Salzburger Bezirk sucht Angestellte für Impfpflichtstrafen

4. April 2022von 1,7 Minuten Lesezeit

Zwar ist die Impfpflicht ausgesetzt, doch der Bezirk Hallein in Salzburg stockt sein Personal dafür auf. Via AMS sucht man seit 1. April Büropersonal, das bei der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes tätig sein soll.

Die wesentlichen Teile der Impfpflicht sind aktuell ausgesetzt. Wichtige Teile sind aber weiterhin in Kraft, wie etwa der Teil der „Rasterfahndung“ ermöglichen würde. Rechtsexperten deuten dies unter anderem so, dass die Impfpflicht im Herbst „scharf“ gestellt werden wird. Ein weiteres Anzeichen: Im Bezirk Hallein in Salzburg sucht man seit 1. April „Assistenten in der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes“.

Hilfspolizisten

Zum „ehesten möglichen Arbeitsbeginn“ sucht die Bezirkshauptmannschaft Hallein neue Mitarbeiter. Dort wird man in der Gruppe „Polizei und Verkehr“ tätig sein. Als Voraussetzung gilt unter anderem eine eigene „Covid-19-Schutzimpfung“, ob alle drei Impfungen benötigt werden oder weniger, wird nicht geklärt.

Es vermittelt das AMS, der Job ist „vorerst“ auf neun Monate befristet und mit mindestens 2.437 Euro bei Vollzeitanstellung entlohnt. Dafür hat man die Verfolgung und Bestrafung von Mitbürgern zu unternehmen, die sich einer medizinischen Pflichtbehandlung verwehren.

TKP hat bei der Bezirkshauptmannschaft und auch beim Bezirkshauptmann nachgefragt. Es ist durchaus fragwürdig: Warum schreibt man dort jetzt eine Stelle aus, wo doch die Impfpflicht ausgesetzt ist und offiziell niemand weiß, ob sie wieder eingeführt wird? Weiß Hallein etwa mehr?

Sollen die Mitarbeiter bis dahin die Strafdatenbank ausarbeiten, damit dann zügig die Strafen an die ungeimpften Haushalte versendet werden können?

Noch einmal zu Erinnerung: Dies ist auf Basis des Impfpflichtgesetzes weiterhin zulässig und wurde von Gesundheitsminister Rauch nicht ausgesetzt. Er hat nur Teile des Gesetzes ausgesetzt.

Die BH Hallein kam einer Beantwortung dieser Fragen bisher nicht nach.

Hallein zählt übrigens zu jenen Bezirken, die zu den Schlusslichtern der österreichischen Impfstatistiken gehören. In einzelnen Gemeinden besitzen aktuell etwa 50 Prozent der Bevölkerung ein aktives „Impfzertifikat“, Tendenz fallend. Für die Impfpflicht-Exekutoren wird es in Hallein wohl viel Arbeit geben.

Hier geht es zur Stellenausschreibung. 

Bild wikimedia

Teile der Impfpflicht weiterhin in Kraft 

 

17 Kommentare

  1. Harald Eitzinger 5. April 2022 at 13:29

    Was ist hier der Unterschied zum chinesischen Sozialkreditsystem? Typisch Österreichisch ist diese Methode, einfach von hintenrum kommen und zuschlagen!

  2. Jens Tiefschneider 5. April 2022 at 9:15

    Österreich erinnert sich an die stalinistischen Methoden der ehemaligen DDR. Na, geht doch.

  3. Ewald 5. April 2022 at 8:01

    sozial ächten, diese Leute und ihre “Anordner von oben”

  4. audiatur et altera pars 4. April 2022 at 21:06

    Im Bezirk Hallein liegt auch die Gemeinde Kuchl, an der Landesfürst Haslauer eine seiner radikalsten Corona-Maßnahmen statuierte. Er riegelte gemeinsam mit LR Stöckl den widerspenstigen Ort am 15.10.2020 kurzerhand von der Außenwelt ab. Zu diesem Zeitpunkt lagen laut AGES Dashboard ganze 4 Personen auf der Salzburger Intensivstation. Das war österreichweit die zweitgeringste Belegung. LR Stöckl ist jener Mathematiklehrer, der beim Talken im Hangar 7 dem Arzt Paul Brandenburg mit „TuanS net so bled redn!“ entgegnete.
    LH Haslauer meinte ein halbes Jahr davor am selben Ort, die Maßnahmen seien eben „die Automatik, die damit verbunden ist.“

  5. Garog123 4. April 2022 at 20:31

    Ich wär dafür, wenn wieder so eine Stellenausschreibung kommt, dann sollen sich einfach lauter Ungeimpfte dort bewerben. Gerne auch mit Begründung “Ich bewerbe mich, um die Exekution dieses schändlichen Gesetzes zu sabotieren”. Wenn das genug machen, sind die Bürok-ratten zumindest beschäftigt.

