalt empfiehlt dem Gericht, die Berufung abzuweisen.

Die Europäische Kommission hat der Öffentlichkeit keinen ausreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Covid-19-Impfstoffen gewährt. Das geht aus den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos vom 11. Juni 2026 hervor. Er empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), zwei Urteile der Vorinstanz aus dem Jahr 2024 zu bestätigen, in denen die Kommission bereits für unzureichende Offenlegung kritisiert worden war.

Die Fälle (C-631/24 P Kommission/Auken u. a. und C-632/24 P Kommission/Courtois u. a.) drehen sich um die zentrale Beschaffung von Impfstoffen während der Pandemie 2020 und 2021. Die Kommission hatte im Namen der Mitgliedstaaten Verträge über mehr als eine Milliarde Impfstoffdosen mit Pharmaunternehmen wie Pfizer und anderen geschlossen. Berühmt wurden diese Verträge unter den Namen Pfizer-Gate, besonders zentral in der öffentlichen Aufregung: Die SMS zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla. Insgesamt geht es um verbindliche Bestellungen im Wert von rund 2,7 Milliarden Euro.

Bereits 2021 hatten Mitglieder des Europäischen Parlaments (darunter grüne Abgeordnete wie Margrete Auken und Jutta Paulus) sowie Privatpersonen umfassenden Zugang zu den Verträgen und Begleitdokumenten beantragt. Grundlage war die EU-Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Institutionen (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001). Die Kommission gewährte nur stark geschwärzte Fassungen: Namen der Verhandlungsteilnehmer wurden zum Schutz der Privatsphäre unkenntlich gemacht, bestimmte Klauseln zu Entschädigungs- und Haftungsregelungen ebenso. Schnell kursierten aber mehrere geleakte entschwärzte Versionen des Vertrags.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied am 17. Juli 2024 (TKP hat damals berichtet) in zwei Urteilen, dass die Kommission der Öffentlichkeit keinen hinreichend umfassenden Zugang gewährt habe. Sie habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass eine breitere Offenlegung die kommerziellen Interessen der Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Die Kommission legte daraufhin Rechtsmittel beim EuGH ein.

Generalstaatsanwalt Athanasios Rantos schließt sich in seinen Schlussanträgen weitgehend der Linie des EuG an und schlägt vor, die Berufung der Kommission zurückzuweisen. Er betont ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen über die Impfstoffverträge. Dieses diene dazu, die Bedingungen der Beschaffung nachvollziehen und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses überzeugen zu können.

Konkret kritisiert Rantos zwei Punkte:

  • Zu den Namen der Verhandlungsteilnehmer: Die Kommission hatte lediglich anonymisierte Erklärungen zu möglichen Interessenkonflikten vorgelegt. Das reiche nicht aus, um die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Beteiligten wirksam überprüfen zu können. Transparenz über die Identität der Verhandler sei hier durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt.
  • Zu den Entschädigungsklauseln: Die Kommission habe nicht hinreichend belegt, dass eine Offenlegung die geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen ernsthaft schädigen würde. Die Klauseln regelten in erster Linie Erstattungsmechanismen zwischen Mitgliedstaaten und Herstellern nach einer Haftungsfeststellung – sie beeinflussten nicht die Haftungsbedingungen gegenüber Dritten.

Rantos kommt daher zu dem Schluss, dass die Kommission gegen ihre Transparenzpflichten verstoßen hat

Der EuGH ist an die Schlussanträge des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen in der Praxis jedoch häufig. Eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.


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2 Kommentare

  1. VerarmterAdel 12. Juni 2026 um 14:05 Uhr - Antworten

    Bla bla bla… Warum sitzten die nicht längst alle für alle Zeiten im Knast?

    KEIN VIRUS!!!

  2. Jakob 12. Juni 2026 um 10:40 Uhr - Antworten

    Diktatorisch oder besser gesagt faschistisch agierende Personen greifen rigoros auf rechtsstaatliche, demokratische Möglichkeiten zurück um ihre de facto verbrecherischen Taten zu schützen.
    Der Rechtsstaat braucht Zeit und Ordnung.
    Genau dies kommt diesen Gesindel zugute.
    In solchen Fällen wünsche ich mir auch „auf unserer Seite“ eine knallharte Diktatur welche mit solchen Machenschaften aufräumt.

    Ich weiß, das kann nicht funktionieren weil auch dies irgendwann missbraucht werden würde, aber der WunschTraum ist da.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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