
Der Fall BSW: Was an den „verschwundenen“ Stimmen wirklich dran ist – und was nicht
Wovor haben deutsche Bundestagsabgeordnete Angst, dass sie eine Neuauszählung von Wählerstimmen verhindern?
Seit der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 kursiert eine hartnäckige Erzählung: Dem BSW seien systematisch Stimmen „weggenommen“ worden, um die Partei knapp unter der 5-Prozent-Hürde zu halten und eine andere Regierungskoalition zu verhindern. Zuletzt befeuert ein Video, das Differenzen zwischen vorläufigen Wahlkreisergebnissen und dem amtlichen Endergebnis der Bundeswahlleitung zeigt und daraus „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf flächendeckenden Wahlbetrug schließt. Als kritischer Wähler lohnt sich ein genauer Blick – denn an der Geschichte ist tatsächlich etwas dran. Nur nicht das, was das Video behauptet.
Was tatsächlich belegt ist
Die Zahl 13.435 fehlender Stimmen ist real. Sie taucht so in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag auf (Drucksache 20/15144) – exakt der Abstand, den das BSW zur 5-Prozent-Hürde fehlte.
Es gibt auch konkret nachgewiesene Zählfehler zulasten des BSW, und sie folgen erkennbar einem Muster: dem BSW zugedachte Stimmen landeten beim „Bündnis Deutschland“ (BD), einer auf dem Stimmzettel direkt darüberstehenden, deutlich kleineren Partei. Ein von der taz zitierter Politikwissenschaftler dokumentiert etwa ein Wahllokal in Wedel bei Hamburg, in dem das BD über 30 Stimmen erhielt und das BSW keine einzige – im Nachbarlokal war es genau umgekehrt. Ähnliche Auffälligkeiten wurden in Delmenhorst, Heidelberg, Rostock, Berlin-Neukölln und Remscheid registriert, wo das BSW bei null Stimmen lag, während das BD dort einen weit überdurchschnittlichen Anteil erreichte. In zwölf Wahlbezirken im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf ergaben unabhängig angeordnete Nachzählungen zusätzliche BSW-Stimmen, obwohl es dort zuvor keine auffälligen statistischen Hinweise auf Fehler gegeben hatte. In Nordrhein-Westfalen wurden dem BSW nach Überprüfung 1.295 zusätzliche Zweitstimmen zugeschrieben. Das ist alles dokumentiert, teils sogar von Landeswahlleitungen selbst eingeräumt – etwa als die Landeswahlleitung NRW auf Bitte des BSW gezielt bei den Wahlkreisen um genauere Prüfung der BSW-Stimmen bat.
Was die Rechnung nicht hergibt
Hier wird es für die Wahlbetrugs-These eng. Der Politikwissenschaftler Uwe Wagschal hat auf Basis der bekannten Verwechslungsfälle eine Hochrechnung erstellt und kam laut taz-Bericht auf einen möglichen Verlust von rund 800 BSW-Stimmen – nach eigener Einschätzung nicht genug, um das BSW über die 5-Prozent-Hürde zu heben. Wagschal betont zugleich, dass jede Hochrechnung auf dieser schmalen Datenbasis methodisch angreifbar bleibt, solange die Landeswahlleiter keine vollständige Transparenz über alle geprüften Wahlbezirke herstellen. Genau diese Intransparenz ist es, die er den Landeswahlleitern vorwirft. Der ausführliche taz-Bericht mit der Einordnung ist hier nachzulesen.
Der entscheidende Unterschied zur Behauptung im Ausgangsvideo: Zählfehler, die in beide Richtungen passieren und die bei genauer Prüfung auch zugunsten anderer Parteien auftauchen, sind etwas anderes als ein gezieltes System, das genau so viele Stimmen unterschlägt, wie nötig sind, um eine Partei knapp unter 5 Prozent zu halten. Diese These der zweiseitigen Veränderung wird vom BSW heftig bestritten. Allerdings lieferte das BSW selbst nicht – belastbare Beweise, sondern Vermutungen „aus BSW-Sicht„, wie es der Jurist und BSW-Mitglied Norbert Häring selbst formuliert. Eben weil die fehlende Transparenz diese Beweise verhindern. Sein Kommentar zum Wahleinspruch ist hier nachzulesen.
