Smartmeter-Protest: Galgenfrist endet in Kürze

12. Februar 2024von 6,8 Minuten Lesezeit

In Kürze, am 23. Februar 2024, läuft in der Radetzkystraße 2 im dritten Wiener Bezirk eine Sanduhr ab: An diesem Tag endet die letzte Chance für jeden Österreicher, eine (negative) Stellungnahme zu einem neuen Gesetzesentwurf abzugeben, der, sofern er beschlossen wird, weitreichende Folgen für jeden Bürger haben wird. In dem 124 Seiten starken, für den Laien nahezu unverständlichen Papier geht es im 3. Hauptstück, 1. Abschnitt, um „intelligente Messgeräte“, vulgo Smartmeter.

Neu regeln will das künftige Gesetz folgende Punkte:

  • die Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät
  • die Anforderungen an intelligente Messgeräte
  • die Informations- und Berichtspflichten
  • die Messdatenerhebung und Verarbeitungszwecke
  • den Zugang zu Messdaten von intelligenten Messgeräten für Endkunden und
  • die Verfügbarkeit von nicht-validierten Fast-Echtzeit-Daten.

Der Gesetzesentwurf sowie die „Erlaubnis“ an den Bürger, dazu Stellung zu beziehen, ist zwar unter dem Link öffentlich abrufbar, aber es bedarf eines gerüttelten Maßes an detektivischem Gespür, diese gut versteckte Information zu entdecken.

Ins Netz gestellt wurde der Link vom „Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ (vulgo Umweltministerium), deren Chefin Leonore Gewessler als bescheidene Qualifikationen neben einer Mitarbeit bei Global 2000 und einer Beiratsmitgliedschaft in der Grünen Bildungswerkstatt auch ein Politikwissenschafts-Bachelorstudium anführen darf.

Das geplante neue Gesetzesungetüm ist, da die Tage des Bestehens dieser Regierung wohl gezählt sind, seit 12. Jänner 2024 in Blitzbegutachtung und soll mit vollem Namen „Elektrizitätswirtschaftsgesetz, Energiearmuts-Definitions-Gesetz und Energie-Control-Gesetz“ (vulgo ElWG) lauten. Das neue Gesetz soll das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (vulgo ElWOG 2010) ablösen und ist ein ganzes Paket, bestehend aus

  • Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG),
  • Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sowie
  • einer Novelle des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG) samt Erläuterungen und „wirkungsorientierter Folgenabschätzung“.

Wie „wirkungsmächtig“ das Mitspracherecht des einfachen Bürgers bei der Entstehung von Gesetzen ist, bewiesen die tausendfach ignorierten Stellungnahmen gegen das damals durchgepeitschte (und erst von der Justiz gestoppte) unselige Corona-Zwangsimpfungsgesetz. Immerhin: Formal kann jeder Österreicher noch bis zum 23. Februar 2024 per e-Mail seinen Protest an die Adresse vi-4@bmk.gv.at abschicken und erhält sogar, sofern er eine Lesebestätigung anfordert, eine ministerielle Eingangsbestätigung.

In den Mainstreammedien war bislang so gut wie nichts von dem „Gesetzesüberfall“ zu lesen, doch sind Konsumenten von Alternativmedien schon seit langem informiert, und das nicht nur zum Sachverhalt, sondern auch über die Möglichkeiten, sich gegen diesen geplanten Anschlag auf demokratische Bürgerrechte zu wehren, darunter die informative Plattform https://www.stop-smartmeter.at/ , die der sachkundige Elektronik- und Elektromaschinenbau-Meister Fritz Loindl von Oberwang (OÖ) aus betreibt. Loindl hat mittlerweile Dutzende Netzwerkpartner und Unterstützer um sich geschart, zu denen noch weitere Mitstreiter auf dem medizinischen Sektor – Ärzte, Therapeuten und Coaches – dazukommen. Auch in der Schweiz regt sich Widerstand, speziell auf https://freespirit-tv.ch/

Datensicherheit?

Die offiziell behauptete Datensicherheit ist, so Skeptiker, keineswegs gewährleistet, zumal sich „das System“ mit dem Erreichten wohl nicht zufrieden geben wird, wie aus Italien und Schweden zu vernehmen ist, wo bereits an sekundengenauer (!) Stromdatenübertragung gearbeitet wird. Weiters ergab eine Fachhochschulstudie in Münster, dass über den Stromverbrauch sogar das im Wohnzimmer konsumierte TV-Programm (!) erkennbar sein kann. Insider wissen, dass Netzbetreiber längst ein gigantisches Geschäft mit Smartmeterdaten wittern, und Lobbyisten sind bereits fieberhaft dabei, eine Öffnungsklausel in die Datenschutzgrundverordnung „einfließen zu lassen“.

