Verfolgung von Regierungskritikern – Fortsetzung folgt?

13. Mai 2022von 9,1 Minuten Lesezeit

In Deutschland wird jetzt offenbar vermehrt gegen Wissenschaftler und Ärzte vorgegangen, die noch immer Kritik an den grundrechts- und evidenzwidrigen Maßnahmen  der Politik und ihrer Behörden üben. Nach dem Arzt und Wissenschaftler Dr. Ronald Weikl ist nun der international renommierte Wissenschaftler Prof. Dr. Sucharit Bhakdi dran.

Am 12.05.22 meldete tagesschau.de: „Gegen den Corona-Maßnahmenkritiker Sucharit Bhakdi ist Anklage wegen Volksverhetzung erhoben worden.“  Es ist schon ein Fortschritt, Bhakdi nicht als Corona-Kritiker bezeichnet zu haben, denn er hat nicht die Viren kritisiert. Er kritisierte auch nicht nur „die Maßnahmen“, als sei niemand für sie verantwortlich. Die Kritik richtet sich gegen den Umgang der Regierung mit den Viren und ihre Null-Covid-Politik, die Bhakdi als Fachmann schon im März 2020 als aussichtslos einschätzen konnte. Man muss ihn und seine Mitstreiter also als Regierungskritiker bezeichnen. Das Vorgehen gegen ihn steht nicht nur in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Verurteilung von Dr. Weikl, die am 11.05.22 hier berichtet und  kommentiert wurde.

Ende April 2020 stellten fünf Professoren (Sucharit Bhakdi, Stefan Hockertz, Stefan Homburg, Werner Müller = Koordinator, Harald Walach) unter der Überschrift „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“ vier Fragen an die Bundersregierung, die von 40 Bundestagsabgeordneten (keine Fraktion) als „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung unterschrieben wurden. Die Antworten begannen meistens mit „… die Regierung hat keine Kenntnis …“, was mit „Die Regierung hat keine Ahnung“ übersetzt werden konnte. In den Wochen darauf erfolgte eine stärkere Vernetzung der Regierungskritiker und auch die Gründung des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ – MWGFD.

Neben den üblichen Diffamierungen als Verschwörungstheoretiker, Schwurbler, oder Covidiot folgten gezielte Versuche, Repräsentanten der Bewegung wirtschaftlich zu vernichten und anderweitig zu diskreditieren. Dr. Bodo Schiffmann wurden die Räume seiner Arztpraxis gekündigt.

Für das Unternehmen von Prof. Hockertz wurde eine Steuerprüfung angeordnet, die natürlich etwas gefunden hat. Der Verfasser kennt den Fall nur aus den Medien, kann ihn vor dem Hintergrund seiner Lehrtätigkeit in „International Taxation“ aber einordnen. Nach § 1 Abs. 3 des Außensteuergesetzes gelten für Verrechnungspreise zwischen inländischen und ausländischen Betriebsstätten oder „nahestehenden Personen“, insbesondere Tochter- oder Schwesterunternehmen, umfangreiche Dokumentationspflichten hinsichtlich der Berechnung der Verrechnungspreise und des Nachweises ihrer Marktüblichkeit. Bei Nichtbeachtung kann die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen versagt werden, was existenzbedrohende Steuernachforderungen zur Folge hätte. In internationalen Konzernen ist diese Vorschrift eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für hochbezahlte Steuerexperten, die sich Mittelständler nicht leisten können. Kleine Steuerberater sind gut beraten, solche Mandate wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse und des hohen Haftungsrisikos abzulehnen. Die international aufgestellten Steuerberatungsgesellschaften verlangen dann entsprechend hohe Honorare.

