Majestätsbeleidigung? Das geht gar nicht!

15. Mai 2023von 8,3 Minuten Lesezeit

Mein Freundes- und Bekanntenkreis setzt sich zunehmend aus Verbrechern zusammen. Genauer gesagt besteht er aus Menschen, die dem heutigen System ein Dorn im Auge sind. Ob Polizisten, Juristen, Ärzte oder Journalisten: Hausdurchsuchungen und/oder Anklagen gehören heute schon zur Normalität, wenn man die vergangenen drei Jahre mit geradem Rücken durchgestanden hat.

Einer dieser Aufrechten ist Florian Machl, Herausgeber und Chefredakteur von Report24.news, einem Medium, bei dem ich auch immer wieder publiziere. Er steht am 24.5.2023 vor Gericht, da er den österreichischen Bundespräsidenten sehr pointiert kritisiert hat. Über die Hintergründe berichtet er im Interview.

Warum stehst Du vor Gericht – wie lautet die genau Anklage?

Es geht um eine Ehrenbeleidigung nach § 111, ermächtigt über den § 117.


STRAFGESETZBUCH (StGB)

Üble Nachrede

§ 111.Paragraph 111,

(1)Absatz einsWer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 117.Paragraph 117,

(1)Absatz einsDie strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind. Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person, des beleidigten Vertretungskörpers oder der beleidigten Behörde, zur Verfolgung wegen einer Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres die Ermächtigung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.


Wie kam es zu der Anklage?

Die Anklage erfolgte aufgrund der folgenden Aussage in einem meiner Artikel:

„Dass genau dort Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis.“

Sie wurde möglicherweise vom grünen Justizministerium initiiert, die eine Weisung an die lokale Staatsanwaltschaft erteilt hat. Autorisiert wurde es lt. § 117 auch direkt von Herrn van der Bellen, das hat sein Büro gegenüber mehreren Medien bestätigt.

Und wie kam es denn zu dem Artikel?

Das ist eine längere Geschichte. Ein Lokal – eine Linzer Institution – in dem ich Stammgast war – die Betonung liegt auf „war“ – warb während des Präsidentschaftswahlkampfs mit dem Besuch des Bundespräsidenten auf seiner Facebook-Seite. Das hat viele, darunter auch mich, ziemlich geärgert – und es wurde entsprechend kommentiert. Mein Kommentar erhielt sehr viel Zuspruch.

Über 900 Menschen haben sich mit eigenen Aussagen meinem Kommentar angeschlossen. Es war zwar vielleicht nicht angenehm für den Wirt, zu hören, dass wir die Lokalität deswegen nicht mehr aufsuchen würden, es verlief aber insgesamt sehr gesittet. Ein „Shitstorm mit Hatespeech“, den die Mainstream-Medien daraufhin feststellten, ist definitiv etwas anderes. Es wurde aufgrund sehr harmloser Kommentare gefordert, dass sich die Staatsanwaltschaft des Falles annehmen müsse. Die Berichterstattung war gerade durch den ORF wirklich bizarr. „Den hätt‘ i net eine losn“, wird da als „Hass im Netz“ https://ooe.orf.at/stories/3173279/ präsentiert. Was soll man dazu sagen?

Details dazu kann man bei uns nachlesen. Da ich es besser finde, mit Menschen zu sprechen, statt über sie zu schreiben, habe ich mich direkt an den Wirt gewandt. Auf die lange, persönliche Mail kam allerdings keine Reaktion. Nach einer Woche habe ich das Schreiben dann als offenen Brief auf Report24 gebracht.

In diesem Schreiben enthalten war der Satz, aufgrund dessen die Anklage erfolgte. Wie ich inzwischen dem Akt entnehmen konnte, hat der Wirt den Brief direkt an den Verfassungsschutz weitergeleitet. Ich vermute, dass die Idee von ORF-Redakteuren gekommen sein könnte, wo besonders laut nach der Justiz gebrüllt wurde. Es sagt aber auch viel über den Wirt aus.

Was passierte dann?

Monate später klingelte es morgens in aller Frühe an der Tür – ich war schon arbeiten. Man hinterließ eine Nachricht mit einer Telefonnummer. Ich rief dort an und erfuhr von der Polizei, dass man meine Telefonnummer für den Verfassungsschutz benötigen würde, wo diese nicht bekannt sei. Ich vermute eher einen Einschüchterungsversuch. Daraufhin habe ich den Verfassungsschutz kontaktiert und wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, die Ehre von Herrn van der Bellen verletzt zu haben.

