Gefallenes Briefgeheimnis: Wie die EU-Chatkontrolle durch einen Verfahrenstrick einführt

10. Juli 2026von 7,9 Minuten Lesezeit

Das Briefgeheimnis ist eine Errungenschaft der Aufklärung. Es entstand aus der historischen Erfahrung, dass Fürsten, Kirchen und Geheimpolizeien private Korrespondenz öffneten, um Andersdenkende zu identifizieren, zu erpressen, zu brechen. Die Antwort darauf war ein Grundrecht: Der Staat – und erst recht Private – dürfen sich nicht ungefragt Zugang zu dem verschaffen, was ein Mensch einem anderen schriftlich anvertraut. Dieses Recht steht nicht zufällig neben der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit in den Verfassungen Europas. Es ist eine Voraussetzung für sie.

Chats und E-Mails sind nichts anderes als der Brief des 21. Jahrhunderts – nur schneller geschrieben, seltener handschriftlich, aber im Kern dieselbe Handlung: Ein Mensch vertraut einem anderen etwas an, in der berechtigten Erwartung, dass niemand sonst mitliest. Wer heute für das Scannen privater Chats stimmt, hebt exakt jenes Prinzip auf, das vor über 200 Jahren erkämpft wurde, um genau das zu verhindern. Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament diesen Schritt vollzogen – nicht durch eine Mehrheit, die ihn wollte, sondern durch ein Verfahren, das eine Mehrheit dagegen unmöglich machte.

Kurze Geschichte der Chat-Kontrolle

Mai 2022: EU-Innenkommissarin Ylva Johansson legt den Entwurf der „Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch“ (CSAR) vor, gestützt auf Art. 114 AEUV (Binnenmarktkompetenz). Der ursprüngliche Entwurf sah behördliche „Aufdeckungsanordnungen“ vor, die Anbieter zur Suche nach bekanntem und unbekanntem Missbrauchsmaterial sowie nach Grooming-Verhalten verpflichten sollten – auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten.

Parallel dazu läuft seit Juli 2021 eine befristete Übergangsregelung (VO 2021/1232), die Anbietern nur freiwilliges Scannen erlaubt – bekannt als „Chatkontrolle 1.0“. Genau um ihre Verlängerung ging es in der jüngsten Abstimmung, erklärt u.a. Patrick Breyer.

2022–2025: Der Trilog zur dauerhaften Verordnung („Chatkontrolle 2.0“) steckt jahrelang fest, Verschlüsselung bleibt die rote Linie – nach fünf Trilog-Runden weiterhin ohne Einigung. 2024 kündigt Deutschland an, gegen verpflichtendes anlassloses Scannen zu stimmen. 2025 schlägt die dänische Ratspräsidentschaft vor, das verpflichtende Client-Side-Scanning fallen zu lassen, dafür aber eine verpflichtende Altersverifikation einzuführen.

  1. März 2026: Das Parlament lehnt eine Verlängerung der Übergangsregelung mit 228 zu 311 Stimmen ab. Am 3. April 2026 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus.

7.–9. Juli 2026: Die EVP-Fraktion unter Manfred Weber bringt über ein selten genutztes Eilverfahren einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 ein – mit einer entscheidenden verfahrenstechnischen Besonderheit, die den Ausgang de facto vorwegnahm. Zu diesem Austricksen der Demokratie mehr weiter unten. Zunächst noch einmal warum die Kritiker und die Mehrheit der Parlamentarier eigentlich das Gesetz, das durch einen Trick nun eingeführt wurde, abgelehnt hatten.

