
Maßnahme ungültig: Diese Covid-Verordnungen kippte der VfGH 2021
Maskenpflicht, Betretungsverbot von Spielplätzen, Meldepflicht im Wirtshaus und viele mehr. Es ist schon wie das Amen im Gebet: Covid-Verordnungen, die von der Regierung erlassen wurden und lange nach ihrer Gültigkeit schließlich rückwirkend durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Der kürzlich erschienene 2021-Jahresrückblick des Verfassungsgerichtshofs gibt einen Überblick: 2021 sollen demnach 20 Covid-Verordnungen aufgehoben worden sein.
Von Larissa Breitenegger
Maskenpflicht von Kunden in Betriebsstätten ungültig, 1 Meter Abstand im Freien ungültig
Unter den Verordnungen, die aufgehoben wurden, sind beispielsweise das Verbot vom ehemaligen Gesundheitsminister Mückstein, gemeinsam mit haushaltsfremden Personen ein Kraftfahrzeug zu benützen – oder sein Verbot, Freizeit- und Sportbetriebe zu betreten. Genauso wurde die Maskenpflicht für Kunden in Betriebsstätten und die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter im Freien aufgehoben.
Wien: Meldepflicht in Gastgewerben ungültig – Graz: Betretungsverbot öffentlicher Spielplätze ungültig
Auch die „Pflicht zur Meldung von personenbezogenen Daten von KundInnen durch Gastgewerbebetriebe auf Verlangen der Gesundheitsbehörde“ in Wien wurde durch den Verfassungsgerichtshof wegen „unzureichender Dokumentation“ aufgehoben, genauso wie das in Graz verhängte Verbot, öffentliche und private Kinderspielplätze zu betreten.
Für Einführung von Eilverfahren: Volksbegehren seit 1. Februar
Doch die Willkür, die seit Monaten hinsichtlich Verordnungs-Chaos waltet, ist mit den Entscheidungen des VfGH nicht beendet: Wir wissen seit Kurz, wie es läuft: Verordnungen werden erlassen, selbst wenn die Politik über ihre Gesetzwidrigkeit Bescheid weiß – denn bis der VfGH eine Entscheidung bei Beschwerden zu Maßnahmen-Verordnungen trifft, ist die Verordnung ohnehin Geschichte. Das liegt auch an der fehlenden Möglichkeit eines sogenannten Eilverfahrens, wie es in Deutschland beispielsweise möglich ist. Hierzulande gibt es seit 1. Februar 2022 ein Volksbegehren, das die Einführung eines Eilverfahrens fordert – es befindet sich in der Einleitungsphase, Unterschriften sind bereits möglich.
Rechtsanwalt und MFG-Obmann Michael Brunner fordert darüber hinaus, dass der Regierung „die Möglichkeit entzogen“ werden solle, „über Verordnungen zu regieren. Letztere sind noch dazu oftmals verfassungswidrig und werden daher im Nachhinein vom VfGH aufgehoben.“, so Brunner in einer Presseaussendung.
Bund und Länder – Überblick
Bundesweit sind folgende Verordnungen durch den VfGH gekippt worden:
- Benützung von Kraftfahrzeugen durch nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen
- Betretungsverbot von Gastgewerbebetriebsstätten für KundInnen in der Zeit von 01.00 bis 05.00 Uhr
- Betretungs- und Benützungsverbot für Freizeit- und Sportbetriebe
- Maskenpflicht für KundInnen von Betriebsstätten
- Betretungsverbot von Gastgewerbebetriebsstätten für KundInnen in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr, Maskenpflicht für MitarbeiterInnen u. a.
- Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter im Freien
- Ausnahme vom Ausgangsverbot für Begräbnisse bis zu 50 Personen
- Betretungsverbote für Gastgewerbebetriebe inkl. Abholung vorbestellter Speisen
- Beschränkungen auf Besuchergruppen in Gaststätten und Konsumation von Getränken und Speisen nur im Sitzen
Bis auf die „Ausnahme vom Ausgangsverbot für Begräbnisse bis zu 50 Personen“, die laut VfGH gegen Art. 8 (Recht auf Privatleben) und Art. 9 (Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, ist der Grund für die Aufhebung der Verordnungen „unzureichende Dokumentation“ – eine Taktik, die es möglich macht, genau die gleiche Verordnung erneut zu erlassen, nur mit anderer Dokumentation oder überhaupt vorhandener Dokumentation/Begründung.
