Hochbrisanter Fragenkatalog an Mückstein – Beendet Verfassungsgericht Corona-Narrativ?

29. Januar 2022von 2,9 Minuten Lesezeit

Guten Morgen Verfassungsgericht! Ist das das Ende des Corona-Regimes? Der Verfassungsgerichthof schickte am Donnerstag einen ausführlichen Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium. Die Fragen, die die Corona-Erzählung der Regierung in ihren Grundfesten erschüttern, und Wolfgang Mückstein ordentlich den Schweiß auf die Stirn treiben. Er hat nun knapp drei Wochen Zeit, Antworten zu liefern – wenn das Dokument wirklich echt ist, daran gibt es Zweifel.

Von Waldo Holz*

Update 18:45 Uhr: Mittlerweile ist durch mehrere Quellen die Echtheit des Dokuments bestätigt. So wurden für tkp inzwischen die Metadaten des Fragenkatalogs überprüft. Damit kann die Signaturkette bis zum Originaldokument zurückverfolgt werden. An der Authentizität des Dokuments besteht entsprechend dieser Rückverfolgung kein Zweifel mehr. Auch Rechtsanwalt Gerold Beneder hat bei der heutigen MFG-Kundgebung in Wien die Echtheit des Verordnungsprüfverfahrens bestätigt.

Das dürfte für Wolfgang Mückstein äußert unangenehm werden: Der Verfassungsgerichtshof richtet einen ausführlichen Fragenkatalog an den Gesundheitsminister. Darin finden sich hochbrisante Fragen, die das Corona-Narrativ der Regierung grundlegend hinterfragen und das Potential haben, dieses gänzlich zu erschüttern.

Verfassungsgericht stellt plötzlich richtige Fragen

Mückstein hat bis zum 18. Februar Zeit, die Fragenkatalog zu beantworten. Sie beziehen sich auf ein Verordnungsprüfverfahren bezüglich einer Verordnung, die auf das Covid-19-Maßnahmengesetz beruht. Das Gesetz stellt eine weitreichende Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister dar. Nimmt man an, was viele Juristen tun, dass die österreichische Verfassung seit März 2020 auf dem Verordnungsweg ausgehoben wird, ist dieses Gesetz entscheidend.

Der fünfseitige Fragenkatalog, der am Donnerstag übermittelt wurde, stellt ganz grundlegende Fragen zur Methodik des Gesundheitsministeriums und zu dessen Umgang mit Covid-19. Bereits die erste Frage birgt enormes Sprengkraft-Potential.

In diesem Ton geht im gesamten Dokument weiter. So wird etwa auch gefragt, in welchem Ausmaß die FFP2-Maske das Infektionsrisiko reduziert.

Frage sieben behandelt schließlich die Corona-Behandlung, die „Impfung“. Die Antworten werden auch für das Impfpflichtgesetz von hoher Relevanz sein.

Am Samstag wurde das Dokument, welches das Corona-Regime in ihren Grundfesten erschüttern kann, publik. Die Signatur spricht für die Echtheit des Dokuments, das Verfassungsgericht selbst hat sich noch nicht dazu geäußert. Einen eindeutigen Beweis für eine Fälschung gibt es allerdings auch noch nicht.

Warum der Verfassungsgerichtshof gerade jetzt diese Fragen an den Minister richtet, bleibt bisher ungeklärt. Viele davon wären schon früher zu stellen gewesen. Mückstein hat jetzt aber knapp drei Wochen Zeit, Antworten zu liefern. Der gesamte Fragenkatalog:


Hier noch ein Statement von Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler dazu:

Bild wikicommons

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74 Kommentare

  1. Eva-Maria 31. Januar 2022 at 11:09

    Die Anfrage ist echt.
    Im VfGH wird so gearbeitet, daß jede einlangende Klage einem Berichterstatter(Richter) zur Vorbereitung zugewiesen wird. Der holt dann Infos ein und bereitet den Entscheidungsentwurf vor, in der gemeinsamen Sitzung wird vom Berichterstatter der Sachverhalt vorgetragen, von allen diskutiert und gemeinsam entschieden.

    Diesen Akt, wo man irgendeine alte Coronaverordnung bekämpft, ( es geht noch nicht um die Impfpflicht, genauer Zusammenhang mir unbekannt), hat der FPÖ- ernannte Verfassungsrichter Dr. Hauer zur Vorbereitung zugewiesen bekommen und Mückstein die Fragen geschickt.

