
Verfassungsbeschwerde gegen Wiener Masken-Regime
Eine Privatperson reicht mit Unterstützung der MFG eine Verfassungsbeschwerde gegen das Wiener Masken-Regime ein. Damit muss der VfGH die Wiener Verordnung prüfen.
Ob in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der Apotheke: In einigen Bereichen in Wien gilt weiterhin ein FFP2-Maskenzwang. Ein Ende ist nicht in Sicht. Das Rathaus argumentiert den Zwang mittlerweile sogar mit der Grippe und anderen Infektionskrankheiten. Nun reicht der Wiener Sebastian F. Verfassungsbeschwerde gegen die Wiener Maskenpflicht ein. Vertreter wird er vom MFG-Obmann und Rechtsanwalt Michael Brunner.
Klare Evidenz gegen Masken
„Diese Maßnahmen“, so Brunner, „verstoßen gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübung und des Legalitätsprinzips.“ F. wurde zuletzt aus seiner Stammapotheke verwiesen, weil er keine Maske getragen hatte. Brunner argumentiert: „Die bekämpften Wiener Normen wirken sich auf die Grundrechte des Antragstellers aus, weil er auf die Inanspruchnahme von Massenbeförderungsmitteln aus beruflichen und privaten Gründen und auf das Betreten von öffentlichen Apotheken angewiesen ist. Die verordnete Verpflichtung ist nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig“, so der Präsidentschaftskandidat. All das sei auch von der Forschung mittlerweile klar bestätigt.
Eher stelle die Maske ein gesundheitliches Risiko dar, als das sie gegen Viren wirken würde. “Die WHO hat mit Stand vom 31.03.2020 vom Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken sogar abgeraten, wenn man nicht selbst erkrankt ist, da ein falsches Gefühl von Schutz vermittelt werden könnte und eine solche Maske auch eine Infektionsquelle ist, wenn sie nicht richtig verwendet wird. Durch Masken wird das Übertragungsrisiko erheblich erhöht. Die in der Maske ausgeatmete Feuchtigkeit kondensiert und wird zu einem optimalen Viren- und Bakterien-Biotop. Professionelle Masken müssen nach einer maximalen Benützungszeit von 70 Minuten entsorgt werden. Das ist laut der geltenden Corona-Verordnung jedoch nicht der Fall, denn die Masken werden wiederholt unprofessionell angelegt und wieder abgenommen. Die Masken werden so zu einer Viren- und Bakterien-Schleuder“, schreibt die MFG in einer Aussendung.
Auch die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sehe keine Bestätigung für einen Schutz „durch Einwegmasken gegen durch die Luft übertragende Krankheitserreger“. Stattdessen seien in einer Untersuchung unter anderem Klebstoffe, organische Lösungsmittel, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Metalle und Titanoxid-Nanopartikel nachgewiesen worden. Besonders gefährlich dürften zudem die Mikrofaserpartikel sein, die sich in den Masken befinden und eingeatmet werden.
„Insbesondere bei längerem Tragen von Masken entsteht ein feuchtwarmes Milieu im Inneren und an den Oberflächen der Masken, welches ideale Wachstumsbedingungen für Bakterien und Pilze bildet Mikrobielle Beläge sind nachgewiesen“, so Brunner.
Bild Robot8A, Wien 4 März 2021 20 01 51 905000, CC BY-SA 4.0
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10 Kommentare
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Naja, bessere Erfolgschancen bestünden wohl, wenn man damit argumentierte, ob die Situation in Wien sich so sehr von der im Rest Österreichs unterscheidet, dass es ausreichend begründet ist, von der gesamtösterreichischen Verordnung abzuweichen. Aufgehoben wurden Corona-Verordnungen bisher nur wegen formaler Fehler (unzureichende Begründung oder Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz), inhaltlich folgt der VfGH ja ohnehin immer dem, was die pharma-gesponsorten “Experten” und “die” Wissenschaft behaupten.
Am Ende lernen die Bürger eines Landes die Diktatur ihrer eigenen Richter kennen, gesteuert von Korrupter Politik!
