
Konfessionsfreie ziehen gegen ORF-Diskriminierung nach Brüssel – Zwei EU-Beschwerden eingebracht
Die ORF-Zwangsabgabe wird von allen Österreichern eingehoben – ob gläubig oder nicht. Aber das ORF-Gesetz behandelt rund drei Millionen konfessionsfreie Bürger weiterhin wie Bürger zweiter Klasse – in den „Publikumsrat“ werden nur Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche entsandt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat nun die Konsequenzen gezogen: Nachdem alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind, hat er bei der Europäischen Kommission zwei formelle Beschwerden eingebracht – eine medienrechtliche und eine beihilferechtliche. Damit wird der seit 2025 laufende Kampf gegen die gesetzliche Benachteiligung der zweitgrößten Weltanschauungsgruppe des Landes auf die europäische Ebene gehoben.
Mit 33,5 Prozent der Bevölkerung sind die Konfessionsfreien die zweitgrößte Gruppe nach den Katholiken. Dennoch sieht das ORF-Gesetz für sie keinerlei Repräsentation im Publikumsrat vor. Stattdessen sichert es der Römisch-Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche (die nur rund 2,6 Prozent der Bevölkerung vertritt) je ein gesetzlich garantiertes Fixmandat zu (§ 28 Abs. 3 Z 3 und Z 4 ORF-G). Konfessionsfreie kommen im gesamten Gesetzestext schlicht nicht vor.
Der öffentlich-rechtliche Kernauftrag (§ 4 Abs. 1 Z 12 ORF-G) verpflichtet den ORF lediglich zur „angemessenen Berücksichtigung“ der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Für Konfessionsfreie und die zwölf eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften gilt: vollständige rechtliche Nichtexistenz. Das Ergebnis ist eine klassische Drei-Klassen-Gesellschaft im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: garantierte Sitze für zwei Kirchen, bloßer Anspruch für Berücksichtigung für die übrigen anerkannten Religionsgemeinschaften – und völlige Ignoranz gegenüber jenen, die keine Kirche mehr wollen. Und das betrifft immerhin bereits ein Drittel der Österreicher!
Der innerstaatliche Weg ist endgültig verbaut. 2025 wurden alle 183 Nationalratsabgeordneten persönlich aufgefordert, eine abstrakte Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof zu beantragen. Kein einziger war dazu bereit. Beim letzten Bestellungsverfahren für den ORF-Publikumsrat wurde der Zentralrat von der Bundesregierung zurückgewiesen. Die anschließende Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (GZ W603 2318778-1/4E) wurde ohne Vorlage an den VfGH abgewiesen.
Am 9. Mai 2026 hat der Zentralrat daher bei der Europäischen Kommission zwei parallele Beschwerden eingereicht:
- Medienrechtliche Beschwerde: Rüge von Verstößen gegen das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) und die Grundrechte-Charta der EU (Medienpluralismus und Diskriminierungsverbot wegen Weltanschauung).
- Beihilferechtliche Beschwerde: Die ORF-Haushaltsabgabe (ca. 732 Mio. Euro jährlich) sowie die neue Kompensationszahlung für den Vorsteuerverlust (ca. 90–93 Mio. Euro jährlich) werden als unrechtmäßige staatliche Beihilfen nach Art. 107 AEUV angegriffen, weil diese Milliarden einseitig kirchlich geprägte Strukturen begünstigen.
Hier der ausführliche Überblick von Vizepräsident RA a. D. Dr. Clemens Lintschinger.

Dieser Fall legt schonungslos offen, wie tief die Verflechtung zwischen Staat und (bestimmten) Kirchen im ORF noch immer verankert ist. Drei Millionen Steuerzahler finanzieren mit ihrer ORF-Abgabe ein System, in dem sie rechtlich nicht einmal vorkommen – während zwei Kirchen gesetzlich privilegierte Sitze am Tisch haben.
Dazu kommt, dass der bekannte französische Anthropologe, Demografenund Historiker Emmanuel Todd just den protestantischen (besonders lutherisch-calvinistische) Kulturen stärkere absolutistische, ideologisch aufgeladene und potenziell militante Haltungen attestiert, wie in seinem Buch „Traurige Moderne“ ausgeführt. Das erklärt für Todd u. a. die starke Kriegsbegeisterung bestimmter protestantisch geprägter Eliten heute, z. B. in Teilen Nordeuropas und insbesondere in Deutschland oder bei angelsächsischen Neokonservativen die auch dem Zionismus huldigen und die dauernden Krieg der USA und Israels unterstützen. Die, die keine Kirche mehr wollen, sind dagegen der rational und logisch denkenden und daher eher friedliebenden Gruppe von Menschen zuzurechnen.
Ob diese irrationale Bevorzugung von kirchlichen Sekten mit weltanschaulicher Neutralität des Staates und europäischem Gleichheitsrecht vereinbar ist, wird nun Brüssel klären müssen.
Dazu kommt, dass der ORF regelmäßig zumindest einseitig und teils propagandistisch in wichtigen Fragen wie Pandemievertrag, Wirksamkeit und Schäden von Impfung, Ursachen der Klimaänderungen, aktuelle Temperaturen und natürlich in Bezug auf internationale Organisationen wie WHO, UNO oder EU berichtet.
Die Konfessionsfreien haben alle innerstaatlichen Mittel ausgeschöpft. Jetzt liegt der Ball bei der Europäischen Kommission.
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Sind das nicht militante Intolrerante?