Verfassungsgericht verhandelt öffentlich über „Lockdown für Ungeimpfte“

6. März 2022von 3,1 Minuten Lesezeit

Der österreichische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Dienstag übernächste Woche (15. März) vier Anträge, die den „Lockdown für Ungeimpfte“ als rechtswidrig ansehen. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Das gab der VfGH am Freitag bekannt. Interessierte haben nun wenige Tage Zeit, sich für die mündliche Verhandlung anzumelden. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ war wohl die heftigste Repression gegen Menschen ohne 2G in Österreich.

Von Waldo Holz*

Es ist ohnehin schon eine heiße Sache: Bald entscheidet der Verfassungsgerichtshof, ob der „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtswidrig war oder nicht.  Am Freitag gab er bekannt, dass es zu diesem Thema auch eine öffentliche Anhörung geben werde.

High-Noon um „Lockdown für Ungeimpfte“

Am 15. März um 9.30 Uhr ist es soweit. Dem VfGH „liegen mehrere Anträge vor, in denen es um die ab 15. November 2021 geltenden Beschränkungen für Personen geht, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, also weder gegen COVID-19 geimpft noch davon genesen sind“, schreibt der oberste Gerichtshof am Freitag.

Die Verfassungsrichter beschreiben den Sachverhalt, der am 15. März mündlich verhandelt wird, so:

„Die Antragsteller machen u.a. geltend, dass die angefochtenen Bestimmungen der 5. und 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gesetzwidrig seien. Ein Lockdown dürfe nämlich nur verhängt werden, wenn diese Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie „unerlässlich“ sei, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“, und andere, weniger einschneidende Beschränkungen nicht ausreichen (§ 6 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz).  

Diese Voraussetzungen seien, so die Antragsteller, nicht erfüllt: Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft könnten sich nämlich auch Vollimmunisierte mit dem Virus infizieren und andere anstecken. Aus demselben Grund sei es auch sachlich nicht gerechtfertigt, den Zutritt für Kunden zu Betriebsstätten des Handels von einem 2G-Nachweis abhängig zu machen. Die Ausnahmen von dieser 2G-Regel verstießen zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. So zählen nach Ansicht der Antragsteller auch Bekleidung und Schuhe zum täglichen Bedarf, diese Güter seien aber in den Ausnahmen nicht berücksichtigt.“

Die öffentliche und mündliche Verhandlung soll zur weiteren Klärung der Rechtssache dienen.

Das Interesse dürfte hoch sein, die Besucherzahl ist begrenzt. Dies liegt auch an den Covid-Regeln des Gerichts: der Mindestabstand sei zu wahren, heißt es, auch Maske ist im gesamten Gebäude zu tragen. Bis zum 9. März 12 Uhr können sich Einzelpersonen zum Besuch anmelden. Sollten mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze einlangen, entscheidet das Los.

Vier Anträge zur Verhandlung

Verhandelt werden unter anderem die Anträge des Wiener Rechtsanwalts Thomas Marschall und der Bregenzer Rechtsanwältin Olivia Lerch. Insgesamt stehen vier Anträge auf Aufhebung des „Lockdowns für Ungeimpfte“ als rechtswidrig zur Verhandlung.

Ungeimpften wurde die Bewegung per Gesetz erheblich eingeschränkt, sie brauchten einen speziellen Grund, um das Haus verlassen zu dürfen. Die Ausgangsbeschränkungen waren von Mitte November bis Ende Jänner aufrecht. Von 22. November bis 12. Dezember galt der „Lockdown“ dann kurzfristig wieder für alle.

Die epidemiologische Zwecklosigkeit der Eingriffe ist mehrfach belegt. Selbst die „Johns Hopkins University“ hat in einer umfassenden Studie mittlerweile nachgewiesen, dass Lockdowns kaum positive Wirkung (aber erheblichen Schaden) verursachen. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ hatte dementsprechend auch keine Wirkung.

Das gestand kürzlich sogar die Universität Wien ein. Ihre Erklärung ist aber eine andere als jene der Johns Hopkins University: Nur weil sich die Betroffenen nicht entsprechend an das Gesetz gehalten hätten, hätte die Einschränkung kaum Wirkung gezeigt.

