
Stellungnahme zur Verlängerung des Epidemiegesetzes bis 30.6.2022
Im Parlament liegt ein Änderungsantrag für die Verlängerung des Epidemiegesetzes. Dieses ist mit Ende 2021 abgelaufen und soll nun bis 30. Juni 2022 verlängert werden. Stellungnahmen können noch abgegeben werden und existierenden Stellungnahmen kann man noch zustimmen.
Von Dr. Peter F. Mayer
Mit dem Antrag zur Änderung des Epidemiegesetzes §3a wird lediglich das Datum des Auslaufens vom 31.12.2021 auf den 30.6.2022 abgeändert. Nach meiner Meinung ist dieses Gesetz eines der schädlichsten überhaupt, die wir haben. Es wurde benutzt um Rechtsstaat und Demokratie praktisch zu zerschlagen.
Es wird damit ermöglicht, dass inkompetente Bürokratien und Politiker mittlerweile seit zwei Jahren mit Verordnungen regieren, die rücksichts- und evidenzlos Grund- und Menschenrechte abschaffen oder zumindest drastisch einschränken. Die Gerichte inklusive dem Verfassungsgerichtshof sind entweder nicht willens oder nicht in der Lage die Bewohner des Landes vor der völligen Willkür der Behörden und Regierungen zu schützen.
In Ländern wie in Spanien können die Obergerichte schikanöse, sinnlose und überschießende Maßnahmen der regionalen Regierungen und Behörden wirkungsvoll einschränken. Viele Regionalregierungen, wie etwa jene auf den Kanaren, sind bereits dazu übergegangen vor Erlassung einer einschneidenden Verordnung um Prüfung durch das zuständige Oberste Gericht zu ersuchen. Und viele Maßnahmen die ohne Evidenz Grundrechte beschnitten hätten, wurden abgelehnt oder gekippt.
Das ist bei uns nicht möglich, deshalb müssen alle Gesetze abgeschafft werden, die dieses den Grund- und Menschenrechten widersprechende Regieren mit Verordnungen ermöglicht.
Daher meine
Stellungnahme zum Epidemiegesetz
“Das Epidemiegesetz ist ein toxisches Gesetz, das den Rechtsstaat schwer beschädigt, indem es das Regieren durch Verordnungen ermöglicht, die reihenweise vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden und werden. Ein Gesetz, das ein Regieren durch Verordnungen außerhalb der Verfassung ermöglicht, muss ersatzlos gestrichen werden.
Es gibt mehr als genug wissenschaftliche Erkenntnisse, die die getroffenen verfassungs- und rechtswidrigen Maßnahmen auch als medizinisch völlig unsinnig entlarven. Vor allem angesichts der nun dominierenden Variante Omikron ist SARS-CoV-2 von seinen wesentlichen Charakteristika den schon seit Hunderten Jahren endemischen humanen Coronaviren gleichgestellt. Von Pandemie oder medizinischen Notstand kann keine Rede mehr sein.
Daher muss dieses Gesetz ersatzlos gestrichen werden.”
Zwei bereits existierende Stellungnahmen möchte ich hier noch erwähnen:
“Da bereits durchgeführte Änderungen dieses Gesetzes fragwürdig waren und der Verfassungsgerichtshof entweder nicht willens oder in der Lage war, Konflikte mit zugesicherten Grundrechten österreichischer Bürger neutral zu bewerten, ist jede Verlängerung, egal ob gesamt oder in Teilen, grundsätzlich abzulehnen.”
