
Rechtsanwälte für Grundrechte: Lockdown neuerlich rechtswidrig
Im Osten Österreichs gilt ein Lockdown für Niederösterreich, Burgenland und Wien bis 11. April, der nun angeblich sogar bis 18. April verlängert werden soll. Die Daten geben dafür überhaupt keine Begründung mehr her und rechtlich ist absolut nichts mehr davon gedeckt.
Tatsache ist, dass vor allem in Wien enorm viel getestet wird. Großstädte eigenen sich dafür ja ganz besonders, weil es viele große Betriebe gibt und die Menschen es auch nicht allzu weit zur nächsten Teststraße haben.
Dazu kommt noch, dass der Wiener Gesundheitsdienst sich bei der Auswertung der Tests nicht an die Empfehlungen der WHO hält und Personen mit extrem hohen Zykluswerten, die definitiv keine Infektion mehr anzeigen, in Quarantäne schickt und damit auch die „Inzidenzen“ künstlich aufbläst. Hier das Beispiel, das mir aus dem Leserkreis zugegangen ist:
Das wird noch dazu im Auftrag der Stadt von einem Großlabor gemacht, das auch mit der Wiener Ärztekammer Probleme hat, wie die Die Presse zu berichten wusste. Tatsächlich sind so hohe Ct Werte der Beweis, dass keine Infektion vorliegt.
An dieser aus den Daten der AGES erstellten Grafik sehen wir, dass die Positivitätsrate nach einem Höhepunkt im November seit einigen Wochen sich konstant auf dem Niveau des vorigen Sommers bewegt. Also genau so wie im Sommer 2020 besteht jetzt kein Grund mehr für irgendwelche Maßnahmen inklusive der Maskenpflicht, die umgehend abgeschafft werden müsste.
Die rechtliche Beurteilung
Rechtsanwalt Michael Brunner schreibt auf der Seite der „Rechtsanwälte für Grundrechte“:
„Das Verlassen des privaten Wohnbereichs nach § 5 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz kann nur zu bestimmten Zwecken eingeschränkt werden, sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerter Notsituationen zu verhindern, und Maßnahmen gemäß §§ 3 und 4 (Betretungsverbote von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten) nicht ausreichen.
…
Die vom Gesetz geforderte Unerlässlichkeit zur Verhinderung eines drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerter Notsituationen, wobei mit gelinderen Mitteln nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann bei evidenzbasierter Beurteilung der Faktenlage nicht angenommen werden. Es droht weder ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems noch liegt ein Notstand als Situation, in der ein Staat in bedrängender Gefahr ist, vor. Als nationaler Notstand wird als Ausnahmezustand ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden kann.“
Er führt weiter aus, dass nach den Angaben der zuständigen Stellen auch die Auslastung der Spitalsbetten mit „Corona“-Patienten in der Zeit vom 18.11.2020 bis 3.4. 2021 von 7,1% auf 3,4% gefallen ist. Daraus lässt alles mögliche ableiten, ein Notstand jedoch offensichtlich und definitiv nicht.
In den östlichen Bundesländern gibt es 1.164 Intensivbetten, von denen am 5.4. 380 mit „Corona-Patienten belegt sind. Wobei den Daten nicht zu entnehmen ist, ob die Patienten wegen Corona oder einer anderen Krankheit aufgenommen und nur positiv getestet wurden.
Auch auf dem Personalsektor ist kein wie immer gearteter Notstand erkennbar.
Brunner fasst zusammen:
„Nach evidenzbasierter Faktenlage sind die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für einen Lockdown oder weitreichende grundrechtseinschränkende Maßnahmen nicht gegeben, so dass derartige Maßnahmen als gesetz- und verfassungswidrig zu beurteilen sind.
….
Es sind daher in logischer und rechtlicher, evidenzbasierter Konsequenz alle grundrechtseinschränkenden, damit grundrechtsverletzenden Corona-Maßnahmen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“
Der durch Lockdowns und FFP2-Masken angerichtet Schaden ist enorm. Wir sehen auch im Vergleich mit Schweden oder bei den 18 US-Bundesstaaten ohne die Einschränkungen, das diese Maßnahmen überhaupt keinen positiven Effekt haben, wie hier bei den Hospitalisierung von Österreich und Schwaden zu sehe.