Zur Entschärfung dieses Problems sind die Steuerprüfer angewiesen, bei mittelständischen Unternehmen keine überspannten Anforderungen an die Dokumentationspflichten zu stellen. Wenn ein mittelständischer Unternehmer mit ausländischen Aktivitäten seine Preise nicht einseitig festgelegt hat und er sich redlich bemüht, seine Vorgehensweise transparent zu machen, sollten ihm keine Probleme bereitet werden. Diese Großzügigkeit ist dann aber ein Einfallstor für Willkür. Wenn bei einem regierungskritischen Unternehmer bald nach seinen kritischen Äußerungen plötzlich eine Steuerprüfung angeordnet wird und bei ihm dann die gleichen Forderungen gestellt werden, wie sie internationale Konzerne erfüllen müssen, kann die politische Motivation vermutet, aber vermutlich nicht bewiesen werden. Die festgesetzte existenzvernichtende Steuernachzahlung ist dann eine eindringliche Warnung, es mit einer regierungskritischen Haltung nicht zu übertreiben. Und als Nebeneffekt wird die Botschaft verbreitet, die Regierungskritiker seien zwielichtige Gestalten.

Andere konnten erfolgreich eingeschüchtert werden. Prof. Homburg konnte nach seinem Rücktritt als MWGFD-Schatzmeister, seinem Austritt aus dem Verein und der Beendigung seiner Regierungskritik mit 59 Jahren statt mit 67 in den Ruhestand gehen.

Auch gegen den Verfasser wurde bereits wegen Volksverhetzung ermittelt. Die Details können hier nachgelesen werden. Dieser Vorstoß der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war aber sehr schlecht vorbereitet und er bietet genug Anlass für Häme und Spott. Der Verfasser hat sich aber auch entschlossen, zurückzuschlagen. Auf eine Strafanzeige gegen die Hessische Justizministerin wegen der Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger, den Hessischen Generalstaatsanwalt wegen der Verleitung Untergebener zur Verfolgung Unschuldiger, die zuständige Staatsanwältin wegen Verfolgung Unschuldiger und den Anzeigenerstatter wegen einer wissentlich falschen Verdächtigung (kann ebenfalls nachgelesen werden) wurde dem Verfasser aber noch nicht einmal das Aktenzeichen mitgeteilt.

Es ist abzuwarten, ob der Generalstaatsanwalt in Schleswig sorgfältiger gearbeitet hat. Es ist derzeit nicht zu erkennen, wie die Kritik von Prof. Bhakdi an der israelischen Corona-Politik i.S.v. § 130 StGB geeignet gewesen sein soll, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Erfahrungen mit dem Urteil aus Passau zeigen aber, dass es die deutsche Justiz mit dem Wortlaut der Gesetze und dem Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr so genau nimmt. Natürlich soll mit dieser Anmerkung nicht behauptet werden, die Bundesrepublik Deutschland sei eine Corona-Diktatur!

Zu der von tagesschau.de erwähnten Prüfung einer Untersagung der Führung des Professorentitels ist anzumerken, dass die Unwürdigkeit nach § 52 Abs. 4 HSchG-RLP wegen der Regelung im Hochschulgesetz statt im Beamtengesetz nach akademischen Kriterien zu beurteilen ist. § 68 Abs. 3 BeamtG-RLP sieht für andere Ruhestandsbeamte zwar den Zusatz „a.D.“ zur Amtsbezeichnung vor, aber keine Möglichkeit zur Versagung der Titelführung. Weil z.B. für einen „Regierungsdirektor a.D.“ politisch unliebsame Äußerungen viel relevanter wären als bei einem Professor, und sie nicht zur Aberkennung des Titels führen können, kann das für einen Professor nicht anders sein. Aus der Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Anklage und dem Vorschlag nach § 52 Abs. 4 HSchG zeigt sich, dass es sich nicht um fachliche Vorwürfe handeln kann, die eine Unwürdigkeit begründen sollen.

Im Moment ist die angedrohte Aberkennung des Professorentitels vielleicht noch nicht sehr konkret. Die Landesregierung scheint das Ziel aber formuliert zu haben. Wenn ein Beamter in einem ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis nach § 24 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz mit der Rechtskraft des Urteils. Das gilt auch für Ruhestandsbeamte. Die Erfahrungen aus Passau geben Anlass zu der Befürchtung, dass auf die Richter in Schleswig Druck ausgeübt werden soll, eine entsprechende Strafe zu verhängen.