  2. Albrecht Stor 31. Januar 2022 at 9:25

    Echt. Nein. Doch. Nicht. Ohhh

    „Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 offenbar ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Das entsprechende Dokument kursiert in verschiedenen Online-Medien. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes hat dies mittlerweile prinzipiell bestätigt, allerdings darauf hingewiesen, dass sich das Verfahren nicht auf das Impfpflichtgesetz beziehe.“

    https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-verfassungsgerichtshof/

  3. Peter1 30. Januar 2022 at 19:31

    Ich hatte auch Zweifel, aber es scheint wirklich so zu sein, dass der VfGH angefragt hat. Finde ich sehr erfreulich und spannend. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Antworten ausfallen bzw. wie das dargestellt und begründet wird vom Ministerium. Und ob das auch öffentlich gemacht wird..Hoffentlich nicht wieder eine Inszenierung..

  4. audiatur et altera pars 30. Januar 2022 at 18:07

    Ein hervorragendes Lehrstück der Vernebelung der brisanten Fragen von APA und ORF. Sollte künftig Journalistenschulen als Negativ-Beispiel dienen.

    Corönendes Zitat: „In erster Linie wollen die Höchstrichterinnen und -richter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren.“

  5. Bernhard 30. Januar 2022 at 15:52

    Jetzt hat das auch der ORF aufgeschnappt 👍🤘🤓😅🙋‍♂️
    https://orf.at/stories/3245589/

  6. federkiel 30. Januar 2022 at 14:18

    Ah, jetzt hat der ORF die Sache aufgegriffen, ist also echt.

    Gesundheitsressort erhielt VfGH-Fragen zu Maßnahmen

    Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der CoV-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen. In erster Linie wollen die Höchstrichterinnen und -richter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2-G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

    Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“.

    Bis 18. Februar erbitten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an das Gesundheitsministerium sowie dessen Rechtsvertreter ergingen. Beim VfGH waren etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die unter anderem Lockdown und 2-G- bzw. 3-G-Regel zur Folge hatten…………….“

  7. Ernest 30. Januar 2022 at 13:39

    Mücksteins Antworten auf ALLE Fragen sind vorhersehbar:
    Antwort – Frage1: „Wir haben einen sehr breiten Dialog gestartet … mit Expertinnen und Experten und dieser Dialog dauert an.“
    Antwort – Frage2: „Wir haben einen sehr breiten …“
    Antwort – Frage3: „Wir haben einen sehr breiten …“
    Antwort – Frage4: „Wir haben einen sehr breiten …“
    Den Rest erspar ich euch! ;-)

  8. Albrecht Stor 30. Januar 2022 at 11:56

    Kann mal jemand von dieser versammelten Fachschaft einem Laien erklären, was der Unterschied zwischen „Echtheit“ oder „Nicht-Echtheit“ dieses Dokumentes ausmacht? Das muss ja schließlich wichtig sein, wenn das so breit und kontrovers diskutiert wird.

    Wenn ich die Kommentare lese geht es etwa:
    _echt
    _nichtecht
    _echt
    _vielleicht echt
    _vielleicht nicht echt

    Also meine Frage: was bedeutet es, wenn das Dokument echt ist? Wird eine Echtheit des Dokumentes zu sichtbaren, belegbaren Folgen führen, eine Nicht-Echtheit entsprechend nicht?

    Ich kenne mich da nicht aus.

  9. federkiel 30. Januar 2022 at 11:35

    Bislang ist das Dokument noch in keinem offiziellen Medium aufgetaucht, das wär halt die Nagelprobe.

    • reiner 30. Januar 2022 at 13:10

      warum wohl?? da müßten sie sich später,wie in dänemark entschuldigen.nun sitzen sie erstmal da und überlegen ,was sie schreiben sollen,so sehe ich das.

    • andi pi 30. Januar 2022 at 13:34

      ich gestehe, es selber ursprünglich für ein fake gehalten zu haben. aber nun berichtet sogar der orf darüber:
      https://orf.at/stories/3245589/
      ist also wohl doch echt (nicht, dass ich grundsätzlich dem orf trauen würde, aber wenn selbst er darüber berichtet…?)