  6. Hans Hennig 4. April 2022 at 19:59

    wie, bei Euch gibt es den 1. April auch?????????????

  7. Pfeiffer C. 4. April 2022 at 17:54

    2022 – Blockwarteinstellung – und das stramme Lied: “Die Spritze hoch – die RXXXn dicht geschlossen” – Einfach zum Nachdenken:

    Vergleicht man die heutige politische Entwicklung mit der Zeit des Nationalsozialismus – z. B. die Ausgrenzung von Juden und Ungeimpften –, gilt das als Gleichsetzung und damit als Relativierung bzw. Verharmlosung dieser Verbrechen. In Österreich ist das also strafrechtlich relevant.

    Man darf aber die Deutungshoheit, was Wiederbetätigung ist, nicht jenen überlassen, die daraus politisches Kleingeld machen. Als Erstes sollte man jene zu Wort kommen lassen, die unter diesem Menschheitsverbrechen gelitten haben. Daher soll Vera Sharav, eine der wenigen noch Überlebenden der Shoah, zitiert werden, die das, was alle Gesprächspartner vorantreibt, in klaren Worten ausdrückt.

    Die engagierte alte Dame sagte im Januar 2022 in Brüssel:

    „Ich bin im Wesentlichen hier, das anzusprechen, was anderen sofort das Label ‚Neonazi‘ einbringt. Ich denke, man kann mich nicht als Neonazi bezeichnen. Aber ich möchte die historische Perspektive ansprechen. Die Geschichte ist sehr relevant für das, was heute vor sich geht, und in vielerlei Hinsicht ist sie eine Parallele und wiederholt sich.
    Eine der wichtigsten Parallelen ist äußerst beunruhigend: Die totale Kollaboration des medizinischen Establishments.[…] Denken Sie klar darüber nach: Gehorsam zu sein bedeutet, dass man Sie zum Schlachthof bringt. Diesmal werden sie keine Gaskammern brauchen. Die Technologie ist viel ausgefeilter und viel gefährlicher. Denn sie können alles aus der Ferne machen, ohne dass die Menschen überhaupt wissen, was passiert. Deshalb sage ich: Bitte wacht auf und weckt eure Nachbarn auf. Lasst nicht zu, dass es wieder geschieht.“

    Hier die Transkription der Gesamtrede:

    https://childrenshealthdefense.org/defender/vera-sharav-never-again-is-now-unless-we-all-resist/

    • Pfeiffer C. 4. April 2022 at 18:54

      Nachtrag: Ein Großteil des Textes stammt von Andrea Drescher, gefunden auf diesem hervorragenden link:

      https://free21.org/

  8. I.B. 4. April 2022 at 17:51

    Laut ZackZack vom 21. Dezember 2021:
    Die Stadt Linz sucht bereits Mitarbeiter zur Erstellung von Strafverfügungen und Veranlassung der Exekution. Dafür gibt es 2.774 Euro brutto im Monat 14x im Jahr. Zudem muss man entweder geimpft oder genesen sein. Für eine Anstellung gilt 2-G, wenig überraschend, als Bedingung.

    DiplompflegerIn (abgeschlossene Lehre + min. 2 Jahr Ausbildung) je nach Bundesland ab 1800 Eur (laut Kommentar eines ZackZack-Lesers)

    Da weiß man doch gleich, worum es eigentlich geht. Über die Überbelastung des KH-Personals Tränen vergießen, aber für die Vollziehung des unsäglichen Impfpflichtgesetzes mehr bezahlen als eine Diplompflegerin bekommt.