Auch in den Ländern wurden Verordnungen der Landeshauptleute durch den VfGH aufgehoben:
Tirol
- Verbot, alle öffentlichen Orte im gesamten Landesgebiet zu betreten, sowie (grundsätzliches) Gebot, alle öffentlichen und privaten Orte des Landesgebietes unverzüglich zu verlassen (Grund: Fehlende gesetzl. Grundlage)
- Einhaltung eines Mindestabstands zu haushaltsfremden Personen ab dem Verlassen des eigenen Wohnsitzes (Grund: Fehlende gesetzl. Grundlage)
- Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
- Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
Magistrat der Stadt Wien
- Pflicht zur Meldung von personenbezogenen Daten von KundInnen durch Gastgewerbebetriebe auf Verlangen der Gesundheitsbehörde (Grund: Unzureichende Dokumentation)
Oberösterreich
- Speisen- und Getränkeabholverbot für Gastronomiebetriebe, die nicht über eine allgemein zugängliche öffentliche Straße erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
- Speisen- und Getränkeabholverbot für Gastronomiebetriebe, die nicht über eine allgemein zugängliche öffentliche Straße erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
Vorarlberg
- Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
Steiermark
- Verbot von „Take-away“ für Schihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind (Grund: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
Graz
- Verbot, private und öffentliche Kinderspielplätze zu betreten (Grund: Unzureichende Dokumentation)
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13 Kommentare
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Wie Kurz damals in einem legendären ORF-Interview verraten hat, werden diese Verfassungsbrüche durchaus bewusst begangen und mit dem Hintergedanken, dass die Mühlen des VfGH langsam mahlen.
Ist es tatsächlich so, dass die Regierung absolut straffrei und ohne Folgen bewusst Rechtsbrüche begehen kann, wohl wissend und kalkulierend, dass die Verurteilung erst erfolgt, wenn die Tat abgeschlossen und der Schaden längst angerichtet ist?
Das Muster ist in Deutschland wie Österreich gleich:
Die _Grundlage_ für alle Notstandsverordnungen ist die Behauptung der Regierungspolitiker, es gäbe eine Notlage.
Diese Behauptung hätten die Richter zu überprüfen.
Ich darf einem Menschen drei Rippen brechen, ja sicherlich darf ich das – wenn es Notwehr ist.
Wenn der Richter mir einfach so glaubt, dass es Notwehr war, nur weil ich das behaupte, dann habe ich einen Freibrief. Wer mir nicht gefällt, hat dann Pech bzw. gebrochene Rippen.
Und weil ich alle drei Monate wegen Körperverletzung vor Gericht komme, entsteht beim Richter der Eindruck, dass ich wirklich stark gefährdet bin – schließlich ist es ja immer Notwehr.
Sehr realistisch, nicht wahr?!
Denn bei mir als kleinem Bürger wäre es völlig abwegig, dass ein Richter meine Behauptung einfach so glauben würde, ohne sie zu überprüfen, oder nicht wenigstens beim zweiten oder dritten Mal langsam misstrauisch werden würde, ob meine Behauptung stimmt.
Aber bei Regierungspolitikern ist genau das selbstverständlich. Die brauchen nur irgendwas zu behaupten und bekommen von diesen Richtern einen Freibrief.
(Es gibt ja auch Notwehr vs Notwehrexzess, aber da ist in beiden Fällen Notwehr vorausgesetzt aber wenn es keine Notwehr ist, darf ich kein Haar krümmen.)
Ähnlich in einer Notsituation, da dürfen Regierungspolitiker Notmaßnahmen verordnen bzw. Notstandsverordnungen erlassen. Aber damit das nicht missbraucht werden kann, muss entsprechend überprüft werden, ob eine Notsituation besteht – oder ob die Regierungspolitiker etwas falsches behaupten.
