Verdopplung der Strafen im Covid-Maßnahmengesetz – Einspruch noch möglich

21. Januar 2022von 5,3 Minuten Lesezeit

Es wird immer ärger. Statt wie in anderen Ländern die Corona-Maßnahmen entweder ganz aufzuheben, oder zumindest schrittweise zurückzufahren, legt die österreichische Politik noch eins drauf. Es genügt nicht ein monatelanges Apartheidsregime mit 2G und Lockdown für Ungeimpfte, ein gesetzlicher Impfzwang, weitere Zerstörung der Wirtschaft, Maskenzwang für Kleinkinder – nein, nun werden auch noch die Strafen verdoppelt für die, die sich nicht an diese schikanösen Gesetze halten. Was geplant ist, wird beleuchtet von unserem

Gastautor Prof. CC

Außer Rand und Band: Der hysterisch-faschistische Hygienestaat

Änderungen im Covid-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz 1950 (1313d. B.)

Wie in meinem Beitrag zum „Ende der Demokratie in Österreich”, der vor ein paar Tagen auf tkp.at erschienen ist, bereits beschrieben, regiert die Bundesregierung und alle ihre nachgereihten Institutionen auf der Grundlage des 1950 erlassenen Epidemiegesetzes. Der Gesundheitsminister wird hierin ermächtigt mittels Notstandsverordnungen zu regieren. Wir befinden uns also gegenwärtig in einer staatlichen Notlage (state of emergency), wegen zurzeit rund 198 „Covid-19 Patienten und Patientinnen“, wenn man den Statistiken überhaupt Glauben schenken darf (gestern wurden gar keine offiziellen Daten mehr veröffentlicht!) auf Intensivstationen und rund 900 Personen auf Normalstationen.

Ähnlich wie 1932-1933, und beim gerade eben verabschiedeten Impflichtgesetz, wird mit miesen Taschenspielertricks gearbeitet, so kann man z.B. zu den von den Gesundheitssprechern Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Die Grünen) eingebrachten Änderungen (Novelle) im Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz gerade mal drei Tage lang Stellungnahmen dazu abgeben.

Haftstrafen, die im Impfpflichtgesetz explizit ausgeschlossen wurden, werden durch das Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz durch die Vordertüre, eingeführt, oder besser gesagt, prolongiert. Wenn man sich die Kälte, mit der die „Verfassungsministerin“ den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs in der Öffentlichkeit begegnet, vor Augen führt, liegt es nahe, dass sie der Mastermind hinter diesen völlig unverhältnismäßigen Verschärfungen ist.

Die neuen Zusätze im Gesetz sollen bis 31. Jänner 2024 laufen, d.h. bis dahin zementiert Österreich seine Vorreiterrolle als hysterisch-faschistische Hygienestaat.

Und hier die Gustostückerln aus dem Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses vom 18. Jänner 2022 über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950: geändert wird:

Zu Artikel 1 (COVID-19-Maßnahmengesetz): Zu Z 1 (§ 8):

„Der VfGH leitet aus dem http://www.parlament.gv.at 2 von 3 1313 der Beilagen XXVII. GP – Bericht und Antrag NR – Berichterstattung Gleichheitsgrundsatz ab, dass das Strafausmaß zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein darf (s VfSlg 12.151). Vor diesem Hintergrund werden die derzeit in § 8 des COVID-19-Maßnahmengesetzes verankerten Strafrahmen aus Gründen der Spezial- und Generalprävention gleichmäßig erhöht.”

So sehen, im Übrigen gegen die Stimmen der Opposition, ÖVP und Grüne Unverhältnis­mäßig­keit.

Im Detail:

1. § 8 lautet: „§ 8. (1)

Der Kontrolle von Nachweisen einer geringen epidemiologischen Gefahr kommt im Rahmen der Eindämmung des pandemischen Geschehens große Bedeutung zu, weshalb für diese Auflage oder Voraussetzung für das Betreten oder Befahren nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz eigene Tatbestände eingeführt werden. Wer entgegen dem in einer Verordnung gemäß §§ 3 bis 4a festgelegten Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr eine Betriebsstätte oder einen Arbeitsort betritt oder befährt, ein Verkehrsmittel benutzt oder die in einer Verordnung gemäß § 4 oder § 4a genannten Orte betritt oder befährt, begeht nach […]eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 145 Euro bis zu 1 450 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2 900 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, zu bestrafen.

Verdoppelung der Geldstrafen und Vervierfachung der Haftstrafen.

