Juristische Hilfe für Impfopfer? Fast Fehlanzeige!

1. August 2022von 7,7 Minuten Lesezeit

Gäbe es die “Anwälte für Grundrechte” und den “Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss” in Österreich nicht, würden Menschen, bei denen der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, wohl vollständig im Regen stehen.

Staatlicherseits ist man anscheinend nicht daran interessiert, dass die Fälle wirklich publik werden. Schließlich wäre die Leistung eines umfassenden Schadenersatzes für Impfgeschädigte mit enormen Kosten für den Staat verbunden. Dieser hatte die Bürger ja massivst genötigt, sich mit einem Mittel spritzen zu lassen, für das es zumindest bis Stand Juli 2022 noch keine reguläre Zulassung, sondern nur eine bedingte Zulassung gibt. In Anbetracht der immer noch gesetzlich verankerten Impfpflicht ein mehr als fragwürdiges Vorgehen seitens der Politik. Die Anwältin Mag. Andrea Steindl hat sich von Anfang an mit den Corona-Maßnahmen sehr kritisch auseinandergesetzt und geht im Gespräch auf die wesentlichen Themen für Menschen ein, die gesundheitliche Probleme erlitten haben, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen.

Könnten Sie sich bitte kurz vorstellen?

Mein Name ist Magister Andrea Steindl, ich bin Rechtsanwältin in Grieskirchen, seit eineinhalb Jahren Mitglied bei den „Rechtsanwälten für Grundrechte“ und seit einigen Monaten Präsidentin des Vereins. Im Rahmen dieser Vereinigung beschäftigen wir uns mit den Corona-Maßnahmen, den Auswirkungen, den Kollateralschäden und ich insbesondere mit den bedingten Zulassungen dieser Substanzen gegen SARS-CoV-2 und mit den einhergehenden Nebenwirkungen.

Sie betreuen in Ihrer Kanzlei auch Verdachtsfälle von Impfopfern. Wie viele sind das inzwischen?

Da muss man unterscheiden. Es ist ja nicht meine Kanzlei alleine, wir haben eine Plattform eingerichtet, auf der kann man sich, wenn man glaubt, dass man eine Impf-Nebenwirkung erlitten hat, registrieren kann. Ich habe aber den Überblick über sämtliche Meldungen, die gehen alle über meinen Tisch. Momentan sind das ungefähr 1.000, aber die werden in weiterer Folge natürlich nicht alle von meiner Kanzlei betreut.

Diese 1.000 Fälle sind alle aus Österreich?

Ja, bei uns registrieren sich nur Menschen, die in Österreich leben.

Wer meldet sich da? Die Betroffenen selbst oder die Angehörigen? Was haben Sie für Erfahrungen?

Zu einem Großteil sind es die Betroffenen selbst. Wenn aufgrund des Gesundheitszustands sich der Betroffene selber nicht melden kann, weil er womöglich noch auf Intensiv liegt oder sogar verstorben ist, dann melden sich oftmals auch Angehörige.

Entspricht das Spektrum an Nebenwirkungen etwa dem, was man aus den Berichten kennt, also Herzprobleme, Thrombosen, Gürtelrose, Schlaganfälle etc.?

Ja, wir erleben das Typische. Sehr häufig thrombotische Geschehen, viele Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, aber auch neurologische Symptomatiken wie Lähmungen, Lähmungserscheinungen, Gedächtnisstörungen, Sprachstörungen und sehr viele Erschöpfungszustände.

Was erwarten die Klienten/Mandanten von Ihnen?

Ich glaube die, die sich über das Formular registrieren, wollen in erster Linie einmal gehört und ernst genommen werden. Sie laufen von einem Arzt zum anderen und niemand nimmt sie ernst. Obwohl sie den Ärzten alles ausführlich schildern, stellt kaum jemand einen Zusammenhang zur Impfung her. Das größte Problem dürfte auch sein, dass es für viele Nebenwirkungen keine Lösungsansätze gibt. Wer sich bei uns registriert, kann auswählen zwischen medizinischen und/oder juristische Fragen, und es ist oftmals beides, was die Menschen zu uns bringt. Natürlich überwiegen bei uns juristische Fragen.

Was tun Sie für die Menschen?

Sie werden dann über ihre Möglichkeiten belehrt. Sie erfahren, dass sie einen Antrag nach dem Impfschadengesetz stellen können, aber man muss gleich dazu sagen, dass dieses natürlich keinen vollumfänglichen Schadensersatz bietet. Es sind nur Pauschalbeträge für Verstorbene bzw. minimale Rentenzahlungen, wenn Arbeitsunfähigkeit zu beklagen ist, vorgesehen. Auch erstattungsfähige Arztkosten werden da übernommen. Das alles natürlich nur, wenn es als Impfschaden anerkannt wird. Eine Entschädigung, Schmerzensgeld oder dergleichen gibt es nach dem Impfschadengesetz nicht.