    • Elias 1. Februar 2022 at 5:29

      Sonntag 30.01.2022 18.10 Uhr
      ORF
      VfGH stellt Fragen an Gesundheitsressort
      Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der CoV-Maßnahmen nun Fragen
      an das Gesundheitsministerium übermittelt,
      die der APA vorliegen.
      https://orf.at/stories/3245593/

  10. Gabriele 29. Januar 2022 at 22:33

    Frage nach absoluter und relativer Risikoreduktion!! DAS frage man einmal jemanden in der Regierung! Die wissen nicht einmal, was das ist, geschweige denn, dass am Ende nur 0,84 Prozent für den Einzelnen an Risikoreduktion herauskommt! Da freu ich mich aber auf die Antworten…. :-)))

  11. Gabriele 29. Januar 2022 at 22:30

    Ich halte das auch nicht für echt….eigentlich kein Gerichtsjargon….

  12. Franz M 29. Januar 2022 at 20:03

    Das schaut nach einem wichtigen Etappenerfolg des Rechtsstaates aus.
    Aber, mit den neuerlichen „G-Spielchen“ der denkbefreiten Regierung haben sie uns auch gesagt,
    dass sie nicht einfach aufgeben und das Feld räumen werden!
    Aufatmen können wir erst dann, wenn ALLE Corona-Massnahmen aufgehoben und die gesetzliche Möglichkeit,
    dass moral- und verstandfreie Regierungsmitglieder einfach wieder die Menschen in Geiselhaft nehmen, unumkehrbar beendet wird. Erst wenn der grüne Paß eingestampft und gesetzich verboten wird, haben wir
    ein Ende der Tyrannei.
    Und an der Umsetzungspraxis der noch bestehenden Nötigungen in Handel, Gastronomie und Freizeitbetrieben werden wir feststellen können, welchen Unternehmen wir das Überleben ermöglichen werden. Die Hardliner
    haben es nicht verdient, jemals wieder auch nur einen Euro Umsatz zu bekommen.

  13. Manfred Goedel 29. Januar 2022 at 17:08

    Leider mit Sicherheit ein Fake.
    Dass sowohl der Verwaltungs- als auch der Verfassungsgerichtshof in mafiöser Weise politisch unterwandert sind (wie andere maßgebliche Instituationen ebenso), ist allgemein bekannt.
    Zwar stellt dieses Papier zumindest teilweise genau jene Fragen, die das Verfassungsgericht der Regierung, insbesondere Herrn Mückstein, zu stellen hätte – aber niemals würde dieses politverseuchte Verfassungsgericht das auch tatsächlich tun.
    Darauf eine Hoffnung zu setzen, wäre eine vergebliche Hoffnung.

  14. Kurt Käferböck 29. Januar 2022 at 16:17

    Der Bezug der Fragen steht in Zusammenhang mit dem Verordnungsakt, den jedes Gesetz oder Verordnung, haben muss, aber nur dem Gericht zugänglich ist, deswegen könnte es durchaus echt sein. Der Besitzer des Dokuments könnte dies jedenfalls unverzüglich über die digitale Unterschrift feststellen.

  15. Extrablatt... 29. Januar 2022 at 15:58

    „…So werde die Sperrstunde ab 5. Februar von 22:00 Uhr auf 24:00 Uhr geschoben… Vom 12. Februar an falle die 2G-Regel im Handel…
    Ab 19. Februar gelte in der Gastronomie und im Tourismus statt der 2G-Regel wieder die 3G-Regel… Damit ist es auch mit einem negativen Corona-Test möglich, Lokale zu besuchen…

    Grundlage der Entscheidungen ist demnach die absehbar weiter niedrige Belastung der Kliniken… Speziell bei den Intensivstationen drohe keine Überlastung mehr…“

  16. Klaus C. 29. Januar 2022 at 14:09

    Selbst wenn der Brief echt ist, sollte man sich nicht zu viel Hoffnungen machen. Das Problemm ist ja gerade, dass es genug „Mietmäuler“ in der sog. „Wissenschaft“ gibt, die diese Fragen ganz im Sinne der Regierung auch beantworten werden. Interessant wäre, wie das VfGH die Gegenseite auch anhören wird, um dann abzuwägen.