Der eigentlich spannende Teil: das Verfahren
Das BSW hat gegen das Wahlergebnis Wahleinspruch beim Bundestag eingelegt und eine vollständige Neuauszählung gefordert. Der zuständige Wahlprüfungsausschuss lehnte diesen Einspruch im Dezember 2025 ab – mit der Begründung, ein knappes Ergebnis allein begründe noch keinen Anspruch auf Neuauszählung, dafür brauche es konkrete, mandatsrelevante Nachweise, die das BSW nicht erbracht habe. Rechtswissenschaftlich ist diese Entscheidung durchaus umstritten: Die Verfassungsrechtlerin Halina Wawzyniak kritisiert in einer Analyse, der Ausschuss habe die Anforderungen an die Beweisführung überspannt. Ihre Analyse auf dem Verfassungsblog ist hier zu finden.
Das BSW zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht – die sogenannte Wahlprüfungsbeschwerde ist seit Februar 2026 anhängig. Interessant für kritische Beobachter: Das Gericht selbst hat in einem aktuellen, thematisch verwandten Beschluss vom 23. Juli 2026 ausdrücklich gerügt, dass der Bundestag mit der Bearbeitung der insgesamt gut 1.000 Wahleinsprüche zur Bundestagswahl 2025 auffällig langsam vorankommt – langsamer als beim vorherigen Bundestag. Den Beschluss samt dieser Kritik gibt es beim Bundesverfassungsgericht. Diese Verzögerung selbst ist ein legitimer Kritikpunkt – unabhängig davon, ob am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird oder nicht.
Was das für die „Wahlbetrugs“-These bedeutet
Ein kritischer Wähler sollte zwei Dinge auseinanderhalten, die das Ausgangsvideo bewusst vermischt:
Erstens, real existierende strukturelle Schwächen im Meldeweg zwischen Wahllokal, Landeswahlleitung und Bundeswahlleiter – etwa das Fehlen einer durchgehenden, von der Verwaltung unabhängigen Kontrollinstanz zwischen diesen Ebenen. Das ist ein ernstzunehmender, im laufenden Verfahren auch tatsächlich diskutierter Kritikpunkt am deutschen Wahlsystem.
Zweitens, die Behauptung, es handle sich dabei um vorsätzlichen, gezielten Betrug zugunsten von CDU/SPD. Dafür gibt es – Stand jetzt, nach über einem Jahr Prüfung durch Wahlprüfungsausschuss, Wissenschaft und Presse – keinen belastbaren Beleg.
Was das Ganze anrüchig erscheinen lässt, ein „Geschmäckle“ erzeugt, ist die Tatsache, dass so entschieden gemauert wird, um volle Transparenz und auch ein Nachzählen zu erreichen. Wovor haben die Abgeordneten des Bundestages Angst? Warum dauert es so lange, wie zuletzt bei der offensichtlich nachzuholenden Wahl in Berlin, bis die Konsequenzen gezogen werden?
Bild: Screenshot von Video zu dem Thema
Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇
Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.
Folge TKP auf Telegram oder GETTR und abonniere unseren Newsletter.
BSW beantragt Neuauszählung bei Bundestagswahl wegen systematischer Zählfehler
Bundestagswahl: Massive Vorwürfe des Wahlbetrugs
Wird das Ergebnis der Bundestagswahl anerkannt werden?
BSW – trojanisches Pferdchen, wo notwendig (Stimmenbeschaffer für Altparteien). Kann man in Thüringen ja sehen und der verbale Rest ist Show.