Bild wikicommons

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16 Kommentare

  1. 2G 6. März 2022 at 23:14Antworten

    Manche Menschen missbrauchen ihre Macht weiterhin, diese Diskriminierung willkürlich weiter zu betreiben:

    Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in Wien

    5. März 2022

    Gastronomie
    Hier gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt, sowohl für Personal als auch für Kund*innen.

    Es gibt keine Sperrstunde mehr, die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. Auch hier gilt die 2G-Regel. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es weder für Personal noch für Kund*innen.
    Hotellerie

    Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen. Für die Gastronomiebereiche in Hotels gilt in Wien allerdings die 2G-Regel.

    ….d.h. es hängt auch von diesem Urteil ab, ob Wien weiterhin anders sein darf und Menschen, die gesund sind, weiterhin benachteiligen darf…

  2. Hans im Glück 6. März 2022 at 17:38Antworten

    Das Ganze erinnert mich an die ältere, amerikanische Touristin bei den Oberammergauer Passionsspielen, die während der Gerichtsszene ihrem Sitznachbarn ins Ohr raunt: „Mein Gott! We wird es wohl ausgehen?“

    Ich bin sicher der Umschlag mit dem bestellten Urteil wurde längst beim Pförtner abgegeben.
    Am 15.03. wird es dann halt ähnlich einem Notartermin noch vorgelesen. Nicht aufregendes und nichts was mir einen Besuch wert wäre.

    • Fritz Madersbacher 6. März 2022 at 20:06Antworten

      @Hans im Glück
      6. März 2022 um 17:38 Uhr
      Vielleicht hat sie zu Beginn nicht aufgepasst? Oder mir wurde eine frühere – mit durchaus antijüdischer Schlagseite versehene – Fassung kolportiert:
      Judas: „Gelobt sei Jesus Christ“
      Hoher Priester: „Judas, was ist dein Begehr‘?“
      Judas: „Zu verraten den Herrn Jesus Christ, der für uns am Kreuz gestorben ist“
      Also alles klar, von Beginn an? Wir werden es ja sehen …

  3. Bernhard 6. März 2022 at 15:15Antworten

    Es wird Zeit, dass dieser Skandal auch öffentlich verhandelt wird. Diese Apartheidpolitik sollte das Narrativ stärken. Das Gegenteil ist aber eingetreten. Immer mehr Narrativlinge liegen geboostert mit einer Infektion zu Hause und reden sich ein, dass die Impfung ihnen einen schweren Verlauf erspart hätte. Während oft Ungeimpfte ihre Arbeit verrichten. Und dabei weiter diskriminiert werden sollen.
    Die Gesundheitsreserve der Ungeimpften wird immer wichtiger in einer Gesellschaft, die nachhaltig krank gemacht wird. Insofern wird der Respekt vor allen steigen, die höchst solidarisch ausgleichen, was Politik und Medien da verbrochen haben. Auch wenn es die im Knockdown doch etwas Geläuterten nicht gleich zeigen werden. Die wahre Verfassung der Menschen lässt sich auf Dauer nicht unterdrücken.

  4. Markus Schwarz-Greindl 6. März 2022 at 15:03Antworten

    Eine Definition für Lockdown: Ein Lockdown ist der Versuch das Wetter bzw. das Klima zu beeinflussen.

    Sommer 2020 und 2021 waren verschieden zu den heißen von 2017 bis 2019. Bäume gingen da von uns.

    Jedoch waren in 2020/21Vulkanausbrüche, Erdbeben und das Ahrtal.

    Anfang 2022 ereilten uns neben natürlichen auch politisch-militärisch harte Winde.

    Davor begannen harte Masken- und Impfwinde.

  5. audiatur et altera pars 6. März 2022 at 14:27Antworten

    Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist es bestürzend, wenn ein Verfassungsgerichtshof in einer offiziellen Aussendung bei einem so extremen Eingriff in die Grundrechte namens Lockdown nur die Gesetzwidrigkeit erwähnt.

    Wichtig zu wissen:

    Der Gerichtshof ist von den Antragstellern abhängig. Er darf nur über Rechtsverstöße verhandeln, die von diesen in ihrer Beschwerde geltend gemacht wurden. Also zum Beispiel, dass eine Verordnung gegen ein Gesetz verstößt. Oder dass ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Oder dass gegen bestimmte genau zu bezeichnende Grundrechte verstoßen wurde.

