Strafrechtlerin fordert Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne – Körperverletzung im Amt?

6. Juni 2026von 5 Minuten Lesezeit

Wer Unrecht begeht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Forderung kommt nun ausgerechnet von einer Strafrechtsprofessorin der Universität Regensburg und das entsprechend juristisch untermauert. Im Zentrum steht die mangelhafte oder fehlende Aufklärung der Impflinge über Risiken der neuartigen mRNA-Produkte.

Katrin Gierhake, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, hat in Cicero einen Artikel veröffentlicht, der es in sich hat: „Corona-Aufarbeitung — Impfschäden und strafrechtliche Verantwortung“. Es ist der bislang deutlichste Vorstoß aus der etablierten Rechtswissenschaft, die Corona-Impfkampagne strafrechtlich zu durchleuchten. Gierhake prüft, ob impfende Ärzte im Rahmen der staatlich organisierten Kampagne als Amtsträger gehandelt haben – mit weitreichenden Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in zivilrechtlicher Hinsicht festgestellt, dass der Staat haftet, weil die Ärzte hoheitliche Aufgaben wahrnahmen. Diese Einordnung hat nun auch strafrechtliche Brisanz.

Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)?

Der Kern von Gierhakes Argumentation: Eine medizinische Behandlung — und eine Impfung ist eine solche — bedarf der informierten Einwilligung des Patienten. Fehlt diese, ist der Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung. § 630d BGB regelt die Einwilligung, § 630e BGB die Aufklärungspflichten.

Gierhake hatte bereits 2023 gemeinsam mit dem Düsseldorfer Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2023, 2231ff.) dargelegt, dass die ärztliche Aufklärung vor Corona-Impfungen in aller Regel nicht den etablierten Standards der Rechtsprechung gefolgt sei. Die Impfstoffe waren bedingt zugelassen — das bedeutet, die Zulassung stand unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen, weil Langzeitdaten fehlten. Genau das hätte im Aufklärungsgespräch thematisiert werden müssen.

Stattdessen erlebten Millionen Deutsche ein standardisiertes Prozedere: Aufklärungsbögen zum Ankreuzen, Durchschleusen im Minutentakt, der allgegenwärtige gesellschaftliche Druck — und der Satz, der alles abdecken sollte: „Die Impfung ist sicher und wirksam.“

Gierhake argumentiert, dass eine wirksame Einwilligung unter diesen Umständen nicht zustande kam. Steht aber die sogenannte Primärverletzung — also die Impfung ohne wirksame Einwilligung — fest, gelten für die weiteren Kausalitätsfragen nicht mehr die hohen Hürden des Strengbeweises, sondern es genügen bloße Wahrscheinlichkeiten. Ein juristischer Paradigmenwechsel.

Die unterschlagene Information: N-Methyl-Pseudouridin

Rechtsanwalt Gebauer wies in einem weiteren Verfahren auf einen bislang kaum beachteten Punkt hin: Die Aufklärung enthielt keine Information über die Ersetzung von Uracil durch N-Methyl-Pseudouridin in der mRNA. Diese Modifikation, von der Impfstoffentwicklerin Katalin Karikó als bahnbrechend gefeiert, hat ein eigenes Schadpotential — wie der Forscher Paul Cullen dargelegt hat. Gebauer vertritt die Auffassung, dass diese fehlende Information eine weitere Vertragsverletzung darstellt, die beweisrechtliche Konsequenzen zugunsten der Impfopfer haben kann.

Mit anderen Worten: Millionen Menschen wurden mit einer genverändernden Substanz injiziert, ohne dass sie über deren spezifische biochemische Modifikationen aufgeklärt wurden. Dass dies strafrechtlich relevant sein könnte, ist geltendes Recht.