Das müßte man doch leicht nachrechnen können – wenn man annimmt, daß die Stimmen für das BSW versehentlich oder systematisch dem „Bündnis Deutschland“ gutgeschrieben wurden. Man nehme alle stimmen für „BD“, addiere sie zu den Stimmen von BSW und dann könnte es für die 5% reichen – oder auch nicht …
Warum so entschieden gemauert wird? Weil die Angst besteht, dass noch mehr „Ungereimtheiten“ zu Tage treten!
Das Problem entsteht ja erst durch die 5%-Hürde, die meiner Meinung nach grundgesetzwidrig ist. Da haben sich die Filzparteien eine Regel geschaffen, um leichter durchregieren zu können.
Vor allem die Stimmen der AfD wurden falsch ausgezählt. Jetzt bei der Wahl in Sachsen-Anhalt gibt es übrigens soviele Briefwähler wie noch nie…sie werfen die Stimmen der AfD in den Papierkorb und schätzen schlussendlich das Wahlergebnis wie sie es in Berlin gemacht haben. Mittlerweile hat ja jedes Entwicklungsland korrektere Wahlen als Schland.
Aber auch in Österreich wird wild geschwindelt, was bei der BP-Wahl zum ersten Mal zutagetrat, die dann wiederholt werden musste. Sie haben dann am Wahlabend nur noch Hochrechnungen bekanntgegeben, sodass es niemandem mehr auffällt. Die linksversifften Staatsmedien ORF/APA (der ORF ist im Hauptbesitz der APA) spielen natürlich ganz offensichtlich mit. Der FPÖ werden regelm. mind. 5% abgeknöpft.
Die Briefwahl ist ersatzlos zu streichen.
@,
ergänzend zum letzten satz, wahlberechtig darf nur derjenige sein, der in den letzten 12 monaten
vor der wahl einkommens/lohnsteuer/pensions/sozialversicherungspflichtig gewesen ist.
wer nicht mindestens 2 anforderungen erfüllt, soll von der stimmabgabe beurlaubt sein,
persönlich beim zuständigen wahlsprengel zur stimmabgabe erscheint.
weiters die anpassung des wahlalters an das waffengesetz, da die geistige reife zum besitz
einer waffe erst mit 21 jahren gegeben sei, stimmabgabe ist im weitesten sinne auch eine waffe ….
das waffengesetz sieht eine ausnahme bei der ableistung des wehrdienstes vor.
danach ist man bis zur erreichung des 21. lebensjahres wieder unzurechnungsfähig :-)))
ein typische bananenrepublik wischiwaschi regelung
„…Wagschal betont zugleich, dass jede Hochrechnung auf dieser schmalen Datenbasis methodisch angreifbar bleibt, solange die Landeswahlleiter keine vollständige Transparenz über alle geprüften Wahlbezirke herstellen. …“
Warum macht der Politikwissenschaftler Uwe Wagschal denn diese Hochrechnung überhaupt, wenn er gleichzeitig zugibt, dass sie methodisch angreifbar ist? Warum lehnt er sie aus diesen Gründen nicht von vornherein ab?
Was immer für Fehler BSW gemacht hat oder gemacht haben könnte, wieviele Wähler sie aus eigenem Verschulden verloren hat, hat nichts damit zu tun, dass es seltsam ist, dass gegen die Neuauszählung gemauert wird – und das im demokratischen Wertewesten.
Dafür darf aber ein Merz, der bei einer richtigen Auszählung vielleicht gar nicht Bundeskanzler wäre und der nach einem sofortigen Bruch eines seiner Wahlversprechen und trotz seiner niedrigen Zustimmungswerte weiterhin den Bundeskanzler spielen.
„… – denn an der Geschichte ist tatsächlich etwas dran. Nur nicht das, was das Video behauptet.“
und
„Allerdings lieferte das BSW selbst nicht – belastbare Beweise, sondern Vermutungen […] Eben weil die fehlende Transparenz diese Beweise verhindern.“
Aha – wie soll das BSW denn Beweise liefern, wenn vorne und hinten gemauert wird? Das Ganze ist doch ein logischer Zirkelschluss!