Die Argumente der Kritiker

Grundrechtlich / verfassungsrechtlich

  • Anlassloses, verdachtsunabhängiges Massen-Scannen der Kommunikation von hunderten Millionen unbescholtener Bürger verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip der EU-Grundrechtecharta (Art. 7, 8).
  • Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) kritisierten den Entwurf bereits 2022 scharf und bekräftigten dies 2024 (BfDI).
  • Keine Ausnahme für Berufsgeheimnisträger — Ärzte, Anwälte, Seelsorger, Journalisten — vorgesehen.
  • Der Rechtsdienst des Rates kam laut Berichten zu dem Schluss, dass Teile des Vorschlags EU-Recht verletzen könnten; eine Aufhebung durch den EuGH gilt als wahrscheinlich, meldet Tuta.
  • Parallele zum Bundesverfassungsgericht, das die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unverhältnismäßig erklärt hat (Tuta).

Verschlüsselung / IT-Sicherheit

  • Client-Side-Scanning hebelt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung faktisch aus, da Inhalte vor der Verschlüsselung direkt auf dem Endgerät analysiert werden müssten. Was dann irgendwann einmal noch weiter auf dem Endgerät „analysiert“ werden wird, mag man sich selbst ausmalen.

Wirksamkeit / Kollateralschäden

  • Hohe Fehlerquote bekannter Systeme: In Irland erwiesen sich nur 20,3 % der gemeldeten Fälle als tatsächliches Missbrauchsmaterial, 11,2 % waren explizit falsch-positiv, meldet sogar Wikipedia: Chat Control.
  • Jugendliche selbst könnten kriminalisiert werden, etwa wenn einvernehmlich geteilte Bilder als CSAM eingestuft werden.
  • Grünen-Abgeordneter Ignazio Marino: Kinder würden durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen.
  • Der Deutsche Kinderschutzbund forderte bereits 2025 „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“.

Funktionswandel („Function Creep“)

  • Einmal aufgebaute Scan-Infrastruktur lässt sich politisch leicht auf andere Deliktsbereiche ausweiten — Terrorpropaganda, Extremismus, angebliche Desinformation. Bereits 2022 soll Europol laut einem internen Protokoll angeregt haben, entsprechende Erkennungstechnologien künftig auch für andere Kriminalitätsbereiche einzusetzen. Wenn man ein Werkzeug für die Kontrolle erschafft, wird irgendwann auch die letzte Hemmung fallen, es zu benutzen.

Lobbyismus / Interessenkonflikte

  • Recherchen von Zeit Online, Le Monde und Balkan Insight zeigten die Rolle der von Ashton Kutcher mitgegründeten Organisation Thorn, die gleichzeitig als Kinderschutz-NGO auftritt und mit „Safer“ eine kommerzielle Scan-Technologie vermarktet.
  • Thorn zahlte laut Recherchen allein 2022 über 600.000 Euro an die Lobbyagentur FGS Global; das Netzwerk ECLAG erhielt seit 2019 Millionen von der Oak Foundation, liest man ebenfalls in exxpress.

Verfahren / Demokratie (speziell zur jüngsten Abstimmung)

  • Der Zeitpunkt kurz vor der Sommerpause, wenn viele Abgeordnete bereits abwesend sind, wird als bewusste Ausnutzung der Geschäftsordnung kritisiert.
  • Martin Sonneborn wies die Parlamentspräsidentin öffentlich darauf hin, dass das Vorgehen „gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments“ verstoße.
  • Sonneborn und Sibylle Berg forderten Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich auf, das Dringlichkeitsverfahren nicht zuzulassen, da es in zweiter Lesung unzulässig sei und Abgeordneten die Zeit nehme, die nötige Mehrheit zu organisieren.
  • Weitere verfassungsrechtliche Einwände (Tichys Einblick): Die Initiative kam aus dem Parlament selbst, obwohl in der EU nur die Kommission Gesetzesinitiativen einbringen kann.
  • Die zuständige Berichterstatterin des Parlaments selbst sprach von einem „unlauteren Manöver“.
  • Fabio De Masi (BSW) nach der Abstimmung: „Es wird abgestimmt, bis das Ergebnis passt“.