Würden die Richter mal die Grundlage überprüfen, dann wären sämtliche darauf lautenden Verordnungen von vornherein rechtswidrig. Aber wenn man Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt, ist man ja eh ein Außerirdischer.
Gleiches Recht für alle = Misstrauen gegen Bürger und Vertrauensvorschuss für Regierungspolitiker.
Und das ist nicht unbedingt ein systemischer Fehler, es genügt unreife Persönlichkeiten auf Richterstühlen sitzen zu haben.
Obwohl … hat es System, dass unreife Persönlichkeiten auf Richterstühlen …
Die Absurdität der Maßnahmen, die hier angesprochen werden, ist unerträglich, Was für eine Gesellschaft ist das, die sich höchstrichterlich mit solchen Fürzen beschäftigen muss? Haben wir keine anderen Probleme.
Noch zu wenig und viel zu spät!!! Es sind in meinen Augen noch ganz andere Kaliber an Verordnungen grob Verfassungs bzw. Grundrechtswidrig, wie z.B. 3G am Arbeitsplatz und der Lockdown für Ungeimpfte!!! Des weiteren nützt es gar nichts, wenn der VfGh nach einem Jahr feststellt, daß dies und jenes gesetzwidrig war was eine Regierung verbrochen hat, wenn es nicht auch Konsequenzen für die Schuldigen hat. Deswegen kann man heute und hier auch nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen, sondern höchstens von einem Fragment eines Rechtsstaates. Diese Türkis-Grüne Unrechtsregierung hat uns in einer Unverfrorenheit aufgezeigt, was in diesem Staat alles möglich ist, wenn nur die nötige kriminelle Energie dahinter steht! Heute kann es jeder sehen, daß bei dieser Verfassung dringend nachgebessert werden muss und den Grundrechten ein viel höherer Stellenwert eingeräumt werden muss. Auch gehört die Immunität von Regierungsmitgliedern ad acta gelegt. Die gut bezahlten so genannten Staats-Diener, was richtigerweise Selbstbe-Diener heißen müsste, sollten gerechter Weise für eigene Handlungen auch Strafrechtlich belangt werden können und auch finanziell mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Was glaubt ihr, wie sich die Politik plötzlich zu besseren wenden würde….
Genauso der Widerspruch zum Anspruch von Ministerämtern, ohne dafür eine fachliche Qualifikation vorzuweisen, und dann noch nicht mal versiert. Das ist der ideale Nährboden für Korruption und schwerwiegende Fehlentscheidungen. Es sollte ein computergesteuertes Auswahlverfahren per Zufall geben, das aus dem Land wohnhaft und arbeitende Fachleute mit nachweislicher Kompetenz und entsprechenden Kriterien aufzeigt. Diese Personen müssen sich dann zur Wahl stellen. Das heißt, daß Ministerposten nicht mehr durch Politiker gestellt werden, sondern durch Fachleute, die wiederum durch gewählte Politiker zusätzlich “politisch” beraten werden und entsprechende Arbeiten abnehmen. Somit entfiele die Abhängigkeit von sogenannten Beratern, die bekanntermaßen durch äußere Interessen beeinflußt oder gar aus der Privatwirtschaft selbst zur Verfügung gestellt werden. Der nun frisch gewählte Fachmann für einen Ministerposten kann sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren und unabhängig die richtigen Entscheidungen treffen, und das schon aufgrund der eigenen Qualifikation. Im Bedarfsfall kann er/sie sich Fachmeinungen über das Kollegium einholen. Die Einsatzdauer sollte 4 Jahre betragen und entsprechend klassisch entgolten werden. Somit wäre schon von vornherein der Korruption ein Riegel vorgeschoben.
Hallo,
immer wieder schön zu sehen, wie viele Ideen es bereits _von unten_ gibt.