Die politische Dimension: Spahn und Lauterbach auf der Anklagebank

Parallel zu Gierhakes juristischer Analyse hat sich ihr Ehemann, Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake, auf X/Twitter geäußert:

„Durch die weiteren ‚Entschwärzungen‘ der #RKIFiles und die verschiedenen diesbezüglichen Veröffentlichungen (u.a. von Herrn @SHomburg) hat sich ein Abgrund aufgetan, der klar zu belegen (im Sinne von: beweisen) scheint, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach politische Schwerverbrecher sind, die nicht in den Bundestag, sondern auf die strafrechtliche Anklagebank gehören.“

Die RKI-Files — jene nach jahrelangen juristischen Kämpfen freigeklagten Protokolle des Robert Koch-Instituts — haben dokumentiert, was Kritiker seit 2020 sagten: Die Maßnahmen basierten nicht auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern auf politischer Opportunität. Das RKI, so Olaf Gierhake, habe sich „opportunistisch der politischen Weisungsbefugnis von Jens Spahn und später — in noch krasserem Umfang — von Herrn Lauterbach gefügt, die ihr persönliches Machtsüppchen auf dem Rücken der Bevölkerung gekocht haben“.

Die Beweislast-Umkehr: Warum der Staat in der Defensive ist

Ein entscheidender Punkt, den Katrin Gierhake in ihrem Cicero-Artikel anspricht, ist die Frage der Beweislast. Normalerweise muss im Strafprozess die Anklage die Schuld beweisen. Doch im Arzthaftungsrecht gibt es eine Besonderheit: Bei groben Aufklärungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Der Arzt — oder in diesem Fall der Staat — muss dann beweisen, dass der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingetreten wäre.

Gierhake zufolge liegt ein solcher grober Aufklärungsfehler vor, wenn:

  1. Die bedingte Zulassung der Impfstoffe nicht thematisiert wurde
  2. Das Fehlen von Langzeitdaten verschwiegen wurde
  3. Die spezifischen Risiken der mRNA-Technologie (inklusive der N-Methyl-Pseudouridin-Modifikation) nicht erläutert wurden
  4. Der gesellschaftliche Druck (2G, 3G, einrichtungsbezogene Nachweispflicht) die Freiwilligkeit der Entscheidung faktisch aufhob

Trifft dies zu, ist der Staat in der Beweispflicht — eine Position, aus der er sich kaum befreien kann, weil die Datenlage zu Impfschäden systematisch untererfasst wurde.

Der schwierige Weg zur Strafverfolgung

Gierhake räumt ein, dass der Weg zu strafrechtlichen Konsequenzen steinig ist. Es brauche, wie sie bereits 2023 im Cicero-Interview sagte, „nur einen Staatsanwalt, der aufhorcht“. Doch genau daran hapert es. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, die Justizministerien politisch besetzt. Das Delikt der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) käme in Betracht — es setzt aber voraus, dass ein Amtsträger bei Ausübung seines Amtes eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt.

Dass Gesundheitsminister, die eine Impfkampagne anordneten, ohne über die Risiken bedingt zugelassener Präparate aufzuklären, sich nach § 340 StGB strafbar gemacht haben könnten, ist keine abwegige Konstruktion — es ist zwingende Logik, wenn man die Grundsätze des Medizinrechts anwendet.

Noch gravierender: Olaf Gierhake spricht in seinem X-Post von „politischen Schwerverbrechern“ und weist darauf hin, dass Mord nicht verjährt. Der Vorwurf wiegt schwer: Wenn die politisch Verantwortlichen wissentlich Maßnahmen anordneten, die zu Todesfällen führten — durch Impfschäden ebenso wie durch unterlassene Behandlung anderer Erkrankungen während der Lockdowns —, dann steht der Tatbestand des bedingten Vorsatzes im Raum.