Die Menschen weiter einzusperren schadet nur ihrer Gesundheit und es macht den Rechtsstaat kaputt. Warum machen die Regierungen das?
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17 Kommentare
Comments are closed.
Jetzt muss die APA schon einen Faktencheck zum Verwaltungsgerichts-Urteil machen, da hat sich jemand die Finger wund geschrieben: https://science.orf.at/stories/3205811. Finde gar nicht schlecht dass die Polizei in Revision gehen will, auf die Argumentation kann man schon gespannt sein.
Mich würde auch interessieren was ich konkret unternehmen kann, da ich als Dienstleister schon wieder mein Betriebe gesperrt wurde….
Ich möchte endlich wieder in Ruhe und Frieden meiner Arbeit nachgehen…
So viele Verordnungen sind verfassungswidrig und Verstöße gegen die Menschen- und Grundrechte! Und trotzdem werden immer wieder die gleichen Verordnungen erlassen und meistens noch um einiges verschärft. Wie ist das bitte machbar? ich verstehe das nicht!
„Warum machen die Regierungen das?“
Und ebenso irritierend: Warum machen so viele Regierungen das?
Beides wird bestimmt zusammenhängen.
Auffallend ist in jedem Fall der weitgehende Lockstep der Regierungen – zumindest in Hinsicht der medialen Verbreitung des Corowahns (nach innen scheint mir zB Russland wesentlich milder zu reagieren als es deren Außendarstellung, etwa auf RT, nahelegt, China scheint sowieso schon lange Corona als Grund für Selbstbeschränkungen abgehakt zu haben, Japan ist wohl auch eher draußen, Finnland, US-Bundesstaaten, … Es bleiben eigentlich nur ein paar wenige Corowahn-Hardliner-Länder, ua DE und AT, iW Kerneuropa.
Hier wird die Frage auch diskutiert:
https://peds-ansichten.de/2021/04/gates-china-stiftungen/
NEU Niedersachsen
https://www.journalistenwatch.com/2021/04/07/eilt-niedersachsens-ovg/
Was nützt uns das, wenn wir permanent über die Rechtswidrigkeit der Regime-Maßnahmen informiert werden, ohne dass es zu Änderungen führt? Die Aufgeklärten wissen das alles schon seit langer Zeit, aber bei den Entscheidungsträgern kommt das nicht an bzw. wird frech ignoriert. Der VfGH arbeitet immer hinten nach und hebt Verordnungen von vorgestern auf. Das ist völlig absurd, dass es hier keine anderen rechtlichen Möglichkeiten gibt. Dadurch können uns die Regimemitglieder weiterhin fröhlich auf der Nase herum tanzen. Die Mehrheit der Bevölkerung bleibt in Angststarre und fördert damit noch die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen. Als Wissender steht man ohnmächtig daneben und ist am Verzweifeln. Denn selbst das aktuelle Urteil des Wiener VwGH bewirkt nichts. Was soll da noch helfen, wenn offenbar alles von den Neo-Feudalisten rund um Schwab, Gates und Soros gekauft ist?
Ich würde von den Anwälten für Grundrechte – für deren Arbeit ich mich sehr bedanke – wissen, was man konkret tun kann um diese Situation zu beenden. Sollen wir Klagen einreichen, Sammelklagen?
Ich sehe keine Lösungsansätze. Gibt es keine? Sind wir im Rechtsstaat Österreich der Willkür der Regierungen ausgeliefert?
ich habe kein vertrauen mehr weil der VfGH wieder alles erst für rechtswidrig erklärt wenn alles vorbei ist-kurz führt doch schon seit einem jahr den VfGH an der nase herum- das müßte endlich mal Konsequenzen auch strafrechtlicher Natir für diesen Minidiktator haben
Ich musste dieser Tage als K2 zum PCR-Test. Eine Person in meinem Umfeld wurde mit einem ct-Wert von 30,38 in Quarantäne geschickt (mit leichten Symptomen). Ich fragte, ob das als K2 wirklich nötig sei, ob nicht ein Antigentest reiche, aber mir wurden Verkehrsbeschränkungen angedroht, wenn ich keinen PCR-Test machen würde. Auch eine weitere Bekannte wurde angerufen – auch als K2 eingestuft. Ihr wurde nach Nachfrage der Name der Coronapatientin genannt und dass diese die brit. Variante hätte, weshalb man sich auch nicht an die Empfehlungen der WHO zu den ct-Werten halte. Der Patientin (in Heimquarantäne) wurde nicht gesagt, dass sie an der brit. Variante erkrankt sei – Kontaktpersonen wussten also mehr über ihren Zustand als sie selbst!? Geht man so mit Patientendaten um oder wird da grlogen um Druck zu machen? Eine dritte K2, von der ich weiß, musste gar nicht zum Test und mir wurde mit Verkehrsbeschränkungen gedroht. Eine untragbare Vorgehensweise, wie ich finde.