Auch bei einer Verurteilung zu einer geringeren Strafe bestünde ein Risiko für Prof. Bhakdi. § 11 Abs. 2 des Landesdisziplinargesetzes (LDG) regelt: „Ein Beamter, der durch ein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dem Ruhestandsbeamten wird das Ruhegehalt aberkannt, wenn er als noch im Dienst befindlicher Beamter aus dem Dienst entfernt werden müßte.“ Nach § 10 LDG wäre damit auch das Verbot der Führung des Professorentitels verbunden.

Nun könnte argumentiert werden, dass Prof. Bhakdi nach seiner Kritik an der Corona-Politik das Vertrauen der Landesregierung nicht mehr gehabt haben konnte, und er es deshalb auch nicht durch seine kritisierten Aussagen, wegen derer er jetzt angeklagt wurde, verloren haben kann. Die Landesregierung könnte aber geltend machen, ein wegen Volksverhetzung verurteilter Ruhestandsbeamter habe das Vertrauen der Allgemeinheit verloren.

Mit der Nutzung des Disziplinarverfahrens zu Unterdrückung unbequemer Kritik hat der Verfasser seine eigene Erfahrungen. Er betrieb zwischen 2016 und 2020 die Website noteninflation.de (zuvor und jetzt wieder noteninflation.jimdo.com als Gratis-Website), auf der er das hochschulpolitische Nischenthema behandelte, dass für immer schlechtere Leistungen immer bessere Noten vergeben werden. Aus diesem Grund, aber offiziell mit anderer Begründung, wurde am 06.03.17 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet und am 30.06.17 auch offiziell auf die öffentlichen Aussagen zur Noteninflation erweitert. Die AfD im Mainzer Landtag griff seine Daten und Argumente aus der Website Anfang 2018 auf und am 20.09.18 bestritt der damalige Minister trotz einer 800-Seiten-Studie des Wissenschaftsrats (der Bundesregierung) in einer Landtagsdebatte die Existenz der Noteninflation, was der Verfasser später bissig kommentierte. Darauf interessierte sich der Radiosender DLF-Kultur für dieses Thema und interviewte den Verfasser dazu. Der Minister verweigerte ein Interview und schickte stattdessen den damaligen Präsidenten der Hochschule Mainz vor. Im Januar 2019, als der Verfasser für ein Forschungssemester auf Kuba war, wurde ihm eine vorläufige Dienstenthebung angekündigt, nach seinen Einlassungen kam das Verfahren aber im September 2019 zum Stillstand.

Nach der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wurde das Wissenschaftsressort dem Gesundheitsministerium unterstellt. Damit wurde klargestellt, welchen Interessen die Wissenschaft mindestens in Rheinland-Pfalz seit Corona-Zeiten zu dienen hat. Es mag eine Rolle spielen, dass große Pharma-Unternehmen wie BioNTech und Boehringer in Rheinland-Pfalz ansässig sind. Am 30.08.21 erklärte der für die Hochschulen zuständige Gesundheitsminister in der Presse, dass die Ungeimpften mit einer genauen Beobachtung zu rechnen hätten und der Verfasser fragte auf seiner Website, ob Rheinland-Pfalz eine Verletzung der einschlägigen Datenschutzregeln und die Einführung einer „Corona-Stasi“ plane. Darauf wurde das ruhende Disziplinarverfahren wiederbelebt und nach einem Anhörungsschreiben vom 06.12.21 am 04.02.22 eine Disziplinarverfügung erlassen, wonach die Dienstbezüge des Verfassers für 3 Jahre um 20 % gekürzt werden sollten. Hiergegen wurde von ihm Klage eingereicht.