    • Markus 4. April 2022 at 18:18

      schon eigentlich ein wahnsinn- die bekommen einen bruttolehn den ein Durchschnittlicher Angestellter im öffentlichen Dienst nicht mal nach 35 jahren sieht- und das für einen judasjob.
      Hoffentlich nimmt den job keiner- denn Blockwartmentalität sollte nie mehr eine Möglichkeit bekommen

    • Werner Höller 5. April 2022 at 10:24

      Nach diesem Medienbericht hat Linz bereits 6 MA eingestellt, die nun situationselastisch eingesetzt werden.
      https://www.heute.at/s/keine-impfpflicht-kontrolleure-verdienen-weiter-2774–100195890
      Auch der ORF nahm sich der Sache an und Bürgermeister Luger gab einen Komentar ab:
      https://ooe.orf.at/stories/3148135/

  9. Karsten Mitka 4. April 2022 at 17:19

    Ob 2.437 Euro es wert sind, desöfteren mal richtig eins auf die Fresse zu kriegen?

  10. avstriavsky 4. April 2022 at 16:56

    2.437 Euro ist ein sehr schöner Judaslohn für diese einfache Tätigkeit als Sachbearbeiter.
    Ein Sachbearbeiter im ASVG-System würde sich freuen über so ein gutes Einstiegsgehalt.
    Zusätzlich bedarf es keiner höherwertigeren Qualifikation dafür, es reicht wohl einen dressierten Affen mit Pflichtschulabschluss an diese Posten zu setzen.

    Während Rauch sich als neuer Gesundheitsminister in Verschleierungstaktik übt, kommt mit Steinhart als sichtlich neuer Hardliner als Ärztekammerchef nach. Auch dieser ÄK-Päsident übt sich nicht in Kritik an der Impfpflicht. Im Gegenteil. Die Abgeordneten im Parlament inkl. der Regierungslemuren sehen offensichtlich keinen Bedarf an einer Diskussion oder einer Bewertung der unerwünschten Folge-, Nebenwirkungen welche ebenso offensichtlich sind. Es findet nach wie vor keine offene Diskussion statt. Stattdessen werden noch mehr Mietexperten eingesetzt und die Impfpropaganda in den MSM geht hurtig weiter.

    Wir dürfen also davon ausgehen, dass die Impfpflicht spätestens ab Herbst wieder zum Thema werden wird. Die von Lobbies gesteuerte Impfmafia der EU will uns auch weiterhin mit ihrer Gengiftbrühe verfolgen und wenn es sein muss geschieht das dann eben unter Zwang. Weil die Gengiftbrühe miss verimpft werden – Menschenrechte hin oder Freiheit her – die Lager mit dem wenig wirksamen, aber dafür hochgefährlichen Zeug sind prall gefüllt. Darum: rein mit dem guten Stoff – viermal, fünfmal, … egal, es macht die Impfmafia reicher, unsere Sozialsysteme ärmer und uns ganz persönlich leichter überwachbar. Ist doch schön, nicht?

    Die in Freiheit und in Menschenrechte verliebte EU ist eben doch nur ein Imperium der Lüge.
    Ceterum censeo EUem esse delendam.

  11. Ernst 4. April 2022 at 16:53

    Der Link zur Stellenausschreibung funktioniert zwar, aber die Ausschreibung wurde schon entfernt. – 04.04.2022, 16:53 Uhr) –
    Dieser Hinweis erscheint: “Ich bin schon weg. In unserer Job-Suchmaschine “alle jobs” finden Sie viele andere attraktive Stellenangebote. Versprochen!”

  12. magerbaer 4. April 2022 at 16:50

    § 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
    StGB – Strafgesetzbuch

    Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2022
    (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

    (2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

  13. Fritz Madersbacher 4. April 2022 at 16:27

    “Für die Impfpflicht-Exekutoren wird es in Hallein wohl viel Arbeit geben” – oder für ihre Befehlsgeber in der Politik sehr bald sehr wenig, wenn sie nicht bald den Abfallkübel für ihr abartiges Abfallgesetz finden. Der Humor in der Bevölkerung dafür ist nicht mehr sehr groß!

  14. Unar 4. April 2022 at 16:06

    Der Anreiz mit mindestens 2.437 Euro bei Vollzeitanstellung birgt Gefahren. Da gehen diese Menschen ein Risiko ein, denn es gibt Menschen die sich unschön wehren werden. Allein ” …die sich einer medizinischen Pflichtbehandlung verwehren.” Jeder ist verpflichte zu sterben, wenn die Zeit gekommen ist. Sonst gar nichts! Das Wort “zulässig” hat keine Berechtigung. Da bewegen sich Politiker auf sehr dünnen Eis.

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