    • Hans H. 29. Januar 2022 at 17:02

      Diese Mietmäuler gibt es natürlich. Aber da muss man schon ausgesprochen dumme Mietmäuler finden. Denn die Bevölkerung im Auftrag der Regierung anzulügen ist etwas ganz anderes, als Richter anzulügen.

  17. federkiel 29. Januar 2022 at 13:24

    Das Dokument wurde auf dem Telegram Kanal: „Recht auf Wahrheit“ veröffentlicht.

    Ich hätte jetz wirklich gerne Näheres zur Echtheit.
    Da müßte doch längst in den Medien was dazu zu lesen sein.

  18. Bernhard 29. Januar 2022 at 13:10

    Ich persönlich finde die Fragen charmant und mit einer Prise Zynismus gestellt. Zudem darf angemerkt sein, dass sich Kläger des öfteren an Interviews und/oder Artikel richten. Warum sollte das ein VfGh Richter daher nicht tun dürfen, es gilt gleiches Recht für alle.
    Auf die Antworten bin ich mehr als gespannt und die daraus ergehenden Urteile werde ich mir dann einrahmen.
    Apropos Urteil: Unser VfGh Präsident hat ein ÖVP Parteibuch 🙋‍♂️

  19. Sabine Sabsi 29. Januar 2022 at 13:01

    @ tkp….das Dokument ist echt, wie sich hier überprüfen lässt:
    https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html

  20. Luisa F. 29. Januar 2022 at 12:51

    „Warum der Verfassungsgerichtshof gerade jetzt diese Fragen an den Minister richtet, bleibt bisher ungeklärt“

    Nö. Wer bekommt eine Kopie des Fragenkatalogs zugesandt? die Anwältin einer RA-Kanzlei, die man im Netz finden kann.
    Von der Anwältin kommen natürlich die Fragen – das Vfg ist ja im Thema nicht derart detailliert involviert: Weder lesen die Richter die Medien von vorn bis hinten, noch folgen sie wissenschaftlichen Studien. Das können sie auch nicht.
    Nein, das Vfg hat die von der Anwältin gestellten Fragen rechtskonform ausgestaltet, damit sie verfassungsrechtlich lückenlos sind, und dem Gesundheitsminister überstellt.

    So etwas ist übrigens durchaus normal – denn, wie gesagt, kann ja das Gericht keine Detailfragen klären – das muss schon die Regierung tun.

    • Andreas Schelberger 29. Januar 2022 at 13:41

      Das klingt plausibel. Dann könnte (sollte!?) aber auch die genannte Anwaltskanzlei einen Beitrag zur Aufklärung betreffend Echtheit leisten.

  21. Melanie Holzner 29. Januar 2022 at 12:33

    Man kann VfGH Dokumente über diesen Link prüfen. Da mir das pdf dazu vorliegt, habe ich dies getan. Hier das Ergebnis:
    https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html

    mit folgendem Wortlaut:

    Eine Signatur bzw. ein Siegel ist dann als „gültig“ zu betrachten wenn jede der Prüfungen Signaturwert (S), Zertifikat (Z) sowie Manifest (M) mit „OK“ abgeschlossen wurde.
    *1 Diese Signatur bzw. dieses Siegel umfasst nicht das vollständige Dokument. Bei mehrfach signierten Dokumenten wird das Dokument bei jedem Signaturvorgang erweitert und es kann auch erwünschte Änderungen geben (Genehmigungsvermerke). Um unerwünschte Veränderungen auszuschließen, sollten die Daten, die dieser Signatur bzw. diesem Siegel tatsächlich zu Grunde liegen, gesondert betrachtet werden.
    *2 Das Zertifikat erfüllt die technischen Voraussetzungen für eine Amtssignatur.

  22. Andreas Schelberger 29. Januar 2022 at 11:47

    Zweifel an der Echtheit des Fragenkatalogs???
    Dass sich der Vfgh in seiner Argumentation auf Daten aus dem Standard beruft (siehe Frage 10) und nicht auf authentischere, spricht nicht gerade FÜR die Echtheit, klingt für mich eher dilettantisch.
    Dass der Unterzeichner, Dr. Hauer, im „Sideletter“ mit dem Vermerk „FPÖ“ Erwähnung findet, könnte ein Hinweis auf Echtheit sein…

    Dass in diesem Blog Dokumente veröffentlicht werden, deren Echtheit nicht überprüft, ja sogar explizit angezweifelt wird, finde ich letztklassig!

