Gibt es ein Menschenrecht auf bestimmte Bahnen von Sonne und Erde und Sonnenaktivität?

10. April 2024von 5,3 Minuten Lesezeit

Die Klimapolitik und neuerdings die Klima-Juristerei nehmen immer absurdere Züge an. Wer es nicht glaubt, werfe einen Blick in die gestrigen Regierungs- und Konzernmedien. So titeln Medien „Klimaschutz ist Menschenrecht“ und berufen sich auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshoes für Menschenrecht (EGMR). Davon ist aber weder im Urteil noch in der Menschenrechtsdeklaration die Rede. Und ein Menschenrecht auf  Verhinderung von Änderungen des Klimas wäre aufgelegter Unsinn.

Kollege Sander-Faes zitiert aus dem Beschluss des Gerichtes: Das Gericht stellte fest, dass Artikel 8 der Konvention ein Recht auf wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität umfasst.“

Zunächst geht es nicht um „Klimaschutz“ oder „Schutz des Klimas vor Veränderungen“, sondern um „Schutz … vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels“. Also zum Beispiel, wenn es kälter wird um genügend Erdgas zum Heizen und wenn es wärmer wird um ausreichend Strom für Raumkühlung. Sinnverstehend lesen muss offenbar noch geübt werden.

Ginge es jedoch darum, was die Regierungs- und Konzernmedien gestern so ziemlich unisono faktenwidrig behauptet haben, dann hatte das Gericht eine völlig andere und unerfüllbare Aufgabe.

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Denn bevor irgendein Urteil zu fällen ist, müsste das Gericht feststellen, ob es überhaupt eine Instanz gibt, die einen „wirksamen Schutz“ gewährleisten kann. Also, ob einzelnen oder allen Ländern oder Menschen es überhaupt gelingen kann das Klima vor Veränderung zu schützen.

Dazu müsste zuerst die Frage geklärt werden, was die Veränderungen verursacht. Und hier sind wir bereits mitten in der Physik und generell der Naturwissenschaft. Somit gelten hier physikalische Gesetze und die Methoden der Naturwissenschaft über die es einem Gericht nicht zusteht zu urteilen.

Es ist bekannt, dass eine Gruppe von vor allem Politikern und Finanzmagneten aber auch Experten behaupten, menschengemachtes CO2 sei die Ursache für die Erwärmung der Erde seit einem eher variabel angesetztem Zeitpunkt. Astrophysiker sind darunter kaum zu finden, denn sie sehen die Ursachen des Klimawandels erstens in den Veränderungen des Sonne-Erde-Abstandes, der nachweislich und unbestritten Differenzen von 12 oder mehr Grad verursacht.

Zweitens ist nachgewiesen, dass die Strahlungsaktivität der Sonne erheblichen zyklischen Veränderungen unterworfen ist, die in der Vergangenheit für kleine Eiszeiten und Warmzeiten verursacht haben, die sogar für ein komplettes Abtauen der Gletscher in den Alpen geführt und Getreideanbau in Grönland ermöglicht haben.

Nach den Daten der US-Regierungsbehörde Space Weather Prediction Services wird eine Reduzierung der Zahl der Sonnenflecken auf nahezu Null für die nächsten 6 bis 7 Jahre vorhergesagt, was eine Verringerung der eingestrahlten Sonnenenergie, und eine Abschwächung des solaren Magnetfeldes mit Einfluss auf Wolkenbildung und Vermehrung vulkanischer Aktivität zur Folge haben wird.

Kann das irgendeine Instanz auf der Erde beeinflussen? Sicher nicht.

