Aufgeben tut man einen Brief – No Pasaran!

26. Januar 2022von 8 Minuten Lesezeit

“Mit rechtlichen Mitteln den Rechtsstaat zurückholen”. Mit diesem Satz im Kopf stehe ich seit April 2020 gegen die Corona-Maßnahmen auf der Straße. Anfangs verlacht mit ganzen 20 Mitstreitern. Heute sind es Hunderttausende in Österreich, Hunderte Millionen Menschen weltweit, die für ihre Grundrechte kämpfen. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als rechtsstaatlich vorzugehen. Denn alles andere macht uns so wie “DIE”. Mit der anstehenden Impfpflicht hat der österreichische Staat jetzt eine weitere Eskalationsstufe in diesem Kampf gezündet, in dem wir uns weiter alle vehement engagieren müssen. Demonstrationen sind ein unverzichtbares Mittel unseres Protests. Aber jetzt braucht es mehr.

Von Andrea Drescher

Ich danke den verschiedenen Rechtsanwälten und Aktivisten, dass sie uns Ideen und Aktionen an die Hand geben, mit denen wir uns weiter treu bleiben können, friedlich und rechtlich korrekt gegen den Staatsterror vorzugehen. Manch einer nennt das, was empfohlen wird, jetzt Papierterror. Aber durch Papierterror wird maximal das – leider kaum vorhandene – Grundrecht von Bäumen auf Unversehrtheit angetastet, was ich in der jetzigen Situation für vertretbar halte.

Massenschreiben an den Bundespräsidenten

Schreiben WIR alle dem Bundespräsidenten, dass er dem Gesetz seine Unterschrift verweigern soll.

Anschrift:

Präsidentschaftskanzlei
Ballhausplatz
1010 Wien

Telefon: +43 1 534 22-0

alexander.vanderbellen@​hofburg.at

Vom Umgang mit behördlichen Impfaufforderungen – RA Forsthuber

Mag. Forsthuber erläutert in seinem Video „Was tun, wenn die Impfpflicht kommt?“ wie man auf diese Schreiben eingehen soll und welche Verfahrensschritte auf uns zukommen.

Das Wichtigste aus dem Video zusammengefasst, zum Weitergeben an Menschen, die weniger Internet-affin sind und derartige Informationsquellen (noch) verweigern.

Den Einladungsbrief von BH oder Magistrat soll man mit eigenen Sorgen und Nöten – schriftlich – beantworten. Man soll erläutern, warum man nicht geimpft werden möchte und eigene inhaltliche Bedenken äußern.

Bei Aufforderungen zu einem Impftermin – Ladungsbescheid – kann man seine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einreichen. Man sollte auch hier inhaltlich argumentieren, warum man diesem Ladungsbescheid nicht folgt. Vermutlich werden entsprechende Muster und Vorlagen bei den Anwälten für Aufklärung, Mag. Forsthuber oder den Anwälten Mag. Höllwarth und Scheer zu finden sein.

Auf Strafverfügungen von Behörden muss man – ebenfalls mithilfe von Vorlagen – innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Kommt es zu einer Straferkenntnis, endet das behördliche Verfahren: Man zahlt die Strafe, lässt sich impfen oder legt Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, aber jetzt ist juristische Begleitung empfohlen. Bei negativer Entscheidung sind weitere Schritte beim Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichthof möglich. Derartige Verfahren dauern – im Normalfall – Monate bis ein bis zwei Jahre. Zeit, in der noch sehr viel passieren kann!

Höllwarth & Scheer: Das Impfpflichtgesetz und wie man sich dagegen wehrt

In ihrem Video gehen die beiden Anwälte auf die konkreten nächsten Schritte aus ihrer Sicht ein, nachdem jetzt die Impfpflicht seitens der Regierung beschlossen ist.

Auch hier das Wichtigste aus meiner Sicht zusammengefasst.

Ein grundsätzlicher Hinweis vorab: Derzeit bereiten die Anwälte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht vor. Etwas, was vermutlich aktuell von mehreren Menschen, Anwälten und Organisationen in Arbeit ist. Sollten diese Beschwerden erfolgreich sein, können die verfügten Bescheide wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben werden. Wer aber bereits seine Strafe gezahlt hat, bekommt das Geld lt. Aussage der Anwälte nicht zurück.

1. Zum Vorgehen bei Polizei-Kontrolle im Auto

Hier erläutern die beiden Anwälte, wie man auf die Frage nach Dokumenten, Führerschein, Zulassung und jetzt auch den Impfnachweis reagiert. Ist man ungeimpft, erfolgt die Mitteilung an die BH.

Darauf folgt eine Aufforderung, sich innerhalb benannter Fristen impfen zu lassen. Dann folgen eventuell ein Organstrafmandat – das kann man bezahlen – oder eine Anzeige.

Ist es ersteres, gibt es im verkürzten Verfahren das Rechtsmittel des Einspruchs, zu dem man 14 Tage ab Zustellung Zeit hat. Im Fall einer Anzeige hat das Bescheidqualität. Dann verlängert sich die Frist. Das kann man aber den Dokumenten entnehmen. Wichtig ist in jedem Fall: Fristen EINHALTEN und die Einsprüche am besten per Einschreiben versenden, damit man über einen Nachweis verfügt.

Nach dem Einspruch ist man im Rechtsmittelverfahren und kann dann den Einspruch ausführen. Lt. den Anwälten kann eine Begründung, die sich nur auf Grundrechtsverletzung stützt, dazu führen, dass es zu keiner mündlichen Verhandlung kommt. Man sollte unbedingt individuelle Gründe anführen. Wer angibt, es sich nicht leisten zu können, beeinflusst bereits die Strafhöhe. Eigene Erkrankungen, Ängste – Gründe gibt es so viele, wie es Menschen gibt. Und je individueller begründet wird, desto mehr Arbeit bedeutet das im Verfahren. Auch hier gilt: Man muss unbedingt die Fristen beachten.

Höllwarth & Scheer sind dabei, Online-Hilfestellungen aufzubauen. Dafür werden differenzierte Musterschreiben und Einsprüche entwickelt und auf https://keine-impfpflicht.at bereitgestellt, in denen der formelle Teil vorformuliert sein soll und den man dann individuell ergänzen kann.

Sie erläutern den weiteren Weg durch die Instanzen und geben auch klare Empfehlungen, ab wann rechtliche Unterstützung im weiteren Verfahren notwendig erscheint.

2. Zum Ausnahmetatbestand Impfbefreiung

Dafür sind dank neuem Gesetz nur Amtsärzte bzw. regierungsamtlich bestätigte Epidemiologen, die nach dem 2.2.22 benannt werden sollen, berechtigt. Diese müssen individuell bei einem persönlichen Termin mit dem Betroffenen entscheiden. Eine aktenbasierte Entscheidung ist nicht zulässig. Damit kommt auf die rund 270 Amtsärzte plus die benannten weiteren Ärzte in Österreich eine Herkulesaufgabe zu (an der sie hoffentlich scheitern!).

Also schreibt man einfach an den für den Wohnort zuständigen Amtsarzt und beantragt die Ausstellung einer Befreiung. In diesem Antrag muss noch kein Grund angegeben werden, der kommt dann beim persönlichen Termin zur Sprache. Auf http://www.keine-impftpflicht.at sollen in Kürze die regionalen Amtsärzte bekannt gegeben werden, bei denen man mithilfe eines dort ebenfalls dann verfügbaren Musterschreibens seine Bitte um Terminvergabe schriftlich äußern sollte. Auch hier der wichtige Hinweis, dies eingeschrieben zu versenden, da dies auch als Beleg dient, dass man “willig” ist – sodass Strafen nicht erteilt werden können.