Das mit dem “zur Wahl stellen müssen” müßte ähnlich gehandhabt werden wie bei Wahlhelfern, wenn sie dazu aufgefordert werden. Der Zeitrahmen für die eigentliche Wahl, dem sich der vom Computer benannte Fachmann neben all den anderen ebenso benannten Kollegen aus Dt. stellen muß, ist sehr knapp gehalten, um einer äußeren Einflußnahme vorzubeugen und wird über ein speziell dafür erstelltes Gremium mit entsprechender Qualifikation, ähnlich wie bei Geschworenen/Schöffen, entschieden. Dieses Gremium wird anonym gestellt(eventl. per Videokonferenz, einzig hochrangige Juristen erfahren auf Nachfrage die Namen). Eine Parteizugehörigkeit ist zulässig, was jedoch vom Programm des Computers nicht berücksichtigt wird.
Auch eine offiziell vorliegende, fachliche Qualifikation, schützt allerdings nicht vor schweren Fehlentscheidungen und ideologischem Irrsinn, wie uns Herr Dr. Mückstein klar vor Augen geführt hat.
Mit…müssen sich zur Wahl stellen…wird es nicht funktionieren. Es muss schon der Wille und die Überzeugung vorhanden sein, für den Staat, für das Heimatland das Beste zu geben. Wir brauchen Idealisten statt inkompetente Absahner, die den Staat als Selbstbedienungsladen verstehen. Ich bin der tiefen Überzeugung, daß wir Parteien abschaffen, ja verbieten sollten. Parteipolitik schadet und läuft konträr zu den Interessen des Staates. Folglich muss es jedem unbescholtenen Bürger der möchte, ermöglicht werden, für ein Amt zu kandidieren. Wahlwerbung kann sich der Staat sparen und sollte in den Medien sogar verboten werden. Die Staatsverwaltung präsentiert die Vorschläge auf den eigenen Plattformen. Niemand ist besser gestellt und niemand schlechter. Für die Politik sollte man sich wie für einen Job bewerben müssen, mit Lebenslauf und Berufsausbildung. Für grobe Verfehlungen sollten “Amtsträger” logischer Weise zur Verantwortung gezogen werden können. Es darf nicht sein, daß Kandidaten durch Parteien indoktriniert und beeinflusst werden! Wenn ich mir die Abstimmungen im Parlament anschaue, kommt mir das kotzen. Alle schauen wie der Clubobmann abstimmt und danach richten sich die anderen. Weg mit alten abgenutzten Besen und her mit neuen…..
Viele Covid-Verordnungen sind unüberlegt und brachten bis heute keinen Erfolg. Manche empfand ich mehr als Freiheitsberaubung und diskriminiert.
Hoffen wir sie lernen daraus, obwohl ich bei den Politker wenig Hoffnung sehe.
Wie in Deutschland liegt dem System der grundlegende Fehler inne, dass die Verantwortlichen keine Strafen fürchten müssen, wenn sie gegen die Verfassung Verordnungen oder Gesetze erlassen. Dies ist eine Rechtslücke und das VfGH oder auch das BVG sind letztlich zahnlose Tiger. Ich drücke es mal ganz überspitzt aus : Wenn die Exekutive beschließen würde, dass ab heute jeder auf der Straße aufegegriffener Ungeimpfter standrechtlich erschossen wird , würde das erstmal ein Vierteljahr gelten , dann vom VfGH gekippt und niemand würde sich später dafür verantworten müssen, NIEMAND. Das ist das Problem, ausgerechnet das wichtigste und höchste Gesetz darf straffrei bewusst missachtet werden.
Dazu kommt, es bringt garnichts, wenn ein Gesetz vielleicht erst Jahre nach Inkrafttreten und nachdem es jede Menge Schaden angerichtet hat, für ungültig erklärt wird. Der korrekte Weg wäre, dass jedes Gesetz vor Verabschiedung geprüft wird, Voraussetzung ist natürlich ein funktionierendes, unabhängiges Justizsystem, welches es, zumindest hier in Deutschland, nicht mehr gibt.
Hallo,
so ist es.
Gleiches Recht für alle, außer für die größten Verbrecher, die dürfen alles.