Wird diese Büchse der Pandora tatsächlich geöffnet, bedürfte es für eine Totalüberwachung nur noch eines Beistrichs im Gesetz. In den USA werden Smartmeter-Daten bereits für Gerichtsprozesse verwendet, auch Versicherungen haben ihr einschlägiges Interesse angemeldet. Und die Kriminalgeschichte zeigt, dass Ganoven meist die ersten sind, die auch schärfste (Daten-)Sicherheitsvorkehrungen knacken können. So könnten etwa gestohlene Bewegungsprofile solchen „Profis“ ungeahnte Chancen eröffnen …

Übrigens ist die millionenschwere „Blue Minds Group“ von Ex-SPÖ-Kanzler Christian Kern und seiner Gattin Eveline Steinberger-Kern längst auf „legale“ Smartmeterdatenauswertung spezialisiert. Mit der Gründung von Firmensitzen in Wien und Tel Aviv (mittlerweile auch in Linz, Graz und München) kamen Christian Kern wohl seine alten Verbindungen zu Tal Silberstein zugute.

Im Netz kursieren zudem Meldungen, wonach die globale Datenkrake Google plant, all jenen, die ihre Smartmeterdaten „freiwillig“ preisgeben, zur „Belohnung“ Gratisstrom zu spendieren.

Österreich übt sich wie gewohnt in vorauseilendem Gehorsam: Als eine EU-Richtlinie den Nationalstaaten das Vorgehen in Sachen Smartmeter freistellte, hat die rotweißrote Regierung nicht nur sofort „hier“ geschrien, sondern die Vorgaben gleich übererfüllt. Als erstes Bundesland hat Oberösterreich die Smartmeter-Ausrollung bereits abgeschlossen, andere Länder folgen demnächst.

Für das Smartmeter gibt es neben der Datenübertragung mittels Funk (quasi wie bei einem Handysender) noch die in Österreich und anderen Staaten jetzt favorisierte Power-Line-Communication (vulgo PLC-Variante), bei der ein Gerät zur Steuerung oder Regelung einer Maschine oder Anlage eingesetzt und auf digitaler Basis programmiert wird. Dadurch wird die „festverdrahtete“ verbindungsprogrammierte Steuerung abgelöst.

Nicht übersehen werden darf, dass Smartmeter auf Zwischenstrecken immer wieder (drahtlose) Verstärker brauchen, weswegen nicht nur die eigenen Frequenzen „draufliegen“, sondern auch jene von allen Nachbarn. Pro Sekunde gehen künftig viele Datenpakete über den Äther „auf die Reise“, weshalb in der österreichischen Ärztekammer bereits Elektrosmog-Warnungen kursieren. Die von empfindlichen Personen registrierte Wetterfühligkeit liegt zwischen drei und 100 Kilohertz, und das ist just auch genau der Smartmeterbereich, der Zellstress erzeugen kann. Bereits der Medizinnobelpreis 1991 wurde für die Erkenntnis vergeben, dass Zellen untereinander mittels Frequenzen kommunizieren. Mittlerweile sind in unserer Umwelt bereits vergleichsweise gigantische Feldstärken üblich, die aus Medizinersicht durch die Smartmeter-Technologie noch weiter gesteigert werden.

Kritische Bürger sorgen sich weiters darüber, dass mittels Smartmetertechnologie Strom-Fernabschaltungen möglich sind und – ähnlich wie bei Bankkontosperrungen („Debanking“) – „Unbequemen“ und/oder Nichtzahlern eines Tages willkürlich die nackte Existenz entzogen werden könnte. Formal kann der Kunde ja die Fernabschaltung „deaktivieren“ lassen, aber der Netzbetreiber kann seinerseits prinzipiell jederzeit wieder auf „Aktivierung“ schalten (Loindl). Ganz abgesehen davon, dass generell gilt: Je mehr Unterkünfte zu Smartwohnungen hochgerüstet werden, desto umfangreicher wird deren Elektronik-Ausstattung, wodurch die „Orwellsche Allmacht“ der Netzbetreiber noch weiter wächst.

Zurzeit gibt es übrigens, so Loindl, „auch noch viele Probleme mit Falschmessungen bei getakteten Verbrauchern“. Kunden würden klagen, dass Stromrechnungen seit der Smartmeterinstallierung höher ausfielen. Zur Abklärung dieser Vorwürfe laufen Untersuchungen mit Zweitzählern. Ein von der niederländischen Universität Twente durchgeführte Studie ergab, dass von 9 getesteten Geräten nur ein einziges (!) richtige Angaben machte. Hier fühlt man sich unwillkürlich an die Impfwirksamkeits-Lügen der Corona-Zeit erinnert.