Und hier die Stellungnahme, die bisher die meisten Zustimmungen hat:
“Verlängerung weitere 6 Monate abzulehnen. Vernünftiges Umgehen mit wohl endemischem Atemwegsvirus. Varianten werden immer wiederauftreten, vor allem saisonal und führen zu milderem Verlauf. Bereits untolerierbarer Schaden durch falsche Coronapolitik (Wirtschaft, Kollateralschäden, psychisches Kindeswohl etc.) Schwedischer Weg doch nicht gescheitert? Siehe auch offizielle Vergleichszahlen europäischer Länder bezügl. Durchimpfungsrate und Inzidenz, wohl auch Ministerien bekannt und widersprüchlich zum angedachten Impfzwang
Endlich Rückkehr zur Normalität, anstatt hysterischer Panikmache; sinnvoller Schutz für ältere Menschen; Auf freiwilliger Basis kann jeder Masken tragen, testen, sich zu Hause einschließen und möglichst nicht singen.
Spaltung der Gesellschaft bereits drastisch, läßt sich durch wohlmeinende Schwurbelei nicht mehr wegreden. Nur ein endgültiges Aus für den Ausnahmezustand mit anzuzweifelndem Grund kann die Menschen in Österreich wieder einen und ihnen das Vertrauen in die Regierung und den Glauben an die Demokratie zurückgeben. “
Alle aktuellen News im TKP Telegram Channel
Unterstütze unabhängigen Journalismus mit einer Spende via PayPal
ARGE DATEN: Gesundheitsminister plant Privatisierung der Arzneimittelzulassung
Ursachen für Verringerung der Immunität durch jede weitere Impfdosis
Impfpflichtgesetz als Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen
Stellungnahme zum Initiativantrag von ÖVP/Grüne zum Covid-19-Impfpflichtgesetz
18 Kommentare
Comments are closed.
Kehrt endlich um zu einer vernünftigen Normalität. Hört endlich auf mit dieser hysterischen Angst und Panikmache. Mit dieser Spaltung die dadurch hervorgerufenen wird Hass und Zwietracht gesät.Da die Politiker vom Volk gewählt wurden haben sie auch für ALLE Bürger und Bürgerinnen einzustehen ohne jemanden zu Diskriminieren und auf ALLE Menschen dieses Landes zu hören…Ungeimpfte Genesende ung Geimpfte
Es ist davon auszugehen, daß das HOHE HAUS am 30. Juni 2022 mit der Verlängerung verschiedener bestehender Regelungen die Weichen zur Fortführung der Corona-Politik samt bekannter Maßnahmen auf Grün stellen wird und den ermächtigten Ministern weiterhin große Machtfülle überlässt – mittels Verordnungen nach Belieben schalten und walten zu können, ohne Beteiligung der vom Volk zu ihrer guten Vertretung gewählten NR, somit am Volk vorbei.
Da am 30. Juni 2022 nicht nur im EPIDEMIEGESETZ sehr viele COVID-Bestimmungen außer Kraft treten werden, sondern im COVID-19-Maßnahmengesetz auch die §§ 1-14 – alle Bestimmungen des COVID-19-MG (s. http://www.ris.bka.gv.at, Bundesrecht) –, habe ich heute ein paar Regelungen betreffend »Schutzimpfung gegen COVID-19« angeschaut.
Folgende Normen nehmen Bezug auf »Schutzimpfung gegen COVID-19«:
§ 1 Abs 5a Z 1
»Von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne des Abs. 5 Z 5 ist in Bezug auf Personen auszugehen, für die nach dem Stand der Wissenschaft auf Grund 1.) einer SCHUTZIMPFUNG gegen COVID-19, (…)«
§ 1 Abs. 5c Z 1
»Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung nähere Vorschriften über 1.) die an die SCHUTZIMPFUNG und an durchzuführende Tests zu stellenden Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Intervall,Qualität und Modalität der Durchführung, (…)
§ 1 Abs. 7 Z 4a
»Die Bewertung der epidemiologischen Situation hat insbesondere anhand folgender Kriterien zu erfolgen: (…)
4a.) DURCHIMPFUNGSGRAD der Bevölkerung und insbesondere der Angehörigen jener Bevölkerungsgruppen, die nach der jeweils verfügbaren Datenlage ein überdurchschnittlich hohes Risiko schwerer Krankheitsverläufe mit daraus folgender Notwendigkeit der Hospitalisierung oder intensivmedizinischer Betreuung aufweisen, (…)«
§ 13 Abs. 3a
»… Abweichend von § 82 Z 6 ASchG und § 78 Abs. 4 Z 7 B-BSG kann die Durchführung von COVID-19-SCHUTZIMPFUNGEN zur Pandemiebekämpfung durch Arbeitsmediziner auch ohne Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer oder Bediensteten in die Präventionszeit (§ 82a ASchG und § 78 B-BSG) eingerechnet werden. (…)«
Daß der coronale Fernreisezug des hoheitlichen Veranstalters nicht am 30. Juni 2022 endet, wenn es nach der Bundesregierung geht, daran besteht kein Zweifel. Das Festhalten am sog. Impfpflichtgesetz, de fakto Experimentzwang-Gesetz, ist nur noch Bestätigung des undemokratischen Veranstaltungsplanes des zunehmend totalitärer agierenden Kollegiums.
