Ungarn bleibt im Internationalen Strafgerichtshof

28. Mai 2026von 2,5 Minuten Lesezeit

Nach und nach kippt Ungarn die Schritte von Viktor Orbán um – wohl die Bedingungen, um an die EU-Gelder zu kommen. Der Austrittsbeschluss der Orbán-Regierung aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH/ICC) wurde gekippt.

Wenige Tage bevor der geplante Austritt Ungarns aus dem ICC wirksam geworden wäre, hat Ungarn den Beschluss wieder gekippt. Das Parlament hat den Austrittsbeschluss rückgängig gemacht. Der eingeleitete Austritt wäre zum 2. Juni abgeschlossen gewesen. Ungarn hätte als erstes EU-Mitglied die Jurisdiktion des Haager Tribunals verlassen.

Der Prozess begann im April 2025. Kurz nach dem offiziellen Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Budapest – gegen den der IStGH einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen erlassen hatte – kündigte die Orbán-Regierung den Austritt aus dem Römischen Statut an. Das Parlament billigte das Gesetz am 20. Mai 2025 mit 134 zu 37 Stimmen bei sieben Enthaltungen. Die Orbán-Regierung begründete den Schritt mit einer Politisierung des Gerichts und einem Verlust an Vertrauen. Beim ICC liegt auch ein Haftbefehl gegen Wladimir Putin vor. Der Gerichtshof wird von einer Reihe von Staaten abgelehnt, darunter USA, Russland, Israel, China, Indien, Pakistan, Iran, Saudi-Arabien und viele weitere. Doch die EU ist kollektiv Teil des ICC.Die EU sah den Schritt deshalb als weiteren Konflikt mit gemeinsamen Werten. Dieser Verstoß gegen die gemeinsamen Werte führte ebenfalls zu einem Verfahren – über die Auswirkungen hat TKP hier berichtet.

Bekanntlich wurde Orbán entmachtet. Die neue Regierung kündigte rasch an, den Austrittsprozess zu stoppen, während sie umgehend mit der EU verhandelt, um an die eingefrorenen Milliarden zu kommen. Am 25. Mai 2026 legte Magyar einen Gesetzentwurf vor, der in einem beschleunigten Verfahren behandelt wurde. Bei der Abstimmung am Mittwoch stimmten 133 der 199 Abgeordneten für den Verbleib, 37 (vor allem aus Orbáns Fidesz-Partei) dagegen, fünf enthielten sich.

Der IStGH und die EU begrüßten die Entscheidung als wichtiges Signal für die internationale Rechtsstaatlichkeit und die Einheit der EU-Mitgliedstaaten. Ungarn bleibt nun – wie alle anderen 26 EU-Länder – Mitglied des Gerichts. Am Donnerstag berichten Medien, dass Ungarn und die EU kurz vor einer Einigung über die Freigabe der EU-Mittel sind. Magyar erklärte, man sei sich in vielen Punkten einig. Er kündigte zudem an, bald einen offiziellen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) zu stellen. Etwas, was sich Brüssel eindringlich wünscht.

Ungarische Souveränisten sehen die Entscheidung als „Kapitulation vor externem Druck“ und den IStGH sowie die EPPO als politisches Instrument der Kommission. Die neue Regierung und ihre Unterstützer feiern den Schritt als Rückkehr zu europäischen Werten und internationaler Zusammenarbeit. Es sind die neuen Töne aus Budapest. Von dieser Musik wird man noch mehr hören.


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