Last not least sind Smartmeter laut Fritz Loindl „ein ökologischer Wahnsinn“: Während herkömmliche Ferrariszähler 50 bis 100 Jahre lang halten, hätten Smartmeter bloß eine maximale Eichfrist von 10 bis 13 Jahren. Durch die österreichische Tauschwut, die 5,4 Millionen Stromzähler betrifft, entstehe „Elektronikschrott ohne Ende“. Aber auch ein „ökonomischer Wahnsinn“ liege vor: E-Wirtschaft-Untersuchungen hätten ergeben, dass die Smartmeter-“Innovation“ 2,53 Mrd. Euro koste, der Nutzen daraus aber bei nur 127 Mio. liege.

Warum schweigen Systemmedien?

Vermutet werden darf wohl, dass Mainstreammedien über das Thema deshalb nicht oder kaum berichten, weil Netzbetreiber zahlungskräftige Anzeigenkunden sind, und weil Herausgeber deshalb ihre Journalisten unter Druck setzen, die Smartmeterproblematik totzuschweigen.

Nicht gilt übrigens – zumindest bis zum Ende der Gesetzes-Einspruchsfrist am 23. Februar – das verbreitete Totschlagargument, dass eine Konsumentengegenwehr sinnlos sei, da „die Smartmeter nun schon mal fast überall installiert sind“. Protest im Nachhinein hat fristformal jedenfalls noch intakte Chancen.

Bei noch nicht montierten Smartmetern kann man jedenfalls laut derzeitigem Gesetz den Einbau noch ablehnen. Stop-Smartmeter-Juristen arbeiten derzeit daran, eine geplante Aushebelung des Widerspruchsrechts – etwa mittels eingefügter Klauseln – zu verhindern. Ausgeschlossen ist außerdem nicht, dass Höchstrichter eines Tages doch eine kostenlose Rückbaupflicht ermöglichen. Übrigens gibt es gegen die Signalabsaugung Netzfilter, die jeder Elektriker einbauen kann.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Bernd Stracke ist freier Journalist und Buchautor.


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27 Kommentare

  1. Adam Rhau 12. Februar 2024 at 21:39Antworten

    Österreich ist nicht erst seit gestern, sondern spätestens seit Schüssel vom Globalisierungswahn ergriffen und geriert sich als Vorzugsschüler, der alle Vorgaben nicht zu 100, sondern zu 120 % erfüllt.. Es wird ja nicht umsonst vom WEF unter den fünf gehorsamsten europäischen Staaten aufgeführt.

  2. suedtiroler 12. Februar 2024 at 21:28Antworten

    in Süd-Tirol werden diese Smartmeter einfach eingebaut, ablehnen kann man das nicht.

  3. andi pi 12. Februar 2024 at 16:45Antworten

    mir ging es wie manch anderen hier: ich hatte leider auch nicht die möglichkeit, den einbau dieses unfuggeräts gänzlich abzulehnen, sondern nur (was ich natürlich auch tat) das opt-out einer jährlichen ablesung. ich fürchte nur, dass diese ablesung in wirklichkeit doch öfter passiert und dieses opt-out nur halb echt ist…

  4. David K. 12. Februar 2024 at 14:12Antworten

    Ich verstehe nicht, warum sich die Regierung den Aufwand antut, das Gesetz zu ändern. Das aktuelle Gesetz sagt ganz deutlich, daß man einen Smartmeter, sprich intelligentes Meßgerät, ablehnen darf. Selbst die IME-Verordnung, in der steht, daß ein Smartmeter mit Opt-out kein intelligentes Meßgerät ist, sollte den Kunden nicht zwingen, sich diese „Wanze“ einbauen zu lassen, weil das Gesetz über der Verordnung steht. Trotzdem verklagt der niederösterreichische Netzbetreiber seine Kunden, bekommt von den korrupten Bezirksrichtern recht und am Ende zahlt der Kunde ab 1000€ aufwärts und muß sich das Überwachungsgerät einbauen lassen. Nur um die Opt-out-Variante abzuschaffen? Die ist sowieso nur Augenauswischerei und wird höchstwahrscheinlich nicht eingehalten bzw. wird sich schon ein Umstand finden, warum sich Netzbetreiber nicht daran halten müssen.
    Auch ein Regierungswechsel wird daran nichts ändern, denn die Scheinoppositionspartei FPÖ sitzt in NÖ in der Landesregierung und rührt trotz Wahlversprechen keinen Finger für die Kunden, die sich dagegen wehren und verklagt werden.

