Neue WHO Machtbefugnisse für Covid Maßnahmen auf Steroiden Folge 2: Verbindlichkeit und Menschenrechte

11. April 2023von 6,2 Minuten Lesezeit

In Folge 1 wurden nochmals kurz die Erfahrungen mit der Corona Pandemie der letzten drei Jahre zusammengefasst. Sie zeigen was die WHO und die Pharmaindustrie mit dem neuen Pandemievertrag und den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) im Sinn haben. Statt Empfehlungen soll die WHO nun Vorschriften machen dürfen, wobei sie Menschenrechte nicht mehr zu beachten braucht.

Durch diese Änderungen erhält die WHO rechtlich bindende Befugnisse, um zu diktieren, wie die Staaten auf eine von ihr als PHEIC (Public Health Emergency of International Concern) eingestufte Situation reagieren.

Das schiere Ausmaß der Dreistigkeit der WHO und damit auch der EU, der Regierungen und korrupten Gesundheitsbehörden, die diesen neuen Regeln zustimmen wollen, um die Räder der Pandemie-Industrie weiter zu schmieren, ist unglaublich. Die EU, die sich immer offener und umfassender gegen die Interessen der Bürger der EU-Staaten wendet, will sie sogar noch verschärfen. Allerdings werden die Regierungen, die diesen neuen Regelungen zugestimmt haben, nichts mehr zu sagen haben, wenn die WHO die nächste Pandemie ausruft.

Aber es geht nicht nur um ein korruptes globales Pharmakartell, das Regierungen und Medien besticht, um uns zu zwingen, ihre Medikamente zu nehmen. So erschreckend das auch ist, der Betrug ist größer als das. Die globale Pharmaindustrie ist nur ein Teil, wenn auch ein großer, eines größeren Systems – der globalen kapitalistischen Korporatokratie – geführt von der Finanzindustrie, die vor einem katastrophalen Kollaps steht.

Vor diesem Hintergrund müssen wir die IGV-Änderungen der WHO und den vorgeschlagenen Pandemievertrag betrachten. Im Folgenden werden die wichtigsten IGV-Änderungen und die sie ergänzenden Klauseln des Pandemievertrags kommentiert.

Empfehlungen? Ersetzt durch juristische Regeln zur Beendigung der Souveränität der Staaten

In den ursprünglichen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) heißt es, dass die Empfehlungen der WHO zur Bewältigung von Public Health Emergencies of International Concern (PHEICs) durch die Mitgliedstaaten “unverbindlich” sind. In dem Bestreben, die IGV rechtsverbindlich zu machen, wurden jedoch in den vorgeschlagenen Änderungen alle Verweise auf die “Unverbindlichkeit” gestrichen.[i] Der Pandemievertrag, der die Änderungen der IGV ergänzt, ist in diesem Punkt eindeutig. In dem Vertragsentwurf heißt es, dass “das Instrument [d. h. der Vertrag] rechtsverbindlich sein sollte“[ii].

Der vorgeschlagene Mechanismus, durch den der Vertrag für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich werden soll, ist Artikel 19 der WHO-Verfassung, die von den Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Dieser Artikel besagt Folgendes:

“Die Gesundheitsversammlung [das beschlussfassende Organ der WHO] ist befugt, Konventionen oder Abkommen in Bezug auf alle in die Zuständigkeit der Organisation fallenden Angelegenheiten zu verabschieden. Für die Verabschiedung solcher Übereinkommen oder Vereinbarungen ist eine Zweidrittelmehrheit der Gesundheitsversammlung erforderlich; sie treten für jedes Mitglied in Kraft, wenn es sie gemäß seinen verfassungsrechtlichen Verfahren angenommen hat.”

