
Der große Bluff mit „Long Covid“
Die Politik will nicht wissen, wie viele Long Covid Patienten geimpft sind. Das hat nun auch eine parlamentarische Anfrage belegt und damit ist eines naheliegend: Bei „Long Covid“ handelt es sich oft (oder immer?) um einen Impfschaden.
Die deutsche Regierung kann die These, dass es sich bei „Long Covid“ um einen Impfschaden handelt, nicht widerlegen. Denn weder erhebt sie, ob die Patienten gegen Covid geimpft worden sind, noch grenzt sie die Krankheit vom Post-Vac-Syndrom ab – TKP hat etwa hier berichtet. Diese fehlende Abgrenzung ist keine Neuigkeit, wurde aber in einer kleinen Anfrage nun erneut bestätigt.
Die kleine Anfrage der Kleinen Anfrage der AfD konnte nun erneut festhalten, dass der Impfstatus gar nicht erhoben wird. Multipolar berichtet zur Anfrage aktuell:
In einer Kleinen Anfrage aus dem Februar hatte die AfD-Bundestagsfraktion wissen wollen, ob die Bundesregierung „eindeutige, wissenschaftlich valide Aussagen zur Unterscheidung von Long Covid und Post-Vac sowie zur Anzahl der jeweils betroffenen Personen“ treffen könne und inwiefern der Impfstatus von „Long-Covid“-Erkrankten erfasst werde. Die Bundesregierung verwies in ihren Antworten darauf, dass es zu beiden Komplexen bislang keine „etablierten klinischen Falldefinitionen“ gebe, die individuelle Diagnostik im Rahmen der ärztlichen „Therapiefreiheit“ erfolge und medizinische Fachgesellschaften entsprechende Leitlinien entwickeln würden.
Bereits im Januar 2025 hatte die damalige BSW-Bundestagabgeordnete Jessica Tatti die Bundesregierung gefragt, „wie viele ärztlich diagnostizierte Long-Covid-Erkrankte vorher eine Impfung gegen Covid-19 erhielten“. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) antwortete seinerzeit: „Statistiken zur Anzahl Long- bzw. Post-Covid-Betroffener und ihrem Covid-19-Impfstatus sind der Bundesregierung nicht bekannt.
[…]Auf Multipolar-Anfrage schreibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), es lägen „keine Daten zur Anzahl der in Deutschland von Long- bzw. Post-Covid betroffenen Personen vor“ und verweist auf das Robert Koch-Institut (RKI). Auf die Frage nach dem Corona-Impfstatus von „Long-Covid“-Betroffenen geht das PEI nicht ein. Im Januar 2025 hatte eine Gruppe von Chemie-Professoren Aufklärung vom PEI zur Menge an Stacheleiweißen (Spike-Protein) nach Infektion sowie nach Impfung mit dem Biontech-Präparat „Comirnaty“ gefordert. Laut den Chemikern gebe es bislang keine Untersuchungen oder Daten dazu, wie viel Spike-Protein pro Impf-Dosis der Körper produziert. „Es ist für ein Medikament ungewöhnlich, dass nicht bekannt ist, wie viel pharmakologisch wirksame Substanz nach der Injektion im Körper vorliegt“, schrieben die Chemieprofessoren nun im April 2026 in einem weiteren Brief an das PEI. Laut den auf zwei Studien basierenden, eigenen Berechnungen der Professoren sei die Maximalmenge an gebildetem Spike-Protein nach der Impfung rund „100.000-mal mehr als bei einer Infektion“.
All das passt ins Bild des großen Bluffs von Long Covid, das eigentlich „Long Impfung“ ist. So hat TKP etwa auch über die Abrechnungsmethode für Kassenärzte berichtet. Wenn Leistungen über „Long Covid“ abgerechnet werden, erhalten Ärzte extrabudgetäre Gebühren. Für „Post Vac“ gibt es keine eigene Abrechnungsposition.
Brisant ist auch eine Stellungnahme einer australischen Behörde. Sie hielt im März 2024 klar fest, dass es „Long Covid“ nicht gibt. Bis zur deutschen Regierung hat sich das nicht durchgesprochen. In der dazugehörigen Studie aus Australien hielten die Forscher fest, dass „mit großer Sicherheit“ 90 Prozent der mutmaßlichen „Long-Covid“-Fälle tatsächlich Impfschäden sind.