Am 24.06.2021 verlautbart http://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/J2021/158Finanzausschuss.shtml,
»Österreich will zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Jahren 2022 und 2023 42 Millionen Impfdosen beschaffen. Für die dafür notwendigen Budgetmittel hat der Finanzausschuss des Nationalrats nun grünes Licht gegeben. Demnach sollen insgesamt 841,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.«
Für 2024 scheint es noch keine Bestellung zu geben. Die C-Krise sieht man wohl bis ins Jahr 2024 prolongiert, zumindest berichtete kürzlich u.a. das regierungsnahe Medium oe24: »Pfizer-Forscher: Pandemie dauert noch bis 2024«.
Umso wichtiger, daß möglichst viele österreichischen Einwohner via Bürgerbeteiligung ihre persönliche Ansicht äußern – zu aktuellen und auch weiteren coronalen Gesetzesvorhaben, klare Stellung beziehen. Diese Form der demokratischen Beteiligung ist derzeit – angesichts der seit bald 2 Jahren im Nationalrat bestehenden Situation – eine besonders wesentliche demokratische Weise der Mitwirkung.
Bevor hier die spanische Rechtsstaatlichkeit gefeiert wird, möchte ich doch dazu raten, sich die dortigen Ereignisse nicht nur der letzten paar Wochen, sondern über einen längeren Zeithorizont anzuschauen und sich in Erinnerung zu rufen, dass eben nicht vor zwei Wochen eine neue Regierung ins Amt gekommen ist. Ich würde sagen, dass z.B. die Basken und die Katalanen keineswegs begeistert sind von diesen Leuten.
@Stephan Geue
Sie sind ein Hoffnungsträger.
Unsere Bibliotheken sind deshalb voll, damit wir auch in 1492 bei Christoph Kolumbus oder den Mauren beginnen dürfen.
Bequem mit “Wischiwaschi” ist tatsächlich von gestern.
Ich habe in Deutschland eine Corona-Petition eingereicht am 27.12.21 beim Bundestagspetitionsausschuss und seit heute bei Open-Petition, um keine Zeit zu verlieren.
Die beiden Petitionen haben denselben Tenor und Begründung.
Link zur Petition: www(Punkt)openpetition(Punkt)de/petition/online/eine-neubewertung-und-neuausrichtung-der-aktuellen-covid-19-massnahmen
—
Ja, ich weiß. Viele meinen, dass Petitionen ‘sowieso nix bringen’. Aber bitte erst mal reinschauen .
Und selbst wenn meine Petition ihr Maximalziel nicht erreicht, so kann sie trotzdem demonstrieren, dass Bundeskanzler Scholz uns kritische Bürger FALSCH beurteilt.
Denn weder sind wir eine ‘winzige Minderheit’ noch ‘extremistisch’, wie er noch kürzlich behauptete, sondern eine schnell wachsende Gemeinschaft aus allen Bereichen der Gesellschaft, die zunehmend besorgt über die politische Lage ist und die den gleichberechtigten, offenen Dialog will.
Unsere Sorge beruht auf Fakten, die endlich gehört und transparent erörtert werden müssen!