Und ad (2)

Bezieht sich auf Vergehen „entgegen dem in einer Verordnung gemäß § 3 festgelegten Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ mit einer Geldstrafe von 50 Euro bis zu 1 000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2 000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche, zu bestrafen.

Und ad (4) und (5)

(4)

Betrifft die Inhaber von Betriebsstätten oder von Arbeitsorten sowie Betreiber eines Verkehrsmittels, Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes oder einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe sowie hinsichtlich bestimmter privater Orte […], die die Verordnungen missachten „begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro bis zu 30.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 60.000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen, zu bestrafen.“

(5)

„Wer als Inhaber einer Betriebsstätte … […] nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte, der Arbeitsort, das Verkehrsmittel, das Alten- und Pflegeheim oder die stationäre Wohneinrichtung der Behindertenhilfe oder der bestimmte private Ort nicht entgegen dem in einer Verordnung gemäß §§ 3 bis 4a festgelegten Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr betreten oder befahren wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 360 Euro bis zu 7.200 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 14.400 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, zu bestrafen.

Und wozu der gesamte Aufwand, wenn es dann in (7) einfach heißt:

„Wer einer Verordnung gemäß § 6 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 145 Euro bis zu 1.450 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.900 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, zu bestrafen.“

Bitte auch die weiteren Punkte der Maßnahmenverordnung lesen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01313/index.shtml#tab-Uebersicht

Nun sollte auch jenen, die bislang gedacht hatten, es würde sich um die Bekämpfung einer medizinischen Krise handeln, die Augen öffnen, wir sind in Österreich bereits mitten drinnen im hysterisch-faschistische Hygienestaat, der ganz offen mit Masseninhaftierungen und Gängelungen droht und wohl Massenvertreibungen provoziert.


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

CC ist Historiker aus Wien. Zur Zeit lehrt und forscht er an der Universität Graz. Er ist Vizepräsident der Vereinigung lateinamerikanischer und karibischer Historikerinnen (ADHILAC) und war Professor und Gastprofessor an verschiedenen Universitäten in Lateinamerika, der Karibik sowie in Deutschland, Spanien und der Schweiz. Seine Vortragstätigkeit brachte ihn an die Universitäten von Harvard, Yale, Colombia sowie an die Johns Hopkins University in Baltimore.


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38 Kommentare

  1. Paul 23. Januar 2022 at 7:36

    Albrecht Storz
    22. Januar 2022 um 17:45 Uhr
    “Sie führen sich hier komplett lächerlich auf mit solchen idiotischen „Beiträgen“.

    Zuerst zügeln sie bitte zuerst ihre Wortwahl und dann sollten sie sich das Impfplicht Gesetz mal durchlesen.
    Sie bekommen zweimal im Jahr ein Erinnerungschreiben zur Impfung. Wen sie diesem nicht folgeleisten wird die Strafe ausgestellt.
    Allein dadurch dass dass es sich um 2 Verfahren mit zwei verschieden Datierungen handelt sind es zwei unterschiedliche Delikte.
    Sie können der Regierung ja viel vorwerfen ( was ich auch tue) aber glauben sie im Ernst die Juristen hätte den
    »Ne bis in idem« Passus in der Gesetzesauslegung nicht berücksichtig.
    Der würde greifen wenn sie nur eimal ein Erinnerungschreiben bekommen würden.

  2. Albrecht Stor 22. Januar 2022 at 17:42

    Die Minimalanforderung an einen Rechtsstaat ist garantierte Rechtssicherheit.

    Ich versteh darunter, dass man als gesetzestreuer Bürger auch in der Lage können sein muss, sich an Gesetze (Verordnungen, … Recht) zu halten.

    Ein Rechtslage, die sich teils von Tag zu Tag, von Minute zu Minute ändert, die sich auch von Ort zu Ort innerhalb des Staatsgebildes ändert, ist nicht rechtsstaatlich.

    ZB Wenn ich am Rande eines Bundeslandes in D wohne, muss ich die Verordnungen des anderen Bundeslandes lesen, damit ich dort einkaufen kann?

    Wen nicht alles schon so verrückt wäre – dieser Irrsinn ist einfach grenzenlos.