Die Abstimmung vom 9. Juli 2026 — die Zahlen

Am Dienstag, 7. Juli, stimmte das Parlament mit 331 zu 304 Stimmen (11 Enthaltungen) dafür, den Antrag im Eilverfahren überhaupt zur Abstimmung zu stellen. Damit galt für die eigentliche Sachabstimmung am Donnerstag: Nur eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten gegen den Antrag hätte ihn scheitern lassen. Tatsächlich votierten 314 Abgeordnete für die Ablehnung der Chatkontrolle und 276 dagegen — eine reguläre Mehrheit gegen die Chatkontrolle, aber keine ausreichende.

Zusammenfassung: Der digitale Brief ist nicht mehr geheim

Was am 9. Juli im EU-Parlament geschah, ist keine Gesetzgebung – es ist deren Unterlaufung mit den Mitteln der Geschäftsordnung. 314 Abgeordnete stimmten gegen die Chat-Kontrolle, 276 dafür. Eine Mehrheit im eigentlichen, im demokratischen Sinne des Wortes. Doch weil die Hürde für eine Ablehnung bei 361 aktiven Gegenstimmen lag – und nicht etwa bei einer einfachen Mehrheit der Anwesenden –, entschied am Ende nicht, wer dagegen war, sondern wer fehlte. Wer im Urlaub war, auf Dienstreise, oder schlicht nicht im Plenarsaal saß, stimmte de facto für die Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses – ohne es zu wollen, ohne es zu wissen, ohne je dafür gestimmt zu haben. Das ist kein Nebeneffekt der Geschäftsordnung.

Das war der Plan.

Der Coup

Roberta Metsola und die EVP-Fraktion um Manfred Weber haben mit chirurgischer Präzision den einen Moment im Kalender gewählt, an dem die Abwesenheitsquote am höchsten und der Widerstand am schwächsten organisierbar ist: kurz vor der Sommerpause, während halb Europa auf die Fußball-Weltmeisterschaft schaut und die andere Hälfte die Koffer packt. Selbst die eigene Berichterstatterin des Parlaments nannte es ein „unlauteres Manöver“.

Wer angesichts dessen den abwesenden Abgeordneten Arbeitsverweigerung vorwirft, wie auch der Autor dieses Artikel tat, mag dann doch Symptom mit Ursache verwechseln. Man kann einem Parlament nicht vorwerfen, sich nicht ausreichend gegen ein Verfahren gewehrt zu haben, das eigens darauf ausgelegt war, seine Wehrfähigkeit zu unterlaufen.

Die eigentliche Arbeitsverweigerung liegt bei jenen, die eine bereits zweimal abgelehnte Regelung so lange neu zur Abstimmung stellen, bis das gewünschte Ergebnis durchrutscht – „abgestimmt, bis das Ergebnis passt“, wie es der Abgeordnete Fabio De Masi treffend zusammenfasste. „Unsere Demokratie“ stellen Kritiker sarkastisch fest.

Bezeichnend ist, was in der Berichterstattung über diesen Coup fehlt: die kommerziellen Interessen im Hintergrund der Kampagne für eine dauerhafte Chatkontrolle, die belegten Fehlerquoten der bereits eingesetzten Scan-Systeme von über zehn Prozent Falsch-Positiven, und die unbequeme Tatsache, dass eine Infrastruktur, die heute nach Missbrauchsdarstellungen sucht, morgen per Verordnungsänderung nach allem anderen suchen kann, was eine jeweilige Mehrheit für unerwünscht hält. Diese Fragen bleiben nach dem 9. Juli so unbeantwortet wie zuvor.

Entschieden ist damit vorerst nur die Rückkehr der „freiwilligen“ Chatkontrolle 1.0 bis 2028. Die eigentliche Schlacht – um die dauerhafte CSA-Verordnung mit ihrer Frage nach verpflichtendem Client-Side-Scanning und dem endgültigen Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – steht noch aus, im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Der 9. Juli war nicht das Ende dieser Geschichte. Er war die Generalprobe dafür, wie man eine demokratische Mehrheit aushebelt, ohne sie formal zu brechen.

