„Sicher und wirksam“: Nicht erforderlich bei Corona-Impfstoffen

19. April 2024von 3,7 Minuten Lesezeit

Seit Ende 2020 wir uns mantraartig vorgebetet, die Corona-Impfstoffe seien „sicher und wirksam“, insbesondere die gentechnischen mRNA-Präparate von Pfizer und Moderna. Dabei war den Zulassungsstellen und Behörden von Anfang an klar, dass dieses Erfordernis für Notfallzulassung entweder gar nicht, oder nur sehr eingeschränkt besteht. Das wurde ausgesagt und zugegeben in einem Hearing vor dem US Kongress.

Es gibt unterschiedliche Stufen der Zulassung. Die Biologics License Application (BLA) ist ein Antrag auf Erlaubnis, ein biologisches Produkt in den zwischenstaatlichen Handel einzuführen. Das ist der Standard für pharmazeutische Produkte, der jedoch bei den mit „Warp speed“ zugelassenen Präparaten nicht zur Anwendung kam. Bei den Corona Impfstoffen handelt es sich um Notfallszulassungen (EUA – Emergency Use Applivcation), in der EU auch als bedingte Zulassung (Conditional marketing authorisation) bekannt.

Auf ihrem Blog hat DDr. Siguna Mueller dazu die folgende Notiz veröffentlicht:

„Sicher und wirksam“ ist ein Begriff, der in Gesetzen und Verordnungen definiert ist. Für eine EUA hat dieser Begriff jedoch eine andere Bedeutung, auch wenn der Öffentlichkeit etwas anderes erzählt wurde. Er bedeutet nur, dass ein Produkt unter anderem sicher und wirksam sein kann.

Bei einer EUA werden alle Standards für „Wirksamkeit, Sicherheit und Herstellung“ – und die üblichen strengen Nachweise und Tests, um diese nachzuweisen – über Bord geworfen. In diesem Fall genügt der „Glaube“ an bestimmte Eigenschaften, Studienergebnisse – sofern vorhanden – oder andere Beweise, die auch auf Spekulationen beruhen können.

Leider habe ich mir das nicht ausgedacht.

All dies wurde von Dr. David Wiseman aufgedeckt, der die unterschiedlichen Standards zwischen der konventionellen, vollständigen BLA-Produktzulassung und der EUA klar beschreibt (obwohl dies für die FDA beschrieben wird, scheint es denkbar, dass viele andere Gesundheitsbehörden weltweit ihrem Beispiel gefolgt sind).

Bericht vom Hearing im US Kongress

Mueller verweist auf eine Veröffentlichung von Dr. M Wiseman auf Researchgate. Unter dem Titel „Different FDA standards for EUA and full BLA approval? Supplemental information to the question posed by Chairman Wenstrup at the hearing of the Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic, March 21, 2024.“ (Unterschiedliche FDA-Standards für EUA und vollständige BLA-Zulassung? Ergänzende Informationen zur Frage des Vorsitzenden Wenstrup bei der Anhörung des Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic, 21. März 2024.) schreibt Wiseman über das Hearing im US-Kongress:

„Gibt es bei der FDA unterschiedliche Standards für die EUA- und die vollständige BLA-Zulassung? Können Sie den Unterschied erklären, falls es einen gibt? Zusammenfassung: Ja, die FDA hat unterschiedliche Standards. Für diese Diskussion gibt es drei Standards. 1. Ein höherer Standard für den Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit, der für eine herkömmliche BLA gilt. 2. Ein niedrigerer Standard, der bei einer EUA angewandt wird: „glaubt, dass es wirksam sein kann“. 3. Ein niedrigerer Standard für die „hinreichend wahrscheinliche Vorhersage“, der auf eine BLA für eine beschleunigte Zulassung angewandt wird, die für die Zulassung der saisonalen Grippe und der aktualisierten COVID-19-Impfstoffe verwendet wird und sich auf Surrogat-Endpunkte stützt, für deren Festlegung der Standard für „substanzielle Beweise“ nicht erforderlich ist. Diese Standards unterscheiden sich in Bezug auf die Qualität und Quantität der erforderlichen wissenschaftlichen Daten sowie den Grad der Gewissheit, mit dem die FDA ihre Entscheidung trifft. Daher ist es falsch und irreführend zu behaupten, dass die FDA EUA-Produkte als „sicher und wirksam“ eingestuft hat, wenn sie nur den Standard „möglicherweise wirksam“ erfüllen.