    Inzwischen darf man hier nur noch mit STAUBSCHUTZMASKE in Altenheime. Medizinische Masken werden nicht akzeptiert! operiert der Chirurg bald mit Staubschutzmasken weil die doch anscheinend besser sein müssen? Staubschutzmasken sind überhaupt nicht für medizinische Zwecke zugelassen! Und wenn ein naher Angehöriger stirbt, darf man ohne “Impfung” den nicht mehr sehen. Und betreten darf man das Pflegeheim auch dann nur mit negativem Test (Begründung: “weil wir einen “Fall haben.” Also weil bei denen jemand positiv getestet ist, darf ich nicht mehr ungetestet rein, meinen toten Verwandten sehen??? Schreiender Irrsinn! Soweit sind wir.

  3. Paul 22. Januar 2022 at 17:40

    Wegen ein- und DERSELBEN SACHE darf der Staat
    1.) nicht zwei Mal bestrafen, und auch
    2.) nicht in zwei (verschiedenen) Verfahren verfolgen.
    Falsch. Wenn sie am Tag 3 mal ins selbe Radar mit erhöhter Gescheindigkeit fahren bekommen sie 3 Tickets.

    • Albrecht Stor 22. Januar 2022 at 17:45

      “Paul”, Wenn man am Tag 3 mal in ein und dieselbe Radarfalle fährt, sind das DREI SACHEN. Oder ist bei Ihnen ein zweimalige Banküberfall auf eine Bank an einem Tag auch nur EINE SACHE?

      Sie führen sich hier komplett lächerlich auf mit solchen idiotischen “Beiträgen”.

    • Elfriede Oberndorfer 22. Januar 2022 at 18:55

      Das ist falsch. Beispiel:

      Überschreitung 1 – erfaßt von Radarstelle bei zB km 32 (auf zB B139) um 10:15 = Delikt #1

      Überschreitung 2 – erfaßt von Radarstelle bei zB km 32 (auf zB B139) um 11:20 = Delikt #2

      Überschreitung 3 – erfaßt von Radarstelle bei zB km 32 (auf zB B139) um 15:00 = Delikt #3

      Das sind drei VERSCHIEDENE Delikte, die selbstverständlich auch gesondert strafbar sind.

      Bitte befassen Sie sich mit den Grundzügen des Verwaltungsstrafrechts.

  4. Gina 22. Januar 2022 at 13:55

    Das Land Österreich ist nicht die Republik Österreich. Die Republik hat keine Bürger und kein Land. Sie ist im Handelsregister in Delaware USA registriert als Verwaltung einer Holding mit entsprechenden Firmen. Sie ist kein Staat, sie simuliert nur einen Staat und hat auch kein eigenes Gebiet (und keine „Soldaten“ nur private Söldner, keine „Beamten“, nur Bedienstete „als“ Beamte), sondern nur rechtlose Bewohner, sie agiert als ein Firmenkonstrukt und kann unter UPIK (Eingetragener Firmenname Republik Österreich D-U-N-S® Nummer 301411641 Geschäftssitz 2 Ballhausplatz *) nachgesehen werden. Laut dieser Eintragung ist sie eine Firma. Sie hat auch keine Minister im staatlichen Sinne, sondern nur Abteilungsleiter einer Geschäftszentrale und einer Geschäftsführung, die sich Kanzleramt und/oder Bundespräsidialamt „nennen“. Übrigens: Parteien sind politisch und geschäftlich tätige und orientierte Vereine, unter Ausschluss jeglicher Haftung, schaut mal im BGB nach, welche ansonsten für Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist. Und noch etwas: Die gesamte Presse und die Medien in der Republik sind internationale und globale Organe und keine österreichische Presse- und Medienhäuser. Die EU ist eine private Organisation, wird von den Vereinigten Staaten von Amerika gesteuert und hat mit Staatlichkeit oder einem völkerrechtlichen Staatenbund nichts zu tun. Firmenkonstrukte können keine Gesetze beschließen, erst recht nicht für den Menschen mit seiner natürlichen Person. Es sind einfach nur Anordnungen, bezogen auf eure juristische Person via Ausweis. Der Mensch ist keine juristische Person, er hat nur eine juristische Person, damit er sich im Firmenkonstrukt bewegen kann. Vergleicht es mit dem Betrieb in dem ihr arbeitet. Wenn ihr einen Betriebsausweis habt, seid ihr damit Mitarbeiter des Betriebs und könnt euch auf dem Betriebsgelände bewegen.
    Firmen haben nur juristische Personen. Sie können nicht auf das lebende beseelte Wesen, genannt Mensch mit seiner natürlichen Person zugreifen. Sie wollen nichts anderes, als dass der Mensch mit seinem Kollateralkonto die Haftung für diese sogenannte Impfung übernimmt. Sagt einfach NEIN.
    Allgemeine Begriffserklärung und Richtigstellung der ddbnews-Redaktion:
    Es gibt derzeit überhaupt keine Impfung, sondern nur genverändernde Therapiestoffe einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004, genehmigt wurden. Ein Virus konnte bislang noch immer nicht nachgewiesen werden, wie z.B. das Verfassungsgericht in Spanien unlängst geurteilt hat. Alle Testverfahren können, ohne vollständige klinische Abhandlung durch einen Arzt, keine Ergebnisse nachweisen, wie tausende Wissenschaftler und Ärzte bestätigen. Alle Masken sind gemäß ihrer Hersteller gegen Viren ungeeignet und zudem bei längerem Gebrauch gesundheitsschädlich, was vor allem Kinder unter 14 Jahren betrifft. Rechtlich bedeuten die aktuellen Maßnahmen: Ein indirekter Zwang für eine Maßnahme ist juristisch gesehen ebenso als strafbare Nötigung zu bewerten, wie ein direkter Zwang.
    Hier gibt es für alle, die die Genspritze ablehnen einen Ausweg, den müsst ihr nur gehen. Es ist eine internationale Weltanschauungsgemeinschaft Wissen und Weisheit
    (wissenundweissheit.com).
    Sie baut zurzeit ein neues Verwaltungsgebiet auf und jeder der Interesse hat kann mithelfen.

