Wenn die Justiz menschelt. Ein leicht geschönter Gerichtsreport

7. August 2023von 7,8 Minuten Lesezeit

Gerichtsreportagen sind in der heutigen Zeit des Journalismus kaum mehr en vogue. Dabei lässt sich der Zustand Deutschlands gerade an Justiz gut studieren.  Ein Report aus Berlin. 

Die Einrichtungen, die unsere Demokratie schützen und beleben sollen, stehen spätestens seit den Maßnahmen der Covid-Politik in der Kritik. Parlamente, Medien, Wissenschaft, Bildungs- und Gesundheitsbehörden haben wenig Vertrauen gestiftet. An exponierter Position stehen die Justiz und besonders die Staatsanwaltschaften im Verdacht, sich als verlängerter Arm der Regierenden zu verstehen, nicht als Pfleger des Rechts. In Anbetracht der allseits beklagten Unterausstattung und Überforderung des gesamten Gerichtswesens gewinnen dabei die menschlichen Faktoren an Gewicht: ohne gute Bildung, Urteilskraft und Mut kommen gerade die Profis der Justiz nicht aus.

Ein milder Sommermorgen 2023 in Berlin, fünf Verhandlungen im Amtsgericht Tiergarten sind für diesen Vormittag angesetzt. Die letzte im Saal 815 beginnt um 11 Uhr, öffentlich. Danach, lässt sie wissen, macht die Richterin Ferien.

In dieser Strafsache geht es um zwei Vorwürfe, eine fahrlässige und eine vorsätzliche eidliche Falschaussage. Beide Straftatbestände stehen im Zusammenhang einer Unterhaltsklage aus dem Jahr 2018, die der Beklagte aufgrund seiner damaligen Zahlungsunfähigkeit vor dem Familiengericht gewonnen hatte. Der klagende Anwalt erstattete daraufhin Anzeige wegen Falschaussage. Die polizeiliche Ermittlung bestätigte die prekäre Situation und wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ein offensichtlicher Fall für eine Einstellung?

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Zugleich handelt es sich thematisch um einen idealen Anlass, die lebensweltliche Komplexität des Falles durchzuspielen und zur Wahrheitsfindung zu bringen, indem gerecht abgewogen wird was vorliegt. Anhand solcher Miniaturen im Normalfeld, zwischen den abstrakten Untiefen fachspezifischer Kriminalfälle einerseits und Mord und Todschlag andererseits, lässt sich Deutschlands Gesellschaft und immer wieder gut studieren – nicht spektakulär aber sinnfällig. Das ist eigentlich nicht die Aufgabe der Justiz, bringt aber unter Umständen Mehrwert für die Gesellschaft.

Der Staatsanwalt jedenfalls verfügt einen Strafbefehl. Der Angeklagte widerspricht. Die Richterin nimmt sich viel Zeit. Sie bringt ein Dilemma mit, das den an sich simplen Fall heikel macht. Im Raum steht neben 30 Tagessätzen der Vorwurf der Schlamperei und Rechtsbeugung. Gegen den Staatsanwalt. Dass hier salomonische Umsicht gefragt ist, ergibt sich aus den möglichen Konsequenzen. Hat der Kollege, der den erkrankten Staatsanwalt vertritt, kein Einsehen, hängt es an der Bereitschaft des Angeklagten, Fünfe gerade sein zu lassen, und staatsbürgerliche Nachsicht mit einem Flecken auf dem weißen Ehrenkleid zu bezahlen.

Für solche Rechenspiele müsste dieser jedoch reichlich investieren. Denn der Beschuldigte war nicht gehört und auch nicht darüber informiert worden, dass in dieser Sache überhaupt weiter ermittelt wurde. Schon gar nicht erfuhr er davon, als die Staatsanwaltschaft auf sein Bankkonto zugriff. Da der Beklagte zuvor stets kooperiert hatte, nicht vorbestraft war und keine Verdunkelungsgefahr bestand, hätte die direkte Kommunikation nahegelegen. Der Staatsanwalt sichtete stattdessen die Kontobewegungen. Dabei fiel auf, dass die Einnahmen-Saldi einige Posten im drei- und vierstelligen Bereich enthielten. Zugleich blieb der Konto-Saldo über Jahre hinweg immer wieder an der Grenze des Dispositionskredits, überschritt diese sogar ins Minus.

