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Politik

Das illegale Sanktionsregime der EU: Meinungsfreiheit als Staatsfeind

4 Kommentare 29. Oktober 2026 4 Minuten Lesezeit von Dr. Peter F. Mayer

Die EU hat die illegalen Sanktionen gegen den Schweizer Militäranalysten und Publizisten Jacques Baud um ein Jahr verlängert. Vermögenssperre, Einfrieren aller Konten und Pensionen, Verbot der Bereitstellung von Geldern oder Ressourcen durch EU-Bürger und -Unternehmen, vollständiges Reise- und Transitverbot in der gesamten EU.

Seit dem 15. Dezember 2025 sitzt Baud faktisch in Brüssel fest. Die Maßnahmen wurden am 8. Oktober 2026 vom Rat der EU bis zum 9. Oktober 2027 verlängert – ohne Prozess, ohne Anhörung, ohne gerichtliche Feststellung einer Straftat.Die Schwwaiz tat bisher so gut wie nichts um ihren Bürger vor der Aggression der EU zu schützen. Beschämend ist auch, dass neutrale Staaten wie Österreich, in Verletzung des Neutralitätsgebots der Bundesverfassung, oder Irland dabei mitmachen.

Baud, geboren in Genf, ist pensionierter Oberst des Generalstabs der Schweizer Armee, ehemaliger strategischer Analyst des Nachrichtendienstes, Spezialist für Geheimdienst und Terrorismusbekämpfung sowie langjähriger Mitarbeiter von UN und NATO. Er lebt in Brüssel.

Der offizielle Vorwurf im Amtsblatt der EU lautet, er sei „regelmässig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“, fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ und verbreite Verschwörungstheorien – konkret, indem er die Ukraine bezichtige, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Eine russische Bezahlung oder institutionelle Verbindung zu Russland wurde ihm nie nachgewiesen. Es reicht die Meinungsäußerung.

Die konkreten Folgen sind existenzvernichtend. Alle EU-Konten und Vermögen sind eingefroren. EU-Bürger und Firmen dürfen ihm weder Geld noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen – Baud selbst sagte, eigentlich dürfe ihm niemand mehr ein Brot verkaufen. Kreditkarten funktionieren nicht.

Belgische Behörden gewährten zeitweise humanitäre Ausnahmen für begrenzten Kontozugriff (März bis Juni 2026 und erneut ab Anfang Oktober), doch die Sperren greifen immer wieder. Da er bereits in Brüssel lebt, kann er die EU weder verlassen noch in die Schweiz reisen. Die Schweiz hat dieses Sanktionsregime gegen „hybride Bedrohungen“ und „Desinformation“ nicht übernommen, doch die Sperren wirken dennoch auf seine Schweizer Konten und Rente.

Bei der Verlängerung im Oktober 2026 änderte der Rat die Begründung sprachlich: Statt Handlungen, die „die Stabilität oder Sicherheit eines Drittlandes (der Ukraine) untergraben oder bedrohen“, heißt es nun, Baud unterstütze Handlungen, die „die Demokratie untergraben und die Stabilität oder Sicherheit eines Drittlandes bedrohen“. Die Ukraine wird nicht mehr explizit genannt. Die konkreten Vorwürfe blieben identisch. Baud hat im März 2026 Klage vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht und beruft sich auf die Meinungsfreiheit.

Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall. Die EU hat ihr Sanktionsregime systematisch auf kritische Stimmen ausgeweitet. Journalisten und Analysten, die vom vorgegebenen Kurs abweichen, werden als „Desinformationsakteure“ gebrandmarkt und mit Instrumenten belegt, die eigentlich für Staatschefs und Kriegsverbrecher gedacht waren.

Ein Rechtsgutachten der ehemaligen EuGH-Richterin Ninon Colneric und der Völkerrechtlerin Alina Miron kommt zu dem Schluss, dass das gegenwärtige Regime gegen die EU-Grundrechtecharta, die EMRK und elementare rechtsstaatliche Prinzipien verstößt, berichten Unsere Zeit und Verfassungsblog.

Die unilateralen EU-Sanktionen stehen ohnehin auf völkerrechtlich dünnem Eis. Sie werden ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats verhängt und von zahlreichen Staaten als illegitim kritisiert. Gerichte der EU selbst haben in mehreren Fällen Listungen von Personen wegen unzureichender Beweise aufgehoben – doch der Rat, in dem Vertreter der EU-Länder sitzen, umgeht diese Urteile oft durch minimale Anpassungen der Begründung und erneute Verlängerungen.

Was hier entsteht, ist ein paralleles Strafrecht ohne Gesetz, ohne Richter und ohne Verteidigung. Die illegitime Zentralmacht in Brüssel entscheidet nach politischem Gutdünken, wer schweigen muss. Die Causa Baud zeigt exemplarisch: Wer die offizielle Linie hinterfragt, wird zum Feind der „liberalen Demokratie“ erklärt – und mit den Mitteln des Ausnahmezustands bekämpft. Die EU hat sich damit längst von den Prinzipien des Rechtsstaats verabschiedet.

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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4 Kommentare

  1. cwsuisse
    Antworten

    Es ist zum Fremdschämen. Der Rechtsstaat steht nur noch auf dem Papier.

  2. Peter Ruzsicska
    Antworten

    Keine Sorge, nach Einführung des CBDC gilt diese Praxie für jeden Einzelnen EU-Insassen.

  3. Leontinger
    Antworten

    Und das ist die FREIE eu!

  4. Jakob
    Antworten

    Leider kommen die Nachrichten über diese Verbrechen der EU bei der Mehrheit der Menschen nicht an.

    Wenn doch, dann auf eine Art, so dass diesen vorgegaukelt wird, es ‚werde schon seine Richtigkeit haben‘.

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