Sehr viele sagen, ich hätte das niemals gemacht, wenn ich aufgeklärt worden wäre. In diesen Fällen weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, den impfenden Arzt zu verklagen, weil er eben nicht aufgeklärt hat. Das kann ich aber nur Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung empfehlen, weil das Kostenrisiko einfach zu groß wäre. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, die haben dann keine  Chance.

Haben Sie schon Prozesse geführt?

Ja, ich bin dabei. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, das geht natürlich nicht so schnell, aber ich habe mehrere Verfahren anhängig.

Ich habe auch schon viele Ärzte aufgefordert, die Haftung zu übernehmen. Das wird immer abgelehnt, sowohl von den Ärzten als auch von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte. Meistens wird die Kausalität bestritten, es wird behauptet: „Das hat nichts mit der Impfung zu tun“, „Es wurde ordnungsgemäß aufgeklärt“, oder „Die hätten sich auch impfen lassen ohne entsprechende Aufklärung“. Das waren die typischen Antworten. Der nächste Schritt ist dann die Klage. Die anhängigen Verfahren sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass ich auch nur im Ansatz Aussagen machen könnte, wie am Ende des Tages der Oberste Gerichtshof urteilt.

Ich stütze mich darauf, dass die ärztliche Aufklärung sehr, sehr streng gesehen werden muss und insbesondere in Verbindung mit dem Impfdruck eine Chance besteht, den Arzt in Anspruch zu nehmen.

Ein großes Thema ist natürlich auch der Umstand der bedingten Zulassung, über den die Menschen nicht informiert waren. Meiner Meinung nach muss hier noch unbedingt eine Aufklärung erfolgen. Denn laut einer EG-Verordnung ist sogar vorgesehen, dass der Hinweis bei einer bedingten Zulassung erfolgen muss.

Sie haben auf Ihrer Plattform viele, die sich freiwillig registrieren. Wenn wir aus dem journalistischen Umfeld Aufrufe machen, dass wir Interviews mit Betroffenen führen wollen, kommt eher wenig Resonanz. Auch beim ersten Selbsthilfe-Stammtisch in Wels waren doch wenige Betroffene dabei. Viele scheinen sich nicht nach vorne zu wagen. Was glauben Sie, woran das liegen kann?

Eine Antwort ist, dass die Leute einfach verzweifelt sind und dass sie erst einmal Hilfe brauchen. Dass man nicht an die Öffentlichkeit geht und dort erzählt: „Ich habe einen Impfschaden“, nehme ich auch so wahr. Das stellt eine gewisse Hürde dar. Über die Gründe habe ich mir schon mehrmals Gedanken gemacht.

Für viele war die Hoffnung in diese sogenannten Impfstoffe wohl so groß und – so wie es dargestellt wurde – der einzige Ausweg, dass sie es oftmals gar nicht glauben wollen, dass sie jetzt einen Schaden davongetragen haben. Das Eingeständnis, dass man selber die Entscheidung getroffen hat, ohne sich vorher entsprechend informiert zu haben, ist natürlich auch ein großer Schritt. Man muss sich selbst erstmal zugeben: „Ich habe mich entschieden und jetzt habe ich ein Problem, ich hätte mich vielleicht doch besser informieren sollen.“

Ein Riesenthema ist auch die Propaganda, die gegen jeden, der den sogenannten Impfungen kritisch gegenübersteht, betrieben wurde und wird. Man wurde sofort als Impf-Gegner diffamiert, in den Medien wurde es sogar so dargestellt, als wären die Ungeimpften die Schuldigen. Auch dieses Framing hat wohl seine Spuren hinterlassen. Dann zu sagen: „Ich habe einen Schaden von der Impfung davon getragen und lasse mich nicht mehr impfen“, ist für manche eine unüberwindbare Hürde.

Ein Rest ist sicher auch die Unsicherheit. Intuitiv sind die Menschen überzeugt, dass sie unter einer Impfnebenwirkung leiden. Sie wissen, “ich war vorher gesund, habe nichts gehabt und auf einmal, in ganz engem zeitlichen Zusammenhang habe ich auf einmal dies und das“. Hier sind sie sich sicher, dass es von der sogenannten Impfung kommt. Aber wenn sämtliche Ärzte sagen: „Nein, nein, das ist nicht von der Impfung“, verunsichert das die Menschen wieder. Da muss man schon entsprechend gefestigt und selbstbewusst sein, um als Nichtmediziner und Laie zu sagen: „Und es kommt trotzdem von der Impfung“. Dann auch noch an die Öffentlichkeit zu gehen, ist sehr, sehr schwierig.

Wo kann man sich registrieren, wenn man eben noch nicht an die Öffentlichkeit gehen will, aber Unterstützung benötigt? Wie heißt die Seite?

Auf der Webseite des außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss https://www.acu-austria.at/ findet man das Formular „Meldungen: Nebenwirkungen, Impf-Nebenwirkungen, Komplikationen“. Dort kann man sich registrieren. https://www.acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen

Äußerst wichtig ist es auch, dass Meldungen an das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) erstattet werden. Diese Behörde ist für die Arzneimittelsicherheit zuständig und ihr müssen die Nebenwirkungen gemeldet werden, damit das Risiko-Nutzen-Verhältnis beurteilt werden kann.