Auch in diesem Verfahren nahm es das jetzt zuständige Gesundheitsministerium mit dem Gesetz nicht so genau. § 12 Abs. 2 LDG lautet: „Sind seit einem Dienstvergehen mehr als drei Jahre verstrichen, darf eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht mehr verhängt werden.“ Diese Verjährungsfrist wurde zwar mit der Eröffnung des Disziplinarverfahrens am 07.03.17 unterbrochen, die dann angelaufene neue Frist endete aber am 07.03.20. Unabhängig von der Absurdität der offensichtlich nur politisch motivierten Vorwürfe hätte die Disziplinarverfügung vom 04.02.22 schon aus diesem formalen Grund nicht mehr erlassen werden. Aber in Corona-Zeiten hat die Einhaltung von Gesetzen in einem Gesundheitsministerium keine Priorität!

Auch Prof. Bhakdi könnte nach einer Verurteilung selbst zu einer geringen Geldstrafe in einem dann wahrscheinlich gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahren nicht mit einem fairen Verfahren rechnen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch durch eine öffentliche Solidarisierung einen Freispruch zu erzwingen. Es muss damit auch die aktuelle Entwicklung, § 130 StGB zu einem allgemeinen Maulkorbparagraphen zu machen, entschieden bekämpft werden. Es ist zu befürchten, dass sich die Staatsmacht einen Regierungskritiker nach dem anderen herausgreifen möchte, um ihn zu vernichten und den Rest mit dem Ziel einzuschüchtern, sie zur Beendigung ihrer Kritik zu nötigen. Sollte der Verfasser in diesem Zusammenhang die natürlich völlig unangemessene Formulierung von einer „Endlösung der Kritikerfrage“ benutzen, würde gegen ihn wahrscheinlich wieder wegen Volksverhetzung ermittelt.


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Prof. Dr. Werner Müller, Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz


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17 Kommentare

  1. Al 14. Mai 2022 at 9:57Antworten

    Auch hier sage ich dazu: Wie in den letzten über zwei Jahren Vernunft und Verstand auf verkehrt gedreht wurde, ist wirklich unglaublich. Ich hätte nie gedacht, dabei Zeuge sein zu müssen, wie ganze Gesellschaften fast geschlossen in den kompletten Wahn laufen.

    Aus der Tatsache, dass man mit viel Geld viele Menschen beeinflussen kann, und mit diesen vielen Menschen dann fast ALLE um den Verstand gebracht werden können folgt unmittelbar, dass massive Vermögensanhäufungen bei Privatpersonen oder in kleinen Cliquen ABSOLUT antidemokratisch sind. Und damit ist das auch für den Kapitalismus an sich der Fall.

    Ein einzelner Irrer, der auf welche Weise auch immer zu viel zu viel Geld kam, kann seinen ganzen Irrsinn heute sogar über die ganze Welt verbreiten. Was ist ein Kim Jong Il gegen einen Bill Gates?

    Der Logiker Kurt Gödel meinte beweisen zu können, dass die Verfassung der USA in den Faschismus führen könnte, und hätte damit fast seine Einbürgerung 1947 verhindert, hätte er nicht den Fürredner Einstein gehabt.

    Heute SEHEN WIR, dass die Verfassungen und Grundgesetze der europäischen Staaten in den Faschismus führen, denn welchen Beweis braucht man den noch, neben der öffentlichen Denunziation und öffentlichen Hassreden, als die offene, staatliche, juristische Verfolgung von „Störern“?

    Hat man in den Denkfabriken gezielt nach einer „Brechstange“ gegen teildemokratische Verhältnisse gesucht, oder hat man diese eher per Zufall in Form der „Gesundheitsdiktatur“ gefunden? Für das Ergebnis egal: mit Angst, Schrecken, Bedrohung, Lügen und Betrug lässt sich die Mehrheit steuern – in den Abgrund.