Die Erklärung war nach Aktenlage offensichtlich: Der Untersuchte hatte nach Arbeitslosigkeit ein Kleinunternehmen gegründet. Dieses machte in den ersten Jahren keinen Gewinn. So stand es auch im Steuerbescheid des fraglichen Zeitraums: null Einkommen. Die Einnahmen beinhalteten sowohl versteuerte Honorare vor Betriebsausgaben als auch Privatdarlehen aus dem Freundes- und Verwandtenkreis. Diese Darlehen waren naturgemäß nicht in jedem Fall als solche zu erkennen – im Verwendungsvermerk standen private Aussagen im Tenor: „alles wird gut!“. Je nach Einnahmelage wurden bereits erste Chargen zurück überwiesen. All dies war anhand der vorliegenden Dokumente und lebensweltlichen Zusammenhänge klar.

Der Staatsanwalt wollte im Gegensatz dazu Anhaltspunkte für eine Konspiration sehen. Mit großem Aufwand mobilisierte er Justitia. Immerhin geht es um Wahrheitsfindung, da kennt das Gericht keine Verhältnismäßigkeit. Zeugen wurden aus fünf Bundesländern vorgeladen, das Gericht bat um Verständnis für die Fristen – zwei Senioren und eine Lehrerin hatten 2 Tage Zeit, um sich frei zu machen und aus Hamburg, NRW und Bayern anzureisen. Andernfalls drohten empfindliche Strafen.

Rasch stimmten alle Prozessbeteiligten überein, dass der Punkt „Vorsatz“ fallen gelassen werden müsse. Zu deutlich sprachen die Zahlen, als irgendwann auch dem letzten Staatsdiener der Unterschied zwischen Einnahme und Einkommen ersichtlich war.

So aber kam der Punkt, den dieser Anwalt des Staates nicht loslassen mochte: aus vorläufigen Angaben im Rahmen einer Steuererklärung, die auf dem Weg zum Steuerbescheid, in Zusammenarbeit des Beschuldigten mit dem Finanzamt, im Verlauf präzisiert wurden, konstruierte er, sie seien und blieben „an diesem Zeitpunkt falsch“.

Äußerst selten sieht eine Steuerbehörde Anlass, einen Bürger zu Hause zu besuchen, um eingehend die wirtschaftlichen Umstände zu prüfen und eine gerechte Steuersystematik festzulegen. Nach Auflösung der Frage, ob unterschiedliche Einnahmequellen als selbstständige oder unselbständige gelten und wie mit ausländischen Einkünften umzugehen sei, wurde eine Einzelfallbewertung vorgenommen und die entsprechenden Einnahmen aktualisiert.

Allein, dass dies im fraglichen Zeitraum, Anfang 2020 und inmitten der „Covid-Maßnahmen“, stattfand, hätte die behördliche Urteilsbildung auf Trab bringen können. Die Sache war objektiv so kompliziert, dass sie „nach bestem Wissen und Gewissen“ keine eindeutige Selbsteinschätzung erlaubte – was ja aufgrund der Bemühungen des Beschuldigten und des Finanzamts zur amtlichen Festsetzung führte. Diese bildete die Grundlage der „abweichenden“, weil geklärten Angaben. Trotzdem bleibe der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Raum. Beweise oder Argumente hierfür wurden nicht vorgelegt.

Insgesamt blieb der staatsanwaltliche Beitrag zur Wahrheitsfindung mit wenigen Sätzen sparsam. Im Stile einer universitären Seminardiskussion, „Einen finde ich noch!“ wurden Fehlerkandidaten konstruiert. Und wenn es keine Fehler waren, blieb der Verdacht einer möglichen Unstimmigkeit. Wo selbst der nicht mehr plausibel war, wurde er anekdotisch: einmal habe ein Angeklagter eine Yacht verschwiegen.

Gehört wurde am Ende nur der eine Berliner Zeuge. Dessen Einlassung bestätigte die Darstellung des Angeklagten in allen Punkten. Nach drei Stunden wurden die Angereisten entlassen, mit Vordrucken, auf denen im hoheitlichen Duktus knauserige Kompensation für Aufwand und Verdienstausfall in Aussicht gestellt wurde. Kein Wort zu den emotionalen Belastungen, die ein Strafverfahren für den normalen Bürger bedeutet, während man von draußen den Hofgang der Strafgefangenen hört.

Zusammenfassend kann man festhalten: die Aktenlage hätte für einen völligen Freispruch gereicht. Die Unklarheiten einiger Angaben waren objektiv der Natur der Lebenswelt geschuldet, nicht fahrlässig vom Angeklagten zu verantworten. Eine unübersichtliche Realität verlangt, bei anspruchsvollem Interesse an vollständiger Aufklärung, entsprechende Sachkompetenz, methodische Fähigkeiten der Recherche und lebensweltliche Kenntnis, in Verbindung mit geschulter Urteilskraft. Der Staatsanwalt jedoch hatte keine Fragen, sondern „Recht“. Diese Position, verbunden mit der Macht, Lebenswelt zu deuten, dem Bürger zu sagen wer und was er ist, ihn ohne eigenen argumentativen Aufwand oder persönliches Risiko moralisch und juristisch zu verurteilen, diese Art von Recht verlangt zwingend persönliche Reife und Urteilskraft, mit festem Blick auf die übergeordnete Pflicht zur Abwägung im Dienst der Wahrheit. Karriere fördernde „Schuss-Prämien“ oder Ressentiments dürfen keine Rolle spielen. Sie dürfen auch den Richter nicht beeinflussen.