Der Amtsarzt muss ein Verfahren eröffnen, einen Akt anlegen und einen Termin festlegen, wann der Bürger kommen kann. Die Entscheidung bzw. den dazu notwendigen Bescheid kann der Arzt nämlich nur nach ausführlicher Diagnose erstellen. Das Verfahren bis zum Bescheid selbst ist aufwendig – sowohl zeitlich als auch inhaltlich, da auch eine Ablehnung eines Impfbefreiungsantrags gut begründet werden muss. Auch in diesem Fall besteht dann wieder die Möglichkeit, Einsprüche zu erheben, was entsprechende Verwaltungsressourcen bindet.

Allein die Terminvereinbarung wird interessant. Bei aktuell 1,4 Millionen Ungeimpften, täglich werden es ja mehr, die ihre Terminanfrage an die 270 Amtsärzte schicken, und ohne entsprechende Terminvergabe-Logistik … viel Erfolg.

1,4 Millionen Ungeimpfte bedeuten im Schnitt 5.185 pro Arzt, bei einer minimal angenommenen Dauer pro Verfahren von 2 Stunden (lächerlich), einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden (ebenso lächerlich) und 200 Arbeitstagen (halbwegs realistisch) pro Jahr, sind die Amtsärzte für die nächsten 6 Jahre beschäftigt, ohne dass ein einziger Einspruch bearbeitet wurde. Auch dazu: Viel Erfolg.

3. Volksbegehren

Das von Höllwarth & Scheer eingereichte Volksbegehren wurde am 15.1 genehmigt. Die benötigten 8.400 Unterstützungserklärungen zur Einleitung lagen vermutlich bereits innerhalb weniger Stunden vor. Am 20.1. waren über 100.000 Unterschriften beisammen – noch kann es unterzeichnet werden – sodass keinerlei Zweifel bestehen, dass auch das Parlament gezwungen sein wird, sich damit zu beschäftigen.

Gerald Markel – ein Unternehmer im Widerstand

Im Telegram-Kanal von Gerald Markel, einem sehr erfolgreichen österreichischen Unternehmer, der sehr früh und lautstark Widerspruch gegen die Maßnahmen erhoben hat, fand ich folgende Idee zum Vorgehen bei Kontrollen, die m.E. nicht fehlen sollte:

Wenn ich außerhalb einer Verkehrskontrolle (bei der ich natürlich meinen Führerschein mithaben und vorzeigen muss) von Polizisten aufgehalten werde, muss ich KEINEN AUSWEIS vorzeigen. Natürlich haben die Beamten das Recht, meine Personalien festzustellen.

Also bitte ich die Beamten höflich und friedlich, ruhig und ohne Beschimpfungen mich bitte zur Identitätsfeststellung mit auf die Polizeistation zu nehmen und dort einen Akt anzulegen. Der Polizist muss, wenn er die Amtshandlung fortsetzen will, dieser Bitte nachkommen, seine Tätigkeit einstellen und mit mir auf die Wache fahren oder gehen, um dann dort festzuhalten, wer ich bin. Erst danach kann er wieder zurück auf die Straße.

Ich werde also in Zukunft für meine Überzeugung ein wenig Zeit opfern und jedes Mal, bei jeder Kontrolle zur Impfpflicht, die freundlichen Beamten begleiten und meine Identität nicht in der Fußgängerzone oder vor dem Einkaufszentrum feststellen lassen, sondern in der Wachstube.

Und nun?

Machen wir “ihnen” auf jede mögliche und unmögliche legale Art und Weise Arbeit. Ja. Das macht uns Arbeit. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass andere –  Anwälte, Ärzte, Polizisten, Politiker oder sonst wer – etwas für uns tut. Wir müssen selbst handeln. Jammern bringt uns nicht weiter. Machen wir Österreich endgültig zur Nicht-Raunzer-Zone. Erfolg hat drei Buchstaben T.U.N, sagte schon Goethe.

Jeder, der unter diesem Artikel kommentiert, möge bitte gleich auch mitteilen, welche Form eines Briefes er heute schon verfasst und verschickt hat bzw. verfassen und verschicken wird. Wer Zeit hat zu kommentieren, hat auch Zeit Briefe zu schreiben.

Aufgeben tut man einen Brief. Geben wir Briefe auf.


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56 Kommentare

  1. Lothar E. Waechter 28. Januar 2022 at 13:14

    Anlässlich meines Artikels https://www.citizensrights.eu/app/download/16343571124/Ende+der+Wurstigkeit.pdf?t=1639601789

    hat sich mit Amnesty folgender Schiftverekrh entwickelt (ACHTUNG: von unten nach oebn lesen). Weitere Antworten habe ich keine von Amnsty erhalten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine Überlegungen zu würdigen. Ich denke jedoch, dass die Themen “Impfpflicht” und “2-G” keineswegs einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden können. Zwar ist es zweifelsfrei Aufgabe der Regierung die Volksgesundheit möglichst gut zu schützen, nicht aber das Gesundheitssystem. Das Gesundheitssystem ist im jeweils in dem Ausmaß zur Verfügung zu stellen, wie es von der jeweiligen Gesellschaft gewünscht ist. Sonst wäre es ja ständig menschenrechtswidrig, wenn eine Gesellschaft (demokratisch legitimiert) beschließt, nur ein Minimalsystem zur Verfügung zu stellen (wie z.B. in den USA, in GB, …). Außerdem konterkariert ein “Impfzwang” den Schutz der Volksgesundheit geradezu, wie in der Folge ausgeführt.

    Ich bitte daher folgenden Gedanken noch einmal in Erwägung zu ziehen und – ggf. auch mich, als betroffenen Pendler – als Beschwerdeführer zu betrachten..

    1. Impfpflicht: Wenn es denn auch so sei, dass es der Schutz der Volksgesundheit dem Schutz der individuellen Gesundheit vorzuziehen sie, so kann man nicht umhin anzuerkennen, dass es auch Expertenmeinungen gibt, die in der “Impfpflicht” nicht den Heilsbringer sehen. Und dies nicht nur von “Schwurblern”, sondern von Nobelpreisträgern und höchst anerkannten Wissenschaftlern (selbst wenn diese diskreditiert werden, bleiben sie eben Nobelpreisträger, Univ.-Professoren, Wissenschaftler, etc.)

    Ist es nun aber so, dass auch nur eine (halbwegs ernst zu nehmende) Stimme Zweifel am beabsichtigten Impfgeschehen hegt, verbietet sich jeder Impfzwang per se. Da kann es dann auch nicht mehr zu einer “Angemessenheitsprüfung” kommen. Würde nämlich trotzdem geimpft, müsste in jedem, individuellen Fall seitens des impfenden Arztes bewiesen (nicht nur vermutet) werden, dass für genau diese nun behandelte Personen von der Impfung keinerlei (nicht nur keine erhebliche) Gefahr ausgeht. Dies kann kein Arzt jemals behaupten! Es kann ja auch kein Arzt mit 100%-iger Sicherheit ausschließen, dass sein völlig gesund erscheinender Patient nicht morgen einen Schlaganfall erleiden wird oder eine andere Erkrankung befällt.

    Wenn man diese Gedanken für richtig erachtet, geht es bei der Impfpflicht aber keineswegs mehr um die “elegante” österreichische Bundesverfassung, sondern um Menschenrechte und somit um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    2. 2-G: Hier ist die Lage insoweit auf den ersten Blick diffiziler, weil es vielleicht (auch) um “Angemessenheit” (also um einen unbestimmten Begriff) geht. Dennoch kann man, m.E., auch hier eine “expertenfreie”, bzw. “angemessenheitsfreie” Argumentation andenken. Folgt man nämlich der Argumentationslinie zum Thema “Impfzwang” (w.o.), muss man zu dem logischen Schluss gelangen, dass jeder Mensch (jeder Bürger) das Recht haben muss, selbst über seine Impfwilligkeit zu entscheiden. Wenn diese freie Entscheidung aber Diskriminierung zur Folge hat, ist einerseits wiederum das Menschenrecht, analog zur Impfpflicht, verletzt und andererseits wird gegen das menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen.