Man muss den totalitären Bürokraten der WHO jedoch einen kranken Sinn für Humor zugestehen, denn die Präambel des Vertragsentwurfs beginnt mit der “Bekräftigung des Grundsatzes der Souveränität der Vertragsstaaten bei der Behandlung von Fragen der öffentlichen Gesundheit”. In Wirklichkeit gibt es in dem Abkommen keinen einzigen Mechanismus, der als Bekräftigung des Grundsatzes der nationalen Souveränität ausgelegt werden könnte. Der Zweck sowohl der IGV als auch des Pandemievertrags besteht darin, der WHO praktisch diktatorische Vollmachten zu geben bei der Festlegung was eine Gesundheitskrise ist und die Möglichkeiten aller Nationen bei der Bewältigung solcher “Krisen” stark einzuschränken.

Menschenrechte? Unerwünscht!

Die ursprüngliche IGV verweist ausdrücklich auf die Notwendigkeit, bei der Umsetzung der Verordnungen die “Würde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von Personen” zu achten. Das wurde alles gelöscht (iii). Es ist eine schamlose und unmissverständliche Absichtserklärung über die geplante Fortsetzung der Verunglimpfung der Menschenrechte in der neuen Ära der “Pandemien”, was angesichts dessen, die während des Höhepunkts des globalen Covid-Faschismus unter der Schirmherrschaft der WHO begangen wurden, nicht überrascht.

Abgesehen von den offensichtlichen Schutzwerten, für die die Menschenrechte stehen, sollten diese Rechte auch deshalb ernst genommen werden, weil sie als unveräußerlich gelten. Das bedeutet, dass sie nicht willkürlich von Regierungsinstitutionen vorenthalten werden können, wenn dies als zweckmäßig erachtet wird.

Die WHO arbeitet unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, die 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Erkenntnis verfasst haben, dass “barbarische Handlungen, die das Gewissen der Menschheit empört haben“, endlos weitergehen würden, wenn sich die Menschheit nicht gemeinsam darum bemühen würde, den Menschenrechten im internationalen und nationalen Recht Vorrang zu geben. Dies kann nur erreicht werden, indem die Grundrechte des Einzelnen über die der Institutionen gestellt werden, in Anerkennung der Tatsache, dass die Institutionen ihre Macht von den Menschen ableiten und dass die Rechte und die Würde der Menschen nicht durch unkontrollierte Macht mit Füßen getreten werden sollten. Diese Rechte werden daher in der UN-Charta richtigerweise als “unveräußerlich” bezeichnet:

Es stellt sich heraus, dass diese Rechte doch vorenthalten werden können, und wer wäre besser dazu geeignet als eine Einrichtung derselben Organisation, die sie 1948 nicht nur im Namen der Menschheit verankert, sondern auch korrekt als unveräußerlich bezeichnet hat.

Der Streichung der Menschenrechte in den wichtigeren IGV-Änderungen stehen Lippenbekenntnisse dazu im Pandemie-Vertrag  gegenüber. Diese Verwirrung wirft ein Schlaglicht auf das Dilemma des Übergangs von einem auf den Menschenrechten basierenden Ethos zum Totalitarismus. Das Dilemma ist: Wie wird man die Menschenrechte los, ohne zu sagen, dass man die Menschenrechte loswerden will?

Der Entwurf des Pandemievertrags widmet einen kurzen Artikel (14) dem Schutz der Menschenrechte, führt aber die Vorstellung ein, dass sie eingeschränkt werden können, was natürlich absurd ist und das wesentliche Merkmal eines Menschenrechts – seine Unveräußerlichkeit – völlig zerstört. Ein Menschenrecht, das eingeschränkt werden kann, ist kein Menschenrecht, denn jede Verwässerung eines Menschenrechts führt die Absurdität ein, dass man nur bis zu einem bestimmten Punkt Mensch ist – einem Punkt, der willkürlich nach den Launen und Zweckmäßigkeiten des Managements der Pandemie-Industrie festgelegt wird.