Eigene Fehler und Unzulänglichkeit der Profis spielen im Prozess keine erkennbare Rolle, während taktisch hypothetische Unterstellungen voll zu Lasten des Angeklagten ins Gewicht fallen. Hier ist auch die Richterin mit ihrem Latein am Ende. Es triumphierte die institutionelle Macht des Staatsanwaltes über Wahrheit und Gerechtigkeit.

Nach vier Stunden wurde das Verfahren eingestellt. Auf die Anklagebank eines Revisionsverfahrens im Interesse der Gesellschaft am demokratischen Rechtsstaat gehört im Grunde die Staatsanwaltschaft. Diese Miniatur des Alltags wiegt besonders schwer, weil sie Licht dorthin wirft, wo Vertrauen gebildet oder zerstört wird. Normalerweise bleibt dies im Banalen verborgen, weil Betroffene eingeschüchtert, verwirrt oder dem Skandal sprachlich nicht gewachsen sind. Wer, im Amt, Logik, Semantik und Lebenswirklichkeit so elementar verstümpert, braucht mehr Bildung, Reife und Erfahrung – aber auf keinen Fall die faktische Macht des Anklagenden, Bürgern die Ehre abzuschneiden oder gar Leben zu zerstören.

Der – nun nicht mehr – Angeklagte bedankte sich bei der Richterin für ihr Bemühen, dem Rechtsstaat Vertrauen und Würde zu schaffen. Am Ende gibt der Klügere nach. Wo dies nicht der Staatsanwalt ist, in Ausübung seines Amtes als Mensch, sondern der Angeklagte, ohne Macht und Amt, sagt das wohl alles.

Bild „Moabiter Justiz und Strafvollzug“ by dierk schaefer is licensed under CC BY 2.0.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Ole Döring ist habilitierter Kulturphilosoph und Sinologe. Er vernetzt unterschiedliche Kompetenzen und Denkweisen zu Medizin und Gesundheit, Technologie, Soziales und Ökonomie. Er beschäftigt sich mit kulturellen und philosophischen Fragen der Technik- und Bioethik und ist Vordenker einer globalen Gesundheits-Ethik. Zuletzt ist von ihm das Buch „Das Luther-Gen – Zur Position der Integrität in der Welt” erschienen. Döring hat sich früh kritisch zum Narrativ und zu den Maßnahmen der “Covid-Pandemie” geäußert. Derzeit lehrt er als Professor zu philosophischen und germanistischen Themen an der Hunan Normal University im südchinesischen Changsha und als Privatdozent am Institut für Technikzukünfte am KIT.


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7 Kommentare

  1. Andreas I. 9. August 2023 at 10:40Antworten

    Hallo,
    ja, in dieser leider gewöhnlichen Geschichte steckt einiges drin.

    Wörter wie „lebensweltlich“ o.ä. fielen mir schon einige Male im Zusammenhang mit Justiz auf. Ein Schelm wer fragen würde, wer außer Juristen denn nicht „lebensnah“ in „der Welt“ ist – und damit wird schonmal ein Grundproblem klar: Was vor Gericht verhandelt wird, hat mit der Wirklichkeit oft nichts zu tun.

    Unterhalt ist ein Thema für sich, aber anstatt dass der Gesetzgeber, also die verantwortlichen Politiker, mal ihre Arbeit machen würden, haben die Gerichte damit viel Arbeit.

    Staatsanwälte wären Bürgeranwälte, wenn der Staat die Summe aller Bürger wäre.
    Und die Unfähigkeit beginnt schon bei der Selektion im Bildungswesen. Bevor jemand fertiger Jurist mit ausreichenden Noten ist, hat er Schulsystem und Hochschule durchlaufen.

    Kleinunternehmer und Selbstständige sind sowieso Kriminelle.
    Besser Justizia setzt seit spätestens 2020 Regierungspolitik um, die letztendlich die Agenda von Institutionen ist, die von der Gates-Stiftung und/oder andern Wohltätern finanziert werden.