    • Charlott 29. Januar 2022 at 12:12

      Letztklassig wäre mMn. Wenn man es nicht anzweifelte, wie damals beim Stern die H-Tagebücher. Es handelt sich doch hier nicht um einen rein journalistischen Blog, oder sehe ich das falsch, so dass sich vielleicht Leser hilfreich an der Recherche beteiligen werden.

    • Stefan Ochsner 29. Januar 2022 at 18:07

      Letztklassig wird unsere Demokratie behandelt.

      Letztklassig ist das Anpassen an die Politik.

      Es ist, wenn nicht echt (was wahrscheinlich ist) zumindest ein kreativer Versuch den Debattenraum zu öffnen.

      Jeder Versuch ist achtenswert also erstklassig

  23. Claus 29. Januar 2022 at 11:35

    Also wenn das eine Fälschung ist, dann ist diese unglaublich gut gemacht. Die Signaturprüfung ist OK, das heißt wenn ich das richtig verstehe wurde das Dokument vom VfGH erstellt und signiert. Es gibt jetzt nur noch die Möglichkeit, dass „jemand“ im VfGH dieses Dokument erstellt hat und im Namen des Verfassungsrichters gezeichnet und dann mit dem System des VfGH signiert hat. Die Konsequenzen möchte ich mir gar nicht vorstellen. Ein IT Hack von außen wäre natürlich auch denkbar.
    Den zeichnenden Verfassungsrichter findet man auch auf der Website des VfGH: https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/andreas_hauer.de.html Ich vermute mal die Telefone bei Frau RA Reisner und dem Verfassungsrichter Hauser laufen gerade heiß… Warten wir mal ab…

    • Claus 29. Januar 2022 at 11:39

      *Korrektur: Verfassungsrichter Hauer (nicht Hauser)

  24. audiatur et altera pars 29. Januar 2022 at 11:14

    Beginnt jetzt endlich der juristische Elefant im Raum den Staatsspitzen (und Spitzfindern) auf die Zehen zu steigen?

    Zwei Möglichkeiten:

    1. War es der VfGH, der diese seit Jahren sehr laut schweigenden Fragen an Mückstein gestellt hat, dann schwitzt jetzt Mückstein.

    2. War es nicht der VfGH: Dann schwitzen die Verfassungsrichter :-)

    • Hanna 29. Januar 2022 at 12:19

      zu Pkt. 2.:

      Das habe ich mir auch gedacht.

      Für all jene Mitglieder des politisch besetzten Höchstgerichts, die sich noch in echtem oder – eher – vorgegebenem Schlummern befinden, könnte das eine Art Weck- und Aufruf sein, ihre hier besonders geforderte und dringliche verfassungsgesetzliche Aufgabe zum Schutze des souveränen Volkes in Angriff zu nehmen.

    • Hanna 29. Januar 2022 at 12:25

      P.S.:

      … und DARUM ist es wichtig, ein Schriftstück dieses Inhalts an die Öffentlichkeit zu bringen.

  25. wellenreiten 29. Januar 2022 at 10:23

    Falls es eine Fälschung ist wäre das ziemlich gemein, weil der Fragenkatalog bei vielen Menschen falsche Hoffnungen weckt. Vielleicht soll es im Fall einer Fälschung dazu dienen, den VfGH wachzurütteln und dazu zu bringen, die richtigen Fragen tatsächlich zu stellen. Schlimm, dass man heutzutage immer skeptisch sein muss und alles dreimal hinterfragen muss und nichts mehr glauben kann.

  26. Wolfgang 29. Januar 2022 at 10:10

    Fragenkatalog von Dr.Hauer verfasst. Dr.Hauer ist dieser Text durchaus zuzutrauen, was für die Echtheit spricht.

  27. Uschi_22 29. Januar 2022 at 9:43

    Es ist Narrativ zu definieren und Poppers Infiniter Regress dabei zu bedenken.

    Sicher ist, dass die Zeiten der überzogenen Selbstdarstellungen von Politik, mit Pfeife oder Zigarette im Mund, vorbei sind.

    Politikerinnen und Politiker sehen heute etwas grauer und müder im Gesicht aus. Ihnen wurde das Mehrarbeiten gelehrt. Es sei ein revolutionäres Ereignis …

    • Karin Pfeiffer 29. Januar 2022 at 10:15

      Politikerinnnnnnnnnñnnnnnnnn
      Bitte, KEINE Gendersprache!
      Wo samma denn!

