Zwei neue Gesetzesentwürfe im US-Kongress sollen Gerichten erlauben, ausländische „Piraterie-Websites“ landesweit sperren zu lassen. Auch VPN soll nicht helfen. Manche sehen einen Schritt hin zu größerer Zensurpläne und zur Domestizierung des Internets.
Mit dem Entwurf der Mitte September durch die Republikaner eingebracht worden ist, sollen Rechteinhaber soll US-Bundesgericht bitten können, eine ausländische Seite als „foreign piracy site“ einzustufen. Dafür braucht es nicht viel, man muss vorweisen, dass die Seite vorwiegend der Urheberrechtsverletzung dient oder nur begrenzt einen anderen kommerziellen Zweck hat.
Anschließend kann das Gericht Internetanbieter, DNS-Resolver und VPN-Dienste mit mindestens 100.000 monatlichen US-Nutzern anweisen, „alle kommerziell zumutbaren Schritte“ zu unternehmen, damit US-Nutzer die Seite nicht mehr erreichen. Kurzum: die Seite soll gesperrt werden.
Kurz darauf folgt eine demokratisch-republikanicher Entwurf. Er fasst frühere Entwürfe zusammen. Auch hier können Rechteinhaber eine gerichtliche Einstufung und anschließend Sperrverfügungen erwirken. Hier sind VPN-Anbieter ausdrücklich ausgenommen.
Der Kanal Techlore hebt genau diese Differenz hervor und warnt vor einem taktischen Vorgehen: Der strengere Entwurf teste die Grenzen des politisch Durchsetzbaren. Der lockerere Text könnte später aber um eine VPN- oder Encrypted-DNS-Klausel ergänzt werde.
Und der entscheidende Punkt, ist jener: Beide Entwürfe schaffen damit die Infrastruktur, private Unternehmen zu Sperrdienstleistern zu machen. Zunächst geht es nur um Piraterie. Aber selbst hier ist die Frage, wer entscheidet, was als Priaterie gilt.
Kritik gibt es reichtlich, etwa von Electronic Frontier Foundation und Public Knowledge. Die EFF schreibt, Site-Blocking schaffe Anreize für Zensur, Overblocking und missbräuchliche Anträge; Strafen für böswillige Sperrungen fehlten, wirksame Rechtsbehelfe für versehentlich betroffene Seiten ebenfalls. Public Knowledge spricht von einer „Infrastruktur der Zensur“ und warnt, dass Anordnungen gegen globale DNS-Resolver faktisch weltweite Sperren auslösen können. Kleine Unternehmen müssten dann selbst vor Gericht ziehen, um freigeschaltet zu werden – ohne Entschädigung für den Ausfall.
Man verweist auch auf Europa. Italiens Piracy Shield ließ ISPs gemeldete IP-Adressen und Domains binnen 30 Minuten sperren; Analysen dokumentieren Kollateralschäden an hunderten legitimen Seiten, darunter zeitweise Cloudflare-gehostete Angebote und eine Telemedizin-Plattform. In Spanien blockierte die Fußballliga LaLiga im Rahmen dynamischer Anordnungen Hunderttausende Domains, darunter Auftritte von Greenpeace und der Harvard University.
Beide Entwürfe liegen derzeit in den Justizausschüssen sie zeigen aber schon jetzt, wohin die Reise geht.
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5 Kommentare
Die DNS Anfragen über VPN wurde eh nur eingeführt, um eine leichte Vorauswahl potentiell interessanter Verfolgungskandidaten zu sieben, Selbstanzeige sozusagen…
naja – betrifft natürlich nur VPNs die der wertewesetlichen Judikatur unterstellt sind und ebenso Mitglieder eh schon loggen und überwachen – denn ansonsten gäbe es keine Daten dazu. Ist somit auch ein guter Check, ob der eigene VPN auch was taugt… ;-)
Örschi wird sofort wissen wollen, wie das geht mit der VPN-Sperre und dann gleich mal RT als Piratensender einstufen…usw.
Everything for me, what I allow for thee.
Immer dasselbe.
Man muss sich immer fragen, wem dienen solche Maßnahmen und Gesetze am Ende! Und was soll tatsächlich damit erreicht werden?
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