Bild: Screenshot eines Videos von Sonnenborn zur Chatkontrolle

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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Chatkontrolle und das Ende des Briefgeheimnisses: EU killt Grundrecht der Aufklärung im Eilverfahren

Sonneborn über Chatkontrolle und Altersverifikation

Chatkontrolle soll durchgewunken werden

22 Kommentare

  1. Jochen Mitschka 10. Juli 2026 um 13:26 Uhr - Antworten

    apropos Chatkontrolle. Ist davon die SMS-Kontrolle auch betroffen?

    Zitat:
    „Die SMS sind verschwunden.“
    „Die Handydaten wurden gelöscht.“
    „Das war nicht meine Entscheidungsebene.“

    Willkommen bei Ursula von der Leyen – der Politikerin, bei der immer genau dann Spuren verschwinden, wenn gerade untersucht wird.

    2009: Als Familienministerin wollte sie bereits das Internet zensieren (Zugangserschwerungsgesetz). Netzaktivisten tauften sie „Zensursula“. Das Gesetz scheiterte – aber der Ruf blieb.

    2015/16: Ihre Dissertation wies massive Plagiate auf. Die MHH beließ ihr trotzdem den Doktortitel. „Nicht meinen eigenen Ansprüchen genügend“, räumte sie später ein.

    Als Verteidigungsministerin: Die große Berateraffäre. Hunderte Millionen ohne ordentliche Vergabe an McKinsey & Co. Untersuchungsausschuss: Schwere Verstöße. Ihre Diensthandys? Daten gelöscht. „Nicht meine Schuld“, sagte sie.

    Als Kommissionspräsidentin: #Pfizergate. Persönliche SMS mit Pfizer-CEO über 35 Milliarden Euro Impfstoffe. Die Nachrichten? „Verschwunden“. EuG-Urteil Mai

    2025: Die Kommission hat gegen Transparenzregeln verstoßen. Die NYT gewann.

    Immer dasselbe Muster: Dokumente fehlen, Verantwortung liegt „darunter“. Und die Karriere geht weiter ohne Konsequenzen. Quelle: https://x.com/reisburgerin/status/2075509917075599836

    • Jurgen 10. Juli 2026 um 20:53 Uhr - Antworten

      Die Ablieferung der SMS beim Zielgerät wurde nie garantiert (zumindest nicht von der Telekom). Scanner für SMS laufen bereits seit den 90er Jahren im SMS-Verteilerknoten (zumindest in Frankreich). Diese Nachrichten kosten außerdem Geld und sind daher nicht so beliebt. Der Geheimdienst bräuchte daher nur mal beim Verteiler-Knoten die Backups durchforsten…

  2. K Kaefer 10. Juli 2026 um 12:01 Uhr - Antworten

    Was extrem auffällt ist die führende Rolle der CDU in der EU-Zensuraktion mit der ganz elegant natürlich auch auf bewährte Weise nationales Recht ausgehebelt wird. Die Partei muss eine absolut panische Angst vor offener Kommunikation und Aufklärung haben.

    Viel Phantasie benötigt man nicht woran das liegen könnte – die Einführung der Genspritze in D durch die Chefin mit ihrem Freund KB oder die Herbeiführung eines Angriffsk@@@@s gegen ein Land an dem sich in der Geschichte Westeuropäer schon mehrmals die Zähne ausgebissen haben? Identische Themen ihrer Brüsseler Statthalterin; Zufälle gibt’s. Was muss noch alles unbedingt noch unter dem Teppich bleiben?

    https://journalistenwatch.com/2026/07/08/chatkontrolle-die-eu-cdu-zeigt-ihre-autoritaere-fratze/?

  3. Jurgen 10. Juli 2026 um 11:22 Uhr - Antworten

    Wen es interessiert, was die EU macht. Macht nix, sind alle abhängig beschäftigt dort. Hier gilt das Handelsrecht und Kriegsrecht im Handelsrecht ist unzulässig.