    Wer genug Geld und die Möglichkeit hat, kann sich eine Inselanlage installieren und in Zeiten ohne Sonne mit Notstromaggregat versorgen.

    Würden genauso viele Menschen wie bei der Impfung aufbegehren, wäre dieses Thema wohl auch schon vom Tisch, aber bei der Überwachung scheinen viele die Gefahr nicht zu erkennen und somit wird „1984“ immer mehr zu Wirklichkeit.
    Dazu noch ein Zitat von Edward Snowden: «Zu argumentieren, dass Sie keine Privat­sphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Meinungs­freiheit brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.»

    Bleibt ungeimpft,
    David

    • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:02Antworten

      Das kann ich Dir erklären:
      Das ElWOG 2010 wurde durch die RL (EU) 2019/944 verdrängt. Die Republik ist mit der Umsetzung der Richtlinie seit mehreren Jahren säumig. Die Richtlinie sieht vor, dass es entweder nur konventionelle Zähler oder intelligente Messgeräte gibt. Die Definition für intelligente Messgeräte im ElWOG ist ein Zwitter zwischen beiden.
      Mehr noch ist es das Optout nach der IME-VO. Das Optout nach dem ElWOG 2010 stellt auf die Installation des Messgerätes ab, während die IME-VO nur auf die Messung anzuwenden ist. Die VO gilt also nur für die Fälle, in denen keine Smartmeterpflicht (Energiegemeinschaften, zeitbasierte Tarife oder Einspeisung) nach dem Gesetz besteht, aber ein Smartmeter schon eingebaut worden ist.

      Die Judikatur hat nach einer Klage, die auf den Datenschutz bei sogenannten Smartmetern abzielte, dies völlig anders interpretiert und eine Regelung getroffen, die dem Gesetz diametral entgegensteht, wobei sie die IME-VO einerseits über das Gesetz stellt, wofür Du als Erstsemestriger in Rechtswissenschaften Pauken und Posaunen durchfallen würdest (Stufenbau der Rechtsordnung) und andererseits über den Wortlaut des Gesetzes hinaus interpretiert (der Wortlaut ist die äußerste Grenze der Interpretation – auch dafür würdest Du bei der Prüfung durchfallen).

      Die Justiz stützt sich auf diese ältere Fehlentscheidung, die noch dazu Jahre vor der Erlassung der EU-Richtlinie getroffen worden ist.

      Die E-Control ist politisch besetzt und gibt den Netzbetreibern Rückendeckung. Bei Fragen zur Eichung und zur Optout-Konfiguration verweisen sie an das BEV.

      Das BEV verweist zurück an die E-Control, ohne, dass jemand die Konfiguration jemals überprüft. Das ist problematisch, weil die Konfiguration in den eichpflichtigen Teil des Gerätes eingreift, wofür das BEV zuständig wäre. Das prüft aber nur die Messtoleranzen, nicht die Vorgaben der E-Control.

      Den Netzbetreibern wurde darüber hinaus per Gesetz das Recht auf Bestimmung der Zählertechnologie eingeräumt. Sie interpretieren das sehr weit und hebeln damit auch das Recht auf einen eigenen Zähler aus. Ein solches Recht findet sich bisher beim Messgeräteentgelt implizit.

      Deshalb machen die zumeist in mehrheitlichem direkten oder indirektem Staatsbesitz befindlichen Netzbetreiber, die ja Monopolstellung haben, was ihnen aufgetragen wurde.

      Die RL (EU) 2019/944 sieht in Anhang I übrigens zweimal eine Deaktivierung der Fernauslesung gemäß nationalem Recht vor aus eigener Entscheidung des Endverbrauchers vor. Das Ministerium glaubt anscheinend, dass, wenn sie das Optout im ELWG streichen, eine solches nicht existiere. Das halte ich für unrichtig, denn das Optout könnte sich nach nationalem Recht auch auf andere Gesetze und Gründe stützen (Datenschutz, medizinische Gründe=Attestfrage…).

  5. Jurgen 12. Februar 2024 at 13:51Antworten

    Der Smartmeter Funk-Quark ist so leicht zu hacken, dass man sich fragt, warum das keiner macht?

    • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:20Antworten

      Kommt darauf an, welche Schnittstelle gemeint ist. LTE? PLC? RS485 via 433MHz? Letztere dient nur dazu mit Gas und Wasserzählern zu interagieren, um auch deren Messwerte übertragen zu können. In Deutschland passiert das zum Teil schon, in Österreich ist es geplant.

