Impfpropaganda von Behörden mit fragwürdigen Inhalten

25. Dezember 2021von 7,3 Minuten Lesezeit

In Österreich wollen die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie SPÖ und Neos die generelle Impfpflicht so rasch wie möglich beschließen. Daher ist es nicht uninteressant sich die aktuellen Empfehlungen von Impfkommission anzusehen. Daraus lässt sich ableiten, wie mit einer Ablehnung durch ärztliche Gutachten oder persönlichen Einwendungen umgegangen werden wird.

Von Peter F. Mayer

Zunächst zu den Empfehlungen des Nationalen Impfgremium NIG. Ich habe mir vor allem angesehen,wo es Empfehlungen ohne Zulassungen durch die zuständige Behörde EMA gibt. Gibt es die Zulassung nicht, dann wäre eine Impfung eine so genannte „off label“ Anwendung.

Laut Bundesamt für für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gibt es keine explizite Regelung für die „off label“ Anwendungen. Aber Vorsicht für den Impfarzt: „Off-Label-Use ist grundsätzlich nicht verboten, bedarf jedoch erhöhter Sorgfalts- und besonderer Aufklärungspflichten. Die Verantwortung dafür trägt aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen der behandelnde Arzt.

Mit anderen Worten: Klären Ärztin oder Arzt nicht explizit über diesen Umstand auf, tragen sie auch die Verantwortung. Was aber bei jeder medizinischen Behandlung gilt, da sie grundsätzlich als Körperverletzung gewertet wird. Ist Zustimmung vorhanden, erfolgt die Impfung in Eigenverantwortung des Geimpften.

Der off-label Tsunami

Die Zitierungen sind aus Version 8.0, Stand 23.12.2021.

Erstmals kommt der Begriff im Zusammenhang mit der 4. Dosis vor (Seite 5):

„Mangels wissenschaftlicher Daten ist eine weitere (4.) Impfung derzeit nicht allgemein empfohlen. In Anbetracht einer drohenden Omikron-Welle kann diese jedoch in Hochrisikobereichen (zB. exponiertes Gesundheitspersonal) sowie in systemkritischen Bereichen ab 6 Monaten nach der 3. Impfung angeboten werden. Eine weitere (4.) Impfung soll in diesen Fällen nur nach ärztlicher Individual-Einschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person erfolgen (off-label). Es gibt noch keine Evidenz, dass diese zusätzliche Impfung Infektionen vermeiden kann.“

Ein derartige Evidenz hat es allerdings nie gegeben, das zeigt auch wie das deutsche Paul Ehrlich Institut im Laufe seine Versprechungen modifiziert hat:

Auf Seite 8 werden wir gleich zwei Mal fündig:

„Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei 1., 2. und 3. Impfung ist eine off-label-Anwendung.“

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen:

„… soll ein Impfstoffwechsel angeboten werden (off-label Anwendung). Bei Eintreten einer Schwangerschaft nach der 1. Impfung mit dem 2-teiligen Vektorimpfstoff, wird ein heterologes Impfschema empfohlen. Wird ein heterologes Impfschema angewandt, wird den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten empfohlen, die diesbezügliche Aufklärung inkl. der ausdrücklichen Begründung sowie Zustimmung der zu impfenden Person explizit zu dokumentieren.“

Also, Achtung da kann eine Schadenersatzforderung auftreten, also explizit die Zustimmung dokumentieren, das heißt schriftlich.

Und weiter geht es mit dem Vektorimpfstoff von Janssen:

„… sollen Personen, die mit COVID-19-Vaccine Janssen einmalig geimpft wurden, eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (off-label), dabei soll vorzugsweise ein mRNA-Impfstoff verwendet werden …“

Laut aktueller Verordnungslage läuft der Status als geimpft bei Janssen am 3.1.2022 ab. Um ab 4.1.2022 nicht als ungeimpft zu gelten, muss man sich mit nochmals auf eigene Verantwortung (!) entweder mit Janssen oder irgend etwas anderem spritzen lassen. Geht das schief – Pech gehabt.