Dazu noch der erste Satz aus einer astrophysikalischen Studie: „In diesem Beitrag werden die Zusammenhänge zwischen der Erdtemperatur, dem Meeresspiegel und den Eisflächen in beiden Hemisphären mit den Indizes der Sonnenaktivität, ausgedrückt durch die gemittelte Sonnenfleckenzahl, zusammen mit der zusammenfassenden Kurve der Eigenvektoren des solaren Hintergrundmagnetfelds (SBMF) und mit den Änderungen der Entfernungen zwischen Sonne und Erde untersucht, die durch die solare Trägheitsbewegung aufgrund der Gravitation großer Planeten im Sonnensystem verursacht werden.“

Und darüber will ein Gericht urteilen?

Dann hätten wir noch Wolken und Treibhausgase. Bekanntlich macht. Wasserdampf rund 95 % der Treibhauswirkung aus. Diese beträgt insgesamt rund 25 Grad. Wir haben derzeit eine Sonneneinstrahlung, die eine Durchschnittstemperatur von 16 Grad verursacht. Ohne Treibhausgase würde die ungehinderte Abstrahlung von Wärme die Durchschnittstemperatur auf minus 9 Grad senken, also haben wir eine Differenz der Durchschnittstemperatur von 25 Grad. Eine Verdopplung des CO2-Gehalts in der Luft von 0,04 auf 0,08 Volums-Prozent hätte dagegen nur eine Temperaturerhöhung von 0,6 Grad zur Folge.

Dem Verständnis der Atmosphärenphysik zugrundeliegende Physik ist atomare, molekulare und optische Physik (AMO), die zufällig genau der Teil der Physik ist, der historisch gesehen eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der Quantentheorie spielte. Ohne die AMO-Physik gibt es kein grundlegendes Verständnis der Atmosphärenphysik!

Das wird wohl ebenfalls schwierig für ein Gericht zu beurteilen. Abgesehen davon sind Gerichte für Entscheidungen über richtig und falsch in den Naturwissenschaften nicht zuständig, sondern Messung, Experiment und mathematische Formulierung.

Übrigens, Wasserdampf in der Atmosphäre: Der Unterwasserausbruch des Vulkans Hunga Tonga-Hunga Ha’apai am 15. Januar 2022 schickte 150 Millionen Tonnen Wasser in bis zu 58 km Höhe. Was genau soll die Schweizer Regierung dagegen machen? Diese Menge von Wasser und Aerosolen ist weit jenseits jeder menschlichen Intervention.

Es gibt kein Menschenrecht auf Klimaschutz, denn die Energien und komplexen Vorgänge die das Klima bestimmen, sind um viele Größenordnungen außerhalb unserer Reichweite. Deshalb ist es in den Menschenrechten auch nicht enthalten. Und das EGMR hat auch nicht darüber geurteilt.

Ergänzung 11.4.2024:

Mir ist allerdings folgender Absatz entgangen:

„Was die Beschwerde des klagenden Verbandes in Bezug auf die Schweiz betrifft, stellte der Gerichtshof fest, dass es kritische Lücken im Prozess der Einführung des einschlägigen nationalen Rechtsrahmens gab, einschließlich des Versäumnisses der schweizerischen Behörden, durch ein Kohlenstoffbudget oder auf andere Weise nationale Begrenzungen der Treibhausgasemissionen (THG) zu quantifizieren. […] Die Schweizerische Eidgenossenschaft hatte daher ihren Ermessensspielraum überschritten („margin of appreciation“) und war ihren Pflichten in dieser Hinsicht nicht nachgekommen. Es lag daher eine Verletzung von Artikel 8 des Übereinkommens vor.“

Das Gericht hat also erstens offenbar seinen eigenen Satz über Artikel ( der Konvention nicht verstanden und zweitens sich angemaßt über richtig und falsch in Fragen der Physik zu urteilen. Das Urteil ist eine eine ungute Parallele zur Corona-Rechtsprechung des deutschen BVerfG und anderer Gerichte; auch der EGMR begnügt sich in seinen materiellen Ausführungen zum Klimawandel nämlich im Kern damit, auf unhinterfragbare Autoritäten und nicht existierende Konsense zu verweisen, und blickt danach vor allem selbstzufrieden und erkennbar ohne Problembewusstsein für die Tragweite (und wissenschaftliche Absurdität) seiner Ausführungen in die Runde.