  6. niklant 12. Februar 2024 at 12:49Antworten

    Smartmeter, der neue Stern am Kontroll-Himmel der Diktatur-Regierenden! Wer nicht spart kann aus der Ferne schnell mal abgstellt werden! Kontrolle über alle möglichen Verhältnisse der Bürger sind das neue Zeitalter! Diktatur inbegriffen!

  7. Andreas 12. Februar 2024 at 9:42Antworten

    In Niederösterreich klagt die Netz NÖ (Teil der EVN) reihenweise ihre eigenen Kunden, um auch die letzten paar Prozent Ferraris Zähler gegen Smartmeter zu tauschen.
    Vor Gericht zählen dann keine Argumente, egal ob es um E-Smog, Elektrosensibiliät, Überwachung, Datenschutz, Sicherheit oder sonst was geht.
    Und zur Abschreckung bleiben die „Beklagten“, also die, die mit gutem Grund lieber keinen Überwachungszähler wollen, auf den Kosten sitzen.
    Das heißt der Zählertausch wird auf Biegen und Brechen mit Unterstützung von Politik und Gerichten durchgesetzt, bis die 100% erreicht sind.

    • Stromloser 12. Februar 2024 at 14:42Antworten

      Diese Mühe machen sich die Wiener Netze nicht: Sie drohen einfach mit der Stromabschaltung oder schalten trotz laufender Verfahren vor der Regulierungsbehörde nach dreimaliger Mahnung einfach den Strom ab, obwohl sie während aufrechter Beschwerde dies nicht dürften.

      Dass die von den Wiener Netzen eingesetzten Geräte aber noch nicht einmal den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, was für jedermann problemlos erkennbar ist, interessiert weder die Regulierungskommission, noch sonst jemanden.

  8. Thomas Moser 12. Februar 2024 at 8:57Antworten

    Sekundengenaue Stromdatenübertragung: Jetzt muss ich 1 mal im Jahr den Zähler ablesen. Wenn das in Zukunft 1 mal pro Sekunde passiert, ist das eine Erhöhung der Ablesefrequenz um den Faktor 31.536.000. Das heisst meine DatenPrivatsphäre schrumpft um den Faktor 31 Mio. Das ganze Konzept klingt für mich nicht ausgereift, zu viele offene Fragen: Datenschutz, Privatsphäre, Funkbelastung, Abschaltung und Drosselung von Verbrauchern wie Wärmepumpe. Ein Jahrzehnteprojekt mit dem Eigenheim-Bürger als Experimentierfeld.
    Szenario: Bürger 1 hat Energie gespeichert lokal und braucht sie gerade nicht, Bürger 2 braucht sie gerade und das Netz wäre eigentlich überlastet, aber dank Bürger1 liefert der ihm die Energie aus seinem Speicher, damit Bürger2 seine Waschmaschine betreiben kann. Das heisst: du wirfst die Wäsche in die Maschine, entscheidest aber nicht mehr wann die Maschine anläuft, Das macht das intelligente SmartGrid System für Dich. Das dauert … bis das sicher funktioniert und könnte sich als technokratischer Wahn entpuppen. Klingt so: Man will nicht die Backup-Gaskraftwerke, dafür sollen die Bürger halt nicht alle gleichzeitig waschen oder Ecar laden, damit keine Überlast entsteht.
    Allerdings einen Vorteil sehe ich: Ingenieuren geht die Arbeit nicht aus, sie setzen ihre Kreativität ein, um Bürger immer mehr zu überwachen, fremdzusteuern, zu gängeln, weil sie damit Geld verdienen. Das Gängeln wollte ich eigentlich nicht, als ich ein Ingenieurstudium aufgenommen (und abgeschlossen) hatte.

    • Pet van de Werft 12. Februar 2024 at 13:23Antworten

      Was Sie beschreiben ist MANGEL-Wirtschafts-Management.
      Darauf wird es in ganz Europa nicht nur bei Strom sondern in allen Bereichen hinauslaufen in den nächsten Jahren/Jahrzehnten.
      Die Leser aus der ehemaligen DDR kennen sich damit prima aus.

  9. JoeO 12. Februar 2024 at 8:52Antworten

    Hier die korrigierten Ausführungen zur Datenübertragung:

    Für das Smartmeter gibt es neben der Datenübertragung mittels Funk (quasi wie bei einem Handy) noch die in Österreich und anderen Staaten jetzt favorisierte Power-Line-Communication (vulgo PLC-Variante), bei der Daten per aufmodulierter Frequenzen im Kilohertzbereich über die normale Stromleitung Richtung Trafostation aber auch in alle anderen Richtungen inkl. Wohnung geschickt werden und Störungen und Elektrosmog verursachen können.