wie wurde denn diese “britische variante” festgestellt? wurde das blut untersucht? war die erkrankte person im KH?
In meiner Stadtgemeinde in Scheibbs soll der ganze Bezirk abgesperrt werden. Jeder, der eaus- oder reinfährt, soll getestet werden. Ich dachte schon daran, Unterschriften zu sammeln und eventuell eine Sammelklage zu machen. Greift bei Ihnen eine Rechtsschutzversicherung oder müssten wir da einzeln vorgehen und was würde uns das kosten, wenn wir gemeinsam vorgehen und gegen wen konkret könnten wir uns stellen und eine Eingabe machen. Geplant ist das Eingesperrtsein in der Gemeinde für 3 Wochen. Das ist ja wie in einem Horrorfilm!!!
Bitte wenden Sie sich an die Rechtsanwälte. Auf deren Webseite finden Sie auch lokale Ansprechpartner. https://www.afa-zone.at/allgemein/lockdown-nicht-evidenzbasiert-und-rechtswidrig/
es wurde nur ein einmaliger pcr-Test gemacht
“Warum machen die Regierungen das?”
Weit und breit, nirgendwo durch irgendetwas auch nur annähernd bedingt, wider jegliche Realität: Die dauerhafte L-Politik, hierzulande und anderswo, ist WIDER jede VERNUNFT, ganz im Gegenteil.
Warum machen die Regierungen das? Weshalb regiert man WIDER die eigene BEVÖLKERUNG?
Weil sie gehorsamste Marionetten anderer sind?
Weil sie sich von Globalisten abhängig machen ließen oder gemacht haben?
Weil sie womöglich zu egoistischen, machthungrigen Zauberlehrlingen verkommen sind, die den “Einflüsterungen” des “gerufenen Geistes” gehorchen, “Agenda 2030” etc. verpflichtet?
In Goethes Ballade war’s am Hexenmeister, den Spuk rasch zu beenden.
Den verheerenden coronalen L- und Maßnahmen-Spuk zu beenden ist so einfach wie naheliegend:
Regierung, höre und tue, was dein Meister, dein Souverän – das österreichische VOLK – sagt!
Rasch.
Bevor die von dir in Gang gesetzte und geförderte Flut, “koste es, was es wolle” – an Kollateralschäden – auch dich verschlingt.
Sie Brauchen einen Krieg…
Einen Krieg gegen Uns um Macht vollständig zu Zentralisieren
Vielen Dank an „Rechtsanwälte für Grundrechte“ – ich bin überzeugt, alle verfassungswidrigen Verordnungen werden rasch vom Verfassungsgericht aufgehoben und alle Maßnahmen zurück genommen wie das in vielen Ländern schon verordnet wurde – keine ansteigenden Infektionzahlen. Ich vertraue auf unsere Grund- und Freiheitsrechte mit denen wir Menschen geboren wurden.
Der VfGH wird – wie für einen politischen Gerichtshof üblich – irgendwann etwas aufheben, was dann nicht mehr gilt. Grundsatzurteile werden Sie von diesem Operettengerichtshof niemals bekommen, wenn sie gegen die Regierung gerichtet sein müssten. Man hebt auf mit der Begründung, es wären zu wenig Daten beim Akt, die regierende Junta ändert ein paar Worte und bringt die idente Verordnung wieder in Geltung.
„Wasch mich, aber mach mich nicht nass.“ ist das Motto. Aber was will man von einem Gerichtshof, dessen Richter und auch ehem. Vorsitzender Beschuldigter in einem Strafverfahren ist?
Unter der politischen Konstellation Österreichs von Gerichten Rechtsprechung zu erwarten, ist Träumerei.