Auf Mulitpolar-Nachfrage sagte Klaus Steger, Vorstand des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) sagte auf Multipolar-Nachfrage, eine Unterscheidung zwischen „Long-Covid“ und „Post-Vac“ sei „politisch nicht gewollt“.
Dies würde „das Narrativ der tödlichen Pandemie und der sicheren und wirksamen Impfung zerstören“. Er verweist auf eine „bewusst schwammige Definition“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. In dessen „Long-Covid“-Richtlinie heißt es in Paragraf 2 („Definition der Patientengruppe“) lediglich, dass darunter „Symptome oder Krankheitsbilder in Folge einer akuten SARS-CoV-2-Infektion“ zu verstehen seien, die länger als vier Wochen nach Infektion andauern. Laut Steger handelt es sich bei der Beschreibung von „Long-Covid“ oft „um unspezifische Symptome, die generell häufig in der Allgemeinbevölkerung vorkommen“.
Doch das Phantom Long Covid ist noch immer ein großes Geschäft. Bis 2030 gibt es mehr als 600 Millionen Euro für „Long Covid“ Forschung, für Impfschäden natürlich nichts. Long Covid ist auch besonders praktisch: Impfschäden können so umetikettiert werden.
Viele Impfopfer glauben das vermutlich auch selbst. Denkwürdig in diesem Zusammenhang ist der Auftritt der linksfeministischen Margarete Stokowski für das Gesundheitsministerium: Die stolz geimpfte war „Testimonal“ für „Long Covid“. Sie hielt selbst fest, dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Impfung besteht, gibt aber trotzdem dem positiven PCR und nicht der Impfung die Schuld für ihre Erkrankung.
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Lauterbachs Long-Covid-Gipfel: Impfgeschädigte ausgesperrt
Studie: Long Covid gibt es nicht
Frau Stokowski beglückt (besser: verängstigt) NOCH HEUTE die Patienten, die z.B. beim Hausarzt sitzen, mit den Columnen ihres „LongCovid“-Alltags, die sie in der „Apotheken-Umschau“ (oder war´s im „Senioren-Ratgeber“?) veröffentlichen (und vermutlich auch honorieren) läßt (ich saß da nur als Kranken-Taxifahrer und habe zum Zeitvertreib mal in den in der Praxis ausgelegten Werbezeitschriften der Pharma-Industrie geblättert. Dabei habe ich ihre diesbezügliche Columne rein zufällig entdeckt.
Ist natürlich außerordentlich praktisch: Durch die über Frau Stokowski ständig wachgehaltene subtile Erinnerung an die gefährlichen Hinterlassenschaften des Corona-Virus holen sich die Patienten sicherheitshalber auch gleich die nächste Covid-Spritze mit ab, auch wenn der Arztbesuch ursächlich gar nicht der Spritze galt (man sitzt ja eh einmal hier).
Gleich eine 4 fach-Win-Situation: für Frau Stokowski (Honorar = finanziell), für die Praxis („Impf“- Quote = finanziell), für die „Impf“-Mafia (Absatz = finanziell) und natürlich auch für die Patienten („Impfung“ = Schutz vor „LongCovid“).
Das mit dem „Impf“-Schutz vor „LongCovid“ hatte nur bei Frau Stokowski nicht richtig funktioniert (war halt ein bedauerlicher, aber nur sehr seltener „Impfdurchbruch“).
Ich glaube schon, dass es bei allen Menschen zu starken Erschöpfungszuständen kommen kann (wie nach jeder Grippe oder sonstigen Erkrankung), man sollte hier also die Menschen nicht vor den Kopf stoßen, denen es ungeimpft trotzdem elend geht, denn die gibt es (sicher multiple Ursachen), das wird nun ausgenutzt von den Fanatikern, die die Genspritzen „schützen“ müssen vor Aufdeckung.
Das logische Denken hat „die“ Wissenschaft offensichtlich verlernt und ist in diesem Jahrhundert nicht mehr ernst zu nehmen. Hausverstand zählt jetzt mehr – aber bei den meisten Leuten zugedeckt von Angst und Panik. Die Impfschafe müssen sich zudem vor der Erkenntnis schützen, dass sie sich selber und anderen (mit ihrem Druck sich zu impfen) schwer geschadet haben. Niemand will „Täter“ sein…
so wird es sich weiter aufschaukeln – bis zur Katastrophe. Auch die unzähligen Krebsopfer, die jetzt genau sehen müssten, wie es mit der „Impfung“ zusammenhängt, stellen sich blind und taub. So ist eben „der“ Mensch und so war er schon immer. Rationalisierung, Verdrängung & Co stehen an oberster Stelle. Die Wahrheit existiert nur noch am Rande und wird angefeindet, dafür, dass sie wahr ist.