    Ich bedanke mich schon jetzt sehr herzlich für Ihre diesbezüglichen Überlegungen und deren Teilung mit mir.

    Beste Grüße – Lothar E. Waechter

    Am 23.12.2021 um 17:26 schrieb Amnesty Office:
    >
    > Sehr geehrter Herr Waechter,
    >
    > vielen Dank für Ihre Nachricht, welche wir gerne auch intern an unsere Expert*innen weitergeleitet haben.
    >
    > Wir von Amnesty International beobachten, dokumentieren und analysieren seit Ausbruch der Pandemie weltweit die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Menschenrechte laufend. Zur Situation in Österreich veröffentlichten wir im April 2020 einen Zwischenbericht sowie im Sommer 2020 eine Analyse der Folgen von COVID-19 auf das Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen in Österreich. Hinzu kamen zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen der COVID-19-Maßnahmengesetze und des Epidemiegesetzes (Stellungnahmen zur Novelle August 2020, September 2020, März 2021).
    >
    >
    >
    > Grundsätzlich sind Staaten dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Bürger*innen zu schützen und haben dabei auch einen relativ großen Ermessensspielraum, um auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können. Dabei müssen diese Maßnahmen jedoch im Einklang mit den internationalen Menschenrechten umgesetzt werden, transparent sowie nachvollziehbar sein. Darüber hinaus müssen sie zeitlich begrenzt sein, Schutzmaßnahmen beinhalten und umgehend wieder zurückgezogen werden, wenn sie nicht mehr notwendig sind.
    >
    >
    >
    > Mitunter sind auch schwere Eingriffe in die Menschenrechte notwendig und sogar menschenrechtlich geboten, um das Recht auf Leben und Gesundheit zu schützen. Als Menschenrechtsorganisation ist Amnesty International Österreich nicht in der Lage, die Geeignetheit aller Maßnahmen – aus medizinischer und epidemiologischer Sicht – zu beurteilen, vielmehr ist das die Aufgabe der jeweiligen Expert*innen in ihren Bereichen. Wir konzentrieren uns auf die Menschenrechte. Bei offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen haben wir uns in den vergangenen Monaten mehrmals öffentlich gemeldet und deren Aufhebung und Wiedergutmachung gefordert. Zudem nutzen wir unsere Kontakte in die Politik, um auf massive Eingriffe hinzuweisen und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips einzufordern.
    >
    >
    >
    > Nähere Informationen zu unserer bisherigen Arbeit für die Menschenrechte im Zuge der Covid-19-Pandemie, können Sie auch hier nachlesen: https://www.amnesty.at/themen/newsblog-coronavirus-und-menschenrechte/
    >
    >
    >
    > Alles Liebe und mit den besten Grüßen,
    >
    >
    >
    > Ihr Infopoint und Service Team von Amnesty International Österreich
    >
    >
    >
    > Amnesty International Österreich
    >
    > Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
    >
    >
    >
    > tel.: +43-1-78008
    >
    > fax: +43-1-78008-44
    >
    >
    >
    > Auf Abstand – und trotzdem zusammen.
    > Achten wir aufeinander, halten wir zusammen!

  2. Karin Kluger 27. Januar 2022 at 20:15

    Ich hab bis jetzt wegen des “persönlichen Impftermins” an die Sozialversicherung und das Bundesministerium ein Auskunftsbegehren mit 1-monatiger Beantwortungsfrist gestellt, woher sie wissen, dass ich nicht geimpft bin. Am 3.2. gibt es dann eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde, sofern ich keine Antwort erhalte. Van der Bellen hat ebenso bereits einen Brief von mir bekommen, auch Amnesty.

  3. Albrecht Stor 27. Januar 2022 at 11:25

    Ich habe mir anderorts auch schon Gedanken dazu gemacht:

    Was geschehen muss, nenne ich “Durchsetzungsketten brechen!”

    Wir haben aktuell – und das ist schon neu in der Historie – Durchsetzungsketten, die von der Spitze einer undemokratischen, nie gewählten Weltorganisation W.H.O. bis hinunter in unsere Wohnzimmer reicht. (Und dabei will ich bemerken, mit einem zumindest in dem Verdacht stehenden Präsidenten, einer maoistischen Terrorgruppe nahe zu stehen)

    “Durchsetzungsketten brechen!” bedeutet, dass ich an meiner Stelle, je höher in einer Hierarchie umso besser, die mir von oben auferlegte Durchsetzungspflicht nicht mehr nach unten weitergebe. Das kann auf Heimleiter-, Behörden-, Behördenleitungsebene, Ämter-, Ämterleitungs-Ebene, Organisations-Leitungsebene, Betreuer-Ebene, Vorgesetzten-Ebene, Arbeitgeber-Ebene bis hin zum Arzt/Zahnarzt, Polizist, Bussfahrer, Zugkontrolleur, Ladenbesítzer, Kneipier, Wirt … gehen.

    Und ganz wichtig: diese Unterbrechung der Durchsetzungskette kann offen (Remonstration, Hinweis auf Sorgfaltspflicht und möglicher Haftungs-Pflicht, …) oder verdeckt geschehen. Verdeckt ist etwa “Dienst nach Vorschrift”, “österreichische Amtsführung”, Papiere verlieren, falsch abheften, den geordneten Aktenstoß eines Kollegen versehentlich umstoßen, den Drucker lahmlegen, das Klo auf der Arbeitsstelle lahmlegen(!), ja, sich einfach krankschreiben lassen, … der Phantasie ist keinerlei Grenzen gesetzt. Oft genug ist auch das einfach Wegsehen (als Aufsichtsperson, Security, etc) schon ausreichen. (“oh, da ist einer ohne Maske – äh – halt, da liegt ein Schnipsel Papier rum. Das geht nicht. Ordnung muss sein! Dafür stehe ich ja hier”))

  4. thinkpositv 26. Januar 2022 at 22:48

    Österreich wollte unbedingt Vorreiter in Europa sein – und könnte dies auch werden: Und zwar als abschreckendes Beispiel. Denn der Spritzenzwang kommt bei unseren europäischen Partnern gar nicht gut an. Das “Ansehen Österreichs”, um das die Regierung und Schweige-Präsident van der Bellen stets sorgen, ist massiv beschädigt. Ein schwedischer Spitzenpolitiker Jan Ericson dessen Partei bald die stärkste Kraft im Reichstag sein könnte, will unser Land nun sogar aus der EU werfen.