    *http://www.welcometofreedom.at/antwort-vom-bundespraesidenten-auf-die-frage-ob-oesterreich-eine-firma-ist/

    • Inukai Genpachi 26. Januar 2022 at 8:45

      wissenundweissheit.com überzeugt mich nicht.
      Warum soll man die eigene Dokumente als Anhang zusenden? Datenkrake?

      Ich halte lieber zur AMTR-Synode, die scheinen mir etwas fester im Wissen zu sein…
      Bei Fragen, meine Email ist mein Name (Genpachi) bei Gmail.

  5. Tatjana 22. Januar 2022 at 11:41

    Die zusammenarbeit mit China färbt ab und ist bereits befallen. Willkommen China Gesetzt in Deutschland!

  6. Dr. med. Hans-Jörg Rechtsteiner 22. Januar 2022 at 8:23

    Bitte Tippfehler korrigieren:

    Die neuen Zusätze im Gesetz sollen bis 31. Jänner 2024 laufen, d.h. bis dahin zementiert Österreich seine Vorreiterrolle als hysterisch-faschistischer Hygienestaat. [anstatt: faschistische]

    Nun sollte auch jenen, die bislang gedacht hatten, es würde sich um die Bekämpfung einer medizinischen Krise handeln, die Augen öffnen, wir sind in Österreich bereits mitten drinnen im hysterisch-faschistischen Hygienestaat, der ganz offen mit Masseninhaftierungen und Gängelungen droht und wohl Massenvertreibungen provoziert. [anstatt: faschistische]

  7. Margit Ithaler 21. Januar 2022 at 22:55

    Da wird einen schlecht. Ganz ehrlich, es sollten alle die Arbeit niederlegen, schau ma mal was die Regierung ohne Steuern dann machen. Ist nur mehr erschreckend.

  8. Taktgefühl 21. Januar 2022 at 21:37

    Woher weiß man, daß man mit „Covid-19“ infiziert war und nicht mit irgendeinem Coronavirus? Denn irgendein Corona-Virus steht nicht zur Debatte!

    Und woher wissen die Pharma-Apostel, daß es sich bei “Delta” und “Omikron” um Sequenzen (Abfolgen) von Covid-19 handelt und nicht um irgendeine Abfolge irgendeines Corona-Virus, oder sogar um ein neues Corona-Virus?

    „Ständige Veränderungen: Forscher haben bei Genanalysen schon hunderte Mutationen beim Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen – bei einer davon verschwanden sogar gut 80 RNA-Basen auf einmal.“ scinexx Mai, 2020

    Im Laufe des Jahres 2020 hat sich Covid-19 laut der GISAID-Datenbank “mehrtausendfach” verändert. Im Laufe des Jahres 2021 sollten sich die vermeintlichen Sequenzen wiederum mehrtausendfach verändert haben.

    Ist das Ziel, alle Corona-Viren zu bekriegen, oder war das Ziel, Covid-19 zu bekriegen?

    „Corona-Viren“ ist der Familienname, Covid-19 nur der Name eines Mitglieds der Familie!