Photo credit: © JC Claveria / European Greens

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13 Kommentare

  1. Taktgefühl 11. April 2024 at 14:43Antworten

    „Klimawandel“ ist eine fragwürdige Behauptung, die für die politischen Absonderlichkeiten immer beweislos vorausgesetzt wird. Praktisch könnte nur noch ein Thermostat an der Sonne den Klimaspinnern gerecht werden. Was natürlich unmöglich ist. Möglich ist aber etwas anderes, die haben sich mit dem „Klima-Problem“ eine pseudomoralische Basis für die Regulation und Überwachung der Gesellschaft bis in die privatesten Bereiche geschaffen.

  2. Georg Uttenthaler 10. April 2024 at 17:48Antworten

    Historische Vergleiche sind immer problematisch. Bei dieser, gegen die Schweiz, gerichteten Aktion, drängt sich ein Vergleich direkt auf. 1941, begibt sich eine Delegation von Schweiz Hassern, in die Reichskanzlei in Berlin, mit der Bitte, die Schweiz der lästigen Neutralität zu entledigen.
    Eigentlich hat der Bundesrat, mit seinen Anbiederungen bei der EU, diesem Verein, eine Steilvorlage geliefert.

    Was reitet unsere Regierung, mit der Neutralität zu spielen, ja, sind die noch bei SINNEN! Das machen doch nur „Volltrotteln“ üblicherweise, die aus Anstalten geflohen sind!!!

    Und alle diese (xxxxx) Tanten und natürlich auch die Richter und Richterinnen, die dieses absurde Urteil gefällt haben werden schon sehr bald wieder irgendwo an einem Strand am Mittelmeer, in die Karibik oder sonst wohin FLIEGEN!!! Geradezu lächerlich dieses Urteil……wir müssen schnellstmöglich raus aus solchen GEKAUFTEN- Vereinen, die ohne Sponsorengelder von Spekulanten und Umweltverpestern wie Rockefeller, Getty und Co. nicht überleben könnten.

    Das Gericht hat sich lächerlich gemacht und seine Glaubwürdigkeit und moralische Legitimität vollständig verspielt. Wir sollten diese Clowns ignorieren.

  3. Rumpelstilz 10. April 2024 at 15:10Antworten

    „Das Gericht stellte fest, dass Artikel 8 der Konvention ein Recht auf wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität umfasst.“

    Übersetzt:

    „Das Gericht stellt fest, dass Artikel 8 der Konvention ein Recht auf weitere Besteuerung der Bevölkerung umfasst, wenn Großkonzerne im eigeninitiativ erzeugten Staatsauftrag zu deren eigenen Schutz ihnen die Sonne verdunkeln. Und das weltweit.“

    Daher der Jubel. Es fließt wieder Geld! Denn es würde den Leuten ja noch viel schlechter gehen, wenn man ihnen die Sonne nicht verdunkeln würde. Und das ist Fakt; so sagen die Experten.

    Ausprobieren kann man das natürlich nicht, da ja nun gegen das Nichtverdunkeln der Sonne auch nur irgendwo auf der Welt international wirksam geklagt werden kann.

    Das ist doch das Phantastische an der globalen Sichtweise: Man kann jeden Einzelnen auf der Welt zum Wohle der Anderen zwingen.

  4. Martina 10. April 2024 at 14:51Antworten

    Ich finde allerdings, dass es ein Recht auf Klimaschutz/Naturschutz geben sollte, welches verbietet, das WetterKlima per Geoengineering zu verändern. Was da alles gemacht wird! Ich bin mir nicht sicher, ob die nicht sogar Vulkanausbrüche auslösen können! Mir geht das zu weit. Die Sonne verdunkeln, Chemtrails und Ähnliches. Auch ein Recht auf gesunde Strahlung könnte dazu gerechnet werden.