  2. Bernd Walther 14. Mai 2022 at 9:18Antworten

    Der Druck im Kessel steigt, aber genau das war seit langer Zeit zu erwarten, denn aufgrund des Kollaps vieler stabilisierender Elemente der industriellen Zivilisation in der ‚Long Emergency‘ (Kunstler), wird früh in diesem Jahrzehnt ein kompletter Kontrollverlust der Macht eintreten, so raffiniert das AI-Kontrollsystem auch werden sollte. Der systematische Kollaps unserer gegenwärtigen Zivilisation steht vor der Tür und von den Machthabern weiß niemand wirklich wie man mit dieser Mega-Krise umgehen soll. Sie glauben auf der mörderischen satanischen Seite der Globalisten sicher zu sein, aber dies wird sich in der Zukunft nicht bestätigen.

    Die Machthaber schlagen deshalb wie von Sinnen auf jede Form berechtigter Opposition zu den verlogenen globalistischen Narrativen wie z.B. Covid-19 oder Klimawandel ein, doch am Ende wird sich die Wahrheit durchsetzen, nämlich dass die Fundamente der exponentiell wachsenden industriellen Zivilisation aufgrund von ‚post peak everything‘ nun wegbrechen weil die industrielle Zivilisationsform deshalb niemals nachhaltig sein konnte.

    Die Globalisten sitzen nun schon lange in ihren gut vorbereiteten Rettungsboten und schicken den Rest der Menschheit in den programmierten apokalyptischen Untergang. Doch ihre Helfer in den Vasallen-Regierungen werden genau so untergehen wie alle anderen Unterlinge der satanischen Eliten. Ihre Nibelungentreue zu dem satanischen globalistischen Netzwerk schützt sie nicht vor der kommenden Apokalypse und Gottes gerechten Urteil.

  3. Taktgefühl 14. Mai 2022 at 6:45Antworten

    Das sind Retro-Praktiken aus der braunsten Vergangenheit, die ihr Revival erleben. Der Nazi-Look hat sich ja als Uniformierung durchgesetzt, auch Lauterbach trägt Hitler-Tracht als Kopfputz.
    Totenkopf ist angesagt. Und Militär-Outfit. Nicht nur aus Afrika kommen die in Kampfmontur hier einmarschiert, Tarnkleidung erlebt in allen Bevölkerungsschichten einen regelrechten Boom.
    Wenn ich mir meinen Alten mit Ohring, einem komischen Zopf auf der Halbglatze und dem tätovierten Arm vorstelle, die sehen aus wie unsere Väter; als wären das deren Wiedergänger, die sich in der Tür geirrt haben?
    Mann gibt sich alle Mühe, böse, dämonisch, eingeweiht zu erscheinen, aber da steckt nichts hinter. Das ist eine Entgleisung, weil man den inneren Halt verloren hat. Der Kit ist aus dem Volk herausgeschlagen, da bleibt die obskure Maskerade. Es ist nur, daß die die Kinder erschrecken.

    Die ausgerufene „Streikultur“ untergräbt mit ihren Faktencheckern, Talks Shows und Meckerclowns im Fernsehen das rechtliche Fundament. Falsche Zahlen, falsche Aussagen, Nebenwirkungen werden mit Streitereien banalisiert. Die Banalisierung des Bösen ist das eigentliche Problem der Medienkultur.
    Wenn ein Anfangsverdacht besteht, ist der Staatsanwalt gefragt. Der Verdacht ist lange da, und der wird mit allen schmutzigen Methoden bekämpft.

    Wenn wir einen Vertrag unterschrieben haben und feststellen, daß der Vertragspartner Mängel des Produkts im Kaufvertrag unterschlagen hat, oder mit falschen Zahlen operiert hat, dann gilt das als arglistige Täuschung und der Käufer kann entweder auf Nacherfüllung pochen, oder vom Vertrag zurücktreten.
    Bei einer Impfung können Mängel, falsche Angaben, falsche medizinische Vorzeichen nicht rückgängig gemacht werden, dann handelt es sich um einen Betrugsfall. Betrug ist Strafrecht, da ist der Staatsanwalt gefragt.