Um das zu erreichen, ist es wichtig, dass möglichst viele die Petition unterzeichnen. Aus welchen Beweggründen auch immer.
Achtung:
Für den Fall, dass meine 1. Petition wider Erwarten doch beim Bundestag angenommen wird, möchte ich Euch bitten, dort noch ► ein 2. Mal zu unterschreiben.
NTV: Das große Rückrudern setzt ein:
“Die Mitglieder des Ethikrats stünden für “Revisionsoffenheit”, und das empfehle sie auch der Politik, sagte Buyx dem Nachrichtenmagazin. “Es kann ja sein, dass sich erneut wichtige Dinge verändern, zum Beispiel, dass unsere bisherige Impfquote bei zukünftigen, harmloseren Mutationen doch ausreicht, um in eine kontrollierte endemische Lage zu gelangen.” Genauso könne natürlich auch das Gegenteil passieren.
Von den derzeit 24 Ethikrat-Mitgliedern hatten sich Ende Dezember 20 für eine Ausweitung der Impfpflicht ausgesprochen und 4 dagegen. Zum Umfang der Ausweitung gab es unterschiedliche Auffassungen: So befürworten 13 der 20, die dafür sind, eine Ausweitung der Impfpflicht auf alle Erwachsenen, die sich impfen lassen könnten. 7 waren dafür, dies auf Corona-Risikogruppen wie Ältere oder Vorerkrankte zu beschränken.”
Das Wort “Revisionsoffenheit” muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ich hoffe die deutsche Justiz zeigt eine solche Offenheit, wenn es darum geht Verantwortliche verantwortlich zu machen im Rahmen des StGB.
“Dieses ist mit Ende 2021 abgelaufen und soll nun bis 30. Juni 2022 verlängert werden.”
Dies stimmt eigentlich gar nicht. Geändert wird nur die Gültigkeit des Paragraph 3a, der nun bis Ende Juni 2022 gültig ist.
§ 3a. (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde ist ermächtigt, dem Bürgermeister den Namen und die erforderlichen Kontaktdaten einer von einer Absonderungsmaßnahme nach Epidemiegesetz 1950 wegen COVID-19 betroffenen Person, die in seinem Gemeindegebiet wohnhaft ist, mitzuteilen, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Person mit notwendigen Gesundheitsdienstleitungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist.
(2) Eine Verarbeitung dieser Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
(3) Der Bürgermeister hat die Daten umgehend unumkehrbar zu löschen, wenn diese für die in Abs. 1 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
(4) Der Bürgermeister hat geeignete Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
(5) § 30 Abs. 5 Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2018, ist im Rahmen dieser Bestimmung nicht anwendbar.
Ansonsten soll das Gesetz unverändert weitergelten.
@ martin
Das ist korrekt, gegenständlich geht sich hier um eine einzelne Norm, die außer Kraft getreten und aktuell nicht (mehr) angewendet werden darf, betr. »Datenübermittlung im Interesse des Gesundheitsschutzes«, betr. von der Bezirkshauptmannschaft in die Quarantäne abgesonderte Personen.
Zum einen ist diese Regelung – deren abgelaufene Gültigkeit nun erneuert und damit der Geltungsdauer vieler iZm COVID beschlossenen EpiG-Normen angepaßt wird – inhaltlich keine Randbestimmung, und weist das Verlängern des Gültigkeitsdatums zudem darauf hin, daß man diese Quarantänepolitik fortsetzen will.
Zum anderen sollte jede Änderung eines Gesetzes, das, wie das EpiG, geeignet ist, Persönlichkeitsrechte zu beschneiden, zum Anlaß genommen werden, öffentliche Diskussionen zu ermöglichen, ob und was und in welchem Umfang hier noch angebracht ist. Bestimmte vom BMG verordnete Maßnahmen, seit 2020 durch das EpiG in einem noch nie dagewesenen Ausmaß ermöglicht, können tief in den gesamten Lebensbereich Betroffener eingreifen, und hier ist – mit Blick auf davon betroffene Grund- und Freiheitsrechte – besondere, erhöhte Sorgfalt erforderlich.
