Maskenbefreiung ausgestellt: Freispruch für Salzburger Kinderärztin

2. Juni 2022von 2,3 Minuten Lesezeit

Eine Salzburger Kinderärztin wurde am Donnerstag am Halleiner Bezirksgericht freigesprochen. Sie hatte eine Maskenbefreiung ausgestellt.

In Salzburg am Bezirksgericht Hallein kam es am Donnerstag zu einer Corona-Verhandlung. Die Salzburger Kinderärztin Sabine Wipfinger war angeklagt, da sie Maskenbefreiungen ausgestellt hatte. Heute musste sie sich verantworten. Der Prozess endete nach über eine Stunde mit einem Freispruch.

Maske gegen Ärzte-Eid

Freudestrahlend verließ die Kinderärztin das Gerichtsgebäude. Rund 100 Menschen hatten sich aus Solidarität mit Wipfinger vor dem Gebäude versammelt, die öffentliche Verhandlung war auf sechs Besucher begrenzt gewesen. Unter großem Jubel trat sie dann der Menge entgegen und verkündete den Freispruch.

Für TKP war Frau Wipfinger leider bisher nicht erreichbar. Ich haben es in ihrer Praxis versucht, dort antwortete heute nur ein automatischer Anrufbeantworter von der Kinderärztin:

„Unsere Praxis ist heute geschlossen, und zwar wegen einer Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Hallein. Da ich angeklagt bin, weil ich eine Maskenbefreiung ausgestellt habe. Dies ist unglaublich, da ich nur nach dem hippokratischen Eid gehandelt habe, an dem sich jeder Arzt halten sollte.“

Große Freude bei der Kinderärztin nach dem Urteil. Quelle Telegram.

Wipfinger ist seit mehr als 20 Jahren Ärztin und promovierte im Jahr 2010. Auf der Homepage ihrer Halleiner Praxis schreibt sie unter anderem: „Für mich sind Kinder ernst zu nehmende kleine Persönlichkeiten, die selbst denken und fühlen können, und so möchte ich sie auch behandeln.“

Auch Urteil in Ivermectin-Causa

Erst am Mittwoch war ein anderes Verfahren zugunsten eines Corona-kritischen Arztes entschieden worden. Die Justiz hatte gegen ihn ermittelt, da er im Herbst 2021 zwei Corona-Patienten Ivermectin verschrieben hatte. Beide Patienten verstarben. Die Geschichte sorgte für große Aufregung in der Mainstream-Presse, die behauptet hatte, Ivermectin habe den Tod verursacht. Ein Gutachten stellte nun fest, dass weder der Arzt noch Ivermectin für das Ableben der beiden Menschen verantwortlich gewesen ist.

Das Gutachten wurde von einem Wiener Internisten erstellt. Bei den Patienten hatte es sich um einen 87-jährigen Mann und eine 71-jährige Frau gehandelt. Beiden seien zum Zeitpunkt der Verabreichung von Ivermectin bereits schwer erkrankt gewesen. Der Wirkstoff des Medikaments habe nichts mit deren Ableben zu tun gehabt, so das Urteil. Auch gegen einen anderen Arzt, der mit Ivermectin behandelt hatte, wurden die Ermittlungen in Salzburg eingestellt.

Sobald TKP Frau Wipfinger erreichen konnte, wird der Artikel um weitere Details ergänzt.

Update: Der Vorwurf gegen Frau Wipfinger lautete, sie könne als Kinderärztin keine Maskenbefreiung für einen Erwachsenen austellen. Frau Wipfinger übrigens auch Allgemeinmedizinerin.

Bild wikimedia

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15 Kommentare

  1. Alex 6. Juni 2022 at 22:15

    Sehr erfreulich – obwohl es eigentlich selbstverständlich sein sollte…
    Allerdings kann man nicht “seit 20 Jahren Ärztin” sein, wenn man vor 12 Jahren promoviert hat.

    • Sabine Dr.med.Wipfinger 2. Dezember 2022 at 21:59

      Doch, kann man, da es nicht zwingend notwendig ist, einen Dr.Titel zu haben, um Arzt zu sein. In Deutschland muss man dafür eine Doktorarbeit schreiben, in Österreich hat man mit dem Examen den Dr. mitgeliefert. Das sind die feinen Unterschiede in den einzelnen Ländern.

