
Die EFTA-Mitgliedschaft als Option für Österreich
Island hat mit seiner Entscheidung klar gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union und somit gegen eine EU-Mitgliedschaft votiert. Zugleich hat sich der Inselstaat aber auch für einen Verbleib in der EFTA entschieden. Das Beispiel Island zeigt, dass es sehr wohl ein politisches und ökonomisches Leben außerhalb der EU gibt und könnte mit seiner mutigen Haltung durchaus ein Vorbild für Österreich sein.
Sollte mittelfristig ein EU-Austritt Österreichs mehrheitsfähig werden, dann muss kein Sturz der Republik in ein tiefes, schwarzes Loch befürchtet werden. Österreich könnte gegebenenfalls um Mitgliedschaft bei der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation, mit den Mitgliedern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) ansuchen und bei dieser aller Wahrscheinlichkeit nach Aufnahme finden.
Was sind die Unterschiede zwischen EU und EFTA?
Die EU ist überstaatlich (supranational) und multithematisch, i.e. beansprucht Gesetzgebung und Umsetzung für so gut wie alle Politikbereiche. Die EFTA ist monothematisch und beschränkt sich auf Freihandel zwischen ihren Mitgliedstaaten.
Die EU ist überstaatlich mit Verschränkung von politischen, ökonomischen und administrativen Kompetenzen, wobei die meisten Entscheidungen mit relativer Mehrheit beschlossen werden. Die EFTA ist konsensorientiert und trifft Entscheidungen nach dem Einstimmigkeitsprinzip.
Die EU ist eine Zollunion, die EFTA ist keine Zollunion, dies bedeutet, dass EFTA-Mitgliedstaaten ihre eigene Handelspolitik mit Drittstaaten haben. In der EU ist die Handelspolitik ein supranationaler Kompetenzbereich, Zölle mit Drittstaaten werden gemeinschaftlich festgelegt.
Die EU sieht als ihr Endziel, der immer engeren Union („ever-closer Union“), einen föderalen Superstaat. Die EFTA hat keine solchen Absichten und beschränkt sich auf ihre Kernaufgabe, nämlich Freihandel zwischen souveränen Staaten.
Der 1972 ausgehandelte Freihandelsvertrag zwischen der EWG und der EFTA ermöglicht allen EFTA-Staaten den Marktzugang zu den EWG-Staaten und umgekehrt.[1] Dieser gilt zwischen der EFTA und der heutiger EU weiterhin.
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)[2] und den später folgenden Vertragswerken (Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon) trat die EWG 1986 in den Dienst der amerikanischen und europäischen Großkonzerne. Die EU wurde deren Statthalter. Sie sollte die Globalisierung und den Neoliberalismus in Europa durchsetzen und zusammen mit den USA weltweit vorantreiben. Der freie Verkehr von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Personen ist die oberste, den nationalen Verfassungen übergestülpte Maxime („4 Grundfreiheiten“)[3].
Die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen wählten den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als Form einer engen Zusammenarbeit mit der EU. Dafür müssen die EWR-Staaten Regeln und Gesetze des gemeinsamen Marktes und die 4 Freiheiten übernehmen und finanziell zum EU-Haushalt beitragen. Die Schweiz hat einen Sonderstatus und regelt ihr Verhältnis mit der EU mit den Bilateralen Verträgen, die der Schweiz selektiven Zugang zum Binnenmarkt ermöglicht und im Gegenzug sektorale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vorsieht.
Abgesehen von gelegentlichen Drohgebärden seitens der EU-Spitze gegen EFTA-Staaten hat sich der aktuelle Vertragszustand seit Jahrzehnten bewährt. Das hindert die Regierungen der Schweiz, Norwegens, vom Fürstentum Liechtenstein und von Island aber nicht, im Verbund mit den Medien weitere Annäherungen zur EU in die Wege zu leiten, wohlwissend, dass sie vom Volk keinen Auftrag haben.
EU und EFTA führen die Verwaltung unterschiedlich aus
Während der Aktionsradius der EFTA klar umrissen ist, hat sich in der EU schon seit Jahrzehnten das Phänomen einer zunehmenden Zentralisierung und Bürokratisierung breit gemacht. Die Vergemeinschaftung immer neuer Politikbereiche führt zu einer schleichenden Kompetenzerweiterung auf supranationaler Ebene, insbesondere der europäischen Kommission. Darüber hinaus hat auch eine Verwaltungsverschränkung stattgefunden. Hiermit ist die enge, direkte Zusammenarbeit zwischen EU-Organen (Kommission und Agenturen) mit verschiedenen administrativen Strukturen der Mitgliedstaaten gemeint. Auch die Entsendung von nationalen Beamten in den EU-Apparat trägt zu dieser Verwaltungsverschränkung bei. Zudem etablierten sich Netzwerke zwischen der nationalen und der EU-Ebene. Ein Beispiel dafür ist EUPAN (EU-Verwaltungsnetzwerk), das dem Austausch von guten Praktiken („best practices“) oder das sanfte Anstoßen von EU-freundlichen Veränderungen („nudging“). Solche Phänomene gibt es bei der EFTA nicht.