Ich halte es daher für sinnvoll bzw. zweckmäßig, auch wenn “nur” eine einzelne Bestimmung geändert oder verlängert werden soll, dies zum Anlaß zu nehmen, sich der Problematik bewußt zu werden – und auch öffentlich darüber zu diskutieren –, wenn derart großzügig (um-)gestaltete Ermächtigungsgesetze – wie das EPIDEMIEGESETZ – dazu führen, daß überwiegend via Verordnungen regiert wird. Und dies über derart lange Zeiträume, dank Verlängerung auf Verlängerung.
Ich gehe davon aus, daß unsere Volksvertreter ggf. entsprechende Anträge auf weitere Verlängerung von diversen Regelungen im EpiG – etliche laufen per 30. Juni 2022 aus – wieder problemlos genehmigen. Wenn die Regierung das für “alternativlos” hält.
DAS ist die Problematik, nicht, ob die eine oder andere Bestimmung gerade ausläuft. Weil ohnehin verlängerbar, so BR | BMG will, theoretisch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.
Also, das stimmt so nicht.
Es betrifft lediglich:
(18) § 3b samt Überschrift, § 4 Abs. 4, § 5a Abs. 1, 2, 3, 7 und 8, § 5b Abs. 3, § 5c Abs. 2, § 15
Abs. 2 und 9, § 27 Abs. 1, § 28c Abs. 4, § 50 Abs. 11 und § 50c in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 23/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 15 Abs. 2 Z 5 und § 15
Abs. 9 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Es betrifft das Versammlungsrecht in 2 Punkten.
Nachtrag, es geht um Maskentragen bei Versammlungen (Demos).
Ich mochte und mag Boney M. mit “One way ticket to the blues.”
Ich mochte und mag uns, egal ob “Peter”, “Andrea”, “Eva-Maria, “Fritz” …, die hartnäckig die Rückfahrscheine für UNSERE KINDER prüfen.
Das vermeintliche Zuspätsein dabei ist verzeihlich. UNSERE KINDER werden diesen SCHÖNEN MENSCHEN danken, weil DIE KINDER mit sich beweisen, dass es nie zu spät war.
Ein Epidemiegesetz verlängern zu wollen und ein Impfpflichtgesetz dagegen zu bremsen, ist immer HOFFNUNG auf Rückfahrscheine FÜR KINDER zur guten Zukunft, auch wenn ältere Kommunistinnen und Kommunisten dabei dogmatisch und sich widersprechend wirken könnten mit “Vorwärts immer, rückwärts nimmer.” – SO GEHT ES EBEN NICHT.
Könnten wir der SONNE weit genug entgegen fliegen, wir würden verglühen. – WIR TUN ES ABER GERADE DOGMENBEHAFTET UND NICHT NUR SINNBILDLICH.
“Peter”, “Andrea”, “Eva-Maria, “Fritz” … bremsen uns dabei!
Russischer, kommunistischer “Schlager” von 1895/96 “Brüder zur Sonne zur Freiheit” ?
Der Menschen Gesellschaften werden von unwichtigen “Impfpflichten” abstrahieren lernen müssen, um den Begriff der relativen Freiheit neue assoziieren zu können. Mit am Tisch “sitzt” immer die SONNE (Hegels Natur 1), und ein juristisches GESETZ (Hegels Natur 2) ersetzt die Sonne nicht.
DER PARLAMENTE GESETZE BENÖTIGEN UNBEDINGT DAS PASSIERENDÜRFEN DER NATURWISSENSCHAFTLICHEN INSTANZ “SONNE”, UM VOM MENSCHEN ENDGÜLTIG RATIFIZIERT WERDEN ZU KÖNNEN. – Bis zu diesem Zustand könnte die Sonne schneller sein mit UNSERER ALLER NICHTMEHRDASEIN!