Im österreischischen StGB
Vorsätzliche Gemeingefährdung § 176
Wer eine Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Im deutschen StGB
§ 314 Gemeingefährliche Vergiftung: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Gegenstände, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt oder vergiftete oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischte Gegenstände im Sinne der Nummer 2 verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt.
Ja, nur jetzt braucht es noch Ankläger und vor allem Richter, die sich das zu Herzen nehmen – ohne für eine andere Meinung bezahlt zu werden.
Es ist immer das Gleiche. Nur Extrempositionen unterwegs. Es ist freilich falsch, dass das alles Long Covid-Fälle sind, aber es ist auch (fast) genau so falsch, dass es kein Long Covid geben soll. Wir Therapeuten haben schon Jahrzehntelang postvirale Zustände (CFS etc.) therapiert. Das ist ein alter Hut – der sich freilich in der Bevölkerung noch nicht herum gesprochen hatte.
Anders argumentiert: ICH KENNE DEFINITIV EINIGE WENIG LEUTE, DIE UNGEIMPFT SIND UND NACH IHRER CORONA-INFEKTION LONG COVD ENTWICKELT HABEN.
Der völlig unverdächtige, da „geläuterte“ Dr. Moeller spricht sogar von einem Drittel:
„Zunehmend kristallisierte sich aus seinem Patientenklientel heraus: 1/3 der Patienten, die sich hilfesuchend an ihn wandten, waren an Post-Covid erkrankt, 2/3 an Post-Vac.“
Hier der Link zu dem überaus spannenden Interview: https://www.mwgfd.org/2024/10/wir-haben-ein-system-das-sich-gegenseitig-deckt/
Die Chuzpe ist, daß von Beginn an nie medizinisch dokumentiert wurde, wer gengestochen wurde und wer nicht. Wenn man über den schon lange praktizierten Dokumentationswahnsinn in unseren Spitälern Bescheid weiß, fragt man sich, warum der „Gestochenstatus“ unter den Teppich gekehrt wurde? Warum wohl???
Der Begriff „impfen“ ist ja falsch, weil die Pharmamafia von Beginn an verbreiten ließ, daß von einer „Sterilen Immunität“ (oder sterilisierende Immunität) nie die Rede war/ist!
Die Politik verbreitete über die Medien den Schwachsinn, daß dem so sei! Vergessen?
Armin Thurnher /Falter-Oberindianer damals: „Die Corona-Leugner, die Schwurbler, die Impffeiglinge und die Spritzenscheuen, die Wissenschaftshasser und die medizinischen Besserwisser“…
Und das parlamentarisch beschlossene Impfzwang-Fass möchte ich hier gar nicht aufmachen.
Hoch-Aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsfarce:
Das Bundesverwaltungsgericht hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass der Ex-Senderchef von Servus TV in vier Ausgaben seines als Satire deklarierten Wochenkommentars Der Wegscheider das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen-Mediendienste-Gesetzes verletzt hat.
Das O-b-j-e-k-t-i-v-i-t-ä-t-s-g-e-b-o-t, Leute !!! Haben all die pharma-stromlinienförmigen Lügenmedien – was? Berücksichtigt ???
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fußt auf einer Sachverhaltsdarstellung an die Medienbehörde KommAustria, organisiert vom Presseclub Concordia, wonach der damalige Senderchef von Servus TV im Jahr 2021 mit Aussagen in seinem Wochenkommentar das Objektivitätsgebot verletzt habe. Der Presseclub Concordia hat Wegscheiders Sendungen analysiert und aus seiner Sicht zahlreiche rechtlich problematische Zitate angeführt.
Als Beispiele des Presseclub Concordias dienten etwa folgende Zitate aus Wegscheider-Sendungen des Jahres 2021:
„Träum ich? Wach ich? Leb ich? Bin ich bei Sinnen?“ © Heinrich von Kleist
In meinem Bekanntenkreis gibt es niemanden, der Long-Covid hatte und ungeimpft war.
Fast alle Ungeimpften hatten sowas, wie es manchmal eben im Winter gibt: einen grippalen Infekt. Mehr nicht.
Aber auch nur Wenige. Ich zB gar nichts. Aber ich bin nicht repräsentativ, denn ich habe praktisch nie was.