  5. I. R. 26. Januar 2022 at 21:14

    Also…
    – ich habe an die AK, WK und ÄK geschrieben wegen der Unverschämtheit der Ärztekammer, die ÄrztInnen unter Druck zu setzen bezüglich Impfung.
    – Ich habe 23 Postkarten an den BK und eine an den BP verschickt, mit vielen unterschiedlich formulierten und argumentierten Bitten, den Wahnsinn zu beenden.
    – Ich habe an das Gesundheitsministerium und die ÖGK geschrieben, sie mögen bitte untersuchen, was dran ist an den Gerüchten über verunreinigte Impfstoffe (Nano- und Metallpartikel).
    – Ich habe an 47 Nationalratsabgeordnete den ersten Brief (vorformuliert von keine-impfpflicht.at) gesendet. Ich habe mehrere Kolleginnen dazu aufgefordert und ihnen beim Ausdrucken und Abschicken geholfen.
    – Ich habe den zweiten Brief an die Abgeordneten (an rund 30) versendet.
    – Ich habe außerdem an das Haus der Geschichte und an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (da geht es um Antisemitismus…nicht um heutigen Totalitarismus…) geschrieben und die Herrschaften gebeten, bitte ein bisschen die aktuellen Geschehnisse zu beobachten und einzuordnen bezüglich bedenklicher undemokratischer Veränderungen oder Hinwendung zu totalitären Tendenzen.
    – Ich habe mich bei der Landespolizeidirektion Wien für das großteils sehr menschliche Verhalten gegenüber DemonstrantInnen bedankt (und keiner soll sich beschwerden, wieso die nicht alle „mutig genug“ sind und zu uns „überlaufen“…woanders werden DemonstrantInnen brutalst niedergeknüppelt…und ich rede von der ganz normalen Polizei!)
    – Ich habe mich beim Chef der ARGE Daten höchstpersönlich für seine Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz bedankt.
    – So, und ich habe eine persönliche Gedankensortierung bezüglich der aktuellen Situation verfasst und an meine Kontakte weitergeleitet – Inhalt: Menschlich bleiben, Entscheidungen akzeptieren, nicht verzweifeln…und eine Analyse der Handlungsspielräume und möglichen Reaktionen auf den gegenwärtigen Wahn – Sinn…

    Puh, und der BP kriegt höchstens Mails von mir…Porto zahl ich erstmal nicht mehr gegen dieses Komplott, wo eh schon klar ist, was der Bundesrat beschließt und der BP unterschreibt…

    Ja, und ich warte natürlich auf die erste Anzeige meines Lebens…

    …dann geht das Briefeschreiben wieder los 🙂

    I. R. aus Wien, der schönsten Stadt der Welt!

    • Hanna 27. Januar 2022 at 14:26

      Herzliches Danke für Ihr Engagement, großartig, vorbildlich!

  6. andi pi 26. Januar 2022 at 19:03

    ich hab mir gerade nochmals das impfpflichtgesetz durchgelesen (nämlich in der letztens tatsächlich beschlossenen version und nicht den vorherigen entwurf, von dem sie teils deutlich abweicht).

    ich finde da z.b. einen § 9:

    “Die Bundesregierung kann nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Umsetzung des automatisierten Datenabgleichs gemäß § 6 durch Verordnung einen Stichtag zur Ermittlung der impfpflichtigen Personen zum Zweck der Durchführung des Strafverfahrens gemäß § 11 (Impfstichtag) festsetzen, sofern dies zur Sicherstellung der Erfüllung der Impfpflicht erforderlich ist. Der Impfstichtag darf frühestens einen Monat nach dem Erinnerungsstichtag liegen.”

    gehen wir mal davon aus, dass der bundesrat dem gesetz am 3. februar zustimmt und es im allerschlimmsten fall vom bundespräsidenten noch am selben tag unterzeichnet wird. dann tritt es mit 4. februar in kraft. vor diesem tag dürfen in jedem fall keinerlei briefe bezüglich “erinnerungsstichtag” (der strafrechtlich völlig irrelevant ist) verschickt werden. selbstverständlich kann eine behörde auch nicht einen rsa-brief verschicken, in dem sie den 5. februar als “erinnerungsstichtag” festlegt. behördliche schreiben brauchen oft eine woche, um überhaupt bei der post anzukommen. und erst dann beginnt eine 14-tage-frist zu dessen abholung zu laufen. realistischerweise bedeutet das, dass der “erinnerungsstichtag” wohl kaum vor dem 1. märz stattfinden wird können. und in diesem § 9 heißt es, dass der (strafrechtlich relevante) “impfstichtag” erst frühestens einen monat später liegen darf, also ziemlich sicher erst frühestens im april. andererseits soll aber bereits ab dem 16. märz gestraft werden dürfen. ich glaub, wir haben da ein kleines fristenproblem. und hier wird meiner meinung nach artikel 7 EMRK relevant:

    “Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war.”

    das ist im übrigen exakt jener artikel der EMRK, der 2008 bundespräsident fischer dazu gebracht hat, der damaligen novelle der gewerbeordnung die unterschrift zu verweigern. also würde es hiermit für van der bellen einen juristischen präzedenzfall geben.

    • Bergfan Max 26. Januar 2022 at 20:19

      Uhi, danke schön für diese rechtlichen (Spitzfindigkeiten) Infos, die für Nichtteilnehmer an der experimentiellen Gentheraphie wieder sehr nützlich sind. Möge dieser …..Staat darin verrecken.

    • Hanna 26. Januar 2022 at 23:37

      Solange das Experimentzwanggesetz – Covid-19-IG – nicht gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 B-VG im Bundesgesetzblatt (BGBl.) kundgemacht worden ist, kann es auch keine Wirkung entfalten:

      Aus rechtlicher Sicht existieren Gesetze nämlich erst, sobald sie gültig kundgemacht sind. Ein bloßer Gesetzesbeschluß – wie aktuell beim Covid-19-IG – ist daher rechtlich noch ohne Auswirkungen.

      Es bleibt abzuwarten, ob und wann das (rechts- und verfassungswidrige) Covid-19-IG Bestand der österreichischen Rechtsordnung wird.

      Das ist aktuell nicht der Fall, und da es sich zeitlich – Bundesrat, Bundespräsident – nicht ausgehen kann, das Covid-19-IG am 31. Jänner 2022 im BGBl. zu veröffentlichen, wird es am 1. Februar 2022 noch gar nicht in Kraft sein können.

      Artikel 49 Abs. 1 Satz 2 B-VG normiert:

      »Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten sie mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und gelten für das gesamte Bundesgebiet.«

  7. Klaus C. 26. Januar 2022 at 18:38

    Eine der typischen falsch-richtigen Artikel der unsäglichen Mainstreampresse. Ein Einspruch zu einer Verwaltungsstrafe landet nicht notwendig gleich vor dem VfGH. Deswegen sollen ja auch individuelle Gründe angegeben werden. Solche Verwaltungsverfahren sind langwierig und…billig! Wenn zudem viele diese tun, werden die Gerichte sehr schnel überlastet sein. Wir reden hier nicht von Monaten, sondern Jahren. Hier werden im Standard bewusst verschiedene Wege, Ebenen und Aspekte vermischt ….sprich..verschwurbelt, um Angst zu erzeugen. Meine Empfehlung: Den Autor vormerken und später bei der Aufarbeitung juristisch verfolgen, weil dies zur Nötigung beiträgt, sich impfen zu lassen und sich selbst zu schaden. Diese Art Journalisten wiegen sich noch in Sicherheit, weil sie meinen auf der “starken” Seite zu sein. Das wird sich ändern.
    @Fr. Drescher: Mein Brief ging an den LH. Ich verlasse das Land zum 1.02 und habe dort aber noch einmal schön klar dargestellt, wie sie dadurch mehrere (habs Team gleich mitgenommen bzw. überzeugt) Leistungsträger, Nettozahler und Innovationsgeber vertrieben haben. Darüber darf sich jetzt ein anderes Land freuen. Das ist meine Form des “Dauerstreiks”. Vielleicht kann sich Herr Mückstein das Geld zum Abbau der Staatsschulden bei BMGS oder WEF-Schwab holen, wenn die Steuern nicht mehr sprudeln.

    • ga 26. Januar 2022 at 18:56

      Danke für diesen Beitrag. Sehr hilfreich und ermutigend! Darf ich fragen, welches Land einen Ausweg für Sie darstellt?

    • andreadreschertkp 26. Januar 2022 at 20:47

      ich versteh sie. ich schwanke ja auch täglich zwischen gehen oder bleiben. aber da ich überzeugt bin, dass “DIE” überall sind, zieht es mich immer wieder zurück zum bleiben. eben auch, weil ich mir hier chancen ausrechne, dazu beitragen zu können, sie kirre zu machen. mit jedem einzelnen einspruch. und mit solchen artikeln :-) – die ich leider nur in der hiesigen landessprache verfassen kann.

      wohn gehen sie?