    • Charlott 29. Januar 2022 at 11:24

      @Karin Pfeiffer. Karin, das ist nicht unbedingt Gendersprache. Es kommt auf die Intention an. Wenn man explizit die beiden Geschlechter ansprechen will, kann man das so machen und muss nicht das generische Maskulinum verwenden. Andere Beispiele: Im Kollegium der Schule gibt es Lehrerinnen und Lehrer. In einem reinen Mädchengymnasium würde man sicher nur von Schülerinnen sprechen.

    • Charlott 29. Januar 2022 at 11:29

      @Karin. Kleine Ergänzung: Dennoch sollten wir hier nicht fordern, wie jemand unserer Meinung nach schreiben darf. Aber ich bin mir natürlich schon bewusst, dass Ihr Kommentar nur spaßig gemeint war, und sehe das verschmitzte Grinsen in Ihren Augen bildlich vor mir. Deshalb hoffe ich, dass Sie mir meine kleine Kritik verzeihen.

    • Uschi_22 29. Januar 2022 at 19:16

      @Karin Pfeiffer
      @Charlott

      Ich wusste noch gar nicht, dass das Zusammenkommen von Häsin und Häsin zur Geburt des Fuchses führt.

      Also ab jetzt: „Gute Nacht, Herr Pfeiffer.“

      Ich könne auch verschmitzt grinsen …

  28. Michaela 29. Januar 2022 at 8:48

    Meiner Meinung nach kommt jetzt der zwingende Fall nach so viel Hochmut:

    Der CDU-Politiker und frühere DDR-Bürgerrechtler Arnold Vaatz hat an das ZDF und den ZDF-Rundfunkrat eine Programmbeschwerde gesendet.

    Darin fordert er, neben einer Stellungnahme des Rundfunkrates, auch die Nennung und Beurlaubung des redaktionellen Verantwortlichen sowie den Rücktritt des ZDF-Intendanten, des Programmdirektors und des Chefredakteurs.

    Der Programmdirektor heisst übrigens Himmler.

    Es geht um eine Äusserung der Kabarettistin Sarah Bosetti, die in einer ZDF-Sendung über die «Spaltung» der Gesellschaft spricht und erklärt, diese sei «nicht so schlimm», denn es handele sich um den ‹unteren rechten Rand›, quasi den «Blinddarm der Gesellschaft» (im Video ab 3:50).

    Aus seinem Brief (veröffentlicht in der Berliner Zeitung):

    «Sehr geehrte Damen und Herren,

    Die Kabarettistin Sarah Bosetti trat Anfang dieses Monats im ZDF mit der Äusserung auf:

    ‹Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.›

    Das ZDF äussert damit erstmalig konkrete Vernichtungsphantasien gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung. Es greift damit in Bezug auf nicht COVID19-geimpfte oder nicht politisch links zu verortende Personen offen eine Argumentationskette der Nazis auf, wie sie der im KZ Bergen-Belsen tätige und 1945 wegen seiner Verbrechen hingerichtete SS-Arzt Fritz Klein in Bezug auf Juden äusserte:

    ‹Aus Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben würde ich einen eiternden Blinddarm aus einem kranken Körper entfernen. Der Jude ist der eiternde Blinddarm im Körper der Menschheit.›

    Das müsste ein Stein sein, der die Dinge ins Rollen bringen kann.

    Falls hier jemand hilfreiche Kontakte hat, wären bestimmt sehr viele Menschen für einen Hinweis an diese dankbar.

    • tanthess 29. Januar 2022 at 9:38

      „Falls hier jemand hilfreiche Kontakte hat, wären bestimmt sehr viele Menschen für einen Hinweis an diese dankbar.“ – Spenden sind da hilfreicher. Denn es scheitert immer am Geld, was kaum oder nicht vorhanden ist. Und mit viel Geld(Spenden) kann man auch die besten Anwälte beanspruchen. Aber wir wissen ja, daß einmal kein Vertrauen da ist und wenn doch, dann doch der Spruch zählt:“Jeder ist sich selbst der Nächste.“ Das Produkt einer Ellbogengesellschaft. Zumindest bei den Deutschen.