    Meines Erachtens gab und gibt es Covid-19 gar nicht, denn auf das „SARS-CoV-Virus“ (SARS-CoronaVirus) ist seit 2007 in den USA ein Patent angemeldet.
    „Patent No.: US 7,220,852 B1 Date of Patent: May 22, 2007“

    Warum gibt es für Covid-19 kein Patent? Die Pharma-Branche läßt sich doch sonst kein Geschäft entgehen?
    Es gibt kein „Isolat“ von Covid-19, weshalb es auch keine Sequenzen von Covid-19 geben kann. Und selbst mit “Isolat” stünde die Pandemie auf wackeligen Beinen. Denn daß die Tests, einschließlich PCR und Laboruntersuchungen, die vieltausendfachen Varianten von Varianten mit Siegesgewißheit auf Covid-19 zurückführen können – das halte ich für eine Cowboy-Legende!

  9. Tony Malony 21. Januar 2022 at 19:37

    Masseninhaftierungen wie in Weissrussland oder Kasachstan. Diese vier Wochen im Gefängnis sitzen wir ab, dann schauen wir weiter. Keine Angst Leute, vier Wochen gehen schnell vorbei. Wir sind viele. Beim Haftantritt nehmt’s Spielkarten mit. Wir lachen denen ins Gesicht. Wir lassen uns nicht kleinkriegen.

    • cdecwik 21. Januar 2022 at 21:02

      sie waren wohl noch nie im häfen? die breite der zellen im landerl sind so, dass wenn sie beide arme nach rechts und links ausstrecken, sie die zellenwand mit ihren händen locker berühren und das vier wochen lang. das sind noch zellen aus dem 19. jh., als der absolutismus die demokraten als terroristen bezeichnete und sie brechen wollte..

  10. ga 21. Januar 2022 at 19:11

    @SPQR

    Das dachte ich lange auch, daß sich das durch die realen Fakten erledigen würde. Aber dann hätte es aufgrund der vielen Daten und Studien, die’s schon gibt, schon geschehen müssen (Wie in England, Türkei, Israel, wo ja auch langsam nach und nach der Groschen fällt). Es bleibt also nur: entweder ist das eine Art psychotischer Verdrängungsprozeß oder gezielte, ziemlich unschöne Agenda. Ich glaube angesichts der überschaubaren Professionalität der Handelnden übrigens eher an Ersteres.

    • Charlott 21. Januar 2022 at 21:26

      Die haben viel zu viele Fläschchen geordert. Die sollen jetzt von den Krankenkassen bezahlt werden, der Staat hat wahrscheinlich kein Geld mehr. Wenn die Injektionen keiner mehr will, geht das eben nur mit Zwang.

  11. Hans im Glück 21. Januar 2022 at 17:54

    Die Frankfurter Rundschau weiß folgendes zu berichten:

    “Omikron-Untervariante „BA.2“ bei Geboosterten überrepräsentiert
    Zudem deuten die Daten aus Dänemark laut Ulrich Elling darauf hin, dass die Untervariante „BA.2“ vor allem bei Geboosterten überrepräsentiert sein könnte. Das würde erklären, warum die Infektionszahlen in Dänemark trotz hoher Impf- und Boosterquote weiter steigen.”

    Ja, das würde es erklären. Vielleicht sollten wir mal den Erklärbär in die Parlamente schicken, die über Impfpflichten nachdenken oder sie schon beschlossen haben. Aber diese Gestalten haben sich längst in eine Parallelwelt jenseits von Fakten geflüchtet.

    • SPQR 21. Januar 2022 at 18:52

      Wozu, das erledigt sich von alleine, wenn die Spitalsbetten voll mit “Geboosterten” sind (wir sind auf dem besten Weg dorthin, laut Vlbg. KHBG derzeit 54% VOLLIMMUNISIERTE, Tendenz stark aufwärts).

      Das ist dann halt “lernen durch Schmerzen”. Die einen kapieren es so, die anderen brauchen ein wenig.

      Ich werde das locker auf einer Arschbacke aussitzen.

  12. Michael R 21. Januar 2022 at 17:37

    Was ich nicht verstehe:

    Das österreichische Impfpflicht Gesetz klingt so, als sei mit EINER Impfserie, bestehend aus drei Impfungen, alles erledigt. Zumindest ist das mein Eindruck. Wir wissen aber doch, dass das nicht reichen wird.

    Schon bald kommt der angepasste Omikron Impfstoff und danach womöglich wieder einer. Alle Impfungen bestehen aus jeweils drei Einzel-Impfungen. Ich finde das nicht im Gesetz abgedeckt.