  5. audiatur et altera pars 10. April 2024 at 11:36Antworten

    Selbstverständlich gibt es kein Menschenrecht auf „Klimaschutz“. Der EGMR ist auch nicht dazu da, Menschenrechte festzulegen. Was er durch originelle Interpretationen ebenso wie der EuGH leider regelmäßig tut. Sondern er ist dazu da, Menschenrechte durchzusetzen. Mit der Entfremdung des Menschenrechtes auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) in der Sache der Schweizer Klimaseniorinnen zu Gunsten der Durchsetzung von Dogmen erweist das Richterkollektiv (alle bis auf einen) den Menschenrechten einen Bärendienst. Dies ohne den Juristengrundsatz AUDIATUR ET ALTERA PARS zu beachten. „Climate – The Movie“ gucken „konnten“ sie nicht. Weil das Orakel des Alphabet-Konzerns diese wissentschaftlichen Meinungen LÖSCHTE. Rumble kennen die Damen- und Herrschaften offiziell nicht. Sonst hätten sie es kaum in ihren Elfenbeinturm geschafft. Ich schäme mich seit März 2020 für meine „Kollegen“ von den Juristendarstellern in den Ministerien bis hinauf zu eigentlich manch exzellentem Juristen des VfGH. Und ich denke, es ist spätestens JETZT an der Zeit, Farbe zu bekennen. Wenn die „Jurisprudenz“ weiter schweigt, so wird sie sich über kurz oder lang in einer Umgebung wiederfinden, in der dem Recht und nicht der Macht verpflichtete Juristen nichts mehr zu sagen haben. Und die unsäglichen Schreihälse von damals die Richterkanzeln wieder übernehmen werden.

    PS: Der EGMR lehnte übrigens die Opfereigenschaft (und somit das Klagerecht) der 4 Omas ab. Aber ihrem Verein gestand er das Klagerecht UNABHÄNGIG von der Opfereigenschaft seiner Mitglieder zu. Sowas können nur Höchstrichter verstehen. I versteh’s ned!
    PPS: „Sinnverstehend lesen“ funktioniert schlicht nicht, wenn man Textmarkierungen eines – sorry –fachfremd-schnellschießenden Historikers übernimmt.

  6. Robert Andreas Stenger 10. April 2024 at 10:44Antworten

    Könnten Sie bitte nochmal für den Laien erklären, wie ein relevant unterschiedlicher Abstand zwischen Sonne und Erde über die gesamte Umlaufbahn der Erde um die Sonne (eines Jahres) geometrisch zu beschreiben ist ? Eine über mehrere Jahre veränderte Position der Sonne verändert den Abstand zur Erde zu einzelnen Zeitpunkten des Jahres, aber diese Veränderungen gleichen sich doch über den Jahresablauf aus, oder nicht ? Oder bewegt sich die Sonne auch aus der Ebene der Umlaufbahn der Planeten heraus ?

  7. Andreas I. 10. April 2024 at 10:31Antworten

    Hallo,
    „Der Unterwasserausbruch des Vulkans Hunga Tonga-Hunga Ha’apai am 15. Januar 2022 schickte 150 Millionen Tonnen Wasser in bis zu 58 km Höhe. Was genau soll die Schweizer Regierung dagegen machen?“

    Der USA-Regierung die Bankkonten des Vulkans offenlegen.

    • Pierre 10. April 2024 at 15:37Antworten

      Wenn die Regierungen ihre Bürger mittels Einsperren und Zwangs-Gentherapie vor Erkältungsviren „schützen“, können wir uns vielleicht vorstellen, WIE sie die Bürger künftig vor dem Wetter „schützen“ werden…

      Aber noch wichtiger ist ja angeblich, das globale Wetter zu ändern bzw. konstant zu halten.