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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14 Kommentare

  1. Dr. Rolf Lindner 6. Juni 2026 um 23:12 Uhr - Antworten

    Die Umwandlung eines Menschen in eine Zellkultur führt zu einer Immunaktivität, deren maximaler Erfolg die Tötung der Zellkultur ist, wobei mit jeder vernichteten Zelle der Zellkultur auch Antikörper vernichtet werden, wodurch die Kurzzeitigkeit der Wirksamkeit (wenn überhaupt vorhanden) der mRNA-basierten Injektionen eine Erklärung findet. Hinzu kommen Wirkzeitverlängerung durch Nukleotidsequenzänderung, Hinzufügen eines kanzerogenen Wirkungsverstärkers und Wahl des möglichst giftigen Antigens. Die Krönung der Kriminalität im Bereich der Covid-Gengiftinjektionen ist Pfizers gravierender Wechsel der Herstellungsmethode von der Testsubstanz (PCR-Methode) zur Anwendungssubstanz (Plasmidmethode), weshalb die Injektion von Pfizer wahrscheinlich gar keine Zulassung hatte. Fazit ist, dass die Umwandlung eines Menschen in eine Zellkultur als schwere Straftat für alle Beteiligten behandelt werden sollte, wobei die Umstände die Frage beantworten, ob es sich um eine Straftat aus niederen Motiven oder aus Fahrlässigkeit handelt.

  2. Hausmann_Alexander 6. Juni 2026 um 20:02 Uhr - Antworten

    Zitat vom ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz:
    „Mit der Waffe an der Schläfe lässt sich nicht verhandeln, außer über die eigene Unterwerfung.“

    Und vom brasilianischen Präsidenten Lula (Bezug zu mRNA Impfungen)
    „…,denn ich liebe mein Leben!…“

    Und wer hat Nord Stream gesprengt?

  3. Jan 6. Juni 2026 um 17:00 Uhr - Antworten

    Die individuelle Schuld ist gerichtlich zu beweisen. Aber die Idee, dass ein Amtsträger bis zum Beweis der Schuld als unbelastet zu gelten hat, ist falsch!

    Im Falle einer Schuld wären die Straftaten von Spahn und Lauterbach derart erheblich, dass sich bis zum Freispruch eine Verwendung in Staatsdiensten verbietet. Das gilt auch für die Klärung der Frage, ob Cruella Druck auf die Zulassung ausgeübt und sich gleichzeitig persönlich bereichert hat.

    In hohen Ämtern muss man eben auch ausschließen, dass der Eindruck entsteht, man habe wissentlich gelogen, wenn man „praktisch nebenwirkungsfrei“ behauptet.

    Die bisher fehlende Strafverfolgung zusammen mit dem 188 und der östereichischen Novellierung Kritische-Fakten-gleich-Spionage sind geeignet erheblichen Schaden für die Gesellschaft zu generieren. Nicht zuletzt deswegen, weil die Verantwortlichen dann nicht mehr mit der Realität konfrontiert werden können.

  4. Leontinger 6. Juni 2026 um 14:07 Uhr - Antworten

    Danke Dr. Mayer! Wunderbarer Artikel! Ich hoffe für uns und für die Schreiberin, dass sich wirklich noch unabhängige Staatsanwälte mit diesem Thema beschäftigen!

  5. OMS 6. Juni 2026 um 9:39 Uhr - Antworten

    Es wurden massenweise Menschen generalstabsmäßig um ihre Gesundheit und ihr Leben gebracht. An was erinnert mich das bloß.

  6. local.man 6. Juni 2026 um 8:53 Uhr - Antworten

    Wenn Corona als das offengelegt werden würde, was es war, dann hätte das ja im Grunde weltweite Folgen und das wie weit Richtung Elfenbeinturm?
    Es würde auch weitere Fragen die nach Antworten schreien mit auf den Tisch bringen.
    Da Corona und das was erreicht werden soll, denn die Pläne stehen ja noch, ist politisch ein weltweites Erdbeben und würde das Kartenhaus wohl einstürzen lassen. Im Anschluss müsste ja eigentlich weltweit eine Säuberung der Regierungen, Ämter, Medien uvm. stattfinden.
    Dies werden sich die machtbesessenen und aktuell an den Hebeln sitzenden Sektenmitglieder wohl eher kaum gefallen lassen.
    Ich befürchte dann eher sowas wie Krieg, oder sonstwas für herbeigeführte Katastrophen, um dies unter sich zu begraben und wenigstens den Status Quo zu wahren.
    Dennoch kann ein freiheitsliebender Mensch nicht anders, als die Aufdeckung der Corona-Story einzufordern…
    Hoffen kann man dann auf Leute, die trotz des Erdbebens kluge und richtige Entscheidungen für die Menschen vollziehen, nicht für sich selbst, nicht für Dritte und nicht gegen die Menschen..