    Umgekehrt braucht man doch jetzt nicht mehr Ungeimpfte mit dem alten Impfstoff gegen das alte Wuhan Virus zu impfen, nur um die Quote zu erhöhen. Man sollte davon ausgehen, dass in zwei Jahren wirklich jede(r) mal mit dem Virus Kontakt hatte und entweder immunisiert ist (durch überstandene Krankheit oder Impfung) oder grundsätzlich nicht anfällig ist (Kreuzimmunität, Blutgruppe 0, …).

    • Schicksalsweber 21. Januar 2022 at 17:51

      Hallo Michael R, darf ich Sie bitten weiter auszuführen, woher Sie die Info haben, dass Blutgruppe 0 grundsätzlich nicht anfällig ist? Ich habe Blutgruppe 0 und das würde mich sehr interessieren. Vielen Dank im Voraus!

    • Sir Som 21. Januar 2022 at 18:54

      @ Michael R: das ist so wie mit den Grippe-Impfstoffen, es wird immer hinterher geimpft, mit der Hoffnung, daß der Cocktail einen gewissen Schutz bietet.

      @ Schicksalsweber: auch ich habe mehrfach im Laufe der vergangenen bald zwei Jahre mehrfach in Artikeln gelesen, daß Blutgruppe Null weniger anfällig sein soll….

    • Michael R 22. Januar 2022 at 2:01

      @Schicksalsweber: Gerne! Das war schon 2020 bekannt. Einfach nach “Blutgruppe 0 Covid” googeln, dann werden Sie einige Treffer bekommen. Gerade war es wieder Thema im Münchnet Merkur online:

      》Für ihre Studie hatten die Grazer Wissenschaftler Daten von 399 Covid-19-Patienten ausgewertet, die wegen der Krankheit stationär behandelt werden mussten. „Unsere Studienergebnisse zeigen, dass Menschen mit der Blutgruppe O eine statistisch signifikant geringere Wahrscheinlichkeit haben, an Covid-19 zu erkranken, als Menschen mit der Blutgruppe A, B oder AB“, erklärte Thomas Wagner in einer Pressemitteilung der Med Uni Graz: „Die Blutgruppe AB hingegen wurde bei Infizierten und an Covid-19 erkrankten Menschen signifikant häufiger festgestellt“.《

      (Quelle: “Blutgruppe 0 als Viren-Blocker und AB als Corona-„Super-Empfänger“? Studie sorgt für Aufsehen”
      Merkur, Erstellt: 21.01.2022, 21:29 Uhr)

    • Berliner 22. Januar 2022 at 11:09

      Hallo Schicksalswerber,

      anbei ein aktueller Link aus der Tagespresse, welche Ihre Nachfrage aufgreift:

      https://www.merkur.de/leben/gesundheit/blutgruppe-0-corona-gruppe-ab-viren-abblocken-ansteckungsgefahr-krankheit-verlauf-zr-91248445.html

      Viele Grüße.

  13. Peter1 21. Januar 2022 at 17:34

    Ich glaube, die haben eine Wut auf ihre Bevölkerung, weil diese von Anfang an nicht so richtig mitmachen wollte bei den Massnahmen. Wir wollten partout nicht zum Impfen gehen, und immer haben wir ihnen “Donald Duck” und “Micky Maus”, wohnhaft in Entenhausen auf die Nachverfolgungsformulare geschrieben in den Restaurants..diese Schmach haben sie uns nicht verziehen und jetzt kommt die Retourkutsche..

  14. Michael R 21. Januar 2022 at 17:16

    “… und wohl Massenvertreibungen provoziert”

    Was spricht dagegen, das Land temporär bis Ende Januar 2024 zu verlassen und seine Arbeitsleistung inklusive Steuern wo anders abzuführen? Allerdings sollte man sich natürlich das richtige Ausweichland aussuchen. Deutschland wird bald nachziehen und kommt nicht in Frage, Italien und Frankreich auch nicht. Spanien wäre erst mal eine Option, oder die Tschechei. Ungarn? Alles alte Habsburgische Stammlande, nebenbei bemerkt.

    Wer jung und flexibel ist kann’s doch machen. Wer Rentner ist, auch.
    Einen besseren Protest, der den Staat auch noch richtig Geld kostet, kann es doch gar nicht geben. Und der Staat ist einen “gefährlichen Infektionsherd” los. Win-win, sozusagen.