Artikel 14 sieht also “Einschränkungen der Menschenrechte” vor, legt aber fest, dass diese Einschränkungen mit dem Völkerrecht übereinstimmen müssen[iv]. Wird also das Völkerrecht selbst bald an die Forderungen der Pandemieindustrie angepasst werden? Absurd sind die weiteren Ausführungen, dass “alle Beschränkungen nicht diskriminierend [und] notwendig sind, um das Ziel der öffentlichen Gesundheit zu erreichen, und die am wenigsten restriktiv sind, um die Gesundheit der Menschen zu schützen”. Die Anforderung, dass eine Einschränkung eines Menschenrechts nicht diskriminierend sein darf, ist aus Sicht der Menschenrechte bedeutungslos. Jeden zu zwingen, sich impfen zu lassen, wäre zwar “nicht diskriminierend”, aber dennoch eine Verletzung des Rechts jedes einzelnen Menschen auf körperliche Autonomie.

Kurz gesagt, die Doppelzüngigkeit des Pandemievertrags würde die Anwendung der Menschenrechte zu einem Ermessensspielraum und nicht zu einem absoluten Recht machen. Das macht die Menschenrechte natürlich zu einem Witz. Parallel zu dieser betrügerischen Aushöhlung der Menschenrechte ist das allgegenwärtige und ebenso betrügerische Trio von Gleichheit, Vielfalt und Eingliederung (equity, diversity and inclusion – EDI) zu sehen, mehr dazu in der nächsten Folge.

Bild von Dimitris Vetsikas auf Pixabay

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Neue WHO Machtbefugnisse für Covid Maßnahmen auf Steroiden: Folge 1 Aufarbeitung


Pandemievertrag gibt WHO Kontrolle über Viehbestand und Lebensmittelversorgung

Zusammenfassung: Die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Aus neuen WHO-Gesundheitsvorschriften gestrichen: Menschenrechte und Grundfreiheiten

13 Kommentare

  1. Die hören nicht auf... 12. April 2023 at 3:14Antworten

    Ich nehme an, die von unserem nichtgewählten Kanzler Nehammer angekündigte schonungslose Covid-Aufarbeitung nach Ostern wird nicht statt finden.

    Die derzeitigen Forderungen der EU, WHO, UNO – der Menschheit weiter diese Seren zu injizieren, ohne die schädigenden, tödlichen Nebenwirkungen mit einer Silbe zu erwähnen -lassen Schlimmes ahnen und darauf schließen.

    Es gibt lt. dem Tagebuch der Hl. Sr. Faustina tatsächlich eine Vorhölle und eine Haupthölle, in welcher jene Seelen unsägliche Qualen erleiden, denen Gott seine Gnade NIE zuteil werden lässt. Nicht weil er unbarmherzig ist, sondern damit seiner Gerechtigkeit Genüge getan wird.

  2. Monika 11. April 2023 at 19:08Antworten

    mir reicht es schon völlig von den plandemien der letzten 3 jahre. ich kenne über 50 tote inzwischen, alle totgespritzt, heute war wieder eine beerdigung. mir reichts. mir steigt schon die wut auf–diese mörder und kindervergewaltiger

  3. Lebensfreude 11. April 2023 at 16:22Antworten

    Es wäre wünschenswert zu erfahren, wie sich der Bürger wehren, ob es Organisationen gibt denen man sich anschließen oder die man unterstützen kann! Zu wissen ist gut, aber zu wissen ohne entsprechendem Handeln bringt uns nicht weiter!

    • Petra 16. April 2023 at 0:49Antworten

      Es gilt, erstmal sich nicht an irgendeine (gesteuerte) Gruppe/Opposition anzuschließen.

      Von meinem bisherigen Stand der Kenntnisse gilt es, zu erkennen, daß das, was weltweit veranstaltet wird, damit zu tun hat, daß es keine Staaten mehr gibt, sondern nur noch Firmenstrukturen, die im weltweiten Konkurs unter Kriegsrecht agieren, da der erste Weltkrieg nie beendet wurde und unter Kriegsrecht keine Gesetze gelten (aus der Staatlichkeit). Solange die (wahren) Rechteträger, die einem der vier Völkerrechtssubjekte angehören, dies nicht erkennen und entsprechend handeln, um endlich den Friedensvertrag auszuhandeln, könnte das für das Kollektiv (der Menschheit) wirklich böse enden.