    Wenn z.B. Lauterbach recht hat, braucht er sich ja nicht vor einer Gerichtsverhandlung zu fürchten? Dann bräuchten die Jubeljournalisten nicht auf das Niveau der Gosse zu sinken? Da bräuchte sich niemand aufzuregen. Richtige Angaben muß man nicht mit Verbalinjurien verteidigen. Da kann man ganz gelassen bleiben. So gelassen, wie wir das sind.

    Wer Gerichtsverhandlungen politisch verhindert und Ärzte und Juristen einschüchtert, verrät sich ja schon selber.
    Meine Befürchtung ist, daß der zweite Schritt vor den ersten gezogen wird, Prof. Bakhdi verklagt werden soll, weil das Syndikat hofft, damit den Sack zumachen zu können und falsche Angaben zu vertuschen.

    Das ist ja auch interessant, wie sich immer nur Politiker und Jubeljournalisten auf die Füße getreten fühlen, aber nie der Bürger.
    Das sind inquisitorische Maßnahmen, die man uns mit Begrifflichkeiten wie „Leugner“ und „Verharmloser“ geradezu aufs Auge drückt.
    Sowas tut auch nur jemand, für den es brenzlig geworden ist. Bakhdi ist wohl zu nah an der Wahrheit dran.

  4. leontinger 14. Mai 2022 at 1:12Antworten

    Dr. Sucharit Bhakdi ist leider kein Blender. Wer seit 2020 oder früher seine basierten Anschauungen und seine Bücher gelesen hat, weiß dass er kein Rhetoriker und kein Bluffer ist! Grad heute sah ich im ORF eine Sendung in der auch Florian Aigner, ein Initiator für Bhakdis goldenem Brett vorm Kopf vorkam, konnte ich feststellen, dass diese „Faktenchecker“ bezahlte Handlanger sind!

  5. BBurkhard 13. Mai 2022 at 23:30Antworten

    Deutschland hat seinen Status als freies Land der freien Meinungsäußerung aufgegeben. Das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Bhakdi ist ein Anzeichen für die Verwandlung des Landes in ein totalitäres System. Es sind dieselben Leute am Werk, die für Nazideutschland verantwortlich sind, und es sind dieselben, die das DDR-Unterdrückungssytem errichtet haben. Es ist eine Schande.

  6. Nightbird 13. Mai 2022 at 21:18Antworten

    Das ganze Interview mit Bhakdi war nie im Netz auffindbar.
    Diese herausgerissene Interview-Version, das ich vor längerem auf Twitter gesehen habe, war doch völlig aus dem Kontext gerissen, so wie üblich. Die Medien, gekauft, wie sie sind, drehen sich’s doch, wie sie’s brauchen.

    Im jetzt Volksverhetzung anzuhängen, heisst nur, daß man seinen Argmenten nicht wirklich was entgegensetzen kann, sie entkräften kann. Wenn man keine nachvollziehbaren Gegenargumente hat, greift man halt auf’s Anpatzen und Schlechtmachen zurück.
    Und zeigt damit, daß man selbst eigentlich gar nichts weiß und letztendlich auf ganzer Linie versagt hat.
    Das Maul aufreissen, obwohl man selbst eigentlich nichts Wichtiges zu sagen hat, ist typisch für Politiker vulgo Maulhelden.

    Bhakdi ist und bleibt für mich eine Choriphäe sondergleichen. Seine Bücher, CORONA Fehlalarm? und CORONA unmasked, beide gelesen, sind faktenbasiert und trotzdem leicht verständlich. Da gibt’s nichts herumzudeuteln oder infrage zu stellen.
    Er hat einfach recht.

    Nightbird

  7. Das letzte Molekül (des Vakuums) 13. Mai 2022 at 21:11Antworten

    Und darum waren die letzten beiden Jahre erst der Anfang.
    Für die mit langem Atem aber wenigstens auch der Anfang vom Ende.

