Aktion gestartet wegen menschenverachtender EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen

13. April 2026von 4,5 Minuten Lesezeit

2025 wurde Hüseyin Doğru, Gründer von red-Media, von der EU-Kommission sanktioniert – ohne jegliches Gerichtsverfahren. Für Brüssel gilt er als „russische hybride Bedrohung“. Doğru war der erste in der EU lebende Journalist, der unter dieses Sanktionsregime gestellt wurde.

Die Sanktionen der EU sind seit jeher illegal, da gemäß Völkerrecht Sanktionen einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates erfordern. Die EU hat in den letzten beiden Sanktionsrunden mit Sanktionen gegen einzelne Personen und EU-Bürger noch einen weiteren Schritt in den legalen Abgrund gemacht. Diese Praxis verstößt gegen grundlegende europäische und internationale Rechtsgrundsätze, darunter:

  • Unschuldsvermutung
  • Recht auf ein faires Verfahren
  • Recht auf Anhörung vor der Bestrafung
  • Gewaltenteilung (Exekutive als Richter)
  • Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechts
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wirksamer gerichtlicher Schutz
  • Meinungs- und politische Meinungsfreiheit
  • Schutz des Eigentums ohne ordentliches Verfahren

Diese Rechtsgüter, die die Institutionen der EU verletzen, werden garantiert durch:

  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention
  • Die Charta der Vereinten Nationen
  • Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts

Menschenrechtsorganisationen starten Aktion 

Am 12. April 2026 haben nun die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL) gemeinsam eine Email-Aktion an die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundesfinanzminister, den Deutschen Journalisten-Verband und an Amnesty International in Deutschland wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gestartet.

In dem ausführlich begründeten Schreiben wird die sofortige Beendigung der Sanktionen gegen den Journalisten und seine Familie verlangt. Diese Sanktionen verletzen nach den Initiatoren der Aktion sämtliche Menschenrechte und wurden trotzdem von allen EU-Staaten zugestimmt. Unter Artikel 15 der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates für Sanktionen findet man das Ziel der Sanktionen. Da die Sanktionen wirksam und abschreckend sein sollen, dienen sie zur Abschreckung.

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen alle für die Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Der Journalist Hüseyin Doğru wurde als erster und bisher einziger in Deutschland lebender deutscher Staatsbürger auf die EU-Russland-Sanktionsliste wegen seiner Meinungsäußerung gesetzt, explizit wegen seiner Berichterstattung über Palästina/Gaza und pro-palästinensische Proteste in Deutschland. Obwohl die UN am 23. März 2026 in Genf ihren jüngsten Bericht über die Situation der Menschen in den von Israel besetzten Gebieten unter dem Titel «Folter und Genozid» präsentierte und ausführlich belegt, wie Israel systematisch völkerrechtlich verbotene Methoden einsetzt, wurden die Sanktionen gegen den Journalisten nicht beendet. (Der UN-Bericht )

Er wurde am 20. Mai 2025 ohne Vorwarnung, ohne Anhörung, ohne Prozess, ohne Zugang zu Beweisen und ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung sanktioniert, obwohl es laut Art. 48 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der EU gilt:

  1. Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.

Die Initiatoren der Aktion meinen, dass gerade Deutschland durch seine Vergangenheit eine hohe Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte trägt. Deshalb rufen sie zur regen Teilnahme an der Aktion auf. Die Initiatoren sind davon überzeugt, wenn viele Menschen gegen die inhumanen Maßnahmen ihre Stimme erheben, könnten wir gemeinsam etwas bewegen. Unter diesem Link kann man sich an der Aktion beteiligen.

Die Initiatoren betonen, dass man nicht mehr schweigen darf, denn es gilt immer noch: „Der größte Schaden entsteht durch die schweigende Mehrheit, die nur überleben will, sich fügt und alles mitmacht!“ (Sophie Scholl 1921-1943). Diese unmenschlichen Sanktionen müssen gestoppt werden. Das können wir nur gemeinsam erreichen.

Die EU hat bis jetzt keine Beweise für die Gründe der Sanktionierung des Journalisten vorgelegt. Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Doğru. Er wurde nicht gehört, darf keinen Beruf mehr ausüben und faktisch nicht mehr reisen. Eine Straftat wird Doğru nicht vorgeworfen. Die Sanktionen sind kein Strafverfahren (keine Anklage wegen einer Straftat), sondern eine reine politisch-administrative Maßnahme der EU, die anscheinend viele rechtsstaatliche Garantien umgeht, sagen die Initiatoren.

Die Bundesbank gestattet dem Journalisten Zugriff auf 506 Euro seines Geldes pro Monat, um Grundbedürfnisse zu decken. Einem Beruf darf der Journalist auch nicht mehr nachgehen.

Doğru und seine Frau haben drei Kinder, zwei davon Babys. Die Summe 506 EUR beträgt nur ein Viertel des Regelbedarfs für das Existenzminimum einer fünfköpfigen Familie. Miete und weitere lebenswichtige finanzielle Verpflichtungen können nicht beglichen werden und der Familie droht faktisch Hunger und Obdachlosigkeit.

Es bahnt sich eine humanitäre Katastrophe an, da Herr Dogru nach dieser Verordnung nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt und seine Familie sorgen kann. Arbeitsverträge und auch andere Verträge (z. B. Mietvertrag) mit dem Journalisten sind strafbar nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der EU-Verordnung. Die Behörden (Zoll / Bundesbank) wenden die Regelung sehr streng an.

Die Initiatoren der Email-Aktion werten die Maßnahmen als Folter für die ganze Familie der Journalisten. Jede Folter ist jedoch nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verboten. Die Initiatoren weisen auch darauf hin, dass menschenrechtsverachtende Sanktionen mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar sind.


Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Folge TKP auf Telegram oder GETTR und abonniere unseren Newsletter.



Sanktionsregime der EU gegen eigene Staatsbürger

Aller Rechte beraubt

EU lässt sanktionierten Journalisten verhungern

Ohne Anklage rechtlos gemacht – Wie die EU ihre Kritiker sanktioniert

3 Kommentare

  1. HE 14. April 2026 um 14:18 Uhr - Antworten

    Wenn ich mich über diesen Link an der Aktion beteilige, werde ich dann auch sanktioniert? Die EU ist dabei, ein Schreckensregime zu installieren!

  2. user159 14. April 2026 um 0:41 Uhr - Antworten

    „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“

    Angeklagt??? Schuld??? Woran???
    Doğru oder auch Jacques Baud haben nicht einmal falsch geparkt. Es gibt die Delikte überhaupt nicht, die ihnen vorgeworfen werden. Das ist die Spitze der Willkür. Da die EU zu wichtigsten Dingen pathologisch lügt, braucht sie dringend viel Zensur. Da kann sie nicht zimperlich sein und etwa mit dem Rechtsstaat arbeiten.
    Wie soll man denn sonst Unliebsames bestrafen, wenn es gar nicht verboten ist??? Willkommen in China 2.0!

  3. VerarmterAdel 13. April 2026 um 19:19 Uhr - Antworten

    EU = ferngesteuerte Schwarzköpfe und Berufsschwerstverbrecher. Dieser gesamte Drecksladen gehört aufgelöst!

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Aktuelle Beiträge