Dann sage ich danke für Ihre Zeit und Ihr unermüdliches Engagement!


Dieses Interview findet man auch im Buch “Vor der ‘Impfung’ waren sie gesund”, das am 18.8.22 erscheint.

Warum sollte man das Buch als Leser von TKP kaufen, schließlich kann man die Interviews ja auch online lesen?

Kaufen Sie es und schenken Sie es Menschen,

  • die nicht selbst im Internet recherchieren
  • die vor der Entscheidung stehen, sich boostern zu lassen.
  • die trotz erheblicher Nebenwirkungen nach der Spritze allein gelassen werden
  • die kurz davor sind, dem Impfdruck nach zu geben

Der Ertrag kommt Kriegsopfern in der Ostukraine zugute. Details und Bestellung: www.das-impfbuch.eu

Danke für Ihre Unterstützung!

Bild Timo Klostermeier, Lizenz

“Das liegt an der Psyche” – die scheinbar häufigste Diagnose bei potentiellen Impfopfern

Wenn Vorerkrankte zu Opfern werden

https://tkp.at/2022/08/01/japan-zahlt-erstmals-entschaedigung-fuer-todesfaelle-durch-covid-impfstoffe/

3 Kommentare

  1. Hans im Glück 1. August 2022 at 18:23

    Wenn man sich das Thema in der Vergangenheit anschaut, also vor C19 Schäden, dann sieht man in der Regel, dass man eigentlich nur grandios verarscht wird.
    Das großartige Getöne, dass der Staat selbstverständlich für Impfschäden geradesteht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als nachträgliche Verhöhnung der Opfer.
    Den “Impfschaden” anerkannt zu bekommen, ist mal das eine. Selbst, wenn das glücken sollte, sind die finanziellen “Leistungen”, wenn man das tatsächlich so nennen will, absurd niedrig. Im Grunde das vollkommene Kontrastprogramm zu Schadensersatzrecht in den USA.
    Mehr als ein paar lausige Hundert Euro braucht sich im besten Deutschland aller Zeiten niemand erwarten. Die Beträge reichen mit Glück für den Mehraufwand beispielsweise einer Inkontinenzversorgung.
    Aber immerhin. Im Krieg gabs nur ein Stück Blech an die Brust.

  2. audiatur et altera pars 1. August 2022 at 10:13

    Impfopfern sei mit auf den Weg gegeben, dass Klagen neben der finanziellen immer auch eine enorme psychische Belastung bedeuten. Unfallopfer, die vor Corona beispielsweise gegen politisch nicht schlecht vernetzte Versicherungsanstalten vorgegangen sind, singen davon heute noch Lieder des Schmerzes. Mit Klagen das Drehen des politischen Windes abzuwarten, ist also nicht die schlechteste Idee. Dafür habe ich grundsätzlich drei Jahre Zeit, ab Kenntnis des Impfschadens. Beginnt eine politisch endlich von der Leine gelassene Staatsanwaltschaft, Strafprozesse in Sachen Impfung zu führen, könnte ich mich als Opfer der jeweiligen Beschuldigten dem Strafprozess als Privatbeteiligter anschließen. Das kostete mir quasi nichts, brächte im Verurteilungsfall maximal symbolische Schadenersatzbeträge, schaffte jedoch für folgende Zivilprozesse Erleichterung und verringerte das Prozessrisiko enorm.

    Wäre ich rächtsschutzversichert, so würde ich mir meinen Versicherungsvertrag ansehen. Dort stünde dann, dass ich keine freie Anwaltswahl habe. Ich müsste mich an einen sogenannten Vertragsanwalt der Versicherung wenden. Wählte ich meinen Anwalt frei, so müsste ich einen Selbstbehalt zahlen. Ich dächte, jeder Anwalt ist grundsätzlich verpflichtet, mich bestmöglich zu vertreten. Ich dächte aber auch, dass der Versicherungsanwalt neben einem Vertrag mit mir auch einen Vertrag mit meiner Rechtsschutzversicherung hat. Würde mir der Vertragsanwalt der Versicherung eine sogenannte „Abschlagszahlung“ empfehlen (also einen Verzicht auf meine Rechtsschutzdeckung gegen Zahlung eines relativ geringen Betrages durch meine Versicherung), würde ich gut darüber nachdenken, wessen Interessen damit mehr gedient ist. Hätte ich „Erschöpfungszustände“, wäre es (s.o.) vielleicht wirklich klüger, auf die weitere psychische Belastung durch einen Prozess zu verzichten. Wäre ich aber durch die Impfung schwer behindert, würde ich mich vielleicht daran erinnern, dass ich nicht allein wäre in diesem Kampf. Zumindest viele der „Ungeimpften“, die damals meist allein gestanden sind, sind heute an meiner Seite…

    • rudi & Maria fluegl 1. August 2022 at 14:19

      Das Drehen des politischen Windes bedarf aber Klagen!

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