  4. local.man 10. Juli 2026 um 11:08 Uhr - Antworten

    Wen wundert dies?
    Das nächste Verbrechen durchgezogen.
    Wir leben in einem System, das ohne diese Lügen, Täuschung, Manipultion, Verdrehung um 180°, Nötigung, Selbstermächtigung und dem Dauerverbrechen das wir sehen, gar nicht funktionieren würde.
    Wenn eine Machtstruktur, ihre Macht gegen die Mehrheit erhalten will und diese Macht mittels den technologischen Möglichkeiten ausweiten, dann geht das nur mit einer Politik die alle Befroffenen machtlos hält und den Verbrechen, wie auch immer die Umsetzung erfolgt, ausliefert.

    Da eine Abstimmung der Betroffenen, dies niemals zulassen würde, schon gar nicht, wenn man ihnen die wahren Fakten aufzeigt inkl. der Konsequenzen und was damit alles erreicht wird usw., geht es nur mit Selbstermächtigung und dies in eine demokratische Hülle zu stecken, sowie nebenbei die Hirne der Leute zu bearbeiten und sie von jeglicher echten Mitbestimmung fernzuhalten.

    Das wird auch nicht aufhören, kann es nicht.. Die Macht der Wenigen hängt davon ab.. Es bleibt nur Systemumstellung und das wird sicherlich nicht aus dem Kreis der Profitöre des IST-Zustandes kommen..

    Nächstes Ziel ist die eID, also das Fundament der weiteren modernen Menschenhaltung… Kommt nicht oder? Genauso wenig wie die Chatkontrolle…

    Was lese ich gerade bei Norbert Häring auf seiner Webseite?
    „Public-Value-Siegel der Landesmedienanstalten als Teil einer international koordinierten Kampagne“-Artikel… na da geht das Verbrechen der kleinen Gruppe weiter…

  5. Jochen Mitschka 10. Juli 2026 um 11:07 Uhr - Antworten

    Nochmal leicht verständlich: https://x.com/FraukePetry/status/2075282597861568976

  6. K Kaefer 10. Juli 2026 um 10:02 Uhr - Antworten

    Laut Brave.ai sind – angeblich – end-to-end verschlüsselte Messenger (noch) nicht betroffen.

    “ Die folgenden Messenger-Dienste sind nicht von der EU-Chatkontrolle (Chat Control 1.0) betroffen, da sie standardmäßig eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) nutzen, die den Anbietern keinen Zugriff auf den Nachrichteninhalt erlaubt:

    Messenger-Dienst Verschlüsselungs-Status Hinweise

    Signal Vollständige E2EE Scannt niemals Nachrichten; hat angekündigt, die EU zu verlassen, falls die Verschlüsselung kompromittiert wird.

    WhatsApp E2EE standardmäßig Ausgenommen, solange Cloud-Backups deaktiviert oder ebenfalls verschlüsselt sind.

    iMessage E2EE (bei deaktiviertem iCloud-Backup) Geschützt, sofern nicht über iCloud ohne erweiterten Datenschutz gesichert wird.

    Threema Vollständige E2EE Schweizer Anbieter; speichert keine Metadaten und ist von der Chatkontrolle ausgenommen.

    Wire Vollständige E2EE Bietet sichere Kommunikation und entspricht den EU-Datenschutzstandards.

    Session Vollständige E2EE Dezentralisiert, benötigt keine Telefonnummer und unterliegt keinem Scanning.

    Element (Matrix-Protokoll) E2EE standardmäßig Open Source und dezentral; serverseitiges Scannen ist unmöglich.

    Telegram (nur „Geheime Chats“) E2EE nur in „Geheimen Chats“ Normale Chats sind cloud-basiert und könnten betroffen sein; nur Geheime Chats sind geschützt.“

    • Jochen Mitschka 10. Juli 2026 um 10:17 Uhr - Antworten

      Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, will es schon den Text VOR der Verschlüsselung auf dem Eingabegerät kontrollieren. Dann nützt die End- to – End-Verschlüsselung nichts.