Zum Thema abweichende Impf-Intervalle lesen wir:

„Ein Unterschreiten des Impfintervalls von 14 Tagen (off-label) ist aus immunologischer Sicht nicht sinnvoll und daher auch nicht empfohlen.

Bei Überschreiten der oben beschriebenen, maximal empfohlenen Impfintervalle soll die 2. Impfung ehestmöglich nachgeholt werden (off-label).“

Mittlerweile sind wir auf Seite 11 angelangt:

„Die Verwendung eines anderen Impfstoffes bzw. auch Drittimpfungen bei heterolog geimpften Personen sind weiterhin eine off-label-Anwendung, die beispielsweise auch aus logistischen Gründen möglich ist, worüber inkl. Dokumentation aufgeklärt werden muss.“

Und nun geht um die Kinder, die auch die 3. Dosis kriegen sollen, aber wieder off-label. Und zwar wegen der “epidemiologischen Situation”, nicht zum eigenen Schutz. Kinder opfern um Erwachsene zu retten – unethischer geht’s nicht mehr:

„Aufgrund der aktuellen Situation, wird eine 3. Impfung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren derzeit ab 6 Monaten nach der 2. Impfung empfohlen (off-label). … in Ausnahmefällen eine Impfung auch bereits ab 4 Monaten erfolgen (off-label).“

Und wieder Janssen:

„Personen, die mit COVID-19-Vaccine Janssen einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (off-label), …“

Auch bei Schwangerschaft: Impfen, aber off-label auf eigene Verantwortung:

„… die Durchführung ab dem 2. Trimenon empfohlen, dabei soll wie für alle COVID-19-Impfungen in der Schwangerschaft Comirnaty eingesetzt werden (off-label).“

Thema Altersheime:

„Mangels wissenschaftlicher Daten ist eine weitere (4.) Impfung derzeit nicht allgemein empfohlen. In Anbetracht einer drohenden Omikron-Welle kann diese jedoch in Hochrisikobereichen (zB. exponiertes Gesundheitspersonal) sowie in systemkritischen Bereichen ab 6 Monaten nach der 3. Impfung angeboten werden. Eine weitere (4.) Impfung soll in diesen Fällen nur nach ärztlicher Individual-Einschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person erfolgen (off-label).“

Genesene brauchen offenbar off-label auch 3 Dosen:

„Genesene Personen ab 18 Jahren (off-label), bei denen mindestens 2 Impfungen erfolgt sind, und bei denen die oben empfohlenen Intervalle überschritten wurden, sollen eine 3. Impfung ab 4 Monaten nach der 2. Impfung erhalten.“

„Wenn es demnach im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung innerhalb von bis zu 20 Tagen nach der 1. Impfung zu einer SARS-CoV-2-Infektion (PCR-Test) kam, soll ab 4 Wochen nach Genesung die 2. Impfung erfolgen (off-label). Eine weitere, 3. Impfung wird ab 6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen.“

Und nochmal Schwangerschaft:

„Es handelt sich bei der Impfung in der Schwangerschaft noch um eine off-label-Anwendung, auf die dokumentierter Maßen hingewiesen werden sollte.“

Und natürlich sind auch in der Stillzeit Impfungen off-label.

Aus „epidemiologischen Gründen – also um und andere Menschen zu schützen:

„Auf Grund des derzeitigen epidemiologischen Geschehens ist die off-Label-Anwendung der Comirnaty-Formulierung für Erwachsene (Comirnaty 30 Mikrogramm, Impfstoff- Fläschchen lila) bei Nicht-Verfügbarkeit der Kinderformulierung zum Einsatz bei Kindern 5-11 Jahre gerechtfertigt.“

Das macht schon fassungslos.

„Derzeit ist bei Kindern und Jugendlichen von 12-17 Jahren eine 3. Impfung ab 6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen (off-label). …. in Ausnahmefällen eine Impfung auch bereits ab 4 Monaten erfolgen (off-label).“

Seitens der EMA und daher auch beim BASG gibt es bisher 9 so genannte Rote-Hand-Briefe bei denen vor dem doch recht häufigen thrombotischen Verletzungen bei den Vektorimpfstoffen gewarnt wird, während bei den mRNA Präparaten vor Herzmuskelentzündungen gewarnt wird. In dem Dokument vom NIG werden diese jedoch allesamt im Gegensatz zu den Rote-Hand-Birefen als „sehr selten“ bezeichnet. Bei Herzmuskelentzündung wird nur beim Modena Präparat für Personen unter 30 abgeraten.