    Diese Krise der Vernunft wird uns noch einige Jahre begleiten. Psychotherapeuten dürften in Zukunft sehr gefragt sein, liebe Kinder mit Karrierewunsch von heute – aber das wisst ihr selber eh am Besten.

  8. Fred 13. Mai 2022 at 20:47Antworten

    Guten Abend aus Bayern.

    Ich zitiere:

    „Prof. Homburg konnte nach seinem Rücktritt als MWGFD-Schatzmeister, seinem Austritt aus dem Verein und der Beendigung seiner Regierungskritik mit 59 Jahren statt mit 67 in den Ruhestand gehen. “

    Bei aller Liebe Hr. Verfasser, aber Hr. Homburg kritisiert die Regierung nach wie vor fast täglich auf Twitter.

    Ich lese seine Tweets seit er bei Twitter ist, täglich. Ebenso empfehle ich Hr. Tim Röhn von der Welt.

    Gruß

  9. Jens Tiefschneider 13. Mai 2022 at 15:08Antworten

    Deutschland ist ein faschistisches Land. Das war es immer schon, auch wenn es die Regierungen der letzten 75 Jahre ganz gut kaschieren konnten. Aber es zählt die Gesinnung und die hat sich nie geändert. Deswegen funktionierte unmittelbar nach der NS-Zeit die DDR-Diktatur und deshalb war auch die „Gesundheits“-Diktatur so einfach zu etablieren. Es stieß auf fruchtbaren Boden. Der Deutsche SCHREIT nach Führung!

    • Hans im Glück 13. Mai 2022 at 18:52Antworten

      @Jens Tiefschneider,

      dass das beste Deutschland aller Zeiten zu großen Teilen latent faschistisch tickt, steht für mich außer Frage. Dieses Land und seine Insassen scheinen da auf eigenartige Weise genetisch betroffen zu sein.
      Aber das alleine ist es ja nicht. Es ist schlimmer. Willi Brandt wollte „mehr Demokratie wagen“. Wohl weil er wusste, wie lausig es damit hierzulande bestellt ist. Wir haben das alte Junkertum im Grunde nie abgeschüttelt. Was in diesem Land passiert, das bestimmt nicht das Parlament oder – Gott bewahre – gar das Volk.. Die 600 Gestalten oder wie viele es aktuell sind, sind Handlanger und Büttel der Quandts, Öttkers und vielen andren aus dem Großkapital.
      Der deutsche Michel ist nur leider zu dumm, um zu erkennen, dass er mit den Sonntagsreden von Demokratie und Rechtsstaat wie ein Esel mit der Karotte vorgeführt wird.
      Wer in den letzten 2 Jahren immer noch nicht verstanden hat, dass es nichts weiter ist als ein Stück Dreck, dessen einziger Verwendungszweck darin besteht zu malochen und ansonsten das Maul zu halten, der wird durch nichts mehr wach.

  10. Klaus C. 13. Mai 2022 at 15:06Antworten

    Hat nicht Montgomery von der Tyranei der Ungeimpften gesprochen? Wieso ist der nicht wegen Volksverhetzung angeklagt?

  11. lumpazivagabundus 13. Mai 2022 at 14:41Antworten

    Es ist einfältig zu glauben, dass wir in einer Demokratie leb(t)en. Reale Demokratie würde bedeuten, dass die Mehrheit des Volkes Kontrolle über die Wirtschaftsmaschinerie (Ziel und Zweck der Produktion) ausüben, dass es an wesentlichen Entscheidungen, die Gesellschaft betreffend, mitwirken kann.
    Aber je mehr Getöse (inflationärer Gebrauch) von diesem Begriff gemacht wurde, desto eher gelang es, den Einzelne äußeren Zwecken unterzuordnen. Gegenwärtig die Gesundheit.
    Die Ausrufung einer „Pandemie“ mit ihren Maßnahmen (auch Rechtsprechung) zur Unterwerfung, belegt lediglich, dass Demokratie eine Sache des Glaubens ist.