Weiters:
„Es gibt auch konkret nachgewiesene Zählfehler zulasten des BSW, und sie folgen erkennbar einem Muster: […]“
sowie
„Hier wird es für die Wahlbetrugs-These eng. Der Politikwissenschaftler Uwe Wagschal hat auf Basis der bekannten Verwechslungsfälle eine Hochrechnung erstellt und kam laut taz-Bericht auf einen möglichen Verlust von rund 800 BSW-Stimmen […] Wagschal betont zugleich, dass jede Hochrechnung auf dieser schmalen Datenbasis methodisch angreifbar bleibt, solange die Landeswahlleiter keine vollständige Transparenz über alle geprüften Wahlbezirke herstellen.“
Das ist doch ein Widerspruch in sich – was also will uns dieser Artikel sagen? Dass man Wahlbetrug zulasten des BSW nicht beweisen kann, WEIL der Zugang zu Beweismitteln verunmöglicht wird?
Ich schnall‘ es nicht!
Opfernarrative sind immer praktisch, um von eigenen Fehlern abzulenken. Vor der Bundestagswahl kam von der Bundesspitze überhaupt nichts, um die Enttäuschung der Wähler über die Regierungsbeteiligung in Thüringen und Brandenburg aufzugreifen. Es wurde immer wieder betont, wie gut die beiden Landesverbände BSW-Interessen in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hätten. Doch die Wähler sahen das anders. Wenn wir von 13.000 fehlenden Stimmen für den Einzug in den Bundestag sprechen: Allein in Thüringen hat das BSW zwischen Landtagswahl und Bundestagswahl 60.000 Stimmen verloren. Und bei den Landtagswahlen dieses Jahr in BW und RP lag das BSW etwa gleich auf mit der Tierschutzpartei um die 3 Prozent. Das spricht ja alles nicht für eine eigentlich bei Wählern sehr populäre Partei, die nur durch Wahlmanipulationen klein gehalten werde. Die BSW-Führung hat einfach alles laufen lassen und nichts aufgearbeitet. Gerade meinte Wagenknecht, es sei doch bekannt, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht in Thüringen sich gegen sie stelle und der Landesverband niemals eine Sahra Wagenknecht zur Ministerpräsidentin in Thüringen wählen würde. Offenbar darf im BSW jeder Landesverband machen was er will. Jetzt überlege die Bundesspitze den Landesverband Thüringen aus der Partei auszuschließen. Aber wer glaubt schon noch daran, dass im BSW irgendjemand konsequent handelt? In Sachsen hat das BSW gerade ein Polizeigesetz zur verschärften digitalen Überwachung der Bürger zusammen mit CDU und SPD beschlossen. Dagegen gestimmt haben AfD, Grüne und Linkspartei, da die Bürgerrechte durch das Polizeigesetz zu stark eingeschränkt würden. Es braucht wirklich keine Wahlmanipulationen, um das BSW unter 5 Prozent zu bringen. Das machen die BSW-Politiker ganz alleine durch ihre Ferne zu ihren ehemaligen Wählern.
Hallo Helmchen,
Nein, diese Darstellung ist falsch.
Was tatsächlich passiert ist:
Ende Juni 2026 hat der Sächsische Landtag ein „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“ (Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes) beschlossen. Es trat am 1. Juli 2026 in Kraft.Das Gesetz enthält u. a.:
Quellen‑TKÜ (Telekommunikationsüberwachung direkt am Gerät, um verschlüsselte Messenger‑Kommunikation vor der Verschlüsselung zu erfassen)
Automatisierte Datenanalyse / KI‑gestützte Analysewerkzeuge
Intelligente Videoanalyse (z. B. Waffen‑/Gefahrstofferkennung)
Biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten
Regelungen zur Drohnenabwehr.
Wer hat wie abgestimmt?