In der aktuellsten „Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“ auf der Webseite der EMA findet sich seit dem 7.12.2021 folgender Hinweis auf Herzprobleme nach der Impfung:

„Nach der Impfung mit Comirnaty besteht ein erhöhtes Risiko für Myokarditis und Perikarditis. Diese Erkrankungen können sich innerhalb weniger Tage nach der Impfung entwickeln und traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen auf. Sie wurden häufiger nach der zweiten Impfung und häufiger bei jüngeren Männern beobachtet.“

Dem Nationalen Impfgremium in Österreich keine Erwähnung wert.

Das Mitglied des NIG, Prof Herwig ritsch hatte kürzlich einen Vortrag einer Veranstaltung der ÖGIT, in der Mediathek nachsehbar, mit dieser Folie eingeleitet:

Zu Viagra sagt eine im März 2001 erschienene Studie folgendes:

Sildenafil (Viagra) has been linked to 240 deaths (128 verified, 112 unverified) reported to the Food and Drug Administration (FDA) during 7.5 months of availability, and to 522 reported deaths after 13 months of availability.“ (Sildenafil (Viagra) wurde mit 240 Todesfällen (128 verifizierte, 112 unbestätigte) in Verbindung gebracht, die der Food and Drug Administration (FDA) innerhalb von 7,5 Monaten nach der Markteinführung gemeldet wurden, und mit 522 gemeldeten Todesfällen nach 13 Monaten der Markteinführung.)

Also 522 gemeldete Todesfälle binnen 13 Monaten sind nicht unbedingt die vertrauenbildende Empfehlung. Aber wenigsten soll es kein Viagra-Pflichtgesetz geben.

Und dass ein NIG-Mitglied glaubt der Erhalts von Vortragshonoraren sei kein Interessenskonflikt, ist auch unglaublich.

Und das sagt ein Paper des Gesundheitsministeriums

Ebenfalls auf der ÖGIT Seite zu finden sind vom NIG verfasste Empfehlungen des Ministeriums wann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, Version 1.0 vom 9.12.2021. Kurzfassung: Es soll so gut wie immer geimpft werden.

Da die Impfung nach Meinung der Autoren nahezu immer empfohlen ist, ist sie das auch für Schwangere – die Erwähnung, dass das off label ist, erspart man sich allerdings. Eine Vorgeschichte von Thromboembolien ist auch kein Ausschlussgrund, dass es dazu einige Rote-Hand-Briefe gibt wird verschwiegen. Myocarditis ist kein Problem, es sei denn, es ist schon nach einer mRNA Impfung aufgetreten.

Die Rote-Hand-Briefe dazu – egal, die Warnung selbst bei Pfizer in den Unterlagen der EMA – wurscht. Ein Paper von Impfstoff-Verkäufern würde sich nicht anders lesen.

Unglaublich.

Bild von Ambroz auf Pixabay

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19 Kommentare

  1. Petra 26. Dezember 2021 at 20:30

    Ist nicht die Gen-Injektion für Genesene insgesamt off-label? Meines Wissens waren die von den ursprünglichen Zulassungsstudien ausgeschlossen, was ja auch Sinn macht. Mir ist auch nichts über eine Studie an Genesenen bekannt, auch nicht 6 Monate nach Genesung, wäre ja auch schwierig, da eine Wirksamkeit nachzuweisen.
    Wenn ich richtig liege, werden Genesen somit seit Monaten off-label geimpft. Und nun will man tatsächlich diese off-label Spritze an Genesene mittels Impfpflicht obligatorisch machen!? (von der Definition von Genesenen mal ganz abgesehen …) Kann natürlich sein, dass ich da falsch liege.

