Studien widerlegen Klimaurteil des BRD-Verfassungsgerichts

22. Mai 2025von 4,3 Minuten Lesezeit

Das deutsche Verfassungsgericht hat sich in einem Urteil zu Klimaparagraphen 20a im Grundgesetz in einem Urteil geäußert. Die ausführlichen Begründungen sind teils offensichtlich falsch, teils längst durch Messung und Studien widerlegt.

In dem am 24.3.2021 veröffentlichten Beschluss des Gerichts finden sich Behauptungen wie diese hier: „Bis zu welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit die Temperatur weiter ansteigt, hängt vom Anteil der Treibhausgase in der Atmosphäre und damit maßgeblich vom Umfang der anthropogen emittierten Treibhausgase ab, insbesondere vom CO2-Ausstoß (IPCC, a.a.O., S. 17 f., 26). Denn zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung (SRU, Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen ‒ Zur Legitimation von Umweltpolitik, Sondergutachten, 2019, S. 36). Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich (BMU, Klimaschutz in Zahlen, Ausgabe 2019, S. 6 f.).“ – Quelle: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 24. März 2021, Absatz 19

Hier genügt bereits zwei Minuten konzentriertes Nachdenken um zu erkennen, dass diese Behauptungen blühender Schwachsinn sind. Der Anstieg der Temperatur hängt natürlich nicht nur bzw sogar in sehr geringen Maß vom Zuwachs von Treibhausgasen in der Atmosphäre ab. Ein Blick nach oben genügt – Sonne und Wolken sind die entscheidenden Faktoren. Sind die bis 2100 absolut unveränderlich? Offensichtlich nicht.

Messungen beweisen, dass die Veränderungen der Temperaturen seit 2000 auf ein Schwächung der Albedo, also der Rückstrahlung von Sonnenlicht durch die hohen Wolkenschichten verursacht wurde:

Laut CERES-Beobachtungen ist die Albedo des gesamten Himmels der Erde seit 2000 um etwa 0,79 % gesunken, was zu einer Zunahme der Absorption der planetaren Kurzwellenstrahlung um ≈2,7 W/m² führt.“

Aber welchen Einfluss haben nun Veränderungen der Treibhausgase? Gibt es den behaupteten linearen Zusammenhang? Es wäre zumindest der erste bekannte bei atmosphärischen Prozessen die nicht-linear und chaotisch sind. Messungen zeigen nämlich, dass der Zusammenhang logarithmisch ist, das heißt es kommt rasch zur Sättigung. Bei CO2 wurde etwa nachgewiesen, dass eine Zunahme um 10 ppm von 30 auf 40 ppm genauso viel ändert wie ein Zunahme um 100 von 300 auf 400 ppm, sowie eine Zunahme um 1000 von 3000 auf 4000 ppm.

Damit und insbesondere durch die klimabestimmende Wirkung von Sonne und Wolken ist natürlich das gesamte Klimanarrativ hinfällig, ebenso wie die Klimagesetzgebung.

In Absatz 20 findet sich dann diese Behauptung: „Der Treibhauseffekt hat vielfältige Auswirkungen auf die Umwelt und das Erdklima. Betroffen sind etwa die Eismassen (Kryosphäre). Folgen der Erderwärmung sind der Rückgang des polaren Meereises, das Abschmelzen der kontinentalen Eisschilde in Grönland und in der Antarktis und der bereits heute weltweit sichtbare Gletscherschwund. Diese Veränderungen der Eismassen tragen maßgeblich dazu bei, dass der Meerespegel ansteigt…“

Ein kurzer Abstecher nach Venedig – das immer eine Reise wert ist – hätte das Gericht davon überzeugen können, dass die seit einigen Tausend Jahren existierende Stadt noch immer nicht überschwemmt ist und sich der Meeresspiegel trotz erheblicher Warmzeiten mit Temperaturen über der derzeitigen, höchstens um einige Millimeter verändert hat.

Das polare Meereis geht nicht zurück wie behauptet, sondern wächst wieder. Das hat auch eine Forschungsreise mit der „Polarstern“, einem Forschungseisbrecher des Bremerhavener Alfred-Wegener-Instituts (AWI), ergeben. Auch auf Grönland und in der Antarktis wächst das Eis wieder, trotz langsam steigendem CO2 Gehalt der Atmosphäre.

Der Beschluss wiederholt in mehreren Absätzen längst widerlegte Behauptungen des im Jahr 1989 von Rockefeller und Kissinger gegründeten IPCC und der Propagandainstitution des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung.