  12. Ben 13. Mai 2022 at 13:41Antworten

    Zitat:

    Der EuGH zweifelt an der Unabhängigkeit unserer deutschen Staatsanwaltschaften – zumindest, wenn diese im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen (EuHB) tätig werden. Bereits 2019 hatte das europäische Gericht entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen.

    Grund für diese Entscheidung ist das Weisungsrecht der Justizministerien.

    Deutsche Staatsanwälte sind – im Gegensatz zu ihren litauischen und anderen Kollegen – nicht unabhängig….
    …Weit über 5.000 von deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellte europäische Haftbefehle dürften danach derzeit unwirksam sein.

    Zu diesem für die deutsche Justiz wenig erquicklichen Ergebnis kam der EuGH in drei Verfahren, in denen das Gericht die Erstellung Europäischer Haftbefehle durch die StA Lübeck und die StA Zwickau für nicht rechtens hält, während ein von der Generalstaatsanwaltschaft von Litauen erstellter europäischer Haftbefehl als zulässig bewertet wird.

    Quelle: Haufe

    Das Nazi-Erbe der Bundestaatsanwaltschaft

    Die Nachkriegszeit in Karlsruhe war geprägt von NS-Juristen. Einen bewussten Bruch mit der Nazi-Vergangenheit vermissen die Autoren eines Aufarbeitungsprojekts.

    …..Wissenschaftler haben die Geschichte der Bundesanwaltschaft untersucht. Ergebnis: Bis in die 1970er-Jahre hinein gehörten führende Mitarbeiter einst der NSDAP an.

    Einen bewussten Bruch mit der NS-Vergangenheit, so die beiden Forscher, hatte es allerdings nie gegeben. Auch habe man in den Nachkriegsjahren nicht nach unbelastetem Personal gesucht…

    Quelle: Tagesspiegel

  13. federkiel 13. Mai 2022 at 13:21Antworten

    Es geht vornehmlich um folgende Aussagen

    „Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“

    Das bezieht sich ja darauf, daß in Isreal alles, was nicht bei drei auf dem Baum war, geimpft wurde. Und daß Isreal mit Biontech einen Vetrag unterzeichnet, hat, alle Krankendaten zu verfügung zu stellen. Israel als Versuchslabor.

    Im protestantischen, moralinsauren Deutschland w i l l man Bhakdis Äußerungen mißverstehen.

  14. Ute Küstermann 13. Mai 2022 at 13:07Antworten

    Das ist das beste Beispiel für Ignoranz und Lügen. Vereinfacht. Wenn die Sonne scheint behaupten Politiker „Es regnet.“ Wenn sie eine Kuh sehen, sagen Politiker „Ach, eine Taube“. Genau wie bei Covidspritze und Behandlungen. Immer schön wegschauen. Immer schön was anderes behaupten, als alle anderen die Wahrheit sehen.

  15. A.O. 13. Mai 2022 at 12:59Antworten

    Deutschland, was für eine traurige Bilanz du in zwei Jahren geschafft hast.

  16. Unar 13. Mai 2022 at 12:55Antworten

    Gegen Sucharit Bhakdi ist Anklage wegen Volksverhetzung erhoben worden? Und was ist mit den Politiker? Die haben eine Menge zu verantworten! Soviel zu Meinungsfreiheit in Deutschland.
    Wer ist für all diesen Leid durch die Coronaspritze verantwortlich? Wer leugnet all die Nebenwirkungen und Todesfälle durch diese Impfung ohne Langzeitstudien als Einzellfall? Hallo?!
    Kritik darf jeder ausüben also sollten sie die Kirche im Dorf lassen. Der Henker darf töten und das Opfer darf sich nicht wehren.
    Wenn Politiker Angst bekommen um ihren Posten, dann greifen sie schnell zu Maßnamen und Bezeichnungen wie „Diffamierungen, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler oder Covidiot. Mal ehrlich, was anderes können und konnten die Politiker nie. Damit stellen sie sich selbst ein Armutzeugnis. Schämen muss man sich für dieses Land.

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