      Was bedeutet diese:

      End-to-End-Verschlüsselung (E2EE) bedeutet, dass eine Nachricht direkt auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Zielgerät des Empfängers wieder entschlüsselt wird. Dazwischen – auf Servern oder während der Übertragung – ist sie unlesbar.
      Bei der Eingabe liegt der Text jedoch für kurze Zeit im Klartext (unverschlüsselt) auf Ihrem Gerät vor.
      Die Details zu diesem Prozess:
      • Eingabe und Zwischenspeicher: Wenn Sie tippen, verarbeitet das Betriebssystem Ihres Handys oder Computers die Zeichen ganz normal. Der Text liegt im Arbeitsspeicher und oft auch im Wörterbuch des Geräts (für Autokorrektur). [1, 2]
      • Der Moment des Verschlüsselns: Erst wenn Sie auf „Senden“ drücken, packt die Messenger-App den Text in ein „mathematisches Schloss“ (Verschlüsselung). Ab diesem Moment ist der Text auf dem Gerät kryptografisch gesichert und verlässt es nur noch als unlesbarer Code. [1, 2, 3, 4]
      • Die Übertragung: Der verschlüsselte Datenstrom wandert über das Internet, vorbei an Ihrem Internetanbieter und den Servern des App-Betreibers (z. B. Meta oder Signal), ohne dass diese den Inhalt je einsehen können.
      • Die Entschlüsselung: Erst wenn die Nachricht das Smartphone des Empfängers erreicht, wird sie mit dessen lokalem Schlüssel wieder in lesbaren Text umgewandelt.
      Sicherheitsrisiko auf dem Gerät:
      Da die Nachricht bei der Eingabe und Anzeige im Klartext vorliegt, können Schadprogramme (Malware) oder neugierige Mitleser der Chat-Kontrolle, die Nachricht abfangen, bevor sie verschlüsselt wird. E2EE schützt primär vor dem Abfangen während der Übertragung.

      • Thomas Moser 10. Juli 2026 um 11:04 Uhr

        Genau so ist es: E2EE (end to end encryption) schützt nur den Transportweg. CSS greift vorher ein. Bevor der Brief versiegelt wird, wird er von CSS (läuft auf Endgerät) durchleuchtet. mit der naturgemäß hohen Fehlerrate.

      • Jurgen 10. Juli 2026 um 11:27 Uhr

        Wenn man den Text auf dem Gerät, mit dem er verschickt wird schreibt. Wenn man den Text woanders schreibt und dort verschlüsselt und dann erst auf das Gerät zum Verschicken kopiert, ist man weiterhin sicher…

      • Thomas Moser 10. Juli 2026 um 11:35 Uhr

        @Jurgen: Sie denken wie ein System Architekt. Gut so.
        Stimmt: Wer seinen Text außerhalb des Endgeräts schreibt, dort verschlüsselt und nur den fertigen Ciphertext ins Messenger‑Fenster kopiert, umgeht CSS vollständig. CSS kann nur Klartext scannen, nicht verschlüsselten Block.
        Wenn CSS Ciphertext scannt, sieht es nur zufälliges Rauschen. Verschlüsselter Text enthält keine Muster, keine Wörter, keine Strukturen, die CSS auswerten könnte. Der Scan ist blind und liefert ausschließlich Fehlentscheidungen. Deshalb liegt die Fehlerrate bei Ciphertext bei 100 % oder 0% (je nachdem wir programmiert). Wahrschienlich kommen Sie dann erst recht ins Visier von CSS.

        Aber das ist Usability‑Katastrophe. Niemand kommuniziert so. Kein normaler Nutzer schreibt Nachrichten in einem externen Editor, verschlüsselt sie manuell, kopiert sie zurück und lässt den Empfänger wieder manuell entschlüsseln. Das ist Kryptolabor, keine Alltagspraxis.

        CSS setzt genau darauf: Es greift dort ein, wo Menschen tatsächlich schreiben — im Klartext, direkt auf dem Endgerät.