    • Klaus C. 27. Januar 2022 at 14:25

      Es geht Richtung Asien. Viele meiner Kollegen kommen daher und es bot sich die Gelegenheit bei einer Firma anzufangen, die in Japan tätig ist. HighTech Berufe erlauben natürlich deutlich einfacher derartige Wechsel. @ Fr Drescher: Ich kann die Zweifel sehr gut verstehen. Ich war diesem Land hier auch immer sehr stark verbunden und habe Österreich als Heimat angesehen. In Bezug auf die Menschen hier, tue ich das auch noch immer. Der Widerstand hier ist einfach nur sensationell. Irgendwann ist aber jedes Maß voll. Als Nicht-Österreicher kann man auch nur begrenzt politisch aktiv werden. Dabei war nicht mal Mückstein ausschlaggebend. Das Fass zum Überlaufen brachte die Ärztekammer. Wenn bei 9 rote Handbriefen, und sogar mittlerweile Warnhinweisen in Beipackzetteln der Hersteller (die ja nicht gerade Samthandschuhe anhaben) diese Kammer sich mit Szekeres über meinen Hausarzt stellt, weshalb dann mal eben ein Attest auch nicht mehr gültig ist, dann ist Schicht im Schacht. Diese Lügerei, Drohungen und ständigen reinen Behauptungen (2+2=5!), die nur damit begründet werden weil man die “Position” hat, “die Wissenschaft” das sagt oder auch rekursiv in den Begründungen im eigenen Kreis läuft A verweist auf B der auf C verweist der es mit A begründet, sind dann irgendwann nur noch ermüdend, zumal dann diese Leute sich tatsächhlich erdreisten den Kritikern die Nachweise abzusprechen, obwohl diese sie ja regelmäßig liefern. Nein, es geht nicht um Gesundheit, und meine soll ich riskieren, damit deren Quote zum WEF Karriereschub erfüllt ist.
      Zudem möchte ich verstärkt an den Ursachen der Probleme ansetzen und weniger an den Symptomen. Die Impfpflicht sehe ich als ein solches Symptom. Und wahrscheinlich wurde sie auch deshalb durchgezogen, denn die Abwehr mit Einsprüchen etc. lähmt erstmal den Widerstand und lenkt ihn von den Ursachen ab. Die Ursachen sind für mich eher eine globale Elite (“DIE”), die zu viel StarTrek gesehen hat und meint, ein Leben für uns als Borgdrohnen wäre erstrebenswert. Wie kommt dann ein Bill Gates dazu zu meinen, “wir werden 7 Mrd impfen”? Echt jetzt? Wer hat den eigentlich gewählt? Wieso stehen die ausserhalb des Gesetzes und können mit ihren Einflüssen so viele Menschen sinnlos in den Tod oder Krankheit treiben, ohne sich vor Gericht verantworten zu müssen? Das darf nicht sein! Hier wird ein Staat neben dem Staat aufgebaut. Eigentlich ist die Bezeichnung “Mafia” hier richtig. Ein Klüngel an Menschen, die meinen, sie wären vom Gesetz unabhängig und die in ihren eigenen Regeln leben, die sie anderen zum eigenen Vorteil aufzwingen möchten. Diesmal halt nur global gedacht und aufgezogen und unter Einbezug gekaufter Medien. Schon national waren früher mal mafiöse Gruppen nicht erlaubt. Ich wüsste nicht, warum das jetzt anders sein soll. Ergo müssen wir sie nun global rechtlich bekämpfen. Dies schließt selbstverständlich die Medien mit ein. Die Liste der Leute, die da eine Anklage z.B. wegen Volkverhetzung zu erwarten haben, ist lang. Das kostet viel Energie und Zeit. Vielleicht kommen wir dann wieder zurück zum Humanismus, Recht und Freiheit.

  8. ga 26. Januar 2022 at 18:20

    @Rosa

    Ist nur schade, daß viele Arglose hier noch Zeit und Mühe aufwenden, diesen inputs aufrichtig zu begegnen und, schlimmer noch, vielleicht sogar manche, die sich davon entmutigen lassen…

    • Rosa 26. Januar 2022 at 19:00

      “… vielleicht sogar manche, die sich davon entmutigen lassen…” —

      Das ist augenscheinlich auch Sinn und Zweck diverser arglistiger Aktivitäten à la “Das wird nix mehr…”. Wer die Augen nicht verschließt, sieht die Zielrichtung gut.

  9. ga 26. Januar 2022 at 17:47

    @Rosa

    Ich glaube, wir haben hier einen Troll mit Demoralisierungs-Agenda geortet, oder? Am besten ignorieren.

    • Rosa 26. Januar 2022 at 18:02

      Tja, so schaut’s aus.

      Auch blass {gehalten}e Handschriften haben ihre Farbe … und auch diese hier – die wir beide meinen – ist in letzter Zeit zunehmend “färbiger”, erkennbarer geworden.

  10. Gabriele 26. Januar 2022 at 17:28

    Auch jeder Landesfürst könnte – wie die FPÖ heute richtig betont hat – den VerfGH durch einen Antrag auf Normenkontrolle zum schnelleren Arbeiten an diesem Gesetz bringen….hoffe, das ist so – und wir können gespannt sein, ob es jemand macht.Vermutlich wurde hier nur schwarz-grün auf eine Idee gebracht – die fragen dann quasi an und fordern auch gleich bei Ihren “Freunden” dort die richtige Entscheidung ein….da bin ich leider äußerst pessimistisch.

  11. Toni 26. Januar 2022 at 16:23

    Ich schreibe lieber Briefe an die untere politische Ebene, Bürgermeister, Landtagsabgeordnete und so. Die melden sich sich bei heiklen Abstimmungen wenigstens krank ……

    Die breite Masse auf unsere Seite zu bringen erscheint mir erfolgversprechender. Die Spitzen der Republik lassen sich zwar selbst nicht spritzen, sind aber Argumenten nicht zugänglich. Deren Agenda hebelt nur das Gesetz der großen Zahl aus: die Macht des Faktischen, wenn keiner mehr mittut.

    Glück auf, Toni

  12. Paul 26. Januar 2022 at 15:37

    andi pi
    26. Januar 2022 um 15:16 Uhr
    Im Bundesrat hat Schwarz-Grün seit dem Herbst die Mehrheit.
    Damit ist klar dass die Sache durchgewunken wird.
    Bleiben sie doch realistisch. Der BP wird unterzeichnen. Der VGH befasst sich laut derzeit verfügbaren Informationen tatsächlich erst im Herbst 2022 oder erst im Dezember 2022 mit der Angelegenheit. Die zwei Termine vorher scheinen schon mit anderen Angelegenheiten ausgebucht zu sein.

    • Rosa 26. Januar 2022 at 15:42

      Insider-Infos, alle Achtung

    • andi pi 26. Januar 2022 at 16:58

      @paul: dass der bundesrat das gesetz durchwinken wird, ist mir (auch angesichts der haltung der spö) eh klar. da mache ich mir auch keinerlei illusionen. ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass sie ihren satz “Das Geseztz ist verfassungskonform durch alle Instanzen gegangen.” in der vergangenheitsform formuliert haben, was unrichtig ist, da der bundesrat den beschluss erst anfang februar tätigen wird.

      das andere ist das weitere prozedere. ich denke, dass bei einem gesetz, das rund 20-30% der erwachsenen bevölkerung zu kriminellen erklärt (und so etwas war noch nie in der zweiten republik der fall), der bundespräsident erst den VfGH um prüfung ersuchen sollte, ehe er es unterschreibt. ich denke im übrigen, dass sich der VfGH der dringlichkeit des themas bewusst ist. schließlich geht es um potenzielle strafverfügungen in siebenstelliger zahl. das kann unmöglich bis herbst warten, weil es sonst zum kollaps der judikative führen würde. die einholung von stellungnahmen (z.b. seitens des gesundheitsministeriums) könnte bis märz evtl. knapp werden, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die entscheidung erst nach dem frühjahr fällt.