Die Behauptung der FDA, dass der EUA-Standard, wie er auf die COVID-19-Impfstoffe angewandt wird, dem konventionellen BLA-Standard „nahe kommt oder gleich ist“, ist unzutreffend. Darüber hinaus ist es unrichtig und irreführend zu behaupten, dass die Daten, die den BLA-Produkten mit beschleunigter Zulassung zugrunde liegen, deren „Sicherheit und Wirksamkeit“ mit derselben Strenge und Zuverlässigkeit belegen wie die Daten, die im Rahmen einer herkömmlichen BLA zugelassen wurden. Dokumentiert im Repository des Ausschusses des US-Repräsentantenhauses http://docs.house.gov/meetings/VC/VC00/20240321/117004/HHRG-118-VC00-20240321-SD007.pdf

Also, man „glaubte, dass es hinreichend wirksam sein kann“.

Bild von reenablack auf Pixabay

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15 Kommentare

  1. 4765 20. April 2024 at 12:54Antworten

    Kinderrechte jetzt de Strafanzeige, in der Version 2.0 (wie gegen Swissmedic) mitsamt template für diejenigen die selbst geschädigte Angehörige haben oder selbst betroffen sind – und sich aus der Deckung trauen.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es.

  2. suedtiroler 20. April 2024 at 12:36Antworten

    jaja „sicher und wirksam“…. und grad weil sie so „sicher und wirksam“ sind, verweigert jeder jegliche Haftung – LOL

  3. Jurgen 20. April 2024 at 9:17Antworten

    Sicher und wirksam – für die schleichende Entvölkerung. Aber die Finanzierungsproblematik der deutschen Rente löst das nicht. Dazu sind die nicht-senilen Alten zu clever.
    Und so ganz ohne Hoheitsrechte kann man nur noch mit Geschäftsverträgen agieren, die der „Kunde“ auch selbst akzeptieren muss. Kein Gesetz nach 2000 ist ohne die Mitwirkung des „Kunden“ mehr durchsetzbar, weder die Zwangskrankenkasse, noch die Steuererhebung vom Finanzamt. Ob es allerdings reicht die Geschäftsbeziehung einseitig zu kündigen? Wohl erst nach 3 Jahren Nichtinanspruchnahme (also unbedingt auch keine Zahlungen leisten und keine Formulare abgeben und schon garnichts unterschreiben) verfällt die Kundenbeziehung und man kann argumentieren, dass keine mehr besteht.

  4. MEDIEN - AustriaInfoCenter 20. April 2024 at 1:44Antworten

    […] 19.04.2024    „Sicher und wirksam“: Nicht erforderlich bei Corona-Impfstoffen […]

  5. Pfeiffer C 19. April 2024 at 17:40Antworten

    Bei einer Notfallszulassung (EUA – Emergency Use Applivcation) werden alle Standards für „Wirksamkeit, Sicherheit und Herstellung“ – und die üblichen strengen Nachweise und Tests, um diese nachzuweisen – über Bord geworfen. In diesem Fall genügt der „Glaube“ an bestimmte Eigenschaften, Studienergebnisse – sofern vorhanden – oder andere Beweise, die auch auf Spekulationen beruhen können.

    Erinnerung an den standard-Propagandaartikel „Großes Interesse an der Off-Label-Impfung für Kinder ab fünf“ vom 5. November 2021:

    Fachlicher Zuspruch – Von einem „unglaublichen Interesse“ spricht auch der Wiener Kinderarzt Peter Voitl. Er hat nach Eigenangaben schon 550 Kinder in diesem Alter geimpft. Dazu kämen „ein paar hundert weitere Kinder auf der Warteliste“, wie er dem standard sagte. Es gebe eine „klare Notwendigkeit“ für eine Kinderimpfung – vor allem für jene mit Vorerkrankungen oder anderen medizinischen Schwierigkeiten.