    Unterließe es ein Rechtsanwalt aus Faulheit, Feigheit oder extrem seltener Dummheit (was ich diesem in der Pandemie so um seine fachliche Ehre besorgten Stand keinesfalls unterstellen möchte), ALLE im konkreten Fall vorliegenden Rechtsverstöße geltend zu machen, so würde er es dem VfGH „ersparen“, auf die heißesten Fragen eingehen zu müssen. Trüge ein verschwörungstheoretisch abgedrifteter Ausnahme-Advokat ausnahmsweise auch Alufolie unter der virtuosen Perücke, so könnte er eventuell dem glasklaren Irrtum aufsitzen, durch eine weniger heiße Beschwerde zu Gunsten seiner Mandantschaft beim wegen Long-Covid zu Dienst nach Vorschrift verurteilten Gerichtshof bestehend aus den parteifernsten Juristen des Landes zügiger Gehör zu finden.

  6. Paralleluniversator 6. März 2022 at 14:15Antworten

    Einen „Lockdown für Ungeimpfte“ als legitime „Maßnahme“ überhaupt politisch in Erwägung zu ziehen, zeugt m.M.n. bereits von völliger Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz und der Abwesenheit jeglicher Logik.
    Ein Nichtgeimpfter ist ja de facto erst einmal nur GESUND und stellt insofern überhaupt keine Gefahr für irgendwen dar. Wie begründet man also das Gefahrenpotenzial eines Ungeimpften? Dass er sich MÖGLICHWEISE anstecken könnte? Wo wäre hier der Unterschied zu den Geimpften die sich ganz real fortwährend anstecken? Selbst nach Infektion wäre ein Ungeimpfter noch nicht automatisch eine Gefahr für irgendwen. Ganz abgesehen davon, dass es im Einzelfall unmöglich sein dürfte, eine konkrete Schuld einer Ansteckung nachzuweisen. Und darf die rein hypothetische Möglichkeit einer Ansteckung bereits ausreichen, um jemanden vorsichtshalber vom normalen Leben auszuschließen? Natürlich nicht. Um das zu verstehen, muss ich eigentlich kein Verfassungsrechtler sein.

    • Homologierter Impfverweigerer 6. März 2022 at 15:20Antworten

      @Paralleluniversator

      Als vernunftbegabter Mensch kann man sich Deinem Beitrag eigentlich nur anschließen! Die hyperventilierenden Paranoiker sind einer perfekt inszenierten Massenhysterie aufgesessen und verbrecherischen Politikern, Wissenschaftlern und Ärzten auf den Leim gegangen … die Medien haben zu diesem Zeitpunkt zusätzlich alles befeuert!

  7. wellenreiten 6. März 2022 at 11:41Antworten

    Das geht jetzt verhältnismäßig schnell, wenn man bedenkt, wieviel Zeit sich der VGH im vergangenen Jahr mit relevanten Entscheidungen gelassen hat. Dann kommt die Impfpflicht vielleicht sogar in der Sommersitzung und nicht erst im Herbst an die Reihe. Über solche „Krümel“ muss man sich in Zeiten wie diesen schon freuen.

  8. Fritz Madersbacher 6. März 2022 at 11:26Antworten

    Die Apartheid für „Ungeimpfte“ hatte nie medizinische Rationalität, sondern niedere menschliche Beweggründe als Grundlage: „Die Geimpften dürfen nicht die Dummen sein!“ Wieviele Politiker und Medienleute der Pandemie-Sekte haben das emotional/vehementest gefordert und in die Welt geschrieen! Entlarvend! Diese Leute sind zutiefst entrüstet, wenn wir von Diktatur und Tyrannei reden: nein, doch nicht bei uns, überall anderswo! Sie kommen mir vor wie Leute, die ihre Brille suchen – mit der Brille auf der Nase …