  13. andi pi 26. Januar 2022 at 15:25

    seit vielen jahrzehnten unvorstellbares wird auf einmal wieder vorstellbar. laut orf.at hält unser nationalratspräsident eine homeoffice-pflicht für ungeimpfte abgeordnete allen ernstes für “vorstellbar” – also einen physischen ausschluss aus dem hohen haus.

    wer in österreichischer geschichte nicht so bewandert ist, möge “4. märz 1933” in eine suchmaschine eingeben…

    ich hab mich bislang noch nie in meinem leben derart viel darüber gewundert, was alles möglich ist oder gar noch werden könnte.

  14. Alfons Zitterbacke 26. Januar 2022 at 15:09

    Sdalle, meiner Brif ist draußen. Antwort erwarte ich kleine.

    • thinkpositv 26. Januar 2022 at 22:40

      Ich kann nur für Sie
      hoffen, dass der Rechtschreibteufel dabei weniger zugeschlagen hat ;-)

  15. 1150 26. Januar 2022 at 13:46

    also ich freue mich auf den amtsarzttermin,
    das wird eine herrliche spiegelwiese mit angst, ungewissheit, verantwortlichkeit, zweifeln und zukunft für ihn*innen

    • Uschi_22 26. Januar 2022 at 14:23

      So ist das Leben. – Auf Angst antwortet der Arzt Freud mit Ablenkenkönnen, es wäre eine Voraussetzung für Gesundheit.

      Wir stellten nur “pandemisch” fest, dass wir uns zu wenig Gedanken machten über Ungewissheiten, der 8. Mai 1945 sei dafür, mit knapp 77 Jahren, einfach zu lange her.

      Es kann auch nicht im Sinne der Erfindung sein, dass wir jeden Tag eine neue Regierung hinstellen wollen. Wir würden hierbei von italienischem bzw. mathematischem Chaos sprechen.

      Es gibt in der parlamentarischen Demokratie die Legislaturperiode und die freie und geheime Wahl vor der nächsten Periode.

  16. Uschi_22 26. Januar 2022 at 13:45

    Menschenrechte basieren auf dem Wahrnehmbaren.

    Es gäbe aber auch vorerst UNWAHRNEHMBARES. Dazu gehören Viren, latente Krankheiten und immer eine ungewisse Zukunft.

    Das weiß das Verfassungsrecht.

    Zu jeder Verfassung bzw. zu jedem Grundgesetz gibt es eine NOT- bzw. NOTSTANDS-GESETZGEBUNG.

    Die Würde unserer Regierungen besteht darin, dass sie uns die Würde ließen, indem sie nicht den Notfall ausriefen.

    Für den Notizzettel: Es ginge noch ein paar Grad’ heißer.

    • pantau 26. Januar 2022 at 18:26

      @Uschi_22
      Es ist grober Unfug, dass die Verfassung sich auch auf das Nichtwahrnehmbare bezöge. Das Nichtwahrnehmbare ist der Bereich des Glaubens, auf den kein autoritärer Staat verzichten kann. Ein Virus gehört aber zum naturwissenschaftlich Wahrnehmbaren, das ist der zweite Fehler in Ihren “Ausführungen”. Und wenn es um Prognosen geht, müssen sie eine Wahrscheinlichkeit haben und wenn es um wiederholte Prognosen geht, müssen immerhin einige zutreffend gewesen sein. Die corona-ängstliche Prognostik lag so häufig daneben, dass als Motiv nur Lügen oder aber Wahn in Frage kommt. Und auch die impf-freudige Prognostik ist ein einziges Rückzugsgefecht, das mit mangelhafter Wirksamkeit noch nicht seinen Endpunkt gefunden hat..

    • Uschi_22 26. Januar 2022 at 22:24

      @pantau

      Sie sind die erste Person, die ein Virus SITUATIV mit bloßem Auge sah. Dafür meinen Herzlichen Glückwunsch!

      Wie machen Sie das bloß?

  17. Gabriele 26. Januar 2022 at 13:43

    Hier die korrekte Erklärung, warum der B.präsident doch die Unterschrift verweigern KANN. Also ihn bitte dazu massenhaft auffordern! Der Mut ist das Problem…

    Der Bundespräsident beglaubigt als „Staatsnotar“ nach Art. 47 Abs. 1 B-VG im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens das verfassungsgemäße Zustandekommen von Gesetzen. Ist dies der Fall, muss er unterschreiben. Ob und inwieweit dem Bundespräsidenten auch eine inhaltliche Prüfkompetenz im Hinblick auf die Verfassungskonformität des Gesetzesbeschlusses zukommt, ist umstritten. Die herrschende Meinung nimmt bei schwerer und offenkundiger Verfassungswidrigkeit des vorgelegten Aktes an, dass der Bundespräsident die Beurkundung zu versagen hat. Dies ist bisher nur einmal geschehen, als Heinz Fischer es ablehnte, ein Gesetz zu unterschreiben, das eine rückwirkende Strafbestimmung enthielt.

  18. Paul 26. Januar 2022 at 13:42

    Interessanter Arikel aius dem Standard vom 26.01.2022
    Ich möchte keinen in seiner Euphorie bremsen aber man sollte sich das durchlesen.

    “Anzeigen, abwarten, Einspruch erheben: Die vielen Versuche, der Impfpflicht zu entgehen”

    Die Wege, wie Gegnerinnen und Gegner die Impfpflicht umgehen wollen, sind vielfältig – und zum Teil völlig aussichtslos. In jedem Fall ist es ein riskantes Vorgehen

    Schon bevor die Impfpflicht beschlossen wurde, war klar, dass es zu hunderttausenden Verfahren kommen wird. In einschlägigen Kreisen kursieren bereits konkrete Pläne.

    Er garantiere den Kollaps des Systems, schreibt ein Impfpflichtgegner in einer Telegramgruppe. Einsprüche werde es hageln, Anwältinnen und Anwälte würden demnächst Musterformulare und Verfahrenstipps ins Netz stellen, auch das garantiere er.

    Die Wege, wie Gegnerinnen und Gegner der Impfpflicht das neue Gesetz umgehen wollen, sind vielfältig. Manche sind völlig aussichtslos, andere werden Unsummen an Steuergeld kosten. Manche könnten unter Umständen erfolgreich sein.

    Was haben die Gegnerinnen und Gegner vor? In einschlägigen Gruppen wird mitunter geraten, einfach gar nichts zu machen, wenn man wegen der Impfpflicht gestraft wird. Das kann ab Mitte März bei Stichprobenkontrollen und später eventuell automatisiert geschehen. Das ist aber kein Freibrief: Erstens kann man immer wieder, bis zu viermal im Jahr, gestraft werden. Zweitens kann man, selbst wenn Ersatzfreiheitsstrafe und Beugehaft ausgeschlossen wurden, zumindest gepfändet werden.

    Und drittens ist damit das Verfahren abgeschlossen und somit auch nach etwaigen höchstgerichtlichen Urteilen unaufhebbar, wie Verfassungs- und Verwaltungsjurist Bernd-Christian Funk sagt.

    Anders ist das, wenn man Einspruch erhebt, auch dazu wird bereits von selbsternannten Expertinnen und Experten geraten – grundsätzlich ein legitimes Mittel, wenn man sich zu Unrecht bestraft sieht. Wird da der gesamte Instanzenzug ausgeschöpft, dauert das Monate. Und daher voraussichtlich länger – bis sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Impfpflicht beschäftigen wird. Das wird im Oktober, spätestens im Dezember der Fall sein. Dass die Impfpflicht an den VfGH gehen wird, ist bereits klar. So kündigte etwa die FPÖ Oberösterreich an, diesen Weg zu beschreiten zu wollen.