    • Inukai Genpachi 26. Januar 2022 at 8:12

      Ist eine Möglichkeit, die ich in Betracht ziehe, wenn alle Stricke reißen…

  15. ga 21. Januar 2022 at 17:08

    Immer, wenn man dachte, es geht nicht schlimmer, fällt denen noch was ein.

    Naive Frage einer juristisch Ahnungslosen: was bedeutet das jetzt konkret? Ab wann gültig? Und wie ist der ‘Nachweis geringer epid Gefahr’ jetzt definiert? PCR Test noch gültig? Und wie ist das bei gleichzeitiger Impfpflicht zu verstehen? Vollkommen verwirrt, würde mich über Auskunft freuen, danke!

    • Sir Som 21. Januar 2022 at 18:47

      Die “geringe epidemiologische Gefahr” liegt alleinig im Ermessen des “Gesundheits”-Ministers.

      Ein Ermächtigungsgesetz de facto…

  16. Gast22 21. Januar 2022 at 17:07

    Wenn sich alle für die Haftstrafe anstelle der Geldstrafen entscheiden, ob dann die Gefängnisse ausreichen werden? Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen. Und wie oft darf man eingesperrt werden?

    • Sir Som 21. Januar 2022 at 18:42

      “Haftstrafe” ist das letzte Mittel. Vorher gibt es Lohnpfändung, Pfändung Ihres Hab und Guts, bzw wenn sie eine Immobilie besitzen, einen Eintrag ins Grundbuch.

      Ein faschistoides Regime, daß eines Tages der gerechten Strafe zugeführt werden wird. WIR werden nicht vergessen, wer Teil des Systems war!

    • Hanna 21. Januar 2022 at 19:48

      »Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen.« –

      Ich würde es NICHT darauf ankommen lassen. Weder eine Zwangsstrafe – iSv Erpressungs- oder Schutzgeld – zu zahlen noch eine sog. “Ersatzfreiheitsstrafe” anzutreten (was im Übrigen nicht im Ermessen des Betroffenen liegt).

      Ich würde auf alle Fälle FRISTGERECHT gegen betreffende Strafverfügung EINSPRUCH erheben!

      Damit tritt eine Hemmung ein, so daß weitere solcher Strafverfügungen NICHT mehr erlassen werden dürfen -> Es darf keine weitere Bestrafung wegen 1 Delikt – hier: Verweigerung, sich C-“Impfung” zu unterziehen – geben. Dies wegen des Verbotes doppelter Bestrafung:

      Artikel 4 des 7. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art 4 7. ZPMRK) sieht ein Doppelbestrafungs- + Doppelverfolgungsverbot vor:

      Wegen ein- und DERSELBEN SACHE darf der Staat

      1.) nicht zwei Mal bestrafen, und auch
      2.) nicht in zwei (verschiedenen) Verfahren verfolgen.

      Das ist Inhalt des prozessualrechtlichen Prinzips »Ne bis in idem« = »Nicht zweimal in derselben Sache«. Was selbstverständlich auch für Verwaltungsstrafverfahren gilt.

    • Christiane 21. Januar 2022 at 21:27

      die Haftstrafe kann man sich nicht aussuchen, bei Nichteinbringung der Geldstrafe wird angeblich Haft verhängt.

    • chisum 1. Februar 2022 at 8:49

      rechnungshof bericht letzte woche §” skandal bundesregierung hat langjährige verträge für 11 asyllager”

      die asyllager, 11 stück….werden die isolationslager.
      VErstanden?

  17. magerbaer 21. Januar 2022 at 16:37

    Soweit dieser Terrorismus nur auf Behauptungen basiert und von der Justiz nicht in die Beweispflicht genommen wird, ist es Zeit für selbstdenkende Verfassungsschützer, Verfassungsklagen, internationale Gerichtshöfe usw .