  2. Jurgen 7. August 2023 at 21:59Antworten

    Ein gutes Rechtssystem ist immer für jeden verständlich und behandelt alle gleich!
    Ergo ist das aktuelle Rechtssystem völliger Murks…

  3. Peter Ruzsicska 7. August 2023 at 17:53Antworten

    Das Recht

    Das Recht erweist sich im Rahmen tatsächlich wirksamer Gewalt schon immer als bloß bedeutungslos sprachliches Konstrukt, welches beliebigster Gewaltgebarung selbst des wankenden Hegemons grundsätzlich unterworfen war und ist.
    Nicht nur die fromme Advokatie lukriert damit seit Längstem…
    Das Recht muß man sich leisten können – Daran ändern selbst benevolenteste Rechtshilfekonstruktionen, als auch ausufernste Charity-Euergesien nicht das Allergeringste.
    Die Generalillusion des rechtsuchend Rechtunterworfenen in Gestalt des Rechts als Schutz des Schwachen vor dem Starken erweist wie erwies sich immer schon als pure Euphemie, nicht bloß zur scheelen Selbstberuhigung des Abhängigen, des schleimig schielend um sein Gnadenrecht Bettelnden – Sämtliche Ausnahmen bestätigten immer schon als auch bestätigen sämtliche Regeln.
    Die konsequente Rechtsuche erweist sich in Labyrinthen Tretminenverseuchtester Herrschaftsgehege als lockendstes Kreuzwegsangebot krudester Verzückungen in den unheiligsten Wahnsinn des Rechtsuchenden Subjekts – Nichts weiter als pure Herrschaftstechnik.
    Das Recht notiert wie gesprochen, ist die fundamental sprachliche Herrschaftsmethode des tatsächlich wirkend Gewaltigen in sämtlichen Zivilisationssystemen Herrschaftlich organisierter Hierarchien.
    (07.08.2023)

    Sinngemäß nach Bertolt Brecht

    Die Ursache jedes Verbrechens hat immer zumindest einen Namen und eine Adresse.
    Hast Du die Gewalt, Gesetze zu erstellen und jene durchzusetzen, bestimmst Du, was ein Verbrechen ist.
    Es gibt Verbrechen, die ihre Feststellung durch Gesetzte nicht benötigen.
    Wenn der gute Bürgersmensch Gesetze befolgt, die sein und anderer Leben bedrohen, offenbart sich das Verbrechen im Augenblick.
    Dazu ist kein Gesetz nötig.

    Der korrekte Bürgersmensch hat gelernt, genau in diesem Augenblick wegzusehen, nicht aufzuhören und zu schweigen.
    Der Rest ist durch einfache Logik bestimmt und lange kann es dauern bis der Tod eintritt.
    Die Frage drängt sich auf: Zu wessen Gunsten?

    Gesetze können, gewitzt gesetzt, jede Art von Verbrechen legitimieren.
    Das ist der Normalfall, nicht nur hier zu Lande. Nichts weiter, als eine Art des Krieges.
    Der Krieg dient immer jenen, die nicht an der Schlacht teilnehmen.
    Aber besonders dient der Krieg immer jenen,
    welchen letztere bedingen, die nicht an der Schlacht teilnehmen.
    Die Pflege und Darstellung des Leidens dient immer der Vertuschung allen Unrechts.
    Das Ende allen Leidens ist die Stille nach der Schlacht,
    eine Art von Schönheit,
    wie ein Ort des Friedens
    für Gewinner – und Verlierer,
    sofern bei letzteren bereits der Tod eintrat…
    (21.03.2012)

    Literatur:

    Gerhard Köbler,
    Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung (15., 16., 18. Aufl.) – Vahlen Verlag

    Katharina Pistor, Der Code des Kapitals
    Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft
    Suhrkamp 2021

    Uwe Wesel, Geschichte des Rechts – 5.Auflage. 2022 Verlag: C.H. Beck

  4. clacra 7. August 2023 at 17:14Antworten

    Danke für diesen Einblick in das Treiben eines Staatsanwalts. Leider dürfte es sehr viele ähnlich agierende Menschen in derselben Position geben; Anders kann ich mir duzende weitere Fälle nicht erklären.

    Eine Frage bzw. Anmerkung zu „…, Anfang 2019 und inmitten der „Covid-Maßnahmen stattfand”
    Sind Sie sich sicher, dass es bereits Anfang 2019 solche Maßnahmen gab? Ich dachte, dass war 2020.

    • Karlotto 7. August 2023 at 19:51Antworten

      Es war 2020 …
      Keiner ist perfekt.

    • Luke 7. August 2023 at 19:58Antworten

      clacra
      7. August 2023 at 17:14Antworten

      Märchenschreiber vertun sich öfter mit den Jahreszahlen.

    • Autor 8. August 2023 at 11:21Antworten

      Danke für das aufmerksame Lesen: es muss tatsächlich heissen „Anfang 2020″…!

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