    Lässt der VfGH einen oder mehrere dieser Anträge zu, gilt es als unwahrscheinlich, dass er das gesamte Gesetz kippt, wie Expertinnen und Experten schätzen. Sehr wohl aber könnten einzelne Bestimmungen vom VfGH “nicht goutiert werden”, sagt Funk, etwa jene, dass die Strafe mit einem Einspruch höher werden kann. Der VfGH kann dann seine Entscheidung auf alle Fälle, die momentan laufen, ausweiten – also auch auf jene, die sich nicht einem Beschwerdeverfahren angeschlossen haben.

    Nun zum Aber: “Wer es auf ein Verfahren ankommen lässt, muss auch damit rechnen, dass der VfGH nicht in seinem Sinne entscheidet”, sagt Funk. Und das kann teuer werden: Trotz Beschwerde kann man mehrere Verfahren parallel laufen haben. Verliert man sie, sind im schlimmsten Fall über 18.000 Euro zu zahlen, rechnet Verwaltungsjurist Peter Bußjäger vor – das ergibt sich aus vier Mal Höchststrafe plus die Verfahrenskosten.

    Und: Auch die Staatsanwaltschaften könnten zusätzlich belastet werden. So wird auf einschlägigen Seiten auch der Tipp verbreitet, man solle doch jene Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, von denen ein Bescheid ausgestellt wurde, anzeigen: wegen Amtsmissbrauchs und der (versuchten) Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung.

    Laut Strafrechtlerin Aleksandra Fux würden aber beide Delikte keinen Sinn ergeben: Stelle eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter einen Bescheid aus, wäre das keine Pflichtverletzung – im Gegenteil, man erfülle damit das Gesetz. Und auch die Nötigung komme laut Fux nicht infrage: “Ein Bescheid ist weder ein Gewaltakt noch eine gefährliche Drohung.” So eine Anzeige würde übrigens losgekoppelt vom Verwaltungsverfahren wegen einer Impfpflichtverletzung laufen, diese also nicht verzögern.

    • Gabriele 26. Januar 2022 at 14:02

      @Paul: Sie wissen aber schon, warum der linkslastige Standard so etwas schreiben “muss” ?

    • federkiel 26. Januar 2022 at 14:36

      Es ist daher dringend geraten, sich anwaltlichen Rat zu holen, bevor man Einspruch erhebt,

    • pantau 26. Januar 2022 at 18:52

      Danke Paul dass Sie den Standard hier in Volltext zitieren. Ich entnehme daraus, dass jeder genau das tun sollte, wovor der Standard am schärfsten warnt. Notorische Lügner sind bei der Wahrheitsfindung sehr hilfreich, man muss nur vom Gegenteil ausgehen.

    • Albrecht Stor 27. Januar 2022 at 11:28

      Tja Paul, irgendwie funktioniert die Zersetzung nicht so recht . .. Naja, jeder hat mal klein angefangen.

      ;-(

    • Hanna 27. Januar 2022 at 20:03

      Zum Prinzip des NE BIS IN IDEM, noch einmal:

      Fall 1:

      KFZ-Lenker fährt – beispielsweise – am 31. Jänner um 12:00 auf der B1 zu schnell an der in Höhe Str-KM 133,5 aufgestellten Radarbox (beide Ri.) vorbei. Auf der Rückfahrt um 16:00 noch einmal geblitzt. Eine weitere Fahrt mit seinem Auto auf derselben Strecke ergibt eine dritte Radarblitzung um 19:00.

      Das ergibt 3 verschiedene Delikte – Fall 1 um 12:00, Fall 2 um 16:00, Fall 3 um 19:00 – und in der Folge 3 verschiedene Anonym- oder Strafverfügungen, nämlich für 3 genau beschriebene Delikte.

      Fall 2:

      Passiert der Kfz-Lenker – beispielsweise – am 1. Februar um 06:00 auf der A1 die bei Straßen-KM 193,3 aufgestellte Radarbox mit überhöhter Geschwindigkeit und wird geblitzt, folgt eine entsprechende Organ- oder Anonymverfügung und kann gegen die bei Nichtzahlung folgende Strafverfügung Einspruch erhoben werden, so daß ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eröffnet wird.

      Das ist ein ganz konkretes – anhand Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit usw. – bestimmtes Delikt.

      Was würden Sie davon halten, wegen genau dieses 1 Deliktes – 1. Februar, 06:00, A1, KM 193,3 – eine 2., vlt. dann 3. Strafverfügung zu erhalten, jeweils in Strafhöhe von z.B. 100 EUR.

      Wegen des EIN- und DESSELBEN Vergehens nicht nur 1 x 100 EUR, sondern gleich 2- oder 3-mal bezahlen?

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie das hinnehmen – 1 x ins Radar, dafür 2-3 x Strafe zahlen –, sondern sich – zu Recht – auf das Doppelbestrafungsverbot des Artikels 4 7. ZPMRK berufen würden.

      Anders als im Fall 1 gilt im Fall 2 der Grundsatz des NE BIS IN IDEM.

  19. Seike Gottinger 26. Januar 2022 at 13:34

    21.1. Brief an den Bundespräsidenten, bisher keine Antwort
    21.1. Brief an Ambesty International Österreich, die mir im Großen und Ganzen mitgeteilt haben, dass sie hier keinen Grund sehen um einschreiten zu müssen 😦

    • Hanna 26. Januar 2022 at 23:05

      ad Antwort AI:

      Mit Blick auf jahrelange Beziehungen zu globalistischen Organisationen und Konzernen – auch mit anderen NGOs, wie WWF – ist das wenig überraschend. 2011 etwa hat AMNESTY INTERNATIONAL die Teilnahme seines Generalsekretärs am WEF Meeting in Davos so angekündigt:

      » Salil Shetty, Amnesty International’s Secretary General, will join global leaders at this year’s World Economic Forum (WEF) Annual Meeting and is available for media interviews and briefings. «

  20. Gabriele 26. Januar 2022 at 13:33

    Das stimmt nicht ganz – die Verweigerung der Unterschrift kann er zusammen mit seinem Entschluss, die Regierung zu entlassen, jederzeit treffen. Wenn er wollte…natürlich wird er nicht wollen. “Können” ist relativ.

  21. Paul 26. Januar 2022 at 13:28

    Die Unterschrift des BP ist nur eine Formsache.
    Verweigern darf er seine Unterschrift nicht auch wenn er tausende Briefe kriegt.
    Das Geseztz ist verfassungskonform durch alle Instanzen gegangen.
    Wie Federkiel bereits geschrieben hat.
    Der früheste Termin an dem das Verfassungsgericht das Gesetz aufheben könnte ist soweit mir bekannt der Herbst 2022.

    • Alfons Zitterbacke 26. Januar 2022 at 15:11

      Doch, kann er. Er muss dazu nur die Regierung entlassen.