    • Gerlinde Grasberger 7. März 2022 at 8:43Antworten

      Ja da stimme ich zu, ich war auch von 16.11. 2021 fast 3 Monate durchgehend in Lockdown es ist eine psychische und psychische Belastung. Meine Enkelkinder durfte ich auch nicht besuchen das hat mich sehr unglücklich und depressiv gemacht. Mein Gatte und ich konnten uns kaum noch sehen, weil wir 24 Stunden am Tag zusammen eingeschränkt waren keiner konnte seinen Hobby nachgehen und es wurde gestritten. Von der Gesellschaft wurden wir ausgeschlossen und wir waren oder sind noch immer die bösen die alle anstecken den Menschen die Betten im Krankenhaus wegnehmen . Ich war zweimal beim Arzt der eine hat mich hingestellt nur weil ich nich geimpft bin als Kickl Anhänger er sagte na schau wieder a Kickl Anhänger und dann landet man im Spital und danach hat er mich hinauskomplimentiert. Der zweite Arzt hat mit mir geschrien ihr die ungeimpften seit schuld das sie im Krankenhaus die OP verschiedenen müssen da lauter ungeimpfte auf den Intensivstationen liegen usw. in den Medien hörte man nur Corona, Impfzahlen steigen, Impftote, jede halbe stunde das gleiche Tag ein Tag aus. Von der Politik kam noch der Druck dazu Impfzwang, Strafen. Wo sind die Grund und Freiheitsrechte geblieben frage ich mich.Jetzt wo der Krieg ist hört man kaum noch von Corona, die Skandale in der Politik werden weitgehend vertuscht.
      Wir die nicht geimpften haben sich entschieden uns nicht impfen zu lassen, sind wir deswegen andere Menschen? Wir zahlen genauso unsere Steuern und müssen die Impfdosen mit bezahlen für Menschen die sich impfen lassen möchten. Ich habe noch keinen ungeimpfen gehört der gesagt hätte die sollen sich ihre Impfungen selber bezahlen. Umkehrt ist das sehr wohl der Fall da wird gefordert die Ungeimpfen müssen dich ihre Tests selbst bezahlen. Ich habe es aber sehr erstaunlich gefunden die 2-3 fach geimpften sind als erster in die Apotheke gelaufen und haben sich die gratis Tests geholt.
      Das ist traurig was in Österreich abgeht. Ich hoffe und vertraue das der Verfassungsgerichtshofs das richtige macht und die Impfpflichtig aufhebt.

    • Fritz Madersbacher 7. März 2022 at 16:22Antworten

      @Gerlinde Grasberger
      7. März 2022 um 8:43 Uhr
      Bleiben Sie standhaft, Sie werden noch froh sein darum! Und Häme wird sich in Bewunderung wandeln …

  9. Stefan Ochsner 6. März 2022 at 10:55Antworten

    Man muss schon sehr situationselastisch sein um so eine Regelung mit seinem Anspruch an Mitmenschlichkeit/Humanismus/Christlichkeit unter einen Hut zu bringen.

    Spätestens jetzt müßten sich die Gut- und Bessermenschen an die Nase greifen und sich zu hinterfragen beginnen.

    Es erinnert an finsterste Zeiten

  10. Christine Zach 6. März 2022 at 10:23Antworten

    Die Einschränkungen für die ungeimpften Menschen war wohl wirklich mit Freiheitsberaubung zu vergleichen. Ich denke aber, dass eine gesetzl Impfpflicht noch weitaus schlimmere Folgen für Menschen hätte. Im Falle der Impfpflicht kann (und wird) dies nämlich auch – das Leben von Menschen kosten….

    • Gleb Nershin 6. März 2022 at 10:34Antworten

      Der Lockdown für Ungespikte bzw. 2G ist in der Praxis schlimmer. Von der Spikungspflicht kann man sich freikaufen, vom Lockdown nicht.

    • Gast 6. März 2022 at 10:49Antworten

      @Gleb Nershin Echt jetzt? Um welchen Preis? Die Existenz zu verlieren? Die Familie nicht mehr versorgen zu können? Oder sonstiges. Wie genau kann man diesen Impfzwang relativieren? Alle C-Maßnahmen und auch die Impfpflicht verstoßen gegen Menschenrechte und sind komplett zu verurteilen. In Deutschland weiß man inzwischen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht bereit und in der Lage ist, das Grundgesetz inkl. der Grund- und Menschenrechte zu verteidigen. Hoffentlich sieht es in Österreich besser diesbezüglich aus.

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