Wahrscheinlich wird der “unabhängige” VfGH wieder einmal klarstellen, wes Herrn Diener er ist, und die Flucht durch das legistische Hintertürl des Artikel 144 (2) B-VG antreten, welchen ihm selbiger ins Gesetz geschrieben hat und welcher lautet: “Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde bis zur Verhandlung durch Beschluss ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist.” Dass ein Höchstgericht die Behandlung einer Beschwerde willkürlich ablehnen darf und sich gar nicht erst die Mühe machen muss, sie begründet abzuweisen, zeigt, wie es um “Rechtsstaatlichkeit” in Österreich bestellt ist.
“FFP2-Masken sind laut Produzenten Arbeitsschutzmasken, die nur im Handwerk eingesetzt werden dürfen. (Datenblätter der Produzenten lesen!). Im Begleittext steht: WICHTIGER HINWEIS!.. Masken schützen “nicht gegen Viren, Keime und sonstige Krankheiten”. Als Patient verlange ich vom Arzt, dass er das zu lesen im Stande ist..!!!
Sie werden deshalb standardmäßig nicht darauf getestet, dass sie vor Viren wie dem SARS-CoV-2-Virus schützen. Daher übernehmen wir keine Haftung für diese Art der Nutzung.” Wolf Wagner, von Uvex einem der bedeutendsten Erzeuger der Masken.
Aus demselben Grund würden FFP2-Masken auch nicht etwa als “Corona-Masken” beworben. Stattdessen verweist die Firma potentielle Kunden auf unabhängige Organisationen, wie das Robert Koch-Institut und die Weltgesundheitsorganisation, die FFP2-Masken insbesondere für medizinisches Personal empfehlen, die mit Covid-19-Patienten arbeiten.(genau so nutzlos!!)
Also, die FFP2 Maske taugt nicht zur Virenabwehr, sondern nur als Folterinstrument, das laut Art. 3 der Menschenrechts Konvention . strengstens verboten ist. (Auszug aus Gesetz) darf auch im Notstand nicht gebrochen werden. Somit sind Masken nur “teurer Sondermüll” den wir Bürger bezahlen müssen.
Auszug aus der EU. MENSCHENRECHTSKONVENTION:
Allgemein versteht man unter Folter körperliche und seelische Schmerzen, Ängste und auch Erniedrigung, die angewendet wird, damit die Opfer erniedrigt werden, zu Aussagen bzw. Handlungen erpresst oder der Willen der Opfer gebrochen werden soll. (Biedermanns Foltergesetze) Diese “Behandlung” wird gezielt und in voller Absicht zugefügt.
Dazu brauchen wir allerdings einen VFGH. dessen Richter ohne Parteibuch “RECHT” sprechen und das sehe ich derzeit noch in weiter Ferne.
“Damit muss der VfGH die Wiener Verordnung prüfen”
Wenn der VfGH weiterhin beweisen will, dass er in der Mehrheit aus willfährigen und feigen Hypochondern besteht, wird er den pseudowissenschaftlichen “Experten”-Scharlatanen, die eine widerliche autoritäre Zwangsmassnahme zu einem “gelinden Mittel” schwurbeln, zu Füssen liegen – und den Widerstand dagegen, das Misstrauen gegen den “Rechtsstaat” befördern, die “Spaltung der Gesellschaft” weiter vertiefen und prolongieren. Die widerlichsten Maskenfetischisten der Journaille sind interessanterweise zugleich die ekelhaftesten NATO-Quislinge …
Wer glaubt noch an den VfGH nach all den haarsträubenden Begründungen, mit denen Verordnungen und Gesetze politisch willfährig durchgewunken wurden? Es reicht mittlerweile, dass irgendein Politikerdarsteller einen fiktiven Notstand erklärt und schon darf sich die Bevölkerung zur angbelichen Rettung der Menschheit selbst schädigen, egal ob mit Mikroplastik in der Lunge, gentechnischen Experimenten oder als vereinsamter, bis zum Tod mutmaßlich vernachlässigter Pflegeheimbewohner.
Ich würde den “Verordnern” dieser Masken jetzt auf jeden Fall dringend empfehlen, sich bei ihren Autos ein Stück von einem Maschendrahtzaun vor den Tankstutzen zu hängen, um zu verhindern, dass ihnen jemand Zucker in den Tank schüttet. ;-)
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt…
Wird zwar nichts nutzen, aber ist ausdrücklich zu Begrüßen!
Ja, ich drücke auch die Daumen.
Gebt den Affen Zucker!