Diese unübersichtlichen Verschränkungen werden schönfärberisch als „Mehrebenensystem“ bezeichnet. Bei diesen Agenturen („agencies“, auch als Behörden bezeichnet) handelt es sich um nachgeordnete administrative Einheiten der EU-Kommission. Bei den insgesamt 52 Behörden mit 13000 Mitarbeitern unterscheidet man „regulative und exekutive“ Agenturen;
- Regulative Behörden dienen dazu, die Gesetzgebung auf EU-Ebene maßgeblich vorzubereiten und sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten beratend zur Seite stehen (z.B. die EU-Arzneimittelbehörde, das EU-Zentrum für Seuchenkontrolle, oder EU-Chemikalien Agentur);
- Exekutivbehörden sind direkt für die Umsetzung für EU-Beschlüsse verantwortlich, wie etwa FRONTEX (Schutz der EU-Außengrenzen), die Behörde gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus oder der Europäische Auswärtige Dienst.
Die Agenturen arbeiten eng mit den entsprechenden nationalen Behörden zusammen. Überall gibt es einen Mix nationaler Entsendungen und zentral rekrutierter Mitarbeiter, und die Behörden sind untereinander vernetzt. Diese Konstellation ermöglicht eine Verzahnung nationaler und supranationaler Verwaltung, schleicht sich an den nationalen parlamentarischen Kontrollorganen vorbei und trägt maßgeblich zum Verlust nationalstaatlicher Souveränität bei. All dies ist bei der EFTA unmöglich, die Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt vollständig gewahrt. Wir sehen hier ein Paradebeispiel, wie wichtige Grundlagen des nationalen Rechtsstaates, wie Föderalismus, Subsidiarität und Mitbestimmung durch Bürger und Parlamente, ausgehebelt werden.
Eingriffe in die Politik der Mitgliedstaaten sind in der EFTA nicht möglich
Ein anderer Bereich betrifft die EU-Gesetzgebung, welche immer stärkere repressive und autokratische Züge annimmt. Ein Beispiel hierfür ist der „Digital Services Act“ (die Regulierung von Digitaldiensten), der den Rechtsrahmen zur Überwachung auf digitalen Plattformen bildet. Zusammen mit der digitalen Identität (digital ID), welche die Kommission vorantreibt, können alle Bürger zu jeder Zeit bei ihren Tätigkeiten im Netz überwacht werden und müssen eventuell mit repressiven Maßnahmen rechnen.
Oder der “Freedom of Speech Act” (Gesetz zur Redefreiheit), das tatsächlich eine Orwell’sche Verkehrung in sein Gegenteil darstellt, also ein Gesetz zur Einschränkung der Redefreiheit. Es schafft die Grundlage für die Sanktionierung von kritischen Stimmen, wie Jacques Baud, Nathalie Yamb und Xavier Moreau. Die Begründung dafür ist, dass es sich um die Äußerung von „gefährlichen“ Meinungen und solchen, die „das Gemeinwohl gefährden“, handelt. Es stellt sich die Frage, wer in diesem Zusammenhang „gefährlich“ und „Gemeinwohl“ definiert. Dieser Rechtsrahmen öffnet der Überwachung und Bestrafung der Bürger Tür und Tor, eine Entwicklung, die im EFTA-Rahmen völlig undenkbar wäre.
Die EU verwandelt sich immer mehr in ein neofeudalistisches System, bei dem die Brüsseler Beamtenschaft die Fäden zieht. Zur Festigung der Macht der EU und ihrer Verwaltungs-Oligarchie, will Ursula von der Leyen einen europäischen Nachrichten- oder Geheimdienst schaffen – was vor 10 Jahren noch ein absolutes Tabu war. Das supranationale Super-Spionage Netzwerk markiert klar den Übergang zu einem totalitären, machtusurpierenden System, das sich alles unterordnen will. Die gegenwärtige EU misstraut ihren Bürgern, hat Angst vor ihnen, Angst vor der Demokratie, denn die Brüsseler Verwaltungselite weiß genau um ihre prekäre Lage. Die EU ist ein Koloss auf tönernen Füssen. Ein oder zwei weitere Austritte wären ihr Ende; oder ein gesamteuropäischer Bauernaufstand. Wer weiß, sehen wir noch einen Brüsseler Fenstersturz?