  2. Oskar Krempl 25. Dezember 2021 at 23:25

    Dass der Kolleritsch keinen Interessenskonflikt sieht, liegt darin, dass er für seine Lobbyistentätigkeit bezahlt sein will (das ist sein Interesse). Das wird er auch, daher hat er auch keinen Konflikt.

  3. Alfred Hell 25. Dezember 2021 at 21:59

    In diesem (unserem) Land ist vieles krank. Ich bin ja auch nicht mehr der jüngste und habe schon viele Geschichten
    aus dem Gesundheitssystem gehört. Wer glaubt, dass er über dem Rechtsweg Schadenersatz einklagen kann, wird
    Ernüchterung erleben. Schadenersatz bekommt man selten, und wenn dann eher Almosen.

    Deshalb wundert es mich nicht, dass Berechtigte das Jaukerl einfach reindrücken. Dass das selbe bei Kindern passiert, erschüttert mich, aber war zu erwarten.

    Wenn man sich die obersten Köpfe dieses Systems ansieht, wundert das nicht.

    In keinem Fall will ich das verallgemeinern. Ich kenne Ärzte, denen ich absolut vertraue, und das sind nicht wenige.

    Da in diesem Bereich eine klar erkennbare Obrigkeitshörigkeit erkennbar ist, sieht es so aus, dass sie nicht viele Freiräume haben.

    Aus dem Papier der NIG lässt sich ja ablesen, dass sie keinerlei Konsequenzen befürchten.

    Das ganze Gesundheitssystem sollte man einstampfen, und neu bauen.

  4. Hans im Glück 25. Dezember 2021 at 19:10

    Man denkt ja jeden Tag: Ich kenne jeden Irrsinn. Schlimmer kann es nicht mehr werden. Und jeden Tag muss ich am Abend feststellen – ich habe mich geirrt.

    “Corona-Impfung: Beschleunigte Zulassung für angepasste Vakzine der Hersteller
    Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) würde ein angepasstes Vakzin eines Herstellers, der bereits über eine Zulassung verfügt, beschleunigt behandeln. Eine klinische Testreihe über die Wirksamkeit mit einer geringen Zahl von Probanden sei ausreichend, heißt es. Das gilt auch für alle künftigen Präparate, denn aktuell ist nicht mal sicher, ob es bei einer vierten Impfung bleiben würde. Bei vielen Infektionskrankheiten sei Boostern schließlich „ein übliches Herangehen“, sagt Modernas Deutschland-Chef Wiegand.

    Auf die Gesundheitspolitik könnten damit noch ganz andere Herausforderungen zukommen. FDP-Chef Lindner regt an, man solle mittelfristig in der Lage sein, „bei Bedarf innerhalb eines Monats die gesamte Bevölkerung boostern zu können“. Das wäre dann tatsächlich eine Meisterleistung.”

    Dass der Lindner vor der Wahl noch völlig andere Dinge vertreten hat? Geschenkt! Aber der Rest!!

    Die Zulassung schenken wir uns dieses mal mehr oder weniger und zukünftig “bosstert” man dann in einem Monat die gesamte Bevölkerung. Vermutlich, weil die Intervalle auf Monatsfrist zusammenschrumpfen.
    Es ist einfach nur noch krank, was in diesem Land abgeht.

  5. Zeitzeuge 25. Dezember 2021 at 18:10

    Ein Bekannter erzählte, er war für eine (weitere) „Impfung“ angemeldet, der dortige Arzt meinte er könne sich aussuchen, den einen (…) oder den anderen (…) „Impfstoff“.
    Er sagte, keine Ahnung, was ist der Unterschied und ersuchte um Aufklärung.
    Er bekam als Antwort (vom Arzt!), naja, das ist wie bei Rot- und Weisswein, die einen mögen den lieber, die anderen den anderen.

    Das ist die österreichische Mentalität, zum Grossteil. Leider.
    Und darum haben wir eine solche Politik, die wir haben.
    Weil die Leute so sind.
    Nicht alle, aber viele, leider.

    Möglicherweise hat ein Grossteil der Ärzte keine Ahnung,
    und Politiker schon überhaupt nicht, was diese Thematik betrifft.
    Dann gibt es Leute, die Befehle ausführen, die aber juristisch ebenfalls keine Ahnung haben.