Sowohl mein Anwalt als auch ich fanden das eher lächerlich, speziell wenn man die von mir verwendete, sehr höfliche Formulierung betrachtet, und haben keine Anklage erwartet. Nach ständiger Rechtsprechung – es gibt unzählige historische und aktuelle Urteile und Präzedenzfälle – müssen Politiker ein dickes Fell haben. Es gibt sogar Entscheidungen, nach denen man einen Politiker einen Trottel nennen darf – was ich übrigens nicht gemacht habe. Ob ihm das gefällt oder nicht, so ist die Rechtslage. Und wir sind bei der Aussage sehr weit von dem entfernt, was bisher in Österreich verurteilt wurde.

Meinungs- und Pressefreiheit gibt es ja auch!

Genau. Eine vergleichbare Meinung steht meiner Ansicht nach jedem Bürger zu, sie bewegt sich ja fernab von Beschimpfungen oder gar Gewaltaufrufen. Wenn sie journalistisch erkennbar im Bereich des Kommentars erfolgt, besteht – ebenfalls lt ständiger Rechtsprechung – keine Pflicht des Wahrheitsbeweises. Da ist nur notwendig, dass es tendenziell denkbar ist, dass der Autor zu dieser Meinung gelangen kann. Einen Wahrheitsbeweis werden wir dem Gericht aber gerne anbieten, wir sehen das daher sportlich.

Wie wollt Ihr das machen?

Es geht darum, dass unter Juristen diskutiert wird, welche Möglichkeiten der Bundespräsident hat, um Gesetze zu verhindern. Mit seiner Unterschrift unter jedem Gesetz beurkundet er das verfassungsgemäße Zustandekommen. Es gibt einen Juristenstreit, ob ihm auch eine inhaltliche Prüfung zusteht oder ob es nur um den korrekten formalen Weg durch den Gesetzgebungsprozess geht.

Vor einigen Jahren gab es aber den Fall, dass Bundespräsident Fischer vorab feststellte, dass ein Gesetz inhaltlich verfassungswidrig war. Er hat daher außerhalb dieser umstrittenen Kompetenz für Tatsachen gesorgt und das offensichtlich verfassungswidrige Gesetz nicht unterschrieben. Der Schritt hatte für ihn keinerlei persönliche oder juristische Konsequenzen. Fischer hat damit einen Präzedenzfall geschaffen.

Während der Corona-Zeit gab es eine Vielzahl eindeutig verfassungswidriger Gesetze, die teilweise vom Verfassungsgerichtshof bereits aufgehoben wurden. Der damalige Kanzler Kurz hat derartige Gesetze im vollen Bewusstsein ihrer Verfassungswidrigkeit „mit Ansage“ eingebracht. Er sagte, dass die rechtliche Prüfung ein halbes Jahr dauern würde und man – wenn es so weit sei – dann eben ein anderes Gesetz mit geändertem Wortlaut aber gleichen Inhalten machen würde.

Der Bundespräsident hat einen Stab von Verfassungsjuristen um sich. Meines Wissens hat er Zugriff auf rund 100 Experten. Die wären ja sinnlos, wenn sie nicht genau solche Prüfungen durchführen. Er hat also die Möglichkeit, Verfassungsbrüche zu erkennen und – dank Präsident Fischer – auch die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Aus diesem Gesichtspunkt ist meine Aussage, „der die Verfassung mit Füßen tritt“, auch sachlich gerechtfertigt und nicht nur durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Daher freuen wir uns fast schon auf das Gerichtsverfahren. Was die durch die Regierung verursachte Spaltung der Gesellschaft angeht: Mein Anwalt ist der Cousin der Ehefrau von van der Bellen. Mit der Übernahme des Mandats will er auch verdeutlichen, welche Spaltung sich durch die Gesellschaft zieht.

Belastet Dich der Prozess?

Im Gegensatz zu persönlichen Konflikten mit Menschen, die mir nahe stehen, und die mich auch schon mal aus der Bahn werfen können, tun mir derartige Angriffe nicht weh. Ich sehe mich seit den Vorfällen von Charly Hebdo im Widerstand. Damals war ich auch mit vielen „Linken“ befreundet und auch in der Szene der Satiriker verwurzelt.

Was damals passiert ist, hat mich zunächst sprachlos gemacht. Weite Teile der linken Schickeria hatten Verständnis für die Übergriffe, da man ja eine fremde Religion beleidigt habe. Für mich war das ein NoGo. Jede Form der Gewalt ist für mich ein NoGo. Seitdem publiziere ich kritisch, auch im Bereich Massenmigration. Ich habe inzwischen ein dickes Fell. Wer von der Einheitsmeinung abweicht, wird sehr schnell Nazi genannt, dabei ist mir dieses Gedankengut fremd. Es wird einem aber mit der Zeit gleichgültig und belastet nicht mehr besonders. Aber natürlich freue ich mich in der Angelegenheit über jede Unterstützung, speziell von allen, die Alexander van der Bellen vielleicht auch nicht so großartig finden.