    • Michaela 29. Januar 2022 at 15:43

      @ Tanthess:
      Die Staatsanwaltschaft beispielsweise ermittelt von Amts wegen. Und auch in der medialen Landschaft dürfte das einige interessieren.

  29. federkiel 29. Januar 2022 at 8:30

    Das wäre zu schön, um wahr zu sein, denn die verlangten Daten gibt es vermutlich gar nicht.
    Was ich hier vermisse, ist ein Link zu dem Dokument. Wo findet sich dieses?
    Oder ist das ein Leak?

    • federkiel 29. Januar 2022 at 8:41

      Die Kanzlei Stix, an die dieses Schreiben auch ergeht, ist auch bei den „Anwälten für Grundrechte“ gelistet.
      Deren Initiative?

    • anamcara 29. Januar 2022 at 17:44

      file:///C:/Users/Admin/AppData/Local/Temp/4_6028621718224898533.pdf

  30. Harald 29. Januar 2022 at 8:09

    Ist sicher nur ein Zufall, dass das Schreiben am 26.1. ausgestellt wurde und das Clownkabinett am 27.1. das Ende des „Lockdowns für Ungeimpfte“ verkündet hat und einen (geheimen) Öffnungsgipfel für dieses Wochenende angesetzt hat.

  31. Paul 29. Januar 2022 at 8:06

    Fake. Das Aktenzeichen ist beim VFGH unbekannt.

    • 1150 29. Januar 2022 at 8:21

      wartens wir einmal ab…………

    • Thomas B 29. Januar 2022 at 8:21

      Wie kann man das prüfen? Können nicht nur Entscheidungen nach Aktenzeichen gesucht werden? Danke für die Info. Lg

    • Hans H. 29. Januar 2022 at 8:57

      Laut Artikel wurde die Signatur des Dokuments geprüft und ist echt.

    • Wolfgang 29. Januar 2022 at 9:43

      Das Dokument ist mit Sicherheit echt,es ist gleichlautend an mehrere Anwaltskanzleien ergangen,die in ihren Beschwerden entsprechend argumentiert haben!!

    • Rosa 29. Januar 2022 at 12:02

      … sagt WER beim VfGH?

    • Erika 29. Januar 2022 at 13:47

      Ich könnte mir vorstellen: so lange ein Verfahren noch anhängig ist, wird vom zuständigen Gericht unter dem Az auch kein Fragenkatalog dargestellt, sprich: „quasi Ablaufverfahren“ veröffentlicht. Das sind Fragen von Anwälten, das Gericht scheint die Erinnerung/Klage nicht abgeschmettert zu haben, sondern erstmalig tätig zu werden. Es ist zumindest zu hoffen🤔

    • Nici 29. Januar 2022 at 17:53

      Woher weißt du das?

  32. Eva-Maria 29. Januar 2022 at 8:01

    Sehr gut.

  33. MarekWojcik 29. Januar 2022 at 7:58

    Konvoi der Freiheit https://www.world-scam.com/de/archive/6467

  34. Toni 29. Januar 2022 at 7:34

    Grandios, ich spüre Aufwind.

  35. Rudolf Hafner 29. Januar 2022 at 7:01

    Ich fürchte aber noch immer, dass diese Fragen, dieses Schreiben ein Fakes ist.
    Motto “ Zu „schön“ um wahr zu sein.
    Aber: Die Hoffnung stirbt zuletzt

    • tanthess 29. Januar 2022 at 9:33

      Oder Mückstein wird lügen. Übrigens kann niemand die Zahlen zu den COVID-19-Erkrankungen und Todesursachen widerlegen, weil entweder verbuddelt oder verbrannt. Denn in den meisten Fällen wurde die Obduktion verweigert oder als nicht notwendig erachtet. Mückstein könnte sich demzufolge da rausschummeln und sogar seine Position stärken. Es fehlen Gegenbeweise.