Die Novelle wurde mit den Stimmen der Großen Koalition (CDU + SPD) im Sächsischen Landtag verabschiedet. Das BSW war an dieser Polizeigesetz‑Novelle nicht als Koalitionspartner beteiligt und hat sie auch nicht „zusammen mit CDU und SPD beschlossen“.In der namentlichen Abstimmung gab es laut Landtagsdokumentation:
60 Ja‑Stimmen (CDU/SPD‑Fraktion)
53 Nein‑Stimmen
1 Enthaltung
6 Abgeordnete abwesend.
Die Nein‑Stimmen kamen aus den Oppositionsfraktionen, darunter AfD, Grüne und Linke. Deren Kritik lautete übereinstimmend: Das Gesetz gehe zu weit in Richtung digitale Massenüberwachung und schränke Bürgerrechte zu stark ein.
Was am von dir zitierten Satz falsch ist:
„BSW hat zusammen mit CDU und SPD das Polizeigesetz beschlossen“ – falsch. In Sachsen regiert eine CDU‑SPD‑Koalition; das BSW ist Opposition und war an diesem Gesetz nicht als Mehrheitsgeber beteiligt.„AfD, Grüne und Linke haben dagegen gestimmt, weil Bürgerrechte zu stark eingeschränkt würden“ – das ist im Kern richtig, aber der entscheidende Fehler liegt in der Behauptung, das BSW sei Teil der Regierungsmehrheit bei diesem Gesetz gewesen.
Kurz: Es gab in Sachsen 2026 eine Polizeigesetz‑Novelle mit verschärften digitalen Überwachungsbefugnissen, getragen von CDU und SPD; AfD, Grüne und Linke haben mehrheitlich dagegen gestimmt. Die Behauptung, das BSW habe hier mit CDU/SPD ein solches Gesetz „beschlossen“, trifft so nicht zu.
So lange die Briefwahl derart manipulierbar ist, brauchen wir gar nicht über die Neuauszählung reden.
Wobei ich von Tag eins an nicht verstanden habe, warum man nicht einfach, wenn man schon am Wahlabend einen Wettbewerb um den schnellsten Melder veranstaltet, nicht einfach in der auf den Wahltag folgenden Woche nochmal ganz in Ruhe auszählt und Korrekturen meldet. Wer nix zu verstecken hat, kann diese Überprüfung doch locker durchführen und begrüßen.
Die Idee ist, dass jeder Bürger ohne Ankündigung und ohne Erlaubnis den gesamten Wahlvorgang beobachten kann. D.h. ich kann mich morgens hinstellen und zugucken, dass die Urnen vor Versiegelung leer sind, ich kann abends 18:00 erscheinen und sicherstellen, dass keine zusätzlichen Zettel in die Urnen geworfen werden. Alsdann kann ich der Auszählung zuschauen. Ich kann der Diskussion um ungültige oder uneindeutige oder markierte Wahlzettel beiwohnen. Zuhause kann ich überprüfen, ob die im Wahllokal ermittelten Zahlen mit denen auf der Wahl-Homepage übereinstimmen.
Bei einer Auszählung eine Woche später kann niemand mehr nachprüfen, ob da zwischenzeitlich noch Stimmen hinzu- oder weggekommen sind.
Warum soll da ein Problem sein? Wird alles nach erstem Ergebnis wieder in die Urne zurückgelegt, wieder verplombt und dann später nochmal öffentlich nachgezählt.
Die Briefwahl ist viel, viel, viel anfälliger als die Urnenwahl (weshalb ich ausschließlich vor Ort wähle). Es sollen schon Rathausbriefkästen übergequollen sein – wer den Briefkasten leert, kann kein Wahlbeobachter beobachten, wo die Zettel aufbewahrt werden auch nicht, von den fehlenden Listen ganz abgesehen und den Missbrauchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen. Lies mal https://www.unser-mitteleuropa.com/147742
Wer an den Weihnachtsmann und an den Osterhasen glaubt, der glaubt auch – nach all dem nachgewiesenen und belegten Wahlbetrug in letzter Zeit – an ein Versehen beim BSW-Auszählen. Ich kann den Autor hier nicht verstehen. Gerne Hanlon’s Razor, aber es ist nicht “adequatly”.