Wie kann man Dich unterstützen

Natürlich helfen mir Spenden, damit ich die Anwaltskosten stemmen kann. Aber wichtiger: Je mehr Menschen beim Prozess dabei sind, desto besser. Das ÖVP-grüne Regime darf die Presse- und Meinungsfreiheit nicht heimlich im stillen Kämmerchen aburteilen und damit Grundrechte aushebeln. Auch Richter und Staatsanwälte haben Gesichter und agieren im Namen der Republik, auch sie müssen öffentlich für ihr Handeln einstehen. Wir haben vor, Herrn van der Bellen zu laden, damit er genau ausführt, wie er sich beleidigt fühlt und inwiefern ihm daraus ein Schaden entsteht. An der öffentlichen Veranstaltung kann jeder teilnehmen, dem an Presse- und Meinungsfreiheit gelegen ist. Es geht dabei sicher nicht nur um mich als Person, es ist ein weiterer Angriff auf die freien Medien, auf die freie Meinungsäußerung.

Gibst Du mir bitte noch die Details bekannt, damit wir uns in Linz treffen können?

Der Prozess findet am 24.5., um 10:15 im Landesgericht in Linz in der Fadingerstraße 2 statt. Das ist übrigens, wie der Zufall so will, einen Tag nach dem Prozess gegen Sucharit Bhakdi und just zu jener Zeit, wo die WHO sich weitgehende Rechte gegenüber der staatlichen Souveränität sichern will.

Wir sehen uns!

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Journalismus hinter Gittern

Fall Sönnichsen: Verwaltungsgerichtshof entscheidet für Meinungsfreiheit und gegen Ärztekammer

17 Kommentare

  1. Taktgefühl 25. Mai 2023 at 7:53

    “Gegen Schwätzer und Hetzer

    Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und “Partei” und zum Schutz der Parteiuniformen Vom 20. Dezember 1934

    Artikel 1
    § 1
    (1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.”

    Das ist die Vorlage des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes und aller Anschlußgesetze. Also auch des Gesetzes, mit dem Florian Machl angegriffen wird. Florian Machl ist einem “Parteienschutzgesetz” zum Opfer gefallen.

    Faschismus ist ein Kind des Kapitalismus. Und die Behauptung, der sei patriotisch, ist eine sehr, sehr späte Legende, die noch dazu total brüchig ist. Was Hitler wollte und was Mussolini wollte, das war deckungsgleich. Der eine führte Krieg für die europäische Großraumwirtschaft, der andere für die Neuauflage des Römischen Imperiums.

    Das Dritte Reich war nicht die Regel, sondern ein Ausrutscher. Und das auch nur bei oberflächlicher Betrachtung. Kapitalisten, Industriekapitäne, Finanzmagnaten sind keine Patrioten (und sei Karl Marx “Das Kapital” politisch “rechts”). Das Römische Imperium war “multikulti”.

    Das Römische Imperium löschte während seines Bestehens mindestens 50 Völker aus.

  2. Veron 15. Mai 2023 at 14:40

    Ich frage mich ernsthaft, was man denn über Herrn VdB schreiben bzw. sagen darf. Nur mehr was er tat und sagte?

    • I.B. 15. Mai 2023 at 16:28

      @Veron
      15. Mai 2023 at 14:40

      “…Nur mehr was er tat und sagte?”

      Nein, denn das wäre dann Volksverhetzung.

  3. Jurgen 15. Mai 2023 at 12:44

    Ja, ja, sie haben Angst, dass von unten ein Referendum kommt, wie in der Ostukaine… deswegen scheint radfahren angesagt zu sein, nach unten (Bürger) treten, nach oben (EU/NATO) buckeln.

  4. Jan 15. Mai 2023 at 12:19

    Es kann ja nur um “Verfassung mit Füßen treten” oder “Spaltung der Gesellschaft” gehen.

    Dafür lässt sich doch wohl der Wahrheitsbeweis führen?

    Grundrechte sind der kleinste gemeinsame Nenner einer divergenten Gesellschaft, jede Partei, jede Institution hat sich daran zu halten, auch dee Präsident.

    Eben diese Grundrechte sind ausgesetzt worden zugunsten einer Spritze, die laut Pfizer weder eine Weitergabe des Virus, noch eine Infektion verhindern kann und nach neuesten Studien wohl auch keinen schweren Verlauf.

    Ich habe Machl damals so verstanden, dass der Präsident mit seiner starken Stellung und seiner Verantwortung für alle das damalige Impfpflichtgesetz hätte prüfen lassen sollen.

  5. Thomas Holzer, Österreich 15. Mai 2023 at 11:12

    Einfach nur noch lächerlich, dieses mimosenhafte Verhalten

  6. rainer irrwitz 15. Mai 2023 at 10:54

    der Faschismus ist zurück, heute mal nicht als brauner oder roter Sozialismus, sonder grün lackiert, aber in seiner Gefährlichkeit und totalitärem Anspruch kein bisschen weniger gefährlich. Mein Dank allen Aufrechten die sich dem finsteren Ungeist eines VdB in den Weg stellen.