      • Jurgen 10. Juli 2026 um 20:46 Uhr

        Ja, mag schon so sein, dass die Leute zu blöd sind, aber selbst PGP ist nur ein Zwischenmodul. Man braucht also unbedingt einen anderen eigenen Editor, als den vom Betriebssystem, der im Zusammenspiel mit der Tastatur nicht überwacht werden kann… oder einfacher, man nutzt einen anderen Rechner, der nicht am Internet hängt zum tippen…

  7. VerarmterAdel 10. Juli 2026 um 8:00 Uhr - Antworten

    Verrecken sollen sie. Alle!

    • Thomas Moser 10. Juli 2026 um 8:06 Uhr - Antworten

      Sie wissen schon, daß CSS diesen Kommentar sofort flaggen würde, aber Sie wären nicht allein. Auch mein Kommentar würde geflaggt, weil das Wort „Massaker“ vorkommt, obwohl ich sage „ich hasse Massaker.“

  8. Thomas Moser 10. Juli 2026 um 7:41 Uhr - Antworten

    „Hohe Fehlerquote bekannter Systeme: In Irland erwiesen sich nur 20,3 % der gemeldeten Fälle als tatsächliches Missbrauchsmaterial, 11,2 % waren explizit falsch-positiv.“ Aber warum ?

    Die belegten Fehlerquoten der bereits eingesetzten Client Side Scanning Systeme CSS von über 10% Falsch Positiven zeigen, wie grundlegend das Problem ist. CSS ist nicht nur unpräzise, sondern architekturbedingt untauglich: Ein solches System kann keine Bedeutung erkennen, weil es deterministisch arbeiten muss. Es darf nicht interpretieren, keine Intention erfassen und keinen Kontext verstehen. Es sieht Wörter, aber nicht, was sie bedeuten. Deshalb produziert CSS zwangsläufig hohe Fehlerraten – nicht als Ausnahme, sondern als Funktionsprinzip. Ein moralischer Satz wie „Ich hasse Massaker“ wird als Gefahr markiert, weil CSS nur Muster zählt.

    Ein LLM könnte das unterscheiden, aber ein LLM wäre juristisch eine Hochrisiko KI, die im CSS Kontext nicht eingesetzt werden darf. Doch auch ein LLM hat klare Grenzen: Es kann Muster erkennen, aber nicht verstehen; es kann Kontext simulieren, aber nicht begreifen; es kann Absichten nachahmen, aber keine besitzen. Ein LLM ist leistungsfähig, aber nicht intentional. Es erkennt Bedeutung nur als statistische Struktur, nicht als begrifflichen Inhalt (bestenfalls funktionale Semantik). Deshalb wäre ein LLM zwar besser als CSS – aber immer noch kein verlässliches Entscheidungssystem für Grundrechtseingriffe.

    Damit ist CSS technisch schlechter als jedes menschliche Entscheidungssystem – sogar schlechter als ein VAR im Fußball, der zumindest Kontext und Absicht erkennen kann. VAR funktioniert, weil dort Menschen entscheiden, die Kontext, Absicht und Bedeutung erkennen können. CSS versucht genau diese menschliche Kompetenz einzusparen aus Kostengründen.

    Das politische Problem entsteht, weil viele Parlamentarier diese technische Architektur nicht kennen. Sie arbeiten mit Schlagworten wie „Erkennung“ oder „Filter“, ohne zu verstehen, dass CSS semantisch blind ist und Fehlalarme unvermeidbar sind. Die Debatten bleiben oberflächlich, die juristischen Einschränkungen werden kaum verstanden, und die technischen Konsequenzen werden nicht überblickt. So entscheiden fachfremde Personen über hochkomplexe Systeme, deren Funktionsweise sie nicht begreifen. Das ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem politischer Entscheidungsprozesse: Die Technik ist komplex, die Debatte ist simpel – und genau daran scheitert CSS politisch.