    Nicht übersehen werden darf, dass Smartmeter auf Zwischenstrecken immer wieder (drahtgebundene) Verstärker brauchen (Jeder Smartmeter spielt bei Bedarf die Rolle eines solchen Daten-Weiterleiters), weswegen nicht nur die eigenen Frequenzen „draufliegen“, sondern auch jene von allen Nachbarn. Pro Sekunde gehen künftig viele Datenpakete über die Leitungen „auf die Reise“, weshalb in der österreichischen Ärztekammer bereits Elektrosmog-Warnungen kursieren.

    • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:07Antworten

      PLC funktioniert nicht, wie sie sich das vorgestellt haben. Durch die Störungen im CENELEC-A-Band meint das BEV, dass die Datenraten nicht ausreichend wären. Das ist ein Problem für etwaige sicherheitsrelevante Softwareupdates, aber man sieht das auch daran, dass Netzbetreiber in Großstädten oft tage- oder wochenlang keine Messdaten in ihrem Portal bereitstellen können, wenn Leute den Smartmeter so nützen möchten, wie sich die Politik das vorstellt.

      Die E-Control weiß längst von diesen Problemen.

      Das Problem mit dem Elektrosmog und den Störungen ist also realer, als man denken möchte. Trotzdem wird das durchgedrückt.

  10. Luzi 12. Februar 2024 at 8:04Antworten

    Ja, ja, jeder und jede, die zuviel Photovoltaik auf dem Dach installiert hat, ist wohl gegen das Gesetz – in dem es im übrigen nicht um die Installation der SM geht, sondern u.a. nur geklärt wird, dass in bestimmten Situationen nicht mehr gegen die viertelstündliche Datenübertragung gestimmt werden darf. Zurecht. Die E-Wirtschaft hatte früher einfach gesagt mit „Nachfrage – Angebot“ funktioniert. Kraftwerke wurden nach Bedarf hochgefahren oder gedrosselt, weil im Markt ein Gleichgewicht vorhanden sein muss. So wird 8.760 Stunden im Jahr Strom verfügbar gemacht. Anlagenbetreiber einer PV-Anlage produzieren jedoch nicht nach Bedarf, sondern nach Möglichkeit. Zuerst findet Eigenverbrauch statt (so soll’s sein!), aber der Rest wird ins System gelassen, mit dem Selbstverständnis, „Gold“ zu liefern. Es gibt zunehmend Tage, vor allem an Wochenenden, an denen überhaupt keine zusätzliche Energie im System benötigt wird, Netzbetreiber müssen ständig eingreifen auf Grund der unpassend gelieferten PV. Jedes andere Kraftwerk wird am Viertelstunden-Marktpreis gemessen – nur der überdimensionierte PV-Anlagenbetreiber hätte am liebsten einen Jahresfixpreis und ja keine so detaillierte Messung… zu Recht soll hier generell auf Viertelstundenmessung umgestellt werden.

    • HelmutK 12. Februar 2024 at 10:40Antworten

      „Zuerst findet Eigenverbrauch statt (so soll’s sein!), aber der Rest wird ins System gelassen, mit dem Selbstverständnis, „Gold“ zu liefern.“

      Das trifft aber nur auf wenige Balkonkraftwerke zu. Die allermeisten sind solche ohne Abnahme und damit ohne Einspeisevergütung (<600 W, ab 2024 <800 W).

      • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:16

        Das ist technisch gesehen leider völlig falsch:
        Ein Balkonkraftwerk oder eine kleine PV speist über einen Wechselrichter im Normalfall nur einphasig ein. Zwei- oder Dreiphasen-Einspeisung wirst Du nur bei großen Anlagen finden.

        Somit ist die Aussage „Zuerst findet Eigenverbrauch statt“ nur dann eventuell richtig, wenn der Verbraucher auf derselben Phase hängt. Tut er das nicht, wird über beispielsweise Phase L3 eingespeist und über die Phasen L1 und L2 Strom bezogen. In diesem Fall saldiert der Zähler nur den Gesamtverbrauch. Es ist also ein rein rechnerisches Problem.

        Zur Vermeidung der Probleme der fehlenden Einspeisevergütung (die es nicht gäbe, wenn die Legaldefinition für intelligente Messgeräte des ElWOG jener der RL (EU) 2019/944 für intelligente Messsysteme entsprechen würde), gibt es das Konzept der sogenannten Nulleinspeisung, bei dem nur der aus dem Zähler ausgelesene Momentanverbrauch ins Hausnetz eingespeist wird, so die Anlage gleich viel oder mehr liefert. Der Überschuss wird dann etwa in Heizstäbe zur Warmwasserbereitung umgeleitet.