      Ob die Menschen durch Kriege, Hunger, Armut usw. krepieren oder dahinvegetieren ist ja nicht so wichtig, Hauptsache sie verrecken bei angenehmem Wetter. Dann ist alles gut.

      Ach, ich vergaß, Armut und Hunger wird ja mittlerweile mir noch durch Klimawandel hervorgerufen…

  8. Daisy 10. April 2024 at 9:12Antworten

    Das ist wieder mal ganz einfach… Da einzig und allein – monokausal sozusagen – CO2, und zwar nur das anthropogene, einen Klimawandel verursachen kann – etwas anderes kommt nicht in Frage – kann man auch verlangen, dass diese Gemeinheit von den Verursachern, den menschlichen CO2-Emittenten, zu unterlassen bzw. mit hohen Strafen zu ahnden ist!!! So gesehen ist das nur logisch, wenn das Recht auf ein konstantes Klima zu den Menschenrechten gezählt wird.

    Und wenn wir schon dabei sind, so möchte ich bitte immer zu Weihnachten Schnee haben. Vielleicht sollte ich mich damit auch an den EGMR wenden…

  9. niklant 10. April 2024 at 8:52Antworten

    Wenn Menschen das Recht auf Klima-Selbstbestimmung übernehmen, dann sollen sie die Sonneneruptionen die immer wieder auftreten einfach abschalten! Das sollten sie ja könennenoder????

  10. Jan 10. April 2024 at 8:30Antworten

    Entfremdung des Menschen von seiner natürlichen Unwelt, in der er lebt, führt dazu, dass er, wenn sich die Umstände ändern und er darauf reagieren müsste, die Umwelt gar nicht mehr wahrnimmt. Das Erfolgsprizip des Menschen, Anpassung durch Intelligenz, ist zu seinem Pferdefuß geworden.

    Daraus inszenieren die Kabalisten am Vorabend des Ausfalls des US-Frackings, eine Apokalypse. Schaut nur, wie mächtig der Böse ist! Man meint, das Gegenteil provozieren zu können.

    Das hilft natürlich noch weniger.

    Einen Anspruch darauf, dass sich die Welt nicht ändert oder dass man das biologische Geschlecht ändern kann, gibt es natürlich nicht.

    Man kann Markus Susi nennen, wenn ihm das wichtig ist und man kann sich überlegen, ob man Menschen in großem Stile umsiedelt – was ja gerade passiert – und man kann sich überlegen, was wir denn machen, wenn bis 2030 30% der Weltölförderung fehlen.

    Wenn Anpassung durch Intelligenz versagt, bleibt immer noch die Mendelsche Auslese.

  11. Heiko S 10. April 2024 at 7:59Antworten

    Indem man die Menschenrechte an obskure Kausalitäten bindet, schafft man sie dadurch indirekt ab. Denn man kann dann die Einhaltung dieser Rechte immer diesen Bedingungen unterordnen. Das wird in der EU ja schon praktiziert. Das Recht auf Wohnen und Arbeit wurde schon dem Klimaschutz untergeordnet. Da es aus rein logischen Gründen keinen Klimaschutz geben kann, sind damit alle anderen Menschenrechte obsolet geworden.

  12. Unglaublich 10. April 2024 at 7:21Antworten

    Schutz vor den negativen Auswirkungen gentechnisch manipulierter Impfstoffe, Nahrungsmittel…

    Schutz vor Demozid, Genozid, Krieg, Hunger, Obdach-, Arbeitslosigkeit, (Staats)Gewalt…

    Covid, Ukraine, Gaza
    Die Initiatoren dieser und anderer lebensfeindlicher „Aktionen“ werden vor Grund-, Menschen-, Freiheitsrechte so geschützt, indem diese für SIE vor der UNO, der WHO, der UNICEF, dem IStGH … nicht gelten

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