Und was macht die Österreichische Bundesregierung?
In Österreich verwechselt man gerne Demokratie mit einer Deppokratie, wo gerade die Dümmsten herrschen. Die regierende Dreierkoalition ist ein gutes Beispiel dafür, wo jeder genau das macht, was er nicht kann. Und jeden Tag werden neue Torheiten in Gesetzestext gegossen. Nehmen wir zum Beispiel die Spritpreisbremse. Eine völlig nutzlose Maßnahme, eine Alibi-Aktion, die dem Bürger vorgaukelt, die Regierenden würden sich der Interessen der Bevölkerung annehmen. In Wahrheit kümmert sie dies einen feuchten Kehricht. Im Gleichschritt mit der EU nehmen sie sich lieber der Probleme der Ukraine an, obwohl ein neutrales Land sich aus den finsteren Zielen und Agenden einer kriegführenden Partei heraushalten sollte.
Einer immer übergriffigeren und repressiveren EU antwortet die Regierung nicht mit Protest, sondern fügt sich unterwürfig dem Brüsseler Diktat. Sie bürgt für Milliarden-Darlehen und beschließt aus dem Stehgreif weitere Ukraine-Hilfsgelder, die dann in den Kiever Korruptionskanälen versickern. Die katastrophale Ukraine-Strategie, an der die EU blind und starrsinnig festhält, reißt den ganzen Kontinent in den Abgrund. Die massive Aufrüstung der Mitgliedstaaten gibt Zeugnis davon. Wir sind auf dem Weg zu einer Kriegs- und Kontrollunion. Wird Österreich auch hier in der Gleichschaltung der EU mit dabei sein, anstatt sich an der Schweiz zu orientieren oder im Verband mit anderen mitteleuropäischen oder gemäßigteren Staaten seine nationalen Interessen zu wahren?
Fazit
Die erwähnten Formen der Zentralisierung und Repression durch die Brüsseler Bürokratur berühren direkt und unterwandern auf vielfältige Weise die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten. Österreich kann sich dieser Tendenz nicht entziehen und trägt sogar Politiken mit, die mit seinem Status als neutrales Land unvereinbar sind. Die EFTA bietet eine Alternative, mit welcher all die problematischen Aspekte der EU-Autokratie vermieden werden könnten. In starkem Gegensatz zur EU, ist die EFTA auf ihre Aufgabe als Freihandelszone fokussiert und hat keinerlei Ambition, zu einer politischen Union oder gar zu einem Super-Staat zu avancieren. Das schlanke EFTA-Budget würde der Republik auch die horrenden Beitragszahlungen und die Mitfinanzierung der Ukraine ersparen. Im Fall eines österreichischen EU-Austritts wäre eine EFTA-Mitgliedschaft die zu bevorzugende Option. Die vier EFTA-Staaten weisen einen sehr hohes Wohlstandsniveau[4] auf, pflegen über Freihandelsabkommen einen intensiven Handel mit der EU, verzichten aber auf die politische Union und folgen einem von der EU unabhängigen und in vielen Belangen gemässigten, friedlicheren Weg.
[1] https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2012/nr5-vom-3012012/das-europaeische-orchester-wieder-zum-klingen-bringen
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitliche_Europ%C3%A4ische_Akte
[3] https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2025/nr-12-27-mai-2025/weltweite-vorherrschaft-des-westens-die-linke-die-rechte-und-das-reaktionaere-eu-usa-nato-projekt-gefragt-waere-eine-oeko-soziale-kritik-der-kolonialen-lebensweise
[4] Mit «Pro-Kopf-BIP» wird die Wirtschaftsleistung pro Kopf gemessen. Die EFTA-Staaten liegen über dem Durchschnitt in der EU: Norwegen erreicht 160 Prozent, die Schweiz 151 Prozent und Island 131 Prozent des EU-Durchschnitts.
Quelle: https://de.euronews.com/business/2026/04/07/2025-europas-reichste-armste-lander-bip und
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttoinlandsprodukt#/media/Datei:Countries_by_GDP_(PPP)_per_capita_in_2019.png
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Dr. Thomas Henökl ist Politikwissenschaftler und ist Professor an Universität von Agder, Norwegen.
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Ich hoffe auf Neuwahlen mit einem hohen Sieg der FPÖ, dann kann so etwas durchgesetzt werden!