        Das ist aber dann ein Problem, wenn die Abtastfrequenz des Digitalzählers aka Smartmeters nicht mit einem etwaigen alinearen Verbrauch des Heizelements übereinstimmt. Es kann dazu kommen, dass der Zähler einen Mehrverbrauch misst, weil er aus dem abgetasteten Rechtecksignal des Momentanverbrauchs mittels Differentialrechnung einen falschen, meist höheren Messwert ermittelt.

  11. Daisy 12. Februar 2024 at 7:48Antworten

    Ich habe meinen Widerstand im Vorjahr Ende Sommer aufgegeben (NÖ, EVN). Mein Smartmeter hat kein WLAN, sondern überträgt die Daten über das Stromnetz. Zudem habe ich das OPT OUT mehrfach deponiert, mir schriftlich bestätigen lassen, und auch beim Einbau dabeigestanden, um dem Herrn Löcher in den Bauch zu fragen. Er meinte übrigens, dass Widerstand zwecklos wäre, no-na. In meiner freundlichen Art habe ich mich aufgeschlossen gegeben, damit ich mehr erfahre. Mein Smartmeter ist draußen vor dem gusseisenen Tor, von der Straße zugänglich. Die Zufahrt zum Haus ist noch ca. 100 Meter. Also ich hab das Ding nicht hier im Haus. Zudem habe ich mit meinen Geräten kein fremdes WLAN geortet.

    Was den Fernseher betrifft, so wird das längst überwacht und zwar über die Receiver, SKY oder Smart TV. Das ist alles gelaufen. Die Menschen machen mit und es geht ihnen wie dem Frosch im Wasserbasin. Erhitzt man das Wasser langsam, merkt er es erst, wenn es zu spät ist.

    • federkiel 12. Februar 2024 at 9:02Antworten

      Ich hatte mich anfänglich auch erfolgreich gegen die Montage der Smart-Meter gewehrt. Nun aber habe ich den Stromanbieter gewechselt, und es ging nicht mehr anders. Der bestimmt nämlich, welchen Zähler man hat. Allerdings habe ich die opt out Variante gewählt, der Zähler heißt dann „digitaler Zähler“, und wird an Ort und Stelle so programmiert, daß er einmal jährlich den Verbrauch sendet. Und ja, nicht mit Funk, sondern per Stromleitung, so die Aussage des Monteurs. Ich bin die ganze Zeit dabeigestanden und habe es auch schriftlich.
      E-Control:
      „Digitaler Standardzähler (DSZ, Opt-out
      Hier werden grundsätzlich keine Werte gespeichert, es darf aber anlassbezogen der aktuelle Zählerstand ausgelesen werden. Also zur Jahresabrechnung oder beispielsweise auch bei Produktwechsel, Umzug oder Auszug.
      Es dürfte auch der jährlich höchste Viertelstundenwert gespeichert werden, sofern das Messgerät dazu technisch in der Lage ist, derzeit sind die Geräte aber nicht derartig konfiguriert.
      In dieser Konfiguration gibt es keine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.
      Der Digitale Standardzähler kann also im Wesentlichen nichts anderes als die alten Ferrariszähler, lediglich das Ablesen vor Ort wird mit diesem unnötig.“

      • Daisy 12. Februar 2024 at 9:31

        Ah, Sie wissen es ganz genau… und bei mir ist es auch so. Damit kann ich ganz gut leben.

      • Daisy 12. Februar 2024 at 9:37

        Der freundliche Monteur hat mir damals auch gut erklart, dass man am Gerät erkennt, dass es nicht dauernd sendet und auch, dass es bei Wohnhausanlagen oder Betrieben kein Opt Out gäbe. Allerdings wurden sie auch dort nur einmal am Tag und zwar um Mitternacht ablesen. Wenns wahr ist…

      • Michi 12. Februar 2024 at 13:10

        Bereits nach jetzigem Gesetzesstand (ELWOG §84a) sind auch bei opt-out/ ohne Zustimmung gewisse Datenüberragungen möglich und erlaubt. Deshalb handelt es sich immer noch um ein „inteligentes“ gerät und nicht nur digitlaes.
        das wird ja Grund sein, weshalb das Gesetz noch verschärft werden soll.

      • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:32

        Das ist halbrichtig:
        Der Stromanbieter bestimmt nicht über die Art des Messgerätes, sondern der Netzbetreiber, in dessen Eigentum das Gerät ist.