    • 1150 29. Januar 2022 at 9:44

      @tanthess
      aussagekraft haben u.a. die abrechnung der erbrachten leistung durch haupt/nebendiagnosen

    • genesener unbelehrbarer ungeimpfter 29. Januar 2022 at 10:24

      @tanhess

      Dr. Frankenstich wird nicht lügen, weiss er doch all die wunderbaren Expertinnen und Experten um sich. Jede der gestellten Fragen wird er wie folgt beantworten: „Unsere Expertinen und Experten … blablabla… die Expertinnen und Experten … “ Und das Schöne für ihn ist dabei: „Niemand wird ihn, für all seine lächrlichen Theatervorstellungen, aus dem Amt jagen und vor den Kadi zerren!“ Eher friert die Hölle zu …

    • weer 29. Januar 2022 at 11:26

      Habe gesehen, dass die links nicht funktionieren und es scheint dass die Signatur gefälscht ist

    • Heribert Printl 29. Januar 2022 at 11:41

      Ich fürchte auch, dass das nicht echt ist. Schon sprachlich wirkt es nicht von einem Gericht, insbesondere die ständige Bezugnahme auf Medienberichte.
      Ferner die fehlende Bezugnahme auf konkrete Gesetzesnormen.

    • Sabine Sabsi 29. Januar 2022 at 13:04

      …hier kann man es überprüfen, es ist echt:
      https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html

    • Hans H. 29. Januar 2022 at 16:48

      @Heribert

      Da müssen die Gesetze nicht drinnen stehen, denn es ist keine Verhandlungsschrift, sondern zuerst einmal eine Auskunftserhebung. Grundlage dürfte eine Klage der Rechtsanwältin sein, an die das Schreiben auch gegangen ist. Denn der VfGH kann nicht von sich aus tätig werden, sondern nur auf Basis einer Klage, die diese Rechtsanwältin vermutlich genau mit all diesen Punkten eingereicht hat.

    • Stefan Ochsner 29. Januar 2022 at 17:59

      Denk auch das es nicht echt ist. Sollte aber echt sein .

      Vielleicht regt dieses Schreiben zumindest eine Diskussion an

    • reiner 30. Januar 2022 at 13:09

      der anwalt lügt also auch? wer noch??

    • Fritz Madersbacher 30. Januar 2022 at 18:43

      @Rudolf Hafner
      29. Januar 2022 um 7:01 Uhr
      Es scheint zu stimmen:
      „Kurier“, 30/01/2022
      „Verfassungsgerichtshof will Antworten von Mückstein zu Corona-Massnahmen“
      Der Artikel endet mit: „Die letzten Fragen beziehen sich auf den „Lockdown für Ungeimpfte“ und inwieweit dieser Auswirkungen auf die Hospitalisierungen bzw. das Hospitalisierungsrisiko hat. Nur zwei Tage nach der Übermittlung der Fragen wurde diese Maßnahme von der Regierung aufgehoben.“

  36. Rudolf 29. Januar 2022 at 6:56

    Alle Achtung! Da braut sich für Mücki und Co einiges an Ungemach zusammen.
    Auf seine Antwort bin ich schon gespannt. So z.B. über die Wirkung der Masken und der Impfung.
    Und er wird auch dafür Belege aufbringen müssen.
    Meine Prognose: Im Frühjahr wird der VGH die meisten Coronamassnahmen „zerreißen“.
    Immerhin: Bei über 40 Verordnungen hat er das schon getan….

    • Hanna 29. Januar 2022 at 18:02

      Der VfGH will vom BMG u.a. wissen, wie hoch die ABSOLUTE Risikoreduktion nach 1, 2 oder 3 C-Injektionen Impfungen beträgt.

      Ob MÜCKSTEIN imstande ist, dem Höchstgericht den gigantischen Unterschied zwischen ARR und RRR zu erklären? Im Falle von Pfizers „Wunderwaffe“ sind das 0,84 % ARR – nun weniger, weiter gegen Null gehend, denn 0,84 % war noch vor Bekanntwerden der enormen Tricksereien des Pharmariesen aus 2020 – gegenüber dem – traditionell marketing-mäßig servierten – betr. Wirksamkeit sinn- wie aussagelosen 95 % RRR.

      Der VfGH beziffert das Risiko, an C-19 zu versterben, mit 0,15 %. MÜCKSTEIN muß idZ auch antworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiken senkt.

      Ich bin sehr gespannt, was sich der krankmachende Gesundheitsminister als Ausreden einfallen läßt.

      Aber vielleicht zieht MÜCKSTEIN es ja vor – TRUDEAU, PM mit „Trucker-Phobie“, macht’s gerade vor –, just vor Ende der gesetzten Abgabefrist in die erklärungsfreie Selbstisolation zu entschwinden.

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