    Und die Bevölkerung soll für sich selbst Mediziner, Jurist und Journalist gleichzeitig sein ?
    (den Job macht Dr. Mayer… !!!!)

    Eine andere Bekannte meinte, ein Kinderarzt hätte ein Kind nicht aufgenommen,
    weil die Eltern nicht „geimpft“ seien.

    Und am Warnstreik ist ein Mann auf Krücken (!!!) mitgegangen.

  6. Sandburg 25. Dezember 2021 at 13:51

    Widersprüchlich solche Anwendung. Dieser “angeblicher Impfstoff” wurde nie einer klinischen Prüfungen auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit untersucht. Und jetzt soll noch diese unverantwortliche Anwendung erlaubt sein? Gehts noch, Politiker?! Hier wurde nichr einmal eine sorgfältige Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses untersucht noch gibt es Studien darüber. Über ber Risiken und unerwünschte Wirkungen des verwendeten Arzneimittels wird weiter ignoriert. Und so ein Wisch mit 32 Seiten (besonders der Absatz über evtl. Langzeitfolgen evtl. Tod) soll man auf eigene Verantwort Unterschreiben? Nein Danke! Gerdae weil nichts weiter als “Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen” genannt wird. Ja welche? Tod, Herzstillstand, Nervenerkrankunge…? Was ist damit gemeint? Tod sicherlich.

  7. Uschi 25. Dezember 2021 at 12:18

    Ähm, was nützen “Euch” also die Neos?

    Die Retros wären besser gewesen. 😂😷

    • Peter 25. Dezember 2021 at 13:44

      Was an den Neos neu sein soll, frage ich mich auch. Ich kenne ein paar und kann nur sagen, dass es eine snobistisch bis elitär anmutende Partie ist, die eigentlich kein klar fassbares Weltbild vertreten, das sie deutlich von anderen Parteien unterscheidet. Pseudo- liberal..
      Für die sog. „ kleinen“ Leute haben sie jedenfalls nicht viel übrig. Haben auch ein übles Filmchen produziert über die Demos, indem sie ein paar besonders dümmlich wirkende Personen herausgefiltert und als repräsentativ für die Szene dargestellt haben… für mich keine Zukunftshoffnung, sondern eine Stütze des Establishments…

    • Peter 25. Dezember 2021 at 14:07

      .. und dieses „Schweinchenrosa“ als Parteifarbe..

  8. Lorbach 25. Dezember 2021 at 11:46

    Es wird mit allen Mitteln versucht. Krampfhaft versucht. Und jedes Mittel ist Regierung und Anhänger recht.
    Dieses “Off-Label-Use” bedeutet sinngemäß “nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch”. Gemeint ist damit, dass ein Arzneimittel gegen eine Krankheit (in diesem Fall Pandemie die keine mehr ist) eingesetzt wird, für die es von den Zulassungsbehörden keine Genehmigung hat. Nänlich nur Notzulassung. Oder wird jetzt eine Notzulassung als Zulassung durchgehen?

    Und jetzt werden Kindern ein Mittel, das eigentlich nur für Erwachsene zugelassen ist ins Arm gespritzt. Egal ob BioNTech für Kinder die Dosis verkleinert, es bleibt ein Genspritze ohne Wirkung auf das Virus.
    Falls während der Off-Label-Behandlung schwere Nebenwirkungen auftreten, können Ärztinnen und Ärzte unter Umständen haftbar gemacht werden. Vor einer Behandlung mit Medikamenten im Off-Label-Use muss eine Patientin oder ein Patient über die möglichen Folgen und Risiken aufgeklärt werden. So ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, dass die Wirkungen und Nebenwirkungen eines Medikaments in der Off-Label-Anwendung noch nicht ausreichend geprüft sein können. Hier ist alles nicht geprüft und trotzdem wird über unseren Köpfen entschieden.
    Der Mangel an echte Expertinnen und Experten mit den Wissensstand zeigt wie schnell entschieden wird ohne über die Folgen nachzudenken. Meiner Meinung nach hat die Regierung bereits mit der Massenimpfung ein Behandlungsfehler vollzogen.