        Wenn Du natürlich einen Tarif abschließt, der zeitbasiert ist, damit Du börsegehandelten Strom oder Nachtstrom beziehen kannst, meldet der Stromanbieter das dem Netzbetreiber, der dann das Gerät ohne Optout montiert.

        Was viele nicht wissen: Auch Energiegemeinschaften sind so ein Fall.

      • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:38

        An Daisy: Optout gibt es dann, wenn Dein Stromtarif es erlaubt und Du von diesem Recht Gebrauch machst. Dann gibt es nur einmal jährlich eine Ablesung. Der Standardfall ist tägliche Ablesung, außer es ist ein Tarif, der Viertelstundenwerte nutzt. Dann erfolgt die Übertragung viertelstündlich.

        Die Schnittstelle ist übrigens auch dann aktiv, wenn sie nichts überträgt. Ganz besonders bei PLC, weil dort jeder Smartmeter das Signal anderer empfangen und gegebenenfalls wiederholen kann.

        Also die Behauptung, dass nicht übertragen wird, sind ganz klar Fake News. Lediglich beim Point-to-Point-Meter, wenn er nicht als PLC-2G/3G/4G/5G-Gateway fungiert, kann es möglicherweise stimmen.

        Wie schon bei der Impfpflicht werden hier von Monteuren, die z.T. selber keine Ahnung haben, weil die Geräte von der Zentrale kommen, irgendwelche unhaltbaren Behauptungen aufgestellt, wie sie in der Propagandavorschrift drinnen stehen.

      • Daisy 12. Februar 2024 at 17:00

        Stromlos – ich sagte, mein Opt Out wurde bestätigt.
        Ganz sicher ist es so, dass es bei mir geht. Da haben Sie nicht alles gelesen.

    • Stromloser 12. Februar 2024 at 15:29Antworten

      Kein Smartmeter des Netzbetreibers hat jemals WLAN im herkömmlichen Sinn. Die einzigen Geräte, die es könnten sind die Energiemessgeräte, die man sich selber kaufen und vom Elektriker im Sicherungskasten einbauen lassen kann (Shelly und Co).

      Bei der Kommunikation über einen sogenannten Point-to-Point-Meter werden die Daten über Handynetze übertragen.

      Ist es ein Zähler mit PLC (Power Line Communications) -Schnittstelle, werden über das CENELEC-A Band auf 10 KHz Daten über die Stromleitung gepulst aufmoduliert. Das ist der Elektrosmog von dem im Artikel die Rede ist. Ob der Zähler im Haus oder vor dem Haus ist, ist dabei egal, denn das Signal, das so stark ist, dass es beim nächsten, mehrere hundert Meter entfernten Trafohäuschen oder Repeater ankommen soll, strahlt freilich auch in die Leitungen Deines Hauses und die dortige Installation ein.

      So ist Dein elektrisches Bügeleisen, wie auch die Herdplatte eine Antenne, die diesen gepulsten Mist von Deinem Zähler, wie auch denen Deiner Nachbarn im Haus abstrahlt. Verhindern kann man das nur mit einem Netzfilter, den der Netzbetreiber nicht installiert.

      Dazu gibt es auch Studien. Einerseits die methodisch zweifelhafte „Seibersdorf-Studie“, andererseits ein Rechtsgutachten über Haftungsfragen bei PLC-Netzen, die als Störsender agieren. Nachzulesen bei oesterreichsenergie (Punkt) at smart-meter studien-und-gutachten

      Informiert Euch und verbreitet kein Halbwissen. Und ja, Widerstand zahlt sich aus, aber man darf sich nicht mit Desinformation abspeisen lassen.

    • Hannes Mitterer 12. Februar 2024 at 17:39Antworten

      Daisy
      12. Februar 2024 at 7:48Antworten

      federkiel
      12. Februar 2024 at 9:02Antworten

      Ihr Urvertrauen in Ehren, aber Sie glauben tatsächlich dass Ihre Smartmeter nur einmal im Jahr datenaktiv sind ?
      Nur weil Sie, wie 1,4 % der Österreicher, einen Opt out Vertrag haben ?
      Das ist das gleiche Vertrauen das manche in alternative Computer Betriebssysteme haben.
      Sie wissen im Grunde nicht wer schlußendlich dahinter steckt und was mit Ihren Daten passiert.
      Sie haben nur ein vermeintlich besseres Sicherheitsgefühl.
      Aber denen, den Guten, bzw. die „Jemand“ als die Guten bezeichnet, vertraue ich meinen Daten an, nur weil “ Jemand “ behauptet das seien die Guten.
      Das ist ja auch der Sinn der Sache, denjenigen die nicht so recht wollen, eine vermeintlich sichere Alternative anzubieten.

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