  18. Bernd 21. Januar 2022 at 16:35

    –► ich habe eine Corona-Petition eingereicht die weiter ausgreift , am 27.12.21 beim Bundestagspetitionsausschuss und seit 13.01.22 bei Open-Petition, um keine Zeit zu verlieren.
    openpetition( . )de/petition/unterzeichner/eine-neubewertung-und-neuausrichtung-der-aktuellen-covid-19-massnahmen
    Ich habe schon oft versucht, zu erklären, worum es mir hier eigentlich geht. Ich weiß, es gibt viele Petitionsskeptiker, deshalb nochmal einen Einblick in meine zugegebenermaßen größenwahnsinnigen Phantasien.
    Natürlich will ich, dass die einzelnen Punkte meiner Petitionen behandelt werden, aber es geht mir auch noch um etwas Anderes.
    Die Bundestagspetition hat mittlerweile ein Aktenzeichen, ist aber noch in der Bearbeitung, was dauern kann. Würde sie angenommen, wird es richtig ernst. Dann habe ich 4 Wochen Zeit, um 50.000 Unterzeichner zu finden, aber so weit sind wir noch nicht.
    Mit dieser Petition hier bei Openpetition will ich den Zeitvorlauf nutzen, um möglichst viele aufmerksam zu machen, und für den Fall vorzuarbeiten, dass die Bundestagspetition entweder angenommen wird oder auch nicht.
    Würde ich dann erst anfangen, für diese “Werbung” zu machen, wäre es wohl zu spät.
    Ich träume davon, dass alle mir und euch bekannten Organisationen/Gruppierungen/Vereinigungen und Initiativen, Organisatoren von Spaziergängen/Demos und was uns noch so einfällt, hierüber informiert werden.
    Ich träume davon , man könnte es bewerkstelligen , dass ALLE die z.Zt. auf die Straße gehen – verteilt über ganz D und ignoriert oder diffamiert durch die Berichterstattung – EINE und dieselbe Petition unterzeichnen würden .
    DIESE Zahl – nicht verteilt über ganz D , sondern an einem Zeitpunkt am selben Ort , nicht hier ein paar tausend und da ein paar tausend – könnte dann weder diffamiert noch ignoriert werden .
    UND DER EINFACHSTE WEG , ALLE AN EINEM ORT ZUSAMMEN ZU BRINGEN IST NUN MAL SO EINE PETITION. Ich jedenfalls habe keinen Weg gefunden, online eine verifizierbare Unterschriftenaktion die auch vom Bundestag akzeptiert werden würde, durch zu führen.
    Es gibt wie viele Ungeimpfte (8-9 Millionen), Geimpfte, denen das mittlerweile alles auch zu weit geht.
    Und ab hier brauche ich eure Hilfe .
    Wenn Ihr Kontakt zu Organisationen/Gruppierungen/Vereinigungen und Initiativen, Organisatoren von Spaziergängen/Demos usw. habt, mit denen Ihr reden könnt, tragt ihnen diese Idee vor.
    Wenn von diesen an die jeweiligen Mitglieder auf diese Petition/en hingewiesen werden würde, wäre das ein Riesenschritt.
    Aus diesen Gesprächen entstehendes Feedback an mich kann nur von Vorteil sein. Das Ganze ist entweder machbar, dann muss es versucht werden, oder nicht, dann verläuft die ganze Geschichte so oder so in den nächsten Wochen im Sande, und ihr seid wieder von mir erlöst.

    PS: Dasselbe hätte man auch mit den beiden anderen bereits vom Petitionsausschuss angenommen Petitionen (nicht von mir eingereicht) machen können. Liebend gerne hätte ich für die Werbung gemacht, statt selbst hier herum zu eiern. Aber zum Einen sind sie bereits kurz vor Ende der Zeichnungsfrist (Quorum von 50.000 bei beiden bereits überschritten), und ich habe erst vor ein paar Tagen Kenntnis davon erlangt, und zum Anderen decken sie auch nur jeweils einen kleinen Teilbereich meiner doch recht umfassenden Petition ab .

  19. Alfons Zitterbacke 21. Januar 2022 at 16:07

    Jetzt drehen sie endgültig durch.

  20. MarcoM 21. Januar 2022 at 16:02

    Wenn ideologische Verblendung (die ganzen Pseudolinken!) auf unfähige, nicht eigenständig agieren könnende Berufspolitikern, Karrieristen und Opportunisten trifft – dann hat man die perfekte Mischung zur Durchsetzung der Interessen einer kleinen aber mächtigen Elite (man muss es nur mit schönen Worten tarnen – Solidarität, Rettung der Omi, Rettung der Menschheit, Rettung der Welt, Rettung des gesamten Universums).

  21. Jens Tiefschneider 21. Januar 2022 at 15:55

    Bei euch regieren ja noch schlimmere Verbrecher als bei uns. Noch.

    • Helga Kühberger 21. Januar 2022 at 18:46

      Ich versteh alles nicht mehr. Was ist mit unserem schönen Österreich passiert. Man hört jeden Tag furchtbare Meldungen. Schön langsam können wir alle nicht mehr. Hab schon in der engeren Verwandtschaft, die Suizid Gedanken haben

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