      Das hat damit zu tun, daß die Bewußtheit des Unterschiedes zwischen Mensch (Mann/Weib) und Person (Fiktion) fehlt. Die Bewußtwerdung dazu ist bis jetzt sehr erfolgreich verhindert bzw. behindert worden. Das Gefängnis ist geistiger Natur und die Änderung beginnt im Kopf (mental) und ist durch jahrzehntelange Programmierung nur schwer zu knacken. Eine “neue” Organisation wird das zu Beginn sicher nicht für die Personen tun. Die Gefahr ist, daß die installierte bzw noch zu installierende Opposition sonst die (weitere) „Führung“ für die alten Ziele in modifizierter Form übernimmt – Motto: Alter Wein in neuen Schläuchen als Lösung bieten.

  4. glasssteagullact 11. April 2023 at 12:37Antworten

    Kurz gesagt, die Selbst-Ermächtigten wollen unseren Körper besitzen und alles rechts und links davon auch noch! Ich denke nicht, dass das die Urväter der Menschenrechtsgesetze so gewollt hatten. Inzwischen haben sich unter dem Deckmantel von UN und Gesundheitsorganisationen böse Menschen eingefunden, die den Laden übernommen haben, aber uns weiß machen wollen, es sei nur zu unserem Besten.

    Sollte dieser Wahnsinn tatsächlich durchgewunken werden bin ich mal gespannt, wieviele Bürger weltweit sich diesmal anschließen werden und mitmachen wollen.

  5. Jan 11. April 2023 at 12:03Antworten

    Grundrechte werden vom österreichischen Staat garantiert. Wie kann die Entscheidung zur Aussetzung einem Gremium übertragen werden, das nicht der österreichischen Judikatur unterliegt und dass sich selbst ermächtigen kann, ohne zB vom Nationalrat darum gebeten zu werden?

    Handelt es sich dabei nicht de facto um einen Staatsstreich?

  6. Fritz Jordan 11. April 2023 at 11:30Antworten

    Volksbegehren starten fuer Austritt aus der WHO, am besten auch Austritt aus der EU!

  7. Junke 11. April 2023 at 11:27Antworten

    Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften würde bedeuten, dass die Internationale Bevölkerung alles erdücken könnten. Geniale Vorstellung und Hoffnung.
    Seit der Pandemie haben Politiker, WHO und Mitläufer so einen Drang uns Bürger und Bürgerinnen Vorschriften zu machen. Diktieren was wir zu tun haben und was nicht. So ein Einsatz würde ich gern in Krisenzeiten (wie jetzt) und bei Sicherheitslücken (Dauerproblem) wünschen.
    Von wegen Menschenrechte nicht mehr zu beachten braucht. Die Rechnung macht WHO ohne die anderen. Die rechtlich bindende Befugnisse die WHO gern hätte, kann sie sich abschminken. Die WHO und Mitläufer werden ihre Schuhsohlen schnell verbrauchen als gedacht.

  8. Peter Pan 11. April 2023 at 11:27Antworten

    Ich wette, dass die Laienrichter in Karlsruhe (*) den Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland passend interpretieren werden. Immerhin haben die es schon geschafft, den Zwang zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment mit sinnlosen und realitätsfernen Simulationen zu rechtfertigen. Derselbe Verein hatte Jahre zuvor den Artikel 5 des Grundgesetzes zum Schutz der Bürger gegen einen übermächtigen Staatsapparat umzudeuten als eine Rechtfertigung einer vom Staatsapparat befohlenen Zwangsabgabe für einen allmächtigen und korrupten Staatsfunk.

    (*) Karlsruhe liegt in einem deutschen Bundesland, dessen Ministerpräsident ein bekennender Maoist ist. Zitat: “Die Bevölkerung wird durchgeimpft und dann ist es rum mit dieser Pandemie.”