    Nur welche Leute sollen das sein? Ich vertraue einem Bussfahrer mehr, als jedem Akademiker und die Gründe sind simpel.. Die Akademiker sind länger und tiefer durch das System manipuliert und haben mehr zu verlieren. Und ein Bussfahrer hat mehr gelitten und ist ökonomisch schon weiter unten… Und viele sehr kluge Köpfe stehen oftmals gar nicht soweit Oben, sondern sind systembedingt eher ganz Unten angekommen… Einfach schon deswegen, weil sie, wenn sie einmal dieses total kranke System erkannt haben, da nicht mehr mitmachen können und wollen..

    • Andreas_Sch. 6. Juni 2026 um 14:42 Uhr - Antworten

      Trotzdem würde ich mit einem Busfahrer keinen Staat machen wollen. 😂 Ganz unabhängig von Venezuela …

      • rudifluegl 6. Juni 2026 um 18:20 Uhr

        Nou Jo!
        Da gibt es doch schon Migrantenstämmige Dr. Dr. Dr. Prof. Dipl. Ing. hoch ³ zur Genüge!
        Oder etwa nicht?

  7. fdik 6. Juni 2026 um 8:23 Uhr - Antworten

    So wie es Meinungsfreiheit nur in freien Gesellschaften gibt, so ist die fachliche Meinung irgend einer Rechtsprofessorin nur in Rechtsstaaten ggf. relevant.

    • W. Baehring 6. Juni 2026 um 12:35 Uhr - Antworten

      Sie sagen es!
      In Deutschland ist unter dem Decknamen „UNSERE Demokratie“ die (laut Grundgesetz) freiheitlich demokratische Grundordnung mittels politischer Korruption der herrschenden politischen Kaste längst zu Grabe getragen bzw. in „IHRE“ (eigene) „Demokratie“ umgeformt worden. Das schließt auch die Justiz mit ein, die vom Kontrollorgan ÜBER die politische Kaste (als unabhängige dritte Gewalt) zum Schutzorgan FÜR die politische Kaste umgebaut wurde. Insofern ist die von der politischen Kaste gebrauchte Formulierung „UNSERE Demokratie“ auch völlig korrekt.
      Die Bevölkerung sollte sich diese hohle Phrase allerdings NICHT zu eigen machen, denn „UNSERE“ Demokratie ist keinesfalls DIE Demokratie der Bevölkerung (übrigens genausowenig, wie „Unsere Deutsche Demokratische Republik“ NICHT die demokratische Republik der gesamten DDR-Bevölkerung war, sondern lediglich die der führenden SED-Partei-Bonzen und ihrer politischen Vasallen in den nachgelagerten Behörden).

      Ganz offensichtlich wurde das spätestens seit der menschengemachten Corona-Krise und die von der politischen Kaste verordneten, von der Justiz durchgewunkenen und von den Behörden umgesetzten, aber eindeutig grundrechtsverletzenden Maßnahmen.

      Artikel 1 (1) GG legt z.B. fest (Zitat):

      „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

      Und nach Artikel 2 (2) GG hat (Zitat) „Jeder … das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…“.

      Insofern ist die fachlich begründete, aber nonkonforme Meinung einer Rechtsprofessorin in „UNSERER Demokratie“ in der Tat NICHT (mehr) relevant, genauso wenig, wie es z.B. fachlich exakt begründete Gutachten waren, die gegen die grundrechtsverletzenden Corona-Maßnahmen sprachen.