    Das ist nicht nur ein Abstimmungsproblem, sondern ein Inhaltsproblem: Die Kernfrage, was ein CSS kann und was nicht, wird kaum gestellt. Die inhärent hohen Fehlerraten werden ignoriert, und der Bevölkerung werden Systeme aufgedrängt, die technisch nicht leisten können, was politisch behauptet wird. Nur wenige Parlamentarier verstehen, worüber sie abstimmen. Für mich ist das ein Demokratie Simulationsproblem: Entscheidungen werden getroffen, ohne die technischen Grundlagen und Konsequenzen zu überblicken.

    Sollte man nur noch Leute mit nachweislicher Ahnung entscheiden lassen? Muss hier ein Diplom in Informatik oder Elektrotechnik vorliegen? Ich kann wie immer Dinge übersehen, aber das Diplom hab ich. Deshalb stelle ich Fragen nach Leistung und Grenzen von (semi-) automatischen Systemen jeder Art.

    • Hello 10. Juli 2026 um 14:41 Uhr - Antworten

      Frage eines vollkommenen Laiens: Wo befindet sich CSS? Von vornherein auf jedem Rechner, von jeder Firma?

    • Thomas Moser 10. Juli 2026 um 14:53 Uhr - Antworten

      @Hello. CSS würde auf dem Endgerät laufen, weil nur dort der Klartext entsteht, bevor eine Nachricht verschlüsselt wird. Damit es funktioniert, müssten Hersteller wie Apple, Google oder Microsoft per Gesetz verpflichtet werden, CSS direkt in Smartphones, Laptops, Tablets, Smart‑TVs und alle anderen Geräte einzubauen, die Kommunikation erzeugen. Ohne gesetzlichen Zwang gäbe es CSS nicht — und mit gesetzlichem Zwang wäre es automatisch auf allen Geräten aktiv, die Texte, Bilder oder Videos erstellen.
      CSS =Client Side Scanning, Client = Endgerät

      • Hello 10. Juli 2026 um 15:15 Uhr

        Danke

  9. Daisy 10. Juli 2026 um 6:52 Uhr - Antworten

    Es entstand aus der historischen Erfahrung, dass Fürsten, Kirchen und Geheimpolizeien private Korrespondenz öffneten, um Andersdenkende zu identifizieren, zu erpressen, zu brechen.

    Genau das hat die EU nun auch wieder vor, indem sie in einer illegalen Nacht- und Nebelaktion, nämlich wenn viele schon auf Urlaub sind und daher nicht abstimmen können, das Briefgeheimnis abschaffen möchte. Aber selbst wenn alle abgestimmt hätten, kann die EU nicht einfach ein Grundrecht abschaffen. Gleiches ist ja leider auch mit dem Bankgeheimnis passiert. Das hat man mit dem „Terrorismus“ argumentiert, aber es dient natürlich dazu, dass der Staat schon mal gustieren kann, wieviel er hereinkriegt, wenn er alle enteignet.

    Als nächstes schaffen sie das Bargeld ab. Gibt es denn gar kein Recht, keine unbestechlichen Richter mehr? Die können doch Grundrechte nicht einfach abschaffen!

    • Thomas Moser 10. Juli 2026 um 9:24 Uhr - Antworten

      Können sie, wenn das Rechtssystem nicht mehr unabhängig funktioniert. Außerdem ist es zu ungenau: wieso steht da nicht ein CSS darf eine maximale Fehlerquote von 0.001 % haben?

    • Jurgen 10. Juli 2026 um 11:24 Uhr - Antworten

      Welche Grundrechte gibt es im Handelsrecht? Außer der Freiwilligkeit der Annahme von Verträgen und die Zahlungsverpflichtung bei Annahme…

      • Hello 11. Juli 2026 um 6:53 Uhr

        Österreich:
        Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert. Abzugrenzen ist es vom Postgeheimnis.

        Das Briefgeheimnis schützt den Briefverkehr zwischen Absender und Adressat vor Öffnung und Unterschlagung durch Behörden (Art. 10 StGG und Art. 8 EMRK) und Dritte (§ 118 StGB). Unbedenklich ist die Veröffentlichung des Briefs durch den Adressaten (OGH 9 ObA 181/90).

        Deutschland:
        Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
        Art 10
        (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
        (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

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