    • andi pi 26. Januar 2022 at 15:16

      @paul:

      das ist gleich zweifach nicht ganz zutreffend.

      erstens ist das gesetz bislang noch nicht durch alle instanzen gegangen. die zustimmung des bundesrats steht noch aus. und es ist noch immer keine bundesrats-sondersitzung vor dem 1.februar angekündigt. da könnten wir ein kleines problem hinsichtlich artikel 7 der EMRK bekommen.

      und zweitens hat ein bundespräsident sehr wohl das recht, einem gesetz die beurkundung zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält. so hat der damalige bundespräsident heinz fischer 2008 einer durch alle instanzen gegangenen novelle der gewerbeordnung seine unterschrift verweigert, weil er (selber verfassungsjurist) sie – zurecht – als verfassungswidrig betrachtet hat. auch der amtierende BP van der bellen hat 2018/19 mit der beurkundung des CETA-abkommens rund zehn monate lang abgewartet, ehe er es auf basis eines EuGH-urteils dann doch unterschrieb.

      natürlich darf ein bundespräsident nicht aus jux und tollerei heraus einem gesetz die unterschrift verweigern. aber aufgrund potenzieller verfassungswidrigkeit sehr wohl.

      des weiteren stellt sich mir die frage, wieso der VfGH bei einem derart brisanten thema bis herbst abwarten soll. das ging damals 2016 bei der bundespräsidenten-stichwahl ein wenig rascher. die nächste VfGH-session findet vermutlich im märz statt, die folgende vermutlich im juni. falls die klagen bereits eingereicht worden sind, wird wohl bei einer dieser beiden sessionen ein urteil ergehen.

    • Rosa 26. Januar 2022 at 15:41

      Passt schon. Lassen Sie es bleiben.

    • Hans H. 26. Januar 2022 at 15:53

      Der BP beurkundet mit seiner Unterschrift zwar formal nur, ob das Gesetz verfassungsmäßig zustande gekommen ist. Er kann aber dennoch einfach ein Gesetz zurückweisen, denn niemand kann ihn zu seiner Unterschrift zwingen.
      Auch diese Regierung sch…t ja offen auch die Verfassung mit der Begründung bis der VfGH entscheide vergehen eh Monate. So könnte es der BP jederzeit genauso machen. Das Gesetz einfach zurückwerfen und wenn die Regierung damit nicht einverstanden ist, können sie ja beim VfGH klagen.

  22. Uschi_22 26. Januar 2022 at 13:25

    “No Pasaran!”

    Ich grüße sehr herzlich die Mitlesenden aus Paraguay.

    Zu ihrem Land würde man durchkommen, aber auch ganz gut wieder zurück.

  23. Gabriele 26. Januar 2022 at 13:22

    Hier mein eben verschicktes Mail an unseren geliebten Bundespräsidenten:

    Sie sind schon längst nicht mehr ein „Bundespräsident für alle“, sonst hätten Sie diese unselige Regierung längst entlassen, damit es „zum Wohle aller“ Neuwahlen geben kann.
    Loben Sie ansonsten nie wieder „die Schönheit der Verfassung“, während Sie dabei zusehen, wie die Grundrechte der Bevölkerung von dieser Regierung mit Füßen getreten werden.
    Und täuschen Sie sich nicht darüber, dass ein sehr großer Teil des „Volkes“ noch nicht wüsste, welchen Brief Sie und die Regierung als Holland erhalten haben.
    So stehen wir jetzt da in der Welt – SO SIND WIR!
    Ich fordere Sie dazu auf, keinesfalls dieses ImpfpflichtG zu unterschreiben und ins notwendige Handeln im Sinne der „schönen Verfassung“ zu kommen!
    Mit freundlichen Grüßen – auf eine Antwort verzichte ich.

    Lesen wird er es eher nicht, denn das ist seine Kanzlei “vorgeschaltet”, um seine Nerven zu schützen…aber trotzdem.

    Heute habe ich parallel zur Aufhebung des Lockdowns für Ungeimpfte, den österreichischen Büchereiverband aufgefordert, auch unverzüglich für die Streichung von 2 G in den Bibliotheken einzutreten. Antwort wird auch da wohl keine kommen, weil die kennen mich schon….wichtig ist trotzdem, nicht zu schweigen. Nirgends.

  24. federkiel 26. Januar 2022 at 13:02

    Ich habe dem BP schon vor Wochen einen langen Brief geschrieben, ihn u.a. an den 15. März 1938 erinnert.
    Damals “Heil Hitler, am 15.März 2022 “Heil Impfung”. Beide Heilsversprechen haben nicht gehalten.

    Im Übrigen kann der BP nur dann die Unterschrift verweigern, wenn das Gesetz nicht verfassungskonform zu Stande gekommen ist. Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann er nicht überprüfen.

    • Uschi_22 26. Januar 2022 at 14:48

      Aber die Krankenversicherungspflicht ist schon sehr lange verfassungskonform.

      Wer bezahlt unvorhersehbare und manchmal höchst aufwendige und langwierige Heilbehandlungen?

      Der individuelle Patient? …. oder ist er froh darüber, dass es die Kasse mit Solidarprinzip gibt?

      Da sollten wir einem Staat auch in anderer Sache zugestehen, dass er da das Richtige täte, um den Rahmen der Krankenversicherung wahren zu können.

      Eine Nichtimpfplicht könnte auch das Dasein der Krankenkasse infrage stellen. Es wird und wurde genauso das Umgekehrte von unserem Staat geprüft.

      Wer will schon, dass einem etwas um die Ohren fliegt?

    • pantau 26. Januar 2022 at 18:17

      @Uschi_22
      Wer nimmt Ihnen den rhetorischen Trick ab, das Solidarprinzip nur dann gelten zu lassen, wenn selbst illegal zugelassene experimentelle Gentherapeutika verpflichtend gemacht werden dürfen? Friss alles oder schaff jegliches Solidarprinzip ab? Wenn das die Dimensionen sind, in denen Sie denken, sollten Sie bei Ihrer Sonnenmetaphorik bleiben.

    • Bergfan Max 26. Januar 2022 at 20:03

      und verfassungskonform ist es wohl zustande gekommen, oder ? Schließlich und endlich ist es von der Regierung eingebracht vom Gesundheitsausschuss behandelt worden und von der Mehrheit im Parlament
      abgesegnet worden. Das reicht doch wohl bei der Schönheit unserer Verfassung.

    • Uschi_22 26. Januar 2022 at 21:58

      @pantau

      Eine Impfung und eine Infektion sind keine Optima, sie führen beide zu einer Beschleunigung der Zellalterung.

      Libertärer Paternalismus ist ebenso kein Optimum.

      Der Mensch gelangt nie zu Optima, er GIBT VOR daran zu ARBEITEN.

      Das Warum des Nieereichens von Optima, dafür nehmen Sie mich gern auf die Schippe.

      Ich freue mich darüber.

  25. Lothar E. Waechter 26. Januar 2022 at 13:01

    Ich hab bereits einen derartigen Brief geschrieben (und auch an tpk gesandt). Gerne kann man sich diesen als Vorlage nehmen (aber bitte nicht einfach abschreiben): https://www.citizensrights.eu/app/download/16368994124/HBP+VDB+-+Offener+Brief.pdf?t=1642873774
    Leider ist der Text zu lange um ihn hier wiederzugeben. Bei Bedarf kann man den Brief aber auch gerne bei mirerfragen: lew@bridging.cc

    • Roswitha Zarkov 26. Januar 2022 at 23:16

      Bitte dürfte ich ihn haben?

    • Christiane Disztinger 28. Januar 2022 at 16:37

      Herr Waechter, danke für Ihre Worte an den Präsidenten, ich hoffe mit Ihnen und vielen anderen in Österreich lebenden Menschen, dass diese Worte ihn zum Handeln bringen, das Gesetz NICHT zu unterzeichnen und – wenn schon von Würde im Parlament gesprochen wird (siehe Anleitung zu den Stellungnahmen), dann bitte auch das Volk mit Würde zu behandeln.

  26. nie-gegen-den-Strom 26. Januar 2022 at 12:46

    Zur Impfbefreiung: Ich würde gerne – auch wenn ich genötigter Weise als geimpft gelte zur Zeit – den Apparat hier mit beschäftigen. Gibt es auch für solche wie mich die Möglichkeit präventiv, also auf Folgeimpfungen abzielend die Amtsärzte zu beschäftigen?

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