    Auch der Hersteller muss zustimmen, dass sein Mittel off-label eingesetzt werden kann. Damit erklärt er sich auch bereit, zum Beispiel für schwere Nebenwirkungen zu haften. Wir das BioNTech und Co tun? Bezweifle stark.

  9. Hans H. 25. Dezember 2021 at 11:25

    Unglaublich. Also diese Impfempfehlungen im letzten Absatz sind doch vollkommen irre. Unethischer und fahrlässiger geht es wohl nicht mehr. Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach ist da der Straftatbestand der grob fahrlässigen Körperverletzung glasklar erfüllt. Die Verantwortlichen für dieses Schreiben gehören vor Gericht gestellt.

    • Michael R 25. Dezember 2021 at 11:56

      Vor Gericht gestellt? Vor welches Gericht denn? Glauben Sie ernsthaft noch daran, dass irgendein Gericht Ihre (richtige!) Auffassung vertreten und in Ihrem Sinn entscheiden wird? In Deutschland können Sie sich inzwischen bis zum BVerfG hochkämpfen, Sie werden auch dort kein Gehör finden. Vermutlich wird Ihre Klage nicht mal angenommen.
      Wenn Sie der Impfpflicht entgehen wollen, bleibt nur Österreich, respektive Deutschland zu verlassen. Je früher Sie das einsehen, desto besser für Sie. Es könnte der Zeitpunkt kommen, wo Ihnen auch das noch unmöglich gemacht wird.

    • Taktgefühl 25. Dezember 2021 at 17:43

      Es geht nicht um Glauben, bei einer Klage geht es auch darum, Öffentlichkeit zu schaffen.

      Mit einem Crowdfunding könnten wir schnell genug Geld zusammenbringen und auf Erpressung, Nötigung, Körperletzung klagen. Wir suchen uns eine Horde der bösartigsten Anwälte, die für Geld alles tun, und gehen bis zum Obersten Gerichtshof in Den Haag.

      Wenn Politikern, Ärzten Journalisten eine Strafanzeige auf den Schreibtisch flattert, wird die das schon beeindrucken.
      Wir brauchen nicht viel Geld. Und können langen durchhalten. Klagegründe gibt es genug.

      Wir brauchen dem Ganzen auch nicht mit Aktenbergen auf die Spur zu kommen. Das dauert alles viel zu lange. Wer im Fernsehen hetzt oder zur Erpressung auffruft, kriegt eine Strafanzeige.

    • Inukai Genpachi 28. Dezember 2021 at 11:54

      “Wenn Politikern, Ärzten Journalisten eine Strafanzeige auf den Schreibtisch flattert, wird die das schon beeindrucken”.

      Die Korrupten kriegen das nicht mal mit, schon bei der Staatsanwaltschaft wird das Anliegen abgeschmettert.

      Andere Geschütze sollen her.