  2. Heidi 3. Juni 2022 at 9:49

    Es ist nach wie vor ungeheuerlich dass man wegen einem Maskenattest vor Gericht erscheinen muss und angeklagt wird ,was ist aus unserem Österreich geworden????
    Der mutigen Ärztin, die sich für unsere Kinder so intensiv einsetzt unser herzliches Dankeschön !!!!
    Da können sich viele anderen Ärzte Gedanken darüber machen bez.Hippokratischischen Eid,ist das nur eine Floskel ?????

  3. Dr. Michael Parusel 3. Juni 2022 at 9:02

    Meine Kanzlei hat in beinen Fällen die Rechtsvertretung übernommen: Es war leider etwas komplizierter, als dargestellt! Trotzdem: der Freispruch erging völlig zu Recht – ganz im Gegenteil: Es hätte niemals Anklage erhoben werden dürfen, wäre die leitende StA in Salzburg nicht auf die stellvertretende Chefin der Disziplinarkommission der Ärztekammer, die in der zweiten Funktion ihre eigene StA anwies, Ermittlungen überhaupt aufzunehmen! StA und Richter sind gemäß § 3(2) StPO zur absoluten Unparteilichkeit verpflichtet – ob dies bei einer solchen Konstellation möglich ist, wird nun geklärt werden müssen. Meine Kanzlei bliebt d`ran! Auch die Einstellung wegen des Ivermectins erging völlig zur Recht – schlimm, wie man den Beschuldigten anfänglich medial “durch das Dorf” trieb … – auch so geht es nicht!

  4. Hans Berger 2. Juni 2022 at 22:23

    Das macht wirklich Hoffnung!

    Ich hoffe, dass sich mehr Ärzte mit Ivermectin befassen, denn es funktioniert nach dem gleichen Wirkprinzip wie das kürzlich zugelassene 100mal teurere Paxlovid (Protease Hemmer).

    Aber man sollte es – wie viele andere Medikamente auch – frühzeitig nehmen. Und man sollte sich an die bewährten Protokolle halten, die auch noch weitere Bestandteile haben (z.B. FLCC)

  5. Bernhard 2. Juni 2022 at 20:50

    Richter können doch noch richtig entscheiden, wenn Ärzte richtig handeln!
    Hippokrates: “Die Natur kann von keinem belehrt werden, sie weiß immer das Richtige”

  6. G. R. 2. Juni 2022 at 18:57

    Super, gut gemacht und Danke an den/Richer/in
    MFG

  7. steffl62 2. Juni 2022 at 17:45

    Auch dem Gericht gebührt Anerkennung dass es sich nicht vom Verfassungsgericht hat anstecken lassen !

  8. Hermann Aigner 2. Juni 2022 at 17:13

    Wenn man die Maske nicht verträgt, braucht man ein ärztliches Attest.
    Ärzte, die Atteste ausstellen, werden staatlich verfolgt.
    Also stellen Ärzte keine Atteste aus.
    Also müssen auch die Menschen, die sie nicht vertragen, Maske tragen.

    Das ist die Handlungsweise von Schurkenstaaten.
    Und die Institutionen, die das abstellen könnten, die Verfassungsgerichte, versagen auf der ganzen Linie.

    • Nyruami 3. Juni 2022 at 18:33

      Aber nicht doch…. Versagen impliziert Absichtlosigkeit. Der VfGH hat nicht versagt, er hat mit voller Absicht unsere Verfassung ignoriert um seinen Parteifreunden unter die Arme greifen zu können. Das ist kein Versagen, das ist Amtsmissbrauch.

  9. Elisabeth 2. Juni 2022 at 17:06

    Das ist sehr erfreulich. Ichbgratukiere! 🍷

    • Elisabeth 2. Juni 2022 at 17:07

      oje touch screen – gratuliere :-)

      • Frühling 2. Juni 2022 at 21:52

        Tolle Ärztin. Tolle Richter. Ein Urteil, das mich einfach nur freut. Bitte mehr von solchen Menschen und solchen Urteilen.

  10. leontinger 2. Juni 2022 at 15:57

    Bravo Frau Dr. Wipfinger und Gratulation zum längst fälligen Freispruch!
    Es gibt doch noch Ärzte die sich nicht dem Szekeres-Diktat gebeugt haben! Bravo!

    • Hans H. 2. Juni 2022 at 18:00

      Und offensichtlich auch noch Richter in Österreich, die ihren Beruf ernstnehmen und keine faktenfreien und rückgratbefreiten Regierungsspeichellecker, wie die VfGH-Richter sind.

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