    Ich stelle hier nochmals fest (wurde damals im standard zensuriert): Medizinische Handlungen an Kindern, die unter den Nürnberger Kodex fallen ! ! !

    Analogie:

    In Marcel Ophüls 1969 erschienen Dokumentarfilm „Das Haus nebenan“, in dem es u.a. um die Kollaboration namentlich der französischen Gendarmerie mit den Besatzern – den Juden-Vernichtern – in den dunklen Jahren geht, wird dokumentiert, daß es eine „Regelung“gab, Kinder unter 16 Jahren nicht zu verfolgen. – Die französische Gendarmerie lieferten den Mördern aber a-l-l-e jüdischen Kinder aus!

    Im gegenständlichen Dokumentarfilm sagt der damalige französische Präsident George Pompidou wörtlich:

    „Wäre es nicht an der Zeit den Schleier über alles zu legen, jene Jahre zu vergessen, als die Franzosen sich nicht mochten“ –

    Erst etwa 20 Jahre später sagte der damalige französische Präsident Jacques Chirac stattdessen:

    „Jene schwarzen Stunden beschmutzen für immer unsere Geschichte. Sie sind eine Beleidigung unserer Vergangenheit und unserer Traditionen. Ja, der verbrecherische Wahn, das weiß ein jeder, wurde von Franzosen unterstützt, wurde vom französischen Staat unterstützt“.

    Notabene:
    Erst etwa 2041 wird hoffentlich ein österreichischer Bundespräsiden zum Corona-Pharmaskandal österreichischer Ausprägung sagen:

    „Jene schwarzen Stunden beschmutzen für immer unsere Geschichte. Sie sind eine Beleidigung unserer Vergangenheit und unserer Traditionen. Ja, der verbrecherische Wahn, das weiß ein jeder, wurde von Österreichern unterstützt, wurde vom österreichischen Staat unterstützt“.

  6. palman42 19. April 2024 at 17:03Antworten

    . . . und die Tochter von „Franz Josef Strauß“, Monika Hohlmeier MdEP, liegt seit Montag in Münchner Uniklinik !?! – gestern auf „t-online“ entdeckt – > und nach den Impfungen sei es Ihr auch immer besonders schlecht gegangen < !?! – ENDLICH „rutscht“ das mal bei „Prominenten“ so „arglos“ raus !!! ;-)

    • Max Stirner 20. April 2024 at 5:17Antworten

      Dachte auch direkt die hat sich wohl nicht bei Charge bei der MdEP Impfstation abgeholt, sondern irgendwas für den Pöbel aus Prozess 2.. Dumm gelaufen!

  7. zivilistin 19. April 2024 at 14:21Antworten

    Substanzen, die besonders geeignet sind, Menschen krank zu machen, sind GIFTE. Die Idee, Menschen mal an solchen Substanzen ’schnuppern‘ zu lassen, damit sich ihr Körper in Zukunft besser wehren kann, ist pfiffig und firmiert unter ‚Impfen‘.

    Aber den menschlichen Körper durch Vergiftung so umzuprogrammieren, daß er das Gift selbst produziert, ist ein Verbrechen nie da gewesener Schwere. Daß darüber hinaus eine mögliche respiratorische Erkrankung als Vorwand genutzt wird, um das Hirn zu vergiften, schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht.

    • Hans E. 19. April 2024 at 18:04Antworten

      Großartig! Aber leider nicht nur schnuppern, sondern die Adjuvanzien wandern direkt ins Gehirn. „Diese Studien deuten darauf hin, dass ethylquecksilberhaltige Verbindungen die Blut-Hirn-Schranke leicht passieren und sich zum größten Teil in hochtoxische anorganische quecksilberhaltige Verbindungen umwandeln, die sich signifikant und dauerhaft an Gewebe im Gehirn binden, selbst wenn gleichzeitig im Blut nichts nachweisbar ist. 2019 Janet Kern, Examining the evidence that ethylmercury crosses the blood-brain barrier.“

  8. Dorothea 19. April 2024 at 12:25Antworten

    Wahrscheinlich stand auch im Contergan Beipackzettel: „Es kann ….!“ Es wurde probiert, und das leider am Menschen.