  7. Der alte Marxist 15. Mai 2023 at 10:22

    Wir hatten immer schon faschistoide Gesetze, welche die Meinungsfreiheit einschränken (Stichwort: Herabwürdigung der Religion). Nun entdeckt man, dass sie gut politisch genutzt werden können.

    • Lou 15. Mai 2023 at 11:18

      Und nichts Schöneres kann sich ein totalitäres Regime wünschen oder basteln als Gummiparagraphen, mit denen man Kritik zu Hass und Hetze verbiegen kann. Geschürter Hass ist bekanntlich auch, wenn man für das Geschriebene gehasst wird. Das ist zwar nicht notwendigerweise im ursprünglichen Sinne des Gesetzeserfinders, aber wenn es für die “Gute” Sache ist, kann man schon mal ein Auge oder beide zu drücken. Nicht umsonst trägt die weisungsgebundene und politisch besetzte Justitia ne Augenbinde.

  8. Slobodan Covjek 15. Mai 2023 at 10:06

    Wenn die Selbstgerechten an der Macht sind, ist die Folge die Rechtlosigkeit für alle anderen. Alles Gute für Herrn Machl und ein großes Danke für seine Arbeit. Dieses Land braucht Journalisten wie Herrn Machl, Frau Drescher und das Team von tkp.
    Ich bin schon neugierig wie der umstrittenste Bundespräsident der zweiten Republik vor Gericht argumentieren wird.

  9. I.B. 15. Mai 2023 at 9:54

    In Thailand gibt es Berstrebungen, den Strafbestand der Majestätsbeleidigung abzuschaffen. Bei uns soll er eingeführt werden? Auch das gehört zu den westlichen Demokratie-Werten? Wenn wir VdB schon nicht lieben, sollen wir ihn fürchten? Und den Wertewesten gleich mit?

  10. Frühling 15. Mai 2023 at 9:52

    Die Dünnhäutigkeit manch eines Politikers wundert mich schon lange. Wobei viele im austeilen ziemlich grandios sind, aber beim einstecken zu reichlichen Mimosen werden können. Auf mich wirkt das unkernig, unsportlich und nicht gerade professionell. Wenn ich daran denke, was ich mir (ungeimpft!) jahrelang alles gefallen lassen musste, ohne dass die Gegenseite auch nur den Hauch von Nachdenklichkeit erkennen ließ, was mein Würdegefühl betraf, wird mir schlecht.

  11. Hollie 15. Mai 2023 at 9:49

    Wenn man im Vergleich daran denkt, was den Impffreien und sonstigen kritischen Bürgern von vielen Politiker bis hin zum Kanzler an beleidigenden Worten entgegenge”schallt” ist…
    Die können sich halt nicht so gut wehren, mangels finanzieller Mittel (und auch Erfolgsaussichten).

  12. Lou 15. Mai 2023 at 9:48

    Dass grünsozialistische Ideologen eben kein dickes Fell haben und haben müssen, sollte hinlänglich bekannt sein. Während böse “rechte Politiker” völlig legitim praktisch als Gaskammer-Betreiber und Massenmörder bezeichnet werden dürfen, Mainstreammedien dazu applaudieren und Staatsanwälte nicht einen Finger krumm machen, hats schnell wehleidige Empörung wenn rot-grüne, speziell grüne Säulenheilige auch nur ansatzweise kritisiert werden. Dort wird alles richtig gemacht. Das hat schon die Vergangenheit gezeigt, dass totalitäres, weltretterisches Gedankengut, nur Gutes gebracht hat – natürlich immer mit Hilfe der Justiz.

    • Heiko S 15. Mai 2023 at 15:24

      Definieren Sie bitte “grünsozialistisch” und zeigen Sie, welche sozialistischen Ziele entsprechend der Definition des Sozialismus verfolgt werden.

      • Taktgefühl 25. Mai 2023 at 7:39

        Gar keine. Diese kleine und seit Jahrzehnten beweislos wiederholte Behauptung ist total militant und der Stein des Anstosses, der hat die Gräben aufgerissen. Damit kommt Farbe die falsche Spiel.
        Vor allem wird sich von den Herrschenden auch offen dazu bekannt. Schröder sagte zu Putin: Wir werden den Finger in die Wunde legen.

        Es geht bei weitem mehr als nur eine kleine Ungenauigkeit. Mit einem scheinbar unbedeutendem Wort kann man große Politik machen.

        Der Punkt ist nicht von mir. Scheinbar gefällt ihre Stellungnahme noch jemand anderen.

  13. Leontinger 15. Mai 2023 at 9:34

    Wir sehen uns!

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