Ich danke nochmals posthum dem Astrophysiker Stephen Hawking, er war britischer Europäer, also einer von uns …
Hab ich jetzt richtig gelesen:
Die aktuellen Verordnungen des Gefährdungsministers – wie die martialische 2 G-Kontrolle durch Bereitschaftseinheiten der Polizei – haben im Moment keine gesetzliche Grundlage? All diese für Systemmedien so tollen “Messer-zwischen-den-Zähnen”-Aktionen sind unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ohne gesetzliche Grundlage?
Bitte sagt das den Leuten im Klartext!
Und sind auch nicht die Händler, wenngleich nur für einige Tage, in der Lage, sich gegen die Obrigkeit zu wehren, wenn ihnen 2G ein Gräuel.
Die Verfassung aushebeln und nur dumm sein, das ist wohl ein wenig viel an einem Tag.
@Franz:
Nein, die Händler sind offensichtlich nicht in der Lage. Meine doppelt geimpfte Mutter durfte heute nicht mehr in ein Schuhgeschäft, weil ihr zweiter Stich bereits im Juni war. Schöne, neue Dystopie.
Ich hatte bis jetzt Verständnis für so viele Unternehmen und Freischaffende, aber schön langsam bin ich leider fast soweit, dass ich mich freue, wenn den Unternehmen aufgrund solcher Aktionen (und der dahintersteckenden Angst vor Strafe) die Kunden einfach wegbleiben. Weil erst dann – wenn überhaupt – werden endlich auch diese den Mist nicht mehr mitmachen. Erst, wenn es wirklich an die eigene Substanz geht, steht der Mensch wohl endlich auf.
»… im Moment keine gesetzliche Grundlage?« –
@ Franz M
So schaut’s aus. Kein Wunder, daß diese “Lücke” öffentlich so gar keine Erwähnung findet.
@ Yakari
Das ist diese Woche auch einer Bekannten passiert … danke, Fa. Deichmann.
Für solche Fälle – 0G-Kunden müssen draußen bleiben – bietet sich an, jedenfalls zu fragen, WARUM – “Wo steht denn das??” –, ggf. auch, sich die im betr. Geschäft geltenden “Zugang-verboten-Anordnung” zeigen zu lassen, diese zu photographieren (eine Kopie wird man eher nicht bekommen), und ggf. um Bekanntgabe des Namens der betr. “Auskunftsperson” (Verkäufer/in, Filialleiter/in) zu ersuchen.
Jedenfalls kann gleich auch darauf hingewiesen werden, daß solche “Für-‘Ungeimpfte’-kein-Zugang-Erlässe” mit Sicherheit {wieder} rechtswidrig sind und sich allenfalls, aus daraus erlittenen Schäden (idR Vermögens-) später – nach Aufhebung betr. Verordnung {s. zB 2020, VfGH, reihenweise Aufhebung derartiger Regelungen} – ggf. auch Schadenersatzansprüche ableitbar sind.
Zum “Ausschluss vom Erwerb der notwendigen Güter des täglichen Bedarfes” für resp. gegen “Ungeimpfte”:
http://www.afa-zone.at/allgemein/2-g-im-handel/
– ein Beitrag von RA Dr. Kurt LICHTL
“Die Gerichte inklusive dem Verfassungsgerichtshof sind entweder nicht willens oder nicht in der Lage die Bewohner des Landes vor der völligen Willkür der Behörden und Regierungen zu schützen”
Das ist ja etwas, das unsere Helden der “liberalen Demokratie” in Journaille, Politik und Politik-“Wissenschaft” gerne den “illiberalen Demokratien” wie Ungarn, Polen etc. vorgeworfen haben und lmmer noch vorwerfen: ja, ja, der Balken im eigenen Auge …
Das Epedemiegesetz ist toxisch und gegen die Demokratie! es sollte daher ersatzlos getrichen werden!
Genau deshalb werden wird es die Regierung + SPÖ bis zum Sanktnimmerleinstag verlängern.