  10. Tatjana 25. Dezember 2021 at 11:22

    Hier wird fälschlicherweise von vollständigen Impfschutz gesprochen, der kein Impfschutz bietet wie wir es bereits erleben.
    Off-Label-Anwendung ist nichts als ein Heilversuch ohne eine Überlegung. Das nennt man auch “Rechtliche Grauzone” und da machen sich Ärzte, Regierung und Co strafbar. Es gibt Menschen in Deutschland, die es eigentlich per Gesetz nicht geben dürfte. Der Aufenthalt dieser Menschen ist nicht legal, da ihnen dazu die notwendigen Papiere fehlen. In vielen Fällen bereits bekannt.
    Was die sogenannte Impfung nicht geschafft hat wird mit allen Mitteln und koste was es wolle mit eine mörderische “Off-Label-Anwendung” versucht. Eine Behandlung mit Medikamenten, die noch nicht zugelassen sind (Covid19 Notfallzulasseung mit Nebenwirkungen) und die keinen Schutz bieten ist unverantwortlich und geht zu weit.
    Dabei werden bei vielen Menschen eine Injektion verabreicht, die praktisch keine Zulassung (nur Notfallzulassung) hat, und auch nicht für alle Menschen geeignet sind.
    Was bedeutet es eigentlich und welche Konsequenz hat das? Das “Off Label” bedeute, dass der Impfstoff, der verwendet wird, noch “nicht offiziell zugelassen ist, und zwar für diese konkrete Anwendung” und für eine bestimmte Altersgruppe bei Kleinkindern.
    Jedoch wurden diese Kinder mit off-label Anwendung mit BioNTech geimpft.
    Die Stiko kann eine Meinung sagen, aber die hat keinerlei rechtliche Bindung. Und jede Verabreichung außerhalb des vom Hersteller vorgegebenen Impfschemas ist ein Off-Label-Use. Auch im Falle des Off-Label-Use kann jedoch eine Haftungspflicht für das Pharmaunternehmen bestehen. Egal wie schön die Worte gewählt werden, ob Booster (nichts als die 1 und 2. GenImpfung wird Booster als Auffrischung benannt) oder Off Label. Entkleidung dieser Wörter entlarven die Wahrheit.
    Im Gesetzbuch steht… Nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AMG haftet das Pharmaunternehmen, wenn es beim “bestimmungsgemäßen Gebrauch” zu einem Schaden kommt. Der “bestimmungsgemäße Gebrauch” ist aber nicht allein auf den Einsatz im Sinne der Zulassung beschränkt. Nach § 28 Abs. 3a kann der Arzneimittelhersteller nach der Zulassung beispielsweise zu Anwendungsbeobachtungen verpflichtet werden. Ein Unternehmen haftet dann auch, wenn es von der regelmäßigen Anwendung außerhalb der Zulassung hätte wissen und entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen hätte ergreifen können.

  11. Hans H. 25. Dezember 2021 at 10:15

    Währenddessen kommen weiter gute Omikron-Nachrichten aus Dänemark. Das dänische SSI hat am 24.12. einen neuen Omikron-Report verfasst. Da sind mittlerweile 27.000 Omikron-Infektionsfälle verzeichnet (im alten vom 20.12. waren es noch 18.000)
    https://files.ssi.dk/covid19/omikron/statusrapport/rapport-omikronvarianten-24122021-w95k

    Trotz 9.000 Omikron-Infizierten mehr, sind die Zahlen der Hospitalisierten (35) und Intensivpatienten (<5) aber exakt gleich geblieben. Todesfall gibt es nach wie vor keinen.
    Flapsig könnte man da reimen: "Für diesen Huster, brauchma sicher keinen Booster".

    Unverändert ist nämlich, dass sich überdurchschnittlich viele Geimpfte anstecken, denn 90% der Omikron-Infizierten sind in Dänemark geimpft oder geboostert.

  12. Bergfan Max 25. Dezember 2021 at 9:05

    unfassbar, dass es Ärzte oder sonstige Mediziner gibt, die angeblich einmal einen Eid (Nürnberger Kodex) abgelegt haben, diesen EId, wenn es um Kohle geht, offensichtlich vergessen bzw. dokumentieren das dieser Eid für A…und F…ist.

  13. qwert 25. Dezember 2021 at 7:57

    Sind die Hersteller mit einer off-label Anwendung nicht total fein raus?
    Obwohl sie sich in den Verträgen ohnehin mit entsprechenden Klauseln abgesichert haben, hätte man diese vielleicht noch irgendwie anfechten können.
    Wenn aber nun das von ihnen hergestellte Produkt nicht entsprechend ihrer Empfehlung verabreicht wird, dann sind sie doch sicher in keinem Fall haftbar wenn sich in weiterer Folge aus der Anwendung Probleme ergeben.
    Von den Impfärzten wird nichts zu holen sein, die gehen im Zweifelsfall in Privatkonkurs.
    Sehr clever gemacht.

    • quantumonly 25. Dezember 2021 at 12:23

      Alternativheiler werden auch von der Ärztekammer ausgebildet wie in der letzten HUMAN des Magazins der Ärztekammer nachzulesen ist.

      Früher waren das die Scharlatane die Heilung mit Schlangenöl und Aderlaß versprachen.

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