      • K Kaefer 6. Juni 2026 um 13:13 Uhr

        oder auch vereinfacht ausgedrückt: Kriminelle haben die Regie übernommen. Letztendlich war das aber schon fast immer so. Erstaunlich ist dass immer noch so Viele freiwillig mitmachen und so tun als wäre Alles (weitgehend) in Ordnung und durch ihre Passivität und bewusstes Wegschauen das System unterstützen. Das ist im 3. Reich schon einmal ganz übel schiefgelaufen. Eine Wiederholung zeichnet sich ab.

        Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist übrigens im „Impfschutz“-Gesetz 2019 ganz elegant ausgehebelt worden. Die wussten alle schon Bescheid was kommt. Wer sich für den Dienst mit der Waffe entscheidet hat seine Menschenrechte sowieso schon an der Tür abgegeben.

      • Andreas_Sch. 6. Juni 2026 um 14:54 Uhr

        Mit der DDR geben Sie ein gutes Stichwort: Was hätte alles sein können, wenn man den Mund aufgemacht hätte bevor es viel zu spät war! (Hätte, hätte Fahrradkette.) Man sieht es daran, was passierte ALS man endlich die Schnute aufbekam … Es glaubt doch wohl niemand ernstlich, dass heutige „Bonzen“ sowie ihre „Vasallen in nachgelagerten Behörden“ ähnlich friedfertig reagieren würden, oder?

      • rudifluegl 6. Juni 2026 um 18:29 Uhr

        Eben!
        Danke!
        Die repräsentative Demokratei, repräsentiert von totalitären Halunken! Das in spare ich nett wie ich bin.
        Don Corleone gab sich in Fieberträumen eine demokratische Verfassung, mit Gleichberechtigung aller Killer, Drogenhändler, Erpresser Arschvokaten mit Möglichkeiten seiner Abwahl bei seinem Tod!

    • Vortex 7. Juni 2026 um 4:36 Uhr - Antworten

      Neben der Corona-Aufarbeitung mit hoffentlich strafrechtlichen Konsequenzen für alle aktiv Beteiligten ist in vielen anderen Bereichen ebenfalls eine unabhängige, wissenschaftlich relevante sowie auch strafrechtliche Auswertung vonnöten. Hierzu einige Beispiele: Vergällung von Lebensmitteln! (tinyurl.com/mr42er3d), bzw. welches Zertifikat ist letztlich kein Fake und welche destruktiven Absichten verbergen sich dahinter!?

      Des Weiteren die absichtliche Lebensdauerverkürzung von nahezu allen technischen Produkten sowie die Beibehaltung bereits längst veralteter Technologien, die die etablierten Grosskonzerne unbeirrt forcieren.

      Die globale Freigabe jeglicher Freie-Energie-Technologien muss unverzüglich erfolgen, was alle Kriege beenden wird, da hauptsächlich die künstliche Verknappung von Energie jeglicher Art der eigentliche Grund dafür ist.

      Jeglicher schädliche Machteinfluss auf Natur und Mensch muss in Zukunft vollständig unterbunden werden!

      Die bisherigen Verursacher (Grosskonzerne, Milliardäre usw.) müssen strafrechtlich bis zur letzten Konsequenz verurteilt werden. Ihre Geldmittel und Besitztümer müssen unbedingt eingezogen werden, um damit alle bisher erfolgten Schäden zu kompensieren. Es ist global per Weltgesetz festzulegen, wie viele Ressourcen (Geld und Besitz) jedermann in seiner Lebenszeit erreichen darf. Nur auf diesem Weg ist ein gesellschaftliches Leben ohne Bevorzugung sowie Korruption noch möglich. Neutrale KI-Systeme überwachen und regeln dann den gerechten Ablauf und fördern die kreativen Fähigkeiten von Jedermann auf freiwilliger Basis, denn jeder Mensch hat letztlich eine innere Berufung, die auch individuell gelebt werden sollte. Quelle: https://www.med-etc.com/

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