  9. Publikviewer 19. April 2024 at 11:25Antworten

    Das ist doch alles nur Wortklauberei.
    Die herrschende Klasse betreibt mit uns ein Freiluft Genexperiment, das bereits etwa 20 Millionen Opfer gefordert hat und ihr ergeht euch an derartigen, völlig irrelevanten Formulierungen???

    • Linde 19. April 2024 at 11:45Antworten

      Es seit langem bekannt, dass N1-methyl-pseudouridine die Krebsbekämpfung hindert.
      Da man noch das wunderbare SV-40 beigefügt hat, praktisch ein Krebsauslöser, wird es erst richtig interessant. Eines fördert den Krebs, das andere verhindert die Bekämpfung.
      Ob man das noch als ‚Versehen‘ abtun kann?
      Och, die Herzbeutelschädigung habe ich noch vergessen.
      Wenn ich eine Waffe entwickeln sollte, die vor allem junge Männer vom Kämpfen abhält, und eine Gesellschaft aufgrund immenser Überlastung im Gesundheitsbereich in den Abgrund ziehen möchte, dann wäre das so zu bewerkstelligen.
      Aber dass kann man ja nicht zu Ende denken, weil dann wären wir ja schon längst im 3.Weltkrieg mit einer biologischen Waffen. Welche man perfider Weise, durch unhaltbare Versprechen, die zu schädigenden Personen sich selber und freiwillig zuführen lässt.
      Dieser Gedanke erscheint mir (noch) zu weit hergeholt.

    • Sal Peregrin 19. April 2024 at 11:49Antworten

      Exakt, es ist Wortklauberei, aber VON SEITEN DER ZULASSUNGSBEHÖRDEN!
      Sie möchten dieses miese Spiel nicht dokumentiert wissen?
      Danke für Ihre Selbstverortung.

    • andi pi 19. April 2024 at 22:27Antworten

      @ Publikviewer
      19. April 2024 at 11:25

      ich weiß, dass ich mich damit hier immer wieder nicht besonders beliebt mache, aber meine meinung dazu: ja, es gibt die erwiesenermaßen 20 mio. nicht covid-bedingte übersterblichkeit von 2020 bis 2023. aber ich denke, dass diese in zwei kategorien aufgeteilt gehört und nicht bloß in eine: ja, impfopfer zum einen, aber auch die kollateralschäden der verbrecherischen corona“maßnahmen“ zum anderen. und ich schätze, letzteres könnte womöglich die überzahl bilden (v.a., da sich der großteil dieser übersterblichkeit in regionen mit eher niedriger impfqupte abzuspielen scheint). meine meinung dazu ist ganz klar: die corona“maßnahmen“ stellen einen der zahlenmäßig größten genozide der menschheitsgeschichte dar. bei den genspritzen kann dies vermutet werden, aber bei den kollateralfolgen der „maßnahmen“ scheint mir das um einiges erwiesener. dass es in schweden (als einzigem EU-land) 2021/22 keinerlei übersterblichkeit gab, würde meine sicht auch ziemlich unterstreichen. die lockdowntoten, die maskentoten – sie alle hätten sich meiner meinung nach mehr erwähnung (v.a. auch in den alternativmedien – im mainstream kann man es ja eh nicht erwarten) verdient.

      • Max Stirner 20. April 2024 at 5:20

        In Schweden „gibt“ es allerdings auch viel mehr Impfnebenwirkungen (bzw. Meldungen werden angenommen und anerannt), was sich positiv auf die Sterblichkeit durch die „Impfe“ auswirken dürfte – Gegenmittel gegen hier ausgelöste Gebrechen können ergriffen, Suizide aus Verzweiflung vermieden werden. Das ist nämlich die nächste Runde Verbrechen, die sich die regierenden Trottel auf ihr Kerbholz basteln..

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