  9. hb 11. April 2023 at 10:58Antworten

    Bekanntlich arbeitet die UNO mit dem privaten WEF zusammen, und folglich ist die WHO Teil und Erfüllungsgehilfe des Great Reset. Wenn man das so sieht, steht der gesamte Pandemievertrag unter diesem Dogma. Da ist auch verständlich, dass es vor allem um Kontrolle geht, die durch den Impfzwang zumindest körperlich erreicht wird, das Ziel ist auch nicht Verhinderung oder Management einer Pandemie, sondern der Einsatz von durch Impfungen erzeugte Krankheiten und Todesfälle zur Verminderung des Bevölkerungsanteils der Welt. Das ist durch die Vorgänge zu Covid-19 belegt. Jeder Regierungschef ist aufgefordert, aktiv gegen diese Offenlegung der Interessen von UNO, WHO und WEF vorzugehen, nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern im Interesse der ihm anvertrauten Bevölkerung. Bei der Abstimmung über dieses Machwerk ist auf jeden Fall das Kappen des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen sowie der Regierungen strikt abzulehnen. Diese Rechte sind ausdrücklich in den Pandemievertrag aufzunehmen! Auch die weiteren Festlegungen haben es in sich und dienen unübersehbar dem Interesse des Great Reset. Leider ist zur Zeit das unfähigste Politikerpersonal nicht nur in Österreich und Deutschland, sondern in ganz Europa in Regierungsfunktionen, so dass sich innerhalb der EU Widerstand von unten endlich bemerkbar machen muss, damit die Hintermänner verstehen, dass die Völker nichts mit sich machen lassen wollen, was diese Clique von Hasardeuren und Psychopathen sich erträumt.

    • Die hören nicht auf... 12. April 2023 at 3:48Antworten

      Wir wurden ausgetrickst und sitzen in der Falle, hb.

      Wir wurden von unserer eigenen Regierung verraten, verkauft, überlassen. Menschenhandel ist neben Prostitution und Drogenhandel eines der profitabelsten Verbrechen.
      Wir werden von unseren Politikern als Ware ge- und behandelt.

      Und Großbritannien kündigt im selben Atemzug an, die Sklaverei, welche vor 200 Jahren im Empire und ihren Kolonien en vogue war, nun endlich aufarbeiten zu wollen.

      ???

  10. Pohlmann 11. April 2023 at 10:52Antworten

    Anstatt Aufklärung zu betreiben wird nach neue idiotische unbrauchbare Gesetze gestrickt. Der normale Ottoverbraucher im Kostüm Politik oder WHO glaubt über die Köpfe der Bevölkerung zu bestimmen. Nur wer es mit sich machen lässt. Mittelalter gesetze haben ausgedient. Verderblicher noch, als die Unzuverlässigkeit und Menscherechte mit Füßen rücksichtslos zu treten. Menschenrechte sind unveräußerlich. Und wie oft bereits Menschenrechtsverletzungen begangen wurde ist bekannt. Die Menschenrechte können niemandem entzogen und auch nicht willentlich aufgegeben oder abgetreten werden. Dies gilt auch, wenn eine Einschränkung der Menschenrechte mit einem wie auch immer gearteten noch höheren Gut versucht wird zu rechtfertigen. Nichts ist im Sinne des Gemeinwohls weil Politiker dies so entschiedet. Sie stehen damit im Widerspruch zum Kollektivismus. So kann der Staat die Menschenrechte nicht in Frage stellen, da er damit seine eigene Legitimation antasten würde. Ihr Ziel ist die umfassende Durchsetzung ihres Wertesystems. Glauben jene wirklich eine uneingeschränkten Verfügungsanspruch über die öffentlich-gesellschaftliche Sphäre hinaus in den persönlichen Bereich. Never.

  11. P. H. 11. April 2023 at 9:56Antworten

    Zitiere: Statt Empfehlungen soll die WHO nun Vorschriften machen dürfen, wobei sie Menschenrechte nicht mehr zu beachten braucht.
    Und wovon träumt WHO nachts? Niemand kann meine Rechte bestimmen oder ignorieren. Die Lücke im Gesetz und davon gibt es eine Menge bringt den Erfolg nicht. Netter Versuch. Außerdem, was ist schon ein Häufchen gegen die gesamte Bevölkerung.

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