In den Vorbemerkungen hielt der Beschluss fest:

„2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“

Und weiter:

„b. Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, schließt die durch Art. 20a GG dem Gesetzgeber auch zugunsten künftiger Generationen aufgegebene besondere Sorgfaltspflicht ein, bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.“

Tatsächlich gibt es bereits belastbare Hinweise auf erhebliche Schädigungen von Umwelt, Menschen, Fauna und Flora durch die Windparks, die auch für Klimawandel sorgen, nämlich Erderwärmung verursachen. Dem Narrativ folgend, dass wärmer schlecht und kälter gut ist, würde diese Formulierung sofortigen Stopp des Ausbaus und umweltschonenden Abbau der Anlagen erfordern. Was nicht ganz einfach ist wie die folgenden beiden Videos zeigen.

Zunächst ein Video das den irren Aufwand bei den Fundamenten für Windräder zeigt:

Und hier ein Video, das zeigt wie beim Abbau massive Umweltschäden verursacht werden:

Die Qualität des Beschlusses des Gerichts entspricht in etwa dem des Urteils des Vatikans gegen Galilei.


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5 Kommentare

  1. Jurgen 22. Mai 2025 um 13:22 Uhr - Antworten

    Der alliiert gesteuerte Bund bekleckert sich nicht mit Ruhm, in keinster Weise!

  2. Varus 22. Mai 2025 um 10:58 Uhr - Antworten

    „2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“

    Selbst wenn man den CO2-Verschwörungstheorien glauben würde – ohne totale Weltherrschaft ginge es nicht. Deswegen wird der Banderastan-Stellvertreterkrieg mit suizidaler Beharrlichkeit geführt? Jetzt müsste man aber zusätzlich einen gegen die Trump-USA führen, die genauso den globalistischen Klima-Betrug ablehnen?

    Die höchstrichterliche „Logik“ erinnert an Skynet in den „Terminator“-Filmen, welches System sich irgendwann in die Schaltkreise setzte, dass man die Menschheit abmurxen müsse – „für Klima“ oder so.

  3. Glass Steagall Act 22. Mai 2025 um 10:42 Uhr - Antworten

    Was ist also zu tun, wenn das höchste deutsche Gericht (absichtlich) irrt?

  4. Michael Rosemeyer 22. Mai 2025 um 10:28 Uhr - Antworten

    Wir sind Klimaneutral, da Klima Vergangenheit ist. Siehe Wiki https://de.wikipedia.org/wiki/Klima

    Alpengipfel waren vor 6000 Jahren bis hoch hinauf eisfrei
    2020_12_17
    https://www.swissinfo.ch/ger/alpengipfel-waren-vor-6000-jahren-bis-hoch-hinauf-eisfrei/46231498
    New glacier evidence for ice-free summits during the life of the Tyrolean Iceman
    2020_12_17
    https://doi.org/10.1038/s41598-020-77518-9

    Great Barrier Reef heute so warm wie 1700
    2024_08_07
    https://doi.org/10.1038/s41586-024-07672-x

    Gletscherschmelze legt Römerzeit-Siedlungen und Weltkriegsbomber frei
    2024_09_10
    https://www.derstandard.de/story/3000000235733/gletscherschmelze-legt-roemerzeit-siedlungen-und-weltkriegsbomber-frei

    Alpen bereits vor 6.000 Jahren eisfrei
    https://www.epochtimes.de/panorama/natur/alpen-bereits-vor-6-000-jahren-eisfrei-a3406529.html

    Melting Glacial Ice in Norway Reveals Intact Bronze-Age Arrow
    “Most of the ice here in Norway will be gone in this century. You can say that we are melting back in time,” said archaeologist Lars Holger Pilø.
    2023_09_26
    https://hyperallergic.com/846838/melting-glacial-ice-in-norway-reveals-intact-bronze-age-arrow/

    Gegen die Klimalüge: Eisschmelze in Rocky Mountains gibt 5.900 Jahre alten Wald frei
    2025_03_05
    https://report24.news/gegen-die-klimaluege-eisschmelze-in-rocky-mountains-gibt-5-900-jahre-alten-wald-frei/

  5. fdik 22. Mai 2025 um 10:27 Uhr - Antworten

    Die Sekte agiert ganz unabhängig jeglicher Evidenz. Wo sie die Macht hat, muss man ihre Dogmen glauben.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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